Der Stellenplan des Generalsekretariats und die internen Verwaltungsregeln über die Stellung der Beamten und der sonstigen Bediensteten werden vom Präsidium festgelegt. Bei den beim Generalsekretariat Beschäftigten handelt es sich überwiegend um Beamte, die im Zuge von Auswahlverfahren aus allen Ländern der Europäischen Union eingestellt werden. Sie arbeiten im Dienst des Europäischen Parlaments.
Das Generalsekretariat ist mit der Koordination der Legislativarbeiten und der Organisation der Plenartagungen und der sonstigen Sitzungen betraut. Es unterstützt außerdem die Arbeit der parlamentarischen Organe und die Abgeordneten in der Ausübung ihres Mandats in technischer Hinsicht und durch fachliche Beratung. Das Europäische Parlament muss darüber hinaus für alle Plenartagungen und sonstigen Sitzungen eine umfassende Mehrsprachigkeit gewährleisten.