BERICHT über das Thema „Chancen für ein umweltverträgliches Wachstum von KMU“

28.4.2015 - (2014/2209(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Philippe De Backer

Verfahren : 2014/2209(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0135/2015
Eingereichte Texte :
A8-0135/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Thema „Chancen für ein umweltverträgliches Wachstum von KMU“

(2014/2209(INI))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2013 zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln[1],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2014 über die Reindustrialisierung Europas zwecks der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit[2],

       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. November 2014 zu der Überarbeitung der Leitlinien der Kommission zur Folgenabschätzung und der Rolle des KMU-Tests[3],

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Vorfahrt für KMU in Europa – Der ‚Small Business Act‘ für Europa“ (COM(2008)0394),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2011 mit dem Titel „Überprüfung des ‚Small Business Act‘ für Europa“ (COM(2011)0078),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zum effizienten Ressourceneinsatz im Gebäudesektor (COM(2014)0445),

–       unter Hinweis auf die Eurobarometer-Erhebung über KMU, Ressourceneffizienz und grüne Märkte (Flash Eurobarometer 381) und die Eurobarometer-Erhebung über die Rolle öffentlicher Unterstützung bei der Kommerzialisierung von Innovationen (Flash Eurobarometer 394),

–       unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Paket zur Industriepolitik (angenommen während der 109. Plenartagung am 3./4. Dezember 2014),

       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Grüne Aktionspläne für KMU“ (COM(2014)0440),

       unter Hinweis auf die Grundsatzerklärung und die politischen Empfehlungen der Europäischen Plattform für Ressourceneffizienz (EREP) vom März 2014,

       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa“ (COM(2014)0398),

       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Innovationen für eine nachhaltige Zukunft – Aktionsplan für Öko-Innovationen (Öko-Innovationsplan)“ (COM(2011)0899),

–       gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und die Stellungnahmen des Haushaltsausschuss und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A8-0135/2015),

A.     in der Erwägung, dass über 98 % der Unternehmen in Europa KMU sind und auf KMU über 67 % aller Arbeitsplätze in der Union sowie 58 % der Bruttowertschöpfung entfallen; in der Erwägung, dass sie das Rückgrat der Wirtschaft der Europäischen Union und auf lange Sicht die wichtigste Triebkraft für Möglichkeiten für das Wirtschaftswachstum und für nachhaltige Beschäftigung in den 28 Mitgliedstaaten sind; in der Erwägung, dass die Beschäftigung in der Branche für Umweltgüter und -dienstleistungen in den Jahren 2007 bis 2011 trotz der Krise um 20 % gestiegen ist und für KMU eine Möglichkeit zur Steigerung der Wirtschaftstätigkeit und zur vermehrten Schaffung von Arbeitsplätzen bietet, und zwar auch in Gebieten, die von Prozessen der Entvölkerung und Überalterung betroffen sind; in der Erwägung, dass sie daher gemeinsam mit mittelgroßen („Mid Caps“) und multinationalen Unternehmen eine wichtige Rolle für das industrielle Ökosystem spielen; in der Erwägung, dass neun von zehn KMU kleine Unternehmen mit bis zu zehn Arbeitsplätzen sind und auf diese Kleinstunternehmen 53 % aller Arbeitsplätze in Europa entfallen;

B.     in der Erwägung, dass der Weltmarkt für Umweltgüter und -dienstleistungen auf ein Volumen von 1000 Milliarden EUR pro Jahr geschätzt wird und davon auszugehen ist, dass sich dieser Betrag bis 2020 verdoppeln oder gar verdreifachen dürfte, woraus sich für KMU in Europa enorme Möglichkeiten ergeben dürften und in der EU im Allgemeinen ein erhebliches Wirtschaftswachstum entstehen dürfte; in der Erwägung, dass die Europäische Union den Weltmarkt anführt, was die Einfuhr und Ausfuhr von Umweltgütern angeht; in der Erwägung, dass mit diesen Gütern zwar untrennbar Dienstleistungen verbunden sind, für Anbieter von Umweltdienstleistungen allerdings viele nichttarifäre Handelshemmnisse bestehen;

C.     in der Erwägung, dass sich die Europäische Union verpflichtet hat, Europa zu reindustrialisieren und zu diesem Zweck in die Grundsätze Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu investieren und sie zu fördern, damit der Anteil der industriellen Produktion bis 2020 mindestens 20 % des BIP der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausmacht; in der Erwägung, dass der Europäische Rat dafür eingetragen ist, die heimischen Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % zu senken, den Anteil der Energie aus erneuerbaren Energieträgern auf mindestens 27 % anzuheben und die Energieeffizienz bis 2030 um mindestens 27 % zu steigern, wobei dieses Ziel auf 30 % angehoben werden soll; in der Erwägung, dass KMU ihren Teil dazu beitragen müssen, dass diese Ziele erreicht werden, wobei 93 %[4] der KMU bereits Schritte unternehmen, um zu einer verbesserten Ressourceneffizienz zu gelangen; in der Erwägung, dass der Kommission zufolge mehr umweltgerechte Gestaltung, und Abfallvermeidung, Recycling und Wiederverwendung den Unternehmen in der EU Nettoeinsparungen in einer geschätzten Höhe von bis zu 600 Mrd. EUR, d. h. 8 % ihres Jahresumsatzes, bringen könnten, wodurch sich gleichzeitig die Treibhausgasemissionen insgesamt um 2–4 % verringern würden;

D.     in der Erwägung, dass ein Grundsatz des Small Business Act darin besteht, KMU zu befähigen, ökologische Herausforderungen im Rahmen nachhaltigen Handelns in Wirtschaftschancen zu verwandeln, wobei allerdings kein wesentlicher Fortschritt in Bezug auf entsprechende Maßnahmen zu verzeichnen ist und KMU bei der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit und der Umsetzung von Umweltnormen oftmals mit uneinheitlichen Regelungen konfrontiert sind;

E.     in der Erwägung, dass die Einhaltung der zunehmenden Anzahl von Umweltnormen durch KMU sowohl seitens des Marktes als auch aufgrund der Rechtsvorschriften gefördert werden wird; in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten den Verwaltungsaufwand im Rahmen der bestehenden und auch neuer Rechtsvorschriften verringern und darauf hinarbeiten sollten, dass für Unternehmen durch die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften keine zusätzlichen Kosten entstehen; in der Erwägung, dass Vorschläge für neue Initiativen vorgelegt wurden, um die rechtlichen Auflagen für KMU und andere Branchen zu verringern, und dass die Kommission und die Mitgliedstaaten diese Vorschläge umsetzen sollten;

F.     in der Erwägung, dass 90 % der KMU Kleinstunternehmen sind; in der Erwägung, dass KMU und Kleinstunternehmen trotz der Anstrengungen, die sie in letzter Zeit unternommen haben, noch immer vor Schwierigkeiten gegenüberstehen, was den Zugang zu Kompetenzen, Informationen und Finanzmitteln sowie zu einer ausreichenden Vielfalt an Eigenkapitalinstrumenten oder Schuldtiteln angeht, die Unternehmen im Laufe ihrer Expansion benötigen; in der Erwägung, dass die Programme der Union noch nicht wesentlich zu Innovationen beitragen; in der Erwägung, dass die Verfahren zur Beantragung von EU-Fördermitteln für KMU nach wie vor zu bürokratisch und daher für viele KMU untragbar sind;

G.     in der Erwägung, dass den Möglichkeiten des EU-Haushalts als investitionsorientiertem Haushalt Rechnung getragen werden muss, wenn es darum geht, den Zugang von europäischen KMU zu Finanzierung durch eine Verringerung des Verwaltungsaufwands und durch einschlägige Finanzinstrumente und die Aufstockung von Mitteln für regionale Zentren zur Förderung des Unternehmertums (Local Enterprise Offices –LEO) zu vereinfachen; in der Erwägung, dass vermehrt nutzerfreundliche Verfahren für die verschiedenen Formen der Förderung ausgearbeitet werden sollten;

H.     in der Erwägung, dass kleine Unternehmen im Verhältnis stärker von Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz profitieren als Großunternehmen und von politischer Seite wichtiger genommen werden sollten; in der Erwägung, dass sich der potenzielle Bruttogewinn aus der Verbesserung der Ressourceneffizienz je nach Branche auf 10–17 % des Umsatzes beläuft;

I.      in der Erwägung, dass die digitale Technologien für KMU ein wichtiges Instrument sind, um die im Rahmen einer optimalen Ressourcennutzung zu erwartenden Vorteile zu erzielen, und dass es sich dabei um einen Bereich handelt, der die Entstehung und den Ausbau neuer KMU begünstigt;

