BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die getrennte Haftung Montenegros und die proportionale Reduzierung der Haftung Serbiens für die dem Staatenbund Serbien und Montenegro (ehemalige Bundesrepublik Jugoslawien) mit den Beschlüssen 2001/549/EG und 2002/882/EG von der Gemeinschaft gewährten langfristigen Darlehen

1.7.2008 - (KOM(2008)0228 – C6‑0221/2008 – 2008/0086(CNS)) - *

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Helmuth Markov
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 43 Absatz 1 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2008/0086(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0281/2008
Eingereichte Texte :
A6-0281/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die getrennte Haftung Montenegros und die proportionale Reduzierung der Haftung Serbiens für die dem Staatenbund Serbien und Montenegro (ehemalige Bundesrepublik Jugoslawien) mit den Beschlüssen 2001/549/EG und 2002/882/EG von der Gemeinschaft gewährten langfristigen Darlehen

(KOM(2008)0228 – C6‑0221/2008 – 2008/0086(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2008)0228),

–   gestützt auf Artikel 308 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0221/2008),

–   gestützt auf Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A6‑0281/2008),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  verlangt die Eröffnung des Konzertierungsverfahrens gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 4. März 1975, falls der Rat beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VERFAHREN

Titel

Haftung Montenegros für die Serbien und Montenegro (ehemalige Bundesrepublik Jugoslawien) gewährten langfristigen Darlehen

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2008)0228 – C6-0221/2008 – 2008/0086(CNS)

Datum der Konsultation des EP

11.6.2008

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

19.6.2008

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

19.6.2008

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

AFET

3.6.2008

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Helmuth Markov

27.5.2008

 

 

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

27.5.2008

Datum der Annahme

27.5.2008

 

 

 

Datum der Einreichung

1.7.2008