Der Beschluss des Präsidiums vom 2. Juli 2012 über die Vorschriften für die Verwaltung der Dokumente des Europäischen Parlaments (PE422.611/BUR) stellt die Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten des Zentralen Historischen Archivs des EP – CARDOC dar.
Der Beschluss des Präsidiums vom 2. Juli 2012 über die Vorschriften für die Verwaltung der Dokumente des Europäischen Parlaments (PE422.611/BUR) stellt die Rechtsgrundlage für die Tätigkeiten des Zentralen Historischen Archivs des EP – CARDOC dar.
Im spezifischen Fall des CARDOC ist in den Vorschriften eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, um eine größere Transparenz bei der Bereitstellung der historischen Dokumente des EP für die Bürger zu ermöglichen. Dazu wird das Prinzip der Zentralisierung der Dokumente im Referat CARDOC dargelegt.
Die Rechtsgrundlagen der CARDOC-Aktivitäten werden um eine Reihe weiterer Normen ergänzt; sie beziehen sich auf spezifischere Aspekte der Dokumentenbearbeitung und insbesondere auf die Bedingungen für den Zugriff auf die Archivbestände (Modalitäten und Grenzen der Anwendung des Transparenzprinzips):