Arbeitsfelder der EU zur Ergänzung und Unterstützung
von Maßnahmen der Mitgliedstaaten
(alte Version, neu in Einzelkapiteln)
Aufgabenbereich Verbraucherschutz
Rechtsgrundlage Art. 169 AEUV
Dank Binnenmarkt und Währungsunion öffnen sich die Handelsgrenzen in Europa, die Internetnutzung und der elektronische Geschäftsverkehr nehmen zu, die grenzüberschreitenden Dienstleistungen wachsen. Deshalb ist es notwendig, im ganzen Binnenmarkt für ein gleichermaßen hohes Verbraucherschutzniveau bei Einkäufen auf dem Markt (Urlaub!) oder über das Internet zu sorgen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei jeder Kaufentscheidung über ausreichende und präzise Informationen verfügen und gesetzlich geregelte Rechte haben, wenn es Probleme mit Waren oder Dienstleistungen gibt. Es war deshalb notwendig, die unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren.
Für Spielzeug, persönliche Schutzausrüstung, Elektrogeräte, Kosmetika, Arzneimittel, Maschinen und Sportboote wurden spezifische Vorschriften erlassen. Jedes Spielzeug muss den Sicherheitsstandards der EU entsprechen. In den Vorschriften wurden auch Sicherheitsanforderungen für andere Produkte wie Sport- und Spielplatzgeräte, Kinderpflegeartikel und gasbetriebene Geräte sowie für die meisten Haushaltsprodukte, etwa Textilien und Möbel, festgelegt. Auch in den Rechtsvorschriften zur Liberalisierung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen (u. a. Verkehr, Strom und Gas, Telekommunikation und Postdienste) werden Verbraucherinteressen berücksichtigt.
Die EU hat strengere Bestimmungen für den Rückruf von mangelhaften Produkten eingeführt und eine Reihe unlauterer Geschäftspraktiken untersagt. Darunter fallen irreführende Werbung und aggressive Verkaufspraktiken wie Belästigung, Zwang und unzulässige Beeinflussung.
In folgenden Bereichen wurden zahlreiche Maßnahmen zur Wahrung der allgemeineren Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher getroffen:
- irreführende und vergleichende Werbung,
- Preisangaben und Etikettierung,
- missbräuchliche Vertragsklauseln,
- Fernabsatz und Haustürgeschäfte,
- Timesharing und Pauschalurlaube,
- Rechte von Reisenden (z. B. Flugreisenden).
Eine Zusammenstellung der Maßnahmen der EU zum Verbraucherschutz finden Sie in der Hintergrundinformation dieses Moduls „Wichtige Maßnahmen, Richtlinien und Verordnungen zum Verbraucherschutz“.
Über das Internet kann ein Formblatt für Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern heruntergeladen werden (ec.europa.eu/consumers/redress/compl/). Verbraucher können sich bei Beschwerden auch an das Netz der europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) wenden. Adressen der Verbraucherzentren in Deutschland stehen im Internet unterecc-net.info/ECCnet/adr-eccnet_germany.html.
Aufgabenbereich Gesundheitspolitik
Rechtsgrundlage Art. 168 AEUV
Die Gesundheitspolitik fällt überwiegend in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Die Aufgabe der Europäischen Union besteht darin, ergänzende Maßnahmen durchzuführen, die für ganz Europa einen Zusatznutzen bringen, insbesondere da, wo größere Bedrohungen für die Gesundheit zu erwarten sind, in Angelegenheiten mit grenzüberschreitenden oder weltweiten Auswirkungen und in Fragen im Zusammenhang mit dem freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr. Das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, an einem beliebigen Ort zu leben und zu arbeiten, muss zwangsläufig als Folge haben, dass die EU-Bürgerinnen und -Bürger überall in Europa eine gleichwertige Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen können. Die Europäische Krankenversicherungskarte macht es Urlaubern und Geschäftsreisenden einfacher, ihren Anspruch auf medizinische Versorgung geltend zu machen.
Auch andere Politikbereiche, etwa die Regional-, Forschungs- und Umweltpolitik, Arzneimittel- und Lebensmittelvorschriften, die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Tabakbesteuerung spielen in der Gesundheitspolitik eine wichtige Rolle. Die Globalisierung macht es notwendig, das HIAP-Konzept (Health in all Policies) auch auf die Außenpolitik – darunter auch auf die Entwicklungshilfe und den Handel – zu übertragen.
Umweltfaktoren, vor allem die Verschmutzung, verursachen ein Viertel bis ein Drittel aller Krankheiten und Leiden in Industrieländern. Im Rahmen des Aktionsplans Umwelt und Gesundheit der Europäischen Kommission (2004 – 2010, ABl. C 49/2006) wurden auch Zusammenhänge zwischen Umweltfaktoren und Asthma, Allergien und Atemwegserkrankungen, Krebs und Störungen der Entwicklung des Nervensystems wie Autismus und Sprachstörungen untersucht.
Das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (s. unten) stellt sechs Milliarden Euro für die Forschung im Gesundheitsbereich bereit. Dabei geht es vor allem darum, grundlegende Erkenntnisse auf klinische Anwendungsmöglichkeiten zu übertragen sowie neue Behandlungsmethoden zu entwickeln und zu testen. Strategien für eine bessere Gesundheit und die Vorbeugung von Krankheiten, bessere Diagnoseinstrumente und medizinische Technologie sowie nachhaltigere und effizientere Gesundheitssysteme gehören ebenfalls zu den Zielen.
Gemeinsame Aktionen sind auch bei grenzüberschreitenden Bedrohungen innerhalb Europas notwendig, z. B. bei Grippeepidemien. Droht eine Pandemie, so stellt die EU einen Plan für eine koordinierte Reaktion auf (Beispiel Vogelgrippe). Das Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten mit Sitz in Stockholm erfasst und verbreitet Wissen über aktuelle und aufkommende Bedrohungen. Es arbeitet mit seinen Partnern in den Mitgliedstaaten zusammen, um europaweit Methoden für die Überwachung von Krankheiten und Frühwarnsysteme zu entwickeln.
Die EU hat überdies gemeinschaftliche Normen für sichere Nahrungsmittel, die Etikettierung von Nahrungsmitteln, die Sicherheit von medizinischen Geräten, Blutkonserven und Spenderorganen sowie der Luft- und Wasserqualität geschaffen. Sie gibt jährlich mehr als 50 Mio. Euro für Maßnahmen zur Verbesserung unseres Gesundheitsschutzes und die Förderung einer besseren Gesundheit für alle aus. Finanzielle Unterstützung wird in zahlreichen Bereichen gewährt, zum Beispiel bei der Notfallplanung für gesundheitliche Krisensituationen, der Patientensicherheit und der Senkung der Unfall- und Verletzungszahlen.
Es werden auch Mittel für die Förderung einer besseren Ernährung und den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol, für einen gesunden Lebensstil und gesundes Altern, für den Kampf gegen Rauchen und Drogenkonsum, für die Vorbeugung gegen Seuchen wie HIV/Aids und Tuberkulose sowie für den Wissensaustausch in Bereichen wie der Geschlechterperspektive, seltenen Krankheiten und der Gesundheit von Kindern bereitgestellt.
Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht in Lissabon stellt der EU und ihren Mitgliedstaaten objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zum Thema Drogen und Drogensucht zur Verfügung.
Maßnahmen der EU im Bereiche Gesundheit sind in der Hintergrundinformation „Wichtige Maßnahmen, Richtlinien und Verordnungen zum Gesundheitsschutz“ zusammengefasst.
Aufgabenbereich allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
Rechtsgrundlage Art. 165 und 166 AEUV
Auch Bildungspolitik ist in erster Linie Angelegenheit der Mitgliedstaaten, sie setzen sich jedoch gemeinsame Ziele und tauschen sich über empfehlenswerte Verfahren aus. Zusätzlich fördert die EU zahlreiche Programme, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, in anderen Ländern zu studieren, eine Ausbildung zu absolvieren oder Freiwilligenarbeit zu leisten. Im Binnenmarkt sind berufliche Qualifikationen und Abschlüsse von Studiengängen allgemein anerkannt.
Ein gemeinsamer Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR) für lebenslanges Lernen soll die nationalen Bildungssysteme vergleichbar machen. Ab dem Jahr 2012 soll sich jede neue Qualifikation, die in der EU verliehen wird, auf eines der acht Referenzniveaus des EQR beziehen. Der EQR ist ein Ergebnis des sogenannten „Kopenhagen-Prozesses“, in dessen Rahmen 32 Länder, darunter die EU-Mitgliedstaaten, über berufliche Aus- und Weiterbildung diskutieren. Darüber hinaus wird derzeit ein europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) sowie ein Europäisches Netzwerk für die Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung ausgearbeitet. ECVET soll die verschiedenen europäischen Berufsbildungssysteme und ihre Qualifikationen kompatibler machen. Bis 2012 soll ein Rahmen geschaffen werden, der Qualifikationen durch Einheiten von Lernergebnissen beschreibt. Jeder dieser Einheiten wird eine bestimmte Anzahl von ECVET-Leistungspunkten auf Grundlage gemeinsamer Standards zugewiesen.
Im Bereich der Hochschulbildung schafft die EU zusammen mit 19 anderen Ländern im Rahmen des „Bologna-Prozesses“ einen europäischen Hochschulraum. Dieser Prozess fördert die gegenseitige Anerkennung von Studienzeiten, vergleichbare Studienabschlüsse und einheitliche Qualitätsstandards.
Die EU hat verschiedene Europass-Dokumente eingeführt, in denen Qualifikationen in einheitlicher Form präsentiert werden. Dies erleichtert es Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen, Qualifikationen aus anderen Ländern zu verstehen und anzuerkennen, und fördert die Mobilität von Arbeitnehmern. Die Europass-Dokumente umfassen:
- Europass Lebenslauf,
- Europass Sprachenpass,
- Europass Mobilitätsnachweis (Nachweis von Auslandsaufenthalten zu Studienzwecken),
- Europass Diploma Supplement (erklärt Studienabschlüsse im Hochschulbereich).
Im Zeitraum 2007–2013 stellt die EU rund sieben Milliarden Euro für lebenslanges Lernen bereit. Die wichtigsten Programme sind:
- Leonardo da Vinci: Berufsbildungsmaßnahmen, insbesondere Unternehmenspraktika für junge Arbeitnehmer und Ausbilder im Ausland; Kooperationsprojekte zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen (www.na-bibb.de/leonardo_da_vinci_3.html).
- Erasmus: Förderung der Studierendenmobilität und Hochschulzusammenarbeit: Seit seiner Einrichtung im Jahr 1987 haben bereits 1,5 Millionen Studenten am Programm teilgenommen. Das neuere „Erasmus Mundus“-Programm richtet sich an Graduierte und Akademiker aus der ganzen Welt, die einen Master-Abschluss im Rahmen von Studiengängen erwerben, die von Konsortien aus mindestens drei europäischen Universitäten angeboten werden (eu.daad.de/eu/erasmus/05332.html).
- Grundtvig: Erwachsenenbildung, insbesondere transnationale Partnerschaften, Netzwerke und Mobilitätsmaßnahmen (/www.lebenslanges-lernen.eu/grundtvig_5.html).
- Comenius: Zusammenarbeit zwischen Schulen und Lehrkräften (www.kmk-pad.org/programme.html).
Ferner stehen Mittel zur Förderung der politischen Zusammenarbeit, des Fremdsprachenerwerbs, des E-Learning, der Informationsverbreitung und des Austauschs bewährter Verfahren zur Verfügung.
Eine Zusammenstellung der Maßnahmen der EU im Bereich Bildung, Jugend und Sport finden Sie in der Hintergrundinformation dieses Moduls „Wichtige Maßnahmen, Richtlinien und Verordnungen zur Bildung und Ausbildung“.
Aufgabenbereich Kultur
Rechtsgrundlage Art. 167 AEUV
Der Vertrag von Maastricht (1993) öffnete die historisch eher auf Wirtschaft und Handel ausgerichtete Europäische Union für kulturelle Maßnahmen zur Erhaltung, Verbreitung und Entwicklung der Kultur in Europa. Jedoch beschränkt sich die Rolle der EU auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Kulturakteuren unterschiedlicher Mitgliedstaaten und die Ergänzung ihrer Initiativen, um unter Wahrung der nationalen und regionalen Vielfalt das gemeinsame kulturelle Erbe zu schützen und zu fördern. Die EU führt Maßnahmen zur För-derung kultureller Veranstaltungen durch, wie beispielsweise das „Programm Kultur“ und die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ (ec.europa.eu/culture/our-programmes-and-actions/doc413_de.htm), die es schon seit 1985 gibt.
Das Hauptziel des Programms Kultur (2007 – 2013) besteht – wie auch bei den früheren Kulturprogrammen – darin, zur Förderung eines den Europäern gemeinsamen Kulturraums beizutragen und damit die Entstehung einer Unionsbürgerschaft zu begünstigen. Das Programm ist auf vier Ziele mit hohem europäischem Mehrwert ausgerichtet:
- Sensibilisierung für Kulturgüter von europäischer Bedeutung und deren Erhaltung;
- Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Personen, die im Kultursektor tätig sind;
- Unterstützung der länderübergreifenden Verbreitung von künstlerischen und kulturellen Werken und Erzeugnissen;
- Förderung des interkulturellen Dialogs.
Für eine Gemeinschaftsunterstützung kommen nur Projekte in Frage, die eine o der mehrere dieser Zielsetzungen verfolgen.
Ziel des Programms „Kulturhauptstädte“ ist es, die große Vielfalt der europäischen Kultur hervorzuheben, ohne dabei den gemeinsamen Ursprung zu vergessen, auf den vieles zurückgeht. Jedes Jahr werden ein oder zwei europäische Kulturhauptstädte ausgewählt, die im Rahmen des Programms „Kultur“ finanzielle Unterstützung erhalten. Finanziert werden Ausstellungen und Veranstaltungen, die das kulturelle Erbe der Stadt und ihrer Umgebung herausstellen, sowie ein breites Spektrum von Aufführungen, Konzerten und anderen Darbietungen mit Akteuren und Künstlern aus der ganzen EU. Die Erfahrung zeigt, dass sich das Programm langfristig auf die Entwicklung von Kultur und Tourismus der ausgewählten Städte auswirkt. Ursprünglich sollte das Programm 2004 auslaufen, aber wegen seines großen Erfolgs wurde es um weitere 15 Jahre verlängert. Als Kulturhauptstädte 2010 wurden Essen für das Ruhrgebiet, Istanbul in der Türkei und Pécs in Ungarn ausgewählt. 2011 werden Tallinn in Estland und Turku in Finnland Kulturhauptstädte sein.
Die Kommission überträgt die Programmverwaltung der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ in Brüssel. Sie verwaltet die Programme
- Kultur. Das EU-Programm zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit in Europa.
- Programm für Lebenslanges Lernen. Das Programm fördert das Lernen von der Kindheit an bis zum Alter in verschiedenen Lebenssituation durch eine Vielfalt von Programmen wie Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci, Grundtvig, Jean Monet.
- Erasmus Mundus. Erasmus Mundus 2009–2013 ist das Programm zur Verbesserung der Hochschulqualität und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten.
- Tempus. TEMPUS ist das Programm der Europäischen Union zur Modernisierung des Hochschulwesens in den Partnerländern in Osteuropa, Zentralasien, dem westlichen Balkan und im Mittelmeerraum, vor allem durch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten.
- Media. Das EU-Programm zur Unterstützung der europäischen audiovisuellen Industrie.
- Jugend in Aktion. Das EU-Förderprogramm für junge Menschen zwischen 13 und 30.
- Europa für Bürgerinnen und Bürger. Das EU-Programm zur Unterstützung der aktiven europäischen Bürgerschaft.
Zusammenarbeit mit Drittländern
Unter bestimmten Voraussetzungen steht das Programm Kultur folgenden Ländern zur Teilnahme offen:
- den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen);
- den Beitrittsländern, die im Rahmen einer Heranführungsstrategie unterstützt werden;
- den Ländern des westlichen Balkans.
Das Programm ermöglicht auch die Zusammenarbeit mit weiteren Drittländern, die mit der EU bilaterale Übereinkünfte mit kulturellen Bestimmungen geschlossen haben.
Aufgabenbereich Forschung und Innovation
Rechtsgrundlage Art. 179 bis 190 AEUV (Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt)
Wichtigstes Ziel der Forschungspolitik ist es, die Europäische Union zu einem wissensgestützten Wirtschaftsraum zu machen, der im globalen Wettbewerb führend ist. Ein gemeinsamer Forschungsraum soll es langfristig möglich machen, die Zusammenarbeit auf den verschiedenen Aktionsebenen zu optimieren, die Forschungspolitik der Union und der einzelnen Mitgliedstaaten besser zu koordinieren, die strukturellen Kapazitäten zu stärken, die Forschungsteams zu vernetzen sowie die Mobilität von Personen und den Austausch von Ideen zu intensivieren.
Die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums umfasst vor allem folgende Aufgaben:
- Entwicklung der Politik der Europäischen Union im Bereich Forschung und technologische Entwicklung und damit Leistung eines Beitrags zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie;
- Koordinierung der europäischen Forschungsaktivitäten mit den Aktivitäten der Mitgliedstaaten;
- Unterstützung der Politiken der Union in anderen Bereichen, wie etwa Umwelt, Gesundheit, Energie, Regionalentwicklung und anderen;
- Förderung eines besseren Verständnisses der Rolle von Wissenschaft und Forschung in der modernen Gesellschaft und Beitrag zur öffentlichen Diskussion über Forschungsfragen im Allgemeinen.
Das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (RP7, 2007–2013) ist das Hauptinstrument der Europäischen Union für die Forschungsfinanzierung. Seit ihrem Beginn im Jahr 1984 haben die Rahmenprogramme eine führende Rolle in der multidisziplinären Forschung und bei gemeinsamen Aktivitäten in und außerhalb Europas gespielt. Während der siebenjährigen Laufzeit des Siebten Rahmenprogramms steht ein Budget in Höhe von 53,2 Milliarden EUR zur Verfügung. Das ist die bislang höchste Bereitstellung von Finanzmitteln für derartige Programme.
Das Siebte Rahmenprogramm besteht aus vier Bereichen:
- Zusammenarbeit: Dazu gehören die Verbundforschung in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft, Fischerei, Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologien, Energie, Umwelt (einschließlich Klimawandel), Verkehr (einschließlich Luftfahrt), Wirtschafts- und Geisteswissenschaften, Sicherheit und Weltraum sowie Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien.
- Ideen: Hier ist das Schlüsselelement die Einrichtung des Europäischen Forschungsrates zur Förderung der grenzübergreifenden Wissenschaft.
- Menschen: Hierzu gehören die Humanressourcen, z. B. Stipendien für junge Forscher oder lebenslange Weiterbildung und Karriereentwicklung, Partnerschaften zwischen Industrie und Hochschulen sowie Auszeichnungen für herausragende Leistungen.
- Kapazitäten: Darunter fällt die Finanzierung der Modernisierung von Forschungsinfrastrukturen, die Förderung der Forschung und Entwicklung durch kleine Unternehmen, die Entwicklung von Wissens- und Wissenschaftsclustern und die Förderung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Allgemeinen.
Die Gemeinsame Forschungsstelle der EU (www.forschungsrahmenprogramm.de/gfs.htm), ein Netz aus sieben über die gesamte EU verteilten Forschungsinstituten, hat neben den Forschungsarbeiten im Bereich der Kernenergie und -sicherheit neue Technologien wie die zur Fernerkundung entwickelt, um aufkommende Ernährungskrisen in Entwicklungsländern zu erkennen, bei denen die Nahrungsmittelhilfe der EU benötigt wird.
Der im Bau befindliche ITER-Reaktor in Cadarache, Frankreich, gilt als wichtiger Schritt bei der Entwicklung von Prototyp-Reaktoren für Kraftwerke, die auf Kernfusion beruhen – einer als sicher, nachhaltig und umweltverträglich geltenden Form der Kernenergie. Im Rahmen des ITER-Projekts arbeiten die EU, China, Indien, Japan, Kanada, Südkorea, Russland und die Vereinigten Staaten zusammen.
Im RP7 gibt es zum ersten Mal für den Bereich Weltraum ein eigenes Budget. Das Projekt der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES, Global Monitoring on Environment and Security; Internet: www.gmes.info) wird es einfacher machen, anhand von Beobachtungen aus dem All Krisen in den Bereichen Umwelt und Sicherheit vorherzusehen und zu bewältigen.
Die EU leitet außerdem das Projekt GALILEO für die nächste Generation globaler Satellitennavigationssysteme (GPS) (ec.europa.eu/enterprise/policies/space/galileo/index_en.htm). Dies ist ein weiterer Bereich, in dem die EU ihre eigene Technologie entwickelt, um sich nicht auf andere Länder verlassen zu müssen. Die geplanten Systeme können für eine Vielzahl von Anwendungen eingesetzt werden, die über das uns vertraute GPS weit hinausgehen, wie beispielsweise verbesserte Verkehrsleitfunktionen oder die Unterstützung von Such- und Rettungsdiensten.
Aufgabenbereich Industriepolitik
Rechtsgrundlage Art. 173 AEUV
Aufgabe der Industriepolitik ist:
- die Förderung von Innovation und Wettbewerb sowie von Investitionen in Know-how;
- die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen innerhalb des Binnenmarkts wie auch in Drittstaaten;
- der Abbau von Hemmnissen und Transaktionskosten in der europäischen Wirtschaft wie z. B. von bürokratischen Lasten.
Gegebenenfalls begleitet die Industriepolitik den Anpassungsprozess rückläufiger Industrien oder von Sektoren, die einem sozial nicht mehr verträglichen Anpassungsdruck ausgesetzt sind. Es geht dabei nicht um mehr Regulierung oder mehr staatliche Beihilfen, sondern um weniger aber bessere Regulierung und um weniger aber zielgerichtetere staatliche Beihilfen.
Besondere Programme und Finanzierungsmöglichkeiten zielen darauf ab, Unternehmertum und Qualifikationsmaßnahmen zu fördern, den Marktzugang von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu verbessern und ihr Wachstumspotenzial durch eine Ausweitung ihrer Forschungs- und Innovationskapazitäten zu erhöhen. So steht die Förderung der KMU auch im Mittelpunkt des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), für das im Zeitraum 2007–2013 Mittel in Höhe von 3,6 Milliarden Euro bereitgestellt werden (ec.europa.eu/cip/index_de.htm). Über dieses Programm werden insbesondere Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien, in Umwelttechnologien sowie in Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert.
Auch im Rahmen des wichtigsten EU-Programms zur Finanzierung wissenschaftlicher Forschung (7. Rahmenprogramm, siehe oben) gilt den KMU besondere Aufmerksamkeit. Für das Programm stehen jährlich 7 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit gehört die EU zu den größten Geldgebern für akademische und industrielle Forschung und Entwicklung.
Bei Informations- und Beratungsbedarf können sich KMU an das „Enterprise Europe Network“ wenden, das EU-weit aus ca. 500 Anlaufstellen besteht und teilweise von der EU finanziert wird (www.enterprise-europe-network.ec.europa.eu/index_en.htm).


