Praktika im Europäischen Parlament

 

Das Europäische Parlament ist darum bemüht, zur beruflichen Weiterbildung der Bürger beizutragen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, mehr darüber zu erfahren, was das Europäische Parlament ist und was es tut; das Parlament bietet deshalb mehrere Möglichkeiten für Praktika und Studienaufenthalte in seinem Generalsekretariat.

Es stehen bezahlte und unbezahlte Praktika unterschiedlicher Ausrichtungen zur Auswahl: allgemeine Praktika, Praktika der Ausrichtung Journalismus, und Praktika für Übersetzer.

Bei einer Online-Bewerbung stehen Ihnen zum Ausfüllen jeder Seite maximal 30 Minuten zur Verfügung.

 
 
 

Die neue Regelung über Praktika beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments ist am 1. Februar 2013 in Kraft getreten.

 
 
Allgemeine Ausrichtung oder Ausrichtung Journalismus (Schuman-Stipendien)

Bezahlte Praktika werden ausschließlich an Hochschulabsolventen oder Absolventen gleichwertiger Einrichtungen vergeben. Sie sollen den Praktikanten die Möglichkeit eröffnen, die im Rahmen ihres Studiums erworbenen Kenntnisse zu ergänzen und sich mit den Tätigkeiten der Europäischen Union und insbesondere des Europäischen Parlaments vertraut zu machen.

Bei den bezahlten Praktika handelt es sich um:

  • Robert-Schuman-Praktika, Allgemeine Ausrichtung
  • Robert-Schuman-Praktika, Ausrichtung Journalismus.

Bewerber für ein Robert-Schuman-Praktikum, allgemeine Ausrichtung, müssen ferner im Rahmen des Erwerbs eines Hochschulabschlusses oder einer wissenschaftlichen Veröffentlichung nachweislich eine fundierte schriftliche Arbeit verfasst haben. Eines dieser Praktika kann im Rahmen eines ‘Chris-Piening-Stipendiums’ an einen Bewerber vergeben werden, dessen Arbeit sich mit den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten befasst.

Bewerber für ein Robert-Schuman-Praktikum, Ausrichtung Journalismus, müssen ferner ihre berufliche Kompetenz durch entsprechende Veröffentlichungen, durch die Mitgliedschaft in einem Journalistenverband eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder aber durch eine journalistische Ausbildung, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem Land, das sich um den Beitritt zur Europäischen Union bewirbt, anerkannt ist, nachweisen.

Bezahlte Praktika erstrecken sich über einen Zeitraum von fünf Monaten.

Beginn des Praktikums und Fristen für den Eingang der Bewerbungen
Beginn des Praktikums Bewerbungsfrist
1. März 15. August bis 15. Oktober, 24.00 Uhr
1. Oktober 15. März bis 15. Mai, 24.00 Uhr

Wir empfehlen Ihnen, mit der Einreichung Ihrer Bewerbung nicht bis zum letzten Tag zu warten, um eine Überlastung des Systems durch eine zu große Anzahl von Bewerbungen zu vermeiden.

Falls Sie an einem bezahlten Praktikum interessiert sind, lesen Sie bitte die Interne Regelung über Praktika sorgfältig durch.

Wir möchten Sie insbesondere auf die Zulassungsbedingungen hinweisen. Falls Sie für ein Praktikum ausgewählt werden, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • Kopie des Hochschulabschlusses/der Hochschulabschlüsse
  • ein Schreiben eines Mitglieds des Berufsstands, das eine objektive Einschätzung Ihrer Fähigkeiten geben kann
  • Bewerber für ein allgemeines Praktikum: Nachweis einer schriftlichen Arbeit (Bescheinigung, Deckblatt, Diplom usw.)
  • Bewerber für ein Praktikum der Ausrichtung Journalismus: Veröffentlichung oder Mitgliedschaft im Journalistenverband eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder journalistische Ausbildung, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem Land, das sich um den Beitritt zur Europäischen Union bewirbt, anerkannt ist.

Diese Unterlagen brauchen in diesem Stadium noch nicht eingesandt zu werden. Sie werden zur Vorlage dieser Unterlagen aufgefordert, sobald Ihnen ein Praktikum angeboten wird.

