Studienaufenthalte sollen Bürgern der Europäischen Union ermöglichen, eingehendere Studien zu bestimmten Themen im Zusammenhang mit der Europäischen Integration durchzuführen,
Studienaufenthalte sind auf höchstens einen Monat begrenzt.
Interessenten werden gebeten, ihren Antrag an die zuständige Dienststelle der Generaldirektion Personal zu richten.
Die zuständige Dienststelle prüft die Aufnahmekapazitäten der betreffenden Dienststellen oder Organe des Europäischen Parlaments und informiert die Interessenten über die Annahme oder Ablehnung ihres Antrags.
Das Europäische Parlament erstattet den Teilnehmern keine mit den Studienaufenthalten verbundenen Kosten.
Für weitere Informationen oder zur Beantragung eines Studienaufenthaltes wenden Sie sich bitte an: