BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA)

13.3.2009 - (KOM(2008)0583 – C6‑0337/2008 – 2008/0185(COD)) - ***I

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Dragoş Florin David

Verfahren : 2008/0185(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0136/2009
Eingereichte Texte :
A6-0136/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA)

(KOM(2008)0583 – C6‑0337/2008 – 2008/0185(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0583),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 251 Absatz 2 und 156 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6‑0337/2008),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6‑0136/2009),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(2a) Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 14. März 20061 zu einer europäischen Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung1 gefordert, dass Fragen der Interoperabilität und bewährter Verfahren bei den elektronischen Dienstleistungen des öffentlichen Sektors für Bürger und Unternehmen besondere Beachtung geschenkt wird, damit in erster Linie der freie und ungehinderte Verkehr der Bürger zwischen den Mitgliedstaaten sowie ihre Niederlassung und Beschäftigung erleichtert werden. Außerdem hat es darin die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert, die Initiativen und Programme von i2010 bei der Reform ihrer öffentlichen Verwaltung umzusetzen, damit bessere, effizientere und leichter zugängliche Dienstleistungen für ihre KMU und ihre Bürger angeboten werden.

 

1 ABl. C 291 vom 30.11.2006, S. 133.

Begründung

Das Parlament hat in seiner Entschließung zur i2010-Strategie seinen Stanpunkt zur E-Verwaltung dargelegt und dabei die Einführung bürger- und unternehmensfreundlicher elektronischer Verwaltungsdienstleistungen gefordert. Auf diesen Standpunkt muss deshalb in dieser Erwägung hingewiesen werden.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Die Verfügbarkeit gemeinsamer, mehrfach verwendbarer und interoperabler Lösungen sowie interoperabler Verwaltungsverfahren ist Voraussetzung dafür, dass den Unternehmen und Bürgern öffentliche Dienstleistungen grenz- und sektorübergreifend wirksam und effizient erbracht werden können.

(6) Den Unternehmen und den Bürgern würden gemeinsame, mehrfach verwendbare und interoperable Lösungen sowie interoperable Verwaltungsverfahren ebenfalls zugute kommen, weil durch diese Lösungen und Verfahren die grenz- und sektorübergreifend wirksame und effiziente Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gefördert würde.

Begründung

Obgleich das Programm vor allem die öffentliche Verwaltung betrifft, sollte stärker betont werden, dass es auch den Bürgern und den Unternehmen mittelbar zugute kommen wird.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(8) Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollten die entsprechenden Anstrengungen in enger Zusammenarbeit und Koordinierung und im stetigen Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie im Zuge einer intensiven Interaktion mit den für die Umsetzung der Gemeinschaftspolitik zuständigen Kreisen und gegebenenfalls anderen Betroffenen unternommen werden, wobei den Prioritäten und der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft angemessen Rechnung zu tragen ist.

(8) Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollten die entsprechenden Anstrengungen in enger Zusammenarbeit und Koordinierung und im stetigen Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie im Zuge einer intensiven Interaktion mit den für die Umsetzung der Gemeinschaftspolitik zuständigen Kreisen und gegebenenfalls anderen Betroffenen unternommen werden, wobei den Prioritäten und der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft und der Entwicklung gemeinsamer Ansätze bei zentralen Fragen wie der Interoperabilität und der effektiven Verwendung und der Definition offener Standards angemessen Rechnung zu tragen ist.

Begründung

Die EU und die Kommission sollten eine Vorreiterrolle spielen und offene Standards unterstützen. Deshalb sollte die Definition und die Verwendung offener Standards im Rahmen des Programms ISA gefördert werden.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(11) Das Programm ISA sollte auf den im Rahmen der Programme IDA und IDABC gewonnenen Erfahrungen aufbauen; in deren Verlauf sich gezeigt hat, dass ein koordiniertes Konzept dazu beitragen kann, rascher bessere Ergebnisse zu erzielen und den Anforderungen der Geschäftswelt durch gemeinsame, in Zusammenarbeit mit allen Mitgliedstaaten erarbeitete und angewandte Lösungen gerecht zu werden. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden bereits – und werden weiterhin – wichtige Beiträge dazu geleistet, die Interoperabilität zur Förderung des elektronischen Informationsaustausches zwischen Behörden in Europa zu gewährleisten.

