BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Finanzbeiträge der Gemeinschaft zum Internationalen Fonds für Irland (2005-2006)

10.12.2004 - (KOM(2004)0632 – C6‑0222/2004 – 2004/0228(CNS)) - *

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: James Nicholson

Verfahren : 2004/0228(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0071/2004
Eingereichte Texte :
A6-0071/2004
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Finanzbeiträge der Gemeinschaft zum Internationalen Fonds für Irland (2005-2006)

(KOM(2004)0632 – C6‑0222/2004 – 2004/0228(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2004)0632)[1],

–   gestützt auf Artikel 308 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0222/2004),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6‑0071/2004),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Der Internationale Fonds für Irland (IFI) wurde 1986 infolge des anglo-irischen Abkommens vom 15. November 1985 von der britischen und der irischen Regierung als unabhängige internationale Organisation eingerichtet. Mit diesem Abkommen verpflichteten sich beide Regierungen, „die wirtschaftliche und soziale Entwicklung jener Gebiete in beiden Teilen Irlands zu fördern, die am schwersten unter den Folgen der Instabilität der letzten Jahre gelitten haben“ und „die Möglichkeit [zu prüfen], internationale Unterstützung für diese Arbeiten zu erlangen“.

Ziel des Fonds ist es,

•          den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern sowie

•          die Kontakte, den Dialog und die Aussöhnung zwischen Nationalisten und Unionisten in ganz Irland zu unterstützen.

Mit Beiträgen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union, Kanada, Australien und Neuseeland belaufen sich die Gesamtmittel des Fonds bis heute auf etwa 712 Mio. Euro. Seit 1989 leistet die EU Finanzbeiträge zum IFI, und ihre Beiträge machen inzwischen offiziell 44% der jährlichen Einnahmen des Fonds aus. Wenn man jedoch die jüngsten Währungsschwankungen berücksichtigt, ist die EU jetzt der größte Einzelgeldgeber, der über die Hälfte der Einnahmen des Fonds beisteuert. 2004 trug die EU somit 15 Mio. Euro bei, im Vergleich zu 18,5 Mio. $ von den USA (14,5 Mio. Euro zum derzeitigen Wechselkurs) und 0,333 Mio. (0,212 Mio. €) von Kanada.

Der Verwaltungsrat des Fonds wird von der britischen und der irischen Regierung gemeinsam eingesetzt. Er wird von einem Beratenden Ausschuss unterstützt, der sich aus Beamten zusammensetzt, die von den beiden Regierungen ernannt werden. Der Fonds wird von einem Sekretariat unter der Leitung von zwei Generaldirektoren gemeinsam verwaltet, die ihr Büro in Belfast bzw. in Dublin haben. Gegebenenfalls sind Regierungsabteilungen und öffentliche Organe als Verwaltungsagenturen für den Fonds (Norden und Süden) tätig. Außerdem hat der Fonds die Dienste eines Teams von Entwicklungsberatern in Nordirland und in den an den Süden angrenzenden Grafschaften in Anspruch genommen, die als lokale Kontaktstellen für den Fonds funktionieren und voraussichtliche Antragsteller dabei unterstützen, Vorschläge einzureichen und auszuarbeiten. Sie überwachen ebenfalls die laufende Durchführung von Vorhaben und leisten gegebenenfalls Unterstützung. Die Kommission ist bei allen Sitzungen des IFI-Verwaltungsrates durch einen Beobachter vertreten.

Inhalt des Kommissionsvorschlags

Die Kommission schlägt vor, die Finanzbeiträge der Gemeinschaft in Höhe von jährlich 15 Mio. EUR für einen Zeitraum von weiteren zwei Jahren zu gewähren. Der vorgeschlagene neue Zeitraum wird somit 2006 ablaufen, was mit dem Ablauf des laufenden Programmplanungszeitraums für die Strukturfonds und des verlängerten Zeitraums für das PEACE II-Programm zusammenfallen würde[1]. Außerdem ist die Kommission bestrebt, eine engere Abstimmung zwischen den Aktivitäten des Fonds und den Zielen der Kohäsionspolitik der EU zu fördern und sicherzustellen, dass die Finanzierung wirklich zusätzlich zur Finanzierung aus anderen öffentlichen und privaten Quellen erfolgt. Insbesondere wird sie den Beitrag der Gemeinschaft so verwenden, dass die grenzüberschreitende oder gemeinschaftsweite Zusammenarbeit gefördert wird, um eine nachhaltige Besserung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu bewirken.

