BERICHT über die Mitteilung der Kommission über den finanziellen Beitrag der Europäischen Union zum Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien (KOM(95)0581 - C4-0608/95) Verfasser der Stellungnahmen: Frau Ana Miranda de Lage, Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen Frau Diemut Theato, Ausschuß für Haushaltskontrolle

17. Juni 1996

Haushaltsausschuß
Berichterstatter: Herr Jean-Antoine Giansily

Mit Schreiben vom 18. Dezember 1995 übermittelte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften dem Parlament die Mitteilung über den finanziellen Beitrag der Europäischen Union zum Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien.

Am 28. Februar 1996 überwies der Präsident des Parlaments diesen Vorschlag an den Haushaltsausschuß als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik, den Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen und den Ausschuß für Haushaltskontrolle als mitberatende Ausschüsse.

Der Haushaltsausschuß benannte in seiner Sitzung vom 24. Januar 1996 Herrn Giansily als Berichterstatter.

Der Haushaltsausschuß prüfte den Berichtsentwurf in seinen Sitzungen vom 4. Juni 1996 und 17. Juni 1996.

In der letztgenannten Sitzung nahm der Ausschuß den Entschließungsantrag einstimmig bei einer Enthaltung an.

Bei der Abstimmung waren anwesend: Die Abgeordneten Samland, Vorsitzender; Tillich, 1. stellvertretender Vorsitzender; Porto, 2. stellvertretender Vorsitzender; Giansily, Berichterstatter; Böge, Bösch, Brinkhorst, Colom i Naval, Dührkop Dührkop, Elles, Fabra Vallés, Fabre-Aubrespy, Garosci (in Vertretung d. Abg. Di Prima gemäß Artikel 138 Absatz 2 der Geschäftsordnung), Ghilardotti, Haug, Jöns (in Vertretung d. Abg. Krehl), KellettBowman (in Vertretung d. Abg. Bardong), Le Gallou, McCartin, Müller, Pronk (in Vertretung d. Abg. Bébéar), Rusanen (in Vertretung d. Abg. Bourlanges), Stenmarck (in Vertretung d. Abg. König), Tappin, Tomlinson, Trautmann, von Habsburg (in Vertretung d. Abg. Theato), Waidelich und Wynn.

Die Stellungnahmen des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen sowie des Ausschusses für Haushaltskontrolle sind diesem Bericht beigefügt. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigungspolitik hat beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben.

Der Bericht wurde am 17. Juni 1996 eingereicht.

Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen wurde auf Dienstag, 18. Juni 1996, 17.00 Uhr, festgelegt.

A. ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Entschließung zur Mitteilung der Kommission über den finanziellen Beitrag der Europäischen Union zum Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien (KOM(95)0581 - C4-0608/95)

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über den finanziellen Beitrag der Europäischen Union zum Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien (KOM(95)0581 -C4-0608/95),

- unter Hinweis auf Artikel J 3[1] und J 11[2] des Vertrags über die Europäische Union,

- unter Hinweis auf die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Cannes vom 26./27. Juni 1995,

- unter Hinweis auf die Leitlinien des Europäischen Rates von Brüssel vom 29. Oktober 1995,

- in Kenntnis des Ratsbeschlusses über eine "gemeinsame Aktion" der Union in Bosnien-Herzegowina vom 11. Dezember 1995[3],

- in Kenntnis des Friedensabkommens von Paris vom 14. Dezember 1995 und der Konsolidierungskonferenz von Rom am 17./18. Februar 1996,

- unter Hinweis auf seine Entschließung zur Finanzierung des Wiederaufbaus im ehemaligen Jugoslawien vom 29.02.1996 [4],

- in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen und des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A4-0204/96),

A. in der Erwägung, daß die Europäische Union den Wiederaufbau in den Republiken des früheren Jugoslawien unterstützt und als ein vorrangiges außenpolitisches Ziel betrachtet,

B. in der Erwägung, daß die Europäische Union alle Maßnahmen unterstützt, die zu einer dauerhaften Friedensregelung in Bosnien-Herzegowina beitragen,

C. in der Erwägung, daß die Beschlüsse des Abkommens von Dayton und der Konferenz von Rom am 17./18. Februar 1996 die Grundlage darstellen, finanzielle Hilfe für den Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien zu leisten,

D. in der Erwägung, daß die Weltbank den Umfang der notwendigen finanziellen Unterstützung für den Wiederaufbau bis 1999 mit etwa 5,1 Mrd. US-Dollar beziffert hat, daß es jedoch bis heute nur partielle Zusagen der internationalen Gebergemeinschaft über die Aufteilung und Aufbringung dieser Mittel gibt,

E. in der Erwägung, daß während der zweiten Geberkonferenz am 12. und 13. April 1996 in Brüssel 1.232 Mio. US-Dollar zugesagt wurden, so daß das Ziel von 1,8 Milliarden US-Dollar für das Jahr 1996 erreicht und sogar leicht überschritten wurde,

F. in der Erwägung, daß die Europäische Union aus ihrem Haushalt während der ersten Geberkonferenz 87 Mio. ECU zur Verfügung gestellt hat, von denen 62,5 Mio. ECU aus der Haushaltszeile B7-500 "PHARE" entnommen wurden,

G. in der Erwägung, daß das Europäische Parlament als Teil der Haushaltsbehörde im Dezember 1995 12,13 Mio. ECU für Verwaltungsausgaben des Hohen Vertreters bereitgestellt hat,

H. in Erwägung der vom EP am 20. Mai 1996 gebilligten Mittelübertragung 9/96 in Höhe von 20 Mio ECU von Kapitel B0-40 "Vorläufig eingesetzte Mittel" auf die Haushaltslinie B7-541 "Maßnahmen für den Wiederaufbau der aus dem ehemaligen Jugoslawien hervorgegangenen Republiken" zur Finanzierung eines ersten Programms im Hinblick auf in Sarajevo durchzuführende Projekte,

I. in Erwägung der vom EP am 21. Mai gebilligten Mittelübertragung 11/96, Teil 2, von Kapitel B0-40 "Vorläufig eingesetzte Mittel" auf die Haushaltslinie B8-013 "Sonstige gemeinsame Aktionen der Europäischen Union im Bereich der gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik" für einen Betrag in Höhe von 3,6 Mio ECU im Hinblick auf das gemeinsame Vorgehen betreffend Soforthilfe bei der Minenräumung in BosnienHerzegowina und Kroatien,

J. in Erwägung der schwachen Nutzung der Mittel des neugeschaffenen Artikels B7-54 "Zusammenarbeit mit den aus dem ehemaligen Jugoslawien hervorgegangenen Republiken",

K. in der Erwägung, daß die Ausführung des in Teilen neu eingerichteten Artikels B7-54 "Zusammenarbeit mit den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien" nach wie vor eines Vorschlags für eine Rechtsgrundlage bedarf,

L. in der Erwägung, daß die Verwendung der ursprünglich für Jugoslawien vorgesehenen PHARE-Mittel heute auf wenige neu entstandene Republiken begrenzt wird und Slowenien sowie die Republik Serbien-Montenegro ausschließt,

