BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Tunesien

26.5.2016 - (COM(2016)0067 – C8-0032/2016 – 2016/0039(COD)) - ***I

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatterin: Marielle de Sarnez


Verfahren : 2016/0039(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0187/2016
Eingereichte Texte :
A8-0187/2016
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Tunesien

(COM(2016)0067 – C8-0032/2016 – 2016/0039(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0067),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0032/2016),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A8‑0187/2016),

1.  legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;

2.  billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNGGEMEINSAME ERKLÄRUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Dieser Beschluss wird unbeschadet der Gemeinsamen Erklärung erlassen, die zusammen mit dem Beschluss 778/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien angenommen wurde und weiterhin als Grundlage für alle Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates über Makrofinanzhilfen für Drittländer und Drittlandsgebiete zu betrachten ist.

BEGRÜNDUNG

Tunesien ist es gelungen, seinen Übergang zur Demokratie zu konsolidieren. Das Land verfügt heute über eine Verfassung, die die Rechte und Freiheiten schützt, und über eine konsolidierte Justiz und emanzipierte Medien. Es wird von einer aus freien und transparenten Wahlen hervorgegangenen Regierung einer Großen Koalition regiert und stützt sich auf eine unternehmungsfreudige und moderne Zivilgesellschaft, die zu Recht durch die Verleihung des Friedensnobelpreises an das tunesische Quartett für den nationalen Dialog belohnt wurde.

Tunesien sieht sich derzeit aber auch mit großen Schwierigkeiten konfrontiert. Es war mehrmals Zielscheibe von Attentaten und Terroranschlägen, die die wichtigsten Wirtschaftszweige des Landes, wie z. B. den Fremdenverkehr, schwer getroffen haben. Das Wachstum, das 2015 3 % betragen sollte, wurde für 2016 nach unten, auf 0,5 %, korrigiert, die Arbeitslosenquote beträgt im Durchschnitt 15 %, bei Frauen und jungen Akademikern 20 % bzw. 28,6 %. Zudem ist der regionale Kontext unter sicherheitsspezifischem und politischem Blickwinkel vor allem wegen der gemeinsamen Grenze mit Libyen äußerst instabil.

Ungeachtet aller dieser Herausforderungen erzielt Tunesien weiterhin sehr erhebliche Fortschritte dadurch, dass es den demokratischen Übergang im Land fest verankert, die für eine Modernisierung der Wirtschaftsstrukturen notwendigen Reformen durchführt und die Beziehungen zu seinen Partnern, insbesondere zur Europäischen Union, mit der es zurzeit ein Freihandelsabkommen aushandelt, verstärkt.

Es ist sehr wichtig, dass Tunesien mit seiner Politik Erfolg hat und diejenigen in Schach hält, die das Land destabilisieren wollen. Daher muss Europa sich solidarisch und entschlossen zeigen, Tunesien durch ganz konkrete Maßnahmen, die unmittelbar der Bevölkerung des Landes zugutekommen, in seiner Entwicklung zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang ist eine Makrofinanzhilfe für Tunesien ein europäisches Finanzinstrument, das in Anspruch genommen werden kann, um einen sich in einer Krisensituation befindenden Drittstaat zu unterstützen. Aufgrund der durchgeführten Reformen erfüllt Tunesien voll und ganz die politischen Vorbedingungen für die Gewährung einer Makrofinanzhilfe, insbesondere was die Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit betrifft.

Am 15. Mai 2014 wurde ein erstes Programm über 300 Mio. EUR für Tunesien bewilligt, um das Land bei seinen Reformanstrengungen zu unterstützen. Es zielte auf eine Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung und der Funktionsweise des Steuersystems, eine Stärkung des sozialen Sicherheitsnetzes und eine Verbesserung des Rechtsrahmens für Handel und Investitionen ab. Zwei Tranchen dieses Programms wurden bereits 2015 ausgezahlt, und die Auszahlung der dritten Tranche wird im Laufe des Jahres 2016 erfolgen.

Im August 2015 hat die Kommission entsprechend dem Antrag der tunesischen Regierung ein zweites Programm einer Makrofinanzhilfe für Tunesien in Höhe von insgesamt 500 Mio. EUR vorgesehen, das in Form von mittelfristigen, auf dem Kapitalmarkt aufgenommenen Darlehen zu günstigen Bedingungen gewährt werden soll. Dieses Hilfsprogramm soll die Reformen unterstützen, die Tunesien durchführt, um seine Haushaltslage zu verbessern, seine Zahlungsbilanz auszugleichen und ein investitionsfreundliches Investitionsklima zu schaffen.

Ihr Berichterstatter unterstützt folglich den Vorschlag der Kommission, und möchte, dass dieses Hilfsprogramm so bald wie möglich in Kraft treten kann, um Tunesien in einer kritischen Phase zu unterstützten.

ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Az.: D (2016) 17045

Herrn Bernd Lange

Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel (INTA)

Betrifft:  Makrofinanzhilfe für die Republik Tunesien – COM(2016)67 final COD(2016)0039

Sehr geehrter Herr Lange,

wie von den Koordinatoren des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (AFET) genehmigt, darf ich Ihnen als Vorsitzender des AFET-Ausschusses hiermit die Stellungnahme unseres Ausschusses zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Finanzhilfe für die Republik Tunesien übermitteln, um einen raschen Verfahrensablauf im Zusammenhang mit diesem Vorschlag zu ermöglichen.

Der AFET-Ausschuss unterstützt voll und ganz den Vorschlag, der Republik Tunesien diese Makrofinanzhilfe in Höhe von maximal 500 Mio. EUR zu gewähren. Wie jedoch bereits im Zusammenhang mit der ersten Makrofinanzhilfe, der MFH-I-Operation, ausgeführt, wurde die Möglichkeit, Tunesien die Hilfe in Form einer Finanzhilfe zur Verfügung zu stellen, nicht einmal in Erwägung gezogen.

Wie in dem Vorschlag dargelegt wird, ist die Wirtschaftslage Tunesiens nicht optimal, wobei das Land vor dem Hintergrund der Konsolidierung seines Übergangs zur Demokratie nicht nur mit sozioökonomischen, sondern auch mit sicherheitspolitischen Herausforderungen konfrontiert ist. Die anhaltenden sozioökonomischen und budgetären Schwierigkeiten, die aus der Instabilität erwachsen, stellen nicht nur für Tunesien, sondern für die gesamte Region und für seinen wichtigsten Partner, die Europäische Union, nach wie vor eine beträchtliche Herausforderung dar.

Es ist äußerst besorgniserregend, dass die Auslandsverschuldung Tunesiens von 48 % des BIP im Jahr 2011 auf rund 56,2 % des BIP im Jahr 2014 angestiegen ist und 2018 mit 72% des BIP ihren Höhepunkt erreichen dürfte. Dessen ungeachtet soll die Makrofinanzhilfe für die Dauer von zweieinhalb Jahren ab Inkrafttreten der Vereinbarung bereitgestellt werden (siehe Artikel 1 Absatz 4). In diesem Zeitraum wird sich die Auslandsverschuldung somit auf ihrem höchsten Stand befinden. Daher sollte bereits jetzt ein Ausgleichsmechanismus ins Auge gefasst werden, um den bevorstehenden Herausforderungen zu begegnen.

Die Kosten der Anleihe- und Darlehenstransaktionen aufgrund dieses Beschlusses des Rates und des Europäischen Parlaments sollten nicht zu Lasten Tunesiens gehen oder zumindest zwischen der EU und Tunesien aufgeteilt werden (siehe Artikel 4).

