BERICHT zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/005 SE/Saab, Schweden)

11.12.2012 - (COM(2012)0622 – C7‑0363/2012 – 2012/2279(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Frédéric Daerden

Verfahren : 2012/2279(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0413/2012
Eingereichte Texte :
A7-0413/2012
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/005 SE/Saab, Schweden)

(COM(2012)0622 – C7‑0363/2012 – 2012/2279(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Parlament und den Rat (COM(2012)0622 – C7-0363/2012),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] (IIV vom 17. Mai 2006), insbesondere auf Nummer 28,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] (EGF-Verordnung),

–   unter Hinweis auf das in Nummer 28 der IIV vom 17. Mai 2006 vorgesehene Trilog-Verfahren,

–   in Kenntnis des Schreibens des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0413/2012),

A.  in der Erwägung, dass die Europäische Union die geeigneten Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer bereitzustellen, die von den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, und Hilfestellung bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu leisten;

B.   in der Erwägung, dass der Anwendungsbereich des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert wurde und nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern beinhaltet, die als direkte Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind;

C.  in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Union für entlassene Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommen wurde, und unter gebührender Berücksichtigung der IIV vom 17. Mai 2006 hinsichtlich der Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des Fonds dynamischen Charakter haben und so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte;

D.  in der Erwägung, dass Schweden Hilfe insgesamt für 3 748 zu berücksichtigende Entlassungen Unterstützung beantragt hat, von denen 1 350 für eine Unterstützung in der Saab Automobile SA, in einem ihrer Tochterunternehmen - SAAB Automobile Powertrain AB - und 16 ihrer Zulieferer in Schweden vorgesehen sind;

E.   in der Erwägung, dass der Antrag die in der EGF-Verordnung festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt;

1.   stimmt der Kommission zu, dass die Kriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung erfüllt sind und Schweden daher Anspruch auf einen finanziellen Beitrag gemäß dieser Verordnung hat;

2.   begrüßt den schwedischen Antrag; bedauert jedoch den Umstand, dass trotz des Antrags auf Unterstützung durch den EGF Schweden zu jenen Ländern gehört, die die Zukunft des EGF für die Zeit nach 2013 untergraben und eine Verlängerung der krisenbedingten Ausnahmeregelung blockieren;

3.   nimmt zur Kenntnis, dass die schwedischen Behörden den Antrag auf einen finanziellen Beitrag aus dem EGF am 25. Mai 2012 einreichten, und dass die Kommission die Bewertung des Antrags am 19. Oktober 2012 vorgelegt hat; begrüßt die relativ zügige Bewertungszeit;

4.   begrüßt die Tatsache, dass die schwedischen Behörden entlassenen Arbeitnehmern sofort helfen wollten und die Umsetzung des koordinierten Pakets personalisierter Dienstleistungen bereits am 20. Dezember 2011 begann, also lange vor der Entscheidung, die EGF-Hilfe zu gewähren;

5.   weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Beschäftigungsmöglichkeiten aller Arbeitnehmer durch eine adäquate Fortbildung und die Anerkennung der während der beruflichen Laufbahn erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern; erwartet, dass die im koordinierten Maßnahmenpaket angebotenen Fortbildungsmaßnahmen nicht nur dem Niveau und dem Bedarf der entlassenen Arbeitnehmer entsprechen, sondern auch dem aktuellen Unternehmensumfeld;

6.   stellt fest, dass es sich um einen weiteren EGF-Antrag handelt, der Entlassungen in der Automobilbranche betrifft, und dass dieser Sektor mit 16 Anträgen sowohl in Bezug auf das Krisen- als auch das Globalisierungskriterium Gegenstand der meisten EGF-Anträge ist;

7.   unterstreicht, dass Lehren aus der Vorbereitung und Umsetzung dieses Antrags und anderer Anträge in Bezug auf Massenentlassungen gezogen werden sollten;

8.   bedauert, dass die Insolvenz von Saab in der Region von Trollhattan, in der die Produktionsstätte lag, zum Anstieg der Arbeitslosigkeit um 20 % führte; stellt fest, dass die schwedischen Behörden nur 1 350 von 3 239 entlassenen Arbeitnehmern für die Unterstützung durch den EGF vorsahen; fordert die schwedischen Behörden auf, das Potenzial des EGF zugunsten der entlassenen Arbeitnehmer vollständig auszuschöpfen;