J.      in der Erwägung, dass der Schwerpunkt vorrangig auf KMU der Hochtechnologie-Branche liegt, die ökologische Innovationen direkt generieren, dass allerdings auch andere Unternehmen bei der Einhaltung der Umweltvorschriften, bei der Umsetzung von Maßnahmen der ökologischen Innovation und bei der Verbesserung ihrer Umweltbilanz unterstützt werden müssen; in der Erwägung, dass ökologische Innovationen eine Grundlage für die Gründung neuer Unternehmen darstellen könnten, allerdings auch als Maßstab für die Verbesserung bereits bestehender Unternehmen im Rahmen der umweltgerechten Wirtschaft dienen könnten;

K.     in der Erwägung, dass es zwar keine international anerkannte Definition des umweltverträglichen Wachstums gibt, allerdings ein Konsens dahingehend besteht, dass es sich um eine Kombination von Wirtschaftswachstum und ökologischer Nachhaltigkeit handelt; in der Erwägung, dass der Ausbau von Kompetenzen und von Schulungsmaßnahmen für KMU eine wesentliche Herausforderung ist und insbesondere im Hinblick auf Innovationen und Ressourceneffizienz besondere Aufmerksamkeit erfahren sollte; in der Erwägung, dass der unzureichende Zugang zu Risikokapital, insbesondere in der Gründungsphase, noch immer eines der Haupthindernisse für die Gründung und Expansion wachstumsorientierter Unternehmen ist;

L.     in der Erwägung, dass Kleinstunternehmen in ganz Europa tausende Arbeitsplätze schaffen, auf sie ganze 53 % der Beschäftigung in Europa entfallen und sie daher einen anderen Rahmen für ihre Tätigkeiten benötigen und der Begriff Kleinstunternehmen dringend schlüssig definiert werden muss; in der Erwägung, dass Kleinstunternehmen mit erheblichen Problemen konfrontiert sind, beispielsweise mit Hindernissen im Rahmen der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, einer übermäßigen Belastung durch Rechtsvorschriften und Problemen beim Zugang zu Finanzmitteln;

Allgemeine Aspekte

1.      unterstützt das Konzept des umweltverträglichen Wachstums und der Kreislaufwirtschaft und stellt fest, dass die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, mit verschiedenen wesentlichen Bereichen verknüpft sind, beispielsweise mit erneuerbaren Energieträgern – insbesondere der rentablen Nutzung von Wind- und Sonnenenergie sowie von Wasserkraft und Erdwärme –, Energieeffizienz, Ressourceneffizienz und der Abfallbewirtschaftung, Emissionssenkung, Elektrifizierung und dem Konzept „Cradle to Cradle“ („Von der Wiege bis zur Wiege“); weist darauf hin, dass diesen Bereichen im Fall mehrerer Branchen ein beträchtliches Wirtschafts- und Beschäftigungspotenzial innewohnt; stellt fest, dass das umweltverträgliche Wachstum Teil einer breiter angelegten Strategie zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und des Wirtschaftswachstums von KMU sein sollte;

2.      betont, dass das umweltverträgliche Wachstum Teil einer größeren Perspektive sein und Bemühungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette und auf der gesamten Bandbreite des „unternehmerischen Ökosystems“ umfassen sollte, darunter auch Bemühungen des produzierenden Gewerbes zur Verkleinerung des ökologischen Fußabdrucks seiner Erzeugnisse, Herstellungsverfahren, Geschäftsgänge und Dienstleistungen; verweist auf die Empfehlungen der Europäischen Plattform für Ressourceneffizienz, in denen betont wurde, dass Ressourceneffizienz einen flexiblen Regelungsrahmen erfordert, der Herstellern und Verbrauchern angemessene Signale dahingehend übermittelt, dass die Produktbilanz während des gesamten Produktlebenszyklus verbessert werden muss; fordert die Kommission auf, einen umfassenden Maßnahmenrahmen mit konkreten Zielen auszuarbeiten, in den die bestehenden Instrumente besser integriert und in dessen Rahmen diese gebündelt werden, damit dafür gesorgt ist, dass sich KMU im Rahmen sie umweltverträglichen Wirtschaft und der Kreislaufwirtschaft Möglichkeiten eröffnen und dass sie sich an diesen Wirtschaftsformen beteiligen;

3.      betont, dass die Weltwirtschaft einer wachsenden Bevölkerung Rechnung tragen muss – 2050 werden es 9 Milliarden Menschen sein – und dass unsere natürlichen Ressourcen begrenzt sind und daher nachhaltig und sehr effizient genutzt werden sollten; weist darauf hin, dass für diese Herausforderungen neue innovative, umweltverträgliche und nachhaltige Lösungen, beispielsweise neue Produkte, Herstellungsverfahren, Geschäftsmodelle und Dienstleistungen benötigt werden, etwa indem innovative digitale Technologien integriert werden, sowie ein entsprechender neuer Rechtsrahmen;

4.      weist die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut darauf hin, dass KMU europaweit sehr heterogen sind und von sehr traditionellen Familienbetrieben über schnell wachsende Unternehmen, Hochtechnologieunternehmen, Kleinstunternehmen, Sozialunternehmen bis hin zu Start-ups reichen und dass dementsprechend vielfältige Formen der Unterstützung erforderlich sind;

5.      vertritt die Auffassung, dass sich die Unternehmerkultur in der EU drastisch ändern muss, damit zum Wirtschaftswachstum beigetragen wird, indem mehr Menschen ein eigenes Unternehmen gründen und mehr Geschäftsmöglichkeiten sondiert werden, insbesondere im Bereich umweltverträgliches Wachstum, und indem akzeptiert wird, dass es auch zu Misserfolgen kommen kann und Risiken eingegangen werden müssen; betont, dass dies in den Mittelpunkt der Politikgestaltung gerückt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass unternehmerische Misserfolge im Rahmen des einschlägigen Rechtsrahmens besser abgefedert werden, sodass Menschen rasch nach dem Scheitern eines Projekts ein neues Unternehmen gründen können, und zwar insbesondere in neuen, innovativen Branchen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Angst vor dem Scheitern durch Sensibilisierungskampagnen und Bildungsmaßnahmen zu verringern;

6.      hebt den Mehrwert des EU-Haushalts bei der Unterstützung von KMU, Kleinstunternehmen, sozialen Unternehmen und Genossenschaften hervor, durch die sie Zugang zu Finanzierung und den internationalen Märkten erlangen können, insbesondere im Rahmen des Programms COSME, von „Horizont 2020“ und des EU-Struktur- und -Investitionsfonds (ESI-Fonds); betont, dass die einzelstaatlichen Regulierungsbehörden EU-weit für eine eindeutige und einheitliche Auslegung sorgen müssen und dass es transparenter Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge bedarf;

7.      stellt fest, dass viele europäische KMU heutzutage im internationalen Wettbewerb stehen, was Lösungen angeht, die sowohl Produkte als auch „grüne Dienstleistungen“ umfassen, beispielsweise im Bauwesen und in den Bereichen Anlageneinbau, Instandsetzung und Management; stellt fest, dass diese Dienstleistungen für die Konzipierung den Verkauf und die Ausfuhr umweltverträglicher Dienstleistungen von zentraler Bedeutung sind; fordert die Kommission auf, umweltverträgliche Dienstleistungen in die laufenden Verhandlungen über das Übereinkommen über Umweltgüter und in bilaterale Handelsübereinkommen wie die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) aufzunehmen, um die Hemmnisse für europäische KMU und Dienstleister, die international agieren möchten, abzubauen;

8.      betont, dass eine verantwortungsvolle Regierungsführung, ein unabhängiges Justizwesen, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit in der ganzen EU von Bedeutung sind, damit ein unternehmensfreundliches Klima entsteht und ein Markt, auf dem für KMU einheitliche Wettbewerbsbedingungen herrschen;

Finanzierung umweltverträglicher Initiativen

9.      weist darauf hin, dass der derzeit unzureichende Zugang zu angemessenen Risikokapitalquellen noch immer eines der wesentlichen Hemmnisse für wachstumsorientierte Unternehmen – insbesondere in ihrer Gründungs- und Ausbauphase – ist und deshalb nun im Aktionsplan der Kommission zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln großer Wert auf Risikokapital als Möglichkeit zur Wachstumsfinanzierung gelegt wird; betont allerdings, dass diese Art der Finanzierung nur für wenige KMU angemessen ist und Bankkredite immer noch die Hauptfinanzierungsquelle sind und der Privatsektor Alternativen schaffen sollte; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alternative Formen der Kreditvergabe an KMU, beispielsweise Kreditgenossenschaften, gefördert werden sollten; weist darauf hin, dass die Finanzierungsmöglichkeiten, die im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen bestehen, sondiert werden sollten;

10.    legt den Mitgliedstaaten nahe, sprachliche Hindernisse auszuräumen und so Anreize für Investoren aus dem Ausland zu schaffen; stellt fest, dass die Annahme von Anträgen und die Bereitstellung von Daten in der Amtssprache bzw. den Amtssprachen eines Mitgliedstaats sowie darüber hinaus in englischer Sprache ein Schritt in diese Richtung ist;

