Politische Parteien auf europäischer Ebene

 
Was ist eine politische Partei auf europäischer Ebene?

Bei einer politischen Partei auf europäischer Ebene handelt es sich um eine Organisation mit einem politischen Programm, der Parteien der Mitgliedstaaten und Einzelpersonen angehören und die in mehreren Mitgliedstaaten vertreten ist. Die Verträge sehen dazu Folgendes vor: „Politische Parteien auf europäischer Ebene sind wichtig als Faktor der Integration in der Union. Sie tragen dazu bei, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen.“

Wie wird eine politische Partei auf europäischer Ebene finanziert?

Seit Juli 2004 können europäische politische Parteien vom Europäischen Parlament eine jährliche Finanzhilfe in Form eines Betriebskostenzuschusses erhalten, der bis zu 85 % der Ausgaben einer Partei betragen kann. Die restliche Summe sollte aus Eigenmitteln wie Mitgliedsbeiträgen und Spenden gedeckt werden. Was kann bzw. kann nicht mit der Finanzhilfe finanziert werden?

Was kann bzw. kann nicht mit der Finanzhilfe finanziert werden?

Die Finanzhilfe kann zur Deckung der Ausgaben verwendet werden, die unmittelbar mit den Zielen zusammenhängen, die im politischen Programm der Partei beschrieben sind, beispielsweise:

  • Sitzungen und Konferenzen,
  • Veröffentlichungen, Studien und Werbung,
  • Verwaltungs-, Personal- und Reisekosten,
  • im Zusammenhang mit den Wahlen zum Europäischen Parlament entstehende Kosten für Wahlkampagnen.

Es handelt sich dabei um zuschussfähige Ausgaben.

Nicht verwendet werden darf die Finanzhilfe zur Deckung u. a. folgender Kosten:

  • Kosten für Werbekampagnen für Referenden und Wahlen (außer für die Wahlen zum Europäischen Parlament),
  • unmittelbare oder mittelbare Finanzmittel für nationale Parteien, Wahlkandidaten und politische Stiftungen auf nationaler und europäischer Ebene,
  • Schulden und Schuldendienstgebühren.
Wer legt die Finanzierungsvorschriften fest?

Die Rechtsgrundlage ist in Artikel 10 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 224 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union enthalten. Die Finanzierungsvorschriften finden sich in einer vom Rat und vom Parlament angenommenen Verordnung, die zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen überarbeitet wurde. Die Durchführungsvorschriften werden vom Präsidium des Parlaments erlassen.

Wie viele Parteien gibt es, und wie viel Geld bekommen sie?

Die Liste der Parteien mit einer Aufstellung der jeweiligen Finanzhilfe kann hier heruntergeladen werden.

Die Abschlussberichte der Parteien sind hier abrufbar.

 
 
Politische Parteien auf europäischer Ebene [Forts.]
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um Finanzhilfen erhalten zu können?

Um eine Finanzhilfe des Parlaments zu erhalten, muss eine Partei folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie besitzt in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, Rechtspersönlichkeit.
  • Sie ist in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten durch Mitglieder des Europäischen Parlaments oder in den nationalen Parlamenten oder regionalen Parlamenten oder Regionalversammlungen vertreten.
  • Sie muss die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit beachten.
  • Sie hat an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilgenommen oder die Absicht bekundet, dies zu tun.
Wie funktioniert das Finanzierungsverfahren in der Praxis?

Die zusammengefassten Jahresberichte des Europäischen Parlaments können heruntergeladen werden (siehe untenstehenden Link).

Jede Partei, die die vorgenannten Bedingungen erfüllt, kann einen Finanzierungsantrag stellen, indem sie beim Parlament bis zum 30. September jedes Jahres einen entsprechenden Antrag einreicht und ihm ihr Arbeitsprogramm und ihren Haushaltsplan für das Folgejahr übermittelt.