9.   fordert die beteiligten Organe auf, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Verfahrens- und Haushaltsvorschriften zu verbessern und die Inanspruchnahme des EGF somit zu beschleunigen; räumt ein, dass die Kommission infolge der Forderung des Parlaments nach Beschleunigung der Freigabe der Finanzhilfen ein verbessertes Verfahren eingeführt hat, in dessen Rahmen der Haushaltsbehörde die Bewertung der Kommission hinsichtlich der Förderfähigkeit eines EGF-Antrags zusammen mit dem Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds vorgelegt wird; hofft, dass weitere Verbesserungen bezüglich des Verfahrens in die neue Verordnung über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014–2020) einfließen und ein höheres Maß an Effizienz und Transparenz sowie eine bessere Wahrnehmbarkeit des EGF erreicht werden;

10. verweist auf die von den Organen eingegangene Verpflichtung, ein reibungsloses und zügiges Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des EGF zu gewährleisten und eine einmalige, zeitlich begrenzte und personenbezogene Unterstützung für Arbeitnehmer zu leisten, die infolge der Globalisierung und der Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden; unterstreicht die Rolle, die der EGF bei der Wiedereingliederung von entlassenen Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt übernehmen kann;

11. begrüßt, dass die schwedischen Behörden die zusätzlichen Maßnahmen des Pakets im Vergleich zu den regelmäßigen Dienstleistungen für Arbeitslose betonen;

12. unterstreicht, dass gemäß Artikel 6 der EGF-Verordnung sichergestellt werden sollte, dass aus dem EGF die Wiedereingliederung einzelner entlassener Arbeitnehmer in das Arbeitsleben unterstützt wird; betont ferner, dass aus Mitteln des EGF nur aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen kofinanziert werden dürfen, die zu einer dauerhaften und langfristigen Beschäftigung führen; weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF kein Ersatz für Maßnahmen, die gemäß innerstaatlichem Recht oder den Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, oder für Maßnahmen zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Industriesektoren sein darf; bedauert, dass der EGF für Unternehmen einen Anreiz darstellen könnte, ihre Vertragsbeschäftigten durch flexiblere und vertraglich kurzfristiger gebundene Arbeitskräfte zu ersetzen;

13. begrüßt, dass die angebotene Weiterbildung mit den in der Zukunft in der Region benötigten Fähigkeiten und Qualifikationen abgestimmt ist, und dass sie sich auf Wachstumsbranchen wie den Sektor für erneuerbare Energien konzentriert;

14. stellt fest, dass die übermittelten Angaben über das aus dem EGF zu finanzierende koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen Informationen über die Komplementarität mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, einschließen; fordert die Kommission erneut auf, in ihren Jahresberichten eine vergleichende Bewertung dieser Angaben vorzulegen, um die uneingeschränkte Einhaltung der bestehenden Verordnungen sicherzustellen und Überschneidungen zwischen von der Union finanzierten Dienstleistungen auszuschließen;

15. stellt fest, dass die Gemeinde positive Beziehungen zu den Sozialpartnern hergestellt hat, während sie die Saab-Arbeitnehmer unterstützte; bedauert jedoch, dass der Vorschlag der Kommission keine genaueren Informationen über das Anhörungsverfahren der Sozialpartner bei der Umsetzung der Maßnahmen enthält, insbesondere in Bezug auf die Einbeziehung, möglicherweise auch finanzieller Art, von Saab;

16. bedauert, dass die im Haushaltsplan 2012 veranschlagten Zahlungsermächtigungen in Höhe von 50 000 000 EUR in der EGF-Haushaltslinie 04 05 01 sich als unzureichend erwiesen haben, um alle benötigten Zahlungen abzudecken; bedauert, dass die Kommission vorgeschlagen hat, diese Zahlungen durch eine Übertragung von Zahlungsermächtigungen aus dem europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstrument (Linie 04 04 15) zu decken, anstatt mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2012 neue Mittel zu beantragen, wie sie dies für andere Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds berechtigterweise getan hat; erinnert daran, dass der EGF als eigenständiges spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen geschaffen wurde und daher zweckgebundene Mittel rechtfertigt, wodurch Mittelübertragungen aus anderen Haushaltslinien, wie sie in der Vergangenheit erfolgt sind, vermieden werden, die sich negativ auf die Verwirklichung der verschiedenen politischen Ziele des EGF auswirken könnten;

17. bedauert den Beschluss des Rates, die Verlängerung der „Krisenausnahmeregelung“ zu blockieren, in deren Rahmen nicht nur Arbeitnehmer, die wegen Veränderungen im Welthandelsgefüge ihren Arbeitsplatz verloren haben, sondern auch Arbeitnehmer, die infolge der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden, finanziell unterstützt werden können und die Kofinanzierungsrate der Programmkosten seitens der Union für Anträge, die nach dem 31. Dezember 2011 gestellt wurden, auf 65 % erhöht wird; fordert den Rat auf, diese Maßnahme unverzüglich wieder einzuführen;

18. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

19. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

20. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]  ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom xxx

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/005 SE/Saab, Schweden)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)      Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2)      Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Mio. EUR in Anspruch genommen werden kann.

(3)      Schweden hat am 25. Mai 2012 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt wegen Entlassungen bei der Firma Saab Automobile SA, eines ihrer Tochterunternehmen und 16 ihrer Zulieferer und diesen Antrag bis zum 20. August 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 5 454 560 EUR bereitzustellen.

(4)      Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Schwedens bereitzustellen –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen, damit der Betrag von 5 454 560 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu … am

Im Namen des Europäischen Parlaments                Im Namen des Rates

Der Präsident                                                           Der Präsident

  • [1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

BEGRÜNDUNG

I. Hintergrund

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde errichtet, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weit reichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen.

Gemäß den Bestimmungen von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] und Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[2] darf der Fonds einen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR nicht überschreiten; dieser Betrag wird der Marge unter der globalen Ausgabenobergrenze vom Vorjahr und/oder den annullierten Verpflichtungen aus den vorangegangenen beiden Jahren – mit Ausnahme derjenigen, die sich auf Rubrik 1b beziehen – entnommen. Nachdem festgestellt wurde, dass ausreichende Spielräume und/oder in Abgang gestellte Mittel verfügbar sind, werden die betreffenden Mittel umgehend als Rückstellung in den Haushaltsplan eingesetzt.

Das Verfahren sieht vor, dass die Kommission im Falle einer positiven Bewertung eines Antrags im Hinblick auf die Aktivierung des Fonds der Haushaltsbehörde einen Vorschlag für dessen Inanspruchnahme und gleichzeitig einen entsprechenden Antrag auf Mittelübertragung vorlegt. Parallel dazu könnte ein Trilog einberufen werden, um eine Einigung über den Einsatz des Fonds und die erforderlichen Beträge zu erzielen. Der Trilog kann in vereinfachter Form stattfinden.

II. Aktueller Stand: Vorschlag der Kommission

Am 19. Oktober 2012 nahm die Kommission einen neuen Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF zugunsten Schwedens an, um Arbeitnehmer, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung entlassen worden sind, bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Dies ist der vierzehnte Antrag, der im Rahmen des Haushaltsplans 2012 geprüft wird; er bezieht sich auf die Bereitstellung eines Gesamtbetrags von 5 454 560 EUR aus dem EGF für Schweden. Er betrifft 3 748 Entlassungen, von denen 1 350 für eine Unterstützung vorgesehen sind, einschließlich 3 239 Entlassungen bei der Saab Automobile AB und ihrem Tochterunternehmen SAAB Automobile Powertrain AB während des viermonatigen Bezugszeitraums vom 19. Dezember 2011 bis 19. April 2012 sowie weitere 509 Entlassungen bei 16 Subunternehmen vor dem Bezugszeitraum, die jedoch demselben Massenentlassungsverfahren zuzurechnen sind. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Die schwedischen Behörden haben im Einklang mit ebendiesem Gedankenstrich bestätigt, dass die Entlassungen mittlerweile vorgenommen worden sind.

Der Antrag wurde der Kommission am 25. Mai 2012 vorgelegt und bis zum 20. August 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Antrag die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 erfüllt und innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht wurde.

Eines der wichtigsten Kriterien bei der Einschätzung der Kommission war die Frage, ob eine Verbindung zwischen den Entlassungen und weitreichenden Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung besteht. Zur Begründung dieses Zusammenhangs verweisen die schwedischen Behörden auf den „2011 Automobile Industry Pocket Guide“[3], in dem aufgezeigt wird, dass auf die EU-27 im Jahr 2010 mit 15,1 Mio. Fahrzeugen 26 % der Pkw-Produktion weltweit entfielen – verglichen mit 34,1 % im Jahr 2005 bzw. 35,9 % im Jahr 2000 ist also ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen. Während desselben Zehnjahreszeitraums stieg der Marktanteil der BRIC-Länder von 8,4 % (2000) auf 15,8 % (2005) bzw. 33,5 % (2010). Der Rückgang des Anteils des europäischen Marktes am Pkw-Weltmarkt wird auch im Abschlussbericht CARS 21 bestätigt, der am 6. Juni 2012 veröffentlicht wurde[4].

