EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (Fiscalis-Programm 2003-2007)
(10612/02 – C5‑0383/2002 – 2002/0015(COD))

2. Oktober 2002 - ***II

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: José Manuel García-Margallo y Marfil

Verfahren : 2002/0015(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A5-0320/2002
Eingereichte Texte :
A5-0320/2002
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

GESCHÄFTSORDNUNGSSEITE

Das Europäische Parlament hatte in seiner Sitzung vom 13. Juni 2002 seinen Standpunkt in erster Lesung zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (Fiscalis-Programm 2003-2007) (KOM(2002) 10 - 2002/0015 (COD)) angenommen.

In der Sitzung vom 5. September 2002 gab der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, dass er den Gemeinsamen Standpunkt erhalten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Währung überwiesen hat (10612/2/02 - C5-0383/2002).

Der Ausschuss hatte in seiner Sitzung vom 19. Februar 2002 José Manuel García-Margallo y Marfil als Berichterstatter benannt.

Der Ausschuss prüfte den Gemeinsamen Standpunkt und den Entwurf einer Empfehlung für die zweite Lesung in seinen Sitzungen vom 11. September 2002 und 2. Oktober 2002.

In der letztgenannten Sitzung nahm der Ausschuss den Entwurf einer legislativen Entschließung mit 28 Stimmen bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung an.

Bei der Abstimmung waren anwesend: Christa Randzio-Plath, Vorsitzende; José Manuel García-Margallo y Marfil, stellvertretender Vorsitzender und Berichterstatter; Philippe A.R. Herzog und John Purvis, stellvertretende Vorsitzende; Generoso Andria, Luis Berenguer Fuster (in Vertretung von Helena Torres Marques), Roberto Felice Bigliardo, Hans Blokland, Renato Brunetta, Hans Udo Bullmann, Harald Ettl (in Vertretung von Bernhard Rapkay), Jonathan Evans, Ingo Friedrich, Carles-Alfred Gasòliba i Böhm, Robert Goebbels, Lisbeth Grönfeldt Bergman, Brice Hortefeux, Christopher Huhne, Othmar Karas, Giorgos Katiforis, Piia-Noora Kauppi, Christoph Werner Konrad, Alain Lipietz, Thomas Mann (in Vertretung von Astrid Lulling), Helmuth Markov (in Vertretung von Armonia Bordes), Hans-Peter Mayer, Fernando Pérez Royo, Alexander Radwan, Mónica Ridruejo, Olle Schmidt, Bruno Trentin, Jaime Valdivielso de Cué (in Vertretung von Ioannis Marinos), Ieke van den Burg (in Vertretung von Pervenche Berès) und Theresa Villiers.

Die Empfehlung für die zweite Lesung wurde am 2. Oktober 2002 eingereicht.

Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen zum Gemeinsamen Standpunkt wird im Entwurf der Tagesordnung für die Tagung angegeben, auf der die Empfehlung geprüft wird.

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (Fiscalis-Programm 2003-2007) (10612/2/02 – C5‑0383/2002 – 2002/0015(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (10612/2/02 – C5‑0383/2002),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung[1] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2002)10[2]),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 78 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung für die zweite Lesung (A5‑0320/2002),

1.   billigt den Gemeinsamen Standpunkt;

2.   stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt erlassen wird;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

4.   beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu unterzeichnen und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu veranlassen;

5.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1] ABl. C (noch nicht veröffentlicht).
  • [2] ABl. C 103E vom 30.4.2002. S. 361.

BEGRÜNDUNG

Bisheriges Verfahren

Der vorliegende Vorschlag zielt im wesentlichen darauf ab, das gegenwärtige Programm Fiscalis bis 2007 fortzuführen und gleichzeitig den Geltungsbereich des Programms auszuweiten. Die Kommission hat außerdem eine Aufstockung der Haushaltsmittel vorgeschlagen.

Der Vorschlag wurde vom Europäischen Parlament in erster Lesung am 13. Juni vorbehaltlich von sieben relativ geringfügigen Abänderungen gebilligt. Der Rat erzielte am 4. Juli eine politische Einigung, und der Gemeinsame Standpunkt wurde Ende Juli im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.