Da Tunesien von der EU der Status einer „privilegierten Partnerschaft“ zuerkannt wurde und nachdem am 18. Februar dieses Jahres der Gemischte Parlamentarische Ausschuss EU-Tunesien errichtet wurde, möchte ich auch empfehlen, dass die Vereinbarung zwischen der Kommission und den tunesischen Behörden ausgehandelt (siehe Artikel 3) und von den Mitgliedern des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses, dem sowohl Mitglieder des Europäischen Parlaments als auch Mitglieder der tunesischen Versammlung der Volksvertreter angehören, erörtert wird. Die Überprüfung nach Artikel 2 und der in Artikel 8 vorgesehene Bericht über die Durchführung des Beschlusses sollten ebenfalls vom GPA EU-Tunesien diskutiert werden.

Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die EU und die internationalen Finanzinstitutionen die Stabilisierung dieses wichtigen Partners der südlichen Partnerschaft, insbesondere im Lichte der bei der Konsolidierung der Demokratisierung und der Lage in der Region erzielten Fortschritte, uneingeschränkt unterstützen sollten.

Ich möchte allerdings hervorgeben, dass die Fristen für die Annahme des Standpunkts des Parlaments zu knapp bemessen sind, wenn man bedenkt, dass der Vorschlag erst am 2. März 2016 übermittelt wurde. Dies hat unseren Ausschuss daran gehindert, eine Stellungnahme zu diesem sehr wichtigen Thema auszuarbeiten. Mir ist zur Kenntnis gelangt, dass das Parlament nach der Planung der GD ECFIN den Beschluss sogar schon in seiner Sitzung am 27./28. April in erster Lesung hätte annehmen sollen. Aus einem solchen Vorschlag spricht eher eine Geringschätzung der Art und Weise, wie das Parlament bei der demokratischen Wahrnehmung seiner Legislativbefugnisse verfahren kann.

Ich gehe davon aus, dass die nationale Situation und die Besonderheiten der EU-Partner bei der Aushandlung von so wichtigen Fragen wie einer Makrofinanzhilfe angemessen berücksichtigt und respektiert werden dürften. Da der Ramadan in den Juni fällt und anschließend der Sommer beginnt, müssen die Verhandlungen über die Vereinbarung bis zum Herbst ausgesetzt werden. Daher gibt es keine Grundlage für die Forderung der Kommission, dass das Parlament seinen Standpunkt im Eilverfahren annimmt.

Ich bin zuversichtlich, dass der INTA-Ausschuss bei der Annahme seines Standpunkts und bei den Verhandlungen mit dem Rat diesen Standpunkt gebührend berücksichtigen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Brok

Kopie an:  Herrn Pier Antonio Panzeri, Vorsitzender der Delegation für die Beziehungen zu den Maghreb-Ländern

    Frau Marielle de Sarnez, Berichterstatterin

ANLAGE: SCHREIBEN DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES

D(2016)20958

  Herrn Bernd LANGE

Vorsitzender

  Ausschuss für internationalen Handel

Europäisches Parlament

ASP 12G205

Brüssel

Betrifft:   Vorschlag für einen Beschluss über eine weitere Makrofinanzhilfe für Tunesien

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der INTA-Ausschuss arbeitet zurzeit seinen Bericht über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Tunesien (2016/0039(COD)) aus.

Die Koordinatoren haben beschlossen, den Standpunkt des Haushaltsausschusses in Form eines Schreibens zu übermitteln und keine förmliche Stellungnahme auszuarbeiten.

Der Haushaltsausschuss stellt fest, dass die wirtschaftlichen Folgen des politischen Übergangs, die regionale Instabilität, die Sicherheitsbedrohungen und die sozialen Unruhen die ohnehin bereits fragile Zahlungsbilanz und prekäre Haushaltslage in Tunesien weiter beeinträchtigen.

In Ergänzung eines Programms des Internationalen Währungsfonds wurde 2014 eine erste MFA-Operation in Höhe von 300 Mio. EUR in die Wege geleitet. Der vorliegende, auf Antrag der tunesischen Regierung vorgelegte neue Vorschlag (MFA-II) stellt ebenfalls eine Ergänzung, nämlich des Folgeprogramms des IWF, dar und beläuft sich auf weitere 500 Mio. EUR in Form von mittelfristigen Darlehen (auszuzahlen in drei Tranchen), um den verbleibenden Außenfinanzierungsbedarf Tunesiens zu decken.

