Mehrsprachigkeit beim Europäischen Parlament

 

Beim Europäischen Parlament sind alle Amtssprachen der Gemeinschaft gleich wichtig. Alle parlamentarischen Unterlagen werden in allen Amtssprachen der Europäischen Union (EU) veröffentlicht und jeder Abgeordnete hat das Recht, sich in der Amtssprache seiner Wahl zu äußern. Damit gewährleistet das Parlament auf einzigartige Weise, dass seine Tätigkeiten für alle Bürger transparent und zugänglich sind.

 
 

Die in den europäischen Verträgen verankerte Mehrsprachigkeit ist das Spiegelbild der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in der Europäischen Union. Die Mehrsprachigkeit lässt auch die europäischen Institutionen für den Bürger zugänglicher und transparenter werden, was wiederum eine Garantie für ein demokratisches Funktionieren darstellt.

Das Europäische Parlament unterscheidet sich von den übrigen Organen der EU durch seine Verpflichtung, ein Höchstmaß an Mehrsprachigkeit zu gewährleisten. Alle Bürger der Union müssen die Möglichkeit haben, in der Sprache ihres Landes auf die Rechtsvorschriften zuzugreifen, die sie unmittelbar betreffen. Da außerdem jeder Bürger der Union das Recht hat, sich zum europäischen Abgeordneten wählen zu lassen, könnte von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments nicht verlangt werden, dass sie eine Verkehrssprache perfekt beherrschen. Das Recht eines jeden Abgeordneten, die parlamentarischen Unterlagen in seiner eigenen Sprache zu lesen, die Debatten in seiner Sprache zu verfolgen und sich in seiner eigenen Sprache zu äußern, wird ausdrücklich von der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments anerkannt. Im Übrigen ist das Europäische Parlament als Gesetzgeber verpflichtet, bei allen Gesetzestexten, die es verabschiedet, eine tadellose Qualität zu gewährleisten, und zwar in allen Amtssprachen.

Diese Bestimmungen ermöglichen es ferner allen europäischen Bürgern, in ihrer Sprache die parlamentarischen Tätigkeiten zu verfolgen, Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten.

 
 
Wieviele Sprachen werden im Europäischen Parlament verwendet?

Was für eine Wegstrecke wurde seit dem Ende der fünfziger Jahre zurückgelegt, als in den Institutionen der Europäischen Gemeinschaft lediglich vier Sprachen verwendet wurden! Heutzutage werden im Europäischen Parlament nicht weniger als 23 Amtssprachen verwendet, eine echte sprachliche Herausforderung.

In der von den Europäischen Gemeinschaften im Jahre 1958 festgelegten ersten Regelung wurde festgelegt, dass die Amtssprachen ihrer Institutionen die vier Sprachen - Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch - ihrer Gründerländer sein sollen: Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.

In der Folge wurden mit jeder Erweiterung auch die Sprachen der neuen Mitgliedstaaten integriert. Im Jahre 1973 kamen Englisch, Dänisch und Irisch hinzu, Letzteres lediglich als „Sprache der Verträge" , d.h. dass der Beitrittsakt Irlands und die wesentlichen Texte zu diesem Land übersetzt wurden. Später dann wurden zu Amtssprachen im Jahre 1981 Griechisch, 1986 Spanisch und Portugiesisch, 1995 Finnisch und Schwedisch und im Jahre 2004 Estnisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Tschechisch, Slowakisch und Slowenisch.

Seit dem 1. Januar 2007 zählt die Europäische Union aufgrund des Beitritts von Rumänien und Bulgarien offiziell 23 Amtssprachen, wobei Irisch zu demselben Zeitpunkt Amtssprache wurde.

Bei 23 Amtssprachen sind mehr als 506 Sprachkombinationen möglich, da jede Sprache in die 22 übrigen Sprachen übersetzt werden kann. Um diese Herausforderung zu bewältigen, verfügt das Europäische Parlament über äußerst leistungsfähige Dienste in den Bereichen Dolmetschen, Übersetzen und Überprüfung von Rechtstexten. Außerdem wurden sehr strenge Regeln eingeführt, um die Effizienz dieser Dienstleistungen zu gewährleisten und die entsprechenden Haushaltskosten in vernünftigen Grenzen zu halten.

 
 
Übersetzungsdienst

Um die einzelnen Sprachfassungen seiner schriftlichen Dokumente zu gewährleisten und den Schriftverkehr mit den Bürgern in allen Amtssprachen der Gemeinschaft zu bewältigen, verfügt das Europäische Parlament über einen Übersetzungsdienst, der seinen Anforderungen nach Qualität und Wahrung der von den parlamentarischen Verfahren vorgegebenen Fristen gerecht wird. Darüber hinaus kann das Parlament insbesondere für nicht prioritäre Texte auf professionelle externe Übersetzer zurückgreifen.

Der Übersetzungsdienst des Parlaments umfasst annähernd 700 Übersetzer, die den Auftrag haben, unterschiedliche Arten von Dokumenten in alle Amtssprachen zu übersetzen, darunter:

  • die Sitzungsunterlagen für das Plenum und die parlamentarischen Ausschüsse: Tagesordnungen, Berichtsentwürfe, Änderungsanträge, angenommene Berichte, Stellungnahmen, Entschließungen, schriftliche und mündliche Anfragen, Protokolle, Informationen für die Abgeordneten usw.;
  • die Dokumente anderer politischer Organe wie die Gemischten Parlamentarischen Versammlungen, die aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments und nationalen Volksvertretern oder Volksvertretern aus Drittländern bestehen;
  • die Entscheidungen des Europäischen Bürgerbeauftragten;
  • den Schriftverkehr mit den Bürgern und den Mitgliedstaaten;
  • die Beschlüsse der internen Organe des Europäischen Parlaments (Präsidium, Konferenz der Präsidenten, Quästoren).

