Das Europäische Parlament ist darum bemüht, zur beruflichen Weiterbildung der Bürger beizutragen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, mehr darüber zu erfahren, was das Europäische Parlament ist und was es tut; das Parlament bietet deshalb mehrere Möglichkeiten für Praktika und Studienaufenthalte in seinem Generalsekretariat.
Es stehen bezahlte und unbezahlte Praktika unterschiedlicher Ausrichtungen zur Auswahl: allgemeine Praktika, Praktika der Ausrichtung Journalismus, und Praktika für Übersetzer.
Bei einer Online-Bewerbung stehen Ihnen zum Ausfüllen jeder Seite maximal 30 Minuten zur Verfügung.
Bezahlte Praktika werden ausschließlich an Hochschulabsolventen oder Absolventen gleichwertiger Einrichtungen vergeben. Sie sollen den Praktikanten die Möglichkeit eröffnen, die im Rahmen ihres Studiums erworbenen Kenntnisse zu ergänzen und sich mit den Tätigkeiten der Europäischen Union und insbesondere des Europäischen Parlaments vertraut zu machen.
Bei den bezahlten Praktika handelt es sich um:
Bewerber für ein Robert-Schuman-Praktikum, allgemeine Ausrichtung, müssen ferner im Rahmen des Erwerbs eines Hochschulabschlusses oder einer wissenschaftlichen Veröffentlichung nachweislich eine fundierte schriftliche Arbeit verfasst haben. Eines dieser Praktika kann im Rahmen eines ‘Chris-Piening-Stipendiums’ an einen Bewerber vergeben werden, dessen Arbeit sich mit den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten befasst.
Bewerber für ein Robert-Schuman-Praktikum, Ausrichtung Journalismus, müssen ferner ihre berufliche Kompetenz durch entsprechende Veröffentlichungen, durch die Mitgliedschaft in einem Journalistenverband eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder aber durch eine journalistische Ausbildung, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem Land, das sich um den Beitritt zur Europäischen Union bewirbt, anerkannt ist, nachweisen.
Bezahlte Praktika erstrecken sich über einen Zeitraum von fünf Monaten.
| Beginn des Praktikums und Fristen für den Eingang der Bewerbungen | |
| Beginn des Praktikums | Bewerbungsfrist |
| 1. März | 15. August bis 15. Oktober, 24.00 Uhr |
| 1. Oktober | 15. März bis 15. Mai, 24.00 Uhr |
Wir empfehlen Ihnen, mit der Einreichung Ihrer Bewerbung nicht bis zum letzten Tag zu warten, um eine Überlastung des Systems durch eine zu große Anzahl von Bewerbungen zu vermeiden.
Falls Sie an einem bezahlten Praktikum interessiert sind, lesen Sie bitte die Interne Regelung über Praktika sorgfältig durch.
Wir möchten Sie insbesondere auf die Zulassungsbedingungen hinweisen. Falls Sie für ein Praktikum ausgewählt werden, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Diese Unterlagen brauchen in diesem Stadium noch nicht eingesandt zu werden. Sie werden zur Vorlage dieser Unterlagen aufgefordert, sobald Ihnen ein Praktikum angeboten wird.
Wenn Ihnen ein Praktikum angeboten wird, werden Sie nur dann zum Praktikum zugelassen, wenn Sie die vorstehenden Unterlagen, zu deren Vorlage Sie aufgefordert werden, vollständig einreichen.
Falls Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, füllen Sie bitte den Bewerbungsbogen online aus.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens, dass die eingegebenen Daten gelöscht werden, wenn 30 Minuten lang keine Eingabe erfolgt. Wir raten Ihnen daher, vor dem Ausfüllen des Bewerbungsbogens die "Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments" aufmerksam zu lesen.
Die Einschreibung kann online nicht mehr geändert werden und erfolgt in einem einzigen Schritt. Um Ihnen die Einreichung Ihrer Bewerbung zu erleichtern, können Sie ein Muster des Bewerbungsformulars für bezahlte und unbezahlte Praktika ausdrucken, bevor Sie das Formular online ausfüllen.
Bitte drucken Sie nach dem Ausfüllen des Bewerbungsformulars die Zusammenfassung aus und vergewissern Sie sich vor dem Absenden, dass Ihre Bewerbung vollständig ist.
