Die Verträge und das Europäische Parlament 

Mit dem ersten, 1951 unterzeichneten Vertrag wurde die Parlamentarische Versammlung eingerichtet, die später die Bezeichnung „Europäisches Parlament“ erhielt. Mit diesem ursprünglichen Vertrag wurde beabsichtigt, sechs Staaten, die zuvor Krieg gegeneinander geführt hatten, zur Zusammenarbeit und zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele zu verpflichten. In den Folgeverträgen wurde die Ausdehnung der Zusammenarbeit auf neue Politikgebiete vereinbart, oder sie dienten angesichts der im Laufe der Zeit von sechs auf 28 Mitgliedstaaten anwachsenden Gemeinschaft dazu, die Funktionsweise der Organe der Europäischen Union zu verbessern. Als Beispiele seien die Agrarpolitik genannt, die mit dem EWG-Vertrag Gegenstand der EU-Politik wurde, und der Vertrag von Nizza, der zu einer Reform der institutionellen Struktur der EU führte.

Europäisches Parlament, Rat, Kommission, Gerichtshof und Rechnungshof üben ihre Befugnisse im Einklang mit den Verträgen aus. Die Kommission wird als die „Hüterin der Verträge“ angesehen. Wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen oder ein bestehender Vertrag abgeändert werden soll, wird eine Regierungskonferenz (RK) eingerichtet, in der sich die Regierungen der Mitgliedstaaten treffen. Während der Vertrag ausgearbeitet wird und Gestalt annimmt, wird das Parlament konsultiert und gibt seine Stellungnahme ab.

Mit jedem Vertrag wurden dem Parlament neue, die Demokratie stärkende Kontroll- und Legislativbefugnisse übertragen. So erlangte es durch den (1975 unterzeichneten) Vertrag von Brüssel die Befugnis, die Jahresrechnung der EU am Ende eines jeden Jahres zu überprüfen und festzustellen, ob die Kommission korrekt und verantwortungsvoll über den EU-Haushalt verfügt hat. Mit den mit der Einheitlichen Europäischen Akte (von 1986) eingeführten Ergänzungen wurde sichergestellt, dass der Beitritt eines neuen Staats zur EU nicht ohne die Zustimmung des Parlaments erfolgen kann. Der Vertrag von Amsterdam (von 1997) stärkte die Rolle des Parlaments als Mitgesetzgeber neben dem Rat in einer ganzen Reihe von Bereichen, die unter die EU-Gesetzgebung fallen (u. a. im Bereich des Verbraucherschutzes, der Möglichkeit der legalen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat sowie hinsichtlich von Umweltbelangen).

Der jüngste Vertrag, der Vertrag von Lissabon, trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Mit ihm wurde das Europäische Parlament gestärkt, den nationalen Parlamenten mehr Verantwortung und Mitsprache bei wegweisenden Entscheidungen in der europäischen Politik übertragen und den Bürgern der EU ein Initiativrecht eingeräumt. Außerdem wurden die Befugnisse des Parlaments als vollwertiger Mitgesetzgeber, insbesondere im Bereich des Haushalts, erweitert. Durch den Vertrag wurde dem Parlament darüber hinaus eine Schlüsselrolle bei der Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission zugewiesen.

Rolle des Parlaments bei wichtigen historischen Ereignissen

Welche Rolle hat das Europäische Parlament in einigen der wichtigsten Momente der EU-Geschichte gespielt? Treten Sie eine Reise in die Vergangenheit an und erleben Sie, wie sich die Ereignisse aus dem Blickwinkel des Parlaments darstellen: die Geburt des Euro (1998), der erstmalige Sturz der Europäischen Kommission aufgrund von Untersuchungen des Parlaments (1999), die Unterzeichnung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000) und die Erweiterung der EU um die Länder des ehemaligen kommunistischen Blocks (2004 und 2007). Entdecken Sie die unverfälschte Wahrheit in den Dokumenten und in der Sprache der Epoche!