BERICHT über das Thema „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2016“

22.2.2016 - (2015/2285(INI))

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatterin: Maria João Rodrigues
Verfasser der Stellungnahmen (*):
Jean Arthuis, Haushaltsausschuss
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2015/2285(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0030/2016
Eingereichte Texte :
A8-0030/2016
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2016“

(2015/2285(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2, Artikel 136 und Artikel 148,

–  unter Hinweis auf Artikel 9 AEUV (horizontale Sozialklausel),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1],

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten[2],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet[3],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[4],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte[5],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet[6],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet[7],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind[8],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. März 2010 und vom 17. Juni 2010 sowie auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2015/1184 des Rates vom 14. Juli 2015 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union[9],

–  unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2015/1848 des Rates vom 5. Oktober 2015 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2015[10],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen[11],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Januar 2015 mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015)0012),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Juni 2015 zur Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung: Bestandsaufnahme und Herausforderungen[12],

–  unter Hinweis auf den Bericht mit dem Titel „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“ („Bericht der fünf Präsidenten“),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Oktober 2015 mit dem Titel „Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ (COM(2015)0600),

–  unter Hinweis auf das Kommuniqué der Staats- und Regierungschefs der G20 vom Gipfeltreffen in Antalya am 15./16. November 2015,

–  unter Hinweis auf die Aktualisierung der Nachhaltigkeitsbeurteilungen für das gegenseitige Beurteilungsverfahren der G20 in Bezug auf Ungleichgewichte und Wachstum durch die Mitarbeiter des Internationalen Währungsfonds (Oktober 2015),

–  unter Hinweis auf die am 12. Dezember 2015 auf der Klimakonferenz in Paris angenommene COP21-Vereinbarung,

–  unter Hinweis auf die Wirtschaftsprognose für Europa der Kommission vom Herbst 2015,

–  unter Hinweis auf die Studien und eingehenden Analysen zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet im Rahmen des Europäischen Semesters, die für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung erstellt wurden (November 2015),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2015 zu dem Jahreswachstumsbericht 2016 (COM(2015)0690), den Warnmechanismusbericht 2016 (COM(2015)0691) und den Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts (COM(2015)0700),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017–2020 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und EU Nr. 1305/2013 (COM(2015)0701),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2015 zu dem Bericht des Sonderausschusses zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung[13],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2015 zu dem Thema „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“[14],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet,

–  unter Hinweis auf die Aussprache mit Vertretern der nationalen Parlamente über die Prioritäten des Europäischen Semesters im Jahr 2016,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 14. Dezember 2015 über öffentliche Finanzen in der WWU 2015 (Institutional Paper 014),

–  unter Hinweis auf die Aussprache mit der Kommission im Europäischen Parlament über das Paket des Europäischen Semesters – Jahreswachstumsbericht 2016,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A8-0030/2016),

A.  in der Erwägung, dass der wirtschaftliche Aufschwung in der Europäischen Union angelaufen ist, aber weiterhin schwach ist, zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten uneinheitlich verläuft und teilweise auf zeitweilige und externe Faktoren, darunter auch die niedrigen Ölpreise, zurückzuführen ist;

B.  in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten vor dem anhaltenden Problem sehr niedriger Wachstumsraten stehen;

C.  in der Erwägung, dass sich das globale Wirtschaftswachstum inmitten der wirtschaftlichen und finanziellen Unruhen in verschiedenen Schwellenländern verlangsamt und dadurch neue strategische Herausforderungen entstehen, auf die sich die Europäische Union in angemessener Weise einstellen muss;

D.  in der Erwägung, dass Europa immer noch eine beträchtliche Investitionslücke aufweist, die das langfristige Wachstumspotenzial der EU wesentlich schwächt, während der Leistungsbilanzüberschuss des Euro-Währungsgebiets ansteigt; in der Erwägung, dass die öffentliche und private Verschuldung in zahlreichen Ländern weiterhin hoch ist, obwohl die Leistungsbilanzdefizite verringert wurden; in der Erwägung, dass sich zahlreiche Mitgliedstaaten stärker bemühen sollten, tiefgreifende Strukturreformen umzusetzen;

E.  in der Erwägung, dass die Nettoauslandsverschuldung als Prozentsatz des BIP in den meisten Mitgliedstaaten nicht zurückgegangen ist, obwohl mehrere Mitgliedstaaten einen spürbaren Rückgang ihrer Leistungsbilanzdefizite und ihrer Lohnstückkosten verzeichnet haben;

F.  in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote ansteigt, aber immer noch nicht ausreicht, um die Arbeitslosigkeit, insbesondere die Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, sowie die Armut wesentlich einzudämmen;

G.  in der Erwägung, dass Europa der Wirtschaftsraum ist, der im Vergleich zu seinen Konkurrenten am stärksten von importierten Ressourcen abhängig ist; in der Erwägung, dass eine wirkliche Kreislaufwirtschaft in Europa folglich eine Grundvoraussetzung für das zukünftige Wirtschaftswachstum ist;

H.  in der Erwägung, dass die Krise des Jahres 2008 nicht nur zyklischer, sondern auch struktureller Natur war, was ihre anhaltenden Auswirkungen erklärt;

I.  in der Erwägung, dass der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital der Eckpfeiler des nachhaltigen Wirtschaftswachstums auf dem Binnenmarkt der Europäischen Union ist;

J.  in der Erwägung, dass Steuerumgehung, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung zu Milliardenverlusten an potenziellen Einnahmen der Staatshaushalte verschiedener Mitgliedstaaten zugunsten von Großunternehmen geführt haben, womit die Grundlage der Solidarität zwischen den Ländern und des lauteren Wettbewerbs zwischen Unternehmen untergraben wird;

Policy-Mix

1.  begrüßt das Paket zum Jahreswachstumsbericht 2016 und den vorgeschlagenen Policy-Mix aus Investitionen, Strukturreformen und verantwortungsvoller Fiskalpolitik, mit dem höhere Wachstumsraten gefördert und der Aufschwung in Europa sowie die Angleichung nach oben gestärkt werden sollen; betont, dass wesentliche nationale Anstrengungen in Bezug auf eine wirksame Umsetzung von Strukturreformen sowie eine stärkere europäische Koordinierung erforderlich sind, um einen solideren wirtschaftlichen Aufschwung und einen nachhaltigen und weit verbreiteten Wohlstand zu erzielen;

2.  begrüßt die Verbesserungen der öffentlichen Finanzen, insbesondere die allmählich sinkenden Verschuldungsquoten der EU und des Euro-Währungsgebiets und den Rückgang des öffentlichen Gesamtdefizits; weist jedoch darauf hin, dass die öffentliche Verschuldungsquote in zahlreichen Mitgliedstaaten mit niedrigem nominalem BIP-Wachstum und niedriger Inflation weiterhin steigt und dass das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit in neun Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen ist; weist darauf hin, dass zahlreiche Mitgliedstaaten nur über einen geringen haushaltspolitischen Spielraum verfügen, um mögliche neue wirtschaftliche Schocks abzufangen, und dass daher eine stärkere europäische Koordinierung in Betracht gezogen werden sollte, um die Haushaltskonsolidierung zu unterstützen, ohne das Wachstum zu behindern;

3.  weist darauf hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas auf weltweiter Ebene ein wesentliches Ziel bleibt und dass Strukturreformen, Investitionen in Forschung und Entwicklung, die Ressourceneffizienz, produktivitätssteigernde Innovationen und eine Verringerung der makroökonomischen Ungleichgewichte wichtig sind; ist gleichzeitig der Ansicht, dass die Verschlechterung der weltweiten Perspektiven auch eine Stärkung der Binnennachfrage erforderlich macht, damit die Wirtschaft Europas widerstandsfähiger wird; ist insbesondere besorgt über einen möglichen Rückgang der globalen Nachfrage;

4.  ist der Ansicht, dass makroökonomische Ungleichgewichte durch koordinierte Bemühungen aller Mitgliedstaaten angegangen werden sollten, wobei relevante Reformen und Investitionen zugrunde zu legen sind; betont, dass in diesem Zusammenhang jeder Mitgliedstaat seinen eigenen Verantwortungen gerecht werden muss; weist darauf hin, dass hohe Leistungsbilanzüberschüsse die Möglichkeit einer stärkeren Binnennachfrage bedeuten; betont, dass eine hohe öffentliche und private Verschuldung eine wesentliche Schwachstelle darstellt und dass eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik und ein stärkeres Wachstum benötigt werden, um diese schneller abzubauen;

5.  fordert weitere Bemühungen zur Förderung des Aufschwungs und der Angleichung an die Leistungsstärksten und zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, unter anderem, indem die Produktivität erhöht und Investitionen angeregt werden;

6.  ist angesichts der leichten Verbesserungen bei den Arbeitsmarktindikatoren zuversichtlich gestimmt, obgleich anerkannt wird, dass die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten groß sind und die Arbeitslosigkeit weiterhin untragbar hoch ist; betont, dass auf aktuellen Verbesserungen aufgebaut werden muss, indem auch die Qualität der geschaffenen Arbeitsplätze und ihre Produktivität verbessert wird; fordert stärkere Bemühungen dahingehend, Investitionen in Kompetenzen zu fördern, Arbeitsmärkte inklusiver zu gestalten, hochwertige Arbeitsplätzen zu schaffen und die Armut, die soziale Ausgrenzung und die wachsenden Ungleichheiten bei Einkommen und Vermögen zu verringern und gleichzeitig die Haushaltsdisziplin zu wahren; betont, dass die Beschäftigungsindikatoren denselben Status wie die bestehenden Indikatoren erhalten sollten, damit eine eingehende Analyse durchgeführt werden kann und ein Zweiklassensystem verhindert wird, und dass sie in der Politik und den Leitlinien der EU für die Mitgliedstaaten angemessen berücksichtigt werden müssen;

7.  begrüßt die Erneuerung der integrierten Leitlinien für Europa 2020 und fordert eine Stärkung der Rolle der Strategie Europa 2020 bei der Steuerung des Europäischen Semesters in Übereinstimmung mit den Zielen des Vertrags und den geltenden Rechtsvorschriften und bei der Vorbeugung einer erneuten Staatsschuldenkrise; betont die Bedeutung ehrgeiziger politischer Maßnahmen und Instrumente, um sicherzustellen, dass Europa die Energiewende und den digitalen Übergang bestmöglich nutzt, auch mittels angemessener Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovationen sowie in Kompetenzen, wodurch der Abstand zwischen Europa und seinen wichtigsten Konkurrenten weltweit im Hinblick auf die totale Faktorproduktivität verringert wird; ist der Ansicht, dass wirtschaftliche Ungleichheiten, die ein Hindernis für ein anhaltendes Wirtschaftswachstum darstellen, unbedingt behoben werden müssen; fordert die Kommission auf, in den länderspezifischen Empfehlungen auf ökologische Steuerreformen einzugehen, auch im Rahmen der verantwortungsvollen Fiskalpolitik; fordert eine einheitliche und ganzheitliche Überwachung der Angleichung an die Leistungsstärksten im Bereich der Ziele der Strategie Europa 2020;