Kritische Bewertung der Art und Weise, wie die Abänderungen des Parlaments berücksichtigt wurden

Nur eine Abänderung (Abänderung 5 betreffend die Übermittlung von Berichten an das EP) ist vom Rat uneingeschränkt übernommen worden, doch ist der in den Abänderungen 1 und 2 (Finanzierung über das Jahr 2006 hinaus) angesprochene Aspekt berücksichtigt worden.

Die Abänderungen 6 und 7 wurden nicht in den Gemeinsamen Standpunkt aufgenommen, doch da sie für die Funktionsweise des Programms nicht von zentraler Bedeutung sind, können die Gründe des Rates für ihre Nichtannahme nach Auffassung des Berichterstatters akzeptiert werden.

Mit den Abänderungen 3 und 4 sollte der Geltungsbereich des Programms in den Bereichen der indirekten bzw. der direkten Besteuerung ausgeweitet werden. Dieser Aspekt ist vom Rat vollständig geändert worden, so dass im Hinblick auf die indirekte Besteuerung die gleiche Zielvorgabe angestrebt wird wie im laufenden Programm.

Die Kommission schlug als Ziel die „Unterstützung der Mehrwertsteuer-Strategie der Europäischen Union“ vor. Der Rat hat die Ziele konkreter formuliert: „Erwerb eines hohen gemeinsamen Kenntnisstands“, „Gewährleistung einer effizienten, wirksamen und umfassenden Zusammenarbeit“ und „stetige Verbesserung der Verwaltungsverfahren“.

Ihr Berichterstatter kann die dieser Änderung zugrunde liegende Sichtweise billigen, dass es nämlich beim Programm letztlich um die praktische Zusammenarbeit und weniger um die Weiterentwicklung der Steuerpolitik geht. Vor diesem Hintergrund kann der neue Wortlaut der Ziele gebilligt werden.

Vom Rat vorgenommene Änderungen

Die wichtigste vom Rat vorgenommene Änderung ist die Kürzung der Haushaltsmittel von 56 auf 44 Mio. €. Es sollte jedoch darauf verwiesen werden, dass der letztgenannte Betrag der jährlichen Mittelausstattung für das laufende Programm entspricht und dass der Rat mehrere neue Bestimmungen hinzugefügt hat, mit denen die Möglichkeiten der Kommission zur Inangriffnahme neuer IT-Systeme oder anderer neuer Initiativen eingeschränkt werden. Die Kommission selbst hat die Kürzung akzeptiert und betont, dass sie sich um zusätzliche Mittel bemühen wird, sollten diese zur Inangriffnahme neuer Vorhaben oder Systeme erforderlich sein.

Vor diesem Hintergrund ist Ihr Berichterstatter der Auffassung, dass das Parlament den vom Rat angeregten neuen Haushaltsansatz akzeptieren sollte. Das Parlament wird selbstverständlich für neue Vorschläge, die zusätzliche Mittel erforderlich machen, offen bleiben.

Die vielen anderen vom Rat vorgenommenen geringfügigen Änderungen bewirken in den meisten Fällen eine Verbesserung des Textes und können deshalb akzeptiert werden.

Schlussfolgerung

Ihr Berichterstatter stimmt uneingeschränkt der von der Kommission in ihrer Mitteilung zum Gemeinsamen Standpunkt gezogenen Schlussfolgerung zu, dass der Text des Rates ein angemessener Kompromiss ist. Ihr Berichterstatter bedauert ebenfalls die vom Rat vorgenommene Kürzung der Haushaltsmittel, stellt jedoch mit Zufriedenheit fest, dass die Kommission selbst die Kürzung akzeptiert. Er nimmt ebenfalls die Absicht der Kommission zur Kenntnis, zusätzliche Mittel zu beantragen, sollte dies erforderlich sein, um neue IT-Systeme wie das System für grenzüberschreitende MwSt.-Abzüge zu finanzieren.

Da das gegenwärtige Fiscalis-Programm Ende des Jahres ausläuft, ist die Annahme der neuen Rahmenregelung für Fiscalis dringend erforderlich, damit die verschiedenen IT-Systeme wie VIES nach dem 31. Dezember 2002 betriebsbereit sind.

Aus den genannten Gründen schlägt Ihr Berichterstatter vor, den Gemeinsamen Standpunkt des Rates ohne Änderung anzunehmen.