BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2014

7.4.2016 - (2015/2192(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Derek Vaughan

Verfahren : 2015/2192(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0093/2016
Eingereichte Texte :
A8-0093/2016
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2014

(2015/2192(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2014,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2014 des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zusammen mit den Antworten des Büros[1],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2016 zu der dem Büro des Gremiums für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilenden Entlastung (05584/2016 – C8-0090/2016),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Büros[4], insbesondere auf Artikel 13,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5],

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates[6], insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0093/2016),

1.  erteilt dem Verwaltungsausschuss des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gremiums für das Haushaltsjahr 2014;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsausschuss des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2014

(2015/2192(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2014,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, zusammen mit der Antwort des Büros[7],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[8],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2016 zu der dem Büro des Gremiums für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilenden Entlastung (05584/2016 – C8-0090/2016),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[9], insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Büros[10], insbesondere auf Artikel 13,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11],

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates[12], insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0093/2016),

1.  stellt fest, dass der Jahresabschluss des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation sich entsprechend der Anlage zum Bericht des Rechnungshofs darstellt;

2.  billigt den Rechnungsabschluss des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2014;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Verwaltungsausschuss des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2014 sind

(2015/2192(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation für das Haushaltsjahr 2014,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0093/2016),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation („das Büro“) für das Haushaltsjahr 2014 seinem Abschluss zufolge auf 4 162 874 EUR belief, was einem Anstieg um 17 % gegenüber 2013 entspricht; in der Erwägung, dass sich dieser Anstieg hauptsächlich aus der Einbeziehung interner zweckgebundener Einnahmen aus den Vorjahren ergibt;

B.  in der Erwägung, dass sich der Gesamtbeitrag der Union zum Haushalt des Büros für 2014 seinem Abschluss zufolge auf 3 617 948 EUR belief, was einem Anstieg um 1,74 % gegenüber 2013 entspricht;

C.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2014 des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation („Bericht des Rechnungshofs“) erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Büros für das Haushaltsjahr 2014 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2013

1.  entnimmt den Angaben des Büros, dass

–  es mit dem Ziel der ordnungsgemäßen Ausführung seines Haushaltsplans und seines Jahresarbeitsprogramms ein detailliertes monatliches Überwachungsverfahren eingeführt hat, das zu besseren Haushaltsvollzugsquoten geführt hat;

–  der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission eine Folgeprüfung der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle (ICS) durchgeführt hat und es im Anschluss daran seine Informationssicherheitsstrategie geändert hat, um die ermittelten Mängel zu beheben; stellt mit Zufriedenheit fest, dass zwischen dem Büro und der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) eine Dienstleistungsvereinbarung ausgearbeitet wurde, dank der die Risiken im Zusammenhang mit der Informationssicherheit des Büros gemindert werden dürften;

–  es mehrere Maßnahmen ergriffen hat, um das Verfahren für die Leistung von Erstattungen an Sachverständige zu verbessern und die ermittelten Mängel im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug zu verringern; begrüßt die Einführung wesentlicher Leistungsindikatoren in allen Abschnitten des Verfahrens und insbesondere die zusätzlichen Schulungen der am Finanzkreislauf beteiligten Akteure; stellt mit Zufriedenheit fest, dass ein Teil des Verfahrens an das bei der Kommission angesiedelte Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche ausgelagert wurde, wodurch das Erstattungsverfahren insgesamt beschleunigt wurde;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2014 zu einer Vollzugsquote von 97,91 % geführt haben, was einem Anstieg um 8,36 % gegenüber 2012 entspricht; stellt außerdem fest, dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen bei 75,66 % lag, was einem Rückgang um 0,92 % gegenüber 2013 entspricht;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

3.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Zufriedenheit, dass die Mittelbindungsrate von 87 % im Jahr 2013 auf 98 % im Jahr 2014 gestiegen ist; stellt gleichwohl fest, dass die übertragenen Mittelbindungen von 500 000 EUR (13 %) im Jahr 2013 auf 900 000 EUR (23 %) gestiegen sind, was hauptsächlich auf operative Tätigkeiten des Büros, beispielsweise laufende Studien zur elektronischen Kommunikation, zurückzuführen ist;

Übertragungen

4.  entnimmt den Angaben des Büros, dass es im Jahr 2014 eine Reihe von Mittelübertragungen vorgenommen und den ursprünglichen Haushaltsplan erheblich umgestaltet hat, um den zusätzlichen Bedarf in Bezug auf operative Ausgaben zu finanzieren; stellt insbesondere fest, dass diese Übertragungen hauptsächlich mit der Netzneutralitätsstudie und dem Projekt BEREC-Net im Zusammenhang stehen; stellt fest, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans noch nicht sicher war, ob diese Projekte im Jahr 2014 abgeschlossen werden würden;

Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

5.  begrüßt, dass das Büro im Jahr 2014 erstmals seit seiner Einrichtung ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge durchgeführt hat, in dessen Rahmen die Netzneutralitätsstudie über die Bedeutung der Netzneutralität für die Verbraucher in der Union in Auftrag gegeben wurde; stellt fest, dass die endgültigen Ergebnisse dieser Studie in das Arbeitsprogramm des Büros einfließen müssen;