Investitionen

8.  fordert in Übereinstimmung mit seinem Mandat eine optimale Nutzung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), um strategische Projekte, die nicht anderweitig finanziert werden, zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten und den EFSI auf, lokale und regionale Behörden mit Unterstützung der europäischen Plattform für Investitionsberatung und des europäischen Informationsvorhabenportals eng in die Entwicklung von Projektverzeichnissen und Investitionsplattformen einzubeziehen; betont ferner, dass zwischen dem EFSI und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds Synergien geschaffen werden müssen;

9.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) in Übereinstimmung mit der Strategie Europa 2020 voll auszuschöpfen, um die Kohäsion zu stärken und die Divergenzen auf dem Binnenmarkt abzuschwächen, indem alle Regionen in die Lage versetzt werden, ihre Wettbewerbsvorteile weiterzuentwickeln, und zusätzliche private Investitionen erleichtert werden; ist der Ansicht, dass diese Investitionen einer kohärenten Industriepolitik dienen sollten und dass bei diesen Investitionen besonderes Augenmerk auf die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, vor allem für junge Menschen, gelegt werden sollte; betont, dass eine angemessene Verwaltungskapazität, eine aktive Rolle für die Regionen und eine bessere Koordinierung auf allen Ebenen der Regierung sowie zwischen ihnen benötigt wird; fordert eine Prüfung weiterer möglicher politischer Maßnahmen, um die Investitionslücke in der EU zu schließen;

10.  ist sich des in der Privatwirtschaft stattfindenden Schuldenabbaus bewusst; hebt hervor, dass die Investitionsrate Europas deutlich unter dem Stand vor der Krise liegt; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bankenunion und die Bankstrukturreform rasch umgesetzt und Kapitalbeteiligungen in KMU mittels einer Kapitalmarktunion gefördert werden müssen; fordert eine optimale Nutzung des EFSI und des COSME, um den Zugang von KMU zu Finanzmitteln zu erleichtern; ist der Ansicht, dass eine bessere Vorhersehbarkeit von Regulierungsmaßnahmen auf dem Binnenmarkt das Vertrauen der Investoren stärken würde;

11.  betont, dass mehr Investitionen in das Humankapital, vor allem in die Bildung und in Innovationen, getätigt werden müssen, auch im Rahmen der Reformen des Arbeitsmarkts; betont, dass die einzelstaatlichen Bildungssysteme, Berufsbildungssysteme und Systeme für das lebenslange Lernen verbessert und an den neuen Qualifikations- und Wissensbedarf auf dem EU-Arbeitsmarkt angepasst werden müssen; betont, dass all dies Innovationen als wichtiger Motor des Wachstums, der Produktivität und des Wettbewerbs ermöglichen wird; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die Produktivität öffentlicher Investitionen zu verbessern;

12.   begrüßt die länderspezifischen Investitionsprofile, in denen einige der wichtigsten Investitionsherausforderungen in einzelnen Mitgliedstaaten identifiziert werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Regierungsebenen und betroffenen Interessenträger in die Identifizierung von Investitionshindernissen einzubeziehen, wobei insbesondere der Binnenmarkt, die verhaltene Binnennachfrage und die Strukturreformen sowie die Bereitstellung angemessener Instrumente, die öffentliche und private Finanzmittel miteinander verbinden, betrachtet werden sollten; verweist auf die Bedeutung hoher produktiver Investitionen für eine anhaltende wirtschaftliche Aufholjagd der Mitgliedstaaten; weist darauf hin, dass in jedem Land ein angemessenes Gleichgewicht zwischen laufenden Ausgaben, langfristiger Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und Investitionen in das wirtschaftliche Wachstumspotenzial gefunden werden muss und dass der Binnenmarkt und europäische Instrumente wie der EFSI und die ESIF eine wichtige Rolle dabei spielen, ein gesundes Investitionsniveau zu unterstützen; betont, dass niedrige öffentliche Investitionen in Forschung und Innovationen in zahlreichen Ländern dazu führen können, dass diese weiter in einer „Falle der mittleren Einkommen“ gefangen sind;

Strukturreformen

13.  ist der Ansicht, dass nach einem langen Zeitraum makroökonomischer Anpassungen ein Schwerpunkt auf Strukturreformen und Investitionen gelegt werden sollte, die darauf ausgerichtet sind, das Wachstumspotenzial durch hochwertige Arbeitsplätze und Produktivität zu stärken, faire, robuste, wirksame und finanziell tragfähige Wohlfahrtssysteme zu fördern und einen nachhaltigen Übergang der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu einer stärkeren Ressourceneffizienz zu unterstützen;

14.  fordert tragfähige Reformen der Waren-, Dienstleistungs- und Arbeitsmärkte sowie der Rentensysteme und eine bessere Regulierung, mit der Innovationen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und der dem Wohlstand förderliche, faire Wettbewerb gefördert werden, ohne das Niveau des Verbraucherschutzes zu senken;

15.  betont die Bedeutung einer größeren Ressourcen- und Energieeffizienz, unter anderem durch die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft; betont, wie wichtig es ist, eine echte Energieunion weiterzuentwickeln, die auf Solidarität, Effizienz und Versorgungsvielfalt beruht, ohne dabei heimische Energieträger unberücksichtigt zu lassen, darunter auch erneuerbare Energieträger; fordert die Kommission auf, diese Bedenken in die länderspezifischen Empfehlungen aufzunehmen, da sie dort für die Wettbewerbsfähigkeit und das nachhaltige Wachstum am sachdienlichsten sind;

16.  fordert nachdrücklich, dass weitere Schritte unternommen werden, um die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und widerstandsfähiger, weniger stark segmentierter Arbeitsmärkte anzuregen; betont die Bedeutung von tragfähigen und wirksamen Wohlfahrtssystemen; weist darauf hin, dass ein wichtiger Faktor für die Wahrung der Tragfähigkeit der Rentensysteme die Sicherstellung einer hohen Beschäftigungsrate ist;

17.  betont, dass eine moderne, effiziente, demokratische und bürgerfreundliche öffentliche Verwaltung auf allen Regierungsebenen sowie effiziente und transparente Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge erforderlich sind; betont die Bedeutung weiterer Schritte in Richtung vollständig elektronischer Behördendienste in und zwischen den Mitgliedstaaten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Schwachstellen in ihren Verwaltungen, die sich in Krisensituationen als abträglich erweisen könnten, zu identifizieren und zu beheben;

18.  fordert eine stärkere Verlagerung der Besteuerung weg vom Faktor Arbeit, die auf einzelstaatlicher Ebene zu beschließen ist, wobei für die Tragfähigkeit der Systeme des sozialen Schutzes gesorgt werden muss;

19.  nimmt den im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens anzunehmenden Vorschlag für ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen zur Kenntnis, mit dem die Umsetzung wachstumsfreundlicher Reformen in den Mitgliedstaaten gestärkt werden soll; weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Strukturreformen zuständig sind;

Verantwortungsvolle Fiskalpolitik

20.  bekräftigt die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen, wachstumsfreundlichen Steuerpolitik, mit der die Schuldentragfähigkeit sichergestellt und dem Wirtschaftszyklus und Investitionslücken Rechnung getragen wird und dabei gleichzeitig die sozialen Rechte der Bürger gewahrt werden; weist darauf hin, dass die sehr hohe Verschuldung einiger Mitgliedstaaten im Falle möglicher zukünftiger Krisen im Euro-Währungsgebiet ein erhebliches Risiko darstellt; betont, dass die Bemühungen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der öffentlichen Finanzen und zur Förderung des Wachstums in Ländern mit hohen Schuldenquoten im Verhältnis zum BIP verstärkt werden müssen, um einen nachhaltigen Rückgang ihrer Staatsverschuldung einzuleiten;

21.  fordert nachdrücklich die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, wobei dessen bestehende Flexibilitätsklauseln in Übereinstimmung mit der Mitteilung der Kommission vom 13. Januar 2015 (COM(2015)0012) in vollem Umfang genutzt werden müssen, unter anderem um mehr Investitionen und Strukturreformen zu fördern sowie Sicherheitsbedrohungen und Flüchtlingsströme zu bewältigen;

22.  betont, dass die Steuererhebung verbessert, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung bekämpft, Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung und Steueroasen ergriffen und die Koordinierung der Steuerpolitik innerhalb der EU verbessert werden müssen; fordert Steuersysteme, die wirksam und transparent sind, um die Steuererhebung zu erhöhen, Steuervermeidung zu verhindern und organisierte Kriminalität zu bekämpfen; ist aus diesem Grund der Ansicht, dass die Steuer- und Zollbehörden mit ausreichend personellen, materiellen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden müssen;

23.  unterstützt sinnvolle und länderspezifische Bemühungen im Hinblick auf die Verbesserung der Qualität, Effizienz und Wachstumsfreundlichkeit der öffentlichen Ausgaben, insbesondere durch die Umverteilung unproduktiver Aufwendungen zu wachstumsfördernden Investitionen, jedoch ohne die Bereitstellung grundlegender öffentlicher und sozialer Dienstleistungen zu beeinträchtigen;

Besondere Konzentration auf das Euro-Währungsgebiet

24.  begrüßt die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, die die Kommission sechs Monate vor den länderspezifischen Empfehlungen vorschlug, als einen Schritt in Richtung einer Vertiefung der politischen Abstimmung im Anschluss an den Bericht der fünf Präsidenten und einschlägiger Entschließungen des Europäischen Parlaments;