(11) Das Programm ISA sollte auf den im Rahmen der Programme IDA und IDABC gewonnenen Erfahrungen aufbauen. Die Schlussfolgerungen aus der Zwischenbewertung der Umsetzung des Programms IDABC, die sich mit der Relevanz, Effizienz, Wirksamkeit, Nützlichkeit und Kohärenz dieses Programms befasst hat, sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Die von den Nutzern dieses Programms angeführten Bedürfnisse sollten besondere Beachtung finden. Es hat sich gezeigt, dass ein koordiniertes Konzept dazu beitragen kann, rascher bessere Ergebnisse zu erzielen und den Anforderungen der Verwaltungen durch gemeinsame, in Zusammenarbeit mit allen Mitgliedstaaten erarbeitete und angewandte Lösungen gerecht zu werden. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden bereits – und werden weiterhin – wichtige Beiträge dazu geleistet, die Interoperabilität zur Förderung des elektronischen Informationsaustausches zwischen Behörden in Europa zu gewährleisten, was positive Nebeneffekte für den Binnenmarkt hatte.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 15 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(15a) Die gemeinsamen Rahmen müssen den Anforderungen genügen, die durch die geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften vorgegeben sind (einschließlich derjenigen, die die Interoperabilität der elektronischen Register und der elektronischen Besteuerungssysteme betreffen).

Begründung

Die gemeinsamen Rahmen müssen den durch die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften festgelegten Anforderungen genügen.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 16 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16a) In Anbetracht des Beitrags der lokalen Gebietskörperschaften zur Gewährleistung einer guten Funktionsweise und der Interoperabilität der europäischen öffentlichen Verwaltung ist es wichtig, dass ein Teil des Programms auch diesen Gebietskörperschaften gewidmet wird.

Begründung

Da die lokalen Gebietskörperschaften einen überaus wichtigen Beitrag zum guten Funktionieren und zur Interoperabilität der europäischen öffentlichen Verwaltung leistet, sollte ein Teil des Programms unbedingt diesen Gebietskörperschaften gewidmet werden.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 18

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(18) Die Erarbeitung, Verbesserung oder Anwendung gemeinsamer Lösungen im Rahmen des Programms ISA könnte sich gegebenenfalls auf den Austausch von Erfahrungen und Lösungen sowie den Austausch und die Förderung guter Praxis stützen oder damit einhergehen.

(18) Die Erarbeitung, Verbesserung oder Anwendung gemeinsamer Lösungen im Rahmen des Programms ISA könnte sich gegebenenfalls auf den Austausch von Erfahrungen und Lösungen sowie den Austausch und die Förderung guter Praxis stützen oder damit einhergehen. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission ihre Arbeit fortsetzen, damit die Übereinstimmung mit dem europäischen Interoperabilitätsrahmen verbessert und mehr Offenheit bei den Standards für IKT-Dienste gefördert wird.

Begründung

Damit wird der Vorschlag des Berichterstatters ersetzt, mit dem der zurzeit in Überarbeitung befindliche europäische Interoperabilitätsrahmen beeinträchtigt werden könnte.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 20

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(20) Den Grundsätzen der Sicherheit sowie des Schutzes der Privatsphäre und persönlicher Daten sollte in allen vom Programm ISA erfassten Tätigkeiten Rechnung getragen werden.

(20) Die Grundsätze der Sicherheit sowie des Schutzes der Privatsphäre und persönlicher Daten sollten in allen vom Programm ISA erfassten Tätigkeiten angewandt werden.

Begründung

Der Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit sind Grundsätze, denen nicht nur Rechnung getragen werden sollte, sondern die angewandt werden müssen. Steht im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag zu Artikel 4.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 23

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(23) Es sollten Synergien mit dem privatwirtschaftlichen Sektor und mit anderen Stellen angestrebt werden, um gegebenenfalls denjenigen Lösungen Vorrang einzuräumen, die auf dem Markt verfügbar sind oder vom Markt unterstützt werden.