ACHTUNG: Unvollständige Bewerbungen werden automatisch abgelehnt.
Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt/abgeschickt haben, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Die Eingangsbestätigung enthält eine Registrierungsnummer, die Sie bei jedem künftigen Schriftverkehr bezüglich des Praktikums angeben sollten, und einen Link zu einer Zusammenfassung Ihrer Bewerbung im pdf-Format. Wenn Ihnen ein Praktikum angeboten wird, werden Sie aufgefordert, eine ausgedruckte Version dieses Bewerbungsbogens einzureichen.
Das Europäische Parlament bietet jungen Menschen, die über einen der allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Schulabschluss verfügen oder eine weiterführende oder technische Ausbildung auf entsprechendem Niveau absolviert haben, die Möglichkeit, an unbezahlten Praktika teilzunehmen. Vorrang haben hierbei junge Menschen, für die im Rahmen ihres Ausbildungsgangs ein Praktikum vorgeschrieben ist.
Ein derartiges Praktikum sollte vorgesehen sein im Rahmen:
Die Dauer der unbezahlten Praktika beträgt ein bis vier Monate, wobei eine Ausnahme möglich ist.
| Freiwillige Praktika: Anfangstermine und Eingangsfristen für Bewerbungen | |
| Beginn des Praktikums (max. 4 Monate) | Bewerbungszeitraum |
| 1. Januar | 1. August bis 1. Oktober |
| 1. Mai | 1. Dezember bis 1. Februar |
| 1. September | 1. April bis 1. Juni |
| Obligatorische Praktika: Anfangstermine und Eingangsfristen für Bewerbungen | |
| Beginn des Praktikums | Eingangsfrist für Bewerbungen |
| zwischen dem 1. Januar und dem 30. April; | 1. Oktober |
| zwischen dem 1. Mai und dem 31. August; | 1. Februar |
| zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember; | 1. Junii |
Wir empfehlen Ihnen, mit der Einreichung Ihrer Bewerbung nicht bis zum letzten Tag zu warten, um eine Überlastung des Systems durch eine zu große Anzahl von Bewerbungen zu vermeiden.
Falls Sie an einem unbezahlten Praktikum interessiert sind, lesen Sie bitte die Interne Regelung über Praktika sorgfältig durch.
Wir möchten Sie insbesondere auf die Zulassungsbedingungen hinweisen. Falls Sie für ein Praktikum ausgewählt werden, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Diese Unterlagen brauchen in diesem Stadium noch nicht eingesandt zu werden.
Wenn Ihnen jedoch ein Praktikum angeboten wird, werden Sie nur dann zugelassen, wenn Sie alle im Angebotsschreiben angeforderten Unterlagen einreichen.
Falls Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, füllen Sie bitten den Bewerbungsbogen online aus.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens, dass die eingegebenen Daten gelöscht werden, wenn 30 Minuten lang keine Eingabe erfolgt. Wir raten Ihnen daher, vor dem Ausfüllen des Bewerbungsbogens die "Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments" aufmerksam zu lesen.
Die Einschreibung kann online nicht mehr geändert werden und erfolgt in einem einzigen Schritt. Um Ihnen die Einreichung Ihrer Bewerbung zu erleichtern, können Sie ein Muster des Bewerbungsformulars für bezahlte und unbezahlte Praktika ausdrucken, bevor Sie das Formular online ausfüllen.
Bitte drucken Sie nach dem Ausfüllen des Bewerbungsformulars die Zusammenfassung aus und vergewissern Sie sich vor dem Absenden, dass Ihre Bewerbung vollständig ist.
ACHTUNG: Unvollständige Bewerbungen werden automatisch abgelehnt.
Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt/abgeschickt haben, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Die Eingangsbestätigung enthält eine Registrierungsnummer, die Sie bei jedem künftigen Schriftverkehr bezüglich des Praktikums angeben sollten, und einen Link zu einer Zusammenfassung Ihrer Bewerbung im pdf-Format. Wenn Ihnen ein Praktikum angeboten wird, werden Sie aufgefordert, eine ausgedruckte Version dieses Bewerbungsbogens einzureichen.
