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Die EU und die Welt

Die Europäische Union ist der größte Handelspartner der Welt, ihre einheitliche Währung Euro ist nach dem Dollar die wichtigste Reservewährung. Die EU gibt zusammen mit ihren Mitgliedstaaten über 55 Milliarden Euro für die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern aus und ist damit der größte Geber in diesem Bereich.

Die EU hat mit den meisten Ländern und Regionen der Welt Handels- und Partnerschaftsabkommen geschlossen. Sie hält regelmäßig Gipfeltreffen mit den Vereinigten Staaten, Japan und Kanada und neuerdings auch mit Russland, Indien und China ab. Ihre Beziehungen zur Welt beschränken sich aber nicht nur auf Handel und Hilfe, sondern schließen auch Gebiete wie Bildung, Umwelt, Verbrechensbekämpfung und Menschenrechte ein.

In der Außenpolitik spricht die EU mit einer Stimme, seit sie eine Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik ernannt hat, die auch den Europäischen Auswärtigen Dienst leitet mit rund 130 Delegationen in aller Welt. Mit ihren Nachbarländern im Osten Europas, im Kaukasus und an den Küsten des Mittelmeers pflegt sie besonders enge Beziehungen.

Mit rund 20 zivilen und militärischen Missionen auf drei Kontinenten trägt sie zur Sicherheit und Stabilität und zum Aufbau demokratischer Strukturen in der Welt bei.

Rechtsgrundlage für die Beziehungen der Europäischen Union zur Welt bilden der Titel V des Vertrags über die Europäische Union (Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union: Art. 21 und 22; besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik: Art. 23 bis 41; besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Art. 42 bis 45) und der Fünfte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union: Art. 205; Bestimmungen über die Handelspolitik: Art. 206 und 207; Entwicklungszusammenarbeit: Art. 208 bis 211; wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Drittländern: Art. 212 und 213; humanitäre Hilfe: Art. 214; restriktive Maßnahmen: Art. 215; internationale Übereinkünfte: Art. 216 bis 219; Beziehungen der Union zu internationalen Organisationen und Drittländern sowie Delegationen der Union: Art. 220 und 221).

Das Modul 9 „Die EU und die Welt“ ist geteilt in die Aufgabenbereiche:

– Gemeinsame Handelspolitik und Außenbeziehungen

– Entwicklungszusammenarbeit

– Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik / Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik