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Jahresbericht

Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 lautet: „Jedes Organ legt jährlich einen Bericht über das Vorjahr vor, in dem die Zahl der Fälle aufgeführt ist, in denen das Organ den Zugang zu Dokumenten verweigert hat, sowie die Gründe für diese Verweigerungen und die Zahl der sensiblen Dokumente, die nicht in das Register aufgenommen wurden.“ Nach Artikel 122 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Parlaments nimmt das Präsidium den in Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 genannten jährlichen Bericht an.