Der Parlamentshaushalt finanziert den Betrieb einer Institution mit 736 Abgeordneten und 23 Arbeitssprachen. Der Parlamentshaushalt macht 1% des Gesamthaushalts der EU aus, was etwa einem Fünftel der gesamten Verwaltungskosten aller EU-Organe entspricht.
Der EP-Haushalt 2011 beträgt 1,686 Milliarden Euro. Davon entfallen 37% auf Personalkosten, hauptsächlich für die Gehälter der rund 6.000 Mitarbeiter, die bei der Parlamentsverwaltung und den Parlamentsfraktionen beschäftigt sind.
Da das Parlament als demokratisch gewählte Institution an der Verabschiedung von Gesetzen mitwirkt, die in allen Mitgliedstaaten gültig sind, ist ein großer Teil der Mitarbeiter (sei es als Beamte, Angestellte oder Freiberufler) mit Übersetzungs- und Dolmetscheraufgaben betraut, damit Abgeordnete und Bürger gleichermaßen dem Entscheidungsprozess folgen können. Beispielsweise wurden allein 2008 wurden mehr als 1,5 Million Seiten übersetzt.
Ungefähr 24% des Haushalts 2011 werden für die Gehälter der Abgeordneten und deren Kosten für Reisen, Bürounterhalt und die persönlichen Mitarbeiter aufgewandt.
Die Aufwendungen für die Parlamentsgebäude belaufen sich auf 11% des Haushalts 2011. Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltung (Telekommunikation und EDV) belaufen sich auf 23%. Für die Arbeit der Fraktionen standen rund 5% der Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Parlamentshaushalt wird in einem mehrstufigen Verfahren entschieden, das normalerweise im Februar damit beginnt, dass der Generalsekretär (der Chef der Parlamentsverwaltung) dem Präsidium einen Vorschlag über die Prioritäten und die notwendigen Mittel unterbreitet. Auf der Grundlage dieser Vorlage beschließt das Präsidium den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlag, der dem Haushaltsausschuss vorgelegt wird.
Ein Mitglied dieses Ausschusses wird damit betraut einen Bericht zu erstellen, der vom Ausschuss verabschiedet wird und der die Prioritäten für die Arbeit des Parlaments im kommenden Jahr festlegt und entsprechende Finanzmittel vorsieht.
Ein Mitglied dieses Ausschusses wird damit betraut einen Bericht zu erstellen, der vom Ausschuss verabschiedet wird und der die Prioritäten für die Arbeit des Parlaments im kommenden Jahr festlegt und entsprechende Finanzmittel vorsieht. Im Mai verabschiedet dann das Parlamentsplenum mit der Annahme dieses Berichts den Haushaltsvoranschlag des Europaparlaments für das Folgejahr. Der Haushaltsvoranschlag wird anschließend in den Entwurf des EU-Gesamthaushaltsplans integriert, der vom Parlamentsplenum spätestens im Dezember geändert und verabschiedet wird.