Bewertung

In der geltenden Verordnung[2] des Rates über die Finanzbeiträge zum IFI heißt es: „Es ist unerlässlich, eine angemessene Koordinierung zwischen den Tätigkeiten des Fonds und den Tätigkeiten sicherzustellen, die im Rahmen der Strukturfondsprogramme der Gemeinschaft […] finanziert werden. Eine Bewertung der Art und der Auswirkungen der Tätigkeit des IFI sollte daher gewährleisten, dass die im Rahmen des IFI bereitgestellten Mittel die Gemeinschaftlichen Förderkonzepte für Nordirland und Irland (2000-2006) ergänzen, insbesondere das Programm der EU für Frieden und Aussöhnung in Nordirland und im irischen Grenzgebiet („PEACE II-Programm“) und die anderen operationellen Programme der Strukturfonds und die Gemeinschaftsinitiativen in der Region (z.B. INTERREG III-A).

Die im Rahmen dieser Verordnung vorgesehene jährliche Finanzierung von 15 Mio. Euro läuft jedoch am 31. Dezember 2004 aus. Diese Tatsache stellt an sich eine ungewöhnliche Situation dar, die behoben werden muss.

Wichtiger ist jedoch die Tatsache, dass die Arbeit, die mit dem Fonds in Angriff genommen wurde, noch nicht vollendet ist, und die Lage, die die Gemeinschaft dazu bewog, einen Beitrag zu leisten, immer noch unverändert ist. Die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und psychologischen Wunden, die im Laufe des bereits über 30 Jahren währenden Konflikts entstanden sind, sind tief, und obwohl die größten Auswirkungen in Nordirland zutage getreten sind, haben auch die benachbarten Grafschaften in der Republik die Folgen gespürt. Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, dass die Arbeit zur Heilung dieser Wunden fortgesetzt wird, und es ist höchst wünschenswert, dass die EU sich weiterhin daran beteiligt, was ja auch ihrer historischen Aufgabe entspricht.

Nach Protesten von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und anderen bei der Kommission und der britischen und irischen Regierung nahm der Europäische Rat am 18. Juni 2004 die folgende Schlussfolgerung des Vorsitzes zu dem Friedensprozess in Nordirland an[3]: „Der Europäische Rat nimmt die derzeitigen Schwierigkeiten im Friedensprozess in Nordirland zur Kenntnis und unterstützt die Bemühungen der beiden Regierungen um die Wiedereinsetzung der dezentralisierten Institutionen. Um diese Bemühungen zu unterstützen, fordert er die Kommission auf, zu prüfen, inwieweit die Maßnahmen im Rahmen des Programms PEACE II und des Internationalen Fonds für Irland auf die Maßnahmen im Rahmen der anderen Strukturfonds-Programme, die Ende 2006 auslaufen, abgestimmt werden können; dies gilt auch für die finanziellen Auswirkungen.“

Der Vorschlag der Kommission entspricht völlig dieser Forderung und sollte begrüßt werden, obwohl zu bedauern ist, dass er dem Europäischen Parlament erst jetzt übermittelt wird.

Was die Durchführung der Verordnung anbelangt, fordert der Berichterstatter die Kommission mit Nachdruck auf, Artikel 4 uneingeschränkt anzuwenden; nach diesem Artikel ist sie verpflichtet, gemeinsam mit dem Verwaltungsrat geeignete Werbe- und Informationsmaßnahmen festzulegen, um die Beteiligung der Gemeinschaft an den Projekten, die aus dem Fonds finanziert werden, öffentlich bekannt zu machen. Wie die Kommission selbst angemerkt hat, wird der IFI weiterhin als „amerikanischer Fonds“ betrachtet, obwohl die EU jetzt der Hauptgeldgeber ist, wie die oben genannten Zahlen belegen. Die Kommission hat daher die Pflicht, zu gewährleisten, dass die Beiträge der europäischen Steuerzahler entsprechend anerkannt werden.