M. in der Erwägung, daß der Finanzierungsbeitrag der Union zu den Hilfsmaßnahmen im ehemaligen Jugoslawien bereits heute und auch im kommenden Haushaltsjahr zu einer Unterdeckung in der Kategorie 4 der Finanziellen Vorausschau führt, wenn man davon ausgeht, daß für den Zweck des Wiederaufbaus nicht andere finanzielle Engagements in der Außenpolitik gekürzt werden,

N. in der Erwägung, daß der vorliegende Entwurf einer Revision der Finanziellen Vorausschau bis zum Jahre 1999 keinerlei Vorschläge enthält, durch Umschichtung oder Aufstockung zusätzliche Finanzmittel für den Wiederaufbau ex-Jugoslawiens freizumachen,

O. in der Erwägung, daß die Planung des finanziellen Beitrags der Europäischen Union zum Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien implizit unterstellt, daß die Union einen Beitrag von 20-25% zu den Gesamtmaßnahmen leistet, während die übrigen Mittel von den einzelnen Mitgliedstaaten und der übrigen internationalen Gebergemeinschaft aufgebracht werden,

1. bekräftigt seine Überzeugung, daß die Europäische Union große politische Verantwortung bei der internationalen Unterstützung des Wiederaufbaus im ehemaligen Jugoslawien trägt;

2. ist der Ansicht, daß die Republiken des ehemaligen Jugoslawien, und insbesondere Bosnien-Herzegowina, dringend massive Hilfe für den Wiederaufbau benötigen, die vor allem zur raschen Behebung der durch den Krieg verursachten Schäden im Bereich der Infrastruktureinrichtungen (Brücken, Straßen, Telefonleitungen und Elektrizitätswerke) und der sozialen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser und Wohnhäuser) verwendet werden sollte; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß nur so die Voraussetzungen für eine grundlegende Reform und eine Wiederbelebung der gesamten Wirtschaftstätigkeit geschaffen werden können, was wiederum eine notwendige Voraussetzung für den Erfolg des Friedensprozesses und der Bemühungen um Aussöhnung zwischen den Bürgerkriegsparteien ist;

3. ist darüber hinaus der Ansicht, daß der Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien die Notwendigkeit voraussetzt, daß die neuen Republiken den schwierigen Übergang zur Marktwirtschaft und zu uneingeschränkt demokratischen und pluralistischen politischen Systeme bewältigen;

4. macht die Kommission und den Rat darauf aufmerksam, daß der Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien eine langwierige Aufgabe ist, die von der internationalen Staatengemeinschaft und insbesondere der Europäischen Union durch ein umfassendes Programm für den Wiederaufbau der Region und angemessene finanzielle Mittel unterstützt werden muß; betont in diesem Zusammenhang, daß die Europäische Union ein mittelfristiges Programm zur Unterstützung des Wiederaufbaus konzipieren muß, das auf die Gegebenheiten der Region zugeschnitten ist und die spezifischen Interventionsmittel vorsieht, die diese Situation erfordert;

5. erneuert seine Bereitschaft, alle Maßnahmen konstruktiv zu unterstützen, die zu einer dauerhaften Friedensregelung im ehemaligen Jugoslawien beitragen; erinnert dabei an die Beschlüsse des Abkommens von Dayton und der Konferenzen von Paris und zuletzt in Florenz am 13./14. Juni 1996;

6. hebt hervor, daß die tatsächliche Zuteilung der Finanzmittel der internationalen Gebergemeinschaft, insbesondere der EU von der vollständigen Umsetzung des Dayton-Abkommens und der Ergebnisse der Verhandlungen von Rom (insbesondere Wahrung der Menschenrechte und Sicherstellung des freien Verkehrs der Personen und Güter) durch alle Republiken der Föderation Bosnien-Herzegowina abhängig gemacht werden muß;

7. unterstützt die Anstrengungen des Hohen Vertreters Carl Bildt und der Kommission in Sarajewo und anderen Landesteilen, durch schnelles Ankurbeln der zerstörten Wirtschaft und umgehende Linderung der drängendsten sozialen Not die Grundlagen für eine stabile Friedensordnung zu schaffen;

8. erinnert daran, daß die Europäische Union ein Interesse an einem Friedensprozeß hat, der das ganze ehemalige Jugoslawien einschließt;

9. nimmt zur Kenntnis, daß die Weltbank für die Finanzierung der Wiederaufbaumaßnahmen für den Zeitraum bis 1999 einen Betrag von 5,1 Mrd. USDollar geschätzt hat;

10. bedauert, daß sich die internationale Gebergemeinschaft noch nicht über die globale Finanzierung dieser Summe verständigt hat;

11. erkennt an, daß die internationale Gebergemeinschaft während der zweiten Konferenz am 12./13. April 1996 die Finanzierung von Sofortmaßnahmen im Jahre 1996 beschlossen hat;

12. erinnert die Kommission daran, daß das PHARE-Programm nicht als ein Instrument zum Wiederaufbau eines kriegszerstörten Landes geschaffen worden ist, sondern seine politische Legitimation im wesentlichen aus der Notwendigkeit einer Umstellung der ost- und mitteleuropäischen Länder und zur Vorbereitung auf einen eventuellen Beitritt zur Europäischen Union bezieht; bekräftigt, daß die Rechtsgrundlage des PHARE-Programms zu unflexibel ist, als daß sie rasche und wirksame Hilfe ermöglichen würde, und daß dieses Programm daher nicht für diese Aufgabe geeignet ist; bedauert, daß die Kommission sich bei der Verwendung der Mittel der neuen Haushaltslinie B7-54 gemäß den spezifischen Angaben der Haushaltsbehörde zum Nachteil der möglichen Empfänger so stark zurückgehalten hat;

13. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, dem Vertreter der EU-Kommission in Bosnien-Herzegowina mehr freie Verfügungsgewalt für Kleinprojekte (bis zu 10.000 ECU) zu geben, um noch vor den Wahlen rasche Verbesserungen hinsichtlich der Wohnsituation in Schlüsselgebieten zu erreichen; fordert, daß es ermöglicht wird, daß diese Mittel nicht auf dem Weg über die Regierungsbehörden vergeben werden, um den Gemeinden direkt zu helfen;

14. stellt die Planungen der Kommission in Frage, für den Zeitraum 1996 bis 1999 insgesamt 600 Mio. ECU aus dem PHARE-Programm für die Wiederaufbauhilfe abzuzweigen; erinnert die Kommission daran, daß im Falle einer teilweisen Umschichtung der PHARE-Verpflichtungen eine Einigung mit der Haushaltsbehörde erzielt werden muß über die Einbeziehung der Wiederaufbauprojekte in die Zielsetzungen des PHARE-Programms, und daß die Auswirkungen einer solcher Umschichtung für operationelle Programme in den Ländern, die bereits Unterstützung erhalten, möglichst begrenzt werden müssen;

15. nimmt zur Kenntnis, daß die Kommission für die verbleibenden Monate 1996 einen weiteren Betrag von 260 Mio. US-Dollar aus dem Haushalt 1996 der Europäischen Union freigegeben hat;

16. nimmt zur Kenntnis, daß die Kommission plant, bis 1999 einen Gesamtbetrag von 1 Mrd. ECU für den Wiederaufbau aus dem Haushalt der Europäischen Union zur Verfügung zu stellen;