Wenn Ihnen ein Praktikum angeboten wird, werden Sie nur dann zum Praktikum zugelassen, wenn Sie die vorstehenden Unterlagen, zu deren Vorlage Sie aufgefordert werden, vollständig einreichen.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor Einreichung der Online-Bewerbung mit der Tätigkeit der Generaldirektionen des Generalsekretariats des Europäischen Parlaments vertraut zu machen, damit Sie sich für die Abteilungen bewerben können, die Ihrem Profil am besten entsprechen.

Falls Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, füllen Sie bitte den Bewerbungsbogen online aus.

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens, dass die eingegebenen Daten gelöscht werden, wenn 30 Minuten lang keine Eingabe erfolgt. Wir raten Ihnen daher, vor dem Ausfüllen des Bewerbungsbogens die „Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments“ und die Häufig gestellten Fragen (FAQ) aufmerksam zu lesen.

Die Einschreibung kann online nicht mehr geändert werden und erfolgt in einem einzigen Schritt. Bitte drucken Sie nach dem Ausfüllen des Bewerbungsformulars die Zusammenfassung aus und vergewissern Sie sich vor dem Absenden, dass Ihre Bewerbung korrekt und vollständig ist.

Sie dürfen für jede der beiden Praktikumsausrichtungen nur jeweils eine Bewerbung einsenden. Falls Sie für eine der beiden Ausrichtungen mehrere Bewerbungen einsenden, wird lediglich die zuletzt eingesandte Bewerbung berücksichtigt.

ACHTUNG: Unvollständige Bewerbungen werden automatisch abgelehnt.

Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt/abgeschickt haben, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Die Eingangsbestätigung enthält eine Registrierungsnummer, die Sie bei jedem künftigen Schriftverkehr bezüglich des Praktikums angeben sollten, und einen Link zu einer Zusammenfassung Ihrer Bewerbung im pdf-Format. Wenn Ihnen ein Praktikum angeboten wird, werden Sie aufgefordert, eine ausgedruckte Version dieses Bewerbungsbogens einzureichen.

 
 
Unbezahlte Praktika

Das Europäische Parlament bietet jungen Menschen, die über einen der allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Schulabschluss verfügen oder eine weiterführende oder technische Ausbildung auf entsprechendem Niveau absolviert haben, die Möglichkeit, an unbezahlten Praktika teilzunehmen. Vorrang haben hierbei junge Menschen, für die im Rahmen ihres Ausbildungsgangs ein Praktikum vorgeschrieben ist.

Ein derartiges Praktikum sollte vorgesehen sein im Rahmen:

  • eines Studienganges an einer Universität oder gleichwertigen Einrichtung,
  • einer höheren Berufsausbildung, die von einer Einrichtung ohne Erwerbszweck (insbesondere öffentliche Institute oder Einrichtungen) durchgeführt wird,
  • eines Erfordernisses für den Zugang zu einem Beruf.

Die Dauer der unbezahlten Praktika beträgt ein bis vier Monate, wobei eine Ausnahme möglich ist.

Freiwillige Praktika: Anfangstermine und Eingangsfristen für Bewerbungen
Beginn des Praktikums (max. 4 Monate) Bewerbungszeitraum
1. Januar 1. August bis 1. Oktober
1. Mai 1. Dezember bis 1. Februar
1. September 1. April bis 1. Juni

Obligatorische Praktika: Anfangstermine und Eingangsfristen für Bewerbungen
Beginn des Praktikums Eingangsfrist für Bewerbungen
zwischen dem 1. Januar und dem 30. April; 1. Oktober
zwischen dem 1. Mai und dem 31. August; 1. Februar
zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember; 1. Junii

Wir empfehlen Ihnen, mit der Einreichung Ihrer Bewerbung nicht bis zum letzten Tag zu warten, um eine Überlastung des Systems durch eine zu große Anzahl von Bewerbungen zu vermeiden.

Falls Sie an einem unbezahlten Praktikum interessiert sind, lesen Sie bitte die Interne Regelung über Praktika sorgfältig durch.