(23) Die Interaktion mit dem privatwirtschaftlichen Sektor und mit anderen Stellen war nachweislich bereits effizient und brachte zusätzlichen Nutzen. Deshalb sollten Synergien mit diesen Akteuren angestrebt werden, um gegebenenfalls denjenigen Lösungen Vorrang einzuräumen, die auf dem Markt verfügbar sind oder vom Markt unterstützt werden. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission darin bestärkt werden, die bestehende Praxis der Veranstaltung von Konferenzen, Workshops und anderen Treffen fortzusetzen, um sich mit diesen Akteuren auszutauschen. Die weitere Verwendung der elektronischen Plattformen und insbesondere der Plattform „ePractice.eu“ sollte weiterhin unterstützt werden. Die Kommission sollte in der Lage sein, jedes andere Mittel anzuwenden, das sie für geeignet hält, um den Kontakt zu diesen Akteuren aufrechtzuerhalten.

Begründung

Weil das Programm ISA im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen umgesetzt wird, ist ein Meinungsaustausch mit allen Akteuren erforderlich, damit eindeutig übersehen werden kann, welche neuen Lösungen gerade entwickelt werden und welche neuen Bedürfnisse bestehen. Die Mittel für den Austausch mit den betroffenen Akteuren stehen bereits zur Verfügung, und die Kommission sollte darin bestärkt werden, diese Mittel weiterhin anzuwenden. Die Kommission kann natürlich selbst entscheiden, ob sie nicht andere geeignete Wege beschreiten möchte, um den Kontakt mit den Akteuren aufrechtzuerhalten. Steht im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag zu Artikel 13a (neu).

Änderungsantrag  10

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 27

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(27) Diesbezüglich sollte internationale Zusammenarbeit angeregt werden. Am Programm ISA sollten auch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und die Kandidatenländer teilnehmen können. Die Zusammenarbeit mit anderen Drittstaaten und internationalen Organisationen oder Stellen, insbesondere im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, sowie mit Nachbarstaaten, namentlich den Ländern des westlichen Balkans, sollte ebenfalls gefördert werden.

(27) Diesbezüglich sollte internationale Zusammenarbeit angeregt werden. Am Programm ISA sollten auch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und die Kandidatenländer teilnehmen können. Die Zusammenarbeit mit anderen Drittstaaten und internationalen Organisationen oder Stellen, insbesondere im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer und der Östlichen Partnerschaft, sowie mit Nachbarstaaten, namentlich den Ländern des westlichen Balkans und den Ländern des Schwarzmeerraums, sollte ebenfalls gefördert werden.

Begründung

Die angestrebte internationale Zusammenarbeit sollte mehr Länder umfassen. Steht im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag zu Artikel 14 Absatz 2.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 27 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(27a) Es sollte weiter geprüft werden, ob zur Erleichterung der Teilnahme von Kandidatenländern am Programm ISA möglicherweise Heranführungshilfen einzusetzen sind und ob die Möglichkeit besteht, dass die Nutzung gemeinsamer Rahmen und allgemeiner Instrumente, die durch das Programm ISA geschaffen oder verbessert wurden, über die Strukturfonds und von den Nutzern kofinanziert wird.

Begründung

Die Kandidatenländer sollten zu einer Teilnahme am Programm ISA angeregt werden. Deshalb sollte weiter geprüft werden, wie Heranführungshilfen eingesetzt werden könnten, damit die Gemeinschaft die Erreichung dieses Ziel fördern kann. Die Schaffung und Verbesserung des gemeinsamen Rahmens und der allgemeinen Instrumente wird durch das Programm ISA finanziert, während für die Nutzung der Rahmen und Instrumente die Nutzer aufkommen werden. Daher sollte weiter geprüft werden, ob eine Kofinanzierung durch die Strukturfonds möglich ist.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Ziel des Programms ISA ist es, die wirksame und effiziente grenz- und sektorübergreifende Interaktion zwischen europäischen öffentlichen Verwaltungen zu erleichtern und so deren Zusammenarbeit zu unterstützen und die Erbringung elektronischer öffentlicher Dienstleistungen zu ermöglichen, die die Durchführung gemeinschaftspolitischer Strategien und Maßnahmen fördern.

2. Ziel des Programms ISA ist es, die wirksame und effiziente grenz- und sektorübergreifende Interaktion zwischen europäischen öffentlichen Verwaltungen und Gremien, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, zu erleichtern und so deren Zusammenarbeit zu unterstützen und die Erbringung elektronischer öffentlicher Dienstleistungen zu ermöglichen, die die Durchführung gemeinschaftspolitischer Strategien und Maßnahmen fördern und die Interoperabilität zwischen den wesentlichen öffentlichen Infrastrukturen fördern und verbessern..

Begründung

Eine gegenwärtig häufig zu beobachtende Tendenz bei der Organisation des öffentlichen Sektors und der Arbeit der Verwaltungsbehörden ist die verstärkte Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen und Wirtschaftsorganisationen. Hierbei ziehen sich die öffentlichen Einrichtungen aus der unmittelbaren Erbringung von Dienstleistungen zurück, und Wirtschaftsorganisationen sowie Organisationen des Tertiärsektors übernehmen diese Aufgabe. Die Zusammenarbeit und die Interoperabilität zwischen den Sektoren sind daher ebenfalls als Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor, dem privaten Sektor und den nichtstaatlichen Organisationen aufzufassen.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Das Programm ISA ist auszuweiten, damit auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einbezogen werden.

Begründung

Da die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften einen überaus wichtigen Beitrag zum guten Funktionieren und zur Interoperabilität der europäischen öffentlichen Verwaltung leisten, sollte ein Teil des Programms unbedingt diesen Gebietskörperschaften gewidmet werden.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 4 – Einleitung

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die im Rahmen des Programms ISA eingeleiteten oder fortgesetzten Maßnahmen werden sich, soweit dies zweckmäßig ist, auf folgende Prinzipien stützen:

Die im Rahmen des Programms ISA eingeleiteten oder fortgesetzten Maßnahmen werden sich auf folgende Prinzipien stützen:

Begründung

Die in Artikel 4 des Kommissionsvorschlags aufgeführten Grundsätze haben einen sehr hohen Stellenwert und müssen deshalb während der Umsetzung des Programms ISA unbedingt angewandt werden. Steht im Zusammenhang mit Erwägung 20.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 4 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

a) den Grundsatz der Technologieneutralität und technologischen Anpassungsfähigkeit;

a) den Grundsätzen der Technologieneutralität, der Offenheit und der technologischen Anpassungsfähigkeit;

Begründung

Offenheit ist ausschlaggebend.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 4 – Buchstabe c a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

ca) den Grundsatz der Wiederverwendung;

Begründung

Zur Vermeidung von Doppelarbeit.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

b) des Ansatzes einschließlich der organisatorischen Aspekte wie Phasen, Ergebnisse und Zwischenziele sowie gegebenenfalls der Maßnahmen zur Erleichterung der mehrsprachigen Kommunikation;

b) des Ansatzes einschließlich der organisatorischen Aspekte wie Phasen, Ergebnisse und Zwischenziele sowie der Maßnahmen zur Erleichterung der mehrsprachigen Kommunikation;

Begründung

In der Projektcharta sollten stets Maßnahmen zur Erleichterung der mehrsprachigen Kommunikation vorgesehen werden.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 7 – Absatz 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1a. Die Studien werden veröffentlicht und dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments sowie der Kommission übermittelt. Sie bilden die Grundlage für künftige legislative Initiativen, die für die Gewährleistung der Interoperabilität der IT-Systeme der öffentlichen Verwaltung erforderlich sind.

Begründung

Diese Studien müssen der Kommission und dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments übermittelt werden, damit sie für mögliche legislative Änderungen als Grundlage herangezogen werden können.

.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 8 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Die Einbeziehung der größtmöglichen Anzahl von Mitgliedstaaten in eine Studie oder ein Projekt wird unterstützt.

2. Die Einbeziehung der größtmöglichen Anzahl von Mitgliedstaaten in eine Studie oder ein Projekt wird unterstützt. Eine Beteilung an diesen Studien und Projekten ist in jeder Entwicklungsstufe möglich, und Mitgliedstaaten, die sich an diesen Studien und Projekten nicht beteiligen, werden ermutigt, dies zu einem späteren Zeitpunkt zu tun.

Begründung

Obgleich ein Projekt oder eine Studie ohne die Beteiligung aller Mitgliedstaaten in Gang gesetzt werden kann, sollten die verbleibenden Mitgliedstaaten zu einem späteren Zeitpunkt daran teilnehmen können, damit gewährleistet wird, dass möglichst vielen Bürgern und Unternehmen die positiven Ergebnisse dieser Projekte und Studien zugute kommen.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 8 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2a. Um die Interoperabilität zwischen den einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Systemen zu gewährleisten, sind die gemeinsamen Dienste und die allgemeinen Instrumente im Zusammenhang mit den bestehenden europäischen öffentlichen Standards für den Austausch von Informationen und die Integration der Dienste zu spezifizieren.

