BERICHT über die Finanzierung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik

21.4.2015 - (2014/2258(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Eduard Kukan, Indrek Tarand
(Gemeinsame Ausschusssitzungen – Artikel 55 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2014/2258(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0136/2015
Eingereichte Texte :
A8-0136/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Finanzierung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik

(2014/2258(INI))

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf die Artikel 21, 24, 41, 42, 43, 44, 45 und 46,

–       gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[1],

–       gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2],

–       gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3] und ihre nachfolgenden Änderungen,

–       unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 18/2012 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Rechtsstaatlichkeitshilfe der Europäischen Union für das Kosovo“ ,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2013,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. November 2013 und vom 18. November 2014 zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik,

–       unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin (VP/HV) und Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur vom 7. Juli 2014 über die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2013,

–       unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der VP/HV und der Kommission über ein EU-Gesamtkonzept für externe Konflikte und Krisen und die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2014;

–       unter Hinweis auf den Jahresbericht 2014 und den Finanzbericht der Europäischen Verteidigungsagentur 2013,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. April 2014 zu dem umfassenden Ansatz der EU und seinen Folgen für die Kohärenz des auswärtigen Handelns der EU[4],

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes, die vom Europäischen Rat in Helsinki am 11. Dezember 1999 angenommen wurden (Planziel 2003), und auf das Planziel 2010, das am 17. Mai 2004 vom Rat gebilligt wurde,

–       unter Hinweis auf das Zivile Planziel 2010, das von der Ministerkonferenz über die Verbesserung der zivilen Fähigkeiten verabschiedet und vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ am 19. November 2007 zur Kenntnis genommen wurde,

–       gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Haushaltsausschusses gemäß Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Haushaltsausschusses (A8-0136/2015),

A.     in der Erwägung, dass die GSVP angesichts der zunehmend schwierigen Sicherheitslage innerhalb und außerhalb der Union, die von neuen Gefahren und Bedrohungen gekennzeichnet ist, gegen die kein Mitgliedstaat im Alleingang ankommen kann, gestärkt werden muss, damit sie ein wirksameres politisches Instrument und ein wirklicher Garant für die Sicherheit der EU-Bürger und die Förderung der europäischen Interessen und Werte wird; in der Erwägung, dass die Union die Sicherheit an ihren Außengrenzen stärken muss;

B.     in der Erwägung, dass die Finanzierung von GSVP-Missionen und –Operationen angesichts von Haushaltskürzungen bei den Verteidigungsausgaben und bestehenden Überschneidungen überdacht werden muss, damit die Mittelzuweisungen besser und kostenwirksamer genutzt werden, während auf der institutionellen Ebene der EU die ordnungsgemäße demokratische Kontrolle sowohl der zivilen als auch der militärischen Missionen und Operationen sicherzustellen ist;

C.     in der Erwägung, dass der Europäische Rat im Dezember 2013 beschlossen hat, die finanziellen Aspekte der Missionen und Operationen der EU zu prüfen, einschließlich der Überprüfung des Mechanismus ATHENA, damit die Verfahren und Regeln der Union ein zügigeres, flexibleres und effizienteres Vorgehen bei der Durchführung von zivilen Missionen und militärischen Operationen ermöglichen;

D.     in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin der EU nach den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon auch Vizepräsidentin der Kommission und Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur ist und die Tagungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ leitet; in der Erwägung, dass die Europäische Verteidigungsagentur nach Artikel 45 EUV „ihre Aufgaben erforderlichenfalls in Verbindung mit der Kommission [versieht]“;

1.      stellt fest, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten wichtige Geldgeber für die verschiedenen weltweiten Friedensmissionen und Operationen zur Krisenbewältigung sind, während auf die zivilen und militärischen Missionen und Operationen der GSVP ein sehr geringer Anteil der Mittel entfällt; weist darauf hin, wie wichtig GSVP-Einsätze als friedensschaffende Maßnahmen sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich stärker für die Verhütung von Konflikten, den Wiederaufbau in der Konfliktfolgezeit und die Bewahrung eines dauerhaften Friedens in von Konflikten betroffenen Gebieten einzusetzen; bedauert die bescheidene Aufstellung von GSVP-Einsätzen, vor allem der militärischen Einsätze, bei denen es sich kaum um wesentliche europäische Beiträge zur Wahrung und Durchsetzung des Friedens, sondern hauptsächlich um militärische Ausbildungsmissionen von geringem Ausmaß handelt; ist der Überzeugung, dass die EU es sich nicht leisten kann, den Schwerpunkt allein auf jene Instrumente zu setzen, die nach einer Krisensituation zum Einsatz kommen oder Auswege aus der Krise unterstützen, sondern vielmehr in der Lage sein muss, das gesamte Spektrum der Maßnahmen zur Krisenbewältigung abzudecken;