Wir möchten Sie insbesondere auf die Zulassungsbedingungen hinweisen. Falls Sie für ein Praktikum ausgewählt werden, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • gegebenenfalls Bescheinigung der Ausbildungseinrichtung über den obligatorischen Charakter des Praktikums
  • Kopie Ihrer Abschlusszeugnisse oder Notenübersichten

Diese Unterlagen brauchen in diesem Stadium noch nicht eingesandt zu werden.

Wenn Ihnen jedoch ein Praktikum angeboten wird, werden Sie nur dann zugelassen, wenn Sie alle im Angebotsschreiben angeforderten Unterlagen einreichen.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor Einreichung der Online-Bewerbung mit der Tätigkeit der Generaldirektionen des Generalsekretariats des Europäischen Parlaments vertraut zu machen, damit Sie sich für die Abteilungen bewerben können, die Ihrem Profil am besten entsprechen.

Falls Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, füllen Sie bitte den Online-Bewerbungsbogen aus.

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens, dass die eingegebenen Daten gelöscht werden, wenn 30 Minuten lang keine Eingabe erfolgt. Wir raten Ihnen daher, vor dem Ausfüllen des Bewerbungsbogens die „Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments“ und die Häufig gestellten Fragen (FAQ) aufmerksam zu lesen.

Die Einschreibung kann online nicht mehr geändert werden und erfolgt in einem einzigen Schritt. Bitte drucken Sie nach dem Ausfüllen des Bewerbungsformulars die Zusammenfassung aus und vergewissern Sie sich vor dem Absenden, dass Ihre Bewerbung korrekt und vollständig ist.

ACHTUNG: Unvollständige Bewerbungen werden automatisch abgelehnt.

Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt/abgeschickt haben, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Die Eingangsbestätigung enthält eine Registrierungsnummer, die Sie bei jedem künftigen Schriftverkehr bezüglich des Praktikums angeben sollten, und einen Link zu einer Zusammenfassung Ihrer Bewerbung im pdf-Format. Wenn Ihnen ein Praktikum angeboten wird, werden Sie aufgefordert, eine ausgedruckte Version dieses Bewerbungsbogens einzureichen.

 
 
Programm für Menschen mit Behinderungen

Das Europäische Parlament fördert die Chancengleichheit und ermutigt Frauen und Männer mit Behinderungen, sich für seine Praktikumsprogramme zu bewerben. Im Jahr 2006 startete das Europäische Parlament als positive Maßnahme ein Praktikumsprogramm speziell für Menschen mit Behinderungen.

Das Europäische Parlament bietet Menschen mit Behinderungen bezahlte Praktika als eine positive Maßnahme an, mit der das Ziel verfolgt wird, die Eingliederung behinderter Menschen in die Arbeitswelt zu erleichtern.

Diese Praktika stehen sowohl Absolventen von Hochschulen oder gleichwertigen Einrichtungen als auch Menschen offen, deren Qualifikationen unterhalb des Hochschulniveaus liegen. (Artikel 18 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments, der die akademischen Qualifikationen betrifft, die für die Zulassung zu einem bezahlten Praktikum erforderlich sind, gilt somit für dieses Programm nicht.)

Das Hauptziel des Programms ist es, Menschen mit Behinderungen eine sinnvolle und wertvolle Arbeitserfahrung anzubieten, durch die ihnen Gelegenheit geboten wird, sich mit den Tätigkeiten des Europäischen Parlaments vertraut zu machen.

Bezahlte Praktika erstrecken sich über einen Zeitraum von fünf Monaten und können nicht verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an einem Praktikum nicht zur weiteren Beschäftigung beim Europäischen Parlament berechtigt. Beamte werden auf der Grundlage von Auswahlverfahren eingestellt, die von EPSO durchgeführt werden, und Vertragsbedienstete auf der Grundlage von Aufforderungen zur Interessenbekundung, die von EPSO veröffentlicht werden.

Beginn des Praktikums und Bewerbungszeiträume
Beginn des Praktikums Bewerbungszeitraum
1. März 15. August bis 15. Oktober, 24.00 Uhr
1. Oktober 15. März bis 15. Mai, 24.00 Uhr

Wir empfehlen Ihnen, mit der Einreichung Ihrer Bewerbung nicht bis zum letzten Tag zu warten, um eine Überlastung des Systems durch eine zu große Anzahl von Bewerbungen zu vermeiden.

