Delegationen

 

Die Delegationen des Europäischen Parlaments pflegen die Beziehungen zu den Parlamenten in Drittländern und tauschen Informationen mit ihnen aus. Über seine Delegationen leistet das Europäische Parlament einen Beitrag zur Vertretung der Europäischen Union nach außen und zur Förderung der Werte, auf denen die Europäische Union beruht, d. h. der Grundsätze der Freiheit und der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit, in Drittländern.

 
 

Es gibt derzeit 41 Delegationen. Die Zahl der Mitglieder in den einzelnen Delegationen reicht von 12 bis mehr als 70 im Falle parlamentarischer Versammlungen.

Es lassen sich verschiedene Arten von Delegationen unterscheiden:

  • Gemischte Parlamentarische Ausschüsse
  • Parlamentarische Kooperationsausschüsse
  • Andere interparlamentarische Delegationen
  • Delegationen in multilateralen parlamentarischen Versammlungen

Die Vorsitze der Delegationen stimmen ihre Arbeit im Rahmen der Konferenz der Delegationsvorsitze ab.

Die interparlamentarischen Treffen finden ein- oder zweimal jährlich, abwechselnd an einem der Arbeitsorte des Europäischen Parlaments und einem von dem Partnerparlament in dem jeweiligen Drittland bestimmten Ort, statt.

 
 
Gemischte Parlamentarische Ausschüsse

Gemischte Parlamentarische Ausschüsse werden mit den Parlamenten von Staaten gebildet, die mit der Union assoziiert sind oder mit denen Beitrittsverhandlungen aufgenommen wurden.

In ihren Sitzungen unterrichten sich die Mitglieder beider Delegationen (der Delegation des Europäischen Parlaments und der Delegation des jeweiligen Drittlands) gegenseitig über ihre Prioritäten und die Umsetzung der Assoziierungsabkommen.

Die Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse können Empfehlungen für das Parlament des jeweiligen Bewerberlands und für das Europäische Parlament abgeben. Sie verfolgen den Verlauf des Beitrittsprozesses.

Die Zuständigkeiten der Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse werden vom Parlament und von den mit den Drittländern geschlossenen Abkommen bestimmt. Die Regeln für die Arbeitsweise dieser Ausschüsse sind in den jeweiligen Abkommen festgelegt. Sie gründen sich auf Parität zwischen der Delegation des Parlaments und der des Partnerparlaments.

Die Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse treten in der Regel zweimal jährlich zusammen.

 
 
Parlamentarische Kooperationsausschüsse

Parlamentarische Kooperationsausschüsse werden gemäß einem zwischen der Europäischen Union (EU) und dem betreffenden Drittland unterzeichneten Kooperationsabkommen gebildet.

Die Parlamentarischen Kooperationsausschüsse arbeiten mit den unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallenden Staaten und den Staaten, die ein Abkommen über strategische Partnerschaft mit der EU unterzeichnet haben, zusammen.

Die Zahl der Mitglieder ist von Ausschuss zu Ausschuss unterschiedlich. Die Ausschüsse setzen sich aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und des Parlaments des betreffenden Drittlands zusammen.

  • Artikel198,200 der Geschäftsordnung
 
 
Andere interparlamentarische Delegationen

Aufgabe der anderen interparlamentarischen Delegationen ist die Pflege und Förderung der Beziehungen zu den Parlamenten von Ländern außerhalb der Europäischen Union und Ländern, die keine Bewerberländer sind.

Diese Delegationen üben ihre Tätigkeit in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, dem Entwicklungsausschuss und dem Ausschuss für internationalen Handel aus.

Das Parlament entscheidet auf Vorschlag der Konferenz der Präsidenten über die Zahl ihrer Mitglieder.

Die Mitglieder dieser Delegationen werden für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten koordiniert die Arbeit der Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse und der Parlamentarischen Kooperationsausschüsse sowie die Tätigkeit der interparlamentarischen Delegationen, Ad-hoc-Delegationen und Wahlbeobachtungsmissionen in seinem Zuständigkeitsbereich.