11.    betont, dass es keine allgemeingültigen Finanzierungslösungen gibt, und fordert die Kommission auf, die Interessen von KMU im Rahmen aller bestehenden und möglichen künftigen Programme, Instrumente und Initiativen zu berücksichtigen, insbesondere jene für neue Geschäftsmodelle in der umweltverträglichen Wirtschaft, die sich auf Beteiligungskapital (beispielsweise Unternehmensengel, Crowd-Finanzierung und multilaterale Handelssysteme), Quasi-Eigenkapital (beispielsweise Mezzanine-Finanzierungen) und Schuldtitel (beispielsweise Unternehmensanleihen über geringe Beträge, Bürgschaftsgarantien und -plattformen) sowie Partnerschaften zwischen Banken und andere in die Finanzierung von KMU eingebundene Akteure (Wirtschaftsprüfer, Unternehmensverbände, KMU-Verbände oder Handelskammern) erstrecken, um Unternehmen unter Berücksichtigung ihrer Größe, ihres Umsatzes und ihres Finanzierungsbedarfs in ihrer Gründungs-, Wachstums- und Vermarktungsphase zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Behörden auf, für diese Finanzierungsmodelle angemessene Anreize bzw. steuerliche Anreize zu schaffen; betont, dass die für KMU bereits bestehenden Förderinstrumente im Hinblick darauf geprüft werden müssen, für weitere umweltverträgliche Wachstumschancen zu sorgen;

12.    betont, dass die Koordinierung und Komplementarität von Finanzinstrumenten im EU-Haushalt sichergestellt werden muss, insbesondere im Rahmen der europäischen Struktur- und -Investitionsfonds (ESIF)-Fonds), des Europäischen Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und des Programms LIFE;

13.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ergebnisse von KMU, die Zugang zu Fördermitteln für umweltverträgliche Innovationen erlangen, zu überwachen, damit die Wirksamkeit dieser Fördermittel gemessen werden kann; fordert die Kommission auf, unverzüglich die Änderungen vorzunehmen, die notwendig sind um zu einer wirksameren Finanzierung zu gelangen, falls sich herausstellen sollte, dass die Ergebnisse unbefriedigend sind;

14.    betont, dass unbedingt herausgestellt werden muss, dass standardisierte Risiko- und Renditemodelle notwendig sind und neue Modelle für neue Herausforderungen und neue Branchen ausgearbeitet werden müssen, da viele umweltverträgliche Investitionspläne hochtechnischer Natur sind;

15.    weist erneut darauf hin, dass davon auszugehen ist, dass KMU in der Kreislaufwirtschaft eine wichtige Rolle spielen werden, weil sie zwar nachhaltige, aber auch arbeitsintensive Dienstleistungen wie Reparaturen, Sanierungen und Recycling umfasst; ist der Auffassung, dass die Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit auf die Nutzung natürlicher Ressourcen eine Vorbedingung dafür ist, dass KMU langfristig erfolgreich sind; weist darauf hin, dass der Grundsatz der Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit auf die Nutzung und den Verbrauch natürlicher Ressourcen bei der Kommission, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), dem Europäischen Parlament und der Eurogruppe breite Zustimmung findet; fordert die Kommission auf, die Folgen einer Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit auf die Nutzung natürlicher Ressourcen abzuschätzen;

16.    betont, dass Unternehmer, KMU, Unternehmensverbände und Förderorganisationen sich besser mit Finanzierungsmöglichkeiten für leistungsfähigere Technologien oder Vertragsdienstleistungen, beispielsweise Beratung, Coaching und Schulungen im Bereich Ökodesign, Ressourcenbewirtschaftung und umweltverträgliches Unternehmertum, sowie in Bezug auf die Verfügbarkeit umweltverträglicher Technologien, Produkte und Dienstleistungen, die sich für ihr Unternehmen als vorteilhaft erweisen könnten, auskennen sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, in diesen Bereichen vermehrt Dienste für KMU bereitzustellen, und betont, dass in Bezug auf diese Produkte und Dienstleistungen einfache, leicht zugängliche Informationsquellen und Datenbanken benötigt werden; weist die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut darauf hin, dass diese Informationen in einer Art und Weise vermittelt werden sollten, die der Logik und der Arbeitsweise von KMU am besten entspricht;

17.    stellt fest, dass die Programme der EU nicht wesentlich zu Öko-Innovationen und zur Kreislaufwirtschaft beitragen und dass die Kommission daher einen Schwerpunkt auf eine bessere Finanzierung im Rahmen der Programme COSME und Horizont 2020 legen muss, um ökoinnovative Lösungen durch und für KMU auszuarbeiten und die Finanzierung für die Verbesserung der Produktgestaltung und Prozessleistung zu fördern, wobei auf den positiven Erfahrungen im vorangegangenen MFR aufgebaut werden sollte; ist insbesondere der Ansicht, dass das im Rahmen des Programms Horizont 2020 bestehende KMU-Instrument vollständig umgesetzt werden muss;

18.    fordert die Kommission und die EIB auf, dafür Sorge zu tragen, dass KMU, darunter auch umweltverträglich agierende und innovative KMU, in der Umsetzungsphase des „Investitionsplans für Europa“ zu den wesentlichen Begünstigten der Unterstützung gehören, die im Rahmen dieses Vorschlags bereitgestellt werden soll; verlangt, dass zur Erreichung dieses Ziels eindeutige Kriterien, darunter auch das eines europäischen Mehrwerts, ausgearbeitet und verstärkt an KMU gerichtete Beratungsleistungen für die Bereiche Ressourceneffizienz und ökologische Innovationen angeboten werden; fordert die EIB und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle in der Empfehlung der Kommission zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (C(2003)1422) genannten Kategorien ausreichend gefördert werden; weist darauf hin, dass die Programme Horizont 2020 und COSME für die Unterstützung von KMU von Bedeutung sind, und darauf, dass das im Rahmen von Horizont 2020 bestehende KMU-Instrument vollständig umgesetzt werden muss;

19.    vertritt die Auffassung, dass die Komplementarität der Finanzierungsregelungen für KMU nur dann sichergestellt werden kann, wenn die im Rahmen der Kohäsionspolitik und anderer Programme – wie zum Beispiel Horizont 2020 – ergriffenen Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene aufeinander abgestimmt werden; hält es für wesentlich, dass die Rechtsvorschriften so ausgestaltet werden, dass KMU ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrechterhalten können;

20.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zeitnah eine dauerhafte Lösung für die enormen Zahlungsrückstände im Bereich der Regionalpolitik und bei der Abwicklung der Fördermittel aus den ESIF für die vorherige Förderperiode zu ermitteln, damit KMU als Projektpartner nicht aufgrund von Verzögerungen bei der Auszahlung von Fördergeldern von der Teilnahme an solchen Förderprogrammen und Projekten abgeschreckt werden;

Wissensmanagement

21.    betont, dass aktiv auf eine Zusammenarbeit hingearbeitet werden muss, die sich über die verschiedenen Branchen und über die gesamte Wertschöpfungskette erstreckt sowie gebietsübergreifend konzipiert ist, da eine solche Zusammenarbeit das Potenzial bietet, Innovationen und neue Wachstumschancen entstehen zu lassen, indem in Bezug auf Ideen und innovative Konzepte eine gegenseitige Bereicherung stattfindet; begrüßt die Maßnahme „Cluster-Projekte für neue industrielle Wertschöpfungsketten“ im Rahmen des Programms Horizont 2020, die der besseren Entfaltung des Innovationspotenzials von KMU unter Einbeziehung der ökologisch innovativen, ressourceneffizienten Lösungen, die KMU bieten, dienen soll;

22.    begrüßt die Gründung eines europäischen Exzellenzzentrums für Ressourceneffizienz (European Resource Efficiency Excellence Centre), das KMU beraten und unterstützen soll, die ihre Leistungsbilanz in Sachen Ressourceneffizienz verbessern möchten; betont, dass dieses Zentrum in Form eines soliden Netzes mit Partnern in allen Regionen der EU gebildet werden und auf den nachweislichen Erfahrungen der Mitgliedstaaten aufbauen muss; vertritt die Auffassung, dass es KMU in Bezug auf europäische, nationale und regionale Programme in diesem Tätigkeitsbereich anleiten und ihnen Zugang zu Fachwissen, Netzen und Infrastrukturen verschaffen sollte;