Die schwedischen Behörden verweisen ferner auf den letzten Halbjahresbericht des Verbands der Europäischen Automobilhersteller (ACEA)[5], der zeige, dass der Abwärtstrend bei den Pkw-Neuzulassungen in der EU anhält. Die Zulassungszahlen lagen im Juni 2012 2,8 % unter denen vom Juni 2011, die wiederum im Vergleich zum Juni 2010 um 7,3 % zurückgegangen waren. In den letzten fünf Jahren wurde fast durchgängig ein rückläufiger Trend verzeichnet (2008 bis 2012; leichter Anstieg lediglich im Jahr 2009).

Seit General Motors im August 2008 angekündigt hatte, das Unternehmen verkaufen zu wollen, war die Lage von Saab in den vergangenen Jahren ungewiss. Nach mehreren ergebnislosen Verhandlungsrunden wurde Saab am 23. Februar 2010 von dem niederländischen Unternehmen Spyker Cars aufgekauft. Schon bald kam es zu Liquiditätsproblemen, die Produktion wurde gestoppt. Der Versuch, das Unternehmen an eine chinesische Firma zu verkaufen, scheiterte, als General Motors die Lizenzerteilung für die Fahrzeuge, die die Firma bauen wollte, verweigerte. Am 19. Dezember 2011 meldete Saab Automobile Insolvenz an.

Die schwedischen Behörden führen an, dass trotz der Probleme, die Saab in den letzten Jahren hatte, die Insolvenz und die Schließung nicht vorherzusehen waren. Mehrere Käufer waren an der Übernahme des Unternehmens und seiner Belegschaft interessiert, und etliche Fahrzeugkonzepte und -modelle waren für potenzielle Käufer attraktiv. Erst als GM als früherer Eigentümer einem potenziellen chinesischen Käufer die notwendigen Lizenzen nicht erteilen wollte, sah das Unternehmen keine andere Option mehr als die Insolvenz.

Die schwedischen Behörden weisen darauf hin, dass die meisten EGF-Anträge bislang aus der Automobilbranche kamen – sieben der 16 Anträge wurden mit der Globalisierung des Handels begründet, die restlichen neun dagegen waren die Folge der Krise[6].

Das zu finanzierende koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen, einschließlich seiner Vereinbarkeit mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, umfasst Maßnahmen zur Wiedereingliederung der 1 350 zu unterstützenden Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt, wie etwa Unterstützung bei der Arbeitssuche, Berufsberatung, Anrechnung von Erfahrungen und arbeitsmarktorientierte Schulungen, Praktika und Unterstützung bei der Arbeitsuche, Unterstützung bei Unternehmensneugründungen und Mobilitätsbeihilfen.

Laut den schwedischen Behörden bilden alle oben genannten Maßnahmen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen und stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen mit dem Ziel dar, die Arbeitnehmer wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Diese personalisierten Dienstleistungen begannen am 20. Dezember 2011.

Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der schwedischen Behörden folgende Angaben:

· Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind.

· Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene Arbeitnehmer unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.

· Es wurde bestätigt, dass für die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten in Anspruch genommen wird.

Hinsichtlich der Management- und Kontrollsysteme hat Schweden der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag vom schwedischen Staatlichen Arbeitsmarktdienst (PES) verwaltet werde, der förmlich zur Verwaltungs- und Zahlungsbehörde ernannt wird. Die Rechnungsführung wird vom Referat Interne Rechnungsprüfung geprüft; dieses Referat ist eine dem PES-Vorstand zugeordnete separate Stelle. Seine Aufgabe besteht darin, das internen Kontroll- und Überprüfungsverfahren bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung zu prüfen, Verbesserungsvorschläge zu machen und den Vorstand und den Generaldirektor mit Rat und Tat zu unterstützen. Die Projekte werden regelmäßig geprüft.

Der Bewertung der Kommission zufolge erfüllt der Antrag die in der EGF-Verordnung aufgestellten Förderkriterien, und sie empfiehlt der Haushaltsbehörde die Genehmigung des Antrags.

