Mehrsprachigkeit im Europäischen Parlament 

Im Europäischen Parlament haben alle Amtssprachen denselben Stellenwert: Dokumente des Parlaments werden in sämtlichen Amtssprachen der Europäischen Union (EU) veröffentlicht, und die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) haben das Recht, in der Amtssprache ihrer Wahl zu sprechen und zu schreiben. Dadurch wird auch sichergestellt, dass alle die Tätigkeit des Parlaments verfolgen können und Zugang dazu haben.

Die Europäische Union hat ihre große kulturelle und sprachliche Vielfalt schon immer als Vorteil angesehen.
Die Mehrsprachigkeit ist in den europäischen Verträgen fest verankert und das Spiegelbild dieser kulturellen und sprachlichen Vielfalt. Sie macht die europäischen Institutionen auch für alle Bürger der Union zugänglicher und transparenter, was für den Erfolg des demokratischen Systems der EU unerlässlich ist.

Das Europäische Parlament unterscheidet sich von den anderen Organen der EU, da es verpflichtet ist, ein Höchstmaß an Mehrsprachigkeit sicherzustellen. Jeder Bürger der Union hat das Recht, sich in das Europäische Parlament wählen zu lassen. Es wäre unvernünftig, von den Mitgliedern zu verlangen, dass sie eine der häufiger verwendeten Sprachen, wie Französisch oder Englisch, vollkommen beherrschen. Das Recht jedes Mitglieds, Dokumente des Parlaments in seiner eigenen Sprache zu lesen und zu verfassen, Debatten in seiner eigenen Sprache zu verfolgen und in seiner eigenen Sprache zu sprechen, wird in der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments ausdrücklich anerkannt.

Alle EU-Bürger müssen Rechtsvorschriften, die sie betreffen, in der Sprache ihres eigenen Landes lesen können. Als Mitgesetzgeber ist das Europäische Parlament auch verpflichtet, sicherzustellen, dass die sprachliche Qualität aller Rechtsakte, die es annimmt, in sämtlichen Amtssprachen einwandfrei ist.

Die Europäer haben nach europäischem Recht einen Anspruch darauf, die Arbeit des Parlaments in ihrer eigenen Sprache zu verfolgen, Fragen in ihrer eigenen Sprache zu stellen und Antworten in ihrer eigenen Sprache zu erhalten.

Im Europäischen Parlament verwendete Sprachen

Wir sind seit Ende der 50er-Jahre, als in den Organen der Europäischen Gemeinschaften nur vier Sprachen gesprochen wurden, weit gekommen. Heutzutage werden im Europäischen Parlament nicht weniger als 24 Amtssprachen verwendet – eine unglaubliche sprachliche Herausforderung.

Jedes Mal, wenn neue Mitgliedstaaten der EU beigetreten sind, hat sich die Anzahl der Amtssprachen erhöht.

EU-Amtssprache seit...

  • Deutsch, Französisch, Italienisch, Niederländisch 1958
  • Dänisch, Englisch 1973
  • Griechisch 1981
  • Portugiesisch, Spanisch 1986
  • Finnisch, Schwedisch 1995
  • Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Ungarisch 2004
  • Bulgarisch, Irisch, Rumänisch 2007
  • Kroatisch 2013

Die Amtssprachen der EU sind in einer Verordnung festgelegt, die nach jedem Beitritt geändert wird, um die neuen Amtssprachen hinzuzufügen. Alle Amtssprachen sind gleichberechtigt.

Die 24 Amtssprachen entsprechen insgesamt 552 möglichen Kombinationen, da jede Sprache in 23 andere übersetzt werden kann. Um diese Herausforderung zu bewältigen, verfügt das Europäische Parlament über äußerst leistungsfähige Dienste in den Bereichen Dolmetschen, Übersetzen und Überprüfen von Rechtstexten. Es wurden sehr strenge Vorschriften eingeführt, um sicherzustellen, dass diese Dienste reibungslos arbeiten können und die Kosten in einem angemessenen Rahmen bleiben.

Übersetzung

Der Übersetzungsdienst des Europäischen Parlaments ermöglicht eine mehrsprachige schriftliche und elektronische Kommunikation in allen Amtssprachen der Europäischen Union. Er spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Transparenz des Gesetzgebungs- und Haushaltsverfahrens der EU und sorgt für eine bürgernahe EU.

Die Generaldirektion Übersetzung beschäftigt rund 1.140 Mitarbeiter, darunter mehr als 600 Übersetzer, und ist somit weltweit einer der größten Arbeitgeber dieser Art.

Dolmetschen

Die wichtigste Aufgabe der Dolmetscher des Europäischen Parlaments besteht in der getreuen mündlichen Wiedergabe der Reden der Mitglieder in allen Amtssprachen und in Echtzeit. Die Dolmetschleistungen stehen für alle mehrsprachigen Sitzungen zur Verfügung, die von den offiziellen Gremien der Organe organisiert werden.

Die Generaldirektion Logistik und Verdolmetschung für Konferenzen des Europäischen Parlaments beschäftigt etwa 270 festangestellte Dolmetscher. Außerdem gibt es eine Reserve von etwa 1.500 externen akkreditierten Dolmetschern, auf die sehr häufig zurückgegriffen wird, wenn dies aufgrund der Nachfrage erforderlich ist.

Mehrsprachigkeit – Rechtsakte

Die vom Europäischen Parlament angenommenen Rechtsvorschriften betreffen über 447 Millionen Menschen in 27 Staaten mit 24 Amtssprachen. Die Rechtsakte müssen in all diesen Sprachen identisch und möglichst eindeutig sein. Die Überprüfung der sprachlichen und rechtlichen Qualität der Texte ist die Aufgabe der Sprachjuristen des Parlaments.

Die Sprachjuristen des Parlaments sorgen während des gesamten Rechtsetzungsverfahrens für die optimale Qualität der Legislativtexte in allen EU-Sprachen. Um sicherzustellen, dass der politische Wille des Parlaments in Legislativtexte von hoher Qualität übertragen wird, sind die Sprachjuristen an allen Stadien des Rechtsetzungsverfahrens beteiligt.

Die Arbeit wird von einem Team von 75 Sprachjuristen verrichtet. Ihre Arbeit umfasst im Wesentlichen Folgendes:

  • Sie versorgen die Mitglieder und Ausschusssekretariate vom ersten Entwurf der Texte bis hin zur endgültigen Annahme im Plenum mit Formulierungs- und Verfahrensratschlägen.
  • Sie erstellen und veröffentlichen Legislativtexte zur Annahme durch das Parlament im Ausschuss und im Plenum, wobei sie die optimale Qualität aller einzelnen Sprachfassungen der Änderungsanträge in den Berichten und den reibungslosen Ablauf des Verfahrens sicherstellen.
  • Sie sind für die technische Vorbereitung von Änderungsanträgen, die für die Plenartagung eingereicht werden, und für die Veröffentlichung aller angenommenen Texte am Tag der Abstimmung im Plenum verantwortlich.
  • Zusammen mit den Rechts- und Sprachsachverständigen des Rates erstellen sie die endgültige Fassung der Rechtsakte.