Nach Prüfung und Billigung der Anträge werden die Mittel nach einem festen Schema auf die Parteien aufgeteilt:

  • 15 % werden zu gleichen Teilen aufgeteilt.
  • 85 % werden unter denjenigen aufgeteilt, die durch gewählte Mitglieder im Europäischen Parlament vertreten sind, wobei die Aufteilung im Verhältnis zur Zahl ihrer gewählten Mitglieder erfolgt.

Die erste Rate in Höhe von 80 % der Gesamtsumme wird grundsätzlich bis Ende des ersten Quartals jedes Jahres gezahlt.

Die Abschlusszahlung erfolgt im darauffolgenden Jahr nach Genehmigung der Abschlussberichte der Parteien durch das Präsidium des Europäischen Parlaments. Der Abschlussbericht enthält hauptsächlich:

  • einen Abschlussbericht über die Durchführung des Arbeitsprogramms;
  • eine Endabrechnung der tatsächlich getätigten zuschussfähigen Ausgaben, basierend auf der Gliederung des Haushaltsvorentwurfs,
  • eine Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben entsprechend dem Abschluss für den in der Finanzierungsvereinbarung benannten Zeitraum der Förderfähigkeit,
  • einen Bericht über eine von einem unabhängigen Prüfer durchgeführte externe Rechnungsprüfung, in dem bestätigt wird, dass die Finanzhilfe vorschriftsgemäß verwendet wurde.
 
 
Politische Stiftungen auf europäischer Ebene
Was ist eine politische Stiftung auf europäischer Ebene?

Bei einer politischen Stiftung auf europäischer Ebene handelt es sich um eine Organisation, die einer europäischen politischen Partei angeschlossen ist und die Ziele dieser Partei unterstützt und ergänzt. Zur ihren Aufgaben gehören die Beobachtung, Analyse und Bereicherung von Debatten über europapolitische Themen. Darüber hinaus nimmt sie mit der Partei verbundene Tätigkeiten wie die Organisation von Seminaren, Fortbildungsmaßnahmen, Konferenzen und Studien wahr.

Wie wird eine politische Stiftung auf europäischer Ebene finanziert?

Von Oktober 2007 bis August 2008 wurden Stiftungen über maßnahmenbezogene Hilfen finanziert, die die Europäische Kommission im Rahmen eines Pilotprojekts .

Im September 2008 übernahm das Europäische Parlament die Finanzierung und zahlt seither jährliche Betriebskostenzuschüsse. Der erste Zuschuss deckte die restlichen vier Monate des Jahres 2008 ab, danach wurden Zuschüsse entsprechend dem Kalenderjahr gezahlt. Der Zuschuss darf bis zu 85 % der zuschussfähigen Ausgaben einer Stiftung ausmachen, während die verbleibende Summe aus Eigenmitteln wie Mitgliedsbeiträgen und Spenden zu tragen ist.

Was kann bzw. kann nicht mit der Finanzhilfe finanziert werden?

Die Finanzhilfe kann zur Deckung der Ausgaben verwendet werden, die unmittelbar mit den im Tätigkeitsprogramm der Stiftung beschriebenen Tätigkeiten zusammenhängen, beispielsweise:

  • Sitzungen und Konferenzen,
  • Veröffentlichungen, Studien und Werbung,
  • Verwaltungs-, Personal- und Reisekosten.

Es handelt sich dabei um zuschussfähige Ausgaben.

Nicht verwendet werden darf die Finanzhilfe zur Deckung u. a. folgender Kosten:

  • Kosten für Werbekampagnen für Referenden und Wahlen,
  • nmittelbare oder mittelbare Finanzmittel für nationale Parteien, Wahlkandidaten und politische Stiftungen der Mitgliedstaaten,
  • Schulden und Schuldendienstgebühren.
Wer legt die Finanzierungsvorschriften fest?

Die Finanzierungsvorschriften für die Parteien finden sich in einer von Rat und Parlament angenommenen Verordnung, die überarbeitet wurde, um auch die Finanzierung von Stiftungen zu ermöglichen. Die Durchführungsvorschriften werden vom Präsidium des Parlaments erlassen.

