BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) über Flüchtlingshilfe in den Nahostländern für die Jahre 2002-2005
(KOM(2002) 238 – C5‑0202/2002 – 2002/0104(CNS))

12. Juli 2002 - *

Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit
Berichterstatterin: Colette Flesch

Verfahren : 2002/0104(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A5-0262/2002
Eingereichte Texte :
A5-0262/2002
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

GESCHÄFTSORDNUNGSSEITE

Mit Schreiben vom 8. Mai 2002 konsultierte der Rat das Europäische Parlament gemäß Artikel 300 Absatz 3 erster Unterabsatz des EG-Vertrags zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) über Flüchtlingshilfe in den Nahostländern für die Jahre 2002-2005 (KOM(2002) 238 – 2002/0104(CNS)).

In der Sitzung vom 13. Mai 2002 gab der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, dass er diesen Vorschlag an den Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit als federführenden Ausschuss und an den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik und den Haushaltsausschuss als mitberatende Ausschüsse überwiesen hat (C5‑0202/2002).

Der Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit benannte in seiner Sitzung vom 28. Mai 2002 Colette Flesch als Berichterstatterin.

Der Ausschuss prüfte den Vorschlag für einen Beschluss des Rates und den Berichtsentwurf in seinen Sitzungen vom 19. Juni 2002 und 11. Juli 2002.

In der letztgenannten Sitzung nahm der Ausschuss den Entwurf einer legislativen Entschließung einstimmig an.

Bei der Abstimmung waren anwesend: Joaquim Miranda, Vorsitzender; Margrietus J. van den Berg und Anders Wijkman, stellvertretende Vorsitzende; Colette Flesch, Berichterstatterin; Richard A. Balfe (in Vertretung von John Bowis), Yasmine Boudjenah, Marie-Arlette Carlotti, John Alexander Corrie, Fernando Fernández Martín, Concepció Ferrer (in Vertretung von Luigi Cesaro), Vitaliano Gemelli, Karsten Knolle, Maria Martens (in Vertretung von Nirj Deva), Miguel Angel Martínez Martínez, Hans Modrow, Ulla Margrethe Sandbæk, Karin Scheele (in Vertretung von Karin Junker), Maj Britt Theorin und Jürgen Zimmerling.

In seiner Sitzung vom 3. Juli 2002 beschloss der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik, keine Stellungnahme abzugeben. Der Haushaltsausschuss gab keine Stellungnahme ab.

Der Bericht wurde am 12. Juli 2002 eingereicht.

Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates wird im Entwurf der Tagesordnung für die Tagung angegeben, auf der der Bericht geprüft wird.

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) über Flüchtlingshilfe in den Nahostländern für die Jahre 2002‑2005 (KOM(2002) 238 – C5‑0202/2002 – 2002/0104(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

-   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2002) 238)[1],

-   in Kenntnis des von der Kommission paraphierten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) über Flüchtlingshilfe in den Nahostländern für die Jahre 2002-2005 (KOM(2002) 238),

-   gestützt auf Artikel 181 und Artikel 300 Absatz 3 erster Unterabsatz und Artikel 300 Absatz 4 des EG-Vertrags,

-   vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 erster Unterabsatz des EG-Vertrags konsultiert (C5‑0202/2002),

-   gestützt auf Artikel 67 und Artikel 97 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

-   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit (A5‑0262/2002),

1.   billigt den Abschluss des Abkommens;

2.   billigt den so geänderten Vorschlag der Kommission;

3.   fordert den Rat auf, das Parlament zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.   verlangt, erneut konsultiert zu werden, falls der Rat beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Vorschlag der KommissionÄnderungsanträge
Änderungsantrag 1
Erwägung 5a (neu)
 

Die endgültige Höhe des Beitrags aus dem EU-Haushalt wird von der Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens festgelegt.

  • [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Seit jeher unterstützt die Europäische Union uneingeschränkt die Bemühungen im Zusammenhang mit dem Friedensprozess im Nahen Osten und der Hilfe für die betreffende Region. Sie steht, zusammen mit den Mitgliedstaaten, an erster Stelle, wenn es um die Gewährung wirtschaftlicher und finanzieller Unterstützung für die Region geht.

Das Europäische Parlament hat seinerseits dieses Engagement immer mit großer Tatkraft unterstützt.

Die Hilfe der Europäischen Union für die Palästinenser setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:

  • einem Beitrag im Rahmen des MEDA-Programms (Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen in den Drittländern des Mittelmeerraums),
  • den gemeinschaftlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Friedensabkommen zwischen Israel und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO),
  • den Beihilfen für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA).

Es sind diese letztgenannten Beihilfen, um die es in dem Abkommen geht, das der Rat mit dem vorliegenden Beschluss genehmigen soll. Sie sollen dazu dienen, die Situation der Flüchtlinge zu verbessern; nach wie vor stellt die Flüchtlingsfrage eins der größten Probleme der Region dar.

Seit 1972 haben die Europäische Gemeinschaft und das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) nacheinander zehn Abkommen über den Beitrag der Gemeinschaft zum regulären Haushalt und zum Nahrungsmittelhaushalt des Hilfswerks geschlossen. Zur Prüfung liegt nun das elfte Abkommen vor.

Darin wird wie bereits in den Vorläufern der Beitrag zum regulären Haushalt des UNRWA (Bildungs-, Gesundheits- sowie Hilfs- und Sozialprogramm) festgelegt und das Abkommen ermöglicht die jährliche Aushandlung des Beitrags zum Nahrungsmittelhilfehaushalt.

