EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union

3.10.2016 - (12256/2016 – C8-0401/2016 – 2016/0184(NLE)) - ***

Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Giovanni La Via

Verfahren : 2016/0184(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0280/2016
Eingereichte Texte :
A8-0280/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union

(12256/2016 – C8-0401/2016 – 2016/0184(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12256/2016),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8‑0401/2016),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris, das bei der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP21) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) im Dezember 2015 in Paris verabschiedet wurde,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Nach Paris: Bewertung der Folgen des Pariser Übereinkommens – Begleitunterlage zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Pariser Übereinkommens im Namen der Europäischen Union“ (COM(2016)0110),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. Oktober 2014,

–  unter Hinweis auf die von Lettland und der Europäischen Kommission am 6. März 2015 bei der UNFCCC eingereichten beabsichtigten nationalen Beiträge (INDC) der EU und ihrer Mitgliedstaaten,

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8‑0280/2016),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Übereinkommens von Paris;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Vereinten Nationen zu übermitteln.

KURZE BEGRÜNDUNG

zu dem Abschluss des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union

Hintergrund

Das Übereinkommen von Paris ist ein historischer Schritt zur Bewältigung des Klimawandels und im Hinblick auf den Multilateralismus. Es ist ein ehrgeiziges, ausgewogenes, faires und rechtsverbindliches Übereinkommen. Die Annahme des Übereinkommens und die gemeinsame Ankündigung der beabsichtigten nationalen Beiträge (INDC) von 187 Vertragsparteien am Ende der COP 21 sind ein entscheidender Wendepunkt hin zu einem umfassenden und kollektiven weltweiten Engagement, wobei der Übergang zu einer klimaresistenten und klimaneutralen Weltwirtschaft nach der Umsetzung definitiv und unwiderruflich beschleunigt wird. Durch dieses weltweite Engagement soll der gefährliche Klimawandel auf der Erde abgewendet werden. Dem Übereinkommen zufolge soll der Höhepunkt der weltweiten Treibhausgasemissionen so bald wie möglich erreicht und in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts Klimaneutralität erzielt werden. Einige der zentralen Merkmale des Übereinkommens von Paris:

– Langfristig soll darauf hingewirkt werden, die Erderwärmung deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, sie auf 1,5 °C zu begrenzen. Die Zielvorgabe von 1,5 °C wurde vereinbart, um zu ambitionierteren Maßnahmen zu animieren und die Sorgen der am stärksten gefährdeten Länder hervorzuheben, die bereits jetzt die Folgen des Klimawandels spüren.

– Es wird ein eindeutiges Signal an alle Beteiligten wie Investoren, Unternehmen, Zivilgesellschaft und politische Entscheidungsträger ausgesandt, dass die weltweite Umstellung auf umweltverträgliche Energiequellen und die Abkehr von fossilen Brennstoffen verstärkt weiterverfolgt werden müssen. Mit 189 nationalen Klimaplänen, von denen rund 98 % aller Emissionen erfasst werden, wird die Bekämpfung des Klimawandels jetzt zu einem wahrhaft weltweiten Unterfangen. Paris markiert den Übergang vom alleinigen Handeln einiger weniger Vorreiter zu kollektiven Anstrengungen aller Länder.

– Mit einem dynamischen Bestandsaufnahmeverfahren soll sichergestellt werden, dass die Anstrengungen im Laufe der Zeit intensiviert werden können. Ab 2023 kommen die Vertragsparteien alle fünf Jahre zusammen, um die Fortschritte bei der Emissionsminderung und bei den Anpassungsmaßnahmen sowie die eingebrachte oder erhaltene Unterstützung im Hinblick auf die langfristigen Ziele des Übereinkommens einer globalen Bestandsaufnahme zu unterziehen.

– Die Vertragsparteien haben sich bindend verpflichtet, nationale Klimaschutzmaßnahmen durchzuführen, um die mit ihren Beiträgen verfolgten Ziele zu erreichen.

– Auch die Transparenz- und Rechenschaftspflicht der Vertragsparteien wird durch folgende Vorkehrungen gestärkt: alle zwei Jahre Vorlage von Treibhausgasinventaren mitsamt allen Informationen, die für eine Beurteilung der Fortschritte erforderlich sind, ein Sachverständigengutachten, eine unterstützende multilaterale Erörterung der Fortschritte der Vertragsparteien und ein Verfahren zur Erleichterung der Umsetzung und Einhaltung der Verpflichtungen.

– Das Übereinkommen enthält auch ein ambitioniertes Solidarpaket mit Bestimmungen über die Finanzierung der Folgen des Klimawandels und die Deckung von Verlusten und Schäden, die durch den Klimawandel verursacht wurden. Um einzelne und kollektive Anpassungsmaßnahmen zu fördern, wird erstmalig eine weltweite Zielvorgabe für mehr Kapazität, Klimaresilienz und eine Verringerung der Anfälligkeit für Klimaveränderungen aufgestellt. Auf internationaler Ebene wird durch das Übereinkommen die intensivere Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien beim Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie von Verfahren und Strategien gefördert.

Standpunkt des Berichterstatters

Der Berichterstatter begrüßt den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens von Paris und ist der Auffassung, dass er die erforderliche Grundlage für den Abschluss des Übereinkommens von Paris durch die EU in die Mitgliedstaaten bietet. Die EU und die Mitgliedstaaten haben die Absicht bekundet, im Rahmen des Übereinkommens von Paris gemeinsam zu handeln, und dies kommt in Artikel 4 Absatz 18 des Übereinkommens von Paris zum Ausdruck. Danach sind die Union und ihre Mitgliedstaaten zusammen dafür verantwortlich, aufeinanderfolgende national festgelegte Beiträge (NDC) auszuarbeiten, mitzuteilen und beizubehalten, die sie zu erreichen beabsichtigen, und interne Minderungsmaßnahmen zu ergreifen. Als erster Schritt wurde das Übereinkommen am 22. April 2016 in New York bei einem Festakt mit hochrangigen Teilnehmern von der Kommission und vom Rat im Namen der Europäischen Union und von allen 28 Mitgliedstaaten einzeln unterzeichnet.