2.      fordert die VP/HV und die Mitgliedstaaten auf, das gesamte Potenzial des Vertrags von Lissabon, insbesondere von dessen Artikel 44 zur Durchführung der GSVP-Missionen von einer Gruppe von Mitgliedstaaten und Artikel 46 zur Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit mit Blick auf eine schnellere und flexiblere Nutzung der GSVP-Missionen und -Operationen zu nutzen; 

3.      stellt besorgt fest, dass die Mitgliedstaaten trotz eines gemeinsamen jährlichen Verteidigungshaushalts von insgesamt rund 190 Mrd. EUR die Planziele von Helsinki aus dem Jahr 1999 immer noch nicht erfüllen können; verweist auf die ehrgeizigen zivilen Planziele, die sich die EU gesetzt hat; fordert, dass die EU als wirklicher Akteur bei der Verteidigung innerhalb der NATO gestärkt wir, und bedauert das Fehlen einer eindeutigen militärischen Doktrin, mit der in Artikel 43 EUV genannten Aufgaben (die erweiterten „Petersberg-Aufgaben“) operationalisiert werden; befürwortet nachdrücklich eine engere Abstimmung und Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung zwischen den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene innerhalb der NATO und insbesondere die Bündelung und gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Kapazitäten und Mitteln; fordert die Kommission auf, dringend eine Analyse der Herausforderungen und des Bedarfs im Bereich Sicherheit und Verteidigung durchzuführen;

4.      stellt fest, dass die Höhe der Finanzierung für zivile GSVP-Missionen im GASP-Kapitel des EU-Haushaltsplans in den letzten Jahren abgenommen hat und als Teil des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 stabil bleiben soll; bedauert, dass zivile Missionen von den allgemeinen Deckungslücken bei den Mitteln für Zahlungen betroffen waren, wodurch die Kommission gezwungen war, als Abhilfemaßnahme die Zahlung von 22 Mio. EUR auf 2015 zu verschieben; begrüßt jedoch, dass mögliche Einsparungen in Höhe von 16 Mio. EUR ermittelt wurden, sodass weitere Missionen finanziert werden können, falls sich dies in naher Zukunft als notwendig erweisen sollte;

Initiativen zur Kosteneinsparung/Steigerung der Effizienz

5.      begrüßt die konkreten Maßnahmen und pragmatischen Lösungen, die von der Kommission vor kurzem innerhalb der bestehenden Finanzvorschriften eingeführt wurden, um die Finanzverfahren bei zivilen GSVP-Missionen zu beschleunigen; bedauert jedoch die immer noch beträchtlichen Verzögerungen, die bei der Beschaffung wichtiger Ausrüstungen und Dienstleistungen für GSVP-Missionen im Rahmen der GASP – teilweise aufgrund des oft langsamen Beschlussfassungsverfahrens durch den Rat, aber auch aufgrund gewisser Mängel bei der einheitlichen Anwendung der Finanzregeln bei GSVP-Missionen – auftreten, und die negativen Auswirkungen, die sich dadurch für den Ablauf der Missionen und für die Mitarbeiter ergeben sowie für die Sicherheit der Missionen ergeben können;

6.      fordert die Kommission mit Nachdruck auf, diese Mängel abzubauen, indem sie eine Vorlage für die für zivile GSVP-Missionen geltenden Finanzregeln erarbeitet und die bestehenden Leitlinien dem Bedarf entsprechend anpasst, damit Missionen rasch, flexibel und effizienter durchgeführt werden können, gleichzeitig aber auch für einen der wirtschaftlichen Haushaltsführung entsprechenden Einsatz der EU-Mittel und einen angemessenen Schutz der finanziellen Interessen der EU gesorgt ist; vertritt die Ansicht, dass der Haushaltsplan dem Zivilen Operationskommandeur übertragen werden sollte, wie das auch bei den Leitern der EU-Delegationen der Fall war;

