BERICHT über den Beschluss des Rates über die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Staatlichen Tourismusverwaltung der Volksrepublik China über Visa für Touristengruppen aus der Volksrepublik China und damit zusammenhängende Fragen (ADS)
(KOM(2003) 790 – C5‑0029/2004 – 2003/0299(CNS))

23. Februar 2004 - *

Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten
Berichterstatter: Sérgio Sousa Pinto
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Verfahren : 2003/0299(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A5-0101/2004
Eingereichte Texte :
A5-0101/2004
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

GESCHÄFTSORDNUNGSSEITE

Mit Schreiben vom 14. Januar 2004 konsultierte der Rat das Europäische Parlament gemäß Artikel 67 des EG-Vertrags zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Staatlichen Tourismusverwaltung der Volksrepublik China über Visa für Touristengruppen aus der Volksrepublik China und damit zusammenhängende Fragen (ADS) (KOM(2003) 790 – 2003/0299(CNS))

In der Sitzung vom 15. Januar 2004 gab der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, dass er diesen Vorschlag an den Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten als federführenden Ausschuss überwiesen hat (C5-0029/2004).

Der Ausschuss benannte in seiner Sitzung vom 21. Januar 2004 Sérgio Sousa Pinto als Berichterstatter.

Er prüfte den Vorschlag der Kommission und den Berichtsentwurf in seinen Sitzungen vom 18. und 19. Februar 2004.

In der letztgenannten Sitzung nahm der Ausschuss den Entwurf einer legislativen Entschließung mit 23 Stimmen bei 3 Gegenstimmen an.

Bei der Abstimmung waren anwesend: Johanna L.A. Boogerd-Quaak, amtierende Vorsitzende; Giacomo Santini, stellvertretender Vorsitzender; Sérgio Sousa Pinto, Berichterstatter; Mary Elizabeth Banotti, Kathalijne Maria Buitenweg (in Vertretung von Patsy Sörensen), Michael Cashman, Carmen Cerdeira Morterero, Gérard M.J. Deprez, Adeline Hazan, Marie-Thérèse Hermange (in Vertretung von Thierry Cornillet), Margot Keßler, Timothy Kirkhope, Eva Klamt, Lucio Manisco (in Vertretung von Giuseppe Di Lello Finuoli), Luís Marinho (in Vertretung von Ozan Ceyhun), Marjo Matikainen-Kallström (in Vertretung von Charlotte Cederschiöld), Erik Meijer (in Vertretung von Ilka Schröder gemäß Art. 153 Abs. 2 der Geschäftsordnung), Elena Ornella Paciotti, Paolo Pastorelli (in Vertretung von Giuseppe Brienza), Hubert Pirker, Bernd Posselt, Olle Schmidt (in Vertretung von Baroness Ludford), Joke Swiebel, Anna Terrón i Cusí, Maurizio Turco und Christian Ulrik von Boetticher.

Der Bericht wurde am 23. Februar 2004 eingereicht.

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Beschluss des Rates über die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Staatlichen Tourismusverwaltung der Volksrepublik China über Visa für Touristengruppen aus der Volksrepublik China und damit zusammenhängende Fragen (ADS)

(KOM(2003) 790 – C5‑0029/2004 -2003/0299(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

-   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2003) 790)[1],

-   gestützt auf Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe b Unterabsätze ii) und iv) und Artikel 63 Absatz 3 Buchstabe b in Verbindung mit den Bestimmungen von Artikel 300 Absatz 2 erster Unterabsatz zweiter Satz des EG-Vertrags,

-   gestützt auf Artikel 67 EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5-0029/2004),

-   gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

-   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten (A5-0101/2004),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission;

2.   fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.   fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie der Regierung der Volksrepublik China zu übermitteln.

  • [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Politischer und juristischer Hintergrund der Vereinbarung mit China

Das Übereinkommen, zu dem das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgeben soll, ist kein Rückübernahmeabkommen im eigentlichen Sinne, wie diejenigen, die mit Hongkong und Macao abgeschlossen wurden.

Die Kommission war vom Rat beauftragt worden, ein Rückübernahmeabkommen auszuhandeln, sah sich aber mit Vorbehalten der chinesischen Behörden konfrontiert.

Daher wurde dem Weg eines allgemeinen, weiter gefassten Abkommens der Vorzug gegeben, das den chinesischen Bürgern die Möglichkeit eines Aufenthalts in der Europäischen Union als Touristen einräumt. Dieses Abkommen enthält auch eine Rückübernahmeklausel.

Bis heute konnten sich chinesische Staatsbürger nur in bestimmten Gebieten aufhalten, die im Rahmen bilateraler Tourismusabkommen zwischen China und einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union festgelegt wurden. Derartige Tourismusabkommen verleihen den Status als "zugelassenes Reiseziel" (AD-Status - Approved Destination Status - ADS)".

Die Kommission hat nach langen und zermürbenden Verhandlungen eine Verständigung mit den chinesischen Behörden erzielt, die auf den Abschluss eines ADS-Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und China hinausläuft, das chinesischen Touristen Freizügigkeit innerhalb der Union einräumt.