25.  betont, dass das Euro-Währungsgebiet aufgrund seiner ausgeprägten Interdependenz und seiner einheitlichen Geldpolitik eine wirtschaftliche Einheit darstellt, in der die Konvergenz mit Blick auf die leistungsfähigsten Akteure durch eine stärkere Abstimmung einzelstaatlicher Maßnahmen gefördert und unterstützt werden muss; betont die Wichtigkeit verstärkten Handelns aller einzelstaatlichen Regierungen, um innerhalb der jeweiligen Mitgliedstaaten die Wirtschaftsreformen umzusetzen sowie die Investitionen zu tätigen, die erforderlich sind, um makroökonomische Ungleichgewichte zu verringern und zu verhindern, dass einzelstaatliche Maßnahmen negative Spillover-Effekte auf andere Mitgliedstaaten haben; fordert daher eine eingehende Beurteilung dieser makroökonomischen Ungleichgewichte und Spillover-Effekte als Ergänzung der Beurteilung der spezifischen Schwachstellen eines jeden Landes und des makroökonomischen Dialogs; fordert nachdrücklich vollständige Kohärenz zwischen den Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet und den länderspezifischen Empfehlungen;

26.  begrüßt, dass dem gemeinsamen finanzpolitischen Kurs des Euro-Währungsgebiets, der die individuellen Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten nicht ersetzt, zunehmend Aufmerksamkeit gewidmet wird; weist darauf hin, dass, was das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit betrifft, ein Haushaltsdefizit in einem Mitgliedstaat nicht durch einen Haushaltsüberschuss in einem anderen Mitgliedstaat aufgewogen werden kann; fordert, dass regelmäßig überwacht wird, ob der gemeinsame finanzpolitische Kurs in Anbetracht der bestehenden Investitionslücke angemessen ist;

27.  unterstützt die Empfehlung, die fiskalischen Bemühungen nach Mitgliedstaaten zu differenzieren, wobei ihre jeweiligen Standpunkte gegenüber den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und ihr Stabilisierungsbedarf sowie Spillover-Effekte berücksichtigt werden müssen; stellt fest, dass dies für viele Mitgliedstaaten das Anstreben einer wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung bedeutet; stellt andererseits fest, dass einige Länder zunehmenden haushaltspolitischen Spielraum gegenüber den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts haben, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt dazu genutzt werden könnte, die Binnenwirtschaft zu unterstützen;

28.  stellt fest, dass der hohe Leistungsbilanzüberschuss des Euro-Währungsgebiets zwar ein willkommenes Anzeichen für die Wettbewerbsfähigkeit des Euro-Währungsgebiets nach außen ist, dessen derzeitige Höhe jedoch auch einen Mangel an Binneninvestitionen zum Ausdruck bringt, der negative Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung hat; ist der Ansicht, dass eine stärkere Binnennachfrage sowohl für das nachhaltige Wachstum des Euro-Währungsgebiets als auch aus globaler Perspektive besser wäre; ist sich dessen bewusst, dass der Leistungsbilanzüberschuss einiger Mitgliedstaaten mit positiven Spillover-Effekten entlang der gesamten Wertschöpfungskette einhergeht, von denen andere Mitgliedstaaten auf vielfache Weise profitieren können; erkennt auch die Rolle der gemeinsamen Währung dahingehend an, wettbewerbsfähigeren Ländern zu ermöglichen, hohe Überschüsse gegenüber dem Rest der Welt beizubehalten; begrüßt die Feststellung in der Winterprognose 2016 der Kommission, dass das wirtschaftliche Wachstum in einigen Mitgliedstaaten im Jahr 2015 hauptsächlich durch Binnennachfrage angetrieben wurde; hält es für wichtig, dass Mitgliedstaaten mit höheren Leistungsbilanzüberschüssen zum eigenen und allgemeinen Nutzen weiterhin ihre Binnennachfrage steigern; fordert gleichzeitig weniger wettbewerbsfähige Mitgliedstaaten auf, auf wirksame Weise Strukturreformen umzusetzen und hochwertige Investitionen zu tätigen, um ihre Volkswirtschaften zu modernisieren und nachhaltige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für langfristige Investitionen im Einklang mit der Strategie Europa 2020 zu schaffen; hält dies für den besten Weg, makroökonomische Ungleichgewichte in den Mitgliedstaaten zu verringern, im Gegensatz zur internen Abwertung, die die Nachfrage schwächt und das wirtschaftliche Wachstum im gesamten Euro-Währungsgebiet verlangsamt;

29.  betont, dass echte wirtschaftliche und soziale Konvergenz gefördert werden muss, die von Verbesserungen bei Produktivität und Nichtkostenfaktoren getragen wird; betont, dass es erforderlich ist, dass alle Mitgliedstaaten Strukturreformen wirksam umsetzen, die Qualität der öffentlichen Ausgaben verbessern und über ausreichende Investitionskapazitäten verfügen, damit ein ausgewogenes und nachhaltiges Wachstum ermöglicht wird, was auch zur Verringerung der Schuldenquoten im Verhältnis zum BIP von wesentlicher Bedeutung ist; stellt fest, dass eine hohe öffentliche und private Verschuldung die Investitionskapazität erheblich reduziert und damit das Wachstum verlangsamt;

30.  weist darauf hin, dass die Festsetzung von Löhnen eine Angelegenheit autonomer Tarifverhandlungen ist, und fordert die einschlägigen Akteure auf, eine Lohnentwicklung sicherzustellen, die sowohl verantwortungsvoll als auch wachstumsfreundlich ist und der Produktivitätssteigerung gerecht wird; fordert insbesondere die einschlägigen Akteure in Ländern mit Leistungsbilanzdefiziten oder nur annähernder Ausgeglichenheit auf, weiterhin Anstrengungen im Hinblick auf eine Stärkung der Produktivität und Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit zu unternehmen; fordert gleichzeitig die einschlägigen Akteure in Ländern mit Leistungsbilanzüberschüssen auf, Sparüberschüsse für die Ankurbelung von Binnennachfrage und Investitionen aufzuwenden;

31.  fordert Maßnahmen zur Verhinderung eines Wettlaufs nach unten bei der Besteuerung und den Sozialstandards, der zu einer Zunahme von Ungleichheiten führt; verweist darauf, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit auf der Grundlage der Produktivität und einer Aufwärtskonvergenz beibehalten werden muss; begrüßt, dass den drei mit der Beschäftigung zusammenhängenden Indikatoren im Anzeiger von makroökonomischen Ungleichgewichten zunehmend Aufmerksamkeit gewidmet wird, und fordert die Kommission auf, diese den übrigen Indikatoren gleichzustellen; ist zudem der Auffassung, dass eine Analyse des Scoreboards beschäftigungs- und sozialpolitischer Indikatoren sowie relevanter Indikatoren zur Ressourceneffizienz in den politischen Leitlinien angemessen berücksichtigt werden muss;

32.   nimmt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2015 zur Wirtschafts- und Währungsunion zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, so schnell wie möglich mit der Vorbereitung der längerfristigen Maßnahmen zu beginnen;

Wirksameres Europäisches Semester mit stärkerer demokratischer Rechenschaftspflicht

33.  bedauert die unzulängliche Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und ist der Ansicht, dass es im Hinblick auf eine verbesserte Umsetzung einer besseren Ermittlung klar formulierter Prioritäten auf europäischer Ebene sowie einer Stärkung einer echten öffentlichen Diskussion und der politischen Bereitschaft sowie Entschlossenheit auf einzelstaatlicher Ebene bedarf, was zu einer größeren Relevanz und mehr Eigenverantwortung auf einzelstaatlicher Ebene führt; begrüßt in dieser Hinsicht die Besuche von Mitgliedern der Kommission in den Mitgliedstaaten zur Erörterung des Prozesses des Europäischen Semesters und der dazugehörigen Dokumente;

34.  fordert, das richtige Maß zu finden zwischen der Abgabe länderspezifischer Empfehlungen, die sich auf Schlüsselprioritäten konzentrieren, und der Gewährleistung, dass alle wichtigen Herausforderungen, einschließlich der Notwendigkeit, eine erneute Staatsschuldenkrise zu verhindern sowie Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung zu erhöhen, und unter Berücksichtigung der Europa-2020-Ziele angegangen werden;

35.  begrüßt die Plenardebatte vom 15. Dezember 2015 mit den Präsidenten der Kommission und der Euro-Gruppe über den Entwurf einer Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet und fordert, dass solche Plenardebatten während des Europäischen Semesters regelmäßig stattfinden; ist der Auffassung, dass solche Debatten den bestehenden demokratischen Dialog stärken und ergänzen, insbesondere den wirtschaftlichen Dialog, indem sie dazu beitragen, die Rechenschaftspflicht der Exekutive zu verstärken;

36.  betont, dass die Frühjahrstagung des Europäischen Rates weiterhin der zentrale Zeitpunkt sein sollte, an dem die politischen Prioritäten festgelegt werden; begrüßt die Aussprache mit der Kommission im Plenum über die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts vor und nach seiner Annahme; verweist darauf, dass die Festlegung der Wirtschaftspolitik im Anschluss an die Empfehlung des Rates für die Mitgliedstaaten eine exekutive Handlung darstellt, die seitens des Europäischen Parlaments einer demokratischen Kontrolle und Debatte bedarf; fordert den Rat daher auf, die Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet und die Schlussfolgerungen zum Paket zum Jahreswachstumsbericht zu verabschieden, nachdem das Parlament zu diesen Stellung nehmen konnte; bekräftigt seinen Entschluss, diese Dokumente rasch zu prüfen und weit im Vorfeld der Frühjahrstagung des Europäischen Rates Stellung zu nehmen; begrüßt die Einladung an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates den Standpunkt des Parlaments zu vermitteln; weist zudem darauf hin, dass das Europäische Parlament gemäß dem Vertrag über die Annahme der Empfehlungen durch den Rat sowie über die Ergebnisse der multilateralen Überwachung informiert werden muss;

37.  betont, dass es wichtig ist, dass die einzelstaatlichen Parlamente über die Länderberichte und die länderspezifischen Empfehlungen diskutieren und über einzelstaatliche Reformprogramme sowie über nationale Konvergenz- oder Stabilitätsprogramme abstimmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Sozialpartner, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie weitere einschlägige Interessenträger in strukturierter Weise einzubeziehen und sich dabei die frühzeitige Veröffentlichung der Länderberichte zunutze zu machen; unterstreicht die unersetzliche Rolle, die die Sozialpartner bei der Lohnfindung spielen, und die zentrale Rolle, die sie in breiteren wirtschaftlichen Diskussionen einnehmen sollten, insbesondere wenn es um die Förderung der Produktivität geht; fordert zudem eine verstärkte Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Parlamente mit dem Europäischen Parlament;

38.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, Verhandlungen über eine interinstitutionelle Vereinbarung über die wirtschaftspolitische Steuerung aufzunehmen; fordert, dass mit dieser IIV im Rahmen der Verträge sichergestellt wird, dass die Struktur des Europäischen Semesters eine sinnvolle und regelmäßige parlamentarische Kontrolle des Prozesses ermöglicht, insbesondere was den Jahreswachstumsbericht und die Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet betrifft;