Begründung

Um tatsächliche Interoperabilität zu erreichen, sind die gemeinsamen Dienste und allgemeinen Instrumente im Zusammenhang mit den bestehenden öffentlichen Standards zu spezifizieren.

Änderungsantrag  21

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 12 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Die Kommission wird von einem Ausschuss mit der Bezeichnung „Ausschuss für grenzübergreifende Interoperabilität“ (nachfolgend „CIO-Ausschuss“ genannt) unterstützt, der sich aus den Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem die Kommission den Vorsitz führt.

1. Die Kommission wird von einem Ausschuss mit der Bezeichnung „Ausschuss für Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen“ (nachfolgend „ISA-Ausschuss“ genannt) unterstützt, der sich aus den Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem die Kommission den Vorsitz führt.

(Horizontaler Änderungsantrag: Seine Annahme würde entsprechende Abänderungen im gesamten Text erforderlich machen.)

Begründung

Die angestrebte Einrichtung eines Ausschusses, dem leitende Informationsbeamte aus den Mitgliedstaaten angehören, wird zwar begrüßt, doch sollte klargestellt werden, dass sich die Rolle dieses Komitologie-Ausschusses auf die Unterstützung der Kommission bei der Umsetzung des laufenden Programms beschränkt.

Änderungsantrag  22

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 13 – Absatz 3 – Unterabsatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Das Programm ISA wird einer Zwischenprüfung und einer Abschlussbewertung unterzogen, deren Ergebnisse dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2012 bzw. bis zum 31. Dezember 2015 übermittelt werden.

3. Das Programm ISA wird einer Zwischenprüfung und einer Abschlussbewertung unterzogen, deren Ergebnisse dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2012 bzw. bis zum 31. Dezember 2015 übermittelt werden. In diesem Zusammenhang kann der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments die Kommission auffordern, die Ergebnisse der Bewertung zu erläutern und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

Begründung

Das Parlament muss die Möglichkeit haben, einen Meinungsaustausch über die Ergebnisse der Bewertung durchzuführen.

Änderungsantrag 23

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 13 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Artikel 13a

 

Interaktion mit den betroffenen Akteuren

 

Die Kommission führt die betroffenen Akteure zusammen, damit sie untereinander und mit der Kommission Bereiche und Themenstellungen erörtern, die mit dem Programm ISA verbunden sind. Zu diesem Zweck veranstaltet die Kommission Konferenzen, Workshops und andere Treffen. Sie bedient sich der interaktiven elektronischen Plattformen und kann jedes andere Interaktionsmittel anwenden, das ihr geeignet erscheint.

Begründung

Weil das Programm ISA im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen umgesetzt wird, ist ein Meinungsaustausch mit allen Akteuren erforderlich, damit eindeutig übersehen werden kann, welche neuen Lösungen gerade entwickelt werden und welche neuen Bedürfnisse bestehen. Die Mittel für den Austausch mit den betroffenen Akteuren stehen bereits zur Verfügung, und die Kommission sollte darin bestärkt werden, diese Mittel weiterhin anzuwenden. Die Kommission kann natürlich selbst entscheiden, ob sie nicht andere geeignete Wege beschreiten möchte, um den Kontakt mit den Akteuren aufrechtzuerhalten. Steht im Zusammenhang mit Erwägung 23.

Änderungsantrag 24

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 14 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Die Zusammenarbeit mit anderen Drittstaaten und internationalen Organisationen oder Stellen, insbesondere im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, sowie mit Nachbarstaaten, namentlich den Ländern des westlichen Balkans, wird ebenfalls gefördert. Die damit verbundenen Kosten werden nicht aus dem Programm ISA bestritten.

2. Die Zusammenarbeit mit anderen Drittstaaten und internationalen Organisationen oder Stellen, insbesondere im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer und der Östlichen Partnerschaft, sowie mit Nachbarstaaten, namentlich den Ländern des westlichen Balkans und den Ländern des Schwarzmeerraums, wird ebenfalls gefördert. Die damit verbundenen Kosten werden nicht aus dem Programm ISA bestritten.

