BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

25.2.2009 - (KOM(2009)0023 – C6 0040/2009 – 2009/2007(ACI))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Reimer Böge

Verfahren : 2009/2007(ACI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0106/2009
Eingereichte Texte :
A6-0106/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

(KOM(2009)0023 – C6 0040/2009 – 2009/2007(ACI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0023 – C6‑0040/2009),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere deren Nummer 26,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[2],

–   unter Hinweis auf die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommene Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zum Solidaritätsfonds,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6‑0106/2009),

1.  billigt den dieser Entschließung als Anlage beigefügten Beschluss;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Beschluss zusammen mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom xxx Februar 2009

über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 26,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3[2],

auf Vorschlag der Kommission ,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „der Fonds“) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von Katastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen.

(2) Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 darf der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von einer Milliarde Euro in Anspruch genommen werden.

(3) Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds sind in der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 festgelegt.

(4) Rumänien hat wegen einer Überschwemmungskatastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt. Die Kommission ist der Auffassung, dass der Antrag die Bedingungen gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 erfüllt und schlägt daher vor, die betreffenden Mittel zu bewilligen.

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 wird der Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen, damit der Betrag von 11 785 377 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Brüssel, den

Im Namen des Europäischen Parlaments      Im Namen des Rates

Der Präsident                                             Der Präsident

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

BEGRÜNDUNG

Die Kommission schlägt die Mobilisierung des Europäischen Solidaritätsfonds zugunsten Rumäniens auf der Grundlage von Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vor. Die IIV ermöglicht die Inanspruchnahme des Fonds bis zum jährlichen Höchstbetrag von1 Milliarde EUR. Es handelt sich um den ersten Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds im Jahr 2009.

Im Laufe des Jahres 2008 wurde ein Gesamtbetrag von 280.796.642 Euro zugunsten des VK (162.387.985 Euro), Griechenlands (89.769.009 Euro), Sloweniens (8.254.203 Euro), Frankreichs (Guadeloupe und Martinique - 12 780 000 Euro) und Zyperns (7.605.445 Euro) in Anspruch genommen.

Parallel zu dem vorliegenden Vorschlag hat die Kommission einen Berichtigungshaushaltsplan (BH Nr. 1/2009) vorgelegt, um gemäß Nummer 26 der IIV die entsprechenden Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2009 einzusetzen.

Nachdem sie sich davon vergewissert hatte, dass der Antrag den Förderkriterien der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates) entspricht, schlug die Kommission die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU im Umfang eines Gesamtbetrags von 11.785.377 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen vor. Dieser Betrag soll der Haushaltslinie 13 06 01 in Teilrubrik 3b des mehrjährigen Finanzrahmens zugewiesen und der Haushaltslinie 13 03 16 (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Konvergenz) in Teilrubrik 1b entnommen werden.

Die Höhe des Schadens und die von der Kommission vorgeschlagene Unterstützung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Titel

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2009

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Ver-pflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

13 03 16

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Konvergenz

1.2

22.417.259.853

9.588.000.000

 

-11.785.377

22.417.259.853

9.576.214.623

13 06 01

Solidaritätsfonds der Europäischen Union — Mitgliedstaaten

3.2

p.m.

p.m.

11.785.377

11.785.377

11.785.377

11.785.377

 

Gesamtbetrag Einzelplan III - Kommission

 

22.417.259.853

9.588.000.000

11.785.377

0

22.429.045.230

9.588.000.000

Rumänien hat im Anschluss an die Überschwemmungen, die das Land im Juli 2008 heimsuchten, Unterstützung aus dem Fonds beantragt. Der Antrag bezieht sich auf fünf Verwaltungsbezirke (Maramures, Suceava, Botosani, Iasi und Neamt) im Nordosten Rumäniens, die von schweren Regenfällen heimgesucht wurden, welche wiederum zu verheerenden Überschwemmungen und Erdrutschen führten, die den Großteil der in dem Gebiet lebenden Bevölkerung betrafen. Die rumänischen Behörden teilten mit, dass 214 Gemeinden mit einer Gesamteinwohnerzahl von 1,6 bis 3 Millionen direkt von der Katastrophe betroffen waren.

Die rumänischen Behörden veranschlagten die direkten Schäden mit insgesamt 471,4 Millionen EUR, was 83 % des auf Rumänien anwendbaren üblichen Schwellenwerts von 566,8 Millionen EUR (oder 0,6 % des BNE Rumäniens) für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds entspricht.

Da die in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2012/2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union festgelegten quantitativen Kriterien für eine „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ nicht erfüllt sind, stützt sich der Vorschlag auf das Kriterium der „außergewöhnlichen (regionalen) Katastrophe“ (Artikel 2 Absatz 2 letzter Unterabsatz als Rechtsgrundlage). Diesem Unterabsatz zufolge könnte auch eine Region die Hilfe des Fonds in Anspruch nehmen, wenn sie von einer außergewöhnlichen Katastrophe hauptsächlich natürlicher Art betroffen ist, welche den größten Teil der Bevölkerung in Mitleidenschaft zieht und schwere und dauerhafte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität der Region hat.

Der Berichterstatter begrüßt, dass die Kommission im VEBH als einzigen Punkt die Inanspruchnahme des SFEU vorgeschlagen hat, was im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2008 steht, in der es heißt, dass die Haushaltsbehörde „die Zusage der Kommission [begrüßt], dass von nun an jeder Vorentwurf eines Berichtigungshaushaltsplans, der durch die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds erforderlich wird, einzig und allein diesem Zweck dienen wird“.

Gemäß Nummer 26 der IIV sollte eine Trilogsitzung abgehalten werden, ehe die beiden Teile der Haushaltsbehörde ihre Zustimmung zu der Inanspruchnahme erteilen. Aufgrund der Dringlichkeit des Berichtigungshaushaltsplans 1/2009 vereinbarten beide Teile der Haushaltsbehörde ein vereinfachtes Verfahren.

Am 24. Februar veranstaltete der Haushaltsausschuss eine Anhörung mit den zuständigen kommunalen und regionalen Behörden Rumäniens, um die Folgen der Überschwemmungen und die Auswirkungen der Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU zu bewerten.

Der Ausschuss für regionale Entwicklung gab in einem dem vorliegenden Bericht beigefügten Schreiben eine positive Stellungnahme ab.

Der Berichterstatter empfiehlt die Zustimmung zu dem Vorschlag der Kommission für einen Beschluss, der diesem Bericht als Anlage beigefügt ist.

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG

Herrn

Reimer Böge

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

Betrifft: Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU zugunsten Rumäniens (KOM(2009) 23 end)

Sehr geehrter Herr Böge,

um eine ungebührliche Verzögerung bei der Annahme der vorstehend genannten Maßnahme zu verhindern, die der Haushaltsausschuss so zügig wie möglich verabschieden will, setzte ich Sie davon in Kenntnis, dass der Ausschuss für regionale Entwicklung keinen Einwand gegen die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds zwecks Bereitstellung des Betrags von 11.785.377 Euro für Rumänien entsprechend dem Vorschlag der Kommission und im Einklang mit den Vorschriften der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und der Verordnung Nr. 2012/2002 hat.

(Höflichkeitsformel und Unterschrift)

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Reimer Böge, Daniel Dăianu, Vasilica Viorica Dăncilă, Vicente Miguel Garcés Ramón, Salvador Garriga Polledo, Jutta Haug, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Janusz Lewandowski, Alexandru Nazare, Theodor Dumitru Stolojan, László Surján, Ralf Walter

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Hans-Peter Martin, Paul Rübig, Peter Šťastný

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Juan Fraile Cantón