Das Europäische Parlament fördert die Chancengleichheit und ermutigt Frauen und Männer mit Behinderungen, sich für seine Praktikumsprogramme zu bewerben. Im Jahr 2006 startete das Europäische Parlament als positive Maßnahme ein Praktikumsprogramm speziell für Menschen mit Behinderungen.
Das Europäische Parlament bietet Menschen mit Behinderungen bezahlte Praktika als eine positive Maßnahme an, mit der das Ziel verfolgt wird, die Eingliederung behinderter Menschen in die Arbeitswelt zu erleichtern.
Diese Praktika stehen sowohl Absolventen von Hochschulen oder gleichwertigen Einrichtungen als auch Menschen offen, deren Qualifikationen unterhalb des Hochschulniveaus liegen. (Artikel 18 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments, der die akademischen Qualifikationen betrifft, die für die Zulassung zu einem bezahlten Praktikum erforderlich sind, gilt somit für dieses Programm nicht.)
Das Hauptziel des Programms ist es, Menschen mit Behinderungen eine sinnvolle und wertvolle Arbeitserfahrung anzubieten, durch die ihnen Gelegenheit geboten wird, sich mit den Tätigkeiten des Europäischen Parlaments vertraut zu machen.
Bezahlte Praktika erstrecken sich über einen Zeitraum von fünf Monaten und können nicht verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an einem Praktikum nicht zur weiteren Beschäftigung beim Europäischen Parlament berechtigt. Beamte werden auf der Grundlage von Auswahlverfahren eingestellt, die von EPSO durchgeführt werden, und Vertragsbedienstete auf der Grundlage von Aufforderungen zur Interessenbekundung, die von EPSO veröffentlicht werden.
| Beginn des Praktikums und Bewerbungszeiträume | |
| Beginn des Praktikums | Bewerbungszeitraum |
| 1. März | 15. August bis 15. Oktober, 24.00 Uhr |
| 1. Oktober | 15. März bis 15. Mai, 24.00 Uhr |
Wir empfehlen Ihnen, mit der Einreichung Ihrer Bewerbung nicht bis zum letzten Tag zu warten, um eine Überlastung des Systems durch eine zu große Anzahl von Bewerbungen zu vermeiden.
Die Bewerber für dieses Programm müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wenn Sie ausgewählt werden, werden die folgenden Unterlagen als Belege angefordert werden:
Bitte beachten Sie, dass eine Übersendung dieser Unterlagen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht erforderlich ist. Die entsprechenden Unterlagen werden angefordert, wenn Ihnen ein Praktikum angeboten wird. Falls Ihnen ein Praktikum angeboten wird, werden Sie nur zugelassen, wenn Sie sämtliche oben erwähnten Unterlagen vorlegen.
Falls Sie an einem bezahlten Praktikum unter diesen Bedingungen interessiert sind, lesen Sie bitte die vollständige Beschreibung des Programms für Praktika, die Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments und die Praktischen Informationen - Brüssel/Luxemburg. Bitte beachten Sie, dass die Praktikumsstellen vorwiegend in Brüssel und Luxemburg verfügbar sind, da manche Informationsbüros in den Mitgliedstaaten keinen behindertengerechten Arbeitsplatz bereitstellen können.
Falls Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, füllen Sie bitte das Online-Bewerbungsformular aus, das sie anhand des Musterformulars, das allerdings nur die wichtigsten Felder des Online-Formulars enthält, vorbereiten können. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars, dass die eingegebenen Daten gelöscht werden, wenn 30 Minuten lang keine Eingabe erfolgt. Die Bewerbung wird in einem einzigen Durchgang ausgefüllt und übermittelt und kann nicht mehr geändert werden. Bitte drucken Sie nach dem Ausfüllen des Bewerbungsformulars die Zusammenfassung aus und vergewissern Sie sich vor dem Absenden, dass Ihre Bewerbung vollständig ist.
ACHTUNG: Unvollständige Bewerbungen werden automatisch abgelehnt.
Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt/abgeschickt haben, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Die Eingangsbestätigung enthält eine Registrierungsnummer, die Sie bei jedem künftigen Schriftverkehr bezüglich des Praktikums angeben sollten und einen Link zu einer Zusammenfassung Ihrer Bewerbung im pdf-Format. Wenn Ihnen ein Praktikum angeboten wird, werden Sie aufgefordert, eine ausgedruckte Version dieses Bewerbungsbogens einzureichen.
Sollten Sie das Bewerbungsformular in einem spezifischen Format benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Praktikumsbüro und teilen Sie Ihre besonderen Wünsche mit (Großdruck, Blindenschrift):
Alle Angaben zu Ihrer Behinderung werden nur innerhalb des Europäischen Parlaments verwendet und dienen ausschließlich dem Zweck, spezielle Vorkehrungen am Arbeitsplatz zu treffen und Ihnen die Suche nach einer behindertengerechten Unterkunft, Beförderung und Hilfsdiensten zu erleichtern.
Bezahlte Praktika sind Absolventen von Hochschulen oder gleichwertigen Einrichtungen vorbehalten. Ihnen soll ermöglicht werden, die im Laufe des Studiums erworbenen Kenntnisse zu ergänzen und sich mit der Tätigkeit der Europäischen Union und insbesondere des Europäischen Parlaments vertraut zu machen.
Bewerber für ein bezahltes Übersetzerpraktikum müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Dauer der bezahlten Übersetzer-Praktika beträgt drei Monate. Sie können ausnahmsweise um höchstens drei Monate verlängert werden.
| Termine für den Beginn der Praktika und Fristen für den Eingang der Bewerbungen | |
| Beginn des Praktikums | Frist für den Eingang der Bewerbung |
| 1. Januar | 15. Juni bis 15. August (24.00 Uhr) |
| 1. April | 15. September bis 15. November (24.00 Uhr) |
| 1. Juli | 15. Dezember bis 15. Februar (24.00 Uhr) |
| 1. Oktober | 15. März bis 15. Mai (24.00 Uhr) |
Wir empfehlen Ihnen, mit der Einreichung Ihrer Bewerbung nicht bis zum letzten Tag zu warten, um eine Überlastung des Systems durch eine zu große Anzahl von Bewerbungen zu vermeiden.
Die Übersetzer-Praktika finden in Luxemburg statt.
Als Anhaltspunkt sei darauf hingewiesen, dass das Stipendium im Jahre 2011 monatlich 1 213,55 EUR beträgt.
Falls Sie an einem bezahlten Praktikum für Übersetzer interessiert sind, so lesen Sie bitte die Interne Regelung über Praktika für Übersetzer beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments durch.
Wir möchten Sie insbesondere auf die Zulassungsbedingungen hinweisen. Falls Sie für ein Praktikum ausgewählt werden, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Diese Unterlagen brauchen in diesem Stadium noch nicht eingesandt zu werden. Sie werden zur Vorlage dieser Unterlagen aufgefordert, sobald Ihnen ein Praktikum angeboten wird.
Wenn Ihnen ein Praktikum angeboten wird, werden Sie nur dann zum Praktikum zugelassen, wenn Sie die vorstehenden Unterlagen, zu deren Vorlage Sie aufgefordert werden, vollständig einreichen.
Falls Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, füllen Sie bitte den Bewerbungsbogen online aus.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens, dass die eingegebenen Daten gelöscht werden, wenn 30 Minuten lang keine Eingabe erfolgt. Wir raten Ihnen daher, vor dem Ausfüllen des Bewerbungsbogens die "Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments" aufmerksam zu lesen.
Die Einschreibung kann online nicht mehr geändert werden und erfolgt in einem einzigen Schritt. Um Ihnen die Einreichung Ihrer Bewerbung zu erleichtern, können Sie ein Muster des Bewerbungsformulars für bezahlte und unbezahlte Praktika ausdrucken, bevor Sie das Formular online ausfüllen.
NB: Bewahren Sie die Nummer auf, die Ihnen online nach dem Absenden Ihrer Bewerbung zugewiesen wird.
Das Europäische Parlament bietet jungen Menschen, die ein Studium an einer Hochschule oder einer gleichwertigen Bildungseinrichtung begonnen haben, die Möglichkeit, unbezahlte Praktika zu absolvieren. Diese Praktika sind vorrangig für junge Menschen bestimmt, für die im Rahmen ihres Ausbildungsganges ein Praktikum vorgeschrieben ist.