7.      fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, jährlich eine Bewertung der Gesamtkosten vorzunehmen, die für sicherheits- und verteidigungspolitische Maßnahmen anfallen, und dabei auch eine transparente Aufstellung der Beschaffungsmaßnahmen vorzulegen, damit die für diesen Bereich vorgesehenen Haushaltsmittel künftig möglichst effizient genutzt werden;

8.      befürwortet nachdrücklich die Einrichtung eines gemeinsamen Dienstleistungszentrums sowie eines Systems zur integrierten Verwaltung von Ressourcen als Weg, die Geschwindigkeit der Bereitstellung und die Kostenwirksamkeit ziviler Missionen zu steigern; bedauert, dass bei dieser Initiative bislang keine Fortschritte erzielt worden sind; stellt fest, dass eine Unterstützungsplattform für Missionen derzeit erörtert wird, fordert die Kommission und den EAD jedoch auf, weitere Schritte zur Schaffung eines wirklichen gemeinsamen Dienstleistungszentrums zu unternehmen;

9.      ist der Ansicht, dass die chronische Knappheit des Verwaltungshaushalts des EAD/des Zivilen Planungs- und Durchführungsstabs behoben werden sollte, da die jährliche Budgetzuweisung weiterhin zu gering ist, um alle Planungs-, Durchführungs- und Unterstützungsaufgaben abzudecken, insbesondere zu einer Zeit, wenn mehrere Missionen fast zeitgleich eingeleitet werden;

10.    ist der Ansicht, dass das ständige GSVP-Lager, aus dem derzeit nur neue zivile GSVP-Missionen versorgt werden, rasch vergrößert werden sollte, sodass auch laufende Missionen versorgt werden können, indem die Verfügbarkeit der gelagerten Ausrüstung und die Vielfalt der erforderlichen Ausrüstung verbessert werden; schlägt vor, dass das GSVP-Lager von dem zukünftigen gemeinsamen Dienstleistungszentrum verwaltet wird;

11.    betont, dass die Missionen im Einklang mit den verschiedenen von den Mitgliedstaaten diesbezüglich eingegangenen Verpflichtungen (z. B. das Zivile Planziel 2010 oder der mehrjährige Plan zur Entwicklung der zivilen Fähigkeiten) personell angemessen ausgestattet werden müssen; bedauert jedoch die Schwierigkeiten, wenn es darum geht, ausreichend qualifiziertes Personal für GSVP-Missionen anzuwerben und zu halten; befürwortet den verbreiteten Einsatz von schnell entsendbaren zivilen Krisenreaktionsteams, da die EU dadurch schneller reagieren und Missionen zügig organisieren könnte und die Wirksamkeit der Krisenbewältigungsmaßnahmen der EU dadurch verbessert werden könnte;

12.    bedauert, dass das Auswahlverfahren für private Unternehmen, die die Sicherheit des Personals bei zivilen GSVP-Missionen sicherstellen sollen, intransparent und teuer ist; fordert, dass im Bereich Sicherheit speziell für zivile GSVP-Missionen ein Rahmenvertrag eingeführt wird, um die hohen Entgeltforderungen privater Sicherheitsunternehmen zu senken und das Auswahlverfahren transparenter zu gestalten; ist der Ansicht, dass europäischen Unternehmen in diesem Zusammenhang Vorrang eingeräumt werden sollte;

Kohärenz und Komplementarität

13.    ist der Ansicht, dass die GSVP ein Teil der weiter gefassten außenpolitischen Dimension der GASP und der EU-Außenpolitik insgesamt sowie der innenpolitischen Dimension der binnenmarkt-, industrie-, raumfahrt-, forschungs- und entwicklungspolitischen Strategien ist; ist davon überzeugt, dass für Kohärenz und Komplementarität zwischen den verschiedenen Instrumenten gesorgt werden sollte, um Größenvorteile zu erzielen und die Wirkung der EU-Ausgaben zu maximieren; ist davon überzeugt, dass die EU über mehr Instrumente und potenzielle Hebelwirkung verfügt als jede andere supranationale Organisation, da ihre Sicherheits- und Verteidigungspolitik durch einen umfassenden Ansatz mit anderen Arten von EU-Instrumenten und Finanzierungsmechanismen gestärkt werden kann; ist daher der Ansicht, dass die GASP-Ressourcen intelligenter eingesetzt werden sollten – vor allem durch eine bessere Abstimmung der GSVP-Instrumente und der verschiedenen von der Kommission verwalteten EU-Finanzierungsprogramme;

