1. Analyse und Bewertung des Ausmaßes von organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche und ihrer Auswirkungen auf die Union und ihre Mitgliedstaaten sowie Vorschlag geeigneter Maßnahmen, damit die Union entsprechenden Risiken vorbeugen und entgegenwirken kann, auch auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene;
2. Analyse und Bewertung der bisherigen Anwendung des Unionsrechts in Bezug auf organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche und weiterer entsprechender Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Unionsrecht und -politik sich auf Fakten und die besten verfügbaren Bewertungen der einschlägigen Risiken stützen, sowie Kontrolle ihrer Vereinbarkeit mit den Grundrechten gemäß Artikel 2 und 6 Vertrags über die Europäische Union, insbesondere der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, und den Grundsätzen des außenpolitischen Handelns der EU, insbesondere Artikel 21 des Vertrags;
3. Prüfung und Kontrolle der Wahrnehmung der Aufgaben und Durchführung der Tätigkeiten der für innere Angelegenheiten zuständigen Agenturen der Union (wie Europol, COSI, Eurojust usw.), deren Tätigkeit sich auf Fragen betreffend organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche erstreckt, sowie weiterer einschlägiger Sicherheitsmaßnahmen;
4. Behandlung der Fragen, die in seiner Entschließung vom 25. Oktober 2011 zur organisierten Kriminalität in der Europäische Union und insbesondere der Ziffer 15 und in seiner Entschließung vom 15. September 2011 zu den Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Korruption angesprochen werden;
5. zu diesem Zweck Aufnahme der notwendigen Kontakte, Durchführung von Reisen und Organisation von Anhörungen mit Vertretern von Institutionen der Europäischen Union, nationalen, europäischen und internationalen Institutionen, der nationalen Parlamente und Regierungen der Mitgliedstaaten und von Drittländern sowie Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, Akteuren an der Basis, Opferverbänden und Vertretern staatlicher Organe, die täglich organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche bekämpfen, darunter Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden und Richter, sowie Akteuren der Zivilgesellschaft, die in schwierigen Gebieten eine Kultur der Legalität fördern.