BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa

5.10.2007 - (KOM(2007)0190 – C6‑0187/2007 – 2007/0069(CNS)) - *

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Barbara Kudrycka

Verfahren : 2007/0069(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0363/2007
Eingereichte Texte :
A6-0363/2007
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa

(KOM(2007)0190 – C6‑0187/2007 – 2007/0069(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2007)0190),

–   gestützt auf Artikel 63 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0187/2007),

–   gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6‑0363/2007),

1.  stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Ukraine zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) stimmt dem Abschluss zweier einander bedingender und paralleler Abkommen mit der Ukraine zu; es handelt sich dabei um das Rückübernahmeabkommen und um das Abkommen über Erleichterungen bei der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa. Der Ausschuss begrüßt diese Abkommen, die zusammen mit dem künftigen Visakodex, der Umsetzung des Visa-Informationssystems (VIS) und weiterer Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres einen Raum der Freiheit und des Rechts über die EU hinaus auf das Gebiet ihres unmittelbaren, äußerst wichtigen Nachbarn ausdehnen werden.

Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die EU und die Ukraine im Geiste gemeinsamer Verpflichtung die illegale Einwanderung effektiv bekämpfen und zur Entwicklung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Zivilgesellschaft beitragen können, indem sie eine einfachere Kontaktaufnahme und einfacheres Reisen der Menschen im Gebiet der beiden Vertragsparteien fördern. In diesem Zusammenhang begrüßt der Ausschuss die vorangegangene Entscheidung der ukrainischen Behörden, die Visumpflicht für EU-Bürger abzuschaffen und vertritt die Auffassung, dass die EU noch auf der Suche nach einer angemessenen Antwort auf diese Entscheidung ist.

Das Parlament sprach sich in seiner Empfehlung für ein Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen EG/Ukraine [P6_TA-PROV(2007)0355] beispielsweise dafür aus, „eine wirksame Umsetzung der Abkommen über Visaerleichterungen und Rückübernahme zu gewährleisten“ und „das Ziel, eine Regelung für das visafreie Reisen einzuführen, und die dafür erforderlichen Maßnahmen vorzusehen“. Der LIBE-Ausschuss unterstützt im Hinblick auf die Notwendigkeit, der Ukraine angemessene technische und finanzielle Hilfe durch die EG und insbesondere die Kommission beim Erreichen eines hohen Umsetzungsgrades des Rückübernahmeabkommens zukommen zu lassen, diese Empfehlungen voll und ganz. Zweitens weist er darauf hin, dass die oben genannte Empfehlung in Einklang steht mit der in der Präambel des Abkommens über die Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa enthaltenen Absichtserklärung, in der es heißt, dass als langfristiges Ziel eine Regelung für das visafreie Reisen zwischen der EG und der Ukraine erreicht werden soll.

Auch seitens der Europäischen Kommission sind noch Verbesserungen möglich; sie sollte eine Informationskampagne starten und Mittel und Wege finden, unter Berücksichtigung dieser und anderer im Rahmen der Nachbarschaftspolitik geschlossener Abkommen allen Reisenden alle notwendigen Informationen leicht zugänglich zu machen. Bis jetzt enthält nicht einmal die Website der Kommission systematische und transparente Informationen zu diesem Thema.

Dem für die Überwachung der Umsetzung dieser Abkommen zuständigen Ausschuss sowie der Kommission selbst wird dringend empfohlen, asymmetrische Beschränkungen zu identifizieren, die verhindern, dass Verfahren reziprok gestaltet werden können, und damit in den Konsulaten und an den Grenzübergängen zu Hindernissen für Reisende werden. Insbesondere muss untersucht werden, ob ein teilweises Outsourcing von visarelevanten Konsulardiensten sich auf die Zugänglichkeit auswirken und zu einer unerwünschten Erhöhung der Visapreise oder zum Phänomen des „Visa-Shoppings“ führen könnte.

Schließlich erwartet der LIBE-Ausschuss von der Kommission, dass sie das Parlament über die Ergebnisse der Umsetzung der Abkommen informiert.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (21.9.2007)

für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa
(KOM(2007)0190 – C6-0187/2007 – 2007/0069(CNS))

Verfasser der Stellungnahme: István Szent-Iványi

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KURZE BEGRÜNDUNG

Der Verfasser der Stellungnahme vertritt die Ansicht, dass der Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa parallel zum Rückübernahmeabkommen einen beträchtlichen Fortschritt im Hinblick auf die Umsetzung des vom Kooperationsrat EU-Ukraine am 21. Februar 2005 angenommenen ENP-Aktionsplans sowie im Hinblick auf die Erreichung von in der Mitteilung der Kommission zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM(2006)726) dargestellten Zielsetzungen, wie Erleichterung der Mobilität, Steuerung der Migration und Förderung direkter Kontakte zwischen den Menschen, bedeutet.

Das beide Abkommen umfassende Maßnahmenpaket ist sowohl für die EU als auch für die Ukraine von Vorteil. Das vorliegende Abkommen folgt nun auf jenes, das bereits mit der Russischen Föderation ausgehandelt wurde. Sein Anwendungsbereich ist breiter angelegt und spiegelt die anspruchsvollere Kooperationsagenda wider, die beide Seiten im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik verfolgen. Der Verfasser der Stellungnahme begrüßt, dass durch das Abkommen über die Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa strenge Verfahrensfristen eingeführt, ermäßigte Visagebühren, einschließlich einer vollständigen Befreiung von der Visagebühr für bestimmte Personengruppen (nahe Angehörige, Studierende, Journalisten, Kinder, Pensionisten und Teilnehmer an Kultur-, Bildungs- und Austauschprogrammen sowie Sportveranstaltungen), festgesetzt und in einigen Fällen ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen werden. Es enthält auch einen Verweis auf die Einführung einer Regelung für den visafreien Reiseverkehr für ukrainische Staatsbürger als langfristige Perspektive. Der Verfasser ist der Ansicht, dass im Rahmen des neuen verbesserten Abkommens, das zurzeit mit der Ukraine ausgehandelt wird, ein Fahrplan für die notwendigen Maßnahmen im Hinblick auf eine Visaerleichterung für breitere Gruppen der ukrainischen Bürgerinnen und Bürger und längerfristig im Hinblick auf eine visafreie Regelung des Reiseverkehrs ins Auge gefasst werden sollte.