Begründung

Die angestrebte internationale Zusammenarbeit sollte mehr Länder umfassen. Steht im Zusammenhang mit Erwägung 27.

Änderungsantrag  25

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 14 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2a. Das Programm ISA fördert die Wiederverwendung der in seinem Rahmen erzielten Ergebnisse durch Drittstaaten.

Begründung

Die im Bereich der Interoperabilität erzielten Ergebnisse sollten auch von Drittstaaten genutzt werden.

Änderungsantrag  26

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 16 – Absatz 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1a. 50% der Mittel im Rahmen des ISA-Programms werden für die Interoperabilität der IT-Systeme der lokalen Gebietskörperschaften verwendet.

Begründung

Personenbezogene Daten werden von den lokalen oder regionalen Gebietskörperschaften gespeichert; es ist deshalb wichtig, diese auf nationaler Ebene miteinander zu verknüpfen, um die Interoperabilität der europäischen öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten.

BEGRÜNDUNG

Der Berichterstatter begrüßt den Kommissionsvorschlag zur Aufstellung eines mehrjährigen Rahmenprogramms zu Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA) (2008/0185 (COD)). Mit dem Programm ISA soll eine wirksame grenz- und sektorübergreifende elektronische Interaktion zwischen europäischen Behörden erleichtert werden, indem sie bei der Beseitigung der aufgrund des Mangels an Interoperabilität entstandenen technologischen Schranken (E-Barrieren) unterstützt werden. Dieses Programm wird auch dazu beitragen, dass Bürger und Unternehmen mit öffentlichen Verwaltungen leichter kommunizieren können.

Das Programm ISA wird das laufende Programm IDABC und dessen Vorgängerprogramm, das IDA, ersetzen. Insofern steht es für die kontinuierlichen Anstrengungen und das Engagement der Kommission für mehr Interoperabilität.

Das Europäische Parlament hat bereits in seiner Entschließung vom 14. März 2006 gefordert, dass Fragen der Interoperabilität und bewährter Verfahren bei den elektronischen Dienstleistungen des öffentlichen Sektors für Bürger und Unternehmen besondere Beachtung geschenkt wird, damit in erster Linie der freie und ungehinderte Verkehr der Bürger zwischen den Mitgliedstaaten sowie ihre Niederlassung und Beschäftigung erleichtert werden. Außerdem hat es darin die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert, die Initiativen und Programme von i2010 bei der Reform ihrer öffentlichen Verwaltung umzusetzen, damit bessere, effizientere und leichter zugängliche Dienstleistungen für ihre KMU und ihre Bürger angeboten werden.[1]

Um die vorstehenden Ziele besser erreichen zu können, sollte der Vorschlag weiter verbessert werden, indem den Bedürfnissen der öffentlichen Verwaltung (als Nutzerin der vom Programm bereitgestellten Instrumente und Dienstleistungen), der Bürger und Unternehmen (als mittelbare Nutznießer des Programms) und der Wirtschaft (als Anbieter der Instrumente und Dienstleistungen) Rechnung getragen wird. Deshalb werden hauptsächlich folgende Punkte vorgeschlagen:

i)         Es sollte eine interaktive Plattform für alle betroffenen Akteure eingerichtet werden, die einem offenen Meinungsaustausch dient.

ii)        Es sollte stärker herausgestellt werden, dass Technologieneutralität, technologische Anpassungsfähigkeit, Schutz der Privatsphäre und Sicherheit notwendig sind.

iii)        Die Teilnahme von Kandidatenländern am Programm sollte erleichtert werden.

iv)       Die Beteiligung möglichst vieler Mitgliedstaaten an den im Rahmen des Programms entwickelten Projekten und Studien sollte gefördert werden.

v)        Die Ausarbeitung einer gemeinsamen Definition offener Standards sollte gefördert werden.

zu i)    Einrichtung einer interaktiven Plattform für alle betroffenen Akteure zum Zweck eines offenen Meinungsaustauschs