Die Bewerber für dieses Programm müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines Landes besitzen, das sich um den Beitritt zur Europäischen Union bewirbt.
  • Sie müssen zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen über gründliche Kenntnisse einer der Amtssprachen der Europäischen Union sowie über gute Kenntnisse einer weiteren dieser Sprachen verfügen.
  • Sie dürfen bei einer Institution der Europäischen Union oder einem Mitglied oder einer Fraktion des Europäischen Parlaments kein bezahltes Praktikum absolviert und keine sich auf mehr als vier aufeinander folgende Wochen erstreckende bezahlte Anstellung erhalten haben.
  • Sie müssen belegen können, dass sie eine Behinderung haben (ärztliches Attest oder Behindertenausweis/Bescheinigung einer nationalen Stelle).

Wenn Ihre Bewerbung aufgrund Ihrer Fähigkeiten und Leistungen von der jeweiligen Generaldirektion in die Vorauswahl aufgenommen wird, wird man Sie auffordern, die folgenden Dokumente vorzulegen:

  • ein Dokument zur Bescheinigung Ihrer Behinderung, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Bewerberland anerkannt ist;
  • ein ordnungsgemäß ausgefülltes Formular „Angemessene Vorkehrungen“;
    Es wird darauf hingewiesen, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten alles daransetzen, Ihren Bedürfnissen in angemessenem Maße (das von dem für angemessene Vorkehrungen zuständigen Ausschuss festzulegen ist) gerecht zu werden. Das Ausfüllen dieses Formulars ist keine Garantie dafür, dass alle beantragten Maßnahmen durchgeführt werden;
  • Ihre Diagnose und andere wichtige medizinische Informationen (Medikation) in einem versiegelten Umschlag mit der Aufschrift „Vertraulich“.

Alle Angaben zu Ihrer Behinderung werden streng vertraulich und nur von den Mitarbeitern des Europäischen Parlaments behandelt, die dafür zuständig sind, die möglichen angemessenen Vorkehrungen zu dem Zweck zu prüfen, spezielle Anpassungen am Arbeitsplatz zu treffen und Ihnen die Suche nach einer behindertengerechten Unterkunft sowie Beförderung und Hilfsdiensten zu erleichtern.

Wenn Sie ausgewählt werden, werden die folgenden Unterlagen als Belege angefordert werden:

  • ein ordnungsgemäß unterzeichnetes Bewerbungsformular (bitte drucken Sie Ihre Bewerbung aus, nachdem Sie Ihre Eingaben bestätigt haben);
  • eine Kopie Ihres Passes oder Personalausweises;
  • eine Kopie Ihrer neuesten Studienbescheinigung oder Ihres/Ihrer Hochschulabschlusses/ abschlüsse;
  • eine unterzeichnete schriftliche Referenz eines Dozenten einer Universität oder sonstigen Bildungseinrichtung oder ein Schreiben eines Mitglieds des Berufsstands, das eine objektive Einschätzung Ihrer Fähigkeiten geben kann;

Bitte beachten Sie, dass eine Übersendung dieser Unterlagen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht erforderlich ist. Wie vorstehend erwähnt, werden einige Unterlagen angefordert, wenn Sie zu den vorausgewählten Bewerbern gehören. Einigen dieser Bewerber wird dann ein Praktikum angeboten. Falls Ihnen ein Praktikum angeboten wird, werden Sie nur zugelassen, wenn Sie sämtliche oben erwähnten Unterlagen vorlegen.

Falls Sie an einem bezahlten Praktikum unter diesen Bedingungen interessiert sind, lesen Sie bitte die vollständige Beschreibung des Programms für Praktika, die Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments und die Praktischen Informationen - Brüssel/Luxemburg. Bitte beachten Sie, dass die Praktikumsstellen vorwiegend in Brüssel und Luxemburg verfügbar sind, da manche Informationsbüros in den Mitgliedstaaten keinen behindertengerechten Arbeitsplatz bereitstellen können.