Beide Seiten werden zu einer zügigen Ratifizierung aufgefordert, damit die beiden Abkommen am 1. Januar 2008 in Kraft treten können.

Der Verfasser weist darauf hin, dass Präsident Juschtschenko am 31. März 2005 den Erlass „Über die Festlegung des visafreien Regimes für die Bürger der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft“ unterzeichnet hat. Mit diesem Erlass wurde eine visafreie Einreiseregelung für 25 Mitgliedstaaten der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingeführt. Die visafreie Regelung in ihrer gegenwärtigen Form wird auf einen unbegrenzten Zeitraum ausgedehnt und soll auch für isländische und norwegische Staatsbürger gelten. Sie gilt jedoch nicht für bulgarische und rumänische Staatsbürger. In Anerkennung der Tatsache, dass die von der Ukraine eingeführte visafreie Regelung eine einseitige Geste des guten Willens darstellt und ihre automatische Ausweitung auf jene Mitgliedstaaten der EU, die erst nach ihrer Einführung beigetreten sind, gemäß dem Prinzip der Gegenseitigkeit nicht als verpflichtend angesehen werden kann, ist der Verfasser dennoch der Auffassung, dass die EU im Namen des Grundsatzes der Solidarität zu Recht auf der Einbeziehung Bulgariens und Rumäniens in die visafreie Regelung und somit auf der Gleichbehandlung aller EU-Mitgliedstaaten besteht. Eine solche Ausweitung würde maßgeblich zu einer zügigen Ratifizierung der beiden Abkommen beitragen und den laufenden Verhandlungen über eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine neue Impulse geben.

Der Verfasser begrüßt die Tatsache, dass die Regierungen Ungarns, Polens, Rumäniens und der Slowakei ihre Bereitschaft bekundet haben, an der Aushandlung bilateraler Abkommen zur Umsetzung der Vorschriften über den kleinen Grenzverkehr aufgrund der Verordnung (EG) 1931/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates teilzunehmen.

Der Verfasser ist der Auffassung, dass eine ordnungsgemäße Umsetzung des Abkommens von äußerster Wichtigkeit ist und fordert den Gemischten Ausschuss zur Verwaltung des Abkommens auf, diese sorgfältig zu überwachen. Auch die Kommission wird ersucht, das Europäische Parlament regelmäßig über die Umsetzung des Abkommens zu informieren, es zu konsultieren, falls es beabsichtigt, Änderungen oder Zusätze vorzuschlagen, und die Änderungsvorschläge des Parlaments gebührend zu berücksichtigen.

******

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, die Billigung des Vorschlags der Kommission vorzuschlagen.

VERFAHREN

Titel

Abkommen zwischen der EG und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2007)0190 - C6-0187/2007 - 2007/0069(CNS)

Federführender Ausschuss

LIBE

Stellungnahme von

Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

21.6.2007

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)

Datum der Benennung

István Szent-Iványi

5.6.2007

 

 

Prüfung im Ausschuss

12.9.2007

 

 

 

Datum der Annahme

12.9.2007

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Christopher Beazley, Monika Beňová, Cristian Silviu Buşoi, Véronique De Keyser, Alfred Gomolka, Klaus Hänsch, Anna Ibrisagic, Jelko Kacin, Ioannis Kasoulides, Helmut Kuhne, Vytautas Landsbergis, Francisco José Millán Mon, Raimon Obiols i Germà, Vural Öger, Justas Vincas Paleckis, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, João de Deus Pinheiro, Hubert Pirker, Samuli Pohjamo, Michel Rocard, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Saryusz-Wolski, György Schöpflin, István Szent-Iványi, Antonio Tajani, Charles Tannock, Inese Vaidere, Geoffrey Van Orden, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(in/innen)

Milan Horáček, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Jaromír Kohlíček, Doris Pack, Aloyzas Sakalas, Adrian Severin, Csaba Sándor Tabajdi

VERFAHREN

Titel

Abkommen EG/Ukraine über Kurzaufenthaltsvisa

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2007)0190 - C6-0187/2007 - 2007/0069(CNS)

Datum der Konsultation des EP

19.6.2007

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

21.6.2007

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

21.6.2007

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)

       Datum der Benennung

Barbara Kudrycka

21.5.2007

 

 

Prüfung im Ausschuss

17.7.2007

10.9.2007

3.10.2007

 

Datum der Annahme

3.10.2007

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alvaro, Philip Bradbourn, Michael Cashman, Jean-Marie Cavada, Carlos Coelho, Fausto Correia, Esther De Lange, Kinga Gál, Roland Gewalt, Jeanine Hennis-Plasschaert, Lívia Járóka, Magda Kósáné Kovács, Barbara Kudrycka, Henrik Lax, Kartika Tamara Liotard, Sarah Ludford, Viktória Mohácsi, Martine Roure, Søren Bo Søndergaard, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Ioannis Varvitsiotis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(in/innen)

Inés Ayala Sender, Edit Bauer, Ona Juknevičienė, Jean Lambert, Antonio Masip Hidalgo, Siiri Oviir, Eva-Britt Svensson