14.    fordert, dass dort, wo das möglich ist, Synergieeffekte zwischen dem militärischen und dem zivilen Bereich stärker genutzt und dass sie vor allem bereits zu Planungsbeginn berücksichtigt werden, insbesondere im Bereich der Anlagen, der medizinischen Dienste, der Logistik, des Transports und der Sicherheit für bzw. bei Missionen, wobei die jeweilige Befehlskette einzuhalten ist und aufgrund der Art, der Ziele und der Abläufe klar zwischen zivilen und militärischen Operationen unterschieden werden muss;

15.    hebt hervor, dass im militärischen Bereich, einschließlich Transport, Ausbildung und medizinische Hilfe, auf EU-Ebene durch die Förderung von Synergieeffekten Einsparungen erzielt werden könnten; betont, dass die Europäische Verteidigungsagentur eine wichtige Rolle spielt, da sie darauf hinarbeitet, die Kompatibilität von Militärausrüstung und Einsatzkapazitäten der EU-Mitgliedstaaten sowie entsprechende Synergieeffekte zu fördern, bedauert jedoch zutiefst, dass die Agentur, deren Vorsitzende die VP/HV ist, nach wie vor in die Zuständigkeit des Rates fällt, vollständig außerhalb des Haushalts der Europäischen Union finanziert wird und damit nicht der europäischen demokratischen Kontrolle unterliegt;

16.    begrüßt die 2013 vereinbarte Überarbeitung der Krisenbewältigungsverfahren (CMP), da die Planung und Einleitung von GSVP-Missionen dadurch verbessert wurde; betont jedoch, dass deutlich mehr unternommen muss, um die fortbestehende Abgrenzung der einzelnen Bereiche im Aufbau der EU-Außenpolitik zu überwinden;

17.    fordert die Kommission auf, für die Zusammenarbeit zwischen Kommission, EAD, EDA, ESA und Mitgliedstaaten im Bereich der GSVP dauerhafte Verfahren der Finanzierung sowie gemeinsame markt-, industrie-, raumfahrt-, forschungs- und entwicklungspolitische Strategien festzulegen; fordert die Kommission und den Rat auf, dauerhafte Regelungen der Finanzierung einzuführen, um Beziehungen zwischen den EU-Akteuren im Bereich innere Sicherheit (z. B. Frontex, Europol, ENISA) und jenen im Bereich Verteidigung (z. B. EDA, EAD) festzulegen;

18.    begrüßt, dass die Kommission und der EAD gemeinsam ein Pilotprojekt zur GSVP-Forschung durchführen und damit dem Vorschlag gefolgt sind, den das Parlament im Haushalt 2015 mit Blick auf die Umsetzung der Ziele der Union und der Verwendung von EU-Mitteln durch die Agentur unterbreitet hat; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Kommission der Forderung des Parlament in der Entschließung vom 21. November 2013 zur verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis Europas (2013/2125(INI)) nicht nachgekommen ist, sodass das Parlament nicht die Möglichkeit hat, die nach Artikel 185 AEUV bestehenden Möglichkeiten zu prüfen;

19.    begrüßt den Fahrplan, den die Kommission am 24. Juni 2014 zur Umsetzung der Mitteilung zum europäischen Verteidigungs- und Sicherheitssektor angenommen hat; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, durch Einholung der Meinungen der Interessenträger festzustellen, inwiefern potenzielle Begünstigte sowie nationale und regionale Behörden bereit wären, die genannten Maßnahmen von ESIF, EFRE, ESF oder Interreg V zu nutzen; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Vorschläge der Kommission möglicherweise zu spät kommen, um Einfluss auf die laufende Mittelzuweisung durch die nationalen und regionalen Behörden oder um eine Umverteilung von EU-Mitteln im Interesse einer stärkeren technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung zu bewirken;

