Hauptnavigation

Seiten-Inhalt

Die „Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“

Das neue Amt

Das Amt des „Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ wurde durch den Lissabon-Vertrag geschaffen (Art. 24 ff. EUV). Am 19. November 2009 wurde die Britin Catherine Ashton zur ersten Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik benannt. Sie führt den ständigen Vorsitz im Rat „Auswärtige Beziehungen“ und ist zugleich Vizepräsidentin der Kommission und dort für Außenbeziehungen zuständig. Damit wurde ein neues Amt mit Doppelfunktion geschaffen („Doppelhut“). So wird die Außenpolitik kohärenter und das Profil der EU in der Welt deutlicher – die Europäische Union erhält ein außenpolitisches „Gesicht“. Die gemeinsamen europäischen Interessen können besser vertreten werden.

Mit dem Posten der Hohen Vertreterin wurden keine neuen Zuständigkeiten geschaffen. Die Hohe Vertreterin wird auf der Grundlage von einstimmigen Beschlüssen der 27 EU-Mitgliedstaaten außenpolitisch tätig werden. Sie wird die Außenpolitik oder die diplomatische Arbeit der Mitgliedstaaten ergänzen, jedoch nicht ersetzen. Aufgabe der Hohen Vertreterin ist es, die Union in der GASP zu repräsentieren. Insbesondere führt sie im Namen der EU den Dialog mit Drittstaaten und vertritt den Standpunkt der Union in internationalen Organisationen und internationalen Konferenzen. Sie übt in Personalunion also die Aufgaben aus, die bislang im Bereich der Außenbeziehungen durch die (rotierende) Präsidentschaft, den Hohen Vertreter für die GASP (von 1999 bis November 2009: Javier Solana) und die EU-Kommissarin für Außenbeziehungen (bis 2009: Benita Ferrero-Waldner) wahrgenommen wurden. Zukünftig wird sich die Hohe Vertreterin auf einen Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) stützen können, der sich aus Beamten des Rates, der Kommission und den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten zusammensetzen wird. Die Organisation und die Arbeitsweise werden durch einen Beschluss des Rates festgelegt werden (voraussichtlich im Frühjahr 2010).

Quelle: u. a. www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Aussenpolitik/GASP/AkteureGASP.html#t5

Das frühere Amt

Das frühere Amt des „Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ (in Personalunion Generalsekretär des Rates) war mit dem Vertrag von Amsterdam geschaffen worden (Art 26 EUV Amsterdam). Seit dem 18. Oktober 1999 hatte Javier Solana dieses Amt inne. Aufgabe des auf fünf Jahre ernannten „Hohen Vertreters“ war es u. a., über die halbjährlich wechselnden Präsidentschaften hinweg auf die Kontinuität der GASP zu achten.

Gegenüber dritten Staaten wurde die EU in GASP-Angelegenheiten vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags durch die jeweilige EU-Ratspräsidentschaft vertreten; der Hohe Vertreter für die GASP unterstützte die Präsidentschaft bei dieser Aufgabe (Art. 18 Abs. 3 EUV Amsterdam).