23.    betont, dass es unbedingt eines Wissenstransfers und eines Wissensaustauschs im Rahmen informeller Netze bedarf, an dem verschiedene Interessenträger beteiligt sind, insbesondere in Bezug auf KMU und Kleinstunternehmen, um für bereits bestehende und neue innovative Techniken, bewährte Verfahren, Wege zur Erlangung von Eigenkapital, potenzielle staatliche Förderprogramme und die einschlägigen Rechtsrahmen zu sensibilisieren, die einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand mit sich bringen; weist darauf hin, dass die bestehenden nationalen Kontaktstellen für die Förderprogramme der EU und das Enterprise Europe Network (EEN) umfassend in die Unterstützung von KMU eingebunden sein und KMU proaktiv informieren, anleiten und unterstützen müssen, was die Ermittlung von Möglichkeiten der Finanzierung auf der Ebene der EU und auf einzelstaatlicher oder regionaler Ebene angeht; unterstützt die Durchführung einer europäischen Kampagne für Ressourceneffizienz, in deren Rahmen KMU über die Vorteile und Möglichkeiten informiert werden, die sich aus der Ressourceneffizienz ergeben, sowie darüber, wie beim Recycling Synergieeffekte in der Industrie geschaffen werden können; fordert die Kommission und das EEN auf, in Bezug auf Ressourceneffizienz mit Industrieverbänden, Gewerkschaften, KMU, nichtstaatlichen Organisationen und der Wissenschaft sowie mit Initiativen auf regionaler Ebene zusammenzuarbeiten; begrüßt in dieser Hinsicht, dass die Kommission einen Schwerpunkt auf Symbiosen und Cluster legt, und legt der Kommission nahe, Vorschläge für konkrete Initiativen vorzulegen, in deren Rahmen die branchenübergreifende Zusammenarbeit und Ressourcenbewirtschaftung vereinfacht werden;

24.    fordert die Branchenverbände auf, eine wichtigere Rolle zu spielen, was die Bereitstellung angemessener Informationen und einer entsprechenden Beratung über umweltverträgliche Technologien, Finanzierungsmöglichkeiten und einschlägige Verfahren betrifft; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Lücken zu füllen, wo diese Unterstützung fehlt und in Zusammenarbeit mit Branchenverbänden und Unternehmen näher zu untersuchen, welche Möglichkeiten es gibt, sowie nachhaltige Lösungen voranzutreiben und in umweltfreundliche Technologien, Ressourceneffizienz und die Recyclingwirtschaft zu investieren; stellt fest, dass zwischen den Anforderungen von KMU und den Kompetenzen ihrer Mitarbeiter eine zunehmende Diskrepanz besteht; stellt fest, dass 26 % der Arbeitgeber in Europa Schwierigkeiten haben, Arbeitnehmer mit den erforderlichen Kompetenzen ausfindig zu machen;

Forschung, Entwicklung, Innovation und Kompetenzen

25.    betont, dass die grundlegende Forschung und Entwicklung (FuE) ausgebaut werden und KMU daran umfassend beteiligt werden müssen und dass die weitere Umsetzung der entsprechenden Forschungsergebnisse in weitere technologische Fortschritte aktiv gefördert werden muss; betont, dass Europa angesichts der Bedeutung des produzierenden Gewerbes für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) und folglich für den künftigen Wettbewerbsvorteil der EU reindustrialisiert werden muss; vertritt die Auffassung, dass auch nicht technologischen und organisatorischen Systemen und Innovationen im öffentlichen Sektor sowie technologiegetriebenen Lösungen ausreichend Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

26.    betont, dass die FuE-Ergebnisse europäischer Unternehmen vermarktet und verwertet werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen solideren Rechtsrahmen zu schaffen und angemessene Finanzierungsinstrumente bereitzustellen, in deren Rahmen wirtschaftliche Initiativen und das Unternehmertum gestärkt werden und sich die Zeit verkürzt, die insbesondere in der umweltverträglichen Wirtschaft bis zur Vermarktung neuer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle vergeht;

27.    betont, dass die neuen europäischen Raumfahrtinfrastrukturen Potenzial für Innovation und umweltverträgliches Wachstum bergen; fordert die Kommission auf, KMU darin zu fördern, die Daten, die sich aus diesen Infrastrukturen ergeben, in Gründerzentren und Unternehmensinkubatoren zu nutzen; fordert die Kommission auf, eine Regelung zu schaffen, in deren Rahmen KMU beim Zugang zu den Daten, die aus diesen Infrastrukturen hervorgehen, in den Phasen der Forschung, Entwicklung und Vermarktung begünstigt werden;

28.    stellt fest, dass laut dem Innobarometer vom Mai 2014 nur 9 % der Unternehmen angeben, seit Januar 2011 für ihre Tätigkeiten im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation öffentliche Finanzmittel erhalten zu haben; betont, dass für die verschiedenen Förderformen nutzerfreundliche Verfahren ausgearbeitet werden müssen;

29.    weist auf die Vorteile hin, die sich für KMU aus dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung insbesondere im Bereich der umweltverträglichen Technologien ergeben; fordert alle Mitgliedstaaten auf, sich dem Vorhaben des einheitlichen Patentschutzes anzuschließen; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht rasch zu ratifizieren, da dies für die Anwendung des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung erforderlich ist; fordert die Kommission auf, im Hinblick auf KMU einen Vorschlag für ein vereinfachtes Verfahren vorzulegen, was die Einreichung von Klagen wegen der Verletzung von Patenten vor dem einheitlichen Patentgericht angeht;

30.    fordert einen verbesserten strategischen Rahmen für die Kreislaufwirtschaft, einschließlich Annahme und Umsetzung intelligenter Rechtsvorschriften, Normen und Verhaltenskodizes, die auf die Internalisierung externer Effekte abzielen, Maßnahmen in Bezug auf ressourcenintensive Produkte, Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen, Belohnung von Vorreitern und Beschleunigung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten und nachhaltigen Wirtschaft;

31.    fordert die Kommission auf, das Öko-Design-Instrument im Rahmen des Pakets zur Kreislaufwirtschaft auf die Dimension der Ressourceneffizienz auszuweiten; vertritt die Auffassung, dass eine ökologische Konzeption den Aspekten Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten Rechnung tragen sollte, einschließlich Normen für eine garantierte Mindestlebensdauer und für die Demontage;

32.    regt die Ausweitung innovativer Unterstützungsregelungen an, wozu auch Gutscheine für umweltverträgliche Innovationen gehören, mit denen die Einführung nachhaltiger Technologien und umweltfreundlicher und klimaresistenter Lösungen gefördert werden kann; vertritt die Ansicht, dass die Regelungen für die Anträge auf Fördermittel einfach und klar sein müssen und keinen Verwaltungsaufwand verursachen sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nach innovativen Finanzierungslösungen für KMU zu suchen und leicht zugängliche Finanzierungsinstrumente bereitzustellen; weist darauf hin, dass das nachhaltige Wachstum und die Innovationsfähigkeit europäischer KMU zu den wichtigsten Wettbewerbsvorteilen der EU auf den globalisierten Märkten gehören;

(De-)Regulierung als Wachstumsmotor

33.    fordert die Mitgliedstaaten auf, keine Hemmnisse für den Binnenmarkt zu schaffen und in diesem Sinne keine Überregulierung vorzunehmen sowie ihre vorhandenen Regulierungssysteme zu überprüfen und die überflüssigen oder nicht wirksamen Regelungen, die Markthemmnisse verursachen, abzuschaffen; fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine kohärente Umsetzung in das einzelstaatliche Recht zu sorgen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der KMU-Test im Hinblick auf alle Folgenabschätzungen vollständig durchgeführt wird; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, der Überregulierung durch einzelne Mitgliedstaaten entgegenzutreten; betont, dass die einzelstaatlichen Regulierungsstellen EU-weit für eine eindeutige und einheitliche Auslegung sorgen müssen und dass es eindeutiger, einheitlicher Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge bedarf, wozu auch das umweltverträgliche und das elektronische Beschaffungswesen gehören, da dies derzeit für KMU, die international tätig werden wollen, ein wesentliches Hindernis ist, während es für die Mitgliedstaaten eine große Chance bietet, sich schon früh an den Wandel anzupassen, und zwar auch in Bezug auf ressourcen- und energieeffiziente Produkte und Lösungen;

34.    begrüßt die Entscheidung der Kommission, überholte Legislativverfahren oder Legislativverfahren, aus denen eine zu großer Verwaltungsaufwand entsteht, zurückzunehmen; erwartet, dass die Kommission einen ehrgeizigeren Vorschlag zum Abfallrecht vorlegt, wie es Vizepräsident Timmermans auf der Plenartagung im Dezember 2014 angekündigt hat; fordert die Kommission auf, von Legislativvorschlägen abzusehen, die für Unternehmen und KMU zu einem unnötig hohen Verwaltungsaufwand führen, und die bestehenden Rechtsvorschriften regelmäßig mit dem Ziel zu prüfen, den aktuellen Verwaltungsaufwand zu senken, die Qualität und Wirksamkeit der Rechtsvorschriften zu verbessern und eine Anpassungen an neue Geschäftsmodelle vorzunehmen; betont allerdings, dass ehrgeizige Maßnahmen notwendig sind, die bestehenden Rechtsvorschriften in angemessener Weise und zügig umgesetzt werden müssen und die Interessenträger der einschlägigen Branchen und der KMU frühzeitig einbezogen werden müssen, auch in die Folgenabschätzung, damit die Umweltziele der EU erreicht werden;

35.    weist darauf hin, dass es einer technologieneutralen, innovationsfreundlichen Rechtsetzung bedarf, in deren Rahmen verschiedene neue Technologien geprüft und auf dem Markt bewertet werden können; begrüßt die Entwicklung des Systems zur Verifizierung von Umwelttechnologien (Environmental Technology Verification – ETV), ein neues Instrument, mit dem dazu beigetragen werden kann, dass innovative Umwelttechnologien Marktreife erlangen; fordert die Mitgliedstaaten auf, marktbasierte Instrumente im Rahmen ihrer Modelle für öffentliche Förderung ordnungsgemäß zur Anwendung zu bringen und keine Beihilfen zu gewähren, durch die es zu umweltschädlichen Marktverzerrungen kommt; weist darauf hin, dass öffentliche Interventionen dazu genutzt werden sollten, dem Marktversagen, beispielsweise dem Phänomen, dass externe Kosten nicht angelastet werden, entgegenzuwirken; fordert die Kommission auf, gemeinsame Leitlinien für einzelstaatliche Modelle öffentlicher Förderung für umweltverträgliche Investitionsvorhaben auszuarbeiten, damit das Regelwerk einheitlicher wird;

36.    stellt fest, dass schlecht laufende Branchen und Technologien oft auf Mängel in den bestehenden Rechtsvorschriften schließen lassen; betont, dass die bestehenden Rechtsvorschriften und ihre Umsetzung ständig überwacht und aktualisiert werden müssen, damit dafür gesorgt ist, dass nachhaltige, ökologisch innovative Technologien und neue technologische Entwicklungen nicht auf Hindernisse stoßen;

Verschiedene Fördermaßnahmen

37.    vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung von unternehmerischen Kompetenzen und Programmen, in deren Rahmen erlernt wird, wie der Markt, die Wirtschaft und das Finanzsystem funktionieren und interagieren, und die auf Umweltbewusstsein abzielen und vermitteln, wie neue Technologien zu wirksamen, innovativen und „grünen“ Chancen führen können, in die Systeme der allgemeinen und der höheren Bildung integriert werden und zudem durch außerschulische Aktivitäten sowie das lebenslange Lernen gefördert werden sollten; vertritt die Auffassung, dass ein gut ausgearbeiteter Geschäftsplan der erste Schritt zu einem besseren Zugang zu Finanzmitteln und in Richtung Tragfähigkeit ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Vermittlung von unternehmerischem, finanziellem und ökologischem Wissen unverzüglich in ihre Lehrpläne aufzunehmen; unterstützt in diesem Zusammenhang das Programm „Erasmus für Jungunternehmer“ zur Unterstützung einer Kultur des Unternehmergeistes und zur Weiterentwicklung des Binnenmarktes und der Wettbewerbsfähigkeit;

38.    betont, dass auch Kleinstunternehmen und Start-ups Unterstützung und Anleitung erhalten sollten, was die Ausrichtung auf ein nachhaltiges, umweltverträgliches Wachstum angeht; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Unternehmen im Rahmen der neuen Initiativen, deren Schwerpunkt auf Chancen von KMU für ein umweltverträgliches Wachstum liegt, angemessen berücksichtigt werden;

39.    stellt fest, dass es das Programm Erasmus Plus Studenten und jungen Menschen unter anderem durch die Finanzierung von Praktika ermöglicht, unternehmerische Kompetenzen zu entwickeln, und vertritt die Auffassung, dass die oberste Priorität dieses Programms in den kommenden Jahren auch weiterhin darin bestehen muss, junge, ehrgeizige Unternehmer zu unterstützen; unterstützt das Programm „Erasmus für Jungunternehmer“, das der Unterstützung einer Kultur des Unternehmergeistes und der Weiterentwicklung des Binnenmarktes und der Wettbewerbsfähigkeit dient;

40.    stellt fest, dass die Muster eines nicht nachhaltigen Konsums durchbrochen werden müssen und ein Wandel im Verhalten der Verbraucher gefördert werden muss; betont, dass die Verbraucher angemessen aufgeklärt werden und Anreize für ein umweltverträglicheres Verbrauchsverhalten geschaffen werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen auf der Nachfrageseite zu stärken, beispielsweise durch öffentliche Ausschreibungen mit dem Ziel des Ausbaus der Inanspruchnahme von ressourcen- und energieeffizienten Produkten und Lösungen; betont, dass mit Angaben über Ressourceneinsatz in der Produktinformation und Umweltzeichen ein wertvoller Beitrag dazu geleistet werden kann, Verbrauchern zu bewussten Entscheidungen zu verhelfen;

41.    betont, dass Start-ups und Spin-offs durch die Zusammenarbeit mit Technologieforschungsinstituten, Hochschulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung gefördert werden müssen;

42.    betont, dass der Export für die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wachstum in Europa wichtig ist; fordert die Kommission auf, den Abschluss der anstehenden Handelsübereinkommen mit unseren Partnern zu beschleunigen, um europäischen KMU den Zugang zu neuen Märkten zu eröffnen;

43.    vertritt die Auffassung, dass das weibliche Unternehmertum im Hinblick auf das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU einen bislang nur unzureichend ausgeschöpften Reichtum birgt, der begünstigt und gestärkt werden sollte, und dass alle Hindernisse, mit denen Frauen auch in der umweltverträglichen Wirtschaft konfrontiert sind, beispielsweise Lohndiskriminierung, ausgeräumt werden sollten, damit Frauen und Männer gleichermaßen von ihr profitieren; vertritt die Auffassung, dass eine regelmäßige Erhebung von harmonisierten Statistiken, auch zu den geschlechterspezifischen Auswirkungen von Rechtsvorschriften und von nach Geschlechtern getrennten Arbeitsmarktdaten eine verstärkt faktenbasierte Politikgestaltung und Überwachung ermöglichen und im „grünen“ Dialog eine Lücke schließen würde;

44.    fordert die Kommission auf, zu untersuchen und zu ermitteln, in welchen Zweigen der europäischen Industrie und in welchen Gegenden die Bedingungen für die Schaffung neuer Cluster und Wettbewerbszentren erfüllt sind, und fordert sie auf, die Entwicklung dieser Cluster und Wettbewerbszentren zu fördern;

45.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Chancen und Herausforderungen für KMU, umweltverträgliches Wachstum und Öko-Innovationen in ländlichen Gegenden besonders zur Kenntnis zu nehmen und darauf einzugehen;

46.    fordert die Mitgliedstaaten (auf der Ebene der nationalen, regionalen und lokalen Entscheidungsträger und Verwaltungsbehörden) auf, im Rahmen der Strategien für eine intelligente Spezialisierung und unter Einbeziehung der wichtigsten Interessenträger kontinuierlich nachhaltiges Wachstum zu fördern, das Cluster-Bildung, Synergien und Vernetzung im Bereich der umweltverträglichen Wirtschaft begünstigt werden; ersucht die Kommission, dem Parlament über die Umsetzung der Strategien für eine intelligente Spezialisierung auf nationaler und/oder regionaler Ebene zu berichten und dabei insbesondere auf die auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten angewandten Konzepte für nachgelagerte Maßnahmen einzugehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Informationen über die praktischen Maßnahmen bereitzustellen, die ergriffen wurden, um mittels der Vernetzung regionaler Innovationszentren und der wichtigsten Unterstützungsnetze die Kompetenzen bei öko-innovativen KMU auszubauen;

47.    fordert die Kommission auf, im Rahmen der Regionalpolitik konkrete Programme auszuarbeiten, die alle wichtigen Voraussetzungen für umweltverträgliches Wachstum von KMU umfassen; hält es für wesentlich, dass das unternehmerische Potenzial junger Menschen im Zusammenhang mit dem umweltverträglichen Wachstum von KMU vollständig ausgeschöpft wird; fordert die Kommission auf, Maßnahmen, mit denen eine Verbindung zwischen Bildungseinrichtungen und den europäischen Programmen hergestellt wird, und Maßnahmen zur Förderung der umweltverträglichen Wirtschaft vorzubereiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um Arbeitnehmer in KMU zu beraten, sie zu sensibilisieren und ihr Wissen und ihre Kompetenzen zu stärken; fordert, dass schwerpunktmäßig Ausbildungsmaßnahmen für junge Menschen und die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen gefördert werden;

48.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Umweltverträgliche Wachstumssektoren bieten KMU in der EU große wirtschaftliche und ökologische Vorteile. Es ist davon auszugehen, dass diese Sektoren in den kommenden Jahren beträchtlich wachsen werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass dieses Wirtschaftswachstum mit ökologischer Nachhaltigkeit einhergehen kann. KMU bilden das Rückgrat der Volkswirtschaften in Europa und sind wichtige Motoren für das Wirtschaftswachstum und für Beschäftigung.