17. erinnert die Kommission daran, daß durch die Finanzierung der Wiederaufbau-hilfe im ehemaligen Jugoslawien eine Unterdeckung in der Kategorie IV der Finanziellen Vorausschau für 1996 von etwa 200 Mio. ECU entstanden ist und daß auch im kommenden Jahr ein Defizit entsteht, wenn nicht andere außenpolitische Engagements finanziell drastisch gekürzt werden;

18. erinnert den Rat daran, für die Europäische Union keine außenpolitischen Beschlüsse ohne Konsultation des Europäischen Parlaments zu fassen, die finanzielle Engagements nach sich ziehen und deren Deckung durch den Haushalt der Union nicht abgesichert ist;

19. fordert den Rat angesichts der prekären Finanzsituation in der Kategorie IV der Finanziellen Vorausschau auf, zur Finanzierung neuer Politiken, wie sie die Beteiligung am Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien darstellt, neue Mittel im Rahmen einer Revision der Finanziellen Vorausschau bereitzustellen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, daß die vom Europäischen Rat 1992 in Edinburgh einstimmig beschlossenen neuen Obergrenzen für den Haushalt der Union hinreichend Spielraum für entsprechende Anpassungen der Finanziellen Vorausschau bieten;

20. weist darauf hin, daß die Kommission eine ungenügende Finanzplanung für die Beteiligung am Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien ohne rechtzeitige Einbeziehung der Haushaltsbehörde vorgenommen hat; die vorgelegten Planzahlen weichen voneinander ab, greifen auf oft fragwürdige Haushaltsposten zurück und überschreiten die Obergrenze der Kategorie IV der Finanziellen Vorausschau; fordert die Kommission auf, eine verläßliche, transparente und in sich schlüssige Finanzplanung vorzunehmen;

21. fordert die Kommission dringend auf, einen neuen Entwurf für eine Revision der Finanziellen Vorausschau vorzulegen, in dem die oben bezeichneten Dilemmata der finanziellen Beteiligung der Union am Wiederaufbau in Rechnung gestellt werden;

22. hält es für wesentlich, daß die EIB in Zusammenarbeit mit der EBWE und anderen multilateralen Finanzinstitutionen wie der Weltbank ein umfassendes Programm zur regionalen Unterstützung in den Republiken des ehemaligen Jugoslawien durchführt; in diesem Sinne sind Maßnahmen, die durch die Schaffung von Infrastruktureinrichtungen zur Konsolidierung eines strukturierten Raums und Förderung des Handels zwischen den Regionen zur Förderung der regionalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit beitragen, von vorrangiger Bedeutung;

23. befürwortet die Möglichkeit, daß im Rahmen des Programms PHARE Projekte zur Vorbereitung von Investitionen der EBWE in den Bereichen Telekommunikation, Energie und Entwicklung von Klein- und Mittelbetrieben nach den Bestimmungen des Übereinkommens von Bangkok finanziert werden; weist die Kommission auf die Zweckmäßigkeit hin, daß die Geberländer in Anbetracht der eingeschränkten internationalen Zahlungsfähigkeit der Mehrzahl der Republiken des ehemaligen Jugoslawien mit vergünstigten Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben beitragen, die Investitionen erfordern;

24. ist der Auffassung, daß die Bereitstellung von Finanzmitteln für den Friedensprozeß im ehemaligen Jugoslawien ein entscheidender Faktor ist, um politische Beschlüsse in die Tat umzusetzen, daß es aber umgekehrt nicht möglich ist, allein mit finanziellen Mitteln einen Friedensprozeß herbeizuführen; die Wiederaufbauhilfe kann nur in dem Umfang wirken und in dem Rhythmus geleistet werden, wie alle Beteiligten den Friedensprozeß in allen seinen Facetten unterstützen und mittragen;

25. erinnert daran, daß ein schneller Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien an eine maximale Transparenz bei der Ausführung der finanziellen Unterstützung und eine strenge Kontrolle der Verwendung dieser Mittel gekoppelt werden muß, da diese Voraussetzungen für einen Erfolg der Bemühungen für einen Wiederaufbau ausschlaggebend sind; weist darauf hin, daß sowohl der Haushaltsausschuß als auch der Ausschuß für Haushaltskontrolle dabei voll und ganz einbezogen werden müssen;

26. hält es für unerläßlich, daß für die technische, finanzielle und makroökonomische Hilfe der Europäischen Union zugunsten der Republiken des ehemaligen Jugoslawien mit Ausnahme der humanitären Hilfe die vom Rat "Allgemeine Angelegenheiten" auf seiner Tagung vom 30. und 31. Oktober 1995 festgelegten politischen und wirtschaftlichen Auflagen gelten.

27. vertritt ebenfalls die Auffassung, daß das EP auf angemessene Verfahren zur unmittelbaren und ständigen Unterrichtung dringen mußund ersucht die Kommission um einen vierteljährlichen Bericht über die Durchführung.

28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Union zu übermitteln.

  • [1] ()ABl. C 191 vom 29.07.1992, S. 58
  • [2] ()ABl. C 191 vom 29.07.1992, S. 60
  • [3] ()ABl. L 309 vom 31.12.1995, S. 2
  • [4] ()siehe Protokoll vom 29.02.1996, S. 44 (PE 197.372)

B. BEGRÜNDUNG

Allgemeine Überlegungen

Der Wiederaufbau der kriegszerstörten Republiken des früheren Jugoslawien ist ein erklärtes politisches Ziel der Europäischen Union und der internationalen Gemeinschaft. Das Europäische Parlament hat dieses Ziel und alle Maßnahmen, die den Frieden im früheren Jugoslawien wiederherstellen sollen, von Anfang an unterstützt.

In seinem Beschluß vom 11. Dezember 1995 legte der Rat die Grundzüge der Hilfe der Union für den Wiederaufbau Bosniens-Herzegowinas und die Rolle des Hohen Vertreters im Verhältnis zur Kommission fest. Im einzelnen wurde bestimmt:

- die Union wird zu einer Friedensregelung in Bosnien-Herzegowina beitragen;

- die Union wird einen Teil der Ausgaben für den auf der Londoner Konferenz vom 8. und 9. Dezember 1995 ernannten Hohen Repräsentanten tragen, die im Rahmen einer angemessenen Lastenteilung mit den anderen Geberländern festgelegt werden;

- der Vorsitz und die Kommission werden den Standpunkt der Union in den einschlägigen Koordinierungsorganen vertreten;

- aus dem Haushalt 1995 wurden 12,13 Mio. ECU für operative und Verwaltungsausgaben des Hohen Repräsentanten bereitgestellt (10 Mio. ECU in Sarajewo, 2,13 Mio. ECU in Brüssel) - Übertragungen 49 und 50;

- der Beitrag des Haushalts der Union für den Hohen Repräsentanten umfaßt die Kosten für die Abordnung von Mitarbeitern der Kommission zum Hohen Repräsentanten.

Nach dem Abschluß des Dayton-Abkommens, das am 14. Dezember 1995 in Paris unterzeichnet wurde, herrschte Einvernehmen darüber, daß die Unterzeichnerstaaten und die internationale Gemeinschaft beträchtliche Anstrengungen unternehmen würden, um finanziell zum Wiederaufbau von Ex-Jugoslawien beizutragen. Die im Club der "Geber" versammelten Mitglieder machten jedoch keine genauen Angaben über die Beträge, zu deren Zahlung sie letztlich bereit oder in der Lage sein würden.

Die Weltbank veranschlagte die unmittelbaren Kosten für Wiederaufbaumaßnahmen während des Zeitraums 1996-1999 mit ca. 5,1 Mrd US $, was etwa 4 Mrd ECU entspricht. In Anbetracht des besonderen Interesses, das die Europäische Union an der Stabilisierung der Republiken des früheren Jugoslawien und damit an der Förderung des Friedensprozesses hat, müßte der Beitrag der Europäischen Union wohl einen wesentlichen Teil dieses Betrags abdecken.

In einem Schreiben vom 11. Januar 1996 an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments erläuterte der für die Hilfe im ehemaligen Jugoslawien zuständige Kommissar Van den Broek die finanziellen Verpflichtungen, die die Kommission im Namen der Union auf der ersten Geberkonferenz vom 20./21. Dezember 1995 in Brüssel im Hinblick auf die Finanzierung des ersten Vierteljahres 1996 eingegangen ist.

Die wichtigsten finanziellen Ergebnisse auf dieser Konferenz waren:

- rund 500 Mio. US-Dollar sind gebunden worden, so daß das Ziel von 518 Mio. USDollar nahezu erreicht wurde;

- die EU hat 87 Mio. ECU insgesamt gebunden, die wie folgt aufgegliedert sind:

* 62,5 Mio. ECU aus der Linie B7-500 - "PHARE";

* 20 Mio. ECU aus B7-214 -"Humanitäre Hilfe für die Bevölkerung der Länder in Mittel- und Osteuropa";

* 4,5 Mio. ECU aus B7-[4092[ 541 - "Wiederaufbauaktionen in den Republiken des ehemaligen Jugoslawien"

[N.B. Die genannte Haushaltslinie ist geändert worden[

Im Haushaltsplan 1996 der Europäischen Union sind 98 Mio. ECU (wovon 20 Mio. ECU in die Reserve eingestellt sind) in Artikel B7-54 "Zusammenarbeit mit den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien" gebunden.

Der Artikel ist in folgende Haushaltslinien aufgegliedert:

* B7-540 "Finanzprotokolle" (6 Mio. ECU)

* B7-541 "Wiederaufbauaktionen" 27 Mio. ECU)

* B7-542 "Besondere Hilfe für Flüchtlinge" (30 Mio. ECU)

* B7-545 "Europa für Sarajewo" (35 Mio. ECU).

Die 62,5 Mio. ECU für Bosnien-Herzegowina aus der PHARE-Linie (B7-500) wurden gebunden, bevor Parlament und Rat zur Einbeziehung Bosnien-Herzegowinas in die Liste der PHARE-Empfängerländer konsultiert worden waren. Kroatien war im April 1995 in diese Liste aufgenommen worden und der Haushaltsausschuß hatte die Aufnahme der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in seiner Sitzung vom 29./30. Januar 1996 beschlossen, doch der Beschluß, Bosnien einzubeziehen, war zum Zeitpunkt der Freigabe der Mittel noch nicht gefaßt.

Am 12. Januar 1996 hat die Kommission um Genehmigung ersucht, im Rahmen der Haushaltslinie B7-541 Maßnahmen durchzuführen und Mittel anzuwenden, obwohl es für diese Haushaltszeile noch keine Rechtsgrundlage gab. Dasselbe galt für die Haushaltslinien B7-542 und B7-545. Die Kommission kündigte an, der Haushaltsbehörde einen Vorschlag für eine Rechtsgrundlage in der ersten Hälfte 1996 zu übermitteln, doch brauchte sie, in Anbetracht der dramatischen Situation in Bosnien und aufgrund der Tatsache, daß die Kommission auf der DezemberKonferenz bereits einige Mittel aus B7-541 gebunden hatte, die Zustimmung der Haushaltsbehörde für eine vorgezogene Ausführung dieser Linien. Sollte die Haushaltsbehörde ihre Zustimmung nicht erteilen können, so ersuchten Rat und Kommission um ein spezielles Dreiergespräch der Organe.

Auf der Januar-Tagung wurde die Frage im Rahmen eines Dreiergesprächs angesprochen und die Kommission davon unterrichtet, daß das Parlament die möglichst rasche Vorlage eines Vorschlags für eine Rechtsgrundlage erwarte, die Haushaltsentscheidungen in dieser Frage jedoch als ausreichende Rechtsgrundlage für ein sofortiges Handeln betrachte.

Mitteilung der Kommission:"Finanzieller Beitrag der Europäischen Union zum Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien"

Das Dokument, das die Kommission am 18.Dezember 1995 verabschiedet hat, ist eine Mitteilung für den Rat mit Vorschlägen zur Finanzierung von Wiederaufbaumaßnahmen im ehemaligen Jugoslawien aus dem Gemeinschaftshaushalt mit Ausnahme der humanitären Hilfe. Sie ist eine von vier Mitteilungen.

Der haushaltspolitisch bedeutendste Aspekt dieser Mitteilung ist die Feststellung, für den Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien einen voraussichtlichen Gesamtbetrag von 1 Milliarde ECU für den Vierjahreszeitraum von 1996 bis 1999 bereitzustellen.

Folgende Quellen aus dem Haushaltsplan der Union sind hierfür vorgesehen:

400 Mio. ECU aus B7-500 "PHARE" für Wiederaufbaumaßnahmen;

200 Mio. ECU aus B7-500 "PHARE" für nationale Reformprogramme;

400 Mio. ECU aus B7-54 "Zusammenarbeit mit den Republiken des ehemaligen Jugoslawien" (Dieser Betrag, von dem 98 Mio. ECU im Haushaltsplan 1996 vorgesehen wurden, umfaßt u.a. Zinsvergünstigungen für etwaige makroökonomische Hilfe; etwaige EIB-Darlehen und makroökonomische Hilfen könnten nach einer jeweiligen Ausstattung des Garantiefonds gewährt werden);

Zu dem von der Kommission vorgeschlagenen Finanzierungsplan sind zu einigen Aspekten folgende Bemerkungen zu machen:

- Das ehemalige Jugoslawien wurde im September 1990, also vor Beginn der offenen Kriegshandlungen, in das Verzeichnis der PHARE-Begünstigten aufgenommen (Verordnung (EG) Nr. 2698/90 Rat), doch sind seit Beginn des Krieges aus offensichtlichen Gründen nur einige Projekte in Slowenien bezuschußt worden. Inzwischen wurden auch Kroatien und die FYROM auf die Empfängerliste gesetzt; es bleibt gleichwohl festzustellen, daß aus dem ursprünglich einen Empfängerland Jugoslawien inzwischen mindestens fünf Staatsgebilde hervorgegangen sind, die nun jeweils für sich eine Teilhabe an PHARE beansprucht haben bzw. dies zu erwarten ist.

