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Charta der Grundrechte der Europäischen Union |
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EinleitungUnter dieser Rubrik finden Sie den vollständigen Wortlaut der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, wie sie von der Präsidentin des Europäischen Parlaments, dem Präsidenten des Rates und dem Präsidenten der Kommission anlässlich des Europäischen Rates von Nizza am 7. Dezember 2000 unterzeichnet und feierlich verkündet wurde. Diese Charta ist das Ergebnis eines eigens dafür eingeführten — und in der Geschichte der Europäischen Union beispiellosen — Verfahrens, das sich wie folgt zusammenfassen lässt:
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union in einem einzigen Text die Gesamtheit der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der europäischen Bürger sowie aller im Hoheitsgebiet der Union lebenden Personen zusammengefasst. Diese Rechte sind in sechs große Kapitel unterteilt:
Sie beruhen insbesondere auf den in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechten und Grundfreiheiten, den Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Europäischen Sozialcharta des Europarates und der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer sowie anderen internationalen Übereinkommen, denen die Europäische Union oder ihre Mitgliedstaaten angehören. Die Frage des rechtlichen Status — das heißt die Rechtsverbindlichkeit der Charta durch ihre Einbeziehung in den EU-Vertrag — wurde durch den Europäischen Rat von Köln, der das Vorhaben in die Wege geleitet hat, aufgeworfen. Der Konvent arbeitete den Entwurf der Charta mit Blick auf eine etwaige Einbeziehung aus, und auch das Europäische Parlament sprach sich für deren Aufnahme in den Vertrag aus. Der Europäische Rat von Nizza (siehe Anlage I der Schlußfolgerungen) hat beschlossen, die Frage des rechtlichen Status der Charta im Rahmen der am 1. Januar 2001 eingeleiteten Debatte über die Zukunft der Europäischen Union zu prüfen. Erklärungen der Präsidenten: Auszüge Anlage: Zusammensetzung des Konvents (EN - FR) vollständiger Wortlaut (54 Artikel) - pdf Erläuterungen des Konvents zum vollständigen Wortlaut der Charta,
Erklärungen des Präsidenten des Europäischen Rates, der Präsidentin des Europäischen Parlaments und des Präsidenten der Kommission zur Charta der GrundrechteHerr Jacques Chirac, Präsident des Europäischen Rates "Wir haben in Nizza die Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamiert. Dieser Text besitzt einen großen politischen Wert. In der Zukunft wird sich seine ganze Tragweite zeigen, und ich möchte Ihrem Hohen Haus danken, das einen großen Beitrag zu ihrer Erarbeitung geleistet hat«. (Straßburg, 12. Dezember 2000) Frau Nicole Fontaine, Präsidentin des Europäischen Parlaments "Eine Unterschrift bedeutet eine Verpflichtung (...) — Alle Bürgerinnen und Bürger der Union sollten wissen, dass die Charta (...) ab sofort für unsere Versammlung (...) Gesetz sein wird. Sie wird von nun an die Richtschnur für alle Akte des Europäischen Parlaments sein, die unmittelbar oder mittelbar für die Bürger der gesamten Union von Belang sind«. (Nizza, 7. Dezember 2000) Herr Romano Prodi, Präsident der Kommission "Durch die feierliche Verkündung der EU-Grundrechtecharta verpflichten sich alle Organe, diese Charta überall dort, wo die Union tätig wird, zu beachten. (...) Die Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass die Kommission alles tun wird, damit sie (...) eingehalten wird«. (Nizza, 7. Dezember 2000) |