Die politischen Entscheidungsträger müssen das Potenzial, das die umweltverträgliche Wirtschaft birgt, unbedingt vollständig erfassen, sich dabei aber auch der Schwierigkeiten bewusst sein, denen KMU derzeit gegenüberstehen. Dies betrifft vor allem die umweltverträglichere Gestaltung ihrer Produkte, Produktionsverfahren, Geschäftsmodelle und Dienstleistungen. Der Grüne Aktionsplan der Kommission für KMU ist zu begrüßen, da KMU im Wege dieser Initiative darin gefördert werden können, auf die Vorteile hinzuarbeiten, die sich aus umweltverträglichem Wachstum ergeben.

Bei den Konsultationen der Interessenträger, die während der Ausarbeitung dieses Berichts durchgeführt wurden, wurden viele Themen erörtert. Es besteht ein sehr breiter Konsens darüber, dass sich aus umweltverträglichem Wachstum viele Vorteile ergeben. Allerdings wiesen viele Unternehmer, KMU und Industrieverbände auf einige schwerwiegende Probleme hin, mit denen sie aktuell konfrontiert sind. Diese Probleme können wie folgt zusammengefasst werden: Probleme in Bezug auf Finanzierung, Forschung und Entwicklung und Innovation, den Erwerb angemessener Kenntnisse und den bestehenden Rechtsrahmen.

Einige Interessenträger brachten auch die allgemeine Risikoaversion der europäischen Bürger zur Sprache. Es sollte dafür gesorgt werden, dass junge Menschen schon sehr früh auf ihrem Bildungsweg ein Bewusstsein für das Unternehmertum und damit zusammenhängende Fragestellungen, beispielsweise Finanzierungsmöglichkeiten, ausbilden. Oftmals erfordern Erfolge ein vorheriges Scheitern. Diesbezüglich bestand ein Konsens dahingehend, dass die Insolvenzvorschriften in vielen Bereichen zu strikt sind und keinen Raum für einen einfachen Neustart nach einer Insolvenz bieten.

Die meisten Probleme, die bei der Finanzierung von KMU bestehen, sind wohlbekannt und klar umrissen. Eine der Hauptschwierigkeiten bei der Aushandlung eines Kreditvertrags ist die Informationslücke zwischen KMU und Kreditgebern. Beide Parteien stimmen überein, dass eine bessere Kommunikation das Verständnis der Kreditgeber in Bezug auf die Notwendigkeit eines Kredits für KMU und das Verständnis der KMU für die verschiedenen Kreditmöglichkeiten verbessern dürfte. Risikokapital, Unternehmensengel und Crowd-Finanzierung sollten ausdrücklicher als Alternativen zur Finanzierung über gewöhnliche Bankkredite in das Blickfeld gerückt werden. Die Kommission sollte bei der Ausarbeitung von Programmen, Instrumenten und Initiativen berücksichtigen, dass eine Finanzierung vielen unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden muss, die unter anderem von der Art des Produkts, der Unternehmensgröße, der Technologie und der Innovation abhängen. Insbesondere für die umweltverträgliche Wirtschaft, bei der noch gewisse Unsicherheiten bestehen, was die Rendite angeht, die sich aus neuen Technologien und Geschäftsmodellen ergibt, wird eine große Bandbreite an Instrumenten benötigt.

Darüber hinaus ist es für die Entwicklung der Chancen, die das umweltverträgliche Wachstum bietet, von wesentlicher Bedeutung, dass Wissen geteilt und verbreitet wird. KMU haben im Vergleich zu multinationalen Unternehmen oft nicht denselben Zugang zu Wissensnetzwerken, in deren Rahmen sie auf dem neuesten Stand bleiben können, was neue Technologien angeht, oder sich an potenzielle Kunden oder Investoren wenden können. Daher enthält dieser Bericht einen Abschnitt darüber, wie KMU besser von verfügbarem Wissen profitieren können. Am wichtigsten sind diesbezüglich die branchenübergreifende Zusammenarbeit, die Ausbildung informeller Netzwerke und die unschätzbare Rolle, die Branchenverbände diesbezüglich spielen können und sollten. Hierbei wird darauf abgezielt, dass die Branchenverbände und die informellen Netzwerke die wesentliche Informationsquelle darstellen, was Technologien, Zulieferer, staatliche Fördermechanismen usw. angeht. Dies bestätigte sich auch bei der Konsultation der Interessenträger. In Bezug auf Branchen, in denen keine entsprechenden Foren bestehen, sollten sich die Kommission und die Mitgliedstaaten einschalten und für vergleichbare Angebote sorgen.

Das große Potenzial der umweltverträglichen Wirtschaft kann nur dann umfassend ausgeschöpft werden, wenn für Forschung, Entwicklung und Innovation ein entsprechender Rechtsrahmen besteht. Auch wenn Forschung, Entwicklung und Innovation durch diverse staatliche Fördermechanismen angekurbelt werden können, ist der beste Wegbereiter doch ein offener, solider und innovationsfreundlicher Rechts- und Innovationsrahmen. Daher muss dafür Sorge getragen werden, dass der Zeitraum bis zur Vermarktung möglichst kurz ist und dass kein Gewinner ausgewählt wird, sondern sich die Marktkräfte entfalten und potenziell innovative Technologien oder Produkte nicht per se ausgeschlossen werden.

Dies spiegelt sich auch in dem Abschnitt des Berichts über Regulierung wider. Die Regulierung ist ein weiteres entscheidendes Hemmnis für Wachstum im Allgemeinen und umweltverträgliches Wachstum im Besonderen. Sowohl bei den Konsultationen der Interessenträger als auch bei der Anhörung im ITRE-Ausschuss des Europäischen Parlaments zum Thema der Förderung innovativer Start-ups und von KMU wurden mehrere Fragen in Bezug darauf angesprochen, dass oft zu viele strikte Vorschriften, Berichterstattungspflichten oder Antragsverfahren befolgt werden müssen. Genauer gesagt, erhöht sich der Aufwand durch Überregulierung sowie dadurch, dass die einzelnen Regulierungsstellen die Vorschriften unterschiedlich auslegen. Hieraus ergeben sich auch Hemmnisse für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts. Es ist zu begrüßen, dass die Kommission beschlossen hat, einige Gesetzesvorschläge, aus denen ein zu großer Verwaltungsaufwand entstehen würde, zurückzuziehen. Dadurch wird deutlich, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften zunächst abwägen sollten, welche Probleme oder welches Marktversagen angegangen werden muss.

In Bezug auf Fördersysteme sollte die Kommission Leitlinien ausarbeiten, um die einzelstaatlichen Systeme einander anzugleichen, damit das Regelwerk einheitlicher wird. Einer der Hauptpunkte, auf den sich die Regierungen konzentrieren sollten, um unsere Wirtschaft immer umweltverträglicher zu gestalten, ist die Ausschau nach ausgereiften, kosteneffizienten Technologien Dabei sollte allerdings auf Kostenverträglichkeit geachtet werden. Sie sollten keinesfalls auf die großflächige Einführung unausgereifter Innovationen drängen, die sich möglicherweise noch nicht rechnen. In entsprechenden Fällen sollten Regierungen eher die Rolle des Wegbereiters übernehmen und klein angelegte Pilotprojekte unterstützen, was der Weiterentwicklung der Technologien förderlich ist.

Abschließend werden in diesem Bericht einige weitere Herausforderungen benannt, beispielsweise das Potenzial der unternehmerischen Tätigkeit von Frauen, das Bewusstsein der Verbraucher und Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Unternehmertums.