- Die Kommission vertritt die Auffassung, daß alle Republiken des ehemaligen Jugoslawien nach den geltenden Kriterien für die Verteilung von PHARE-Mitteln einen jährlichen Betrag von 100 bis 150 Mio. ECU erhalten könnten; daraus schließt die Kommission, daß für den Zeitraum 1996-1999 (4 x 150) 600 Mio. ECU für den Wiederaufbau in Bosnien-Herzegowina und Kroatien sowie für nationale Reformprogramme in den Republiken des ehemaligen Jugoslawien, aber nicht für Slowenien, bereitgestellt werden könnten.

- Der obengenannte Vorschlag schließt nicht nur ausdrücklich Slowenien aus, sondern implizit auch die Republik Serbien-Montenegro. Bosnien-Herzegowina wurde erst nachträglich auf die Empfängerliste gesetzt. Auf jeden Fall scheint die Konzentration der Mittel, wie sie hier vorgeschlagen wurde, nicht im Sinne der Ziele von PHARE sowie des Grundsatzes einer gleichberechtigten Behandlung aller Parteien zu sein; die Kommission verkündete, daß sie Möglichkeiten prüfen werde, Mittel aus PHARE auf die Haushaltslinien für den Wiederaufbau in Artikel B7-54 zu übertragen.

- Die Verwendung von PHARE-Mitteln für Wiederaufbauzwecke, wie sie die Union jetzt im ehemaligen Jugoslawien vornimmt, erscheint als eine Überdehnung der Interpretation der PHARE-Verordnung. Selbst wenn konzediert werden kann, daß einzelne Aktionen, die mit PHARE-Mitteln in Bosnien-Herzegowina gefördert werden, von der PHARE-Verordnung abgedeckt oder gar deckungsgleich sind, so ist doch der Gesamtrahmen der Aktivitäten im ehemaligen Jugoslawien, der politische Hintergrund des Dayton-Abkommens und der diesbezüglichen Folgevereinbarungen nicht mit den politischen Zielen gleichzusetzen, die sich mit dem PHARE-Programm verbinden. Dieses zielte unzweideutig zuerst auf die Umstrukturierung der Wirtschaften und Gesellschaften mit dem Fernziel eines möglichen Beitritts zur Europäischen Union.

Die Kommission hat darüber hinaus vorgeschlagen, daß auch andere Haushaltslinien für Aktionen im ehemaligen Jugoslawien eingesetzt werden könnten, wie beispielsweise

- B7-7001 "Unterstützung der Demokratie in den Republiken des ehemaligen Jugoslawien" (5 Mio. ECU);

- B8-010 "Mostar" (32 Mio. ECU);

- B7-7002 "Wirtschaftssanktionen" (8,75 Mio. ECU).

Was die Verwendung dieser Haushaltslinien für den Wiederaufbau des gesamten ehemaligen Jugoslawiens anbelangt, so erwägt die Kommission einen Antrag auf Mittelübertragung von diesen Linien nach Artikel B7-54 zu stellen und einen Vorschlag für eine neue Gesetzesinitiative zu unterbreiten, die für alle Wiederaufbaumaßnahmen eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen würde.

Die obengenannten Mittel können auch EIB-Darlehen und makroökonomische Hilfe umfassen; falls eine Art von Zinsvergünstigung erforderlich werden sollte, müßte diese aus den 400 Mio. ECU von PHARE gedeckt werden; allerdings müßten derartige Darlehen oder Finanzhilfen durch eine angemessene Ausstattung des Garantiefonds abgesichert werden und mit den vorgegebenen Obergrenzen der Garantiereserve vereinbar sein. Überdies hängen neue Darlehen für die Republiken des ehemaligen Jugoslawien davon ab, daß bestehende und/oder Restschulden der neuen Republiken beglichen werden.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die vorgeschlagenen Finanzbeiträge für den Wiederaufbau des ehemaligen Jugoslawien und gliedert die Haushaltslinien für diese Beiträge auf. Sie gibt überdies ein Bild von den bereits gebundenen Beträgen sowie von den für 1997-1999 bereitzustellenden Beträgen.

Tabelle: Überblick über die vorgeschlagenen und gebundenen Finanzbeiträge für den Wiederaufbau des ehemaligen Jugoslawien

(in Mio. ECU)

Haushaltslinie

1996

bereits

gebunden

1997-1999

Insgesam t

B7-50 "PHARE"
["PHARE" national Prg[

100

125
(10)

275

(190)

400
(200)

B7-54 Ex-Jugoslawien

98

85

302

400

(B7-540

6)

(B7-541

27)

(B7-542

30)

(B7-545

35)

Zwischensumme

198

220

577

800

B7-7001 Demokratisierung

5,00

B7-7002 Sanktionen

8,75

B8-010 Mostar

32,00

32

B7-615 Tretminen

10,00

10

Insgesamt

253,75

262

Die oben angeführten Zahlen bedürfen jedoch einiger Erläuterungen.

Die für das ehemalige Jugoslawien vorgemerkten PHARE-Mittel belaufen sich auf etwa 8-10% der jährlichen Gesamtsumme von PHARE, und die Kommission hat entsprechend 400 Mio. ECU für den 5-Jahres-Zeitraum 1995-1999 für Wiederaufbauzwecke zur Verfügung gestellt. Da für 1995 keine Mittel verpflichtet wurden, bleiben 4 anzurechnende Jahre mit einem Betrag von jeweils 100 Mio. ECU; die 200 Mio. ECU, die zusätzlich aus PHARE für den Zeitraum 1997-1999 bereitgestellt wurden, beziehen sich auf die sogenannten nationalen Programme in PHARE für die Republiken im früheren Jugoslawien, die in die Liste der PHAREEmpfängerländer aufgenommen wurden. Diese 200 Mio. ECU hinzugezählt zu den oben dargestellten 800 Mio. ECU für den Wiederaufbau in Jugoslawien ergeben insgesamt 1 Milliarde ECU.

Bei diesen Finanzplanungen ist die Republik Slowenien jedoch explizit ausgeschlossen.

Die zukünftige Finanzierung des Wiederaufbaus im ehemaligen Jugoslawien

Am 12. und 13. April 1996 wurde eine weitere Geberkonferenz in Brüssel durchgeführt, die sich zum einen mit den wichtigsten wirtschaftlichen Wiederaufbaumaßnahmen auf mittlere Sicht (1996-1999) und zum anderen mit dem kurzfristigen Finanzbedarf der zweiten Hälfte von 1996 beschäftigte.

Die Ergebnisse der zweiten Geberkonferenz im April 1996

19. Während der zweiten Geberkonferenz wurden von den Teilnehmern finanzielle Verpflichtungen von insgesamt 1,23 Billionen US-Dollar zusätzlich zu den 600 Mio. US-Dollar vom Dezember 1995 eingegangen, so daß die Zielmarke von 1,8 Billionen US-Dollar für 1996 nicht nur erreicht, sondern überschritten wurde. Im einzelnen teilt sich die Summe wie folgt auf:

- Europäische Union 260 Mio. US-Dollar

- Europäische Länder 157 Mio. US-Dollar

- USA, Japan, Kanada 367 Mio. US-Dollar

- islamische Staaten 117 Mio. US-Dollar

- internationale Finanzinstitute und -organisat. 288 Mio. US-Dollar

- andere Geber 43 Mio. US-Dollar

1.232 Mio. US-Dollar

Probleme bei der Finanzierung des Beitrags der Union

20. Die Finanzzusagen für die Wiederaufbaumaßnahmen für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 1996 sind, wie die oben dargestellte Tabelle zeigt, weitgehend abgedeckt. Gleichwohl wird deutlich, daß der Rahmen von PHARE, der für 1996 ins Auge gefaßt wurde, bereits überschritten wird.