20.    fordert die Kommission angesichts ihrer Verantwortung für die Stärkung der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung auf, einen Vorschlag zu unterbreiten, in dem klargestellt wird, wie die Verluste infolge der – vom Rat auf der Grundlage von Artikel 215 AEUV – gegen Exporteure der europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie verhängten Einschränkungen über den EU-Haushalt ausgeglichen oder durch marktbezogene Maßnahmen, die keine Wettbewerbsverzerrung bewirken, abgefedert werden können;

21.    begrüßt die Initiative „Train & Equip“ (Ausbilden und ausrüsten), mit der im Rahmen einer Übergangs- oder Ausstiegsstrategie für den Aufbau von Kapazitäten bei Partnern gesorgt würde, indem Möglichkeiten der Finanzierung diverser Geräte und nichtletaler Ausrüstungsgegenstände für Sicherheits- und Streitkräfte in Drittländern vorgesehen und ein diesbezügliches gemeinsames Vorgehen von EAD und Kommission gefördert wird; unterstützt die Schaffung von Projektzellen, zu denen interessierte Mitgliedstaaten oder Drittländer beitragen könnten und die dabei behilflich wären, sicherzustellen, dass den Sicherheitsbedürfnissen der Aufnahmeländer durch zügige Lieferungen und Zukäufe im Rahmen projektbezogener Hilfeleistungen entsprochen wird; ist der Ansicht, dass von solchen Projektzellen systematisch Gebrauch gemacht werden sollte;

22.    begrüßt die Vorschläge der Kommission für eine bessere Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG (Vergabe von öffentlichen Aufträgen) und der Richtlinie 2009/43/EG (Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern); fordert die Kommission auf, zu berücksichtigen, dass die im Verteidigungsbereich tätigen europäischen Unternehmen einen spezifischen Rechts- und Finanzrahmen benötigen, um wettbewerbsfähig sein zu können, und fordert die Kommission zudem auf, die nationalen Anstrengungen zur Konsolidierung der Verteidigungsfähigkeiten zu unterstützen;

Finanzierung von militärischen Operationen

23.    stellt fest, dass militärische Operationen von den Mitgliedstaaten außerhalb des EU-Haushalts finanziert werden und dass ihre gemeinsamen Kosten unter den Mechanismus ATHENA fallen; hebt hervor, dass ATHENA entscheidend für die Durchführung dieser Operationen und ein Instrument der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten ist, mit dem vor allem auch jene Mitgliedstaaten dafür gewonnen werden, einen Beitrag zu GSVP-Operationen zu leisten, denen es an finanziellen und operativen Mitteln mangelt; bedauert jedoch, dass der derzeitige Anteil der gemeinsamen Kosten weiterhin sehr gering ist (Schätzungen zufolge etwa 10–15 % aller Kosten) und dass der hohe Kostenanteil sowie die große Verantwortung, die die Staaten bei militärischen Operationen gemäß dem Grundsatz, dass Kosten dort übernommen werden sollen, wo sie anfallen, zu tragen haben, nicht den Grundsätzen der Solidarität und der Lastenverteilung entspricht und die Mitgliedstaaten zusätzlich davon abhält, eine aktive Rolle im Rahmen von GSVP-Operationen zu übernehmen; ist besorgt, dass durch diese Gemengelage, vor allem aufgrund der mangelnden Bereitschaft der Mitgliedstaaten, zur Kräfteaufstellung für die Operationen beizutragen, die zügige Durchführung von GSVP-Operationen behindert und die Effizienz dieser Operationen insgesamt gefährdet wird; ist der Überzeugung, dass die langfristige Finanzierung militärischer Missionen gesichert werden sollte;

24.    bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Überprüfung des Mechanismus ATHENA, die bis Ende 2014 durchgeführt werden sollte, nur zu sehr begrenzten Ergebnissen geführt hat, etwa zur Organisation einer Form der Vorfinanzierung bestimmter Kosten, um die Durchführung zu beschleunigen; bedauert, dass der Rat keine Einigung über die Einbeziehung der Finanzierung der Kosten des strategischen Einsatzes der EU-Gefechtsverbände in die Liste der gemeinsamen Kosten erzielen konnte, die systematisch von ATHENA getragen werden, und stattdessen lediglich einen Beschluss mit einer Geltungsdauer zwei Jahren angenommen hat, der verlängert werden kann; fordert den nächsten Europäischen Rat zu Verteidigungsfragen auf, eine weitere Ausweitung der im Rahmen von ATHENA förderfähigen allgemeinen Kosten zu prüfen, etwa die automatische Finanzierung von Ausgaben für GSVP-Operationen und -Missionen (Infrastruktur für die Unterbringung der Einsatzkräfte, Ausgaben für die Einrichtung von Zugangspunkten, über die die Einsatzkräfte an die Einsatzorte gelangen, sowie gegebenenfalls Sicherheitsvorräte an Lebensmitteln und Treibstoff);