In aller Regel übersetzen die Übersetzer die Texte aus der Originalfassung in ihre Muttersprache. Mit den jüngsten Erweiterungen auf 25 und schließlich 27 Mitgliedstaaten und dem damit einhergehenden Anstieg der Anzahl der möglichen Sprachkombinationen auf 506 (d.h. 23 Amtssprachen, von denen jede in jeweils 22 andere Amtssprachen übersetzt werden kann) ist es gelegentlich schwierig geworden, Übersetzer zu finden, die sowohl eine bestimmte Zielsprache als auch eine bestimmte Ausgangssprache beherrschen, vor allem, wenn es sich dabei um weniger verbreitete Sprachen in der Union handelt.

Zur Übersetzung der in diesen Sprachen verfassten Texte hat das Europäische Parlament deshalb ein System von "Relais-Sprachen" eingeführt, das darin besteht, die Texte zunächst in die gebräuchlichsten Sprachen zu übersetzen (Englisch, Französisch oder Deutsch). Längerfristig könnten noch weitere Sprachen der Gemeinschaft (Spanisch, Italienisch und Polnisch) ebenfalls zu Relais-Sprachen werden.

 
 
Dolmetscherdienst

Die wichtigste Aufgabe der Dolmetscher des Europäischen Parlaments besteht darin, die Wortmeldungen der Abgeordneten korrekt und in Echtzeit in alle Amtssprachen zu übertragen. Für alle mehrsprachigen Sitzungen, die von den offiziellen Organen des Parlaments ausgerichtet werden, wird ein entsprechender Dolmetscherdienst vorgesehen.

Die Generaldirektion Dolmetschen und Konferenzen des Europäischen Parlaments beschäftigt etwa 430 verbeamtete Dolmetscher und kann sich auf eine Reserve von etwa 2.500 externen Dolmetschern (den sogenannten Konferenz-Hilfsdolmetschern) stützen, auf die sie regelmäßig zurückgreift, um ihren Bedarf zu decken.

Der Dolmetscherdienst wird im Wesentlichen für folgende Tätigkeiten eingesetzt:

  • Plenarsitzungen;
  • Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse, der parlamentarischen Delegationen und der paritätischen parlamentarischen Versammlungen;
  • Fraktionssitzungen;
  • Pressekonferenzen;
  • Sitzungen der internen Entscheidungsorgane des Parlaments (Präsidium, Konferenz der Präsidenten, usw.).

Bei den Plenartagungen, bei denen simultan aus allen Amtssprachen der Union und in diese Sprachen gedolmetscht wird, werden durchschnittlich zwischen 800 und 1.000 Dolmetscher eingesetzt. Bei den übrigen Sitzungen richtet sich der Dolmetscherdienst im Allgemeinen nach dem jeweiligen Bedarf, der immer öfter auch andere Sprachen als die Amtssprachen betrifft.

Grundsätzlich dolmetscht jeder Dolmetscher aus der Originalsprache in seine Muttersprache. Bei 506 möglichen Sprachkombinationen (23x22 Sprachen) ist es jedoch nicht immer leicht, jemanden zu finden, der in der Lage ist, eine bestimmte Sprache in eine bestimmte andere Sprache zu dolmetschen. In diesem Fall kommt ein Relais-System zum Einsatz, das darin besteht, eine Sprache über eine dritte Sprache, die sogenannte Pivot-Sprache, in eine andere Sprache zu dolmetschen.

 
 
Mehrsprachigkeit – Rechtsakte

Die vom Europäischen Parlament angenommenen Rechtsvorschriften betreffen fast 500 Millionen Menschen in 27 Staaten mit 23 Amtssprachen. Sie müssen in allen diesen Sprachen identisch und möglichst eindeutig sein. Die sprachliche und rechtliche Qualität der Texte zu prüfen ist die Aufgabe der Sprachjuristen des Parlaments.

Die Sprachjuristen des Parlaments sorgen während des gesamten Rechtsetzungsverfahrens für die optimale Qualität der Legislativtexte in allen EU-Sprachen. Um zu gewährleisten, dass der politische Wille des Parlaments in Legislativtexte von hoher Qualität übertragen wird, sind die Sprachjuristen an allen Stadien des Rechtsetzungsverfahrens beteiligt.

Die Arbeit wird von einem Team von 75 Sprachjuristen verrichtet. Ihre Arbeit umfasst im Wesentlichen Folgendes:

  • Sie versorgen die Mitglieder und Ausschusssekretariate vom ersten Entwurf der Texte bis hin zur endgültigen Annahme im Plenum mit Formulierungs- und Verfahrensratschlägen.
  • Sie erstellen und veröffentlichen Legislativtexte zur Annahme durch das Parlament im Ausschuss und im Plenum, wobei sie die optimale Qualität aller einzelnen Sprachfassungen der Änderungsanträge in den Berichten und den reibungslosen Ablauf des Verfahrens sicherstellen.
  • Sie sind für die technische Vorbereitung von Änderungsanträgen, die für die Plenartagung eingereicht werden, und für die Veröffentlichung aller angenommenen Texte am Tag der Abstimmung im Plenum verantwortlich.
  • Zusammen mit den Rechts- und Sprachsachverständigen des Rates erstellen sie die endgültige Fassung der Rechtsakte.
 
 
 
 
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