Im Hinblick auf die Inanspruchnahme des Fonds hat die Kommission der Haushaltsbehörde einen Antrag auf Mittelübertragung über einen Gesamtbetrag von 5 454 560 EUR aus der EGF-Reserve (40 02 43) als Verpflichtungen auf die EGF-Haushaltslinie 04 05 01 unterbreitet. Nach der IIV kann der Fonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 500 Millionen Euro in Anspruch genommen werden.

Dies ist der vierzehnte Vorschlag für eine Inanspruchnahme des Fonds, der der Haushaltsbehörde 2012 unterbreitet wird. Werden die hiermit beantragten Mittel in Höhe von 5 454 560 EUR daher von den verfügbaren Mitteln in Abzug gebracht, so verbleibt bis Ende 2012 noch ein Betrag von 444 552 058 EUR.

III. Verfahren

Die Kommission hat einen Antrag auf Mittelübertragung vorgelegt, damit die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden, wie dies unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen ist.

Der Trilog über den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF könnte in vereinfachter Form erfolgen, wie dies in Artikel 12 Absatz 5 der Rechtsgrundlage vorgesehen ist, es sei denn, zwischen Parlament und Rat kommt es zu keiner Einigung.

Gemäß einer internen Übereinkunft sollte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten in den Prozess einbezogen werden, um konstruktive Unterstützung und einen Beitrag zur Bewertung der Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds zu leisten.

In der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommen wurde, wird bestätigt, wie wichtig es ist, unter gebührender Beachtung der Interinstitutionellen Vereinbarung ein zügiges Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu gewährleisten.

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]  ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.
  • [3]     http://www.acea.be/images/uploads/files/20110921_Pocket_Guide_3rd_edition.pdf
  • [4]     http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/automotive/files/cars-21-final-report-2012_en.pdf
  • [5]     http://www.acea.be/images/uploads/files/20120717_PRPC-FINAL-1206.pdf
  • [6]    Regelmäßige Aktualisierungen: http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=4558&langId=en

ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN

EK/ic

D(2012)55173

Herrn

Alain Lamassoure

Vorsitzender des Haushaltsausschusses

ASP 13E158

Betrifft:         Stellungnahme zur Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für den Antrag EGF/2012/005 SE/Saab, Schweden (COM(2012)622 endg.)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) und seine Arbeitsgruppe zum EGF haben die Inanspruchnahme des EGF für den Antrag EGF/2012/005 SE/Saab aus Schweden geprüft und folgende Stellungnahme angenommen.

Der EMPL-Ausschuss und die Arbeitsgruppe zum EGF befürworten die Inanspruchnahme des Fonds im Falle dieses Antrags. Der EMPL-Ausschuss formuliert diesbezüglich einige Bemerkungen, ohne jedoch die Mittelübertragung als solche in Frage zu stellen.

Die Anmerkungen des EMPL-Ausschusses stützen sich auf folgende Überlegungen:

A)  Dieser Antrag stützt sich auf Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung und betrifft die Unterstützung von 1 350 von insgesamt 3 748 Arbeitnehmern, die innerhalb des Bezugszeitraums sowie vor und nach dem Bezugszeitraum vom 19. Dezember 2011 bis 19. April 2012 bei der Firma Saab Automobile SA, eines ihrer Tochterunternehmen und 16 ihrer Zulieferer entlassen wurden.

B)  Die schwedischen Behörden machen geltend, dass die Entlassungen durch große strukturelle Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung verursacht worden seien, die die Automobilindustrie weiterhin beträfen.

C)  Infolge der Globalisierung verliere die europäische Automobilindustrie Anteile am Pkw-Weltmarkt, hauptsächlich wegen der gesteigerten Produktion in den BRIC-Staaten.

D)  Dieser neue Fall, der die Automobilindustrie betrifft, zeigt, dass es einer industriepolitischen Strategie der EU bedarf und wie der EGF als Umstrukturierungsinstrument genutzt werden kann.

E)  Die schwedischen Behörden räumen ein, dass über die Globalisierung hinaus Saab seit mehreren Jahren mit finanziellen Problemen zu kämpfen hatte und die Entscheidung des Eigentümers General Motors, einem potenziellen chinesischen Käufer Lizenzen nicht zu erteilen, schließlich zur Insolvenz von Saab führte.

F)  74,07 % der von den Maßnahmen erfassten Arbeitnehmer sind Männer und 25,93 % Frauen. 88,89 % der Arbeitnehmer sind zwischen 24 und 54 Jahre alt und 10 % älter als 55 Jahre.

