Interessengruppen

 
Zugangsrechte für Vertreter von Interessengruppen

Am 23. Juni 2011 haben das Europäische Parlament und die Europäische Kommission eine Interinstitutionelle Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters unterzeichnet.

Das gemeinsame Register erhöht die Transparenz, weil es für die Bürger nunmehr leichter ist, Informationen über Einzelpersonen und Organisationen zu erhalten, die mit den Organen der Europäischen Union in Kontakt stehen. Dieses System einer einzigen Anlaufstelle soll auch die Registrierung der Vertreter von Interessengruppen vereinfachen.

Das gemeinsame Register umfasst Register, die zuvor nach Parlament und Kommission getrennt waren.

Online-Anmeldeformulare, die auf der Website des Transparenzregisters unter http://europa.eu/transparency-register/index_de.htm ordnungsgemäß ausgefüllt wurden, werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen bearbeitet, und anschließend wird den angemeldeten Personen eine Zugangsberechtigung für höchstens zwölf Monate ausgestellt. Ein Online-Antrag auf Erneuerung der Zugangsberechtigung kann zwei Monate vor dem angegebenen Ablaufdatum eingereicht werden.

Personen mit Zugangsberechtigung können sich am Empfangsschalter im Eingangsbereich von der Simone-Veil-Agora zum Altiero-Spinelli-Gebäude (ASP) in Brüssel (auf der dem Bahnhof Luxembourg zugewandten Gebäudeseite) sowie im Eingangsbereich der Gebäude Louise Weiss (LOW) und Winston Churchill (WIC) in Straßburg einen Tageszugangsausweis ausstellen lassen.

Zugangsausweise können in Brüssel von 8.00 bis 19.00 Uhr (montags bis freitags, an kurzen Freitagen von 8.00 bis 13.00 Uhr) und in Straßburg während der Plenartagungen am Montag von 14.30 bis 20.00 Uhr, am Dienstag und Mittwoch von 7.30 bis 20.00 Uhr und am Donnerstag von 7.30 bis 18.00 Uhr beantragt werden.

Für ein und dieselbe Organisation erhalten höchstens vier akkreditierte Personen gleichzeitig Zugang zum Parlament.

Das gemeinsame Transparenzregister enthält leicht zugängliche Daten zu Organisationen und selbständigen Einzelpersonen, die sich mit der Politik der Europäischen Union und deren Umsetzung befassen, sowie statistische Informationen zu allen registrierten Organisationen und ein Verzeichnis aller Einzelpersonen mit Zugangsberechtigung zum Europäischen Parlament.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: TR-Accreditation@europarl.europa.eu

 
 
 
 
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Interessenvertreter sind private, öffentliche oder nichtstaatliche Gruppen. Sie stellen eine Möglichkeit dar, dem Parlament Kenntnisse und spezielles Fachwissen z. B. in zahlreichen wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und wissenschaftlichen Sektoren zur Verfügung zu stellen. Sie können eine entscheidende Rolle im offenen und pluralistischen Dialog spiele, der die Grundlage demokratischer Systeme bildet. Sie stellen überdies für die Mitglieder des Parlaments im Rahmen der Ausübung ihres Mandats eine wichtige Informationsquelle dar.
Die Beziehungen zwischen den Organen und Politikern Europas einerseits und der Zivilgesellschaft, den Bürgern und repräsentativen Verbänden andererseits werden im Vertrag über die Europäische Union angesprochen und ermutigt.