Der Haushaltsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass in den Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen eine Rückstellung in Höhe von 45 Mio. EUR (9 % der Darlehen) eingezahlt würde. Geht man davon aus, dass die Auszahlung der Darlehen 2016 und 2017 erfolgt, so sind die Mittel mit einem zeitlichen Abstand von zwei Jahren, d. h. 2018 und 2019, in den Unionshaushalt einzustellen.

Der Haushaltsausschuss befürwortet die vorgeschlagene MFA-II-Operation als eine notwendige Ergänzung der internationalen und europäischen Hilfe für Tunesien und als einen Beweis der Solidarität mit diesem Land.

Der Ausschuss stellt fest, dass an dem Standardtext für MFH-Beschlüsse mehrere kleine Änderungen vorgenommen wurden, um die Auflagenbindung etwas flexibler zu gestalten. Er fordert daher die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die an die MFH-Operationen geknüpften Auflagen ordnungsgemäß durchgesetzt werden, und gleichzeitig die besondere Situation der begünstigten Länder, d. h. das Ausmaß des Engagements eines Landes und die Herausforderungen, vor denen es steht, zu berücksichtigen.

Der Ausschuss betont jedoch, dass MFH-Darlehen nur eines der Instrumente sind, die für eine Unterstützung Tunesiens zur Verfügung stehen, und man die Option hätte erwägen können, die Makrofinanzhilfe in Form von Finanzhilfen bereitzustellen.

Er weist darauf hin, dass das wichtigste Instrument für die Unterstützung Tunesiens das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) ist, aus dem das Land seit Beginn des MFR 2014-2020 durchschnittlich 115 Mio. EUR pro Jahr erhalten hat – regionale Programme nicht eingerechnet. Im Rahmen des ENI ist Tunesien das erste Land, das Mittel aus dem Rahmenprogramm erhalten hat, mit dem Fortschritte bei demokratischen Reformen (nach dem Grundsatz „mehr für mehr“) belohnt werden, 2015 einen zusätzlichen Betrag von 71,8 Mio. EUR.

Tunesien kommt darüber hinaus auch in den Genuss von Mitteln des Stabilitäts- und Friedensinstruments und des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte und beteiligt sich an EU-Programmen wie Erasmus+.

Um den Herausforderungen gerecht zu werden, die die demokratischen Reformen einerseits und die Stabilität und Sicherheit andererseits darstellen, fordert der Ausschuss daher die Kommission auf, Tunesien mit EU-Mitteln weiterhin verstärkt zu unterstützen. Er ist bereit, diesbezüglich alle geeigneten Haushaltsvorschläge im Rahmen der einschlägigen Instrumente zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Jean Arthuis

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Makrofinanzhilfe für Tunesien

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2016)0067 – C8-0032/2016 – 2016/0039(COD)

Datum der Übermittlung an das EP

12.2.2016

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

25.2.2016

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

25.2.2016

BUDG

25.2.2016

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

AFET

15.3.2016

BUDG

16.3.2016

 

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Marielle de Sarnez

15.3.2016

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

4.4.2016

20.4.2016

 

 

Datum der Annahme

24.5.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

4

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Arena, Tiziana Beghin, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Marielle de Sarnez, Santiago Fisas Ayxelà, Christofer Fjellner, Karoline Graswander-Hainz, Ska Keller, Jude Kirton-Darling, Alexander Graf Lambsdorff, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Alessia Maria Mosca, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula, Iuliu Winkler, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Reimer Böge, Edouard Ferrand, Sander Loones, Georg Mayer, Fernando Ruas, Lola Sánchez Caldentey, Judith Sargentini, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Dominique Bilde

Datum der Einreichung

26.5.2016