Haushaltspolitik

39.  bedauert die unbefriedigende Hebelwirkung aufgrund des begrenzten Umfangs des EU-Haushalts, die Unmöglichkeit, das Eigenmittelsystem zu ändern, und die mangelnde Kohärenz zwischen Wirtschaftsprognosen, wirtschaftspolitischen Prioritäten und der Ausarbeitung der ein- und mehrjährigen Haushaltspläne;

40.  weist darauf hin, dass der EU-Haushalt direkt zur Verwirklichung von zwei der drei Zielsetzungen des Jahreswachstumsberichts 2016 (Wiederankurbelung der Investitionen, Durchführung von Strukturreformen und verantwortungsvolle, ehrliche Fiskalpolitik im Einklang mit den eingegangenen politischen Verpflichtungen) beiträgt; begrüßt den Vorschlag der Kommission, EU-Mittel für technische Hilfestellung im Rahmen des Unterstützungsdienstes für die Strukturreformen einzusetzen;

41.  ist der Ansicht, dass der EU-Haushalt die einzelstaatlichen Haushalte entlasten und die Bemühungen um die Haushaltskonsolidierung unterstützen könnte, indem Eigenmittel geschaffen und die Ausgaben rationalisiert werden; ist davon überzeugt, dass eine gemeinsame Verwaltung der öffentlichen Mittel auf Unionsebene Einsparungen durch Größeneffekte und somit eine Verringerung der Ausgaben, insbesondere in den Bereichen Diplomatie und Militär, ermöglichen würde, ohne dass dabei der Grundsatz der gemeinsamen Verwaltung, insbesondere für die Strukturfonds, in Frage gestellt werden sollte;

42.  betont, dass ein defizitärer EU-Haushalt unrechtmäßig ist; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten den EU-Haushalt zu einer Anpassungsvariable hinsichtlich der einzelstaatlichen Haushalte machen;

43.  betont, dass eine weitere Integration innerhalb des Euro-Währungsgebiets unerlässlich ist, um die Wirtschafts- und Währungsunion zu verwirklichen, und dass eine Fiskalunion einer der für die ordnungsgemäße Funktion des Euro notwendigen Eckpfeiler ist;

44.  fordert in Bezug auf den Standpunkt des Parlaments zum Euro-Währungsgebiet und seiner Haushaltskapazität, dass die Schlussfolgerungen des Initiativberichts über die Haushaltskapazität des Euro-Währungsgebiets, der im Laufe des Jahres 2016 verfasst wird, berücksichtigt werden;

45.  fordert die Kommission auf, den mehrjährigen Finanzrahmen – wie im Juni 2013 im Rahmen der politischen Vereinbarung zwischen Parlament, Kommission und Rat vereinbart – zu überarbeiten; unterstreicht, dass die Unangemessenheit des derzeitigen MFR anlässlich der Finanzkrise und der humanitären Krise in der Europäischen Union zwischen 2009 und 2014 deutlich geworden ist; weist außerdem darauf hin, dass die Finanzplanung der Union grundlegend reformiert werden muss und dass bei dieser Reform die Ziele, die Finanzierung und die Laufzeit der zur Verfügung stehenden Instrumente in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden müssen.

Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit

46.  hebt hervor, dass es – wenn die Reform des Abfallrechts und der Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft den Übergang der europäischen Wirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft voranbringen sollen – entscheidend darauf ankommt, dass die diesbezüglichen Empfehlungen in das Verfahren des Europäischen Semesters einbezogen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Arbeitsplätze zu schaffen und nachhaltiges Wachstum zu generieren; empfiehlt, dass die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in die länderspezifischen Empfehlungen aufgenommen werden;

47.  bekräftigt, dass es eines steuerlichen Rahmens bedarf, der die Entwicklung nachhaltiger Strategien belohnt, mit dem Verursacherprinzip im Einklang steht und die richtigen Signale aussendet, was Investitionen in Ressourceneffizienz, die Modernisierung der Produktionsverfahren und die Herstellung von besser reparierbaren und haltbareren Produkten betrifft; weist erneut darauf hin, dass umweltschädliche Subventionen, etwa für fossile Brennstoffe, abgebaut und die Besteuerung weg vom Faktor Arbeit und hin zu einer Besteuerung umweltschädlicher Aktivitäten verlagert werden muss;

48.  hält es für wichtig, dass im Rahmen des Europäischen Semesters die Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme bewertet wird, und unterstützt eine Neuausrichtung hin zu einem ergebnisorientierten Ansatz und einem Schwerpunkt auf Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit allen Interessenträgern Instrumente zur Überwachung der Ergebnisse im Gesundheitsbereich und zur Messung des Zugangs zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung zu entwickeln und sich für Transparenz im Zusammenhang mit den Kosten für medizinische Forschung einzusetzen, damit Abweichungen und soziale Unterschiede bei der Gesundheitsversorgung zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten verringert werden können; fordert die Kommission auf, in den länderspezifischen Empfehlungen die langfristigen gesundheitsbezogenen und fiskalischen Auswirkungen von Maßnahmen zu berücksichtigen, die auf Präventionsprogramme abzielen;

49.  betont, wie wichtig die Tragfähigkeit des Gesundheitssektors ist, auf den 8 % aller Beschäftigten in Europa und 10 % des BIP der Europäischen Union entfallen und der damit eine wichtige gesamtwirtschaftliche Rolle spielt; weist ferner darauf hin, wie wichtig es ist, den Bürgern einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsleistungen zu bieten, da Gesundheit ein wesentlicher Faktor für Stabilität, Nachhaltigkeit und die weitere Entwicklung der Mitgliedstaaten und ihrer Wirtschaft ist;

Regionalpolitik

50.  verweist darauf, dass EU-Investitionen für weniger entwickelte Regionen durchaus relevant sind und dass dafür gesorgt werden muss, dass die Kapazität besteht, weitere Investitionen anzuziehen, wodurch der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt wird;

51.  verweist auf die Verknüpfung zwischen den Zielen des Verfahrens des Europäischen Semesters und der Programmplanung der ESI-Fonds für 2014–2020, die in den Partnerschaftsabkommen zum Ausdruck kommt; ist daher der Ansicht, dass nach der Reform 2014–2020 die Instrumente der Kohäsionspolitik bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen eine sehr wichtige Rolle spielen könnten und so Strukturreformen begünstigen sowie zur Verwirklichung der strategischen Ziele der EU und zur Umsetzung der Partnerschaftsabkommen beitragen könnten; betont jedoch, dass die Programme und Ziele im Rahmen der ESI‑Fonds im Gegensatz zum jährlichen Zyklus des Europäischen Semesters mehrjährig und langfristig angelegt sind und dass Koordinierung zwischen den Prioritäten der Europäischen Union und den Bedürfnissen auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene erforderlich ist;

o

o  o

52.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den nationalen Parlamenten und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Dieser Bericht bildet den Beitrag des Europäischen Parlaments zur Festlegung der wirtschaftspolitischen Prioritäten für das Europäische Semester zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik 2016 als Reaktion auf den Jahreswachstumsbericht und zugehörige Dokumente der Kommission, einschließlich eines Entwurfs einer Empfehlung für die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets. Parallel dazu werden auch Berichte zu den beschäftigungsbezogenen und sozialen Aspekten und den Binnenmarktaspekten des Europäischen Semesters erstellt. Alle drei Berichte werden mit der Kommission und dem Rat zur Vorbereitung auf die Frühjahrstagung des Europäischen Rates erörtert.

Diese Diskussion sollte von den Organen so eingerahmt und geführt werden, dass der demokratische Charakter der europäischen wirtschaftspolitischen Steuerung gestärkt wird, bis die im Bericht der fünf Präsidenten geforderte interinstitutionelle Vereinbarung abgeschlossen wurde[15].

Mit diesem Bericht soll die Debatte auf europäischer Ebene, auch mit Beteiligung der nationalen Abgeordneten, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft über drei Hauptfragen angeregt werden:

•  Welche Kombination aus Fiskal-, Geld- und Strukturpolitik sollte die Europäische Union in den nächsten 12-18 Monaten verfolgen?

•  Wie kann die Politikkoordinierung auf der Ebene des Euro-Währungsgebiets vertieft werden?

•  Wie kann die Entscheidungsfindung zu den Prioritäten und Empfehlungen des Europäischen Semesters demokratischer gestaltet werden, und wie kann für eine vollständigere Umsetzung der Empfehlungen gesorgt werden?

Stärkere Ausgewogenheit des Policy-Mix für einen stärkeren Aufschwung

Die Europäische Union lässt gerade eine lange Wirtschaftskrise hinter sich, die gravierende soziale Härten verursacht und das Potenzial für Wirtschaftswachstum ausgehöhlt hat. Gleichzeitig steht sie vor neuen Herausforderungen, insbesondere die Bedrohung durch terroristische Angriffe, geopolitische Instabilität in der Nachbarschaft und die beispiellose Massenankunft von Asylbewerbern. Um ihre politische Legitimität zu sichern, muss die Europäische Union die Mittel schaffen, um diese Herausforderungen zu bewältigen.

Die Bürger sehnen sich nach einem stärkeren wirtschaftlichen Aufschwung, durch den hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden und die Chancengleichheit wiederhergestellt wird. Auch möchten wir alle in einer sauberen Umwelt leben und Nutzen aus den Möglichkeiten ziehen, die die digitale Revolution und andere technologische Innovationen bieten. Wir stehen jedoch vor bedeutenden längerfristigen Herausforderungen wie Klimawandel, Robotisierung, Fragmentierung der Arbeitsaufgaben, demografischer Wandel und ein beständiger Wandel hin zu einer multipolaren Welt.

Der wirtschaftliche Policy-Mix, der von der EU, dem Euro-Währungsgebiet und den einzelnen Mitgliedsstaaten 2016 umgesetzt werden soll, muss den aktuellen wirtschaftlichen Aufschwung stärken und gleichzeitig auf strukturelle Herausforderungen eingehen und zu einer langfristigen Strategie für nachhaltiges Wachstum beitragen. Die Strategie Europa 2020[16] wurde einer Halbzeitüberprüfung unterzogen und wurde vom Europäischen Parlament[17] und der Kommission[18] als Gesamtrahmen für die Schaffung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum in Europa bestätigt. Auch ihre integrierten Leitlinien wurden zu Beginn diesen Jahres erneuert.

Damit diese Strategie sinnvoll und realistisch ist, müssen die im Rahmen des Europäischen Semesters vereinbarten Prioritäten und gegebenen Empfehlungen unbedingt damit konsistent sein und sich auf ihre Umsetzung konzentrieren.