Falls Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, füllen Sie bitte das Online-Bewerbungsformular aus, das sie anhand des Musterformulars, das allerdings nur die wichtigsten Felder des Online-Formulars enthält, vorbereiten können. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars, dass die eingegebenen Daten gelöscht werden, wenn 30 Minuten lang keine Eingabe erfolgt. Die Bewerbung wird in einem einzigen Durchgang ausgefüllt und übermittelt und kann nicht mehr geändert werden. Bitte drucken Sie nach dem Ausfüllen des Bewerbungsformulars die Zusammenfassung aus und vergewissern Sie sich vor dem Absenden, dass Ihre Bewerbung vollständig ist.

ACHTUNG: Unvollständige Bewerbungen werden automatisch abgelehnt.

Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt/abgeschickt haben, erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Die Eingangsbestätigung enthält eine Registrierungsnummer, die Sie bei jedem künftigen Schriftverkehr bezüglich des Praktikums angeben sollten und einen Link zu einer Zusammenfassung Ihrer Bewerbung im pdf-Format. Wenn Ihnen ein Praktikum angeboten wird, werden Sie aufgefordert, eine ausgedruckte Version dieses Bewerbungsbogens einzureichen.

Sollten Sie das Bewerbungsformular in einem spezifischen Format benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Praktikumsbüro und teilen Sie Ihre besonderen Wünsche mit (Großdruck, Blindenschrift):

Alle Angaben zu Ihrer Behinderung werden nur innerhalb des Europäischen Parlaments verwendet und dienen ausschließlich dem Zweck, spezielle Vorkehrungen am Arbeitsplatz zu treffen und Ihnen die Suche nach einer behindertengerechten Unterkunft, Beförderung und Hilfsdiensten zu erleichtern.

Siehe auch:

Die aktuelle Online-Version der Dokumente und Informationen zum Praktikumsprogramm für Menschen mit Behinderungen steht gegenwärtig nur in englischer und französischer Sprache zur Verfügung. In Kürze werden diese Informationen jedoch in sämtlichen Amtssprachen angeboten. Bitte greifen Sie zwischenzeitlich auf die entsprechenden Webseiten in Französisch und/oder Englisch zurück.

 
 
 
Ausbildungspraktika in der Übersetzung

Das Europäische Parlament bietet Bewerbern, die vor Ablauf der Bewerbungsfrist über einen der allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Schulabschluss verfügen oder eine weiterführende oder fachliche Ausbildung auf entsprechendem Niveau absolviert haben, die Möglichkeit, ein Ausbildungspraktikum in der Übersetzung zu absolvieren. Diese Ausbildungspraktika sind insbesondere für jungen Menschen vorgesehen, bei denen im Rahmen ihres Ausbildungsganges ein Praktikum vorgeschrieben ist; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass sie am ersten Tag ihres Praktikums das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Bewerber für ein Ausbildungspraktikum in der Übersetzung müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Kandidatenlandes für den Beitritt zur Europäischen Union besitzen ;
  • sie müssen zu Beginn des Praktikums 18 Jahre alt sein
  • sie müssen eine der Amtssprachen der Europäischen Union oder eine Amtssprache eines Kandidatenlandes für den Beitritt zur Europäischen Union fließend beherrschen und über gründliche Kenntnisse in zwei weiteren Amtssprachen der Europäischen Union verfügen
  • sie dürfen kein Praktikum absolviert haben und keiner vergüteten Anstellung nachgegangen sein, das bzw. die sich über mehr als vier aufeinanderfolgende Wochen erstreckt hat und für das bzw. die Zahlungen aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union geleistet wurden.

Die Dauer der Ausbildungspraktika in der Übersetzung beträgt ein bis drei Monate. Die Praktika können in Ausnahmefällen um höchstens drei Monate verlängert werden.

Zeiträume der Praktika und entsprechende Bewerbungsfristen:
Beginn des Praktikums Bewerbungsfrist
1. Januar 15. Juni bis 15. August (24.00 Uhr)
1. April 15. September bis 15. November (24.00 Uhr)
1. Juli 15. Dezember bis 15. Februar (24.00 Uhr)
1. Oktober 15. März bis 15. Mai (24.00 Uhr)

Wir empfehlen Ihnen, mit der Einreichung Ihrer Bewerbung nicht bis zum letzten Tag zu warten, da eine zu große Anzahl an Bewerbungen zu einer Überlastung des Systems führen kann.

