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Begrüßung
 
 

Willkommen auf den Webseiten des Petitionsausschusses, wo Sie Informationen über die Arbeit und die Tätigkeit des Ausschusses finden, dessen Vorsitzende ich seit 2009 bin.
 
Das im Vertrag über die Europäische Union verankerte Recht, Petitionen einzureichen, ist ein Grundrecht, das untrennbar mit der Bürgerschaft der Europäischen Union verbunden ist. Es ist eine wichtige und häufig von Erfolg gekrönte Möglichkeit, die Menschen unmittelbar in die Tätigkeit des Parlaments einzubinden, so dass ihre Anliegen, Vorschläge oder Beschwerden von den Ausschussmitgliedern behandelt werden können.
 
Der Ausschuss beantwortet Petitionen der EU-Bürger häufig, indem er mögliche Verletzungen der Bürgerrechte anhand des Vertrags und in Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden erörtert und dabei auf die Anwendung europäischer Gesetze zu Themen wie Umwelt, soziale Angelegenheiten, Freizügigkeit usw. Bezug nimmt.
 
Aufgabe des Ausschusses ist Untersuchungs- und nicht Rechtsetzungstätigkeit; er will sicherstellen, dass Bürger nicht-juristische Abhilfemöglichkeiten nutzen können, sofern ihre Forderungen begründet sind. Er kann Informationsreisen durchführen und dem Plenum Bericht erstatten.
 
Daher spielt er eine zentrale Rolle als Bindeglied zu den europäischen Bürgern und bei der Stärkung der demokratischen Legitimität und Überprüfbarkeit des Entscheidungsprozesses im Rahmen der EU.
 
Erminia Mazzoni