Im ersten Teil des Berichts wird versucht, den genauen Inhalt dieses wirtschaftlichen Policy-Mix zu definieren. Die Berichterstatterin vertritt die Auffassung, dass unter den derzeitigen wirtschaftlichen Gegebenheiten das „Tugend-Dreieck“ aus Investitionen, verantwortungsvoller Fiskalpolitik und Strukturreformen, das von der Kommission beworben wird, zu einem „soliden Viereck“ erweitert werden sollte, bei dem die Binnennachfrage die vierte Seite darstellt.

Eine Stärkung der Binnennachfrage erfordert mehr Investitionen des privaten und des öffentlichen Sektors, die über die von der Kommission 2014 vorgestellte Investitionsoffensive für Europa hinausgehen. Der langsame Entschuldungsprozess macht neue Investitionen schwierig, da viele Regierungen, Finanzinstitute, Unternehmen und Haushalte wesentlich damit beschäftigt sind, ihre Altschulden zu reduzieren, was vor dem Hintergrund niedrigen Wachstums und niedriger Inflation natürlich schwieriger ist. Die Aufmerksamkeit muss sich daher auf Möglichkeiten richten, wie die Entschuldung beschleunigt werden kann und kluge neue Investitionen zur Unterstützung von nachhaltigem und integrativem Wachstum getätigt werden können. In diesem Zusammenhang sind auch ein effizientes Regelungsumfeld und eine gut funktionierende öffentliche Verwaltung von Bedeutung.

Entscheidend ist, dass die kurzfristige Binnennachfrage und das langfristige Wachstumspotenzial gestärkt werden könnten, wenn das heutige Wohlstandsniveau stärker geteilt würde und die Ungleichheiten bei Einkommen und Wohlstand reduziert würden. Die OECD, der IWF und andere Institutionen haben in den letzten Jahren wiederholt erklärt, dass Umverteilungsmaßnahmen für Wirtschaftswachstum eine wesentliche Rolle spielen, auch aus rein wirtschaftlicher Sicht.

Eine Steigerung des Wachstumspotenzials durch eine Verringerung von Ungleichheiten ist konsistent mit dem Grundsatz der verantwortungsvollen Fiskalpolitik und umfasst – auf der Einnahmenseite – eine wirksamere Steuererhebung und die Verhinderung von Steuerhinterziehung sowie eine progressive Einkommensbesteuerung und eine stärkere Verlagerung der Besteuerung weg von der Arbeit hin zu Vermögen, Kapitalerträgen, Finanztransaktionen und Verschmutzung. Das muss mit wirksamen öffentlichen Ausgaben einhergehen, insbesondere für hochwertige soziale Investitionen in Bildung, Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung und angemessenen Sozialschutz, der Menschen ihr ganzes Leben lang begleitet. Auch Infrastrukturentwicklung, Investitionen in Energieeffizienz und Start-up-Unternehmen müssen öffentlich unterstützt werden.

Außerdem muss sich unser Verständnis von „Strukturreformen“ weiterentwickeln und frühere Erfahrungen und die vor uns liegenden Herausforderungen widerspiegeln. Das Konzept der „Strukturreformen“ wurde lange Zeit hauptsächlich mit der Reduzierung der Rolle des Staates in der Wirtschaft und mit der Flexibilisierung der Märkte in Verbindung gebracht. Leider hat das nicht immer zu einer Steigerung der Produktivität geführt, jedoch zu deflationärem Druck und zunehmender Ungleichheit beigetragen.

Es ist jetzt Zeit für eine „zweite Generation“ von Strukturreformen, deren Hauptziele in der Stärkung des Wachstumspotenzials durch höhere Beschäftigung und Produktivität, die Förderung fairer und tragfähiger Wohlfahrtssysteme und die Reduzierung sozialer Ungleichheit zur Wiederherstellung der Chancengleichheit bestehen sollten. Auch das neu vorgeschlagene Programm für Strukturreformen sollte dies widerspiegeln.

Vertiefung der WWU-Governance für Stabilität und Konvergenz

Seit dem Ausbruch der Eurokrise 2010 haben die EU-Regierungen und ‑Institutionen wichtige Schritte unternommen, um die Integrität des Euro-Währungsgebiets zu erhalten. Es ist jedoch noch viel mehr zu tun, um die Widerstandsfähigkeit unserer Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken, wie im Bericht der fünf Präsidenten erläutert wird. Ein wichtiger Aspekt besteht in der Vertiefung der Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik im Euro-Währungsgebiet. Dies erfordert in erster Linie ein eingehendes Verständnis der Gesamthaushaltslage des Euro-Währungsgebiets und einen Gesamtüberblick über die makroökonomischen und makrosozialen Ungleichgewichte. Die frühe Vorstellung des Entwurfs einer Empfehlung zur Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet ist in diesem Zusammenhang zu begrüßen.

In ihrer Gesamtbewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung des Euro-Währungsgebiets für 2016 kam die Kommission zu dem Schluss, dass im Hinblick auf die Erzielung eines Gleichgewichts zwischen den Zielen der Schuldentragfähigkeit und der antizyklischen Wirtschaftsstabilisierung „der weitgehend neutrale finanzpolitische Kurs im gesamten Euro-Währungsgebiet für das kommende Jahr insbesondere vor dem Hintergrund der historisch niedrigen Zinssätze und des hohen Außenhandelsüberschusses im Großen und Ganzen angemessen [erscheint], so dass eine gewisse Förderung der Nachfrage angezeigt ist.“[19]

In Bezug auf makroökonomische Ungleichgewichte wird im Warnmechanismusbericht 2016 angemerkt, dass sich der Leistungsbilanzüberschuss des Euro-Währungsgebiets 2015 den Prognosen zufolge auf etwa 390 Mrd. EUR oder 3,7 % des BIP belaufen wird. Dies „dürfte über dem Wert liegen, den die wirtschaftlichen Fundamentaldaten nahelegen, was auf wirtschaftliche Ineffizienzen und eine verhaltene Binnennachfrage hindeutet“. Auch wenn der Saldo aus Ersparnis und Investitionen im Euro-Währungsgebiet weitgehend ausgewogen sein dürfte, vertritt die Kommission die Auffassung, dass der Leistungsbilanzüberschuss auf Sparüberschüsse hinweist, die nicht in die Binnenwirtschaft geleitet werden. Die Investitionsquote im Euro-Währungsgebiet lag im 2. Quartal 2015 bei 19,8 %, was deutlich unter dem Durchschnitt der Jahre 1998-2007 von 22,1 % liegt[20].

Nach Ansicht der Berichterstatterin geht aus dieser Analyse eindeutig hervor, dass mehr Investitionen benötigt werden, insbesondere vor dem Hintergrund niedriger Zinsen. Die Tragfähigkeit dieser Investitionen ist angesichts hoher bestehender öffentlicher und privater Schuldenstände entscheidend. Offensichtliche Investitionslücken müssen geschlossen werden, um eine Verschlechterung bestehenden nützlichen Kapitals (feste Vermögenswerte sowie Humankapital) zu verhindern, während neue Investitionen sorgfältig geplant werden müssen, wobei der Schwerpunkt auf Ressourceneffizienz, guter Bildung und Ausbildung und der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze liegen muss.

Das Euro-Währungsgebiet steht allerdings vor einer paradoxen Situation: Länder mit dem größten haushaltspolitischen Spielraum gehören zu den leistungsstärksten in Bezug auf Produktion und Beschäftigung, daher sind ihre Fiskalmultiplikatoren relativ gesehen geringer, wodurch ihre Zurückhaltung bei der Steigerung der öffentlichen Investitionen teilweise zu erklären ist. Andererseits haben Länder mit höheren Fiskalmultiplikatoren (in Verbindung mit niedrigem Wachstum, hoher Arbeitslosigkeit und großen Investitionslücken) im Zusammenhang mit den Vorschriften des SWP und bestehender Staatsverschuldung einen begrenzten haushaltspolitischen Spielraum. Dadurch werden die Aussichten für eine tatsächliche wirtschaftliche Konvergenz und die Verwirklichung der Vertragsziele eines ausgewogenen und nachhaltigen Wachstums deutlich beeinträchtigt.

Ein Schlüsselelement zur Bewältigung dieses Paradoxes bestände in einer größeren Bereitschaft der Länder mit verfügbarem haushaltspolitischem Spielraum, diesen voll auszunutzen und dabei die positiven Auswirkungen des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu berücksichtigen. Ein weiteres Schlüsselelement ist die Verbesserung der Finanzbedingungen der anderen Länder für Investitionen, Reformen und Konvergenz, indem die Bankenunion abgeschlossen wird und Instrumente für eine ergänzende Fiskalkapazität geschaffen werden.

Stärkung der Demokratie für mehr Rechenschaftspflicht, Relevanz und Effektivität

Das Europäische Semester 2016 ist aufgeteilt in einen europäischen Teil, der in der Frühjahrstagung des Europäischen Rates gipfelt, und einen nationalen Teil, der mit der Veröffentlichung der Länderberichte beginnt. Damit die Prioritäten und Empfehlungen relevant sind und akzeptiert und umgesetzt werden, sind eine eingehende demokratische Debatte und eine enge Beteiligung der Sozialpartner auf beiden Ebenen erforderlich.

In der Praxis bedeutet das vor allem eine Diskussion des Europäischen Parlaments mit der Kommission und dem Präsidenten der Euro-Gruppe über den Entwurf einer Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet sowie einen engeren Dialog zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat, bevor letzterer diese Empfehlung und seine Schlussfolgerungen zum Paket zum Jahreswachstumsbericht verabschiedet. Die gemeinsame Debatte europäischer und nationaler Abgeordneter mit der Kommission am 16./17. Februar 2016 ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil. Das Europäische Parlament wird sich durch Debatten vor und nach der Vorstellung des Jahreswachstumsberichts, vor und nach der Frühjahrstagung des Europäischen Rates und durch eine Endbeurteilung der Umsetzung des Europäischen Semesters ebenfalls am Semester beteiligen.

Auf nationaler Ebene werden die eingehenden parlamentarischen Debatten mit Mitgliedern der Kommission und nationalen Regierungen entscheidend sein, die auf der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet (sofern relevant), den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, den Länderberichten der Kommission und den länderspezifischen Empfehlungen basieren. Die Praxis, dass die nationalen Parlamente über die nationalen Reformprogramme und die Stabilitäts- oder Konvergenzprogramme diskutieren und abstimmen, sollte ebenfalls ausgeweitet werden.

