BERICHT über eine neue Digitale Agenda für Europa: 2015.eu

25.3.2010 - (2009/2225(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Pilar del Castillo Vera

Verfahren : 2009/2225(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0066/2010
Eingereichte Texte :
A7-0066/2010
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu einer neuen Digitalen Agenda für Europa: 2015.eu

(2009/2225(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Bericht über die digitale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Hauptergebnisse der i2010-Strategie 2005–2009“ (KOM(2009)0390),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über grenzüberschreitenden elektronischen Handelsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der EU (KOM(2009)0557),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zu einer europäischen Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2007 zu dem Thema „Der Weg zu einer europäischen Frequenzpolitik“[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2007 zur Entwicklung einer europäischen Breitbandpolitik[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Juni 2007 zu dem Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld[4],

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A7‑0066/2010),

A. in der Erwägung, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) praktisch alle Bereiche unseres Lebens durchdringen und untrennbar mit unserem Wunsch nach einer gedeihenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft, nach dem Schutz unserer Umwelt und nach einer demokratischeren, offenen und integrativen Gesellschaft verbunden sind,

B.  in der Erwägung, dass Europa eine führende Rolle bei der Entwicklung und Anwendung von IKT spielen und einen Mehrwert für seine Bürger und Unternehmen schaffen sollte und dass der Einsatz von IKT dazu beiträgt, derzeitige strukturelle Herausforderungen zu meistern und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu verwirklichen,

C. in der Erwägung, dass Europa die Früchte dieser digitalen Revolution nur ernten wird, wenn alle EU-Bürger mobilisiert und in die Lage versetzt werden, voll und ganz an der neuen digitalen Gesellschaft teilzuhaben, und wenn der Mensch in den Mittelpunkt des politischen Handelns gestellt wird, und in der Erwägung, dass diese digitale Revolution nicht länger als eine evolutionäre Fortentwicklung der industriellen Vergangenheit angesehen werden kann, sondern eher als ein radikaler Umwälzungsprozess,

D. in der Erwägung, dass der Aufbau der digitalen Gesellschaft integrativ und mit Zugang für alle Unionsbürger vor sich gehen und durch eine wirkungsvolle Politik zur Überwindung der digitalen Kluft in der EU flankiert werden sollte, durch die mehr Bürger mit Fähigkeiten auf dem Gebiet der IKT ausgestattet werden, sodass sie die von IKT gebotenen Chancen voll und ganz nutzen können,

E.  in der Erwägung, dass zwar für mehr als 90 % der EU-Bevölkerung ein Breitbandanschluss zur Verfügung steht, jedoch nur in 50 % der Haushalte genutzt wird,

F.  in der Erwägung, dass wettbewerbsbestimmte Kommunikationsmärkte insofern wichtig sind, als sie sicherstellen, dass die Nutzer größtmögliche Vorteile in Bezug auf Auswahl, Qualität und erschwingliche Preise genießen,

G. in der Erwägung, dass das Potenzial Europas untrennbar mit den Fähigkeiten seiner Bevölkerung, seiner Arbeitskräfte und seiner Organisationen verbunden ist, und dass ohne die notwendigen Fähigkeiten nur begrenzter Mehrwert aus den Informations- und Kommunikationstechnologien und der entsprechenden Infrastruktur geschöpft werden kann,

H. in der Erwägung, dass die IKT einen extrem wertvollen Beitrag zu den Bemühungen leisten können, Ländern auf der ganzen Welt eine positive und nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen und Armut sowie soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten zu bekämpfen,

I.   in der Erwägung, dass die Bürger, wenn es an ausreichendem Vertrauen in den Rechtsrahmen für den neuen digitalen Raum fehlt, von Kommunikation, freier Äußerung ihrer Meinung und Geschäftsabschlüssen Abstand nehmen werden, dass die Gewährleistung und Durchsetzung grundlegender Rechte auf diesem Gebiet eine wesentliche Bedingung für das Vertrauen der Bürger ist und dass die Gewährleistung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums und anderer Rechte eine wesentliche Bedingung für das Vertrauen der Unternehmen ist,

J.   in der Erwägung, dass die Internet-Kriminalität, wie zum Beispiel die Anstachelung zu Terroranschlägen und Hetzattacken sowie die Kinderpornografie, zugenommen hat und Menschen in Gefahr bringt, darunter auch Kinder,

K. in der Erwägung, dass die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft nicht nur eine wichtige Rolle bei der Förderung von kultureller Vielfalt, Medienpluralismus und partizipativer Demokratie in Europa spielt, sondern auch eine bedeutende Triebkraft für das nachhaltige Wachstum und den wirtschaftlichen Aufschwung der Europäischen Union darstellt und dass die kulturellen und sprachlichen Besonderheiten in der Debatte um die Schaffung eines Binnenmarkts für kreative Inhalte mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht werden müssen,

L.  in der Erwägung, dass sich die europäische demokratische Gesellschaft, die Teilnahme der Bürger an der öffentlichen Debatte und der Zugang zu Informationen in der digitalen Welt auf einen lebhaften und von Wettbewerb gekennzeichneten Pressesektor als vierte Säule der Demokratie stützen,

M. in der Erwägung, dass die unzureichenden Fortschritte hinsichtlich der Schaffung, Verbreitung und Anwendung der IKT Ursache für einen Wachstums- und Produktivitätsrückstand sind und dass die innovativen jungen IKT-Unternehmen mit starkem Wachstumspotenzial Mühe haben, sich dauerhaft auf den Märkten zu etablieren,

N. in der Erwägung, dass der private und der öffentliche Sektor in neue innovative Plattformen und Dienste wie zum Beispiel „Cloud Computing“, elektronische Gesundheitsdienste, intelligente Verbrauchsmessung, intelligente Mobilität usw. investieren muss und dass die Stärkung des europäischen Binnenmarktes das Interesse an Investitionen in die europäische Wirtschaft und die europäischen Märkte steigern und zu weiteren Größenvorteilen führen wird,

O. in der Erwägung, dass in Europa noch kein voll funktionsfähiger „digitaler“ Binnenmarkt für Online-Dienste und Kommunikationsdienste geschaffen worden ist, dass der freie Verkehr von digitalen Dienstleistungen und der elektronische Geschäftsverkehr über Grenzen hinweg gegenwärtig stark durch die bruchstückhaften Vorschriften auf der Ebene der Mitgliedstaaten behindert wird und dass europäische Unternehmen und Gemeinwohldienste wirtschaftlichen und sozialen Nutzen aus dem Einsatz fortgeschrittener IKT-Dienstleistungen und -Anwendungen ziehen werden,

P.  in der Erwägung, dass das Internet zwar der am schnellsten wachsende Absatzweg im Einzelhandel ist, aber die Kluft zwischen dem inländischen und dem grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr in der EU immer größer wird und dass laut der Mitteilung der Kommission über grenzüberschreitenden elektronischen Handelsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der EU (KOM(2009)0557) durch grenzüberschreitende elektronische Geschäfte ein erhebliches Einsparpotenzial für EU-Bürger vorhanden ist,

1.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine ambitionierte digitale Agenda und einen Aktionsplan vorzulegen, die Europa in die Lage versetzen, Fortschritte auf dem Weg zu einer offenen und erfolgreichen digitalen Gesellschaft zu machen, die allen Bürgern wirtschaftliche, soziale und kulturelle Chancen bietet; schlägt vor, diese neue digitale Agenda „Agenda 2015.eu“ zu nennen und nach dem Muster der positiven Entwicklungsspirale „2015.eu“ zu gestalten;

2.  hebt hervor, dass es wichtig ist, die Bemühungen um einen flächendeckenden Hochgeschwindigkeitszugang zu Festnetzen und mobilen Breitbandnetzen für alle Bürger und Verbraucher fortzusetzen, auch durch Sicherstellung des Wettbewerbs zum Nutzen der Verbraucher; betont, dass dafür gezielte Strategien notwendig sind, die den Wettbewerb und eine effiziente Investitions- und Innovationstätigkeit begünstigen, was neue, verbesserte Zugangsinfrastrukturen angeht, und die Auswahl für die Verbraucher fördern, wenn es um den Zugang zu fairen Bedingungen und zu unter Wettbewerbsbedingungen gebildeten Preisen für alle Bürger geht, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, wodurch dafür gesorgt wird, dass kein europäischer Bürger ausgeschlossen ist;

3.  ist der Ansicht, dass jeder Haushalt in der EU bis 2013 zu einem unter Wettbewerbsbedingungen entstandenen Preis einen Breitbandzugang zum Internet haben sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren politischen Instrumente zur Verwirklichung von Breitband-Technik für alle europäischen Bürger zu fördern, wozu auch die Nutzung der EU-Strukturfonds und der digitalen Dividende zur Verbesserung der Versorgung mit mobiler Breitband-Technik und der Qualität dieser Technik gehört; ersucht die Mitgliedstaaten, der europäischen Strategie für Hochgeschwindigkeits-Breitband neuen Antrieb zu geben, indem insbesondere die nationalen Ziele für die Versorgung mit Breitband- und Hochgeschwindigkeitstechnik aktualisiert werden;

4.  weist darauf hin, dass bei den Vorschriften über staatliche Beihilfen einige Unklarheiten bestehen, die die von der Gemeinschaft unterstützten Breitbanddienste beeinträchtigen könnten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit von Behörden, ihre Anforderungen an Netzkapazitäten – als Grundlage für neue Investitionen – zu konsolidieren; fordert die Kommission auf, sich zügig mit diesen Problemen zu befassen;

5.  weist darauf hin, dass ländliche Gebiete, von Industrieumstellung betroffene Gebiete und die Regionen, die von erheblicher und dauerhafter natürlicher oder demografischer Benachteiligung betroffen sind, gerade die Regionen in äußerster Randlage, besonders wichtig genommen werden sollten; vertritt die Auffassung, dass eine geeignete Lösung für die konkrete Versorgung mit Breitband-Internet bzw. dem Zugang dazu für die Bürger dieser Regionen innerhalb einer annehmbaren Zeitspanne und zu vertretbaren Kosten in der Anwendung von Technologien für drahtlosen Datenverkehr (einschließlich Satellitentechnik) besteht, die überall eine direkte Anbindung an den Kernbereich des Internet ermöglichen;

6.  erinnert daran, dass die Universaldienstverpflichtungen dem Mindestumfang an Dienstleistungen einer vorgegebenen Qualität entsprechen, zu denen alle Endnutzer zu erschwinglichen Preisen Zugang haben sollten, ohne dass der Wettbewerb verzerrt würde und den Verbrauchern und Betreibern zusätzliche Lasten aufgebürdet würden; fordert die Kommission auf, unverzüglich ihre seit langem erwartete Überarbeitung der Regelungen über den Universaldienst vorzulegen;

7.  betont, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass Endnutzer mit Behinderungen den gleichen Zugang wie alle anderen Endnutzer haben, so wie es das Parlament bei seiner Prüfung der Universaldienst- und Nutzerrechte-Richtlinie mit Nachdruck gefordert hat; fordert die Kommission auf, den Bedürfnissen von Nutzern mit Behinderungen in der „Agenda 2015.eu“ weitestgehend Rechnung zu tragen;

8.  fordert die Kommission auf, anhand einer Folgenabschätzung zu untersuchen, wie eine EU-weite Übertragbarkeit von Rufnummern verwirklicht werden kann;

9.  hebt es als wichtig hervor, Europas Status als der „mobile Erdteil“ aufrechtzuerhalten und dafür zu sorgen, dass 75 % der Mobilfunkteilnehmer bis 2015 Nutzer mobiler Breitband-Technik mit Zugang zu drahtlosen Hochgeschwindigkeitsdiensten sind;

10. erinnert daran, dass es notwendig ist, schneller zu einem harmonisierten und diskriminierungsfreien Einsatz der Frequenzbereiche der digitalen Dividende zu gelangen, ohne dabei bestehende und verbesserte Rundfunkdienste zu beeinträchtigen;

11. fordert die Kommission auf, sich über den Funkfrequenzausschuss mit den praktischen und technischen Anforderungen dafür zu befassen, dass rechtzeitig und mit ausreichend Flexibilität Frequenzen verfügbar gemacht werden, damit der Einsatz neuer Technologien und Dienste wie mobiler Breitbanddienste möglich wird; fordert die Kommission auf, über die Entwicklungen des Wettbewerbs und des Frequenzmarktes Bericht zu erstatten;

12. betont, dass die potenzielle Interferenz zwischen bisherigen und künftigen Frequenznutzern weiter begutachtet und erforscht werden muss, um mögliche negative Folgen für die Verbraucher zu mildern;

13. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten angesichts der wachsenden Zahl der Internetanschlüsse sich bemühen sollten, bis 2015 den Anschluss von 50 % und bis 2020 den Anschluss von 100 % der Haushalte in der EU an Hochgeschwindigkeitsnetze zu erreichen, sodass die Endnutzer entsprechend den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher zuverlässig und besser versorgt werden; weist darauf hin, dass es bei der Verwirklichung dieser Ziele entscheidend auf einen geeigneten politischen Rahmen ankommt, der private Investitionen ermöglicht, dabei aber den Wettbewerb aufrechterhält und die Auswahl für die Verbraucher begünstigt;

14. fordert die Mitgliedstaaten auf, das neue Regelwerk im Bereich der elektronischen Kommunikation vor Ablauf der festgelegten Frist in innerstaatliches Recht umzusetzen und uneingeschränkt durchzuführen sowie die einzelstaatlichen Regelungsinstanzen entsprechend mit Befugnissen auszustatten; betont, dass der neue Rechtsrahmen ein berechenbares und schlüssiges Regelungsumfeld schafft, das Investitionen und wettbewerbsbestimmte Märkte für IKT-Netze, ‑Produkte und ‑Dienste fördert, wodurch Beiträge zu einem verbesserten Binnenmarkt für die auf die Informationsgesellschaft bezogenen Dienste geleistet werden; verlangt, dass alle Leitlinien für die Anwendung des Telekom-Pakets auf Zugangsnetze der nächsten Generation die in den Richtlinien zur Förderung des Aufbaus dieser Netze eingeführten Konzepte voll zur Geltung bringen;

15. hält es für notwendig, die Wirksamkeit der ordnungspolitischen Koordinierung zu erhöhen, indem sichergestellt wird, dass das GEREK so bald wie möglich uneingeschränkt arbeitsfähig ist;

16. fordert die Akteure auf, offene Modelle des Aufbaus von Kommunikationsnetzen zu nutzen, um zur Ankurbelung von Innovation und Nachfrage beizutragen;

17. verweist auf das Erfordernis der Transparenz und Berechenbarkeit der Rechtsvorschriften und fordert die Kommission auf, weiterhin Grundsätze der besseren Rechtsetzung in die Vorbereitung von legislativen und nichtlegislativen Initiativen einzubinden, insbesondere durch gezielte und rechtzeitige Folgenabschätzungen;

18. weist darauf hin, dass Interoperabilität und Zugänglichkeit miteinander verknüpft sind und die Bausteine darstellen, mit denen eine effiziente Informationsgesellschaft aufgebaut wird, damit Produkte, Infrastrukturen und Dienste zusammenwirken und die Europäer unabhängig von der verwendeten Software auf Dienste und Daten zugreifen können;

19. erklärt sich davon überzeugt, dass Kompetenzen im IKT-Bereich von grundlegender Bedeutung für eine integrative digitale Gesellschaft sind und dass alle EU-Bürger über die relevanten Fähigkeiten auf dem Gebiet der IKT verfügen und Anreize, sie sich anzueignen, erhalten sollten; betont, dass Kompetenzen im IKT-Bereich benachteiligten (d. h. älteren und einkommensschwachen) Personen bei der Integration in die Gesellschaft helfen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gegen die Ungleichheiten zwischen verschiedenen Gruppen der Gesellschaft in Bezug auf IKT-Kompetenz und Internet-Nutzung, der sogenannten entstehenden zweiten digitalen Kluft, vorzugehen; hebt es als wesentlich hervor, sich dafür einzusetzen, dass Mängel bei den Kenntnissen und Kompetenzen im IKT-Bereich bis 2015 um die Hälfte reduziert werden;

20. fordert, dass Transparenz, Zugänglichkeit und Chancengleichheit bei der Nutzung von IKT-Systemen gewährleistet werden, um deren Benutzerfreundlichkeit für möglichst viele europäischen Bürger zu verbessern;

21. betont, dass alle Primar- und Sekundarschulen, gegebenenfalls mit Unterstützung durch die Regional- und die Kohäsionspolitik, bis 2013 über zuverlässige und hochwertige Internet-Zugänge und bis 2015 über sehr schnelle Zugänge verfügen müssen; hebt hervor, dass Fortbildung in IKT und das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln zu einem wesentlichen Bestandteil der Aktivitäten auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens werden sollten, wodurch bessere und besser zugängliche Aus- und Fortbildungsprogramme möglich werden;

22. betrachtet das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln als eine an die Innovationen im IKT-Bereich angepasste Ausbildungsmethode, mit der auch auf die Bedürfnisse von Personen eingegangen werden kann, für die der Zugang zu konventioneller Didaktik erschwert ist, hebt jedoch hervor, dass ein Informationsaustausch zwischen Lehrenden, Lernenden und anderen am Bildungsprozess Beteiligten hier eine Grundvoraussetzung ist; vertritt die Auffassung, dass auch der internationale Austausch gefördert werden muss, damit Bildungseinrichtungen wieder ihre wichtige Rolle in Bezug auf die Völkerverständigung erhalten;

23. empfiehlt, dass grundlegende digitale Kompetenzen ebenso wie Fremdsprachenkenntnisse Kindern bereits im Vorschulalter vermittelt werden, um sie möglichst früh zu kompetenten Benutzern zu erziehen;

24. weist darauf hin, dass den EU-Bürgern unbedingt IKT-Kenntnisse vermittelt werden müssen, um ihnen zu helfen, sich alle Vorteile der Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu verschaffen; bekräftigt, dass es dafür zu sorgen gilt, dass die Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenzen und die Kreativität der europäischen Arbeitnehmer den höchsten weltweiten Maßstäben genügen und kontinuierlich auf den neuesten Stand gebracht werden; ist davon überzeugt, dass Kenntnisse und Kompetenzen im IKT-Bereich zentraler Gegenstand der Politik der EU sein sollten, weil sie die Haupttriebfedern der Innovationsgesellschaft Europa sind;

25. empfiehlt, auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten einen „Aktionsplan für Kenntnisse und Integration im IKT-Bereich“ ins Leben zu rufen, der sich insbesondere auf folgende Bereiche erstreckt: gezielte Bildungsmöglichkeiten in Bezug auf IKT für Arbeitslose und vom Ausschluss bedrohte Gruppen; Anreize für Initiativen im privaten Sektor, allen Arbeitnehmern Fortbildungsangebote zum Erwerb von Kenntnissen im IKT-Bereich zu machen; eine europaweite Initiative mit dem Titel „Mach Dich schlau fürs Internet!“ („Be smart online!“), deren Ziel es ist, alle Lernenden, einschließlich jener, die Angebote des lebenslangen Lernens und der beruflichen Fortbildung wahrnehmen, mit der sicheren Nutzung von IKT und Internet-Diensten vertraut zu machen; ein gemeinsame Zertifizierungsregelung für IKT auf EU-Ebene.

26. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um junge Berufstätige dazu anzuhalten, eine berufliche Laufbahn im IKT-Bereich einzuschlagen; fordert die Mitgliedstaaten auf, in der Zwischenzeit in ihren nationalen Lehrplänen für Grundschüler mehr Gewicht auf naturwissenschaftliche Fächer wie Mathematik und Physik zu legen; vertritt die Ansicht, dass eine bessere Datenbasis zur Überwachung der IKT-Kompetenzen benötigt wird, weil schon kurz- bis mittelfristig ein konkreter und dringender Bedarf an Maßnahmen zur Deckung der Nachfrage nach IKT-Qualifikationen in Europa besteht; fordert die EU-Organe auf, weitere Schritte zur Einrichtung einer entsprechenden Datenbasis zu unternehmen;

27. betont, dass alle EU-Bürger mit Hilfe einer europäischen Charta der Bürger- und Verbraucherrechte im digitalen Umfeld auf ihre grundlegenden IKT-bezogenen Rechte und Pflichten aufmerksam gemacht werden sollten; ist der Auffassung, dass diese Charta den gemeinschaftlichen Besitzstand konsolidieren sollte, wozu insbesondere die Nutzerrechte gehören, die sich auf den Schutz der Privatsphäre, die schutzbedürftigen Nutzer, die digitalen Inhalte und die Gewährleistung einer angemessenen Interoperabilität beziehen; bekräftigt, dass die Rechte in der digitalen Welt im Gesamtkontext der Grundrechte zu untersuchen sind;

28. ist der festen Überzeugung, dass der Schutz der Privatsphäre einen Grundwert darstellt und dass alle Nutzer die Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben sollten, einschließlich des „Rechts darauf, vergessen zu werden“; fordert die Kommission auf, nicht nur die Themen Datenschutz und Schutz der Privatsphäre als solche, sondern gerade die speziellen Bedürfnisse von Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Anpassung der Datenschutzrichtlinie an die heutigen Gegebenheiten im IKT-Bereich vorzulegen;

29. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere Schritte zu unternehmen, um die Sicherheit im IKT-Bereich zu verbessern, Computerkriminalität und Spamming zu bekämpfen, das Vertrauen der Verbraucher zu festigen und den Datenraum der Europäischen Union gegen alle Arten von Straftaten und Rechtsverletzungen zu schützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich wirksam zu betreiben und auszubauen; weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass fast die Hälfte von ihnen noch nicht das Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität ratifiziert hat, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, dieses Übereinkommen zu ratifizieren und umzusetzen;

30. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit alle Menschen in Europa über eine sichere elektronische Identifikation verfügen;

31. verlangt, für ein offenes Internet zu sorgen, in dem Bürger das Recht und gewerbliche Nutzer die Möglichkeit haben, auf Informationen zuzugreifen und Informationen zu verbreiten oder Anwendungen und Dienste ihrer Wahl zu benutzen, wie es im neuen Rechtsrahmen vorgesehen ist; fordert die Kommission, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und die nationalen Regulierungsbehörden auf, die Vorschriften zur „Netzneutralität“ zu befürworten, ihre Durchführung genau zu überwachen und dem Europäischen Parlament bis Ende 2010 darüber Bericht zu erstatten; vertritt die Auffassung, dass im Unionsrecht die in der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr eingeführte Bestimmung über die „reine Durchleitung“ als entscheidendes Mittel, den freien und offenen Wettbewerb auf dem IKT-Markt möglich zu machen, erhalten bleiben sollte;

32. betont, dass Pluralismus, Pressefreiheit und Achtung der kulturellen Vielfalt die Grundwerte und der Zweck der Europäischen Union sind; fordert daher die Kommission auf, sicherzustellen, dass alle vorgeschlagenen Strategien der EU mit diesen Werten und Zielen übereinstimmen;

33. begrüßt die rasche Umsetzung der Rechtsakte über das Roaming; betont, dass die Preise für das Mobilfunk-Roaming in der EU, einschließlich der Preise für das Daten-Roaming, weiterhin fortlaufend überwacht werden müssen; fordert das GEREK auf, eine unabhängige Untersuchung der Methoden – außer Preisregulierung – vorzunehmen, die sich einsetzen lassen, um einen Roaming-Binnenmarkt mit funktionierendem Wettbewerb herbeizuführen; fordert die Kommission auf, anhand der vom GEREK vorgenommenen Analyse und ihrer eigenen Prüfung bis 2013 eine langfristige Lösung des Roaming-Problems vorzuschlagen, damit für einen gut funktionierenden, an den Verbrauchern orientierten und von Wettbewerb bestimmten Roaming-Markt gesorgt wird, woraus sich günstigere Preise ergeben;

34. betont, dass die IKT-Dienstleistungen dazu beitragen können, dass Europa den Binnenmarkt in vollem Umfang nutzt; fordert eine wirkungsvolle Strategie für einen IKT-Binnenmarkt, durch den Online-Dienstleistungen in Europa wettbewerbsfähiger, besser zugänglich, Staaten übergreifend und transparent werden, wobei ein Höchstmaß an Verbraucherschutz zu gewährleisten ist, und diskriminierende gebietsmäßige Beschränkungen aufgehoben werden; fordert die EU-Organe auf, die entscheidenden gesetzlichen und administrativen Hemmnisse für grenzüberschreitende Transaktionen über das Internet bis 2013 zu beseitigen; fordert die Kommission auf, ihre laufende Begutachtung des gemeinschaftlichen Besitzstands, soweit er Auswirkungen auf den IKT-Binnenmarkt hat, voranzubringen und gezielte Rechtsetzungsmaßnahmen zu den wesentlichen Hemmnissen vorzuschlagen;

35. fordert eine Untersuchung der harmonisierten Vorschriften in der EU, um die Entstehung eines gemeinsamen Marktes für Internet-gestützte Dienste („Cloud Computing“) und den elektronischen Geschäftsverkehr voranzubringen;

36. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu erwägen, mit deren Hilfe die Transparenz bei den Bestimmungen und Bedingungen des Internet-Handels von Staat zu Staat und die Wirksamkeit der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzungs- und Streitbeilegungsverfahren verbessert werden können; betont, dass ein effizienter Vertrieb von Erzeugnissen und Waren eine Voraussetzung für den erfolgreichen Ausbau des elektronischen Handels ist, und hebt deshalb hervor, dass die dritte Postrichtlinie (2008/06/EG) zügig umgesetzt werden muss;

37. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten für das IKT-bezogene Umfeld sorgen sollten, das Unternehmen und insbesondere KMU benötigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, zentrale Mehrwertsteuer-Anlaufstellen zu schaffen, damit KMU und Unternehmen Geschäftsvorgänge einfacher als bisher von Staat zu Staat elektronisch abwickeln können, und fordert die Kommission auf, die umfassende Heranziehung von elektronischen Rechnungen zu unterstützen;

38. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass in Einklang mit dem auf der Ministerkonferenz über elektronische Behördendienste in Manchester 2005 beschlossenen Aktionsplan bis 2015 mindestens 50 % aller öffentlichen Beschaffungen auf elektronischem Weg abgewickelt werden;

39. ist der Ansicht, dass die Richtlinien, die den rechtlichen Rahmen der Informationsgesellschaft bilden, nahezu zehn Jahre nach ihrer Verabschiedung als überholt erscheinen aufgrund der gestiegenen Komplexität des Internet-Umfelds, der Einführung neuer Technologien und des Umstands, dass die Daten der EU-Bürger in steigendem Maße außerhalb der EU verarbeitet werden; ist der Auffassung, dass die rechtlichen Probleme, die sich aus einer Reihe von Richtlinien ergeben, durch eine schrittweise Aktualisierung gelöst werden können, während andere Richtlinien einer gründlicheren Überarbeitung bedürfen, und dass ein internationaler Rechtsrahmen für den Datenschutz verabschiedet werden muss;

40. hebt den potenziellen Wert der Digitalumstellung von öffentlichen Dienstleistungen (elektronische Behördendienste) für Bürger und Unternehmen hervor, wenn es darum geht, dass öffentliche Dienstleistungen effizienter und auf die persönlichen Bedürfnisse besser zugeschnitten erbracht werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, IKT-Instrumente dazu zu nutzen, die Transparenz und Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern und zu einer partizipativeren Demokratie beizutragen, an der alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gruppierungen Anteil haben, wobei es neue Nutzer zu sensibilisieren und Vertrauen aufzubauen gilt; fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Pläne für die Digitalumstellung von öffentlichen Dienstleistungen aufzustellen, in denen Ziele und Maßnahmen dafür genannt werden, alle öffentlichen Dienstleistungen bis 2015 auf das Internet umzustellen und für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen;

41. betont die Bedeutung, die die Breitbandtechnik für die Gesundheit der europäischen Bürger hat, indem sie die Nutzung effizienter gesundheitsbezogener IT ermöglicht, die Qualität der Versorgung erhöht, die Gesundheitsversorgung auf ländliche Gebiete, Inseln, Berggebiete und dünn besiedelte Gebiete ausdehnt, die häusliche Pflege erleichtert und unnötige Behandlungen und teure Patiententransporte reduziert; weist darauf hin, dass Breitbandtechnik auch dazu beitragen kann, die europäischen Bürger zu schützen, indem sie Informationen und Verfahren im Bereich der öffentlichen Sicherheit und die Bekämpfung und Bewältigung von Katastrophen erleichtert und fördert;

42. betont, dass die IKT besonders für Menschen mit einer Behinderung wichtig sind, weil sie bei ihren alltäglichen Aktivitäten mehr technische Unterstützung als die meisten benötigen; betrachtet es als ein Recht der Menschen mit einer Behinderung, unter gleichen Voraussetzungen an einer raschen Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen der neuen Technologien teilzuhaben, weil sie dadurch an einer ausgrenzungs- und barrierefreien Informationsgesellschaft teilhaben können;

43. betont, dass eine „Fünfte Freiheit“ geschaffen werden muss, die den freien Verkehr von Inhalten und Wissen möglich macht, und dass bis 2015 ein konvergenter und verbraucherfreundlicher Rechtsrahmen für den Zugang zu digitalen Inhalten in Europa hergestellt werden muss, der die Sicherheit für die Verbraucher verbessert und einen gerechten Ausgleich herstellt zwischen den Rechten von Rechteinhabern und dem Anspruch der Allgemeinheit auf Zugang zu Inhalten und Wissen; fordert die EU auf, in Anbetracht der schnellen technologischen Entwicklung die Debatte über Urheberrechte zu beschleunigen und die Auswirkungen eines europäischen Rechtstitels für das Urheberrecht gemäß Artikel 118 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU zu untersuchen, um einen einheitlichen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in der gesamten Union einzuführen;

44. stellt fest, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft nicht nur eine wesentliche Rolle bei der Förderung der Vielfalt der Kultur und des Pluralismus der Medien sowie der partizipativen Demokratie in Europa spielt, sondern auch ein wichtiger Motor für nachhaltiges Wachstum in Europa ist und daher entscheidend zur wirtschaftlichen Erholung der EU beitragen kann; stellt fest, dass ein Umfeld aufgebaut werden muss, aus dem die Kreativwirtschaft auch in Zukunft unterstützt wird; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission dazu auf, das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in allen politischen Initiativen mit Bezug zur Digitalen Agenda umzusetzen;

45. hebt hervor, dass mit einer europäischen Digitalen Agenda die Herstellung und Verbreitung hochwertiger und kulturell vielfältiger Inhalte in der EU gefördert werden muss, um allen EU-Bürgern Anreize zu bieten, digitale Technologien wie etwa das Internet zu nutzen, und um den kulturellen und sozialen Nutzen dieser Technologien für die EU-Bürger zu maximieren; empfiehlt, eine Informationskampagne auf EU-Ebene einzuleiten, um eine erhöhte Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu erreichen, insbesondere durch die Entwicklung und Verbreitung digitalisierter kultureller Inhalte; fordert die Kommission auf, im Rahmen ihres Legislativprogramms zu prüfen, ob den Mitgliedstaaten die Anwendung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf den Online-Vertrieb von Kulturgütern gestattet werden kann;

46. hebt hervor, dass das Internet, das viele neue Chancen für die Verbreitung von Produkten kreativer Tätigkeit und den Zugang zu ihnen eröffnet, auch neue Herausforderungen mit sich bringt, was die Sicherung des Datenraums der Europäischen Union gegen neuartige Straftaten und Rechtsverletzungen betrifft; ist der Ansicht, dass Sanktionen als mögliche Instrumente zur Durchsetzung des Urheberrechts sich grundsätzlich gegen gewerbliche Nutzer und weniger gegen einzelne Bürger richten müssen;

47. ist der Ansicht, dass die EU vor dem Hintergrund der neuen Technologien, der neuen digitalen Verbreitungsmöglichkeiten und des sich wandelnden Verbraucherverhaltens Maßnahmen auf der Angebotsseite fördern und eine Weiterentwicklung der Vorschriften für die Lizenzierung und Abgeltung von Urheberrechten ins Auge fassen muss; verlangt eine verbesserte, effizientere, kohärentere und transparentere Rechteverwaltung, einschließlich eines Systems für die Abgeltung von Rechten, sowohl für musikalische als auch für audiovisuelle Werke, sowie mehr Transparenz und Wettbewerb zwischen den Verwertungsgesellschaften für die kollektive Rechtewahrnehmung;

48. betont, dass in der neuen Digitalen Agenda die Digitalisierung des einzigartigen europäischen Kulturerbes und die Verbesserung des Zugangs für die Bürger wichtiger genommen werden muss; fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, die Digitalisierungspolitik der EU ausreichend finanziell zu unterstützen, und legt dabei sowohl der Kommission als auch den Mitgliedstaaten nahe, angemessene Lösungen für die derzeitigen rechtlichen Hindernisse zu finden.

49. stellt fest, dass die Zukunft des Projekts „Europäische Digitale Bibliothek“ zu erheblichen Bedenken Anlass gibt, wenn es bezüglich des digitalen Formats der Bibliothek, der Verwaltung, der Effizienz, der Anwendbarkeit, der Nützlichkeit und der groß angelegten Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt nicht zu tiefgreifenden Änderungen kommt;

50. ist der Ansicht, dass es neben der kontinuierlichen Einführung der IKT von grundlegender Bedeutung ist, herausragende Forschungsleistungen im Bereich der IKT zu fördern und öffentliche und private Investitionen in riskante kooperative Forschungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der IKT zu unterstützen; betont, dass Europa eine Führungsrolle innehaben sollte bei der Entwicklung von Internet-Technologien, Internet-gestützten Diensten („Cloud-Computing“), intelligenten Umgebungen, Hochleistungsrechnern und IKT-Anwendungen, die geringe CO2-Emissionen bewirken; schlägt vor, in der nächsten finanziellen Vorausschau die EU-Haushaltsmittel für Forschung im IKT-Bereich zu verdoppeln und die Mittel für die Anwendung von IKT zu vervierfachen;

51. bedauert, dass Europa hinsichtlich seiner Fähigkeit, wissenschaftliche Talente im Bereich der IKT anzuziehen, auszubilden und zu behalten, weiterhin hinter anderen führenden Märkten zurückbleibt und aufgrund besserer Arbeitsbedingungen für Wissenschaftler und Forscher in den USA einen schwerwiegenden Verlust an intellektuellem Potenzial erleidet; betont, dass Europa zur Lösung dieses Problems mit der Wissenschaft und auch der Wirtschaft zusammenarbeiten muss, um ein dynamisches Programm zur Laufbahnentwicklung zu entwickeln, durch das die entscheidende Rolle der Wissenschaftlergemeinschaft im Rahmen einer breit angelegten IKT-Innovationsstrategie auf Weltniveau gefördert wird;

52. ist der Ansicht, dass alle europäischen Forschungsinstitute und -strukturen bis 2015 durch Ultrahochgeschwindigkeitsnetze mit einer Bandbreite im Gbps-Bereich verbunden werden müssen, um ein Intranet der europäischen Wissenschaft zu schaffen;

53. fordert, in der EU stärker auf die Anwendung von Software mit frei zugänglichem Quellcode zu setzen;

54. fordert zu neuen Investitionen in die Forschung auf, um für eine stärkere Verbreitung bestehender digitaler Instrumente zu sorgen und damit allen Bürgern den Zugang zu kulturellen Inhalten zu gewährleisten;

55. erklärt sich besorgt über den bürokratischen Aufwand beim EU-Rahmenprogramm; fordert die Kommission auf, den bürokratischen Aufwand ohne Gefährdung des Programms durch die Neugestaltung der Verfahren des Rahmenprogramms und die Schaffung eines Nutzergremiums zu beseitigen;

56. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zu prüfen, inwieweit die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge sowie ihre Umsetzung Forschung und Innovation Auftrieb geben, und gegebenenfalls zu ermitteln, welche Verfahren sich bewährt haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ausarbeitung von Innovationsindizes für öffentliche Bauaufträge in Erwägung zu ziehen;

57. ist der Ansicht, dass die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Europas und seine Fähigkeit, die gegenwärtige Wirtschaftskrise zu überwinden, in hohem Maße davon abhängen, ob es in der Lage ist, die umfassende und erfolgreiche Anwendung von IKT in Unternehmen zuwege zu bringen; weist darauf hin, dass die KMU noch einen großen Rückstand gegenüber Großunternehmen aufweisen, und macht besonders auf die Garantien aufmerksam, die den Kleinstunternehmen und den kleinen Unternehmen gegeben werden sollten, damit sie nicht von den Vorteilen der Entwicklung der IKT ausgeschlossen sind; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Förderung der Nutzung von IKT-Werkzeugen in KMU aufzustocken, damit sie ihre Produktivität steigern;

58. fordert die Kommission auf, einen „Digitalplan“ zur Förderung von Internet-Geschäftsmöglichkeiten vorzulegen, der in erster Linie jenen Menschen Alternativen bieten soll, die in jüngster Zeit im Zuge der Finanzkrise arbeitslos geworden sind; ist der Auffassung, dass der Plan die Bereitstellung erschwinglicher Software und Hardware sowie eines kostenlosen Internet-Anschlusses und kostenloser Beratung umfassen sollte;

59. ist der Ansicht, dass die Agenda 2015.eu zum Ziel haben sollte, die IKT zum Bestandteil einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen zu machen; fordert dazu auf, die IKT einzusetzen, um den Zielkomplex „20-20-20“ der Klimaschutz-Strategie zu erfüllen; vertritt die Auffassung, dass umzusetzende Anwendungen wie z. B. intelligente Stromnetze, intelligente Messsysteme, intelligente Mobilität, intelligente Kraftfahrzeuge, intelligente Wasserbewirtschaftung und elektronische Gesundheitsdienste als Schlüsselinitiativen im Rahmen von „2015.eu“ zu betrachten sind; weist darauf hin, dass der „ökologische Fußabdruck“ des IKT-Bereichs bis 2015 um 50 % verringert werden sollte;

60. ist der Ansicht, dass der internationale Handel auf dem Grundsatz der Fairness beruhen sollte, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Marktöffnung und berechtigtem Schutz der verschiedenen Wirtschaftszweige zu erreichen, wobei auf die Arbeitsbedingungen und die sozialen Bedingungen besonderer Wert gelegt werden sollte;

61. ist der Ansicht, dass die Übernahme der Verantwortung für die „Agenda 2015.eu“ durch alle politischen und räumlichen Ebenen (EU, nationale und regionale Ebene) im Geist des staatlichen Handelns auf mehreren Ebenen und die politische Wahrnehmbarkeit der Agenda entscheidende Voraussetzungen für ihre erfolgreiche Umsetzung sind; schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass regelmäßig Gipfeltreffen zur Digitalen Agenda abgehalten werden, um die Fortschritte auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten zu überprüfen und frische politische Impulse zu geben;

62. macht die Kommission besonders darauf aufmerksam, dass es notwendig ist, spezifische, messbare, angemessene, realistische und zeitgebundene Ziele (SMART-Ziele) zu setzen und einen Aktionsplan zu beschließen, durch den alle geeigneten EU-Instrumente aktiviert werden: Finanzierung, nicht zwingende Rechtsinstrumente, Durchsetzung und nötigenfalls gezielte Rechtsvorschriften in allen relevanten Politikbereichen (d. h. elektronische Kommunikation, Bildung, Forschung, Innovation, Kohäsionspolitik); fordert die Kommission auf, eine regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse der „Agenda 2015.eu“ anhand einer breiten Palette von Indikatoren vorzunehmen, durch die eine quantitative und qualitative Untersuchung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen möglich wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine angemessene Koordinierung zwischen den EU-Programmen und den nationalen und regionalen Programmen in diesem Bereich Sorge zu tragen;

63. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 133.
  • [2]  ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 364.
  • [3]  ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 87.
  • [4]  ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 370.

BEGRÜNDUNG

Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) durchdringen praktisch alle Bereiche unseres Lebens. Die IKT sind untrennbar mit unserem Wunsch nach einer gedeihenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft, dem Schutz unserer Umwelt und einer demokratischeren, offenen und integrativen Gesellschaft verbunden. Die Veränderungen, die wir erlebt haben, können nicht länger als eine evolutionäre Fortentwicklung der industriellen Vergangenheit angesehen werden. Sie fordern eine radikale Umwälzung. Wir können deshalb nicht wie bisher weitermachen. Europa wird die Früchte dieser digitalen Revolution nur ernten, wenn alle EU-Bürger mobilisiert und in die Lage versetzt werden, in vollem Maße an der neuen digitalen Gesellschaft teilzuhaben.

Die Politikbereiche und fördernden Faktoren, die in diesem Bericht benannt werden, bilden einen allgemeinen Rahmen für die Politik der EU im IKT-Bereich während der kommenden fünf Jahre, den die Berichterstatterin „Agenda 2015.eu“ nennen möchte. Diese erneuerte Agenda kann bildlich als eine „Entwicklungsspirale 2015.eu“ dargestellt werden (siehe Anhang). Im Mittelpunkt der Spirale steht das Individuum (sowohl als Bürger als auch als Verbraucher). Jeder Mensch sollte die entsprechenden Fähigkeiten erwerben und an jedem Ort über Hochgeschwindigkeitsverbindungen Zugang zum Internet haben. Die Bürger benötigen außerdem einen klaren Rechtsrahmen, durch den ihre Rechte geschützt und das notwendige Vertrauen und die notwendige Sicherheit gewährleistet werden. Dies ist von grundlegender Bedeutung, damit die Bürger die Freiheit genießen können, im gesamten Binnenmarkt ungehinderten Zugang zu digitalen Dienstleistungen und Inhalten zu haben („fünfte Freiheit“). Auch sind Wissen und Technologien unverzichtbar, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu fördern und den Wohlstand der Gesellschaft zu mehren.

Der vorliegende Bericht soll – insbesondere der Kommission – Ratschläge und Anregungen zu einem Vorschlag für eine umfassende Strategie für den Zeitraum bis 2015 und zu einem Aktionsplan zur Aktivierung aller geeigneten EU-Instrumente – Finanzierung, nicht zwingende Rechtsinstrumente, Durchsetzung und nötigenfalls gezielte Rechtsvorschriften – liefern.

I. Starthilfe für Bürger und Verbraucher

Europa wird die Früchte dieser digitalen Revolution nur ernten, wenn alle EU-Bürger mobilisiert und in die Lage versetzt werden, in vollem Maße an der neuen digitalen Gesellschaft teilzuhaben. Dazu ist Vertrauen notwendig: auf Seiten der Investoren, damit sie sich langfristig engagieren, auf Seiten der Regierungen, damit sie konsequentere Schritte in Richtung elektronischer Behördendienste unternehmen, und auf Seiten der Bürger, damit sie die digitalen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

1. Die Gewährleistung des flächendeckenden Zugangs zum Internet über Hochgeschwindigkeitsverbindungen

Der Zugang zu stabilen und zuverlässigen verdrahteten und drahtlosen Breitbandnetzen für alle Nutzer ist eine Voraussetzung für die Schaffung einer europäischen Wissensgesellschaft. Stationäre und drahtlose Technologien müssen allgemein verfügbar und interoperabel sein, damit ein durchgängiger Hochgeschwindigkeitszugriff auf das Internet möglich wird.

1.1 Der Weg zu einer vollständig vernetzten Gesellschaft

Dieses Ziel erfordert Strategien, durch die der Zugang zu fairen Bedingungen und auf Wettbewerb beruhenden Preisen für alle Gemeinwesen, unabhängig von ihrer geografischen Lage, gefördert und mithin sichergestellt wird, dass kein europäischer Bürger ausgeschlossen wird. Unter einer vollständig vernetzten Gesellschaft ist heutzutage auch eine mobile Gesellschaft zu verstehen. Die Mobilfunkwirtschaft hängt in hohem Maße von den Kosten und der Verfügbarkeit von Frequenzen ab, und es ist wichtig, dass die durch die digitale Dividende nutzbar gewordenen Frequenzbereiche so schnell wie praktisch möglich verfügbar gemacht werden, ohne dadurch bestehende Rundfunkdienste oder andere Dienste zu beeinträchtigen.

Politische Ziele:

· Jeder Haushalt in der EU sollte bis 2013 zu einem unter Wettbewerbsbedingungen entstehenden Preis einen Breitbandzugang zum Internet erhalten.

· Europas Status als der „mobile Erdteil“ sollte aufrechterhalten werden. Bis 2015 sollten 75 % der Mobilfunkteilnehmer 3 G-Netze (oder noch höher entwickelte Netze) nutzen.

Politische Maßnahmen:

· Überprüfung der Universaldienstverpflichtungen durch die Kommission bis 2010;

· Aufstellung einer europäischen Strategie für Hochgeschwindigkeits-Breitband, einschließlich einer Aktualisierung der Ziele der Mitgliedstaaten (2010–2015);

· Beschleunigung der harmonisierten Ausnutzung der digitalen Dividende (2010–2015) und Förderung des Ausbaus der Breitbandabdeckung und ‑qualität mittels Zuteilung

1.2 Ausbau der Infrastruktur der nächsten Generation

Der Kapitalaufwand, der für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in der gesamten EU erforderlich werden könnte, ist zweifelsohne nennenswert. Die neuen Bestimmungen des Telekommunikationspakets zu Zugangsnetzen der nächsten Generation sorgen für ein stabiles und prognostizierbares Umfeld, durch das Investitionen gefördert und gleichzeitig der Wettbewerb aufrechterhalten und Risikobereitschaft belohnt wird.

Politische Ziele:

· 50 % der Haushalte in der EU sollten bis 2015 Zugang zu Hochgeschwindigkeitsnetzen haben.

Politische Maßnahmen:

· Zügige Umsetzung des Telekommunikationspakets (vor Mitte 2011).

2. Kompetenzen im IKT-Bereich für eine integrative digitale Gesellschaft

Das Potenzial Europas liegt in den Fähigkeiten seiner Bevölkerung, seiner Arbeitskräfte und seiner Organisationen. Ohne flächendeckende Infrastruktur können IKT nur in begrenztem Umfang angewendet werden, und ohne Kenntnisse lässt sich aus dieser Anwendung nur begrenzter wirtschaftlicher und sozialer Nutzen ziehen. Wenn man den Mangel an IKT-Kenntnissen ignoriert, wird er sich zu dem Engpass entwickeln, der die EU daran hindert, im weltweiten wirtschaftlichen Wettbewerb mitzuhalten. Die erforderlichen Kenntnisse und Instrumente werden sich von Altersgruppe zu Altersgruppe unterscheiden, sind aber in allen Altersgruppen sehr notwendig.

Politische Ziele:

· Reduzierung der Mängel bei den Kenntnissen und Kompetenzen im IKT-Bereich um die Hälfte bis 2015;

· alle Primar- und Sekundarschulen sollten bis 2015 über Hochgeschwindigkeitszugänge zum Internet verfügen;

· allen Schülern an Primar- und Sekundarschulen sollte bis 2015 Unterricht über die Gefahren im Internet und seine sichere und verantwortungsvolle Nutzung erteilt werden;

· allen Erwachsenen im arbeitsfähigen Alter sollten Bildungsmöglichkeiten für den IKT-Bereich angeboten werden (2010–2015).

Politische Maßnahmen:

· ein Aktionsplan für Kenntnisse und Kompetenzen im IKT-Bereich (2010–2015) mit den folgenden Inhalten:

- besondere Maßnahmen (z. B. Gutscheine) zur Vermittlung von Kenntnissen im IKT-Bereich für vom Ausschluss bedrohte Gruppen;

- öffentlich-private Partnerschaften und Anreize für Initiativen im Privatsektor, allen Arbeitnehmern Fortbildungsangebote zu unterbreiten;

- eine Initiative mit dem Titel „Mach Dich schlau fürs Internet!“ („Be smart online!“), deren Ziel es ist, alle Lernenden mit der sicheren Nutzung von IKT vertraut zu machen;

- ein IKT-Diplom auf EU-Ebene als Bestandteil der normalen Schulbildung und eine EU-Zertifizierungsregelung für Kenntnisse im IKT-Bereich, die außerhalb des institutionellen Bildungssystems erworben wurden.

3. Rechte im digitalen Umfeld

Ohne ausreichendes Vertrauen in die Rechtsvorschriften für den neuen digitalen Raum nehmen die Bürger von Kommunikation, freier Äußerung ihrer Meinung und Geschäftsabschlüssen Abstand. Europa wird das vollständige soziale und wirtschaftliche Potenzial des neuen Internet-Umfelds nur dann freisetzen, wenn seine Bürger gründlich vorbereitet und informiert sind.

Die Bürger sollten darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihr Verhalten im Internet Auswirkungen auf ihre Privatsphäre haben kann, und sie sollten das Recht erhalten, die Löschung ihrer persönlichen Daten zu fordern, selbst wenn die Erhebung dieser Daten mit ihrer Zustimmung erfolgt ist. Eine weitere bedeutende Herausforderung ist der Kampf gegen die Internet-Kriminalität. Die tatsächliche Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich wird oft durch grenzüberschreitende Rechtsprobleme, wie die Unklarheit der gerichtlichen Zuständigkeit und des anzuwendenden Rechts, behindert.

Politische Ziele:

· Alle Bürger sollten ihre grundlegenden Rechte im digitalen Umfeld kennen.

· Alle Nutzer sollten die Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben (das „Recht darauf, vergessen zu werden“).

Politische Maßnahmen:

· Formulierung einer Charta der Bürger- und Verbraucherrechte im digitalen Umfeld bis 2012;

· Ratifizierung des Übereinkommens über Computerkriminalität durch alle Mitgliedstaaten (2010–2015).

II. Ein offener und wettbewerbbestimmter Internet-Binnenmarkt

Die gesamte Wirtschaft der EU kann nur dann gut funktionieren, wenn die digitale Wirtschaft gut funktioniert. Der freie Verkehr von Internet-Dienstleistungen wird jedoch gegenwärtig stark durch die zahlreichen unterschiedlichen Vorschriften auf der Ebene der Mitgliedstaaten behindert. Die Unternehmen sehen sich beim grenzüberschreitenden Verkauf zahlreichen Hindernissen gegenüber, insbesondere aufgrund der verschiedenen Vorschriften der Mitgliedstaaten in Bereichen wie Verbraucherschutz, Mehrwertsteuer, Verwertung elektrischer und elektronischer Geräte, besondere Produktvorschriften und Abwicklung von Zahlungsvorgängen. Wenn dieses Problem nicht gelöst wird, werden Unternehmen und Verbraucher niemals das volle Potenzial der digitalen Wirtschaft ausschöpfen.

4. Wirksame Umsetzung des neuen Rechtsrahmens

Schätzungen von Fachleuten zufolge entstehen den europäischen Unternehmen durch die unterschiedlichen Rechtsvorschriften für den Telekommunikationssektor jährliche Kosten in Höhe von 20 Milliarden Euro – ein Kostenfaktor, der so schnell wie möglich beseitigt werden sollte, indem die Reformen umgesetzt und die neuen Vorschriften wirksam angewandt werden.

Politische Ziele:

· Schaffung eines vollständig von Wettbewerb bestimmten Marktes für elektronische Kommunikation;

· Gewährleistung eines offenen Internets, in dem das Recht der Bürger gewahrt wird, auf Informationen zuzugreifen und Informationen zu verbreiten oder Anwendungen und Dienste eigener Wahl zu benutzen.