25.    unterstützt Initiativen zur Prüfung der Möglichkeit, finanzielle Beiträge von Drittländern oder internationalen Organisationen innerhalb von ATHENA anzuziehen oder zu verwalten; unterstützt auch die Option der „gemeinsamen Finanzierung“, wobei eine kleinere Anzahl teilnehmender Länder unter der Bedingung, dass ihre Beiträge von ATHENA verwaltet werden und die gemeinsamen Kosten ergänzen und nicht ersetzen, einige operative Kosten der Mission finanzieren würde;

26.    verweist darauf, dass der Vertrag von Lissabon neue Bestimmungen zur GSVP für die EU enthält, die noch nicht genutzt werden; legt dem Rat nahe, von Artikel 44 EUV Gebrauch zu machen, der es einer Gruppe dazu bereiter Mitgliedstaaten ermöglicht, die Umsetzung einer GSVP-Aufgabe in Angriff zu nehmen; vertritt die Auffassung, dass der Entscheidungsprozess dringend beschleunigt werden muss; ist der Ansicht, dass die Ad-hoc-Finanzierungsmechanismen für eine militärische Operation mehr abdecken sollten als die herkömmlichen gemeinsamen Kosten, die durch ATHENA erstattet werden;

27.    fordert den Rat auf, die Einrichtung des Anschubfonds (gemäß Artikel 41 Absatz 3 EUV) für die dringende Finanzierung der Anfangsphasen militärischer Operationen im Laufe dieses Haushaltsjahrs einzuleiten, was auch als starkes Instrument für die Kapazitätsentwicklung dienen könnte; fordert den Rat zudem auf, einen Vorschlag zu unterbreiten, in dem dargelegt wird, wie erreicht werden soll, dass das Europäische Parlament im Fall einer Krise zügig konsultiert werden kann; stellt fest, dass zivile Missionen zwar in den Genuss eines eigenständigen Haushaltsausschusses für vorbereitende Maßnahmen kommen , dass die Entsendung und Wirksamkeit militärischer Missionen jedoch strukturell behindert wird, solange diese Möglichkeit nicht genutzt wird; legt den Mitgliedstaaten mit Nachdruck nahe, die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit gemäß Artikel 46 EUV einzuleiten, wodurch auch die dringend erforderliche Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeit der EU deutlich schneller erreicht würde; bedauert in diesem Zusammenhang die inhaltliche Substanzlosigkeit des politischen Rahmens für die systematische und langfristige Verteidigungszusammenarbeit, der am 18. November 2014 vom Rat angenommen wurde, da in dem Dokument lediglich die derzeitigen Verfahren beschrieben werden; fordert die Kommission deshalb auf, einen notwendigen Vorschlag zu unterbreiten, in dem klargestellt wird, wie mit Mitteln aus dem EU-Haushalt eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit aufgebaut und die militärische Zusammenarbeit in Friedenszeiten im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit finanziert werden kann;

28.    äußert sein Befremden angesichts der Tatsache, dass es auf europäischer Ebene nach wie vor keine steuerlichen Anreize für die Zusammenarbeit und Kräftebündelung gibt; nimmt den Aufruf des Rates vom Dezember 2013 zur Kenntnis, wonach es solche Möglichkeiten zu erkunden gilt, und bedauert, dass die Gespräche auch nach einem Jahr diesbezüglich zu keinen konkreten Maßnahmen geführt haben; weist darauf hin, dass die belgische Regierung bereits dazu übergegangen ist, in der Vorbereitungsphase bestimmter EDA-Vorhaben, beispielsweise für Satellitenanlagen, in Einzelfällen MwSt.-Befreiungen zu gewähren; ist der Auffassung, dass diese Steuerbefreiungen systematisch zur Anwendung kommen und – wie im Fall der einschlägigen Mechanismen der NATO oder der EU-Mechanismen für zivile Forschungsinfrastruktur – auf Infrastrukturvorhaben und bestimmte Programme zum Ausbau der Kapazitäten ausgedehnt werden sollten; fordert, dass weitere Anreize geschaffen werden, die der Förderung der Zusammenarbeit der Europäer im Bereich des Kapazitätenausbaus dienen könnten;