Wie viele Stiftungen gibt es, und wie viel Geld bekommen sie?

Die Liste der Stiftungen mit einer Aufstellung der jeweiligen Finanzhilfe kann hier heruntergeladen werden.

Die Abschlussberichte der Parteien sind hier abrufbar.

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um Finanzhilfen erhalten zu können?

Um einen Zuschuss des Parlaments zu erhalten, muss eine Stiftung folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie muss einer politischen Partei auf europäischer Ebene angeschlossen sein, die in der Verordnung anerkannt ist.
  • Sie muss in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, über Rechtspersönlichkeit verfügen, die von derjenigen der Partei, der die politische Stiftung angeschlossen ist, getrennt ist.
  • Sie muss die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit beachten.
  • Sie darf nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet sein.
  • Sie muss ein leitendes Gremium mit geografisch ausgewogener Zusammensetzung haben.
Wie funktioniert das Finanzierungsverfahren in der Praxis?

Die zusammengefassten Jahresberichte des Europäischen Parlaments können hier heruntergeladen werden.

Jede Stiftung, die die vorgenannten Bedingungen erfüllt, kann einen Finanzierungsantrag stellen, indem sie beim Parlament bis zum 30. September jedes Jahres einen entsprechenden Antrag einreicht und ihm ihr Arbeitsprogramm und ihren Haushaltsplan für das Folgejahr übermittelt.

Nach Prüfung und Billigung der Anträge werden die Mittel nach einem festen Schema auf die Stiftungen aufgeteilt:

  • 15 % werden zu gleichen Teilen aufgeteilt.
  • 85 % werden unter denjenigen aufgeteilt, die politischen Parteien auf europäischer Ebene angeschlossen sind, die durch gewählte Mitglieder im Europäischen Parlament vertreten sind, wobei die Aufteilung im Verhältnis zur Zahl der gewählten Mitglieder erfolgt.

Die erste Rate in Höhe von 80 % der Gesamtsumme wird grundsätzlich bis Ende des ersten Quartals jedes Jahres gezahlt.

Die Abschlusszahlung erfolgt im darauffolgenden Jahr nach Genehmigung des Abschlussberichts der Stiftung durch das Präsidium des Europäischen Parlaments. Der Abschlussbericht enthält:

  • einen Abschlussbericht über die Durchführung des Tätigkeitsprogramms;
  • eine Endabrechnung der tatsächlich getätigten zuschussfähigen Ausgaben, basierend auf der Gliederung des Haushaltsvorentwurfs,
  • eine Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben entsprechend dem Abschluss für den in der Finanzhilfeentscheidung benannten Zeitraum der Förderfähigkeit,
  • einen Bericht über eine von einem unabhängigen Prüfer durchgeführte externe Rechnungsprüfung, in dem bestätigt wird, dass die Finanzhilfe vorschriftsgemäß verwendet wurde.
 
 
Abschlussberichte der Parteien und Stiftungen

An dieser Stelle finden Sie die Abschlussberichte der Parteien und Stiftungen, die dem Europäischen Parlament jährlich vorgelegt werden. Die hier veröffentlichte Version enthält folgende Dokumente:

  • eine Endabrechnung der tatsächlich getätigten zuschussfähigen Ausgaben, basierend auf der Gliederung des Haushaltsvorentwurfs,
  • eine Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben entsprechend dem Abschluss für den in der Finanzhilfeentscheidung benannten Zeitraum der Förderfähigkeit,
  • einen Bericht über eine von einem unabhängigen Prüfer durchgeführte externe Rechnungsprüfung, in dem bestätigt wird, dass die Finanzhilfe vorschriftsgemäß verwendet wurde.

Nicht enthalten ist der Abschlussbericht über die Durchführung des Arbeitsprogramms.

Die in den Berichten angegebenen Finanzhilfen sind nicht in allen Fällen als endgültig zu betrachten und können von den tatsächlich vom Europäischen Parlament gewährten und ausgezahlten Beträgen abweichen.

 
 
 
 
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