Neue Gremien, die von der Kommission im Anschluss an den Bericht der fünf Präsidenten vorgeschlagen wurden, nämlich nationale Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit und ein beratender europäischer Fiskalausschuss, werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 eingesetzt werden und können möglicherweise schon an diesem Zyklus des Europäischen Semesters beteiligt werden.

Die Berichterstatterin hofft, dass sich alle Akteure aktiv am Europäischen Semester 2016 beteiligen werden, um einen stärkeren wirtschaftlichen Aufschwung und eine größere Widerstandsfähigkeit der europäischen sozialen Marktwirtschaft gegenüber Schocks und strukturellen Herausforderungen zu erreichen und so zu beweisen, dass die europäische Demokratie funktioniert und nachhaltigen und weit verbreiteten Wohlstand erzeugen kann.

15.2.2016

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zu dem Thema „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2016“

(2015/2285(INI))

Verfasser der Stellungnahme (*): Jean Arthuis

(*)  Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  bedauert die geringe Berücksichtigung der parlamentarischen Dimension im Europäischen Semester und den mangelnden Ehrgeiz der diesbezüglich im Bericht der fünf Präsidenten formulierten Vorschläge; bedauert, dass der erste auf diesen Bericht folgende Jahreswachstumsbericht immer noch nicht in Form eines dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterliegenden Textes vorgelegt wurde, wie vom Europäischen Parlament gewünscht;

2.  ist der Ansicht, dass die Wirtschaftspolitik der Europäischen Union nur in der Summe der einzelstaatlichen politischen Strategien besteht; verurteilt das Fehlen einer gemeinsamen strategischen Vision und die Unfähigkeit, eine branchenspezifische Industriepolitik auszuarbeiten und umzusetzen; fordert in Anbetracht der enormen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Ungleichheiten zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten die Verfolgung einer wirksamen gemeinsamen Wirtschaftspolitik; bedauert die unbefriedigende Hebelwirkung aufgrund des begrenzten Umfangs des EU-Haushalts, die Unmöglichkeit, das Eigenmittelsystem zu ändern, und die mangelnde Kohärenz zwischen Wirtschaftsprognosen, wirtschaftspolitischen Prioritäten und der Ausarbeitung der ein- und mehrjährigen Haushaltspläne;

3.  verweist erneut auf die wichtige Rolle der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 und betont, dass die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und die ESIF enger miteinander verknüpft werden sollten, um die Wirksamkeit der EU-Ausgaben in den Mitgliedstaaten zu erhöhen und Bemühungen um Strukturreformen zu unterstützen, wodurch die Mitgliedstaaten weniger krisenanfällig würden;

4.  weist darauf hin, dass der EU-Haushalt unmittelbar zur Verwirklichung von zwei der drei Ziele des Jahreswachstumsberichts 2016 (Wiederbelebung der Investitionstätigkeit, Fortsetzung der Strukturreformen und verantwortungsvolle, ehrliche Haushaltspolitik im Einklang mit den eingegangenen politischen Verpflichtungen) beiträgt; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission, EU-Mittel für technische Hilfestellung im Rahmen des Unterstützungsdienstes für die Strukturreformen einzusetzen;

5.  ist der Ansicht, dass der Haushalt der EU die einzelstaatlichen Haushalte entlasten und die Bemühungen um die Haushaltskonsolidierung unterstützen könnte, indem Eigenmittel geschaffen und die Ausgaben rationalisiert werden; ist davon überzeugt, dass eine umfassendere Verwaltung der öffentlichen Mittel auf Unionsebene Einsparungen durch Größeneffekte und somit eine Verringerung der Ausgaben, beispielsweise in den Bereichen Diplomatie und Militär, ermöglichen würde, ohne dass dabei jedoch der Grundsatz der gemeinsamen Verwaltung, insbesondere für die Strukturfonds, in Frage gestellt werden sollte;

6.  betont, dass ein defizitärer EU-Haushalt unrechtmäßig ist; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten den Haushalt der Union zu einer Anpassungsvariable hinsichtlich der einzelstaatlichen Haushalte machen;

7.  hebt hervor, dass eine weitere Integration innerhalb des Euro-Währungsgebiets unerlässlich ist, um die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu vollenden, und dass eine Fiskalunion einer der für das ordnungsgemäße Funktionieren des Euro notwendigen Eckpfeiler ist;

8.  fordert, dass das Euro-Währungsgebiet Maßnahmen zur Stärkung der haushaltspolitischen Integration der WWU umsetzt, um asymmetrischen Schocks durch die Unterstützung der nationalen Reformbemühungen entgegenzuwirken; betont, dass jedes zu diesem Zweck geschaffene Instrument bzw. jede zu diesem Zweck entwickelte Steuerungsstruktur voll in die Verträge integriert und der demokratischen Kontrolle unterworfen werden muss und es dabei keinesfalls zu einer Überschneidung mit dem Aufgabenbereich und den Funktionen des Gesamthaushaltsplans der EU gemäß den Verträgen bzw. zu einer Übernahme dieser kommen darf;

9.  fordert in Bezug auf den Standpunkt des Parlaments zum Euro-Währungsgebiet und seiner Haushaltskapazität, dass die Schlussfolgerungen des Initiativberichts über die Haushaltskapazität des Euro-Währungsgebiets, der im Laufe des Jahres 2016 verfasst wird, berücksichtigt werden;

10.  fordert gleichzeitig die Umsetzung einer Synergie zwischen Haushalts- und Geldpolitik („Policy Mix“), um nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen anzuregen;

11.  bekräftigt, dass mit der aus dem EFSI finanzierten Investitionsoffensive für Europa Investitionen mit hohem Risiko finanziert werden sollen, was ohne die Risikodeckung durch den EFSI nicht möglich wäre; fordert die Kommission auf, sich zu vergewissern, dass nur Projekte mit hohem Risiko, die dem Grundsatz der Zusätzlichkeit entsprechen, Mittel aus dem EFSI erhalten; betont in diesem Zusammenhang, dass das Parlament die Projekte sowie ihre Hebelwirkung bewerten wird, um dafür zu sorgen, dass der EFSI-Garantiefonds im EU-Haushalt angemessen genutzt wird;

12.  fordert die Kommission auf, den mehrjährigen Finanzrahmen – wie im Juni 2013 im Rahmen des politischen Übereinkommens zwischen Parlament, Kommission und Rat vereinbart – zu überarbeiten; unterstreicht, dass die Unangemessenheit des derzeitigen MFR anlässlich der Finanzkrise und der humanitären Krise in der Europäischen Union zwischen 2009 und 2014 deutlich geworden ist; hebt ferner hervor, dass die Finanzplanung der Union grundlegend reformiert werden muss und dass bei dieser Reform die Ziele, die Finanzierung und die Laufzeit der zur Verfügung stehenden Instrumente in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden müssen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

15.2.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

8

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean Arthuis, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Monika Hohlmeier, Bernd Kölmel, Vladimír Maňka, Clare Moody, Siegfried Mureşan, Liadh Ní Riada, Younous Omarjee, Paul Rübig, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Monika Vana, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Stanisław Ożóg, Andrej Plenković, Pavel Poc, Marco Valli, Tomáš Zdechovský

22.1.2016

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2016

(2015/2285(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Andrey Kovatchev

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist erneut darauf hin, dass das Verfahren des Europäischen Semesters eingeführt wurde, um dazu beizutragen, dass die Ziele der Europa-2020-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum verwirklicht werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die überarbeitete Europa-2020-Strategie stärker mit dem Europäischen Semester zu verknüpfen, die Ziele der EU in den Bereichen Umwelt und öffentliche Gesundheit im Verfahren umfassend zu berücksichtigen und dabei die erheblichen Chancen für Wachstum, Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Bereichen sowie ihren Beitrag zu den allgemeineren Zielen der Strategie anzuerkennen und insbesondere zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten zu höherem Wachstum zurückfinden und ihren Weg hin zur Entwicklung nachhaltiger Gesellschaften fortsetzen;

2.  betont, dass die Ökologisierung der Wirtschaft und Investitionen in effizientere Gesundheitssysteme dazu beitragen werden, den Wettbewerbsvorteil der europäischen Wirtschaft wiederherzustellen, die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Bürger zu verbessern und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass den kurzfristigen fiskalpolitischen Auswirkungen von Strukturreformen gemeinsam mit ihren langfristigen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen Rechnung getragen werden sollte, auch um eine wirksamere Abstimmung zwischen den verschiedenen Politikbereichen zu erzielen; fordert daher eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft; erinnert daran, dass Ausgaben für das Gesundheitswesen eine Investition in gesündere, sicherere, produktivere und wettbewerbsfähigere Gesellschaften darstellen;

3.  weist darauf hin, dass viele der Vorhaben, für die eine Finanzierung aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen genehmigt wurde, auf Infrastruktur und Innovation in den Bereichen Umwelt und Gesundheit ausgerichtet sind; betont, wie wichtig es ist, das gesamte Potential der Investitionsoffensive auszuschöpfen, um zur Umsetzung der Strukturreformen beizutragen, die erforderlich sind, um unsere Wirtschaft in eine umweltfreundliche, nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft zu transformieren, die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum ausgerichtet ist; fordert die Kommission auf, die mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen erzielten Fortschritte sorgfältig zu überwachen, um die politischen Ziele der Wiederankurbelung von Investitionen und der Modernisierung der Wirtschaft zu verwirklichen und wirtschaftliche und soziale Konvergenz in der EU zu fördern;

4.  betont, dass das Europäische Semester eines der Instrumente zur durchgängigen Berücksichtigung und Einbeziehung von Umweltbelangen in andere einschlägige Politikbereiche im Einklang mit dem in Artikel 11 AEUV festgelegten Ansatz ist; bekräftigt daher, dass die ökologische Dimension – zusammen mit der ökonomischen und der sozialen Dimension – im Prozess des Europäischen Semesters uneingeschränkt zum Tragen kommen sollte, damit die Mitgliedstaaten wieder höhere Wachstumsraten verzeichnen, während sie ihren Weg hin zur Entwicklung nachhaltiger Gesellschaften fortsetzen;

5.  betont, dass die Umwelt- und Gesundheitsminister der Mitgliedstaaten auf Ebene des Rates besser in den Prozess des Europäischen Semesters einbezogen werden müssen;

6.  betont, dass Maßnahmen erforderlich sind, um das Potenzial der grünen Wirtschaft auszuschöpfen und dadurch die Schaffung von Arbeitsplätzen anzukurbeln; fordert die Kommission auf, mithilfe des Europäischen Semesters in die Aus- und Weiterbildung im Bereich grüne Arbeitsplätze zu investieren und zu Bemühungen zur Förderung grüner Arbeitsplätze und zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks beizutragen, wodurch der Übergang zu einer wirklich nachhaltigen Wirtschaft ermöglicht wird;

7.  hebt hervor, dass es, wenn die Reform des Abfallrechts und der Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft den Übergang der europäischen Wirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft voranbringen sollen, entscheidend darauf ankommt, dass die diesbezüglichen Empfehlungen in das Verfahren des Europäischen Semesters einbezogen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Arbeitsplätze zu schaffen und nachhaltiges Wachstum zu generieren; empfiehlt, dass die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in die länderspezifischen Empfehlungen aufgenommen werden sollten;

8.  sieht es als wichtig an, dass der Übergang zu einem neuen Wirtschaftsmodell, das auf einer Kreislaufwirtschaft basiert und von den allgemeingültigen Zielen für nachhaltige Entwicklung inspiriert wird, sich angemessen in den Prioritäten des Jahreswachstumsberichts und der länderspezifischen Empfehlungen widerspiegeln sollte;

9.  bekräftigt, dass es eines steuerlichen Rahmens bedarf, der die Entwicklung nachhaltiger Strategien belohnt, mit dem Verursacherprinzip im Einklang steht und die richtigen Signale aussendet, was Investitionen in Ressourceneffizienz, die Modernisierung der Produktionsverfahren und die Herstellung von besser reparierbaren und haltbaren Produkten betrifft; weist erneut darauf hin, dass umweltschädliche Subventionen, etwa für fossile Brennstoffe, abgebaut und die Besteuerung weg vom Faktor Arbeit hin zu einer Besteuerung umweltschädlicher Aktivitäten verlagert werden muss;

10.  hebt hervor, dass die Verringerung der Abhängigkeit von externen Ressourcen und Energieeinfuhren und eine Verlagerung weg von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energieträgern für die Erzielung von langfristigem Wachstum entscheidend sind und die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken werden; betont die wirtschaftlichen Vorteile eines stärkeren Engagements in diesem Bereich; betont, dass Hindernisse, die der Schaffung des Energiebinnenmarkts im Wege stehen, beseitigt werden müssen, indem die externen Energielieferungen diversifiziert werden, die Energieinfrastruktur der EU modernisiert wird, verstärkt in Energieverbünde und erneuerbare Energiequellen investiert wird und der Energiebinnenmarkt der EU vollendet wird, wobei es sich bei alledem um zentrale Prioritäten der EU-Strategie für eine Energieunion handelt; vertritt die Auffassung, dass das Europäische Semester auch die Berichterstattung über erneuerbare Energieträger, Energieeffizienz und Verbundnetze auf der Grundlage von auf EU-Ebene festgelegten Zielen umfassen sollte;

11.  fordert die Kommission auf, das Europäische Semester als ein Instrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU einzusetzen, die sich aus der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ ergeben, und insbesondere Strategien und effektive Maßnahmen in das Verfahren einzubeziehen, die sich mit dem Klimawandel, nachhaltiger Produktion, nachhaltigem Verbrauch, Ernährungssicherheit und biologischer Vielfalt befassen;

12.  betont, dass die Halbzeitüberprüfung der Europa-2020-Strategie und das Europäische Semester eng in die neue Agenda für nachhaltige Entwicklung einbezogen werden müssen; bekräftigt, dass der Planungshorizont der EU auf die Zeit nach 2020 erstreckt werden muss, um die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung durch die Einführung einer integrierten Strategie für ein nachhaltiges Europa in einer globalisierten Welt zu verwirklichen, wobei der Zeithorizont mindestens bis 2030 gehen sollte;

13.  begrüßt es, dass die Kommission durch die schrittweise Einführung von Benchmarks und vergleichenden Prüfungen, die sich auf verschiedene Politik- oder Themenbereiche beziehen, den Schwerpunkt erneut auf die Förderung einer wirtschaftlichen und sozialen Angleichung nach oben gelegt hat, und ist der Ansicht, dass dadurch die Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gegen künftige Krisen gestärkt werden könnte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Verfahren des Europäischen Semesters verstärkt auf soziale und ökologische Indikatoren zurückzugreifen, um die Konvergenz in der EU beurteilen zu können; fordert beachtliche Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation auf dem Gebiet der Umwelthygiene;

14.  hält es für wichtig, dass im Rahmen des Europäischen Semesters die Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme bewertet wird, und unterstützt eine Neuausrichtung hin zu einem ergebnisorientierten Ansatz und einem Schwerpunkt auf Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit allen interessierten Akteuren Instrumente zur Überwachung der Ergebnisse im Gesundheitsbereich und zur Messung des Zugangs zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung zu entwickeln und sich für Transparenz im Zusammenhang mit den Kosten für medizinische Forschung einzusetzen, damit Abweichungen und soziale Unterschiede bei der Gesundheitsversorgung zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten verringert werden können; fordert die Kommission auf, in den länderspezifischen Empfehlungen die langfristigen gesundheitsbezogenen und fiskalischen Auswirkungen von Maßnahmen zu berücksichtigen, die auf Präventionsprogramme abzielen;

15.  betont, dass eine umfassendere Beurteilung der Gesundheitssysteme innerhalb des Europäischen Semesters, die nicht nur auf die fiskalische Dimension beschränkt ist, sondern bei der auch auf Zugänglichkeit, Effektivität und Qualität der Gesundheitssysteme eingegangen wird, ein genaueres Bild der Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme liefern und den Nutzen des Europäischen Semesters im Bereich Gesundheit steigern würde; betont, dass Präventionsstrategien sowohl für übertragbare als auch für nicht übertragbare Krankheiten entscheidend sind, um die Kosten der nationalen Gesundheitsversorgung zu senken; fordert die Kommission auf, das Europäische Semester zu nutzen, um die Rolle der Prävention für die Steigerung der Effizienz der nationalen Gesundheitsversorgung hervorzuheben;

16.  unterstreicht, dass ein gleichberechtigter Zugang zur Gesundheitsversorgung den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt, die soziale Gerechtigkeit fördert, soziale Ausgrenzung mindert und zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt, da dadurch die generationsübergreifende Solidarität gestärkt wird und negative externe Effekte auf die Gesundheit der Bevölkerung korrigiert werden können;

17.  betont, wie wichtig die Tragfähigkeit des Gesundheitssektors ist, auf den 8 % aller Beschäftigten in Europa und 10 % des BIP der Europäischen Union entfallen und der damit eine wichtige gesamtwirtschaftliche Rolle spielt; weist ferner darauf hin, wie wichtig es ist, den Bürgern einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsleistungen zu bieten, da Gesundheit ein wesentlicher Faktor für Stabilität, Nachhaltigkeit und die weitere Entwicklung der Mitgliedstaaten und ihrer Wirtschaft ist;

18.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, in diesen Zeiten der Wirtschaftskrise auf so schädliche Maßnahmen wie kurzfristige Einsparungen, die mittel- und langfristig zu hohen Kosten führen werden, zu verzichten und sich stattdessen auf die Weiterentwicklung hochwertiger und hocheffizienter Gesundheitssysteme zu konzentrieren.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.1.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

53

11

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Pilar Ayuso, Zoltán Balczó, Catherine Bearder, Ivo Belet, Simona Bonafè, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Mireille D’Ornano, Miriam Dalli, Seb Dance, Angélique Delahaye, Jørn Dohrmann, Ian Duncan, Stefan Eck, Bas Eickhout, Eleonora Evi, José Inácio Faria, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Jens Gieseke, Julie Girling, Sylvie Goddyn, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Jytte Guteland, György Hölvényi, Anneli Jäätteenmäki, Jean-François Jalkh, Benedek Jávor, Karin Kadenbach, Peter Liese, Norbert Lins, Valentinas Mazuronis, Susanne Melior, Miroslav Mikolášik, Piernicola Pedicini, Bolesław G. Piecha, Marcus Pretzell, Frédérique Ries, Daciana Octavia Sârbu, Annie Schreijer-Pierik, Davor Škrlec, Renate Sommer, Tibor Szanyi, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Estefanía Torres Martínez, Nils Torvalds, Glenis Willmott, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Paul Brannen, Herbert Dorfmann, Christofer Fjellner, Luke Ming Flanagan, Elena Gentile, Martin Häusling, Karol Karski, Andrey Kovatchev, Merja Kyllönen, Marijana Petir, Christel Schaldemose, Bart Staes, Mihai Ţurcanu, Tom Vandenkendelaere, Carlos Zorrinho

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Daniel Dalton

17.2.2016

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zu dem Thema „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Jahreswachstumsbericht 2016“

(2015/2285(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Iskra Mihaylova

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  nimmt den neuen Ansatz für ein optimiertes Europäisches Semester zur Kenntnis, das aus zwei aufeinanderfolgenden Phasen besteht, darunter eine frühzeitige Veröffentlichung der Empfehlungen für das gesamte Euro-Währungsgebiet gemeinsam mit diesem Jahreswachstumsbericht im Vorfeld der länderspezifischen Empfehlungen, sodass die Mitgliedstaaten die Gelegenheit erhalten, diese zu berücksichtigen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie weitere einschlägige Interessenträger bei der Politikgestaltung auf einzelstaatlicher Ebene einzubeziehen und dadurch mehr Eigenverantwortung für die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen entstehen zu lassen; betont, dass die Mitgliedstaaten eine Haushaltspolitik ausarbeiten sollten, in deren Rahmen auch den auf regionaler Ebene festgelegten Prioritäten Rechnung getragen wird;

2.  ist besorgt darüber, dass sich die Volkswirtschaften vieler EU-Mitgliedstaaten trotz moderater Anzeichen für Erholung immer noch in einer Phase geringen Wachstums, hoher Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit, erhöhter Armutsniveaus und zunehmender regionaler Ungleichheiten bezüglich des Pro-Kopf-BIP befinden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die Ausführung der Mittel der ESI-Fonds 2014–2020 und alle Tätigkeiten, die der Ausführung förderlich sind, wie Vereinfachung, die Arbeit der Taskforce für bessere Umsetzung und den Aufbau institutioneller Kapazitäten, zu beschleunigen; betont, dass der beispiellose Zustrom von Flüchtlingen und Asylbewerbern im letzten Jahr für einige Mitgliedstaaten eine erhebliche Herausforderung war und eine Reaktion auf EU-Ebene erforderlich macht; betont, dass in den spezifischen Empfehlungen für die Mitgliedstaaten die Verwirklichung erreichbarer Ziele verfolgt werden sollte, wobei die neuen Herausforderungen zu berücksichtigen sind;