Transparenz und Rechenschaftspflicht

29.    betont, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht wesentliche Voraussetzungen nicht nur für demokratische Kontrolle, sondern auch für den angemessenen Ablauf und die Glaubwürdigkeit der unter der EU-Flagge durchgeführten Missionen sind; bekräftigt, welche Bedeutung das Parlament der Kontrolle darüber beimisst, auf welche Weise die unterschiedlichen GSVP-Missionen und -Operationen finanziert werden; begrüßt die Mechanismen zur Berichterstattung, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 vorgesehen sind, wie die Quartalsberichte über den GASP-Haushalt und die gemeinsamen Beratungssitzungen zur GASP; begrüßt, dass die VP/HR sich dafür einsetzt, den Beratungssitzungen neues Lebens einzuhauchen und in Bezug auf den Gegenstand der Sitzungen für das gebotene Maß an Flexibilität zu sorgen, damit das Parlament über militärische Missionen sowie über die Arbeit und den Arbeitsplan des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees stets umfassend informiert ist; weist darauf hin, dass Verbesserungen im Sinne einer flexibleren und effizienteren Finanzierung und Durchführung von Missionen und Operationen nicht auf Kosten der positiven Veränderungen gehen dürfen, die hinsichtlich der Transparenz und Rechenschaftspflicht bei GSVP-Einsätzen erzielt wurden; fordert die Kommission auf, Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe g der Haushaltsordnung weit auszulegen und spezifische Posten für jede zivile GSVP-Mission im GASP-Kapitel vorzuschlagen, und verlangt, dass die Kommission in den jährlichen Tätigkeitsbericht automatisch eine Aufschlüsselung der einzelnen Missionen anhand der daran Beteiligten und der damit verbundenen Kosten aufnimmt;

30.    sieht Initiativen erwartungsvoll entgegen, mit denen Klarheit und Kohärenz bezüglich der für zivile Missionen geltenden Finanzierungsregeln und operativen Regeln geschaffen wird; begrüßt angesichts der laufenden Diskussionen zu Flexibilität in den Finanzvorschriften die Zusage der Kommission, ein spezielles Muster für alle GSVP-Missionen zu erarbeiten und die bestehenden Leitlinien auf ihre Bedürfnisse anzupassen;

Worten Taten folgen lassen

31.    fordert die VP/HV auf, bei der GSVP eine Führungsposition zu übernehmen und beim Aufbrechen der „Abgrenzung“ eine tragende Rolle zu spielen, indem sie für eine Koordinierung zwischen dem Rat, der Kommission und dem EAD und für Kohärenz innerhalb der beiden zuletzt genannten Organe sorgt; schlägt vor, dass EU-Sonderbeauftragten ein Mandat übertragen werden könnte, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen EU-Akteuren vor Ort zu verbessern, um die Kohärenz der EU-Maßnahmen zu steigern und die Herausforderung der Vielzahl verschiedener Finanzierungsquellen in einen Vorteil zu verwandeln;

32.    vertritt die Ansicht, dass der nächste Europäische Rat zu Verteidigungsfragen die Gelegenheit nutzen sollte, eine eingehende Diskussion zu führen und konkrete Vorschläge für eine Reform der Finanzierung von GSVP-Missionen und -Operationen vorzulegen, damit diese effizienter und erfolgreicher werden; fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, die auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2013 gemachten Zusagen umzusetzen; vertritt die Auffassung, dass auf der nächsten Tagung des Europäischen Rates zu Verteidigungsfragen als Ergänzung zur NATO konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verteidigungskapazitäten der EU sowie zur Unterstützung und Konsolidierung der Europäischen Verteidigungsagentur und zur Förderung einer gemeinsamen industriellen und technologischen Basis beschlossen werden müssen;

33.    fordert die Kommission auf, die Anstrengungen zu unterstützen, die die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Rates unternehmen, was die Konsolidierung der Verteidigungskapazitäten angeht, und dabei den haushaltspolitischen Zwängen Rechnung zu tragen, mit denen einige Mitgliedstaaten konfrontiert sind;

34.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der NATO und dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der NATO zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [2]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [3]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [4]  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0286.