Politische Maßnahmen:

· schnellstmögliche Umsetzung und Anwendung des überarbeiteten Rechtsrahmens (vor Mitte 2011);

· das GEREK sollte so schnell wie möglich seine Arbeit aufnehmen;

· harmonisierte Umsetzung der Vorschriften zur „Netzneutralität“ in den Mitgliedstaaten;

· das Problem Roaming muss bis 2013 so gelöst werden, dass es nicht mehr notwendig ist, fortwährend die Endkundenpreise zu regulieren.

5. Ausbau des Marktes für digitale Dienstleistungen

In Europa ist noch kein voll funktionsfähiger Binnenmarkt für Internet-Dienstleistungen geschaffen worden. Die Zahlen sprechen für sich: Nur 7 % aller Geschäftsvorgänge, die von europäischen Kunden über das Internet abgewickelt werden, sind grenzüberschreitend, und nur 35 % der gesamten Bevölkerung der EU haben in den vergangenen drei Monaten fortgeschrittene Internet-Dienstleistungen in Anspruch genommen.

5.1 Abbau der Hindernisse auf dem Markt für digitale Dienstleistungen

Eine Fragmentierung des europäischen Markts, der 500 Millionen Verbraucher umfasst, verhindert Größenvorteile, was den Unternehmen und Verbrauchern zum Nachteil gereicht. Der EU-Rechtsrahmen für die Informationsgesellschaft wurde im Verlauf mehrerer Jahre (vor allem zwischen 2000 und 2005) bruchstückhaft konzipiert und besteht aus einer Reihe von EU-Richtlinien, die jeweils eines oder mehrere Einzelgebiete der Informationsgesellschaft abdecken (Datenschutzrichtlinie von 1995, Richtlinie über elektronische Signaturen von 1999 und Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr aus dem Jahr 2000). Nahezu ein Jahrzehnt nach ihrer Verabschiedung scheinen diese Richtlinien aufgrund der gestiegenen Komplexität des Internet-Umfelds und der Einführung neuer Technologien überholt. Während die rechtlichen Probleme, die sich aus einer Reihe von Richtlinien ergeben, durch eine schrittweise Aktualisierung kleineren Umfangs gelöst werden können, bedürfen andere Richtlinien einer gründlicheren Überprüfung.

Politische Ziele:

· Beseitigung der entscheidenden ordnungspolitischen Hemmnisse für grenzüberschreitende Transaktionen über das Internet bis 2015;

· jeder Mobilfunkanwender sollte sein Gerät bis 2015 als mobiles Mittel zur Abwicklung von Zahlungen benutzen können.

Politische Maßnahmen:

· Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes mit Auswirkungen auf den Internet-Binnenmarkt: Auflistung der Hindernisse und zielgerichtete Maßnahmen zum Abbau der wesentlichen Hemmnisse.

· Aufstellung gemeinsamer, EU-weit gültiger Normen und Regeln für mobile Zahlungen („m-cash“).

5.2 Digitalumstellung von öffentlichen Dienstleistungen

IKT-Instrumente ermöglichen ein verstärktes öffentliches Engagement, erweiterten Zugang zu öffentlichen Informationen und gesteigerte Transparenz. Die Mobilität im Binnenmarkt kann durch nahtlos ineinandergreifende elektronische Behördendienste für die Gründung und den Betrieb von Unternehmen sowie in Verbindung mit Studium, Arbeit, Wohnen und Ruhestand überall in der EU verstärkt werden.

Politische Ziele:

· Alle öffentlichen Dienstleistungen sollten bis 2015 im Internet verfügbar und für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein;

· der „CO2-Fußabdruck“ der öffentlichen Dienstleistungen sollte bis 2015 um 50 % verringert werden.

Politische Maßnahmen:

· Aufstellung nationaler Pläne für die Digitalumstellung von öffentlichen Dienstleistungen, die auch Folgendes umfassen:

- Ziele und Maßnahmen, um Verwaltungs-, Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen bis 2015 auf das Internet umzustellen und deren Inanspruchnahme durch die Bürger und die Unternehmen zu fördern.

6. Entwicklung der „fünften Freiheit“: freier Verkehr von Inhalten und Wissen

In Bezug auf die Bereitstellung digitaler Inhalte kann Europa nicht den Anspruch erheben, der größte Markt der Welt zu sein – es besteht aus 27 einzelnen Märkten. Anbieter von Inhalten sehen sich übermäßig komplexen einzelstaatlichen Lizenzerteilungssystemen gegenüber, durch die es den im IKT-Bereich tätigen Unternehmen schwerer gemacht wird, Inhalte anzubieten, die auch uneingeschränkt legal sind. Dies ist nicht nur der Grund dafür, dass es im Internet nur in begrenztem Umfang legale inhaltliche Angebote gibt, sondern es behindert auch die Entwicklung neuer Mediendienste. Diese Probleme sind Teil einer schwierigen und dringenden Diskussion; sie machen aber in jedem Falle deutlich, dass eine grundlegende Überprüfung des gegenwärtigen Stands des Internet-Urheberrechts notwendig wird. Wir müssen diese Diskussion beschleunigen, um solide, ausgeglichene und für Nutzer und Rechteinhaber attraktive Lösungen zu gewährleisten.

Politische Ziele:

· Ein einfacher, verbraucherfreundlicher Rechtsrahmen für den Zugang zu digitalen Inhalten in Europa bis 2015.

Politische Maßnahmen:

· Schaffung eines europäischen Rechtstitels für das Urheberrecht gemäß Artikel 118 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bis 2013;

· Aufstellung gemeinsamer, EU-weit gültiger Normen und Regeln für Zahlungen über das Internet (d. h. „m-cash“) bis 2012.

III. Eine florierende Wirtschaft und eine wohlhabende Gesellschaft

Es ist weithin anerkannt, dass ein direkter Zusammenhang zwischen den Investitionen in IKT und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteht, weil durch erstere die Innovationsfähigkeit aller Industriezweige horizontal gesteigert, die Produktivität erhöht und die Optimierung der Nutzung natürlicher Ressourcen gefördert wird. Forschung und Innovationsfähigkeit sind von entscheidender Bedeutung dafür, ob man in der Lage ist, die IKT zu formen, zu beherrschen und anzupassen und für den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fortschritt zu nutzen.

7. Forschung und Entwicklung auf Weltniveau fördern

Offene Innovationen erfordern weltweite Wechselbeziehungen innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette der Forschung und eine vereinfachte Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen außerhalb Europas. In diesem Zusammenhang sollte die Forschungs- und Innovationspolitik im Bereich der IKT die Bündelung öffentlicher und privater Forschungsmittel und deren Konzentration auf Gebiete ermöglichen, in denen Europa weltweit führend ist oder weltweit führend werden kann. Forschungsanstrengungen sollten nicht durch übertriebenen bürokratischen Aufwand bei öffentlichen Finanzierungsprogrammen geschwächt werden.

Politische Ziele:

· Europa sollte bei der Entwicklung von Internet-Technologien führend sein;

· technologische Führung bei IKT-Anwendungen mit niedrigen CO2-Emissionen;

· radikaler Abbau des bürokratischen Aufwands beim Rahmenprogramm der EU.

Politische Maßnahmen:

· Verdoppelung der EU-Mittel für Forschung im IKT-Bereich in der nächsten finanziellen Vorausschau und Vervierfachung der Mittel für die Anwendung von IKT;

· Aufbau der öffentlich-privaten Partnerschaft für ein künftiges Internet;

· Neugestaltung der Verfahren des Rahmenprogramms, um den bürokratischen Aufwand zu beseitigen, und Schaffung eines Nutzergremiums, um Anwenderfreundlichkeit zu gewährleisten.

8. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft

Die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Europas und seine Fähigkeit, die gegenwärtige Wirtschaftskrise zu überwinden, beruhen in hohem Maße darauf, dass es in der Lage ist, die verbreitete und wirksame Anwendung von IKT in Unternehmen zu fördern. KMU können die wichtigste treibende Kraft für den Wiederaufstieg Europas sein. Bei der Anwendung produktivitätssteigernder IKT-Instrumente liegen die KMU jedoch wesentlich hinter den Großunternehmen zurück.

Politische Ziele:

· Die Handelsbilanz der EU bei Waren und Dienstleistungen im IKT-Bereich sollte bis 2015 positiv sein;

· 80 % der KMU sollten bis 2015 fortgeschrittene Managementinstrumente anwenden.

Politische Maßnahmen:

· Förderung des Entstehens von internetgestützten Diensten wie „Cloud Computing“ oder Software als Dienstleistung und ihrer Nutzung durch KMU.

9. Entwicklung der IKT zum Bestandteil einer Wirtschaft mit niedrigen CO2-Emissionen

Die IKT können und sollten eine wesentliche Rolle bei der Förderung eines verantwortbaren Energieverbrauchs in Privathaushalten, Verkehr, Energieerzeugung und Fertigung spielen. Durch intelligente Verbrauchsmessung, effiziente Beleuchtung, „Cloud Computing“ und verteilte Softwarearchitekturen können sich die Energieverbrauchsmuster ändern.

Politische Ziele:

· Senkung der CO2-Emissionen in den Schlüsselbereichen durch IKT um 15 % bis 2020;

· Reduzierung des „CO2-Fußabdrucks“ des IKT-Sektors um 50 % bis 2015;

· energieeffizienteres Verhalten der Verbraucher: Einbau intelligenter Stromzähler in 50 % der Wohnungen bis 2015.

Die politischen Maßnahmen werden Gegenstand eines gesonderten Initiativberichts sein.

IV. Fördernde Faktoren

Um die Agenda 2015.eu zu diesem strategischen Rahmen zu machen und die angestrebten Ergebnisse zu erzielen, bedarf es einer ausgeprägten Bereitschaft zur Übernahme politischer Verantwortung und effektiver Umsetzungsmechanismen.

10. Politische Führungsrolle

Ebenenübergreifende Verwaltung und Verantwortlichkeit

Die Agenda 2015.eu wird nur dann wirksam sein, wenn sich alle politischen Ebenen ihrer annehmen und wenn sie in gemeinsamer Verantwortung auf der Ebene der EU sowie auf nationaler und regionaler Ebene umgesetzt wird.

Politische Wahrnehmbarkeit

Die Abhaltung von Gipfeltreffen zur digitalen Agenda sollte dazu beitragen, die Fortschritte zu überprüfen, das Engagement der beteiligten Akteure kontinuierlich zu stärken, die Rolle der IKT deutlicher zu machen und frische politische Impulse abzugeben.

11. Effektive Umsetzung

SMART-Ziele und Vorgaben

Eine Strategie ohne spezifische, messbare, angemessene, realistische und zeitgebundene (SMART-) Ziele ist nicht mehr als eine Absichtsbekundung. Die Mitgliedstaaten sollten gemäß ihrer jeweiligen Situation nationale SMART-Ziele setzen.

EU-Aktions- und Rechtsetzungsprogramm

Die Ziele auf der Ebene der EU sollten in Form eines Aktionsplans und, wo notwendig, in Form zielgerichteter Rechtsvorschriften konkretisiert werden. Alle geeigneten Umsetzungsmechanismen und alle EU-Instrumente sollten aktiviert werden.

Überwachung und Leistungsvergleiche

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Fortschritte mit Hilfe eines 2015.eu-Anzeigers in jährlichem Rhythmus vergleichen, auswerten und überwachen.

ANHANG

Die 2015.eu-Entwicklungsspirale

(und die fördernden Faktoren)

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (25.2.2010)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einer neuen Digitalen Agenda für Europa: 2015.eu
(2009/2225(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Róża Thun und Hohenstein

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Juni 2007 zu dem Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld[1],

1.   weist darauf hin, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in allen gesellschaftlichen Bereichen zur Verfügung gestellt werden müssen, und stellt darüber hinaus fest, dass die IKT künftig der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit wesentliche Impulse verleihen und ein wichtiger Faktor bei der weiteren Konsolidierung des Binnenmarkts für Online-Dienstleistungen sein werden; ist der Ansicht, dass die Verbraucher und Bürger bei der Ausarbeitung einer digitalen Strategie, mit der Europa das Ziel verfolgen muss, weltweit die Führungsrolle im Bereich der IKT zu übernehmen, im Mittelpunkt stehen müssen, damit diese Strategie wirklich zum Erfolg geführt wird;

2.   betont, wie wichtig Unternehmen, die Kreativinhalte anbieten, für die Informationsgesellschaft sind, weil diese Branche, die zu Wirtschaftwachstum und Beschäftigung beiträgt, rasch wächst und dynamisch ist;

3.   fordert die Kommission auf, jährlich einen Bericht über die Überprüfung der Fortschritte zu veröffentlichen, die bei der Umsetzung bestimmter Maßnahmen wie Breitbandnetze, digitale Integration (e‑Inclusion), elektronische Gesundheitsdienste (e‑Health), IKT-gestütztes Lernen (e‑Learning) und elektronischer Geschäftsverkehr (e‑Business) in den einzelnen Mitgliedstaaten erzielt wurden, in dem aufgezeigt wird, wie diese Maßnahmen innovativ weiterentwickelt wurden, damit den Verbrauchern Dienste bereitgestellt werden, die sich auf dem neuesten Stand der Technik im IKT-Bereich befinden, und fordert die Kommission auf, sich dafür einzusetzen, dass so viele Behördendienste wie möglich online zur Verfügung gestellt werden, jedoch auch anzuerkennen, dass die Bürger in der EU geschult werden müssen, damit sie die Vorteile der IKT uneingeschränkt nutzen können;

4.   unterstützt den Standpunkt von Frau Kroes, wonach die digitale Agenda nur dann legitim ist, wenn sowohl den Bürgern als auch kleinen Unternehmen ein umfassender Zugang garantiert wird, und fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge zur Bekämpfung der Ausgrenzung im IKT-Bereich vorzulegen;

5.   fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen zur Förderung der Kompetenzen im IKT-Bereich auszubauen, damit alle Bürger in ihrem täglichen Leben die Online-Technologien nutzen können, um sich neue soziale, wirtschaftliche und unternehmerische Chancen zu erschließen;

6.   begrüßt die rasche Umsetzung der Rechtsakte über das Roaming; betont, dass die Preise für das Mobilfunk-Roaming in der EU, einschließlich der Preise für das Datenroaming, weiterhin fortlaufend überwacht werden müssen, damit ein gut funktionierender, verbraucherorientierter und von Wettbewerb bestimmter Binnenmarkt gewährleistet wird;

7.   betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten weiterhin Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Netz ergreifen sollten, die darauf ausgerichtet sind, die Bürger über die Prävention von Risiken im Netz aufzuklären und ihr Vertrauen gegenüber den neuen technologischen Möglichkeiten zu stärken;

8.   betont, dass Hindernisse im grenzüberschreitenden elektronischen Handel zu beseitigen sind und dass das Verbrauchervertrauen durch eine wirksame Strategie für einen IKT-Binnenmarkt in Europa gestärkt werden muss, indem die Wettbewerbsfähigkeit, die Zugänglichkeit, der transnationale Charakter und die Transparenz von Online-Dienstleistungen in Europa (z. B. Bücherversand oder Verkauf von audiovisuellen Produkten oder Musiktiteln) unter Einhaltung der Bestimmungen des Urheberrechts verbessert werden, wobei ein Höchstmaß an Verbraucherschutz zu gewährleisten ist und diskriminierende ortsbezogene Beschränkungen (z. B. aufgrund des Wohnsitzlandes oder des Ausgabelandes einer Kreditkarte) aufzuheben sind;

9.   betont, dass in den Mitgliedstaaten Initiativen ergriffen werden müssen, um die IKT-Kenntnisse der Öffentlichkeit zu verbessern; weist darauf hin, dass den EU-Bürgern unbedingt IKT-Kenntnisse vermittelt werden müssen, um sie dabei zu unterstützen, die Vorteile der Internetnutzung voll auszuschöpfen und an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben; hebt das Potenzial dieser Unterstützung für den grenzüberschreitenden Einkauf und den Zugang zu digitalen Diensten hervor;

10. weist darauf hin, wie wichtig eine Europäische Charta der Nutzerrechte ist, um die Rechte und Pflichten der Verbraucher in der Informationsgesellschaft festzuschreiben; ist der Ansicht, dass diese Charta insbesondere die Nutzerrechte in Bezug auf digitale Inhalte umfassen und den Umfang der grundlegenden Interoperabilität (vor allem im Bereich der öffentlichen Verwaltung) und die Einführung grundlegender Interoperabilitätsnormen gewährleisten sollte, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre und die Rechte schutzbedürftiger Nutzer (z. B. die Verbesserung der Zugänglichkeit von Internetseiten für behinderte Menschen); hebt hervor, dass sich die Europäische Charta für Nutzerrechte auch auf die Rechte des geistigen Eigentums von Autoren, Verlegern und Anbietern von Inhalten erstrecken sollte; hebt hervor, dass die Europäische Charta für Nutzerrechte auch den geltenden Rahmen für das Urheberrecht umfassen und einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Rechteinhaber und dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Inhalten (insbesondere zu kreativen Inhalten) und Wissen bereitstellen sollte; ist der Ansicht, dass Sanktionen als mögliche Maßnahmen im Bereich des Urheberrechts sich grundsätzlich gegen gewerbliche Nutzer und weniger gegen einzelne Bürger richten müssen;

11. betont, dass unbedingt ein globaler Ansatz erforderlich ist, wenn Herausforderungen wie Datenschutz und rechtswidrige Verwendung von Daten angegangen werden; fordert in diesem Zusammenhang eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Internet Governance Forum;

12. betont, wie wichtig eine weitreichende digitale Agenda in Verbindung mit der Vollendung des Binnenmarktes sein wird, weil dadurch administrative und rechtliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel beseitigt werden können und auch das Vertrauen in Online-Dienstleistungen gestärkt werden kann; stellt fest, dass der Binnenmarkt für digitale Dienste und Produkte fragmentiert ist; fordert daher die Kommission auf, das Problem der Ausgrenzung im IKT-Bereich anzugehen und dabei auch die Wirksamkeit der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung und des grenzüberschreitenden Rechtsschutzes zu verbessern;

13. weist darauf hin, dass der Rechtsrahmen, in dem die Mitgliedstaaten Universaldienste finanziell unterstützen können, nunmehr gänzlich überholt ist; fordert die Kommission auf, unverzüglich die seit langem erwartete Überprüfung der Universaldienst-Richtlinie durchzuführen, damit neue Initiativen zur Förderung der Hochgeschwindigkeitszugänge zu Breitband- und Mobilfunknetzen nicht länger zurückgehalten werden;

14. weist darauf hin, dass bei den Vorschriften über staatliche Beihilfen einige Unklarheiten bestehen, die die von der Gemeinschaft unterstützten Breitbanddienste beeinträchtigen könnten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit von Behörden, ihre Anforderungen an Netzkapazitäten – als Grundlage für neue Investitionen – zu konsolidieren; fordert die Kommission auf, sich zügig mit diesen Problemen zu befassen;

15. betont, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass Endnutzer mit Behinderungen den gleichen Zugang wie alle anderen Endverbraucher haben, so wie es das Parlament bei seiner Prüfung der Universaldienst- und Nutzerrechte-Richtlinie mit Nachdruck gefordert hat; fordert die Kommission auf, den Bedürfnissen von Nutzern mit Behinderungen in der „Agenda 2015.eu“ weitestgehend Rechnung zu tragen;

16. betont die Notwendigkeit, den neuen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation vollständig umzusetzen, damit wettbewerbsbestimmte Märkte für Netze, Produkte und Dienste der elektronischen Kommunikation verwirklicht werden und ein solides Umfeld für Investitionen in neue Technologien und ein verbesserter Binnenmarkt für die Informationsgesellschaft geschaffen wird; weist darauf hin, dass auf wettbewerbsfördernde Wirtschaftsregulierung erst dann verzichtet werden kann, wenn Märkte mit uneingeschränktem Wettbewerb verwirklicht sind;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.2.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

1

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pablo Arias Echeverría, Adam Bielan, Cristian Silviu Buşoi, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, António Fernando Correia De Campos, Jürgen Creutzmann, Evelyne Gebhardt, Louis Grech, Malcolm Harbour, Iliana Ivanova, Philippe Juvin, Sandra Kalniete, Alan Kelly, Eija-Riitta Korhola, Edvard Kožušník, Kurt Lechner, Tiziano Motti, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Matteo Salvini, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Laurence J.A.J. Stassen, Catherine Stihler, Kyriacos Triantaphyllides, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Cornelis De Jong, Frank Engel, Anna Hedh, Morten Løkkegaard, Antonyia Parvanova, Konstantinos Poupakis, Oreste Rossi, Kerstin Westphal

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (26.2.2010)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einer neuen Digitalen Agenda für Europa: 2015.eu
(2009/2225(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Cătălin Sorin Ivan

