Gemäß Artikel 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat jeder Unionsbürger sowie jede Person mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat das Recht auf Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission.
Der Zugang zu Dokumenten stellt einen wesentlichen Bestandteil der Politik der Transparenz dar, die von den europäischen Organen betrieben wird. Aufgrund des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gilt dieses Recht für alle Unionsbürger und Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat. Es ist durch die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 geregelt.
Das Europäische Parlament sorgt dafür, dass seine Dokumente für die Öffentlichkeit in hohem Maße zugänglich sind. Dieses Anliegen ist umso wichtiger, als das Parlament in erster Linie im Interesse der Unionsbürger handelt, die das Parlament direkt wählen.
Um gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 den Zugang zu den Dokumenten zu erleichtern, hat das Europäische Parlament ein elektronisches Dokumentenregister eingerichtet. Dieses öffentliche Register ist ein Hilfsinstrument für die Dokumentensuche, das Referenzangaben der Dokumente enthält, die seit 2001 vom Parlament erstellt bzw. bei ihm eingegangen sind.
Über ein Suchformular bietet das Register direkten Zugriff auf die meisten Dokumente des Europäischen Parlaments. Diese Dokumente sind in elektronischer Form direkt zugänglich.
Die Dokumente, auf die ein direkter Zugriff über das Register nicht möglich ist, können auf Antrag bereitgestellt werden. Dies betrifft vor allem Dokumente von vor 2001 sowie eine begrenzte Zahl von Dokumenten, deren Zugriff auf Grund von Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 beschränkt ist. Der Zugriff ist kostenlos und der Antrag, der in elektronischer Form gestellt werden kann, bedarf keiner besonderen Begründung. Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde, senden Ihnen die zuständigen Stellen des Europäischen Parlaments innerhalb von 15 Werktagen eine mit Gründen versehene Antwort zu.