Das elfte Abkommen unterscheidet sich insbesondere in drei Punkten von seinen Vorläufern:

1.   Das neue Abkommen gilt statt bisher für drei nun für vier Jahre und ist daher besser mit dem Zweijahreshaushalt des UNRWA vereinbar. Dies scheint logisch zu sein und sollte die reibungslose Abwicklung der finanziellen Transaktionen und der Kontrollmaßnahmen erleichtern.

2.   Die Finanzmittel werden im Vergleich zum vorangegangenen Abkommen erheblich aufgestockt, von 120 Millionen Euro auf 237 Millionen Euro.

Davon sind allerdings 63,669 Millionen für das vierte Jahr 2005 vorgesehen. Für den Zeitraum von drei Jahren belaufen sich die Mittel auf 173,331 Millionen Euro; demnach werden 53,331 Millionen Euro mehr gewährt als im Rahmen des vorangegangenen Abkommens.

Der Basisbeitrag wird um jährlich 10 Millionen erhöht; dazu kommt noch eine jährliche Erhöhung um 5%, um der Inflation, dem Bevölkerungswachstum und den zusätzlichen Leistungen Rechnung zu tragen, die das UNRWA angesichts der derzeitigen Krise erbringt.

Die Höhe der Beiträge kann erforderlichenfalls durch Schriftwechsel zwischen den Parteien nach oben oder unten angepasst werden.

3.   Zahlreiche Bestimmungen betreffend die Information der Gemeinschaft, die Auszahlung der Hilfe in Raten, die Rechnungsprüfungsberichte und die Finanzkontrollen sowie die Außenwirkung der Hilfe der Gemeinschaft werden gestrichen.

Sie werden ersetzt durch einen Verweis auf das am 9. August 1999 zwischen den Vereinten Nationen und der Europäischen Gemeinschaft geschlossene Abkommen über die Grundsätze für die Finanzierung und Kofinanzierung der von den Vereinten Nationen verwalteten Programme und Projekte durch die Gemeinschaft. Das besagte Abkommen wird in Bezug auf das UNRWA durch eine Standardzuschussvereinbarung ergänzt.

In diesen Vereinbarungen werden die Bestimmungen der Artikel 3, 4, 5, 7 und 8 des zehnten Abkommens übernommen und im Detail ausgeführt.

Zum Zeitpunkt der Annahme des Berichts von Frau Luisa Morgantini über das zehnte Abkommen am 16. September 1999 hatte das Parlament zwei Änderungsanträge zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates angenommen, mit denen die Kommission insbesondere ersucht werden sollte, dem Europäischen Parlament und dem Rat die Jahresberichte des UNRWA über die Programme und über die Durchführung der im Rahmen des Abkommens finanzierten Programme zu übermitteln, die unter anderem eine Überprüfung der Rechnungsführung betreffend die von der Gemeinschaft mitfinanzierten Programme umfassen sollten.

Die Änderungen wurden vom Rat nicht akzeptiert, und die Jahresberichte wurden nicht übermittelt. Bei den Beratungen betreffend das elften Abkommen hat sich die Kommission allerdings verpflichtet, dem Parlament die betreffenden Berichte zuzuleiten. Demnach schien es nicht notwendig zu sein, den betreffenden Änderungsantrag erneut einzureichen.

Im Zusammenhang mit dem die Bildung betreffenden Teil des Haushalts des UNRWA wurde die Frage des Inhalts der in den Schulen des UNRWA verwendeten Lehrbücher gestellt.

Die UNRWA-Politik betreffend die Lehrbücher leitet sich von einer Vereinbarung zwischen dem UNRWA, der UNESCO und den Aufnahmeländern ab, wonach die Flüchtlingskinder eine Ausbildung erhalten, die auf dem Lehrplan, der Schulstruktur und den Lehrbüchern des Aufnahmelandes basiert.

Die UNRWA-Schulen verwenden vier Arten von Lehrplänen und Lehrbüchern, so wie sie in den Aufnahmeländern vorgesehen sind, jordanische in Jordanien und im Westjordanland, syrische in Syrien, libanesische im Libanon und ägyptische im Gazastreifen. Im Jahr 2000 hat die palästinensische Autonomiebehörde im Westjordanland und Gazastreifen neue Lehrbücher eingeführt.

Das UNRWA überprüft regelmäßig die von den Behörden der Gastländer vorgeschriebenen Lehrbücher. Im Übrigen hat das Hilfswerk zusätzliche Lehrmittel entwickelt, die in seinen Schulen verwendet werden und die auf die Schaffung von Frieden, die Verwirklichung der Menschenrechte, die Lösung von Konflikten und Toleranz abzielen.

In der Flüchtlingsfrage gibt es keine Fortschritte; sie bleibt immer noch zu klären. Die Lebensbedingungen der Flüchtlinge verschlechtern sich aufgrund des starken Bevölkerungswachstums, der ungünstigen wirtschaftlichen Lage in der Region und der Finanzierungsschwierigkeiten, vor die sich das UNRWA gestellt sieht und die es dazu gezwungen haben, Sparmaßnahmen und Maßnahmen zur Senkung der Kosten durchzuführen.

Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass das elfte. Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem UNRWA, das für die Jahre 2002-2005 gelten soll, so rasch wie möglich angenommen und umgesetzt wird.