Die Schwierigkeit der Verhandlungen war insbesondere darauf zurückzuführen, das die europäische Seite in das "Tourismusabkommen" eine Rückübernahmeklausel einbauen wollte. Nach etwa einem Jahr war das Übereinkommen unterschriftsreif, einschließlich der Rückübernahmeklausel.

Diese Klausel sieht vor, dass Reisebüros, die Visumanträge mit dem Hinweis auf das ADS-Tourismusübereinkommen abwickeln, verpflichtet sind, eventuell in der Gruppe fehlende oder nicht nach China zurückgekehrte ADS-Touristen ohne Zögern dem Mitgliedstaat, der das Visum ausgestellt hat sowie den chinesischen Behörden zu melden.

Die Reisebüros sind verpflichtet, bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer des Visums direkt mit den zuständigen Behörden der Vertragsparteien zusammenzuarbeiten und bei der Repatriierung und Aufnahme des Touristen, "der von der Regierung der Volksrepublik China rückübernommen wird", zu helfen.

Diese bislang beispiellose Akzeptanz einer Rückübernahmeklausel durch die chinesischen Behörden könnte eine Möglichkeit für den künftigen Abschluss eines tatsächlichen Rückübernahmeabkommens mit China eröffnen, was für die Kommission eine Priorität darstellt.

Die Kommission hat anlässlich der informellen Ratstagung in Dublin vom 22./23. Januar 2004 bekräftigt, dass im Hinblick auf die Rückübernahmeabkommen derzeit folgende Länder vorrangig sind: Marokko, die Ukraine, Russland und die Türkei. Auf längere Sicht nannte die Kommission die Balkanstaaten, Nordafrika, Moldawien und Weißrussland.

Der Standpunkt des Europäischen Parlaments

Der Berichterstatter empfiehlt eine positive Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Staatlichen Tourismusverwaltung der Volksrepublik China.

Der Berichterstatter hält es für wichtig, den Reiseverkehr chinesischer Staatsangehöriger in Europa zu fördern, da China sich weltweit in den kommenden zehn Jahren wohl zu einer der wichtigsten Quellen des Tourismus entwickeln wird.

Der Berichterstatter nimmt zur Kenntnis, wie schwierig es für die Kommission ist, Rückübernahmeabkommen mit Drittländern abzuschließen, wenn es, wie beispielsweise im vorliegenden Fall, keine Gegenleistungen gibt, die man diesen im Gegenzug zu ihrer Zustimmung zu Abkommen anbieten könnte, die im wesentlichen zum Vorteil der Europäischen Union gereichen.

Der Berichterstatter fordert die Kommission auf, über neue Beihilfearten oder umfassendere Lösungen nachzudenken, um die Rückübernahmeabkommen in einen umfassenden Rahmen für die Kontrolle der Wanderungsbewegungen einzubinden und so die repressive Funktion dieser Abkommen durch Aufnahmemöglichkeiten für Arbeitnehmer aus Drittländern auszugleichen.

Der Berichterstatter verweist auf den Bericht über das Rückübernahmeabkommen mit Macao, was die politische Bewertung der Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die Ausarbeitung dieser Abkommen anbelangt.

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MINDERHEITENANSICHT

gemäß Artikel 161 Absatz 3 der Geschäftsordnung

von Erik Meijer und Ilka Schröder

Wie der Berichterstatter höchst eloquent erläutert und die Kommission zwar offiziell bestreitet, aber indirekt zugegeben hat, handelt es sich bei der vorgeschlagenen Vereinbarung um nichts anderes als einen ersten Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Ausweisungsabkommen mit China, das die EU weiterhin anstrebt. Die Kommission räumt eindeutig ein, dass die EU Schwierigkeiten dabei hat, Drittstaaten dazu zu bringen, Ausweisungsabkommen zu unterzeichnen, wenn damit keine Vorteile für sie verbunden sind. China hat sich nicht nur über die untragbare Behandlung seiner Bürger durch die Beamten der europäischen Einwanderungsbehörden beschwert, sondern hat bisher auch die europäischen Bemühungen zur Deportation von Personen nach China wirksam blockiert, solange die EU keine legalen Einwanderungskanäle eröffnet.

Deshalb versucht die EU ihren Wunschträumen hinsichtlich der Ausweisung von Personen durch die Unterzeichnung einer weitergefassten Vereinbarung näher zu kommen, die nunmehr auch eine Klausel über Rückführungen enthält.

Somit handelt es sich bei der vorgeschlagenen Vereinbarung - auch wenn geringfügige Verbesserungen im Bereich der Visa-Politik von europäischer Seite gewährt werden - um nichts anderes als einen weiteren Schritt hin zur erzwungenen Rückführung von Personen dahin, wo sie ganz offensichtlich nicht zurückkehren wollen.

Darüber hinaus muss man sich die Frage stellen, ob die Menschenrechtssituation in China in ausreichendem Maße positiv zu bewerten ist, um die Aushandlung eines nachfolgenden Ausweisungsabkommens überhaupt in Erwägung zu ziehen.