Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten 

In Artikel 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist festgelegt, dass Unionsbürger und in der Union lebende Personen das Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger, haben.

Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten: Schlüsselelement der Transparenz

Das Recht auf Zugang zu Dokumenten ist einer der Grundpfeiler der Politik der Transparenz, mit deren Umsetzung die europäischen Organe befasst sind.

Das Europäische Parlament ist bestrebt, seine Arbeit in der Öffentlichkeit so gut wie möglich bekannt zu machen. Diese Bemühungen sind umso wichtiger, als dieses Organ die Bürgerinnen und Bürger der EU vertritt, von denen es direkt gewählt wird.

Die Regeln über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten sind in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 festgelegt.

Dokumentenregister

Um den Zugang zu Dokumenten zu erleichtern, hat das Europäische Parlament ein elektronisches Dokumentenregister geschaffen.

Dieses öffentliche Register ist ein Hilfsinstrument für die Dokumentensuche, das Referenzangaben der Dokumente enthält, die seit 2001 vom Parlament erstellt bzw. bei ihm eingegangen sind.

Das Register bietet direkten Zugriff auf eine große Zahl an Dokumenten des Europäischen Parlaments in elektronischer Form.

Auf Antrag zugängliche Dokumente

Die Dokumente, auf die ein direkter Zugriff über das Register nicht möglich ist, können auf Antrag bereitgestellt werden.

Dies gilt für Dokumente, die aus den Jahren vor 2001 stammen, und Dokumente, die möglicherweise unter eine Ausnahme vom Zugangsrecht gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 fallen.

Der Zugriff ist kostenlos und der Antrag, der in elektronischer Form gestellt werden kann, bedarf keiner besonderen Begründung.

Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde, senden Ihnen die zuständigen Stellen des Europäischen Parlaments innerhalb von 15 Werktagen eine begründete Antwort zu. Sofern der Zugang zum betreffenden Dokument gewährt wird, wird dieses über das Register veröffentlicht.