Die Ausbildungspraktika in der Übersetzung finden in Luxembourg statt.

Wer ein Ausbildungspraktikum absolviert, erhält eine monatliche Vergütung. Die monatliche Vergütung im Jahre 2013 beträgt 300 EUR im Monat (Angabe zur Orientierung).

Wenn Sie sich für ein Übersetzungspraktikum für Hochschulabsolventen interessieren, werden Sie gebeten, die Interne Regelung über Praktika für Übersetzer einzusehen

Wir möchten Sie auf die Zulassungsbedingungen hinweisen. Falls Sie in die Vorauswahl kommen, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • der ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsbogen,
  • eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises,
  • Kopien der Abschlusszeugnisse und Bescheinigungen,
  • eine Kopie Ihres Hochschulzeugnisses, sofern dieses bereits vorliegt.

Die Nachweise müssen in dieser Phase noch nicht eingesandt werden. Sie werden zur Vorlage dieser Unterlagen erst aufgefordert, wenn Sie in die Vorauswahl gekommen sind.

Wenn Sie in die Vorauswahl gekommen sind, wird ihre Bewerbung erst gültig, nachdem Sie sämtliche vorstehend genannten Unterlagen eingereicht haben.

Wenn Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, füllen Sie bitte den Online Bewerbungsbogen aus.

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens, dass die eingegebenen Daten gelöscht werden, wenn 30 Minuten lang keine Eingabe erfolgt. Wir raten Ihnen daher, vor dem Ausfüllen des Bewerbungsbogens die Interne Regelung für Übersetzungspraktika aufmerksam durchzulesen.

Der Bewerbungsbogen muss in einem einzigen Schritt ausgefüllt und abgeschickt und kann nach dem Absenden nicht mehr online geändert werden. Es steht ein Muster des Bewerbungsbogens zur Verfügung (siehe nachstehenden Link), mit dem Sie Ihre Bewerbung vorbereiten können, bevor Sie sie online absenden.

NB: Bewahren Sie die Nummer gut auf, die Ihnen online nach dem Absenden Ihrer Bewerbung zugewiesen wird.

 
 
Konferenzdolmetscher

Die Direktion Dolmetschen des Europäischen Parlaments bietet keine Grundausbildung für Linguisten an, die sich im Bereich des Konferenzdolmetschens spezialisieren möchten, da hierfür im Rahmen der Subsidiarität die nationalen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten zuständig sind.

Wenn Sie bereits über einen Abschluss in Konferenzdolmetschen verfügen und Ihre Sprachkombination für das betreffende Organ von Interesse ist, können Sie sich für die Teilnahme an einem Auswahltest oder offenen Auswahlverfahren bewerben (siehe Dolmetschen für Europa).

Weitere Ausbildungsmöglichkeiten

Wenn Sie an einer Konferenzdolmetscherlaufbahn interessiert sind, aber noch keinen Abschluss haben, so bieten mehrere Universitäten in Europa Studiengänge an, die zu einem Abschluss als Übersetzer und Dolmetscher führen. Eine Liste von Universitäten mit Vollzeitstudienangeboten finden Sie hier.

Wenn Sie also bereits einen Hochschulabschluss in einer beliebigen Fachrichtung besitzen, aber gern noch eine Zusatzausbildung zum Konferenzdolmetscher absolvieren möchten, wird es Sie sicher interessieren, dass eine Reihe von Hochschuleinrichtungen diese Ausbildung mit dem Abschluss «European Masters» anbietet.

 
 
 
 
Tools
 
 
Kontakte
 
  • Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Dienststelle, die für die von Ihnen gewünschte Art des Praktikums zuständig ist, nachdem Sie die entsprechende Regelung gelesen haben:

 
Für allgemeine Praktika/Praktika mit der Ausrichtung Journalismus und unbezahlte Praktika
 
Praktika für Übersetzer