6.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass seit Ende 2014 sämtliche Stellen besetzt sind; stellt darüber hinaus fest, dass das Büro im Jahr 2014 elf Einstellungsverfahren organisiert und zwei im Vorjahr begonnene Einstellungsverfahren abgeschlossen hat; weist darauf hin, dass die Abordnungsstellen, deren Besetzung sich schwierig gestaltete, seit Ende 2014 vollständig besetzt sind;

Verhütung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

7.  stellt fest, dass das Büro sämtliche Dokumente, die im Verlauf der Tätigkeit des GEREK erstellt wurden, verwalten und auch das öffentliche Dokumentenregister führen muss, da das GEREK keine Rechtspersönlichkeit besitzt; stellt überdies fest, dass das Büro für mehr Transparenz sorgen will, indem es im öffentlichen Register eine Unterabteilung eingerichtet hat, die für die Strategie des Büros im Bereich Interessenkonflikte gedacht ist;

8.  fordert diejenigen Organe und dezentralen Einrichtungen der EU, die einen Verhaltenskodex eingeführt haben, darunter das Europäische Parlament, auf, ihre Durchführungsmaßnahmen zu verstärken, wie etwa Überprüfungen von Erklärungen über die finanziellen Interessen;

9.  stellt fest, dass die Jahresberichte des Büros wichtige Beiträge zur Einhaltung der Regelungen über Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität sein könnten; fordert das Büro auf, in seinen Jahresbericht ein standardisiertes Kapitel zu diesen Komponenten aufzunehmen;

10.  weist darauf hin, dass ein Werkzeug für die Zusammenarbeit eingeführt wurde, das als interne Plattform zum Austausch und zur Weitergabe von Informationen, bewährten Verfahren und Fachkenntnissen dient, über die die Tätigkeit der Vorbereitungsgremien effizienter verwaltet werden soll;

11.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Büro es sich zum Ziel gesetzt hat, seine Website zu verbessern und benutzerfreundlicher zu gestalten; stellt darüber hinaus fest, dass das Büro laut seinem Kommunikationsplan ein offizielles Twitter-Konto und einen YouTube-Kanal eingerichtet hat;

Interne Kontrollen

12.  weist darauf hin, dass alle relevanten ICS vom Verwaltungsausschuss des Büros gebilligt wurden; stellt jedoch fest, dass die Umsetzung der ICS immer noch nicht abgeschlossen ist; fordert das Büro auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Fortschritte Bericht zu erstatten;

13.  stellt fest, dass das Büro einen ausführlichen Leitfaden über das Risikomanagement ausgearbeitet hat, um ein systematisches Risikomanagementverfahren einzuführen und umzusetzen; begrüßt, dass dieser Leitfaden mit der Unterstützung der ENISA ausgearbeitet worden ist;

14.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass im Rahmen der zwischen dem Büro und der ENISA geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung über die gemeinsame Einrichtung der Stelle eines Assistenten des Koordinators für interne Kontrolle das Büro seine erste auf Risiken bezogene Selbstbewertung vorgenommen hat; stellt fest, dass die Leitungsstruktur des Büros das Ergebnis der Bewertung geprüft und die Risiken ermittelt hat, die in das Risikoverzeichnis aufzunehmen sind;

Innenrevision

15.  stellt fest, dass sich der IAS bei der Innenrevision 2014 auf die Folgemaßnahmen der eingeschränkten Prüfung 2013 konzentriert und dabei das Ziel verfolgt hat, den Stand der Umsetzung der ICS zu ermitteln; stellt fest, dass der IAS anhand der Prüfung von Unterlagen zwei der 18 Empfehlungen für abgeschlossen erklärt hat; stellt außerdem fest, dass der IAS bei der Folgeprüfung die noch ausstehenden 16 Empfehlungen geprüft und dabei festgestellt hat, dass 14 Empfehlungen vollständig umgesetzt wurden;

Sonstige Bemerkungen

16.  stellt fest, dass die im Haushaltsplan 2014 veranschlagten Mittel für Beiträge der nationalen Regulierungsbehörden der Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die Beobachterstatus beim GEREK haben, mangels Vereinbarungen mit diesen Ländern nicht entrichtet wurden; stellt fest, dass der Haushaltsplan 2015 des Büros entsprechend berichtigt wurde; fordert das Büro auf, bei der Schätzung der entsprechenden Beiträge der nationalen Regulierungsbehörden der EFTA-Länder auch künftig Vorsicht walten zu lassen;

°

°  °

17.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom [xx. xxxx 2016][13] [zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen].

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.4.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

15

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Louis Aliot, Inés Ayala Sender, Dennis de Jong, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Verónica Lope Fontagné, Monica Macovei, Dan Nica, Gilles Pargneaux, Georgi Pirinski, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Marco Valli, Derek Vaughan, Anders Primdahl Vistisen, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Marian-Jean Marinescu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Bodil Valero

  • [1]  ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 27.
  • [2]  ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 27.
  • [3]  ABl. L 298 vom 26.10.2012. S. 1.
  • [4]  ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 1.
  • [5]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [6]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [7]  ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 27.
  • [8]  ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 27.
  • [9]  ABl. L 298 vom 26.10.2012. S. 1.
  • [10]  ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 1.
  • [11]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [12]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [13]  Angenommene Texte von diesem Datum, P[8_TA-(PROV)(2016)0000].