Schlussfolgerungen

Dieser Bericht ist untrennbar mit der Zustimmung verbunden, die das Parlament dem Vorschlag der Kommission zur Fortführung des PEACE-Programms erteilen muss; die beiden Fragen sollten daher zusammen bewertet werden.

Derzeit (Dezember 2004) hängen die im Rahmen der Karfreitagsvereinbarung vom April 1998 eingesetzten Institutionen in der Schwebe, während die Gespräche im Hinblick auf ihre Wiedereinsetzung fortgeführt werden. Würde die Kommission ihren Finanzbeitrag zum IFI oder zum PEACE-Programm einstellen, wäre dies genau das falsche politische Signal zu diesem kritischen Zeitpunkt, in dem zwangsweise immer noch laufenden Friedensprozess.

Aus diesem Grund möchte der Berichterstatter mit Nachdruck empfehlen, dass dieser Vorschlag rasch und ohne Änderungen angenommen wird, damit diese Verordnung am 1. Januar 2005 in Kraft treten kann.

  • [1]  Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds betreffend die Verlängerung der Dauer des Programms PEACE und die Bereitstellung neuer Verpflichtungsermächtigungen.
  • [2]  Verordnung (EG) Nr. 2236/2002 des Rates vom 10. Dezember 2002 über Finanzbeiträge der Gemeinschaft zum Internationalen Fonds für Irland (2003-2004), ABl. L 341 vom 17.12.2002.
  • [3]  Schlussfolgerung Nr. 47 des Vorsitzes - Europäischer Rat von Brüssel, 17.-18. Juni 2004; Rat der EU Nr. 10679/04 (CONCL 2) vom 18.6.2004.

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Finanzbeiträge der Gemeinschaft zum Internationalen Fonds für Irland (2005-2006)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2004)0632 – C6-0222/2004 – 2004/0228(CNS)

Rechtsgrundlage

Art. 308 EG

Grundlage in der Geschäftsordnung

Art. 51

Datum der Konsultation des EP

6.12.2004

Federführender Ausschuss

REGI

         Datum der Bekanntgabe im Plenum

14.12.2004

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

BUDG

 

 

 

 

         Datum der Bekanntgabe im Plenum

14.12.2004

 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

BUDG

 

 

 

 

         Datum des Beschlusses

15.11.2004

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit

         Datum der Bekanntgabe im Plenum

Berichterstatter(-in/-innen)

James Nicholson

         Datum der Benennung

24.11.2004

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

Vereinfachtes Verfahren

         Datum des Beschlusses

Anfechtung der Rechtsgrundlage

         Datum der Stellungnahme JURI

Änderung der Mittelausstattung

         Datum der Stellungnahme BUDG

Prüfung im Ausschuss

25.11.2004

 

 

 

 

Datum der Annahme

25.11.2004

Ergebnis der Schlussabstimmung

Ja-Stimmen:

einstimmig

 

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltungen:

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alfonso Andria, Stavros Arnaoutakis, Jean Marie Beaupuy, Adam Jerzy Bielan, Jana Bobošíková, Graham Booth, Bairbre de Brún, Giovanni Claudio Fava, Gerardo Galeote Quecedo, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Zita Gurmai, Marian Harkin, Konstantinos Hatzidakis, Jim Higgins, Alain Hutchinson, Carlos José Iturgaiz Angulo, Mieczysław Edmund Janowski, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Jamila Madeira, Sérgio Marques, Ioannis Matsis, Miroslav Mikolášik, Francesco Musotto, James Nicholson, Lambert van Nistelrooij, István Pálfi, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Elisabeth Schroedter, Alyn Smith, Grażyna Staniszewska, Catherine Stihler, Margie Sudre, Salvatore Tatarella, Kyriacos Triantaphyllides.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Philip Bradbourn, Jan Březina, Mojca Drčar Murko, Richard Falbr, Richard Seeber, Thomas Ulmer, Daniel Varela Suanzes-Carpegna.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

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Datum der Einreichung  – A6

10.12.2004

A6‑0071/2004

Anmerkungen