Das Übereinkommen von Paris tritt am dreißigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem mindestens 55 Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens, die insgesamt mindestens 55 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verursachen, ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde bei den Vereinten Nationen hinterlegt haben. Bis zum 29. Juni 2016 hatten 178 Staaten das Übereinkommen von Paris unterzeichnet und 19 Staaten Ratifikationsurkunden hinterlegt, die insgesamt 0,18 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verursachen. Auf internationaler Ebene gibt es immer stärkere Impulse, das Übereinkommen von Paris bereits 2016 in Kraft treten zu lassen. Ein Beispiel dafür ist die Abschlusserklärung der Staats- und Regierungschefs des G7‑Gipfels in Ise‑Shima (Japan) vom 26. bis 27. Mai 2016, in der alle Parteien aufgerufen wurden, sich dafür einzusetzen, dass das Übereinkommen von Paris noch im Jahr 2016 in Kraft tritt.

Nach Ansicht des Berichterstatters ist es angesichts der Führungsrolle der EU beim Klimaschutz, ihrer Rolle beim Kyoto-Protokoll und ihrer stetigen Bemühungen um einen weltweiten Nachfolgevertrag undenkbar, dass das Übereinkommen von Paris in Kraft tritt, ohne dass die EU zu den Unterzeichnern gehört. Daher fordert er den Rat und die einzelnen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der EU-weite und einzelstaatliche Ratifizierungsprozess spätestens Ende 2016 abgeschlossen ist.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten waren die ersten großen Wirtschaftsmächte, die ihre beabsichtigten, national festgelegten Beiträge (INDC) am 6. März 2015 mitteilten, wobei sie der beim Europäischen Rat vom Oktober 2014 festgelegten Klima- und Energiepolitik bis 2030 Rechnung trugen. Die EU hat sich das hochgesteckte Ziel gesetzt, Treibhausgasemissionen intern bis 2030 um mindestens 40 % zu senken. Seither haben die EU und ihre Mitgliedstaaten bereits Anstrengungen unternommen, dieses Ziel zu erreichen, was Maßnahmen zur Emissionsreduzierung im Zeitraum 2020–2030 betrifft. Der Berichterstatter ist daher der Ansicht, dass der Ratifizierungsprozess auf EU-Ebene von den aktuellen und künftigen Legislativmaßnahmen zur Verwirklichung des Ziels, die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % zu senken, abgekoppelt werden muss.

Fazit

Nach Ansicht des Berichterstatters wird von dem Beschluss zur Ratifizierung des im Rahmen der UNFCCC abgeschlossenen Übereinkommens von Paris eine starke Signalwirkung ausgehen, und durch den Beschluss werden die Führungsrolle der EU und ihrer Mitgliedstaaten sowie ihre stetigen Bemühungen hervorgehoben, auf internationaler Ebene gegen den Klimawandel vorzugehen. Überdies wird die Umsetzung des Übereinkommens von Paris entscheidend zu den weltweiten Anstrengungen zur Bewältigung des Klimawandels beitragen. Aus diesem Grund erachtet der Berichterstatter das offizielle Inkrafttreten des Übereinkommens von Paris als eine der obersten Prioritäten der Europäischen Union. Daher fordert er den Rat auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um so bald wie möglich – parallel zu den nationalen Ratifizierungsprozessen in den Mitgliedstaaten – seinen Standpunkt zur Ratifizierung des Übereinkommens von Paris festzulegen, damit der Ratifizierungsprozess auf EU-Ebene abgeschlossen wird und die Ratifikationsurkunden bei den Vereinten Nationen bis Ende 2016 hinterlegt werden.

In Anbetracht dieser Überlegungen regt der Berichterstatter an, dass der zuständige Ausschuss und das Europäische Parlament dem Entwurf des Vorschlags der Kommission für einen Beschluss des Rates ohne unnötige Verzögerungen zustimmen.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Beschluss des Rates über den Abschluss des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

12256/2016 – C8-0401/2016 – COM(2016)03952016/0184(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

30.9.2016

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

ENVI

 

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Giovanni La Via

15.6.2016

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

1.9.2016

 

 

 

Datum der Annahme

3.10.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

54

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Pilar Ayuso, Zoltán Balczó, Ivo Belet, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Miriam Dalli, Jørn Dohrmann, Stefan Eck, Eleonora Evi, Karl-Heinz Florenz, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Jens Gieseke, Sylvie Goddyn, Matthias Groote, Françoise Grossetête, György Hölvényi, Jean-François Jalkh, Karin Kadenbach, Giovanni La Via, Norbert Lins, Susanne Melior, Miroslav Mikolášik, Massimo Paolucci, Gilles Pargneaux, Piernicola Pedicini, Bolesław G. Piecha, Pavel Poc, Frédérique Ries, Annie Schreijer-Pierik, Estefanía Torres Martínez, Nils Torvalds, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Mark Demesmaeker, Linnéa Engström, Fredrick Federley, Eleonora Forenza, Elena Gentile, Esther Herranz García, Jan Huitema, Merja Kyllönen, Joëlle Mélin, Sirpa Pietikäinen, Gabriele Preuß, Christel Schaldemose, Jasenko Selimovic, Bart Staes, Tom Vandenkendelaere

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Tiziana Beghin, José Bové, Jude Kirton-Darling, Olle Ludvigsson, Igor Šoltes

Datum der Einreichung

3.10.2016