BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Eröffnung und Verwaltung der Zollkontingente der Union für hochwertiges Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände (kodifizierter Text)

4.12.2014 - (COM(2014)0594 – C8‑0169/2014 – 2014/0276(COD)) - ***I

Rechtsausschuss
Berichterstatter: Andrzej Duda
(Kodifizierung – Artikel 103 der Geschäftsordnung)
PR_COD_Codification


Verfahren : 2014/0276(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0052/2014
Eingereichte Texte :
A8-0052/2014
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Eröffnung und Verwaltung der Zollkontingente der Union für hochwertiges Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände (kodifizierter Text)

(COM(2014)0594 – C8‑0169/2014 – 2014/0276(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0594),

–       gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0169/2014),

–       gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten[1],

–       gestützt auf die Artikel 103 und 59 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8‑0052/2014),

A.     in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt;

1.      legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission übernimmt;

2.      beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.

ANLAGE: STELLUNGNAHME DER BERATENDEN GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION

 

 

 

 

BERATENDE GRUPPE

DER JURISTISCHEN DIENSTE

Brüssel, 12. November 2014

STELLUNGNAHME

                                                     FÜR DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

                                                              DEN RAT

                                                              DIE KOMMISSION

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Eröffnung und Verwaltung der Zollkontingente der Union für hochwertiges Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände (kodifizierter Text)

COM(2014)0594 vom 26.9.2014 – 2014/0276(COD)

Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten, insbesondere deren Nummer 4, hat die beratende Gruppe aus Vertretern der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission am 14. Oktober 2014 eine Sitzung abgehalten, in der u. a. der genannte von der Kommission vorgelegte Vorschlag geprüft wurde.

In dieser Sitzung[1]stellte die beratende Gruppe nach Prüfung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kodifizierung der Verordnung (EG) Nr. 774/94 des Rates vom 29. März 1994 zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für hochwertiges Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände übereinstimmend fest, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderung der betreffenden Rechtsakte beschränkt.

F. DREXLER                        H. LEGAL                            L. ROMERO REQUENA

Rechtsberater                        Rechtsberater                        Der Generaldirektor

  • [1]               Die beratende Gruppe hat bei ihrer Prüfung die englische Fassung, d.h. die Originalfassung des Textes, zugrunde gelegt.

VERFAHREN

Titel

Eröffnung und Verwaltung bestimmter gemeinschaftlicher Zollkontingente für hochwertiges Rindfleisch, für Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände (kodifizierter Text)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2014)0594 – C8-0169/2014 – 2014/0276(COD)

Datum der Übermittlung an das EP

26.9.2014

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

JURI

20.10.2014

 

 

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Andrzej Duda

13.11.2014

 

 

 

Datum der Annahme

2.12.2014

 

 

 

Datum der Einreichung

5.12.2014