Der Ausschuss ist zuständig für:
1. die Auslegung und Anwendung des Rechts der Union, die Übereinstimmung der Rechtsakte der Union mit dem Primärrecht, insbesondere die Wahl der Rechtsgrundlagen und die Achtung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit;
2. die Auslegung und Anwendung des Völkerrechts, soweit die Union davon betroffen ist;
3. die Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts, insbesondere die Gesetzgebungsvorschläge für seine amtliche Kodifizierung;
4. den Schutz der Rechte und Vorrechte des Parlaments, insbesondere die Beteiligung des Parlaments an Klagen vor dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz;
5. die gemeinschaftlichen Rechtsakte, die die Rechtsordnung eines Mitgliedstaates betreffen, insbesondere in den Bereichen:
a) Zivil- und Handelsrecht,
b) Gesellschaftsrecht,
c) Rechtsvorschriften über geistiges Eigentum,
d) Verfahrensrecht;
6. Maßnahmen betreffend die justizielle und administrative Zusammenarbeit in zivilrechtlichen Fragen;
7. die Umwelthaftung und Sanktionen bei Umweltvergehen;
8. ethische Fragen im Zusammenhang mit den neuen Technologien, in Anwendung des Verfahrens mit assoziierten Ausschüssen mit den einschlägigen
Fachausschüssen;
9. das Abgeordnetenstatut und das Statut des Personals der Europäischen Gemeinschaften;
10. die Vorrechte und Befreiungen sowie die Prüfung der Mandate der Mitglieder;
11. den Aufbau und die Satzung des Gerichtshofs;
12. das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt.