Befugnisse und Aufgaben

 

Das Europäische Parlament hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig an Einfluss gewonnen und fungiert jetzt für nahezu das gesamte EU-Recht als Mitgesetzgeber. Gemeinsam mit dem Rat nimmt das Parlament Vorschläge der Kommission an oder ändert sie ab. Das Parlament überwacht auch die Arbeit der Kommission und stellt den Haushaltsplan der Europäischen Union fest. Wie dies alles funktioniert, können Sie der folgenden Darstellung entnehmen.

Neben diesen offiziellen Befugnissen arbeitet das Parlament auch eng mit den nationalen Parlamenten der EU-Staaten zusammen. Regelmäßig stattfindende gemeinsame parlamentarische Sitzungen ermöglichen eine bessere Einbeziehung der einzelstaatlichen Sichtweisen in die Beschlüsse des Parlaments.

Das Europäische Parlament ist ein Verteidiger der Menschenrechte und der Demokratie innerhalb und außerhalb Europas. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte aller im Gebiet der EU lebenden Personen verankert.