Den betroffenen Akteuren und den Nutznießern des Programms muss ein Forum zur Verfügung gestellt werden, in dessen Rahmen sie untereinander und mit der Kommission Bereiche und Themenstellungen erörtern können, die mit dem Programm ISA verbunden sind. Dadurch kann eindeutig übersehen werden, welche neuen Bedürfnisse bestehen und welche neuen Lösungen gerade entwickelt werden. Daher wird vorgeschlagen, dass eine neue interaktive Plattform eingerichtet wird (die Plattform für Interoperabilität), in deren Rahmen die Kommmission und alle betroffenen Akteure in einer offenen und interaktiven Art und Weise zusammengebracht werden sollen. Die Plattform steht außerhalb des Ausschussverfahrens, sodass die Zuständigkeiten der Kommission nicht geschmälert werden. (siehe Änderungsantrag 6 zu Erwägung 23 und Änderungsantrag 14 zu Artikel 13a (neu))

zu ii)   Stärkere Betonung der Notwendigkeit der Technologieneutralität, der technologischen Anpassungsfähigkeit, des Schutzes der Privatsphäre und der Sicherheit

Es sollten die Grundsätze weiter betont werden, auf denen das Programm beruht, so z. B. die Technologieneutralität, die technologische Anpassungsfähigkeit, der Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit. Diese Grundsätze müssen unbedingt angewandt werden. (siehe Änderungsantrag 5 zu Erwägung 20 und Änderungsantrag 9 zu Artikel 4)

zu iii) Erleichterung der Teilnahme von Kandidatenländern am Programm

Die Teilnahme von Kandidatenländern am Programm ISA ist ein sehr wichtiger Schritt bei der Vorbereitung ihrer öffentlichen Verwaltungen auf alle Aufgaben und Arbeitsverfahren, die mit einer Mitgliedschaft in der EU verbunden sind. Deshalb sollte die Teilnahme dieser Länder am Programm gefördert und der Einsatz von Heranführungshilfen für diesen Zweck weiter geprüft werden. (siehe Änderungsantrag 8 zu Erwägungsgrund 27)

zu iv)  Förderung der Beteiligung möglichst vieler Mitgliedstaaten an dem im Rahmen des Programms entwickelten Projekten und Studien

Obgleich ein Projekt oder eine Studie unter Beteiligung einer kleineren Gruppe von Mitgliedstaaten in Gang gesetzt werden kann, sollten sich andere Mitgliedstaaten zu einem späteren Zeitpunkt an den laufenden Projekten und Studien beteiligen können, damit gewährleistet wird, dass möglichst vielen Bürgern und Unternehmen ihre positiven Ergebnisse zugute kommen. (siehe Änderungsantrag 11 zu Artikel 8 Absatz 2)

zu v)   Förderung einer gemeinsamen Definition offener Standards

Die Nutzung offener Softwarestandards im öffentlichen Sektor sollte weiter gefördert werden. Deshalb sollte die Kommission aufgefordert werden, eine gemeinsame Definition offener Standards auszuarbeiten. (siehe Änderungsantrag 4 zu Erwägung 18)

VERFAHREN

Titel

Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2008)0583 – C6-0337/2008 – 2008/0185(COD)

Datum der Konsultation des EP

29.9.2008

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE

9.10.2008

Mitberatende Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

9.10.2008

IMCO

9.10.2008

LIBE

9.10.2008

 

Nicht abgegebene Stellungnahmen

       Datum des Beschlusses

BUDG

5.11.2008

IMCO

1.12.2008

LIBE

9.2.2009

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Dragoş Florin David

22.10.2008

 

 

Prüfung im Ausschuss

4.11.2008

20.1.2009

17.2.2009

 

Datum der Annahme

9.3.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Březina, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, Dragoş Florin David, Pilar del Castillo Vera, Den Dover, Lena Ek, Norbert Glante, Umberto Guidoni, Fiona Hall, David Hammerstein, Rebecca Harms, Erna Hennicot-Schoepges, Mary Honeyball, Romana Jordan Cizelj, Anne Laperrouze, Pia Elda Locatelli, Eluned Morgan, Reino Paasilinna, Atanas Paparizov, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Anni Podimata, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis, Adina-Ioana Vălean

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexander Alvaro, Pilar Ayuso, Ivo Belet, Françoise Grossetête, Marie-Noëlle Lienemann, Erika Mann, Pierre Pribetich, Vittorio Prodi, Esko Seppänen, Hannes Swoboda, Vladimir Urutchev

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Stavros Arnaoutakis, Elisabetta Gardini, Manolis Mavrommatis

Datum der Einreichung

16.3.2009