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Der Ständige Ausschuss des Rates für die innere Sicherheit (COSI)

„Im Rat wird ein ständiger Ausschuss eingesetzt, um sicherzustellen, dass innerhalb der Union die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit gefördert und verstärkt wird.“ (Artikel 71 AEUV). Für diesen neuen ständigen Ausschuss wurde die Abkürzung COSI gewählt.

Worin bestehen die Hauptaufgaben des COSI?
Hauptaufgabe des COSI ist es, die Koordinierung der operativen Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der inneren Sicherheit zu erleichtern, zu fördern und zu verstärken. Diese Koordinierungsrolle erstreckt sich unter anderem auf die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden, auf den Schutz der Außengrenzen sowie auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit von Relevanz sind. Der Ausschuss berichtet dem Rat in regelmäßigen Abständen über seine Tätigkeiten; dieser informiert seinerseits laufend das EP und die nationalen Parlamente.
Ferner hat der COSI die Aufgabe, die allgemeine Ausrichtung und die Effizienz der operativen Zusammenarbeit zu bewerten, um etwaige Mängel festzustellen und Empfehlungen für ihre Beseitigung auszusprechen. Er kann zudem Vertreter von Eurojust, Europol, Frontex und anderen einschlägigen Einrichtungen zu seinen Sitzungen einladen und soll zur Kohärenz des Handelns dieser Einrichtungen beitragen.
Der Ausschuss hat überdies – neben dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) – den Auftrag, den Rat gemäß der sog. „Solidaritätsklausel“ (Artikel 222 AEUV) zu unterstützen. Nach dieser Klausel mobilisiert die EU „alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel“, um einem Mitgliedstaat beizustehen, der von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist.
Der COSI beteiligt sich weder an der Ausarbeitung von Rechtsakten noch an der Durchführung von Operationen. Die Ausarbeitung von Rechtsakten ist weiterhin ausschließlich Sache des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bei der EU (AStV), der dabei von verschiedenen Arbeitsgruppen des Rates unterstützt wird.

Wer vertritt die EU-Mitgliedstaaten im COSI?
In Anbetracht seiner operativen Rolle setzt sich der COSI aus Mitarbeitern der Ministerien der Mitgliedstaaten zusammen, die jeweils in den Ausschuss entsandt werden. Jeder Mitgliedstaat entscheidet selbst, ob er einen einzigen Vertreter für alle Themenbereiche oder mehrere Vertreter benennt. Allerdings ist die Anzahl der Delegierten begrenzt, damit der Ausschuss effizient arbeiten kann.
Die COSI-Delegierten werden von den Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der EU in Brüssel und vom Ratssekretariat unterstützt. Die JI-Referenten der Ständigen Vertretungen treten erforderlichenfalls zwischen den Hauptsitzungen des COSI zusammen.

Hat der COSI Folgen für die Arbeit anderer Ratsausschüsse?
Mit der Einsetzung des COSI werden zwei andere Ratsausschüsse auf den Prüfstand gestellt:
– der Ausschuss „Artikel 36“ (CATS) und
– der Strategische Ausschuss für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen (SAEGA).

Bis spätestens zum 1. Januar 2012 wird der AStV die Arbeit des CATS und des SAEGA unter dem Gesichtspunkt der Effizienz und Kohärenz der Arbeitsstrukturen des Rates neu bewerten. In der Zwischenzeit werden sich die beiden Ausschüsse auf die strategischen Fragen konzentrieren, bei denen der COSI ohnehin keinen Beitrag leisten könnte, und nach Bedarf zusammentreten. Außerdem werden sie erforderlichenfalls in die Gesetzgebungsarbeit einbezogen, wobei jedoch für die Ausarbeitung der Rechtsakte ausschließlich der AStV zuständig bleibt.

Quelle: Generalsekretariat des Rates der EU, Informationsvermerk für die Presse, November 2009