  • Artikel 198 der Geschäftsordnung
 
 
Delegationen in multilateralen parlamentarischen Versammlungen

Es gibt vier paritätische parlamentarische Versammlungen:

  • die Paritätische Parlamentarische Versammlung Afrika/karibischer Raum/Pazifischer Ozean - Europäische Union (AKP-EU);
  • die Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM);
  • Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika (EUROLAT):
  • die Parlamentarische Versammlung EURONEST.

Paritätische Parlamentarische Versammlung Afrika/karibischer Raum/Pazifischer Ozean - Europäische Union (AKP-EU)

Diese multilaterale Versammlung, die Vertreter der verschiedenen Länder vereint, soll ein parlamentarisches Forum für die Zusammenarbeit der EU mit den AKP-Staaten bilden.

Diese Partnerschaft basiert auf dem Abkommen von Cotonou (AKP-EU-Partnerschaftsabkommen).

Die Versammlung verfolgt folgende Ziele:

  • Begründung einer engen Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten und der EU;
  • Verbesserung des Lebensstandards und des Niveaus der wirtschaftlichen Entwicklung in den AKP-Staaten;
  • Förderung der Menschenrechte und der Demokratie.

Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum

Der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum gehören 120 die europäischen Länder vertretende Abgeordnete und ebenso viele Abgeordnete der 10 Partnerländer des Mittelmeerraums an. Aufgabe dieser Versammlung ist es, politische, wirtschaftliche oder kulturelle Fragen von gemeinsamem Interesse zu erörtern und über Möglichkeiten einer Intensivierung der euromediterranen Partnerschaft zu beraten.

Die Versammlung besitzt eine beratende Funktion in allen die euromediterrane Partnerschaft betreffenden Fragen.

Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika (EUROLAT)

Der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika gehören 120 Mitglieder an.

Als parlamentarisches Organ der biregionalen strategischen Partnerschaft zwischen der EU einerseits und Lateinamerika und dem karibischen Raum andererseits bildet die EUROLAT-Versammlung ein Forum für die parlamentarische Diskussion, Kontrolle und Überwachung, das sich mit drei großen Tätigkeitsbereichen befasst:

  • Fragen im Zusammenhang mit der Demokratie, der Außenpolitik, der verantwortungsvollen Staatsführung, der Integration, dem Frieden und den Menschenrechten;
  • Wirtschaft, Finanzen und Handel;
  • soziale Angelegenheiten, zwischenmenschlicher Austausch, Umwelt, Bildung und Kultur.

Die Versammlung unterliegt den Regeln der Parität.

Parlamentarische Versammlung EURONEST

Die Delegation des Europäischen Parlaments in der Parlamentarischen Versammlung EURONEST wurde zu Beginn der siebten Wahlperiode (Ende September 2009) gebildet. Die Versammlung verkörpert die parlamentarische Dimension der „Östlichen Partnerschaft“, einer von der Europäischen Union eingeleiteten Politik, mit der die östlichen Nachbarn näher an die Union herangeführt und ihre Bemühungen um politische, wirtschaftliche und soziale Reformen unterstützt werden sollen. Dies geschieht insbesondere durch neue Assoziierungsabkommen, die Schaffung von Freihandelszonen und die Bereitstellung von Finanzmitteln.

EURONEST gehören 60 Mitglieder des Europäischen Parlaments und jeweils 10 Mitglieder der nationalen Parlamente der östlichen Partnerländer, d. h. Armeniens, Aserbaidschans, Georgiens, Moldaus und der Ukraine, an.

Aus politischen Gründen wurde die Beteiligung von Belarus vorübergehend ausgesetzt. Die Mitglieder der Versammlung möchten ihre belarussischen Kollegen in ihrer Mitte willkommen heißen, sobald es die politischen Umstände erlauben, d. h., nachdem freie und demokratische Wahlen stattgefunden haben.

Euronest ist ein Organ für den multilateralen parlamentarischen Dialog in einer Vielzahl von Bereichen von gemeinsamem Interesse: Stabilität, Demokratie, Angleichung der Rechtsvorschriften und Standards, Handel, Energie, Kontakte zwischen den Völkern usw.