21. Eine Finanzierung zusätzlicher Beträge aus der Kategorie IV wäre im Normalfall realistisch. Die nachstehende Tabelle über die Entwicklung der Kategorie IV "Außenbeziehungen" der Finanziellen Vorausschau weist jedoch aus, daß bereits im laufenden Haushaltsjahr 1996 gegenüber der Obergrenze der Finanziellen Vorausschau ein Defizit von 196,6 Mio. ECU existiert, das im Laufe des Haushaltsjahres aus anderen Quellen zu finanzieren ist, so daß es schwierig erscheint, über diesen Betrag hinaus weitere Mittel in anderen Haushaltsposten freizumachen.

22. Die nachstehende Tabelle zeigt darüber hinaus, daß - unter der Annahme, daß die anderen finanziellen Verpflichtungen in der Außenpolitik nicht auf Kosten des Wiederaufbaus im ehemaligen Jugoslawien reduziert werden - auch im Jahre 1997 ein Defizit zu erwarten ist, das nicht ohne weiteres durch Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen werden kann. Zudem sind die kalkulierten Margen in den Jahren 1998 und 1999 mit insgesamt etwas weniger als 190 Mio. ECU so gering, daß nicht davon auszugehen ist, daß die Union in der Zukunft ihren Beitrag für den Wiederaufbau substantiell aufstocken kann.

Entwicklung der Rubrik 4 (zu laufenden Preisen)

Mio ECU

Politikbereiche

1995

1996

1997

1998

1999

Insgesam t 95-99

EEF (1)

10,0

50,0

50,0

110,0

Nahrungsmittelhilfe

591,9

530,9

554,8

579,8

605,8

2863,2

Humanitäre Hilfe

326,0

379,5

396,6

414,4

433,1

1949,6

Zusammenarbeit mit Asien

395,0

406,5

424,8

449,8

483,9

2160,0

Zusammenarbeit mit Lateinamerika

245,5

263,0

264,0

278,1

292,3

1343,0

Südliches Afrika

140,0

150,0

150,0

150,0

150,0

740,0

MEDA zu laufenden Preisen (vorläufige Zahlen)

536,9

888,0

1000,0

1092,0

1143,0

4659,9

PHARE

1153,9

1233,5

1273,0

1397,0

1634,0

6691,4

TACIS zu laufenden Preisen (vorläufige Zahlen)

506,9

528,0

546,0

565,0

585,0

2730,9

Ehemaliges Jugoslawien (2)

9,5

98,0

100,0

100,0

102,0

409,5

Sonstige Maßnahmen der Zusammenarbeit

357,8

408,1

426,4

445,6

465,7

2103,7

Menschenrechte

76,0

90,8

94,8

99,1

103,6

464,2

Externe Komponenten interner Politikbereiche

399,6

418,5

437,3

457,0

477,5

2189,8

GASP

110,0

62,0

64,8

67,7

70,8

375,2

Sonstiges

21,2

3,9

Insgesamt

2987,7

3567,0

3757,8

4031,9

4390,3

Traditionelle Politiken (3)

1866,3

1693,0

1777,7

1866,5

1959,9

INSGESAMT

4870,2

5460,6

5742,6

6145,5

6596,7

Finanzielle Vorausschau zu laufenden Preisen, Rubrik IV

4895,0

5264,0

5622,0

6181,0

6749,0

Unterschied zur finanziellen Vorausschau

24,8

-196,6

-120,6

35,5

152,3

(1) Der Europäische Rat von Cannes hat den Beginn der Einbeziehung der EEF-Ausgaben in den Haushaltsplan angekündigt, für die Einnahmen wurde dagegen nichts vorgesehen.

(2) Von der Kommission vorgesehene Finanzierung (400 Mio ECU); es ist festzustellen, daß das frühere Jugoslawien entsprechend dem Vorschlag der Kommission 600 Mio ECU aus dem PHARE-Programm erhalten kann.

(3) einschließlich GASP

ANMERKUNG: Angaben für Mehrjahresprogramme nach dem vorläufigen Finanzrahmen, bei den anderen Programmen jährliche Erhöhung um 4,5 %.

23. Angesichts des bisher dargestellten Beitrags der Union für den Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien und angesichts der bis 1999 zur Verfügung stehenden Beträge kann man nicht davon ausgehen, daß die Europäische Union den Zuschuß aus ihrem Haushalt absehbar bedeutend aufstocken kann. Vor diesem Hintergrund wäre zu erwarten gewesen, daß die Kommission im Rahmen ihres Vorschlags für eine Revision der Finanziellen Vorausschau eine Umschichtung und eventuelle Erhöhung in der Weise vorgeschlagen hätte, daß zusätzliche Finanzmittel für das ehemalige Jugoslawien zur Verfügung gestellt würden. Ein solcher Vorschlag liegt jedoch nicht vor und ist in den bisherigen Entwürfen der Kommission nicht enthalten.

24. Die bisherige Auseinandersetzung um eine finanzielle Beteiligung der Europäischen Union am Wiederaufbau Jugoslawiens hat zudem deutlich werden lassen - und dieser Eindruck wird auch im vorliegenden Bericht reflektiert -, daß es weder auf seiten der Kommission und des Rates noch beim Hohen Vertreter bislang kohärente Vorstellungen und Planungen darüber gegeben hat, wie der von der Weltbank als Zielmarke genannte Betrag für die Wiederaufbauhilfe bis 1999 aufgeteilt werden sollte und welcher Beitrag aus dem Haushalt der Europäischen Union zu leisten ist.

Unabhängig von der Frage, ob der bislang ins Auge gefaßte Anteil von 1 Mrd. ECU hinreicht, um die übrigen Geber zufriedenzustellen, ist nicht sicher, ob diese Mittel in vollem Umfang durch den Haushalt der Union in der entsprechenden Kategorie abgedeckt werden können. Diese Unsicherheit nimmt vor allem dann zu, wenn man bedenkt, daß die Verwendung von PHARE-Mitteln zum Wiederaufbau problematisch ist und überdies der Finanzbedarf zur Vorbereitung einiger ost- und mitteleuropäischer Länder auf einen eventuellen Beitritt mögliche zusätzliche Mittel in Anspruch nehmen wird.

STELLUNGNAHME

(Artikel 147 der Geschäftsordnung)

des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen

für den Haushaltsausschuß

Verfasserin: Frau Miranda de Lage

In der Sitzung vom 23. Januar 1996 benannte der Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen Frau Ana Miranda de Lage als Verfasserin der Stellungnahme.

Der Ausschuß prüfte den Entwurf einer Stellungnahme in seinen Sitzungen vom 20. März, 22. April und 29. Mai 1996.

In der letztgenannten Sitzung nahm der Ausschuß die Schlußfolgerungen einstimmig an.