Das umweltverträgliche Wachstum birgt ganz klar großes Potenzial. Dieses Potenzial kann aber nicht umfassend ausgeschöpft werden, wenn einige grundlegende Bedingungen nicht erfüllt sind. Dabei geht es um Bedingungen wie die Ausbildung einer Sichtweise, die in höherem Maße auf das Unternehmertum ausgerichtet ist, die Ausarbeitung offener, innovationsfreundlicher Vorschriften, ein breiterer Zugang zu Finanzierungsmitteln und bessere Möglichkeiten im Hinblick auf den Wissensaustausch.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (1.4.2015)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu Chancen für ein umweltverträgliches Wachstum von KMU
(2014/2209(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Liadh Ní Riada

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass es von grundlegender Bedeutung ist, dass Energie- und Ressourceneffizienz die Grundlage der industriellen Umstrukturierung Europas bilden, wenn die europäische Industrie in Zukunft ihr intelligentes, nachhaltiges, inklusives und wettbewerbsfähiges Wachstum beibehalten soll;

B.  in der Erwägung, dass KMU, die Umweltnormen einhalten, ihre Geschäftsmöglichkeiten verbessern und verstärkt in der Lage sein werden, dem Kostendruck standzuhalten, der sich aus den erhöhten Kosten für Ressourcen ergibt;

C. in der Erwägung, dass KMU das wirtschaftliche Rückgrat Europas bilden, da sie in erheblichem Umfang zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in den Mitgliedstaaten beitragen, etwa 99 % aller europäischen Unternehmen ausmachen und ungefähr 75 Millionen Arbeitsplätze bereitstellen;

D. in der Erwägung, dass der Zugang zu Finanzmitteln weiterhin eine der wichtigsten Herausforderungen für die Schaffung, den Fortbestand und das Wachstum von KMU, Kleinstunternehmen, sozialen Unternehmen und Genossenschaften ist; in der Erwägung, dass eine Erleichterung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln wesentlich ist, wenn es um die Annahme umweltfreundlicherer Technologien und Investitionen in nachhaltige Unternehmenspraktiken geht; in der Erwägung, dass dem Privatsektor bei der Ausarbeitung von alternativen Möglichkeiten der Finanzierung eine wichtige Rolle zukommt;

E.  in der Erwägung, dass den Möglichkeiten des EU-Haushalts als investitionsorientiertem Haushalt Rechnung getragen werden muss, wenn es darum geht, den Zugang von europäischen KMU zu Fördermitteln durch Verringerung des Verwaltungsaufwands und durch dezidierte Finanzinstrumente und die Aufstockung von Mitteln für regionale Zentren zur Förderung des Unternehmertums zu erleichtern; in der Erwägung, dass die Ausarbeitung nutzerfreundlicher Verfahren für die verschiedenen Formen der Förderung verbessert werden sollte;

F.  in der Erwägung, dass der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) – über die Nutzung der bereits im Rahmen des EU-Haushalts bestehenden Möglichkeiten hinaus – als wichtige Finanzierungsquelle für KMU fungieren könnte;

1.  hebt den Mehrwert des EU-Haushalts bei der Unterstützung von KMU, Kleinstunternehmen, sozialen Unternehmen und Genossenschaften hervor, damit diese Zugang zu Fördermitteln und den internationalen Märkten erlangen können, insbesondere im Rahmen des Programms COSME, von „Horizont 2020“ und des EU-Struktur- und -Investitionsfonds (ESI-Fonds); betont, dass die einzelstaatlichen Regulierungsstellen EU-weit für eine eindeutige und einheitliche Auslegung sorgen müssen und dass es transparenter Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge bedarf;

2.  stellt fest, dass die Programme der EU nicht wesentlich zu Öko-Innovationen und zur Kreislaufwirtschaft beitragen und dass die Kommission daher einen Schwerpunkt auf eine bessere Finanzierung im Rahmen der Programme COSME und „Horizont 2020“ legen muss, um ökoinnovative Lösungen durch und für KMU auszuarbeiten und die Finanzierung für die Verbesserung der Produktgestaltung und Prozessleistung zu fördern, wobei auf die positiven Erfahrungen im vorangegangenen MFR aufgebaut werden soll; ist insbesondere der Ansicht, dass das KMU-Instrument im Rahmen von „Horizont 2020“ vollständig umgesetzt werden muss;

3.  stellt fest, dass die Kommission einen starken Schwerpunkt auf Risikokapital legt, um den Zugang von KMU zu Finanzmitteln zu verbessern; ist der Ansicht, dass dies zwar sicherlich notwendig ist, dass jedoch nur eine geringe Anzahl von KMU daraus Nutzen ziehen werden;

4.  fordert die Mitgliedstaaten und die EU eindringlich auf, eine größere Unterstützung für gemeinschaftsbasierte KMU und soziale Unternehmen bereitzustellen, und insbesondere für die Unternehmen, die einen Beitrag zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz und zur wirksamen Nutzung von Ressourcen und erneuerbaren Energiesystemen leisten;

5.  betont, dass Anreize für Forschung und Investitionen in neue und fortgeschrittene Technologien geschaffen werden müssen, durch die die Entwicklung hin zu einem nachhaltigen Wachstum und der Schaffung umweltverträglicher Arbeitsplätze durch politische Handlungsrahmen sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene ermöglicht wird; betont, dass die Kohärenz zwischen den EU-Rechtsvorschriften verbessert werden muss, um Synergien und die Rechtssicherheit zu stärken;

6.  betont, dass die Koordinierung und gegenseitige Ergänzung zwischen Finanzinstrumenten im EU-Haushalt sichergestellt werden müssen, insbesondere im Rahmen des EU-Struktur- und -Investitionsfonds (ESI-Fonds), des Europäischen Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und des LIFE-Programms;

7.  legt den Mitgliedstaaten nahe, umweltverträgliche KMU, Kleinstunternehmen, soziale Unternehmen und Genossenschaften zu unterstützen, wodurch dauerhafte Arbeitsplätze – auch für junge Menschen – geschaffen würden, insbesondere durch eine bessere Rechtsetzung und einem Abbau übermäßiger Verwaltungslasten und indem Kleinunternehmern Steuervorteile gewährt und spezifische Maßnahmen des sozialen Schutzes für sie erlassen werden, und deren Zugang zu Finanzierungsmitteln über die EU-Programme zu verbessern;

8.  nimmt den neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zur Kenntnis; betont, dass KMU und Kleinstunternehmen, einschließlich umweltverträglicher und innovativer KMU bzw. Kleinstunternehmen, wichtige Begünstigte dieses Fonds sein sollten, da Ressourceneffizienz als eine mit hohem Risiko behaftete Investition angesehen werden kann und Bankkredite nach wie vor die wichtigste Finanzierungsquelle für KMU darstellen; hebt das Potenzial hervor, das die Ressourceneffizienz mit Blick auf das Wirtschaftswachstum in sich birgt, und die Tatsache, dass dadurch eine Reihe von Geschäftsmöglichkeiten für KMU entsteht.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.4.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean Arthuis, Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Carlos Iturgaiz, Bernd Kölmel, Vladimír Maňka, Ernest Maragall, Clare Moody, Siegfried Mureșan, Victor Negrescu, Liadh Ní Riada, Jan Olbrycht, Urmas Paet, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Paul Tang, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Marco Valli, Daniele Viotti, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Michał Marusik, Andrey Novakov, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (30.3.2015)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu Chancen für ein umweltverträgliches Wachstum von KMU
(2014/2209(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Dan Nica

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  unterstreicht die große Bedeutung der einzelnen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie die Förderung des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und der Ressourceneffizienz; ist der Ansicht, dass diese Fonds zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 und somit zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum und den Leitinitiativen der Strategie beitragen werden; betont, dass eine thematische Konzentration wichtig ist, damit die Finanzierungsmöglichkeiten auf ein umweltverträgliches Wachstum ausgerichtet sind;

2.  fordert die Kommission auf, auch künftig die größten Hindernisse für die vollständige Inanspruchnahme der verfügbaren Gelder zu ermitteln, gleichzeitig für möglichst geringe Verwaltungsauflagen zu sorgen und klare sowie praxistaugliche Maßnahmen auszuarbeiten, die mit den bestehenden Strategien und Fördermöglichkeiten kombiniert werden können, um so eine Grundlage für konkrete Handlungsempfehlungen zu schaffen und um die Richtung hin zum Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft vorzugeben und diesen Übergang zu fördern; vertritt die Ansicht, dass diese Maßnahmen KMU außerdem dazu anhalten würden, sowohl in Verfahren zur Verbesserung ihrer Ressourcen- und ihrer Energieeffizienz als auch in Öko-Innovationen zu investieren, um so neue Beschäftigungsmöglichkeiten in der EU, ein verstärktes nachhaltiges Wachstum und den Umwelt- und Klimaschutz zu fördern;

3.  fordert die lokalen und regionalen Behörden mit Nachdruck auf, KMU angemessene Informationen und Analysen über die Branchen und Produktionsstrukturen, in denen sie umweltverträgliches Wachstum erzielen können, zur Verfügung zu stellen und sie bei dieser Entwicklung zu unterstützen;