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  nimmt die langfristigen Erfolge der i2010-Strategie zur Kenntnis, ruft aber dazu auf, im Rahmen der nächsten Strategie ehrgeizigere Ziele zu stecken und neue, bürgerorientierte Schwerpunkte zu setzen, die allen EU-Bürgern sowohl wirtschaftliche als auch soziale und kulturelle Möglichkeiten bieten;

2.  fordert die Kommission dazu auf, eine umfassende Definition der digitalen Agenda auszuarbeiten und sie weiteren Beratungen mit dem Parlament und dem Rat zu unterziehen, damit die EU-Institutionen zu einer gemeinsamen Auffassung über die wichtigsten Ziele kommen;

3.  betont, dass Pluralismus, Pressefreiheit und die Achtung der kulturellen Vielfalt die Grundwerte und der Zweck der Europäischen Union sind; fordert daher die Kommission auf, sicherzustellen, dass alle vorgeschlagenen Strategien der EU mit diesen Werten und Zielen übereinstimmen;

4.  erkennt an, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft nicht nur eine wesentliche Rolle bei der Förderung der Vielfalt in Kultur und Medien sowie der partizipativen Demokratie spielt, sondern auch ein wichtiger Motor für nachhaltiges Wachstum in Europa ist und daher entscheidend zur wirtschaftlichen Erholung der EU beitragen kann; stellt fest, dass ein Umfeld gefördert werden muss, aus dem die Kreativwirtschaft auch in Zukunft unterstützt wird;

5.  stellt daher fest, dass digitale Agenda rasch klar festgelegt werden muss und dass dies ein wichtiger Aspekt der kulturellen Dimension Europas und seiner kulturellen Inhalte ist; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission dazu auf, das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in allen politischen Initiativen mit Bezug zur digitalen Agenda umzusetzen;

6.  hebt hervor, dass mit einer europäischen digitalen Agenda die Erstellung und Verbreitung hochwertiger und kulturell vielfältiger Inhalte in der EU gefördert werden muss, um allen EU-Bürgern Anreize zu bieten, digitale Technologien wie etwa das Internet zu nutzen, und um den kulturellen und sozialen Nutzen dieser Technologien für die EU-Bürger zu maximieren;

7.  hebt hervor, dass durch die digitale Dividende wertvolle Frequenzen frei werden und dadurch nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die soziale und kulturelle Entwicklung vorangebracht werden; fordert die Kommission dazu auf, anzuerkennen, wie wichtig es ist, äußerst populären, bereits bestehenden Plattformen, wie etwa dem digitalen terrestrischen Fernsehen, Möglichkeiten der Weiterentwicklung zu eröffnen, sowie die Entwicklung anderer neuer Technologien zu unterstützen;

8.  fordert einen umfassenden und integrierten Ansatz auf EU-Ebene, mit dem nicht nur Investitionen in neue Netzwerke und Plattformen gefördert werden, sondern in dem auch auf Garantien für die Offenheit, allgemeine Zugänglichkeit und Verfügbarkeit sowie die Sicherheit der Kommunikationssysteme und -infrastrukturen eingegangen wird und der eine sinnvolle Strategie zur Förderung der Medienkompetenz einschließlich der Sensibilisierung in Bezug auf die Nutzung neuer Technologien beinhaltet;

9.  hebt hervor, dass ein umfassender, partizipativer und integrativer Ansatz im Rahmen der digitalen Agenda der EU stark davon abhängt, dass die Dienste für alle Bürger diskriminierungsfrei zugänglich sind und ihre Interoperabilität tatsächlich gewährleistet ist;

10. hebt die Bedeutung des Datenschutzes in der digitalen Welt hervor und fordert die Kommission auf, nicht nur Datenschutz und Privatsphäre im engeren Sinne, sondern insbesondere die diesbezüglichen Bedürfnisse von Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu berücksichtigen;

11. betont, dass zur Verbesserung der IKT-bezogenen Wettbewerbsfähigkeit besonders darauf zu achten ist, regionale Unterschiede beim Zugang zu Informationstechnologien bzw. bei der Abdeckung mit Breitband-Internetanschlüssen auszugleichen;

12. betont, dass in der neuen digitalen Agenda die Digitalisierung des einzigartigen europäischen Kulturerbes und die Verbesserung des Zugangs für die Bürger wichtiger genommen werden muss;

13. fordert zu neuen Investitionen in die Forschung auf, um für eine stärkere Verbreitung digitaler Instrumente zu sorgen und damit allen Bürgern den Zugang zu kulturellen Inhalten zu gewährleisten;

14. empfiehlt, eine Informationskampagne auf EU-Ebene aufzulegen, um eine erhöhte Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu erreichen, insbesondere durch die Entwicklung und Verbreitung digitalisierter kultureller Inhalte;

15. fordert die Mitgliedstaaten dringend dazu auf, die Digitalisierungspolitik der EU finanziell ausreichend zu unterstützen und fordert gleichzeitig sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten auf, angemessene Lösungen für die bestehenden rechtlichen Hindernisse zu finden;

16. hebt hervor, dass Europeana das richtige Instrument ist, um den Bürgern Zugang zum europäischen Kulturerbe zu gewähren und ihre diesbezüglichen Kenntnisse zu verbessern;

17. fordert die Kommission insbesondere auf, als Teil der digitalen Agenda einen modernen Rechtsrahmen für das Urheberrecht auszuarbeiten, der der Digitalisierung und Hybridisierung der Medien gerecht wird, sowie die Fortentwicklung des Internets zu unterstützen, das viele neue Möglichkeiten für die Verbreitung von kreativen Inhalten und den Zugang zu ihnen bietet, gleichzeitig aber auch Risiken aufweist, etwa in Form der rechtswidrigen Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte; unterstützt wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung von Online-Piraterie und zum Schutz von Urheberrechten;

18. hebt hervor, dass ein ausgewogener europäischer Ansatz in Bezug auf das Urheberrecht erforderlich ist, mit dem der Zugang der Bürger zu kreativen Online-Inhalten gewährleistet wird, ohne jedoch das Erfordernis zu untergraben, dass die Rechte von Autoren, Musikern und anderen Künstlern auf ein Einkommen aus ihren Werken angemessen geschützt werden;

19. fordert, dass Transparenz, Zugänglichkeit und Chancengleichheit bei der Nutzung von IKT-Systemen gewährleistet sind, um einer immer größeren Zahl von europäischen Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung solcher Systeme zu erleichtern;

20. hebt hervor, wie wichtig die Umsetzung von Strategien und Maßnahmen zur Förderung von Kenntnissen und Kompetenzen im IKT-Bereich ist, um Hindernisse für die gesellschaftliche Integration und die persönliche Entwicklung unter dem Gesichtspunkt des lebensbegleitenden Lernens abzubauen;

21. hebt hervor, wie wichtig der Zugang zu den digitalen Technologien und Innovationen im IKT-Bereich für benachteiligte gesellschaftliche Gruppen wie etwa Nichterwerbstätige, Menschen mit niedrigem Bildungsstand und ältere Menschen als Mittel der sozialen Integration und im Kampf gegen Armut und wachsende Ungleichheiten ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher dazu auf, spezielle Programme wie eInclusion und Unterstützungstechnologien fortzuführen, mit denen diesen Gruppen der Zugang erleichtert werden soll;

22. empfiehlt die Veranstaltung regelmäßiger IKT-Schulungen am Arbeitsplatz, um die digitalen Kompetenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit die Arbeitsproduktivität zu verbessern und um zu verhindern, dass Personen, die keine oder nur begrenzte Fertigkeiten und Kenntnisse dieser Art besitzen, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleiben;

23. empfiehlt, dass grundlegende digitale Kompetenzen ebenso wie Fremdsprachenkenntnisse Kindern bereits im Vorschulalter vermittelt werden, um sie von Anfang an zu kompetenten Benutzern zu erziehen;

24. weist darauf hin, dass die Nutzer im Umgang mit den vielfältigen Angeboten im Internet geschult werden müssen und dass insbesondere Eltern und Betreuer Minderjährige bei der sicheren Nutzung der Netze unterstützen müssen;

25. hebt hervor, wie wichtig es ist, Schülern den Umgang mit den online verfügbaren Ressourcen zu vermitteln;

26. erkennt die Bedeutung des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln als eine die Innovationen im IKT-Bereich nutzende Bildungsmethode an, mit der auch auf die Bedürfnisse von Personen eingegangen werden kann, für die der Zugang zu konventionellen Unterrichtsmethoden erschwert ist, hebt jedoch hervor, dass ein Informationsaustausch zwischen Lehrenden, Lernenden und anderen am Bildungsprozess Beteiligten Grundvoraussetzung ist; darüber hinaus muss der internationale Austausch gefördert werden, um Bildungseinrichtungen wieder stärker ihre völkerverständigende Bedeutung zu verleihen;

27. fordert die Kommission auf, in den nächsten Mehrjahresprogrammen für die Jugend zu beachten, dass alle jungen Menschen während ihrer gesamten Bildungs- und Ausbildungszeit, und zwar gezielt bereits ab der Primarstufe, mit der Nutzung der fortgeschrittenen Informations- und Kommunikationstechnologien vertraut gemacht werden müssen;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.2.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia i Cutchet, Malika Benarab-Attou, Piotr Borys, Silvia Costa, Santiago Fisas Ayxela, Mary Honeyball, Cătălin Sorin Ivan, Petra Kammerevert, Morten Løkkegaard, Emma McClarkin, Marek Henryk Migalski, Katarína Neveďalová, Doris Pack, Chrysoula Paliadeli, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Pál Schmitt, Marco Scurria, Timo Soini, Emil Stoyanov, Hannu Takkula, László Tőkés, Helga Trüpel, Gianni Vattimo, Sabine Verheyen, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ivo Belet, Nessa Childers, Nadja Hirsch, Seán Kelly, Catherine Soullie, Rui Tavares

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.3.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

51

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Zoltán Balczó, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Reinhard Bütikofer, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Lena Ek, Ioan Enciu, Adam Gierek, Norbert Glante, Fiona Hall, Jacky Hénin, Romana Jordan Cizelj, Sajjad Karim, Arturs Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Michèle Rivasi, Paul Rübig, Amalia Sartori, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras, Henri Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Lara Comi, António Fernando Correia De Campos, Ilda Figueiredo, Andrzej Grzyb, Jolanta Emilia Hibner, Oriol Junqueras Vies, Ivailo Kalfin, Marian-Jean Marinescu, Vladko Todorov Panayotov, Frédérique Ries, Silvia-Adriana Ţicău, Hermann Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Britta Reimers