An der Abstimmung beteiligten sich: die Abgeordneten De Clercq, Vorsitzender; Hindley, stellvertretender Vorsitzender; Miranda de Lage, Verfasserin; Elchlepp, Ferrer, Kittelmann, Kreissl-Dörfler, Malerba, Nussbaumer, Sturdy (in Vertretung d. Abg. Verwaerde), Titley (in Vertretung d. Abg. de Moniz), Valdivielso de Cué und Wiersma (in Vertretung d. Abg. Smith).

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der Ausschuß für Außenwirtschaftsbeziehungen fordert den Haushaltsausschuß auf, im Hinblick auf die Annahme seines Berichts folgende Punkte in seinen Entschließungsantrag aufzunehmen:

1. ist der Ansicht, daß die Republiken des ehemaligen Jugoslawien, und insbesondere Bosnien-Herzegowina, dringend massive Hilfe für den Wiederaufbau benötigen, die vor allem zur raschen Behebung der durch den Krieg verursachten Schäden im Bereich der Infrastruktureinrichtungen (Brücken, Straßen, Telefonleitungen und Elektrizitätswerke) und der sozialen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser und Wohnhäuser) verwendet werden sollte; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß nur so die Voraussetzungen für eine grundlegende Reform und eine Wiederbelebung der gesamten Wirtschaftstätigkeit geschaffen werden können, was wiederum eine notwendige Voraussetzung für den Erfolg des Friedensprozesses und der Bemühungen um Aussöhnung zwischen den Bürgerkriegsparteien ist;

2. ist darüber hinaus der Ansicht, daß der Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien die Notwendigkeit voraussetzt, daß die neuen Republiken den schwierigen Übergang zur Marktwirtschaft und zu uneingeschränkt demokratischen und pluralistischen politischen Systeme bewältigen;

3. macht die Kommission und den Rat darauf aufmerksam, daß der Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien eine langwierige Aufgabe ist, die von der internationalen Staatengemeinschaft und insbesondere der Europäischen Union durch ein umfassendes Programm für den Wiederaufbau der Region und angemessene finanzielle Mittel unterstützt werden muß; betont in diesem Zusammenhang, daß die Europäische Union ein mittelfristiges Programm zur Unterstützung des Wiederaufbaus konzipieren muß, das auf die Gegebenheiten der Region zugeschnitten ist und die spezifischen Interventionsmittel vorsieht, die diese Situation erfordert;

4. vertritt die Ansicht, daß das Programm PHARE, dessen Hauptziel die Unterstützung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus und des Übergangs zu einer Marktwirtschaft ist, der Vielzahl der Erfordernisse, Ziele und Interventionsmittel, die der Wiederaufbau des ehemaligen Jugoslawien infolge des Krieges erfordert, nicht in vollem Umfang gerecht werden kann;

5. ist der Ansicht, daß die Europäische Union im Rahmen ihres derzeitigen Haushaltsplans sowohl aufgrund der Unzulänglichkeit der verfügbaren Mittel als auch der mangelnden Tauglichkeit der rechtlichen Interventionsinstrumente den Erfordernissen im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien nicht in ausreichendem Maße entsprechen kann;

6. ist der Ansicht, daß eine Revision der Finanziellen Vorausschau in Form einer Erhöhung der Mittel notwendig ist, wenn sich zeigen sollte, daß die Neuordnung der Mittel in Kategorie IV (externe Politikbereiche) es nicht ermöglicht, einen finanziellen Rahmen zu schaffen, durch den ein nennenswerter Beitrag zum Wiederaufbau im früheren Jugoslawien geleistet und damit die historische Aufgabe der Konsolidierung des Friedensprozesses in der Region unterstützt werden kann;

7. hält es für wesentlich, daß die EIB in Zusammenarbeit mit der EBWE und anderen multilateralen Finanzinstitutionen wie der Weltbank ein umfassendes Programm zur regionalen Unterstützung in den Republiken des ehemaligen Jugoslawien durchführt; in diesem Sinne sind Maßnahmen, die durch die Schaffung von Infrastruktureinrichtungen zur Konsolidierung eines strukturierten Raums und Förderung des Handels zwischen den Regionen zur Förderung der regionalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit beitragen, von vorrangiger Bedeutung;

8. befürwortet die Möglichkeit, daß im Rahmen des Programms PHARE Projekte zur Vorbereitung von Investitionen der EBWE in den Bereichen Telekommunikation, Energie und Entwicklung von Klein- und Mittelbetrieben nach den Bestimmungen des Übereinkommens von Bangkok finanziert werden; weist die Kommission auf die Zweckmäßigkeit hin, daß die Geberländer in Anbetracht der eingeschränkten internationalen Zahlungsfähigkeit der Mehrzahl der Republiken des ehemaligen Jugoslawien mit vergünstigten Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben beitragen, die Investitionen erfordern;

9. fordert die Kommission und den Rat auf, großzügige Lösungen für das Problem der Verzögerungen bei der Rückzahlung der von der ehemaligen Republik Jugoslawien bei der Europäischen Investitionsbank aufgenommenen Darlehen vorzuschlagen;

10. hält es für unerläßlich, daß für die technische, finanzielle und makroökonomische Hilfe der Europäischen Union zugunsten der Republiken des ehemaligen Jugoslawien mit Ausnahme der humanitären Hilfe die vom Rat "Allgemeine Angelegenheiten" auf seiner Tagung vom 30. und 31. Oktober 1995 festgelegten politischen und wirtschaftlichen Auflagen gelten.

STELLUNGNAHME

des Ausschusses für Haushaltskontrolle

Schreiben der Ausschußvorsitzenden an Herrn SAMLAND, Vorsitzender des Haushaltsausschusses

Brüssel, 25. April 1996

Betr.: Mitteilung der Kommission zum Wiederaufbau im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien: Verwaltung der Hilfe der Europäischen Union und Koordinierung der internationalen Hilfe (KOM (95)0582)

Mitteilung der Kommission zum finanziellen Beitrag der Europäischen Union zum Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien (KOM (95)0581)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

in seiner Sitzung vom 25. April 1996 prüfte der Ausschuß für Haushaltskontrolle die genannten Mitteilungen gemeinsam und nahm die folgenden Schlußfolgerungen einstimmig an.

Der Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien ist zweifellos eine der größten außenpolitischen Herausforderungen für die Europäische Union in den nächsten Jahren - Testfall und Bewährungsprobe für ihre Handlungsfähigkeit.

Es geht nicht allein darum, schnell und in ausreichendem Umfang Gelder zu mobilisieren, den Wiederaufbau zu organisieren und damit den Menschen Hoffnung auf eine friedliche Zukunft zu machen. Die Bedingungen, unter denen die Hilfe gewährt wird, sollen auch dazu dienen, Aggressionen im Zaum zu halten und eine uneingeschränkte Verwirklichung des Friedensabkommens durchzusetzen. Außerdem kommt es darauf an, angesichts sicher unvermeidlicher Rückschläge das Interesse und die Hilfsbereitschaft der Öffentlichkeit wachzuhalten. Auch davon wird das Gelingen einer Befriedung im ehemaligen Jugoslawien entscheidend abhängen.

