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Aufgabenbereich Gemeinsame Verkehrspolitik

(seit 1957)

Zuständig in den EU-Organen
Europäisches Parlament
Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Rat
Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie
Kommission
Kommissar für Verkehr
Generaldirektion Energie und Verkehr

Rechtsgrundlage: Art. 90 bis 100 AEUV

Im Bereich Verkehr teilen sich Union und Mitgliedstaaten die Zuständigkeit. Der grenzüberschreitende Verkehr ist vor allem Sache der Union. Es geht dabei um die Beförderung von Gütern und Personen auf Straßen, Schienen, Wasserstraßen, in Küstengewässern und in der Luft „mit beweglichen Verkehrsmitteln“. Das schließt beispielsweise die Beförderung in Pipelines, über Stromleitungen oder in drahtloser Übertragung aus. Der Politikbereich Verkehr ist eng mit den Binnenmarkt-Aufgaben der EU verbunden und hat starke Bezüge zu den Bereichen Energie und Umwelt.

Die Öffnung der nationalen Verkehrsmärkte für Anbieter aus allen Mitgliedstaaten hat bereits der EWG-Vertrag von 1957 gefordert, ebenso die Angleichung der unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen (Art. 74 bis 84 EWGV). Das wurde inzwischen im Wesentlichen erreicht, allerdings erheblich verspätet. In den ersten 30 Jahren der Gemeinschaft gab es kaum Fortschritte. Erst eine Untätigkeitsklage des Europäischen Parlaments gegen den Rat und dessen Verurteilung durch den EuGH 1985 (Rs. 13/83) hat die Verkehrspolitik zum Leben erweckt, die seither erstaunliche Erfolge erzielt hat:

  • Die nationalen Verkehrsmärkte für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft) wurden fast vollständig geöffnet (liberalisiert), der Verkehrsbinnenmarkt ist nahezu lückenlos verwirklicht. 1992 wurde der grenzüberschreitende Güterverkehr auf Straßen freigegeben, Mitte 1998 auch der binnenländische (die Kabotage). 2006 folgte der grenzüberschreitende Güterverkehr auf Schienen und 2008 die entsprechende Kabotage. 2010 wird auch der grenzüberschreitende Personenverkehr freigegeben. 1993 wurde der internationale Seeverkehr innerhalb der Gemeinschaft geöffnet, am 1. April 1997 folgten die Luftverkehrsmärkte.
  • Die unterschiedlichen nationalen Wettbewerbsbedingungen im technischen, steuerrechtlichen, ökologischen und sozialen Bereich wurden einander angenähert (harmonisiert). Die Kfz-Steuern und die Straßenbenutzungsgebühren für Lkw ab 12 t wurden vereinheitlicht durch die Richtlinie 93/89, abgelöst durch die Richtlinie 1999/62.
  • Eine nachhaltige, verursachergerechte Verkehrspolitik (sustainable mobility) soll die Spannungen zwischen wachsendem Verkehrsaufkommen und Umweltschutz abmildern. Das Programm Marco Polo II (2007 – 2013) soll die Umweltverträglichkeit des Güterverkehrs verbessern.
  • Interoperabilität (die Verkehrsträger sind technisch verbundfähig) und Intermodalität (es wird verkehrsträgerübergreifend geplant) verbessert das Zusammenwirken aller Verkehrsträger.
  • Die Verkehrssicherheit wird vordringlich behandelt, vor allem für die Verkehrsträger Straße und Luft.
  • Es wird ein transeuropäisches Verkehrsnetz aufgebaut (Art. 170 – 172 AEUV), das sich über die östlichen Beitrittsländer hinaus in ein Netz paneuropäischer Korridore erweitert. Dafür wurde die Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz gegründet.
  • Abkommen mit Drittstaaten im Verkehrsbereich werden so gestaltet, dass beide Kernpunkte des Binnenmarktes – Freiheit und Wettbewerbsgleichheit – erhalten bleiben.
  • Die Aufbauphase des globalen Satellitennavigationssystems GALILEO wurde Anfang 2005 gestartet. Anfang 2010 wurde der Auftrag für die ersten 14 von insgesamt 32 Satelliten erteilt.
  • Mit den USA wurde ein Luftverkehrsabkommen geschlossen („Open Skies“), das am 30. 3. 2008 in Kraft getreten ist. Jede Luftlinie der EU kann von jedem Flughafen im Binnenmarkt in die USA fliegen.

Die EU bemüht sich insbesondere auch um die Rechte der Fahrgäste im Luft-, Schienen- und Straßenverkehr. Sie erhalten einen Ausgleich bei Verspätungen (VO 261/2004), sie müssen ausreichend informiert werden, eine Schwarze Liste warnt vor unsicheren Fluggesellschaften (VO 2111/2005).

Zusatzthema zur Gemeinsamen Verkehrspolitik