Das Europäische Parlament ist gemäß der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union verpflichtet, Aufträge für den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen öffentlich auszuschreiben.
Unterhalb gewisser Schwellenwerte können Aufträge im Rahmen von nichtoffenen Verfahren für eine begrenzte Anzahl von Anbietern ausgeschrieben werden, die nach einer Aufforderung zur Interessenbekundung ausgewählt wurden.
Ausschreibungen werden regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe S) veröffentlicht und können online in der TED-Datenbank konsultiert werden, die kostenlos ist und täglich aktualisiert wird.
Die auf der Website des Europäischen Parlaments veröffentlichten Informationen:
Sie ersetzen keineswegs die offizielle Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union – Reihe S.