Die Kommission geht von einem finanziellen Beitrag aus dem Haushalt der Europäischen Union in Höhe von rund 1 Mrd. ECU, verteilt auf die Jahre 1996 bis 1999, aus. Das wäre rund ein Viertel der nach Schätzungen der Weltbank zu veranschlagenden Gesamtkosten für den Wiederaufbau in diesem Zeitraum. Solche Schätzungen sind allerdings mit Vorsicht zu betrachten und hängen auch von der Bereitschaft der anderen potentiellen Geber ab, entsprechende Zusagen zu machen und auch einzuhalten. Das zeigen allein schon die Probleme bei der Bereitstellung der Mittel für das laufende Jahr.

Auf jeden Fall ist angesichts der Beträge, um die es geht, die Gefahr groß, daß sich die Diskussion auch im Europäischen Parlament zu sehr auf die Frage verengt, wer welchen Beitrag zu leisten hat, bzw. wie die Gemeinschaft ihren Anteil aufbringen soll. Der Ausschuß für Haushaltskontrolle möchte einen anderen Aspekt in den Vordergrund rücken und einige grundsätzliche Bedenken zu der Art und Weise formulieren, wie das Hilfsprogramm konzipiert ist. Von seiten der EU werden zwar schnell Gelder bereitgestellt, aber vor Ort in Sarajewo agiert die Kommission mit einer personell dünn besetzten Vertretung und bedient sich bei der Umsetzung ihres Hilfsprogrammes in großem Umfang zweier sogenannter Beschaffungsagenturen.

Wichtig wäre eine stärkere Verknüpfung der materiellen Hilfe mit politischer Autorität, wie sie sich im Falle der gemeinsamen Aktion in Mostar in der Person von Hans Koschnick kristallisierte. Auch wenn Koschnick schließlich aus Mangel an politischer Rückendeckung sein Mandat vorzeitig beendet hat und Gelingen oder Scheitern des Experiments Mostar unter seinem Nachfolger Ricard Perez Casado noch offen sind, wird in Mostar doch gezeigt, was die Voraussetzung für eine von außen angestoßene Versöhnung zwischen den verfeindeten Gruppen ist: Neben einem erheblichen finanziellen Aufwand braucht es den vollen Einsatz von herausragenden Persönlichkeiten, die aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung, ihrer Lebenserfahrung und ihrer persönlichen Autorität von den Konfliktparteien anerkannt oder doch zumindest zähneknirschend respektiert werden.

Einige Beispiele, wo solche Autorität in besonderem Maße gefordert ist

* Im Hilfsprogramm für Bosnien-Herzegowina sind erhebliche Anstrengungen vorgesehen, um zerstörten oder beschädigten Wohnraum wieder bewohnbar zu machen. Das ist aber nicht allein ein technisches Problem. Damit verbunden ist auch die Frage, wem die Wohnungen gehören sollen und wer sie bewohnen darf. Dies sind eminent politische Fragen, denn damit wird letztendlich auch entschieden, ob Vertreibungen auf Dauer zementiert werden oder nicht.

* Entscheidend für ein friedliches Zusammenleben in der Zukunft sind die künftige Gestaltung von Schulen und Hochschulen und der Grad ihrer Offenheit für alle Bevölkerungsgruppen sowie die Stärkung unabhängiger kultureller Aktivitäten.

* Den Medien kam eine traurige Hauptrolle in der Anstiftung zu Haß und Gewalt zu. Umgekehrt können sie eine tragende Rolle übernehmen, um ein friedliches Zusammenleben zu fördern, und sollen gerade in den kommenden Wochen und Monaten dazu beitragen, die im Friedensabkommen vorgesehenen Wahlen vorzubereiten.

Diese Liste ließe sich verlängern. Wichtig ist, daß sich um solche Schlüsselbereiche unter der Aufsicht und im Auftrag des Hohen Repräsentanten Persönlichkeiten kümmern, die neben fachlichem Wissen auch politische und persönliche Autorität einbringen und den Konfliktparteien bei der Suche nach tragfähigen und dauerhaften Lösungen helfen.

Ansonsten werden die Risiken übergroß, die bei solch großangelegten Hilfsaktionen mit einer Vielzahl von verschiedenen Gebern (im Falle Bosnien-Herzegowinas 50 Staaten und 25 Organisationen) immer bestehen: Es besteht auf der Seite der Nehmer das Risiko einer "Take the money and run"-Mentalität. Auf der Seite der Geber besteht das Risiko, daß es vor allem darum geht, die einmal bereitgestellten Hilfsgelder möglichst problemlos zu plazieren und auszugeben, um schnell Vollzug melden zu können. Ein weiteres Risiko besteht darin, daß es im Verlauf des Friedensprozesses zu Konflikten zwischen den Geberorganisationen kommen kann.

Vor diesem Hintergrund ist der Hohe Repräsentant als Vermittler und Koordinator in besonderer Weise gefordert, und in diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach seiner politischen und administrativen Verantwortlichkeit. Das Abkommen über die zivile Umsetzung des Friedensprozesses gibt auf diese Frage keine Antwort, sondern verpflichtet den Hohen Repräsentanten lediglich zur Berichterstattung gegenüber "den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten, der Russischen Föderation und anderen interessierten Regierungen, Gruppen und Organisationen" (Artikel II, 1 f des Abkommens).

Auch der Beschluß des Rates vom 11.12.1995[1] für eine gemeinsame Aktion zur Beteiligung der Union an den Strukturen zur Umsetzung der Friedensregelung in BosnienHerzegowina erwähnt die Frage der Berichterstattung, regelt sie aber nicht. Immerhin ist in Punkt 4 des Beschlusses festgehalten, daß die für 1996 vorgesehenen höchstens 10 Millionen ECU zur Deckung der operativen Ausgaben des Hohen Repräsentanten nach den Haushaltsverfahren und -vorschriften der Gemeinschaft getätigt werden.

Angesichts dieser Organisationsstruktur, in der der Hohe Repräsentant zwei Funktionen hat (gewissermaßen zwei Hüte, den UN-Hut und den EU-Hut), sollte die Kommission ganz besonders darauf achten, daß ihre Arbeit so eng wie möglich mit der des Hohen Repräsentanten verzahnt wird. Das setzt unter anderem voraus, daß die von der Kommission für den Wiederaufbau in Bosnien-Herzogowina angekündigte Task Force umfassende Zuständigkeiten erhält.

Außerdem sollte das Europäische Parlament darauf dringen, daß Verfahren gefunden werden, mit denen seine kontinuierliche und schnelle Information sichergestellt wird. Zu diesem Zweck sollte die Schaffung einer "Monitoring and Advisory"- Gruppe als Ansprechpartner für die Kommission und für den Hohen Repräsentanten in Erwägung gezogen werden.

(Schlußformel)

Diemut R. THEATO

Bei der Abstimmung waren anwesend: die Abgeordneten Blak, stellvertretender und amtierender Vorsitzender; McCartin, stellvertretender Vorsitzender; Fabra Vallés, KellettBowman, Mulder, Müller, Tomlinson, Wemheuer und Wynn.

  • [1] () ABl. L 309 vom 21.12.1995, S. 2