BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten auf Dänemark

24.2.2006 - (KOM(2005)0146 – C6‑0306/2005 – 2005/0056(CNS)) - *

Rechtsausschuss
Berichterstatter: Jean-Paul Gauzès

Verfahren : 2005/0056(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0039/2006
Eingereichte Texte :
A6-0039/2006
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten auf Dänemark

(KOM(2005)0146 – C6‑0306/2005 – 2005/0056(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2005)0146)[1],

–   gestützt auf Artikel 61 Buchstabe c) sowie Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0306/2005),

–   gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6‑0039/2006),

1.  stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten des Königreichs Dänemark sowie der anderen Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

1. Rückblick

Auf Grund der Ablehnung des Vertrags von Maastricht durch die dänische Bevölkerung im Jahr 1992 beteiligt sich das Königreich Dänemark nicht an der Annahme von Maßnahmen durch den Rat, die unter Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen. Dänemark hat jedoch mehrere Ausnahmen ausgehandelt, die eine engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in mehreren Bereichen ermöglichen, die normalerweise ausgeschlossen wären.

Die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen fällt unter Titel IV. Diese Verordnung zielt auf die Verbesserung und Beschleunigung der Übermittlung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab. Sie ist wichtig für das gute Funktionieren des Binnenmarktes und für den Aufbau eines europäischen Rechtsraums.

Die Tatsache, dass Dänemark nicht an dieser Verordnung teilnimmt, führt zu einer komplizierten Rechtslage. Tatsächlich verpflichtet dies die anderen Mitgliedstaaten, auf dieses Land andere Bestimmungen, als auf die restliche Europäische Union für die Zustellung von Rechtsakten anzuwenden.

Ein Beschluss des Rates vom 8. Mai 2003 ermächtigt die Europäische Kommission ausnahmsweise zur Aushandlung eines Abkommens mit Dänemark zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 auf dieses Land.

2. Position des Berichterstatters

Der Berichterstatter billigt das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 auf dieses Land. Dieses Abkommen ermöglicht es nämlich, eine unbefriedigende Rechtslage zu beenden, und dient den Interessen der Europäischen Gemeinschaft sowie denen ihrer Bürger.

Ihr Berichterstatter stellt jedoch fest, dass in dem Abkommen Folgendes vorgesehen ist: „Dänemark beteiligt sich nicht an der Annahme von Änderungen der Zustellungsverordnung. Etwaige Änderungen sind für Dänemark nicht bindend oder anwendbar.“[1] Zwar betont er die unmittelbare Zweckmäßigkeit dieses Abkommens, stellt aber fest, dass die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 derzeit von der Europäischen Kommission geändert und vom Europäischen Parlament geprüft wird. Beim derzeitigen Stand des Entwurfs eines Abkommens werden Änderungen dieser Verordnung nicht direkt gelten. Der Berichterstatter schlägt vor, Mittel und Wege zu finden, damit die vorzunehmenden Änderungen, die rein technischer Natur sind und zur Verbesserung der derzeitigen Verfahren dienen, in dem Abkommen berücksichtigt werden können.

  • [1]  Artikel 3 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark betreffend die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen.

VERFAHREN

Titel

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten auf Dänemark

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2005)0146 – C6-0306/2005 – 2005/0056(CNS)

Datum der Übermittlung an das EP

5.10.2005

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

JURI
12.10.2005

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE
12.10.2005

 

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

LIBE
21.2.2005

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

Nein

 

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)
  Datum der Benennung

Jean-Paul Gauzès
24.10.2005

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

 

 

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

 

Anfechtung der Rechtsgrundlage
  Datum der Stellungnahme JURI

 

/

 

Änderung der Mittelausstattung
  Datum der Stellungnahme BUDG

 

/

 

Konsultation des Eur. Wirtschafts- und Sozialausschusses durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums

 

Konsultation des Ausschusses der Regionen durch das EP – Datum des Beschlusses des Plenums

 

Prüfung im Ausschuss

29.11.2005

31.1.2006

23.2.2006

 

 

Datum der Annahme

23.2.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Berger, Monica Frassoni, Giuseppe Gargani, Piia-Noora Kauppi, Klaus-Heiner Lehne, Antonio López-Istúriz White, Antonio Masip Hidalgo, Aloyzas Sakalas, Gabriele Hildegard Stauner, Rainer Wieland, Nicola Zingaretti, Jaroslav Zvěřina

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Janelly Fourtou, Jean-Paul Gauzès, Roland Gewalt, Adeline Hazan, Eva Lichtenberger, Arlene McCarthy, Toine Manders, Michel Rocard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung

24.2.2006

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

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