MINDERHEITENANSICHT

zur Finanzierung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (2014/2258(INI))

Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Haushaltsausschuss, Berichterstatter: Eduard Kukan, Indrek Tarand

Minderheitenansicht, eingereicht von den MdEP der GUE/NGL-Fraktion Sabine Lösing, Javier Permuy Couso und Pablo Iglesias

In dem Bericht wird die bescheidene Aufstellung der militärischen GSVP-Einsätze bedauert. Es werden schnellere und flexiblere GSVP-Missionen gefordert, und eine zivil-militärische Zusammenarbeit wird befürwortet. Eine engere Zusammenarbeit im Bereich Verteidigung wird gefordert sowie die Bündelung und gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Kapazitäten und Mitteln. Folglich wird im Bericht eine Ausweitung der Kosten unterstützt, die im Rahmen des Mechanismus ATHENA förderfähig sind. Der Grundsatz, dass Kosten dort übernommen werden sollen, wo sie anfallen, wird angezweifelt, was zu einer automatischen finanziellen Beteiligung aller Mitgliedstaaten bei sämtlichen militärischen Missionen der EU führt.

Wir lehnen den Bericht ab, weil darin:

•   Möglichkeiten ausgelotet werden, um Artikel 41 Absatz 2 zu umgehen – Der Haushalt der Union darf nicht für Ausgaben aufgrund von Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen eingesetzt werden – mit dem Ziel, Mittel der EU abzuschöpfen;

•   das Fehlen einer militärischen Doktrin bedauert wird, durch die die in Artikel 43 EUV genannten Aufgaben, beispielsweise militärische Beratung oder Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung, operationalisiert werden;

•   die Ausweitung des Mechanismus ATHENA zur Finanzierung militärischer Missionen der EU, ohne jegliche parlamentarische Kontrolle, gefördert wird;

•   auf den Einsatz der EU-Gefechtsverbände, auf dessen Finanzierung über den Mechanismus ATHENA und auf die Einrichtung eines Anschubfonds für militärische Operationen (Artikel 41 Absatz 3) gedrängt wird;

•   die Finanzierung der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung über den EU-Haushalt gefordert wird.

Wir fordern:

-     eine radikale (chemische, biologische, radiologische und nukleare) Abrüstung auf der Ebene der EU und weltweit;

-     keine Finanzierung von Militärausgaben aus dem EU-Haushalt;

-     eine zivile EU und strikt zivile friedliche Ansätze für Konfliktlösungen;

-     eine vollständige parlamentarische Kontrolle jeglicher Mittel;

-     eine strikte Trennung zwischen zivilen und militärischen Missionen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.4.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

54

23

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Lars Adaktusson, Nedzhmi Ali, Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Petras Auštrevičius, Amjad Bashir, Bas Belder, Reimer Böge, Elmar Brok, Fabio Massimo Castaldo, Aymeric Chauprade, Lefteris Christoforou, Javier Couso Permuy, Arnaud Danjean, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, Georgios Epitideios, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Jens Geier, Richard Howitt, Manolis Kefalogiannis, Afzal Khan, Bernd Kölmel, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Zbigniew Kuźmiuk, Ilhan Kyuchyuk, Arne Lietz, Ulrike Lunacek, Andrejs Mamikins, Vladimír Maňka, Ernest Maragall, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Siegfried Mureșan, Javier Nart, Urmas Paet, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Pașcu, Vincent Peillon, Alojz Peterle, Tonino Picula, Kati Piri, Andrej Plenković, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Paul Rübig, Jacek Saryusz-Wolski, Alyn Smith, Jaromír Štětina, Charles Tannock, Indrek Tarand, Eleni Theocharous, László Tőkés, Ivo Vajgl, Johannes Cornelis van Baalen, Geoffrey Van Orden, Hilde Vautmans, Daniele Viotti, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Reinhard Bütikofer, Bodil Ceballos, Tanja Fajon, Ana Gomes, Heidi Hautala, Marek Jurek, Igor Šoltes, Marie-Christine Vergiat, Anders Primdahl Vistisen, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Laura Agea, Ramón Jáuregui Atondo, Artis Pabriks, Julie Ward