4.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden auf, Hindernisse zu beseitigen und unter anderem im Wege von finanziellen Anreizen KMU den Zugang zu Krediten zu erleichtern und privates Kapital zu mobilisieren, ohne den Wettbewerb zu verzerren und ohne dies mit zusätzlichen Verwaltungsauflagen und unnötigen Vorschriften zu verknüpfen, die von den KMU nur schwerlich umgesetzt werden können; vertritt die Auffassung, dass die Zusätzlichkeit der Finanzierungsregelungen für KMU nur dann sichergestellt werden kann, wenn die im Rahmen der Kohäsionspolitik und anderer Programme – wie zum Beispiel des Programms Horizont 2020 – ergriffenen Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene aufeinander abgestimmt werden; hält es für wesentlich, dass die Rechtsvorschriften so ausgestaltet werden, dass KMU ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrechterhalten können;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zeitnah eine dauerhafte Lösung für die enormen Zahlungsrückstände im Bereich der Regionalpolitik und bei der Abwicklung der Fördermittel aus den ESI-Fonds für die vorherige Förderperiode zu ermitteln, damit die KMU als Projektpartner nicht aufgrund von Verzögerungen bei der Auszahlung von Fördergeldern von der Teilnahme an solchen Förderprogrammen und Projekten abgeschreckt werden;

6.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, klare und objektive Auswahlkriterien für mit EU-Geldern geförderte Projekte auszuarbeiten, um so die Attraktivität der Projekte zu erhöhen, da hiermit nachhaltige Entwicklung angeregt würde und umweltpolitische Herausforderungen in Wachstumschancen umgewandelt werden könnten; vertritt die Auffassung, dass bei der Einsetzung der Begleit- und Evaluierungsausschüsse auf eine ausgewogene Vertretung aller betroffenen Interessenträger – wozu auch die Sozialpartner, KMU-Verbände und die lokalen und regionalen Behörden gehören – geachtet werden sollte; ist der Ansicht, dass Überwachungs- und Berichterstattungsregelungen auf Indikatoren beruhen sollten, die sich mit dem Beitrag von KMU zu umweltverträglichem Wachstum und den Auswirkungen der Finanzierung von KMU auf umweltverträgliche Arbeitsplätze und den CO2-Fußabdruck befassen;

7.  fordert alle Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung ihrer nationalen und regionalen Bedürfnisse das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen in ihre operationellen Programme aufzunehmen, ihre nationalen, regionalen und lokalen Behörden dazu anzuhalten, die Vergabe öffentlicher Aufträge verstärkt an Umweltkriterien auszurichten und somit Anreize für die Förderung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten und für umweltverträgliches Wachstum von KMU (beispielsweise in den Bereichen Recycling, erneuerbare Energieträger, Energieeffizienz und Energieeinsparpläne) zu setzen; fordert die Kommission auf, das Parlament über den Anteil bzw. die Zahl der KMU in jedem Mitgliedstaat, die in umweltverträgliches Wachstum und Öko-Innovationen investieren und im Rahmen der operationellen Programmen finanziert werden, über die erzielten Ergebnisse und die Zahl der neu geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze zu unterrichten; empfiehlt, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um durch eine integrierte Nutzung der verfügbaren Mittel Synergien zu schaffen;

8.  regt die Ausweitung innovativer Unterstützungsregelungen an, wozu auch Gutscheine für umweltfreundliche Innovationen gehören, mit denen die Einführung nachhaltiger Technologien und umweltfreundlicher und klimaresistenter Lösungen gefördert werden kann; vertritt die Ansicht, dass die Regelungen für die Anträge auf Unterstützungsleistungen einfach und klar sein müssen und keinen Verwaltungsaufwand verursachen sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten außerdem auf, nach innovativen Finanzierungslösungen für KMU zu suchen und leicht zugängliche Finanzierungsinstrumente bereitzustellen; weist darauf hin, dass das nachhaltige Wachstum und die Innovationsfähigkeit europäischer KMU zu den wichtigsten Wettbewerbsvorteilen der EU auf den globalisierten Märkten gehören;

9.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung von thematischen und geografischen bzw. regionalen Plattformen, Clustern sowie regionalen und lokalen KMU-Verbänden zu unterstützen und zu fördern, mit denen private und öffentliche Investitionen für auf langsame Fortschritte ausgelegte oder umwälzende ökologisch innovative Projekte mobilisiert werden können, und die Zusammenarbeit der Interessenträger zu unterstützen, damit die Wertschöpfungskette in Europa aufgewertet wird; begrüßt die in jüngster Zeit von der Kommission vorgeschlagenen Umweltinitiativen und fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft innovative Partnerschaften für nachhaltige Entwicklung aufzubauen;

10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Chancen und Herausforderungen für KMU, umweltverträgliches Wachstum und Öko-Innovationen in ländlichen Gegenden besonders zur Kenntnis zu nehmen und darauf einzugehen;

11. fordert die Mitgliedstaaten (auf der Ebene der nationalen, regionalen und lokalen Entscheidungsträger und Verwaltungsbehörden) auf, im Rahmen der Strategien für eine intelligente Spezialisierung und unter Einbeziehung der wichtigsten Interessenträger dauerhaft nachhaltiges Wachstum zu fördern, da hiermit Zusammenschlüsse, Synergien und Netzwerke im Bereich der umweltverträglichen Wirtschaft begünstigt werden; ersucht die Kommission, dem Parlament über die Umsetzung der Strategien für eine intelligente Spezialisierung auf nationaler und/oder regionaler Ebene zu berichten und dabei insbesondere auf die auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten angewandten Konzepte für nachgelagerte Maßnahmen einzugehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Informationen über die praktischen Maßnahmen bereitzustellen, die ergriffen wurden, um mittels der Vernetzung regionaler Innovationszentren und der wichtigsten Unterstützungsnetzwerke die Kompetenzen bei öko-innovativen KMU auszubauen;

12. betont, dass KMU von den Chancen, die diese neuen Geschäftsmodelle und Methoden für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum, Beschäftigung und Umweltschutz mit sich bringen können, in Kenntnis gesetzt werden müssen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden mit Nachdruck auf, KMU besser über umweltverträgliche Wachstumschancen (wie beispielsweise Energie- und Materialeffizienz) und über das Ausmaß und die Auswirkungen des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu informieren, indem sie KMU und Unternehmer entsprechend sensibilisieren; fördert die Behörden auf, den Mangel an Wissen, Ressourcen und Kompetenzen dadurch anzugehen, dass sie proaktiv Beratung und technische Unterstützung bereitstellen und den Erfahrungsaustausch unterstützen;

13. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Regionalpolitik konkrete Programme auszuarbeiten, die alle wichtigen Voraussetzungen für umweltverträgliches Wachstum von KMU umfassen; hält es für wesentlich, dass das unternehmerische Potenzial junger Menschen im Zusammenhang mit dem umweltverträglichen Wachstum von KMU vollständig ausgeschöpft wird; fordert die Kommission auf, Maßnahmen, mit denen eine Verbindung zwischen Bildungseinrichtungen und den europäischen Programmen hergestellt wird, und Maßnahmen zur Förderung der umweltverträglichen Wirtschaft vorzubereiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um Arbeitnehmer in KMU zu beraten, sie zu sensibilisieren und so ihr Wissen und ihre Kompetenzen zu stärken; fordert, dass schwerpunktmäßig Ausbildungsmaßnahmen für junge Menschen und die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen gefördert werden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.3.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pascal Arimont, José Blanco López, Franc Bogovič, Victor Boștinaru, Mercedes Bresso, Rosa D’Amato, Michela Giuffrida, Anna Hedh, Krzysztof Hetman, Ivan Jakovčić, Constanze Krehl, Louis-Joseph Manscour, Martina Michels, Iskra Mihaylova, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Stanislav Polčák, Fernando Ruas, Monika Smolková, Ruža Tomašić, Monika Vana, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Isabella Adinolfi, Martina Anderson, Daniel Buda, Enrique Calvet Chambon, Salvatore Cicu, Tunne Kelam, Ivana Maletić, Dan Nica, Jan Olbrycht, Bronis Ropė, Julie Ward, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Maria Noichl

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.4.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

54

4

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Bendt Bendtsen, Jerzy Buzek, Soledad Cabezón Ruiz, Philippe De Backer, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Fredrick Federley, Ashley Fox, Adam Gierek, Theresa Griffin, András Gyürk, Roger Helmer, Hans-Olaf Henkel, Dawid Bohdan Jackiewicz, Kaja Kallas, Barbara Kappel, Seán Kelly, Jeppe Kofod, Miapetra Kumpula-Natri, Janusz Lewandowski, Ernest Maragall, Edouard Martin, Angelika Mlinar, Csaba Molnár, Nadine Morano, Dan Nica, Aldo Patriciello, Morten Helveg Petersen, Miroslav Poche, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Paul Rübig, Algirdas Saudargas, Jean-Luc Schaffhauser, Neoklis Sylikiotis, Dario Tamburrano, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Claude Turmes, Miguel Urbán Crespo, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Kathleen Van Brempt, Henna Virkkunen, Martina Werner, Hermann Winkler, Anna Záborská, Flavio Zanonato

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

José Blanco López, Simona Bonafè, Lefteris Christoforou, Cornelia Ernst, Eugen Freund, Werner Langen, Michèle Rivasi, Maria Spyraki, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Daniela Aiuto, Enrique Calvet Chambon, Stanisław Ożóg