G)  Die Beschäftigungsstruktur der entlassenen Arbeitskräfte ist sehr unterschiedlich und umfasst 38,74 % Anlagen- und Maschinenarbeiter, 15,93 % qualifizierte Fachkräfte, 14,30 % Bürokräfte und 13,33 % Techniker und Fachkräfte aus verwandten Berufen.

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht daher den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zum Antrag Schwedens zu übernehmen:

1.  stimmt der Kommission zu, dass die Kriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung (1927/2006) erfüllt sind und Schweden daher Anspruch auf einen finanziellen Beitrag gemäß dieser Verordnung hat;

2.  begrüßt den schwedischen Antrag, bedauert jedoch den Umstand, dass trotz des Antrags auf Unterstützung durch den EGF Schweden zu jenen Ländern gehört, die die Zukunft des EGF für die Zeit nach 2013 untergraben und eine Verlängerung der krisenbedingten Ausnahmeregelung blockieren;

3.  nimmt zur Kenntnis, dass die schwedischen Behörden den Antrag auf einen finanziellen Beitrag aus dem EGF am 25. Mai 2012 einreichten und dass die Europäische Kommission die Bewertung des Antrags am 19. Oktober 2012 vorgelegt hat; begrüßt die relativ zügige Bewertungszeit;

4.  stellt fest, dass es sich um einen weiteren EGF-Antrag handelt, der Entlassungen in der Automobilbranche betrifft, und dass dieser Sektor mit 16 Anträgen sowohl in Bezug auf das Krisen- als auch das Globalisierungskriterium Gegenstand der meisten EGF-Anträge ist;

5.  bedauert, dass die Insolvenz von Saab in der Region von Trollhattan, in der die Produktionsstätte lag, zum Anstieg der Arbeitslosigkeit um 20 % führte; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die schwedischen Behörden nur 1 350 von 3 239 entlassenen Arbeitnehmern für die Unterstützung durch den EGF vorsahen; fordert die schwedischen Behörden auf, das Potenzial des EGF zugunsten der entlassenen Arbeitnehmer vollständig auszuschöpfen;

6.  begrüßt die Tatsache, dass die schwedischen Behörden entlassenen Arbeitnehmern sofort helfen wollten und die Umsetzung des koordinierten Pakets personalisierter Dienstleistungen bereits am 20. Dezember 2011 begann, also lange vor der Entscheidung, die EGF-Hilfe zu gewähren;

7.  begrüßt, dass die schwedischen Behörden die Zusätzlichkeit der Maßnahmen des Pakets im Vergleich zu den regelmäßigen Dienstleistungen für Arbeitslose betonen;

8.  begrüßt, dass die angebotene Weiterbildung mit den in der Zukunft in der Region benötigten Fähigkeiten und Qualifikationen abgestimmt ist, und dass sie sich auf Wachstumsbranchen wie „grüne Arbeitsplätze“ konzentriert;

9.  stellt fest, dass die Gemeinde positive Beziehungen zu den Sozialpartnern hergestellt hat, während sie die Saab-Arbeitnehmer unterstützte; bedauert jedoch, dass der Vorschlag der Kommission keine genaueren Informationen über das Anhörungsverfahren der Sozialpartner bei der Ausarbeitung und der Umsetzung der Maßnahmen enthält, insbesondere in Bezug auf die Einbeziehung, möglicherweise auch finanzieller Art, von Saab;

10.  stellt fest, dass die Zahlungsermächtigungen in der EGF-Haushaltslinie 04 05 01 ausgeschöpft sind; kritisiert jedoch nachdrücklich, dass die Kommission entschieden hat, die Haushaltslinie der europäischen Mikrofinanzierungsfazilität zu verwenden, um die Mittelübertragung für diesen Antrag vorzunehmen;

Mit vorzüglicher Hochachtung

Pervenche Berès

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.12.2012

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Francesca Balzani, Zuzana Brzobohatá, Jean Louis Cottigny, Isabelle Durant, Göran Färm, Eider Gardiazábal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, George Lyon, Barbara Matera, Jan Mulder, Juan Andrés Naranjo Escobar, Dominique Riquet, Alda Sousa, László Surján, Derek Vaughan, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Maria Da Graça Carvalho, Frédéric Daerden, Gerben-Jan Gerbrandy, Edit Herczog, Jürgen Klute, Erminia Mazzoni, Georgios Papastamkos, Georgios Stavrakakis, Nils Torvalds

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Jean-Pierre Audy