3.  fordert die Kommission auf, der Strategie Europa 2020, die für die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen entscheidend ist, besser Rechnung zu tragen und ihre wesentlichen Zielsetzungen in angemessener Weise zu verfolgen, indem ihre Umsetzung verbessert wird, eine weitere Überprüfung und Analyse der Strategie im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester durchgeführt wird und Maßnahmen und Methoden für eine verbesserte Überwachung der Ausgaben aus EU-Fonds in Verbindung mit den Zielen der Strategie Europa 2020 vorgeschlagen werden; ist der Ansicht, dass die anstehende Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) eine Gelegenheit darstellt, den Mehrwert von sowie die Unterstützung aus EU-Finanzmitteln, insbesondere der ESI-Fonds, im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 zu analysieren, zu beurteilen und nötigenfalls zu verbessern; begrüßt das Konzept der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und erwartet in der Zukunft nähere Erläuterungen hierzu; betont, dass es im Zuge der Halbzeitüberprüfung des MFR notwendig ist, auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie weitere Interessenträger anzuhören; betont, dass die Überarbeitung des MFR zusammen mit der Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 durchgeführt werden sollte;

4.  weist darauf hin, dass die Mittel aus den ESI-Fonds 2014–2016 im EU-Durchschnitt etwa 14 % der gesamten öffentlichen Investitionen ausmachen sollen, wobei der höchste Anteil in einigen Mitgliedstaaten mehr als 70 % beträgt; betont die entscheidende Bedeutung der Unterstützung aus den ESI-Fonds für öffentliche Investitionsprogramme;

5.  verweist darauf, dass EU-Investitionen für weniger entwickelte Regionen durchaus relevant sind und dass dafür gesorgt werden muss, dass die Kapazität besteht, weitere Investitionen anzuziehen, wodurch der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt wird;

6.  betont, dass der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) als Teil der Investitionsoffensive für Europa die Konzeption hinter lokalen und regionalen Investitionsstrategien und den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) nicht schwächen, sondern mit ihr im Einklang stehen sollte und dass die Mitgliedstaaten den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nahelegen sollten, Projektverzeichnisse und Investitionsplattformen zu fördern, wobei auch eng mit allen einschlägigen Interessenträgern, darunter KMU und NGOs, zusammengearbeitet werden sollte; fordert, dass weitere Schritte unternommen werden, um für Komplementarität und Synergien zwischen den ESI-Fonds, dem EFSI und weiteren von der EU subventionierten Programmen und Initiativen sowie einzelstaatlichen öffentlichen Investitionen und privaten Finanzierungsinstrumenten zu sorgen, damit durch die Nutzung des gesamten Potenzials solcher Investitionen ein größtmöglicher Mehrwert und umfassende Synergien erzielt werden; begrüßt die Absicht der Kommission, Leitlinien für die Komplementarität der Fonds auszuarbeiten;

7.  verweist auf die Verknüpfung zwischen den Zielen des Verfahrens des Europäischen Semesters und der Programmplanung der ESI-Fonds für 2014–2020, die in den Partnerschaftsabkommen zum Ausdruck kommt; ist daher der Ansicht, dass nach der Reform 2014–2020 die Instrumente der Kohäsionspolitik bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen eine sehr wichtige Rolle spielen könnten und so Strukturreformen begünstigen sowie zur Verwirklichung der strategischen Ziele der EU und zur Umsetzung der Partnerschaftsabkommen beitragen könnten; betont jedoch, dass die Programme und Ziele im Rahmen der ESI‑Fonds im Gegensatz zum jährlichen Zyklus des Europäischen Semesters mehrjährig und langfristig angelegt sind und dass Koordinierung zwischen den Prioritäten der Europäischen Union und den Bedürfnissen auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene erforderlich ist;

8.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, für eine angemessene Verwaltungskapazität zu sorgen, um die Qualität der Gemeinwohldienstleistungen für die Nutzer zu verbessern, und für mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht im Bereich öffentliche Aufträge zu sorgen, z. B. indem innovative Lösungen, wie etwa die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge, angewandt werden und gegen Korruption vorgegangen wird; verweist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Haushaltsführung und einer guten wirtschaftspolitischen Steuerung; fordert daher eine effiziente Nutzung der ESI-Fonds, auch um dazu beizutragen, die Strukturen und Verfahren, das Personalmanagement und die Erbringung von Dienstleistungen zu reformieren; hebt hervor, dass im Bereich des Vollzugs des Haushaltsplans Leistungskriterien festgelegt werden müssen;

9.  unterstreicht, dass die ESI-Fonds durch entscheidende Investitionen in die Realwirtschaft eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung von Strukturreformen spielen und dass sie die im Rahmen der Reform der Kohäsionspolitik 2014–2020 festgelegten Ziele verwirklichen können, wenn die Ziele sinnvoll ausgesucht und die Fonds effektiv eingesetzt werden; stellt fest, dass dringend ein Schwerpunkt auf die Verbesserung des Investitionsumfelds gelegt werden muss, und weist darauf hin, dass sowohl länderspezifische Empfehlungen als auch Ex-ante-Konditionalitäten als Teil der Kohäsionspolitik 2014–2020 in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle spielen, weil sie wesentliche positive Spillover-Effekte auf das weitere Investitionsumfeld haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass das Potenzial von EU-Mitteln voll ausgeschöpft wird und sie so effektiv und effizient wie möglich eingesetzt werden, wobei jedoch das Subsidiaritätsprinzip zu beachten ist;

10.  verweist auf den Vorschlag der Kommission für die Einrichtung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Mittel für das Programm, das auf Ersuchen eines Mitgliedstaats und durch die geplanten Arten der Mittelverwaltung Unterstützung leisten soll, nach Maßgabe von Artikel 174 AEUV mit dem Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts eingesetzt werden und dass das Programm so umgesetzt wird, dass i) zusätzlicher Verwaltungsaufwand vermieden wird und ii) es sich mit bestehenden Ressourcen und Vorkehrungen für Strukturreformen verträgt; betrachtet es als notwendig, dass die Mitgesetzgeber den Vorschlag der Kommission ändern, sodass genauer angegeben wird, welche Methoden und welche Indikatoren für die Überwachung der Durchführung und Wirksamkeit des Programms zu verwenden sind, und unnötige sekundärrechtliche Vorschriften vermieden werden; fordert alle betroffenen Dienststellen auf, im Vorfeld zusammenzuarbeiten, um ihre Tätigkeiten abzustimmen und Überschneidungen bei Hilfsangeboten zu vermeiden, damit die Unionsmittel effizient und wirkungsvoll eingesetzt werden;

11.  fordert die Kommission zwecks Stärkung der demokratischen Kontrolle bei der wirtschaftspolitischen Steuerung dazu auf, das Europäische Parlament, wie im Fünf-Präsidenten-Bericht vom 22. Juni 2015 vorgeschlagen, durch eine interinstitutionelle Vereinbarung stärker in den gesamten Prozess einzubeziehen; ist deshalb der Auffassung, dass diese Vereinbarung unter anderem auch einen regelmäßigen Austausch zwischen Parlament, Rat und Kommission vor Veröffentlichung des Jahreswachstumsberichts und vor Veröffentlichung der länderspezifischen Empfehlungen festschreiben sollte;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.2.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

5

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pascal Arimont, Franc Bogovič, Victor Boştinaru, Mercedes Bresso, Steeve Briois, Andrea Cozzolino, Rosa D’Amato, Tamás Deutsch, Bill Etheridge, Iratxe García Pérez, Anna Hedh, Krzysztof Hetman, Ivan Jakovčić, Constanze Krehl, Sławomir Kłosowski, Andrew Lewer, Iskra Mihaylova, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Konstantinos Papadakis, Mirosław Piotrowski, Stanislav Polčák, Liliana Rodrigues, Fernando Ruas, Monika Smolková, Maria Spyraki, Ruža Tomašić, Ramón Luis Valcárcel Siso, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Viorica Dăncilă, Ivana Maletić, Bronis Ropė, Davor Škrlec, Hannu Takkula, Damiano Zoffoli, Marco Zullo

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.2.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

18

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gerolf Annemans, Burkhard Balz, Hugues Bayet, Pervenche Berès, Udo Bullmann, Fabio De Masi, Markus Ferber, Jonás Fernández, Elisa Ferreira, Sylvie Goulard, Gunnar Hökmark, Othmar Karas, Georgios Kyrtsos, Alain Lamassoure, Philippe Lamberts, Sander Loones, Olle Ludvigsson, Ivana Maletić, Notis Marias, Costas Mavrides, Bernard Monot, Stanisław Ożóg, Dimitrios Papadimoulis, Pirkko Ruohonen-Lerner, Alfred Sant, Molly Scott Cato, Peter Simon, Renato Soru, Paul Tang, Ramon Tremosa i Balcells, Marco Valli, Tom Vandenkendelaere, Cora van Nieuwenhuizen, Jakob von Weizsäcker, Pablo Zalba Bidegain, Marco Zanni, Sotirios Zarianopoulos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Enrique Calvet Chambon, Bas Eickhout, Ildikó Gáll-Pelcz, Ramón Jáuregui Atondo, Danuta Jazłowiecka, Eva Kaili, Jeppe Kofod, Morten Messerschmidt, Eva Paunova, Michel Reimon, Maria João Rodrigues, Antonio Tajani, Romana Tomc, Nils Torvalds, Beatrix von Storch

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jens Gieseke, Sven Schulze, Mihai Ţurcanu

  • [1]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 12.
  • [2]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41.
  • [3]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8.
  • [4]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 33.
  • [5]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
  • [6]  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1.
  • [7]  ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.
  • [8]  ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1.
  • [9]  ABl. L 192 vom 18.7.2015, S. 27.
  • [10]  ABl. L 268 vom 15.10.2015, S. 28.
  • [11]  ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1.
  • [12]  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0238.
  • [13]  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0408.
  • [14]  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0469.
  • [15]  Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden, Bericht von J.-C. Juncker in enger Zusammenarbeit mit D. Tusk, J. Dijsselbloem, M. Draghi und M. Schulz, 22. Juni 2015.
  • [16]  Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26 März 2010 und vom 17. Juni 2010.
  • [17]  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. September 2015 zum Arbeitsprogramm der Kommission 2016 (2015/2729(RSP)).
  • [18]  COM(2015) 690.
  • [19]  COM(2015)800, S. 16f.
  • [20]  Europäische Kommission, Wirtschaftsprognose für Europa, Herbst 2015, S. 27.