Bewerber für ein unbezahltes Übersetzer-Praktikum müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Das Praktikum muss:
Die Dauer der unbezahlten Übersetzer-Praktika beträgt einen Monat bis drei Monate. Sie können ausnahmsweise um höchstens drei Monate verlängert werden.
| Termine für den Beginn der Praktika und Fristen für den Eingang der Bewerbungen | |
| Beginn des Praktikums | Frist für den Eingang der Bewerbung |
| 1. Januar | 15. Juni bis 15. August (24.00 Uhr) |
| 1. April | 15. September bis 15. November (24.00 Uhr) |
| 1. Juli | 15. Dezember bis 15. Februar (24.00 Uhr) |
| 1. Oktober | 15. März bis 15. Mai (24.00 Uhr) |
Wir empfehlen Ihnen, mit der Einreichung Ihrer Bewerbung nicht bis zum letzten Tag zu warten, um eine Überlastung des Systems durch eine zu große Anzahl von Bewerbungen zu vermeiden.
Die Übersetzer-Praktika finden in Luxemburg statt.
Falls Sie an einem unbezahlten Praktikum für Übersetzer interessiert sind, so lesen Sie bitte die Interne Regelung über Praktika für Übersetzer beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments durch.
Wir möchten Sie insbesondere auf die Zulassungsbedingungen hinweisen. Falls Sie für ein Praktikum ausgewählt werden, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Diese Unterlagen brauchen in diesem Stadium noch nicht eingesandt zu werden. Sie werden zur Vorlage dieser Unterlagen aufgefordert, sobald Ihnen ein Praktikum angeboten wird.
Wenn Ihnen ein Praktikum angeboten wird, werden Sie nur dann zum Praktikum zugelassen, wenn Sie die vorstehenden Unterlagen, zu deren Vorlage Sie aufgefordert werden, vollständig einreichen.
Falls Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, füllen Sie bitte den Bewerbungsbogen online aus.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens, dass die eingegebenen Daten gelöscht werden, wenn 30 Minuten lang keine Eingabe erfolgt. Wir raten Ihnen daher, vor dem Ausfüllen des Bewerbungsbogens die "Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments" aufmerksam zu lesen.
Die Einschreibung kann online nicht mehr geändert werden und erfolgt in einem einzigen Schritt. Um Ihnen die Einreichung Ihrer Bewerbung zu erleichtern, können Sie ein Muster des Bewerbungsformulars für bezahlte und unbezahlte Praktika ausdrucken, bevor Sie das Formular online ausfüllen.
NB: Bewahren Sie die Nummer auf, die Ihnen online nach dem Absenden Ihrer Bewerbung zugewiesen wird.
Die Direktion Dolmetschen des Europäischen Parlaments bietet keine Grundausbildung für Linguisten an, die sich im Bereich des Konferenzdolmetschens spezialisieren möchten, da hierfür im Rahmen der Subsidiarität die nationalen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten zuständig sind.
Wenn Sie bereits über einen Abschluss in Konferenzdolmetschen verfügen und Ihre Sprachkombination für das betreffende Organ von Interesse ist, können Sie sich für die Teilnahme an einem Auswahltest oder offenen Auswahlverfahren bewerben (siehe Dolmetschen für Europa).
Wenn Sie an einer Konferenzdolmetscherlaufbahn interessiert sind, aber noch keinen Abschluss haben, so bieten mehrere Universitäten in Europa Studiengänge an, die zu einem Abschluss als Übersetzer und Dolmetscher führen. Eine Liste von Universitäten mit Vollzeitstudienangeboten finden Sie hier.
Wenn Sie also bereits einen Hochschulabschluss in einer beliebigen Fachrichtung besitzen, aber gern noch eine Zusatzausbildung zum Konferenzdolmetscher absolvieren möchten, wird es Sie sicher interessieren, dass eine Reihe von Hochschuleinrichtungen diese Ausbildung mit dem Abschluss «European Masters» anbietet.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Dienststelle, die für die von Ihnen gewünschte Art des Praktikums zuständig ist, nachdem Sie die entsprechende Regelung gelesen haben: