BERICHT über das Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken“

14.10.2016 - (2016/2030(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Anna Elżbieta Fotyga

Verfahren : 2016/2030(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0290/2016
Eingereichte Texte :
A8-0290/2016
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken“

(2016/2030(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 2009 zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus[1],

–  unter Hinweis auf die am 4. April 2009 im Rahmen des NATO-Gipfeltreffens in Straßburg/Kehl abgegebene Erklärung anlässlich des 60. Jahrestags der NATO-Gründung,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zu einer digitalen Freiheitsstrategie in der Außenpolitik der EU[2],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 9. Februar 2015 zur Terrorismusbekämpfung,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. und 20. März 2015,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur EU-Regionalstrategie für Syrien und Irak sowie zur Bewältigung der Bedrohung durch den IS/Da'esh vom 16. März 2015, die vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 23. Mai 2016 bestätigt wurden,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 18. Mai 2015 mit dem Titel „Die EU in einem sich wandelnden globalen Umfeld – eine stärker vernetzte, konfliktreichere und komplexere Welt“ sowie auf die andauernde Arbeit an einer neuen globalen Sicherheitsstrategie der EU,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Juni 2015 zum Stand der Beziehungen zwischen der EU und Russland[3],

–  unter Hinweis auf den Aktionsplan der EU über strategische Kommunikation (Ref. Ares(2015)2608242 – 22.6.2015),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2015 über die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik[4],

–  unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen der NATO am 5. September 2014 in Wales abgegebene Erklärung,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2015 zur Prävention der Radikalisierung und Anwerbung europäischer Bürgerinnen und Bürger durch terroristische Organisationen[5],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. April 2015 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Die Europäische Sicherheitsagenda“ (COM(2015)0185),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung vom 6. April 2016 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen – eine Antwort der Europäischen Union“ (JOIN(2016)0018),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. April 2016 an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat mit dem Titel „Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus und die Weichenstellung für eine echte und wirksame Sicherheitsunion“ (COM(2016)0230),

–  unter Hinweis auf die Machbarkeitsstudie des Europäischen Fonds für Demokratie zu den Medieninitiativen auf Russisch in der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft mit dem Titel „Bringing Plurality and Balance to the Russian Language Media Space“ (Den russischsprachigen Medien zu Pluralität und Ausgewogenheit verhelfen),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus (A/HRC/31/65),

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Bemerkung Nr. 34 des UN-Menschenrechtsausschusses (CCPR/C/GC/34),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und auf die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0290/2016),

A.  in der Erwägung, dass sich die EU dazu verpflichtet hat, sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von Grundsätzen wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, Medienfreiheit, Zugang zu Informationen, Meinungsfreiheit und Medienpluralismus leiten zu lassen, wobei Letzterer jedoch gemäß dem Völkerrecht, einschließlich der Europäischen Menschenrechtskonvention, bis zu einem gewissen Grad eingeschränkt werden kann; in der Erwägung, dass Dritte, die versuchen, die Union zu diskreditieren, nicht dieselben Werte vertreten;

B.  in der Erwägung, dass die EU, ihre Mitgliedstaaten und ihre Bürger unter wachsendem systematischen Druck stehen, den Informations-, Desinformations- und Fehlinformationskampagnen sowie der Propaganda von Staaten und nichtstaatlichen Akteuren wie transnationalen terroristischen und kriminellen Vereinigungen in ihrer Nachbarschaft entgegenzuwirken, die das Konzept objektiver Informationen oder ethischen Journalismus auszuhöhlen versuchen, indem sie alle Informationen als voreingenommen bzw. als Instrument der politischen Einflussnahme darstellen, und die zudem demokratische Werte und Interessen angreifen;

C.  in der Erwägung, dass Medienfreiheit, der Zugang zu Informationen und die Meinungsfreiheit die Eckpfeiler eines demokratischen Systems bilden, in dem die Transparenz der Eigentumsverhältnisse in der Medienlandschaft und die Finanzierungsquellen der Medien von größter Bedeutung sind; in der Erwägung, dass Strategien zur Gewährleistung hochwertigen Journalismus, Medienpluralismus und der Überprüfung von Fakten nur dann Wirkung zeitigen können, wenn die Informationsanbieter vertrauens- und glaubwürdig sind; in der Erwägung, dass zugleich kritisch geprüft werden sollte, wie mit Medienquellen umzugehen ist, die nachweislich wiederholt eine Strategie der bewussten Täuschung und Desinformation verfolgt haben, und zwar insbesondere in den neuen Medien, den sozialen Netzwerken und dem digitalen Umfeld;

D.  in der Erwägung, dass es sich beim Informationskrieg um ein historisches Phänomen handelt, das so alt wie Krieg an sich ist; in der Erwägung, dass der gezielte Informationskrieg gegen den Westen von der Sowjetunion während des Kalten Krieges eingehend betrieben wurde und seither ein integraler Bestandteil der hybriden Kriegsführung ist, bei der es sich um eine Kombination aus verdeckten und offenen militärischen und nicht militärischen Maßnahmen handelt und die dazu dient, die politische, wirtschaftliche und soziale Lage von im Fokus stehenden Ländern zu destabilisieren, ohne ihnen formell den Krieg zu erklären; in der Erwägung, dass sie sich nicht nur gegen Partner der EU richtet, sondern gegen die EU selbst, ihre Organe sowie alle Mitgliedstaaten und Bürger, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder Religion;

E.  in der Erwägung, dass der Kreml mit der Annexion der Krim durch Russland und dem hybriden Krieg im Donezkbecken unter russischer Führung die Konfrontation mit der EU verschärft hat; in der Erwägung, dass der Kreml seinen Propagandakrieg verstärkt hat, indem Russland in der europäischen Medienlandschaft eine immer stärkere Rolle spielt, womit er darauf abzielt, in der europäischen Öffentlichkeit politische Unterstützung für russische Maßnahmen zu erhalten und die Kohärenz der Außenpolitik der EU zu schwächen;

F.  in der Erwägung, dass Kriegspropaganda und jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, gemäß Artikel 20 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte per Gesetz verboten ist;

G.  in der Erwägung, dass die Finanzkrise und das Vordringen neuer Formen digitaler Medien hochwertigen Journalismus vor ernsthafte Herausforderungen stellt, was eine Abnahme des kritischen Denkens bei den Zielgruppen und somit deren stärkere Anfälligkeit für Desinformation und Manipulation zur Folge hat;

H.  in der Erwägung, dass der Propagandakrieg und das Eindringen russischer Medien in den Ländern der östlichen Nachbarschaft besonders stark ausgeprägt ist und häufig ein nie dagewesenes Ausmaß annimmt; in der Erwägung, dass die nationalen Medien in diesen Ländern oftmals schwach und nicht in der Lage sind, gegen die Stärke und den Einfluss der russischen Medien anzukommen;

I.  in der Erwägung, dass Technologien zur Informations- und Kommunikationskriegsführung eingesetzt werden, um Maßnahmen zu rechtfertigen, die eine Bedrohung für die Souveränität und politische Unabhängigkeit der EU-Mitgliedstaaten, die Sicherheit ihrer Bürger und ihre territoriale Unversehrtheit darstellen;

J.  in der Erwägung, dass die EU den IS/Da'esh nicht als Staat oder staatsähnliche Organisation anerkennt;

K.  in der Erwägung, dass sich der IS/Da'esh, Al-Qaida und zahlreiche weitere gewalttätige dschihadistische Terrorgruppen zur Rechtfertigung ihrer Aktionen gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie gegen europäische Werte unter anderem in systematischer Weise Kommunikationsstrategien und direkter Propaganda im Internet und über andere Kanäle bedienen – auch mit dem Ziel, die Rekrutierung junger Europäer anzukurbeln;

L.  in der Erwägung, dass infolge der im Rahmen des NATO-Gipfeltreffens in Straßburg/Kehl abgegebenen Erklärung – in der hervorgehoben wurde, dass es für die NATO immer wichtiger wird, über ihre sich ändernden Aufgaben, Ziele und Einsätze in angemessener, zeitnaher, korrekter und zugänglicher Weise aufzuklären – im Jahr 2014 das Exzellenzzentrum der NATO für strategische Kommunikation in Lettland eingerichtet wurde, was in der auf dem Gipfeltreffen der NATO in Wales abgegebenen Erklärung begrüßt wurde;

Strategische Mitteilung der EU, um von Dritten gegen sie gerichteter Propaganda entgegenzuwirken

1.  unterstreicht, dass die feindselige Propaganda gegen die EU viele verschiedene Formen annimmt und sich unterschiedlicher Werkzeuge bedient, die oftmals auf die Gegebenheiten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ausgerichtet sind, um Wahrheiten zu verzerren, Zweifel zu schüren, Mitgliedstaaten zu entzweien, eine strategische Spaltung zwischen der Europäischen Union und ihren nordamerikanischen Partnern herbeizuführen, den Entscheidungsprozess lahmzulegen, die EU-Organe und Einrichtungen sowie die transatlantischen Partnerschaften, die eine anerkannte Rolle bei der Gestaltung der europäischen Sicherheit und Wirtschaft spielen, gegenüber den Unionsbürgern und den Bürgern benachbarter Länder zu diskreditieren und der auf demokratischen Werten, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit beruhenden europäischen Botschaft entgegenzuwirken und sie auszuhöhlen; weist darauf hin, dass eines der bedeutendsten Mittel, die eingesetzt werden, darin besteht, Angst und Unsicherheit bei den EU-Bürgern zu schüren und feindselige Staaten und nichtstaatliche Akteure als wesentlich einflussreicher darzustellen, als sie tatsächlich sind; stellt fest, dass weltweit andere autoritäre Regime Strategien verfolgen, die den vom Kreml konzipierten Strategien ähneln;

2.  fordert die EU-Organe und Einrichtungen auf, anzuerkennen, dass es sich bei strategischer Kommunikation und bei Informationskriegen nicht nur um eine außenpolitische, sondern auch um ein innenpolitische Angelegenheit handelt, und zeigt sich besorgt über die zahlreichen EU-internen Multiplikatoren der gegen die Union gerichteten Propaganda; ist besorgt darüber, wie wenig sich einige Mitgliedstaaten darüber im Klaren sind, dass sie zu den Zielgruppen und Schauplätzen für Propaganda und Desinformation gehören; fordert die EU-Akteure in diesem Zusammenhang auf, die gegenwärtigen Unklarheiten zu beseitigen und sich darauf zu einigen, was unter Propaganda und Desinformation zu verstehen ist, in Zusammenarbeit mit Medienvertretern und Sachverständigen der EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Definitionen auszuarbeiten und Daten und Fakten zum Konsum von Propaganda zu sammeln;

3.  stellt fest, dass Desinformation und Propaganda zur hybriden Kriegsführung gehören; hebt daher hervor, dass es notwendig ist, zu sensibilisieren und bestimmt aufzutreten, und zwar durch institutionelle bzw. politische Kommunikation, Denkfabriken bzw. wissenschaftliche Forschung, Kampagnen in den sozialen Medien, zivilgesellschaftliche Initiativen, Aufbau von Medienkompetenz und sonstige sinnvolle Maßnahmen;

4.  hebt hervor, dass Strategien zur Verbreitung von gegen die Europäische Union gerichteter Propaganda und Desinformation aus Drittländern unterschiedliche Formen annehmen können, an denen insbesondere traditionelle Medien, soziale Netzwerke, Schulen und politische Parteien sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union beteiligt sein können;

5.  weist auf die Vielschichtigkeit der aktuellen strategischen Kommunikation der EU auf verschiedenen Ebenen hin, unter anderem auf Ebene der EU-Organe und Einrichtungen, der Mitgliedstaaten, verschiedener Einrichtungen der NATO und der Vereinten Nationen sowie nichtstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Organisationen; fordert die bestmögliche Koordinierung und den bestmöglichen Informationsaustausch zwischen diesen Akteuren; fordert mehr Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den einzelnen Akteuren, die ihre Sorge angesichts dieser Propaganda-Aktionen zum Ausdruck brachten und die Umsetzung von Strategien zur Bekämpfung der Desinformation fordern; vertritt die Auffassung, dass im EU-Kontext die Organe und Einrichtungen der Union mit einer solchen Koordinierung betraut werden sollten;

6.  stellt fest, dass die EU ihre Bemühungen im Bereich der strategischen Kommunikation als Priorität erachten und entsprechende Ressourcen mobilisieren sollte; bekräftigt, dass es sich bei der EU um ein erfolgreiches Integrationsmodell handelt, dass inmitten der Krise weiterhin Länder anzieht, die es übernehmen und Teil davon werden wollen; unterstreicht daher, dass die EU ihre positive Botschaft bezüglich ihres Erfolgs, ihrer Werte und ihrer Grundsätze nach außen hin mit Entschlossenheit und Mut vertreten und dabei offensiv statt defensiv agieren muss;

Anerkennung und Enthüllung des russischen Desinformations- und Propagandakriegs

7.  stellt mit Bedauern fest, dass Russland Kontakte zu und Treffen mit EU-Amtskollegen eher für Propagandazwecke und zur öffentlichkeitswirksamen Schwächung des gemeinsamen Standpunkts der EU als für die Aufnahme eines echten Dialogs nutzt;

8.  erkennt an, dass die russische Regierung in aggressiver Weise eine große Bandbreite an Werkzeugen und Instrumenten einsetzt, darunter Denkfabriken und spezielle Stiftungen (z. B. Russki Mir), eigens eingerichtete Behörden (Rossotrudnitschestwo), mehrsprachige Fernsehsender (z. B. RT), Pseudo-Nachrichtenagenturen und Pseudo-Multimediadienste (z. B. Sputnik), grenzübergreifende gesellschaftliche und religiöse Gruppen, da sich das Regime als einziger Vertreter traditioneller christlicher Werte darstellen will, soziale Medien und Trolle im Internet, um die demokratischen Werte infrage zu stellen, Europa zu spalten, inländische Unterstützung zu gewinnen und in den Ländern der östlichen Nachbarschaft der EU den Eindruck zu erwecken, als hätten sich ihre staatlichen Strukturen aufgelöst; betont, dass Russland erhebliche finanzielle Mittel für seine Desinformations- und Propagandainstrumente bereitstellt, die entweder direkt vom Staat oder von vom Kreml kontrollierten Unternehmen und Organisationen einsetzt werden; betont, dass der Kreml einerseits politische Parteien und andere Organisationen in der EU finanziell unterstützt mit der Absicht, den politischen Zusammenhalt zu schwächen, und die Propaganda des Kreml andererseits unmittelbar gegen bestimmte Journalisten, Politiker und Personen in der EU gerichtet ist;

9.  verweist darauf, dass Sicherheits- und Nachrichtendienste zu dem Ergebnis kommen, dass Russland in der Lage ist und beabsichtigt, Maßnahmen zur Destabilisierung anderer Staaten durchzuführen; weist darauf hin, dass dies oft in Form einer Unterstützung politischer Extremisten und umfassender Desinformationskampagnen sowie Kampagnen in den Massenmedien erfolgt; stellt des Weiteren fest, dass derartige Medienunternehmen in der EU präsent und aktiv sind;

10.  weist darauf hin, dass die Informationspolitik des Kreml seine Strategie ergänzt, im Hinblick auf einzelne EU-Mitgliedstaaten die bilateralen Beziehungen, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und gemeinsame Projekte zu intensivieren, um den Zusammenhalt in der EU zu schwächen und die Politik der EU zu untergraben;

11.  vertritt die Auffassung, dass die strategische Kommunikation Russlands Teil einer umfassenderen Kampagne zur Unterwanderung ist, mit der die EU-Zusammenarbeit und die Souveränität, politische Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten geschwächt werden sollen; fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im Hinblick auf die Informationsmaßnahmen Russlands auf europäischem Boden wachsam zu sein und die gemeinsame Nutzung von Kapazitäten sowie die Spionageabwehr zur Abwehr derartiger Maßnahmen zu intensivieren;

12.  missbilligt entschieden, dass Russland Anstrengungen unternimmt, den Integrationsprozess der EU zu stören, und bedauert in diesem Zusammenhang, dass das Land EU-feindliche Kräfte in der EU, insbesondere rechtsextreme Parteien, populistische Kräfte und Bewegungen, die die Grundwerte freier Demokratien infrage stellen, unterstützt;

13.  ist ernsthaft besorgt über die rasante Ausbreitung vom Kreml ausgehender Aktivitäten in Europa, darunter Desinformations- und Propagandakampagnen, die darauf abzielen, den Einfluss Russlands aufrechtzuerhalten bzw. zu steigern und die EU zu schwächen und zu spalten. betont, dass die feindselige Propaganda des Kreml zu einem großen Teil darauf abzielt, einige europäische Länder als in den „traditionellen Einflussbereich Russlands“ fallend darzustellen und damit ihre Souveränität und ihre tief verwurzelte europäische Identität zu untergraben, die in der Vergangenheit von kommunistischen Regimes geschwächt wurden; stellt fest, dass eine der Hauptstrategien Russlands darin besteht, ein alternatives Narrativ zu verbreiten und aufzuerlegen, das oft auf einer manipulierten Auslegung historischer Ereignisse beruht, mit der seine auswärtigen Maßnahmen und geopolitischen Interessen gerechtfertigt werden sollen; stellt fest, dass eine der Hauptstrategien Russlands darin besteht, Geschichte zu verfälschen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass im Wege öffentlicher Kampagnen und der Bildung über die Verbrechen kommunistischer Regimes aufgeklärt werden muss und dass Aktivitäten im Bereich der Forschung und Dokumentation unterstützt werden müssen, insbesondere in den Staaten des ehemaligen Ostblocks, damit dem Narrativ des Kreml entgegengewirkt wird;

14.  hebt hervor, dass sich Russland das Fehlen eines internationalen Rechtsrahmens in Bereichen wie der Cybersicherheit und die fehlende Rechenschaftspflicht im Bereich der Medienregulierung zunutze macht und alle diesbezüglichen Unklarheiten in seinem Sinne auslegt; unterstreicht, dass durch die aggressiven Maßnahmen Russlands im Cyberbereich der Informationskrieg gefördert wird; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, in der Sicherheitsstrategie der EU der Rolle der Internet-Knoten als wichtige Infrastruktur Rechnung zu tragen; betont, dass auf EU-Ebene und auf der Ebene der Mitgliedstaaten unbedingt für die Widerstandsfähigkeit der Informationssysteme gesorgt werden muss – insbesondere gegen Dienstverweigerung und Unterbrechungen, denen bei hybriden Konflikten und Bemühungen, Propaganda entgegenzuwirken, eine zentrale Rolle zukommen kann – und dass es in diesem Zusammenhang einer engen Zusammenarbeit mit der NATO bedarf, insbesondere mit dem Kompetenzzentrum der NATO für kooperativen Schutz vor Computerangriffen;

15.  fordert die Mitgliedstaaten auf, koordinierte Mechanismen für eine strategische Kommunikation auszuarbeiten, um die Zuschreibung und Bekämpfung der Desinformation und Propaganda zu unterstützen, damit hybride Bedrohungen aufgedeckt werden;

Durchdringung und Bekämpfung des Informationskriegs sowie der Desinformations- und Radikalisierungsmethoden des IS/Da'esh

16.  ist sich der Strategien bewusst, derer sich der Da'esh auf regionaler und globaler Ebene bedient, um seine politischen, religiösen, gesellschaftlichen, hasserfüllten und gewaltsamen Botschaften zu propagieren; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, eine Gegenstrategie zum IS/Da'esh und zu Al-Qaida zu entwickeln, unter anderem durch die Stärkung und Erhöhung der Außenwirkung von gemäßigten muslimischen Gelehrten, die über die Glaubwürdigkeit verfügen, der Propaganda des IS/Da'esh und von Al-Qaida die Legitimation abzusprechen; begrüßt die Anstrengungen der internationalen Allianz gegen den IS/Da’esh und in diesem Zusammenhang die EU-Regionalstrategie für Syrien und Irak; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einen Gegendiskurs zur dschihadistischen Propaganda zu erarbeiten und zu verbreiten, und dabei insbesondere herauszustellen, dass die Verkündung eines radikalen Islams ein theologischer Sonderweg ist, der überdies didaktisch vermittelt wird;

17.  weist darauf hin, dass islamistische Terrororganisationen – insbesondere der IS/Da‘esh und Al-Qaida – aktiv Informationskampagnen betreiben, mit denen die europäischen Werte und Interessen untergraben werden sollen und der Hass gegen sie geschürt werden soll; ist besorgt darüber, dass der Da'esh soziale Medien, insbesondere Twitter und Facebook, im großen Umfang einsetzt, um seine Ziele in den Bereichen Propaganda und Rekrutierung, die insbesondere auf junge Menschen ausgerichtet sind, zu verfolgen; hält es in diesem Zusammenhang für wichtig, dass die Strategie zur Bekämpfung der Propaganda des Da'esh in eine breiter angelegte, umfassende Regionalstrategie integriert wird, in deren Rahmen diplomatische, sozioökonomische und entwicklungspolitische Instrumente sowie Instrumente zur Konfliktverhütung kombiniert werden; begrüßt, dass eine Task Force für strategische Kommunikation Süd eingerichtet wurde, die das Potenzial hat, wirksam dazu beizutragen, dass die extremistische Propaganda und der Einfluss des IS/Da'esh abnimmt und bekämpft wird;

18.  betont, dass die EU und die europäischen Bürger zu den Hauptzielen des IS/Da'esh gehören, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, enger zusammenzuarbeiten, um die Gesellschaft – insbesondere junge Menschen – vor Rekrutierung zu schützen und somit ihre Widerstandskraft gegen Radikalisierung zu stärken; hebt hervor, dass der Schwerpunkt stärker auf die Verbesserung der EU-Instrumente und Methoden, und zwar überwiegend im Cyberbereich, gelegt werden muss; fordert alle Mitgliedstaaten auf, in enger Zusammenarbeit mit dem im Oktober 2015 eingerichteten Kompetenzzentrum des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung (Radicalisation Awareness Network) vielschichtige Strukturen – akademische Forschung, Justizvollzug, Polizei, Justiz, soziale Einrichtungen, Bildungssysteme – zur Bekämpfung der Radikalisierung aufzubauen und die zugrundeliegenden soziodemografischen Ursachen der Anfälligkeit für Radikalisierung zu ergründen und wirksam zu bekämpfen; betont, dass der Rat gefordert hat, dass das strafrechtliche Vorgehen gegen zu Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führender Radikalisierung gefördert wird;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuarbeiten, dem IS/Da'esh den Zugang zu Finanzmitteln zu versperren und diesen Ansatz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU zu fördern; betont, dass die wahre Natur des IS/Da'esh enthüllt und ihm seine ideologische Legitimierung entzogen werden muss;

20.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, einheitliche, EU-weite Maßnahmen gegen Hassreden zu ergreifen, die von intoleranten, radikalen Predigern in Predigten, Büchern, Fernsehsendungen, über das Internet und alle weiteren Kommunikationsmittel, mit denen ein Nährboden für Terrororganisationen wie den IS/Da'esh und Al-Qaida geschaffen wird, verbreitet werden;

21.  hält es für wichtig, dass die EU und die Mitgliedstaaten mit den Anbietern von sozialen Medien zusammenarbeiten, um gegen die Propaganda vorzugehen, die der IS/Da’esh über die sozialen Medien verbreitet;

22.  weist darauf hin, dass islamistische Terrororganisationen – insbesondere der IS/Da'esh und Al-Qaida – aktiv Desinformationskampagnen betreiben, mit denen die europäischen Werte und Interessen geschwächt werden sollen; betont unter diesem Aspekt die Bedeutung einer konkreten Strategie, mit der sich islamistischer und gegen die EU gerichteter Propaganda und Desinformation entgegenwirken lässt;

23.  betont, dass eine ausgewogene, zuverlässige und objektive Informationsvermittlung und ein ebensolcher Informationsfluss, die beide auf Tatsachen beruhen, die Entwicklungen in den Mitgliedstaaten betreffen, der Verbreitung von Propaganda durch Dritte entgegenwirken würden;

EU-Strategie zur Bekämpfung von Propaganda

24.  begrüßt den Aktionsplan für strategische Kommunikation; begrüßt die gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen“ und fordert die Billigung und unverzügliche Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen; betont, dass es für die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen erforderlich ist, dass sämtliche einschlägigen Akteure auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene zusammenarbeiten und sich abstimmen; ist der Ansicht, dass nur ein umfassender Ansatz zum Erfolg der Bemühungen der EU führen kann; fordert die Mitgliedstaaten, die den rotierenden EU-Ratsvorsitz innehaben, auf, für ihr Programm grundsätzlich eine strategische Kommunikation vorzusehen, um die Kontinuität der Arbeit zu diesem Thema sicherzustellen; begrüßt die Initiativen und Errungenschaften des lettischen Ratsvorsitzes in diesem Zusammenhang; fordert die HV/VP auf, dafür zu sorgen, dass auf politischer Ebene ein häufiger Austausch mit den Mitgliedstaaten stattfindet, damit die Maßnahmen der EU besser koordiniert werden; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO im Bereich der strategischen Kommunikation erheblich intensiviert werden sollte; begrüßt, dass die Slowakei beabsichtigt, im Rahmen ihres Ratsvorsitzes – anlässlich des Europäischen Gedenktages an die Opfer totalitärer Regimes – eine Konferenz über Totalitarismus abzuhalten;

25.  fordert die zuständigen EU-Organe und -Behörden auf, streng zu überwachen , aus welchen Quellen die europafeindliche Propaganda finanziert wird;

26.  hebt hervor, dass für die Unterstützung der Medienfreiheit in den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) im Rahmen der EU-Demokratieinstrumente mehr Mittel bereitgestellt werden müssen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass die bestehenden Instrumente, wie das europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), die ENP, die Aufsicht für Medienfreiheit der Östlichen Partnerschaft (Eastern European Partnership Media Freedom Watch) und der europäische Fonds für Demokratie, mit Blick auf den Schutz der Medienfreiheit und des Pluralismus in den Medien voll ausgeschöpft werden;

27.  nimmt die enormen Ressourcen, die Russland für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Propagandamaßnahmen einsetzt, die möglichen Auswirkungen feindseliger Propaganda auf die Entscheidungsprozesse in der EU sowie die Schwächung des Vertrauens der Öffentlichkeit, der Offenheit und der Demokratie zur Kenntnis; würdigt die wichtige Arbeit der Task Force für strategische Kommunikation der EU; spricht sich daher dafür aus, dass die Task Force für strategische Kommunikation der EU gestärkt wird, indem aus ihr ein vollwertiges Referat innerhalb des EAD gemacht wird, das für die östliche und die südliche Nachbarschaft zuständig ist und – unter Umständen durch eine eigene Haushaltslinie – mit angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet wird; fordert, dass die Nachrichtendienste der EU-Mitgliedstaaten intensiver zusammenarbeiten mit dem Ziel, den Einfluss von Drittstaaten zu bewerten, die das demokratische Fundament und die demokratischen Werte der EU untergraben wollen; fordert, dass das Parlament und der EAD im Bereich der strategischen Kommunikation enger zusammenarbeiten, unter anderem, indem die analytischen Fähigkeiten und Informationsbüros des Parlaments in den Mitgliedstaaten genutzt werden;

28.  betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die EU auch künftig die Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten durch ihr auswärtiges Handeln aktiv fördert; vertritt die Auffassung, dass den Maßnahmen der EU, mit denen der Propaganda entgegengewirkt werden soll, mehr Wirkung verliehen werden dürfte, indem in den Nachbarländern das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Zugang zu Informationen und die Unabhängigkeit der Medien gefördert werden;

29.  betont, dass die Vielfalt, Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Medien in der EU und deren Nachbarschaft, auch bei nichtstaatlichen Akteuren, gestärkt werden müssen, unter anderem indem Journalisten unterstützt werden und Kapazitätsaufbau-Programme für Medienakteure erarbeitet werden, damit Partnerschaften und Netzwerke zum Informationsaustausch (z. B. gemeinsame Informationsplattformen), medienwissenschaftliche Forschung, Möglichkeiten im Bereich Mobilität und Schulungsangebote für Journalisten und Praktika bei Medien in der EU gefördert werden, sodass bewährte Verfahren ausgetauscht werden können;

30.  hebt die wichtige Rolle hervor, die die Aus- und Weiterbildung im Qualitätsjournalismus inner- und außerhalb der EU dabei spielen, journalistische Analysen von hoher Qualität zu erstellen und hohe redaktionelle Standards festzulegen; vertritt die Auffassung, dass zur Förderung der europäischen Werte der Presse- und Meinungsfreiheit und des Pluralismus in den Medien auch die Unterstützung für verfolgte und inhaftierte Journalisten und Menschenrechtsaktivisten in Drittländern gehört;

31.  spricht sich dafür aus, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen, dem Europäischen Fonds für Demokratie, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dem Europarat und den Mitgliedstaaten zu verstärken, damit Überschneidungen vermieden werden und zwischen ähnlichen Initiativen Synergien entstehen;

32.  ist bestürzt angesichts der gewichtigen Probleme, die die Unabhängigkeit und Freiheit der Medien in bestimmten Mitgliedstaaten berühren und auf die internationale Organisationen wie Reporter ohne Grenzen hingewiesen haben; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, angemessene Schritte zu unternehmen, mit denen die gegenwärtige Lage im Medienbereich verbessert und dadurch erreicht wird, dass das auswärtige Handeln der EU zur Förderung der Freiheit, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Medien glaubwürdig ist;

33.  fordert die dadurch gestärkte Task Force für Kommunikation auf, wie vorgeschlagen und in Anlehnung an den Twitter-Account „@EUvsDisInfo“ eine Website für die breite Öffentlichkeit ins Netz zu stellen, auf der die verschiedenen Instrumente zur Erkennung von Desinformation verfügbar sind und deren Funktionsweise beschrieben wird und auf der zahlreiche darauf ausgerichtete zivilgesellschaftliche Initiativen veröffentlicht werden;

34.  bekräftigt, dass es Voraussetzung für eine effiziente Kommunikationsstrategie ist, die örtlichen Gemeinwesen in Diskussionen über EU-Maßnahmen einzubinden, persönliche Kontakte zu fördern und kulturellen und sozialen Austausch als wichtige Grundlage für die Bekämpfung von Vorurteilen in der Bevölkerung vor Ort angemessen zu berücksichtigen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die EU-Delegationen den direkten Kontakt zu den vor Ort tätigen Akteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft aufrechterhalten müssen;

35.  betont, dass unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit nicht zu Hass, Gewalt oder Krieg aufgestachelt werden darf; befürwortet in diesem Zusammenhang rechtliche Schritte, um im Umgang mit Desinformation konsequenter aufzutreten;

36.  betont, dass es wichtig ist, EU-Strategien in kohärenter Weise und erfolgreich bekannt zu machen, sowohl intern als auch extern, und auf einzelne Regionen zugeschnittene Informationen bereitzustellen, unter anderem, indem diese Informationen in der Landessprache zugänglich gemacht werden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bereitstellung der Website des Europäischen Auswärtigen Diensts in russischer Sprache als einen ersten Schritt in die richtige Richtung und fordert, dass die Website des EAD in weitere Sprachen wie Arabisch und Türkisch übersetzt wird;

37.  betont, dass die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind, feindliche Informationsmaßnahmen, die in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden oder darauf abzielen, ihre Interessen zu untergraben, aktiv, vorbeugend und gemeinsam zu bekämpfen; fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eigene Fähigkeiten im Bereich der strategischen Kommunikation zu entwickeln;

38.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Bürgern die beiden Newsletter der Task Force für strategische Kommunikation der EU, The Disinformation Digest und The Disinformation Review, bereitzustellen, um die breite Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, welche Propagandamethoden Dritte einsetzen;

39.  spricht sich mit Nachdruck dafür aus, zwischen Propaganda und Kritik zu unterscheiden;

40.  betont, dass es sich zwar nicht unbedingt bei jeder Kritik an der EU oder ihrer Politik um Propaganda oder Desinformation handelt – insbesondere nicht im Rahmen politischer Äußerungen –, dass aber im Falle einer Manipulation oder Unterstützung aus Drittländern, mit der diese Kritik angefacht oder verschärft werden soll, an der Glaubwürdigkeit der jeweiligen Botschaften gezweifelt werden darf;

41.  hebt hervor, dass gegen die Europäische Union gerichtete Propaganda und Desinformation aus Drittländern zwar bekämpft werden muss, dass damit aber nicht in Zweifel gezogen werden darf, dass es wichtig ist, konstruktive Beziehungen zu Drittländern zu unterhalten und diese als strategische Partner in die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen einzubinden;

42.  begrüßt die Annahme des Aktionsplans für strategische Kommunikation und die Einsetzung des Teams für strategische Kommunikation Ost beim Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), das die Politik der EU vermitteln und gegen die EU gerichteter Propaganda und Desinformation entgegenwirken soll; fordert eine weitere Stärkung der strategischen Kommunikation; ist der Ansicht, dass die Effizienz und die Transparenz der Arbeit des Teams für strategische Kommunikation Ost weiter verbessert werden müssen; fordert den EAD auf, Kriterien auszuarbeiten, mit denen sich die Effizienz der Arbeit des Teams messen lässt; weist darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass dem Team für strategische Kommunikation ausreichend Mittel und Personal zur Verfügung stehen;

43.  weist darauf hin, dass der von der Task Force für strategische Kommunikation Ost veröffentlichte Newsletter The Disinformation Review den Standards entsprechen muss, die im Ehrenkodex für Journalisten der Internationalen Journalisten-Föderation (IFJ) festgelegt werden; betont, dass dieser Bericht angemessen zu verfassen ist, d. h. ohne beleidigende Äußerungen oder Werturteile; fordert die Task Force für strategische Kommunikation Ost auf, die Kriterien, nach denen dieser Bericht erstellt wird, zu überdenken;

44.  ist der Ansicht, dass eine wirksame Strategie zur Bekämpfung der gegen die EU gerichteten Propaganda darin bestehen könnte, Maßnahmen zu ergreifen, um für eine Zielgruppe zielgruppengerechte und interessante Informationen über die Tätigkeit der EU, europäische Werte und andere Themen von allgemeinem Interesse bereitzustellen, und hebt hervor, dass moderne Technologien und soziale Netzwerke für diese Zwecke genutzt werden könnten;

45.  fordert die Kommission auf, bestimmte Gesetzgebungsinitiativen voranzubringen, damit Desinformation und Propaganda wirksamer bewältigt werden und die diesbezügliche Rechenschaftspflicht verbessert wird, und die Halbzeitüberprüfung des Europäischen Nachbarschaftsinstruments zu nutzen, um die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Medien als eine strategische Priorität zu etablieren; fordert die Kommission auf, die Effizienz der bestehenden Finanzinstrumente der EU einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und einen Vorschlag für eine umfassende und flexible Lösung vorzulegen, mit der unabhängige Medienunternehmen, Denkfabriken und nichtstaatliche Organisationen insbesondere in der Muttersprache der Zielgruppe unmittelbar unterstützt werden können und die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für Organisationen, die dazu in der Lage sind – wie beispielsweise der Europäische Fonds für Demokratie –, ermöglicht wird, und zugleich die Finanzflüsse zu unterbinden , mit denen Einzelpersonen und Einrichtungen finanziert werden sollen, die strategische Kommunikation betreiben und zu Gewalt und Hass anstacheln; fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit von einigen großen, von der EU finanzierten Medienprojekten wie Euronews eingehend zu überprüfen;

46.  betont, dass die Sensibilisierung, Bildung und die Online-Medien- und Informationskompetenz in der EU und in der Nachbarschaft wichtig sind, damit die Bürger befähigt werden, Medieninhalte kritisch zu analysieren und zu erkennen, ob es sich um Propaganda handelt; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, dass auf sämtlichen Ebenen des Bildungssystems Wissen gestärkt wird; weist darauf hin, dass die Menschen darin bestärkt werden müssen, sich bürgerschaftlich zu engagieren, und dass ihr Bewusstsein als Medienkonsumenten geschärft werden muss; betont, dass Online-Instrumenten, insbesondere den sozialen Medien, eine zentrale Rolle zukommt, da dort die Verbreitung falscher Informationen und die Einleitung von Desinformationskampagnen leichter sind und oft ungehindert erfolgen; weist darauf hin, dass es kontraproduktiv ist, Propaganda mit Propaganda zu bekämpfen, und ist daher der Ansicht, dass die EU als Ganzes und die einzelnen Mitgliedstaaten Propaganda von Dritten nur entgegenwirken können, indem sie Desinformation widerlegen und auf positive Botschaften und Informationen zurückgreifen, und eine wirklich wirksame Strategie zur Bekämpfung von Propaganda entwickeln sollten, die differenziert und an das Wesen der Propaganda verbreitenden Akteure angepasst sein sollte; erkennt an, dass die Finanzkrise und das Vordringen neuer Formen digitaler Medien hochwertigen Journalismus vor ernsthafte Herausforderungen stellt;

47.  ist besorgt darüber, dass soziale Medien und Internetplattformen für strafwürdige Hassreden und zur Anstachelung von Gewalt genutzt werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsvorschriften anzupassen und zu aktualisieren, um gegen aktuelle Entwicklungen vorzugehen, bzw. die bestehenden Rechtsvorschriften über Hassreden – sowohl offline als auch online – vollständig durchzuführen und durchzusetzen; hält es für geboten, in diesem Zusammenhang verstärkt mit Internetplattformen und führenden Internet- und Medienunternehmen zusammenzuarbeiten;

48.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den erforderlichen Rahmen für Qualitätsjournalismus und Informationsvielfalt zu schaffen, damit gegen Medienkonzentrationen, die sich nachteilig auf den Pluralismus in den Medien auswirken, vorgegangen werden kann;

49.  stellt fest, dass durch Medienerziehung Wissen und Fähigkeiten vermittelt und die Bürger befähigt werden, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen, Medieninhalte kritisch zu analysieren und auf Desinformation zu reagieren; hebt daher hervor, dass für die Gefahren der Streuung falscher Informationen auf allen Ebenen im Rahmen medienpädagogischer Maßnahmen sensibilisiert werden muss, unter anderem durch eine europäische Informationskampagne rund um das Thema Medien-, journalistische und redaktionelle Ethik sowie durch eine engere Zusammenarbeit mit sozialen Medien und die Förderung gemeinsamer Initiativen gegen Hassreden, Aufstachelung zu Gewalt und Diskriminierung im Internet;

50.  stellt fest, dass „Soft Power“-Strategien ohne Kulturdiplomatie und die Förderung des interkulturellen Dialogs zwischen und in den Ländern sowie innerhalb und außerhalb der EU keine Wirkung erzielen können; fordert daher langfristige öffentliche und kulturdiplomatische Maßnahmen und Initiativen, wie etwa Stipendien und Austauschprogramme für Studierende und Nachwuchskräfte, Initiativen, die den interkulturellen Dialog fördern, die kulturellen Beziehungen zur EU stärken und die gemeinsamen kulturellen Anknüpfungen und das gemeinsame kulturelle Erbe aufwerten, sowie ein geeignetes Fortbildungsangebot für Mitarbeiter der EU-Delegationen und des EAD zur Vermittlung der erforderlichen interkulturellen Kompetenzen;

51.  ist der Überzeugung, dass die staatlichen Medien mit gutem Beispiel vorangehen sollten, indem sie im Einklang mit der bewährten Praxis des Journalismus und der journalistischen Ethik unparteiische und objektive Informationen veröffentlichen;

52.  hebt hervor, dass im Zusammenhang mit der Verbreitung von Informationen und der Sensibilisierung bezüglich der in den Verträgen verankerten europäischen Werte neuen Technologien – wie etwa digitalen Sendeformaten, mobiler Kommunikation, Online-Medien und sozialen Netzwerken (einschließlich regional verbreiteter) – besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte; weist darauf hin, dass diese Informationen hohen Anforderungen genügen müssen und darin auf konkrete bewährte Verfahren eingegangen und der Einfluss der EU auf Drittländer hervorgehoben werden muss, einschließlich der humanitären Hilfe der EU sowie der Möglichkeiten und Vorteile, die Drittstaatsangehörigen und insbesondere jungen Menschen durch eine engere Assoziation und Zusammenarbeit mit der EU entstehen, z. B. visumfreies Reisen oder gegebenenfalls Kapazitätsaufbau-, Mobilitäts- und Austauschprogramme;

53.  weist darauf hin, dass dafür gesorgt werden muss, dass auf dem neuen ENP-Portal, das derzeit im Rahmen des Programms „OPEN Neighbourhood“ aufgebaut wird, nicht nur Inhalte für Fachkreise bereitgestellt werden, sondern auch ein Abschnitt zu finden ist, der sich an ein breiteres Publikum richtet; ist der Ansicht, dass auf dem Portal ein Abschnitt über die Östliche Partnerschaft zu finden sein sollte, in dem Informationen über Initiativen, die derzeit auf zahlreichen Websites verstreut sind, gesammelt werden;

54.  weist auf das Potenzial der Populärkultur und des unterhaltsamen Lernens (Entertainment Education – EE) hin, gemeinsame menschliche Werte zur Sprache zu bringen und europäische Politik zu kommunizieren.

55.  befürwortet ausdrücklich Initiativen wie das Baltic Centre for Media Excellence in Riga, das Exzellenzzentrum der NATO für strategische Kommunikation oder das Exzellenzzentrum im Rahmen des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung; unterstreicht, dass deren Erkenntnisse und Analysen genutzt und die Analysekapazitäten auf allen Ebenen gestärkt werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ähnliche Projekte zu initiieren, für die Schulung von Journalisten zu sorgen, unabhängige Medienzentren zu unterstützen, Medienvielfalt zu fördern, das Networking und die Zusammenarbeit zwischen den Medien und Denkfabriken zu fördern und bewährte Verfahren und Informationen in diesen Bereichen auszutauschen;

56.  verurteilt, dass in Russland und in von Russland besetzten Gebieten – unter anderem auf der Krim, seitdem sie rechtswidrig annektiert wurde – regelmäßig in scharfer Form gegen unabhängige Medien, Journalisten und Aktivisten der Zivilgesellschaft vorgegangen wird; betont, dass in Russland seit 1999 Dutzende Journalisten getötet wurden, spurlos verschwunden sind oder inhaftiert wurden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Journalisten in Russland und in der Nachbarschaft der EU stärker zu schützen sowie die russische Zivilgesellschaft zu unterstützen und in direkte persönliche Kontakte zu investieren; fordert die unverzügliche Freilassung von Journalisten; stellt fest, dass die EU derzeit die Beziehungen zu seinen östlichen Partnern und weiteren Nachbarn stärkt und weiter mit Russland kommuniziert; stellt fest, dass das größte Hindernis für die Desinformationskampagnen Russlands das Vorhandensein unabhängiger und freier Medien in Russland selbst wäre; vertritt die Auffassung, dass es das Ziel der EU sein sollte, dies zu verwirklichen; fordert, dass der Pluralismus der Medien, lokale Medien, der investigative Journalismus und fremdsprachige Medien, insbesondere in den Sprachen Russisch, Arabisch, Farsi, Türkisch, Urdu und weiteren Sprachen, deren Sprecher der Propaganda in besonderem Maße ausgesetzt sind, besonders ernst genommen werden und zu diesem Zweck ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden;

57.  fordert die Unterstützung von Informationskampagnen der einschlägigen Akteure in Syrien, Irak und in der Region (sowie in den Herkunftsländern der ausländischen Kämpfer), um die Ideologie des IS/Da’esh zu entlarven, die von ihm begangenen Menschenrechtrechtsverletzungen anzuprangern und gegen den gewaltbereiten Extremismus und die Hassreden anderer Gruppen in der Region vorzugehen. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, in ihrem Dialog mit den Staaten der Region Naher Osten und Nordafrika zu betonen, dass eine gute Staatsführung, Rechenschaftspflicht, Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte wesentliche Voraussetzungen dafür sind, dass diese Gesellschaften vor der Verbreitung von intoleranten und gewaltbereiten Ideologien, von denen sich Terrororganisation wie der IS/Da'esh und Al-Qaida inspirieren lassen, geschützt werden; betont vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedrohung durch den Terrorismus des IS/Da'esh und weiterer internationaler Terrororganisationen, dass mit Staaten, die umfassende Erfahrung in der Terrorismusbekämpfung haben, in Fragen der Sicherheit intensiver zusammengearbeitet werden muss;

58.  fordert die HV/VP und den Rat auf, zu bekräftigen, dass die EU die derzeitige Umsetzung uneingeschränkt unterstützt und finanziell dazu beiträgt, dass die Empfehlungen umgesetzt werden, die im Rahmen der 2015 vom Europäischen Fonds für Demokratie durchgeführten Machbarkeitsstudie über Initiativen im Bereich russischsprachiger Medien in der Östlichen Partnerschaft und darüber hinaus („Feasibility Study on Russian-language media initiatives in the Eastern Partnership and Beyond“) abgegeben wurden;

59.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EAD sowie der NATO zu übermitteln.

MINDERHEITENANSICHT

zu dem Thema „Strategische Kommunikation der EU, um gegen sie gerichteter Propaganda von Dritten entgegenzuwirken“

(2016/2030(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Berichterstatterin: Anna Elżbieta Fotyga

Minderheitenansicht, eingereicht von MdEP Javier Couso im Namen der GUE/NGL-Fraktion

In dem Bericht werden zwei Bedrohungen im Hinblick auf Propaganda ausgemacht: ein staatlicher Akteur, nämlich Russland, sowie terroristische Gruppen wie der Da‘esh. Es wird die Forderung geäußert, der Radikalisierung und der terroristischen Propaganda durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der EU entgegenzuwirken. Allerdings wird der Schwerpunkt dabei darauf gelegt, der EU Mittel zur Förderung ihrer eigenen strategischen Propagandakampagnen gegen Russland zu bewilligen.

Wir lehnen den Bericht ab, weil

•  es unverantwortlich ist, einen Staat wie Russland auf dieselbe Stufe der Bedrohung zu stellen wie den Da'esh,

•  er das Wettrennen der EU um Freihandelsabkommen mit der östlichen Nachbarschaft und darüber hinaus fördert, wodurch eine Eskalation der Spannungen zwischen der EU einerseits Russland und seiner Eurasischen Wirtschaftsunion andererseits begünstigt wird,

•  darin weder auf die negative und zu einer Eskalation beitragende Rolle der EU im Hinblick auf die gegenwärtigen Konflikte in ihrer südlichen und östlichen Nachbarregion noch auf die vor allem von den Vereinigten Staaten verwendeten Propaganda – mit der sie ihre früheren Interventionen, etwa im Irak, rechtfertigt, die vor Ort Chaos stifteten – eingegangen wird,

•  darin die eigene Propaganda in Bezug auf EU-Demokratie als die einzig mögliche Sichtweise erachtet wird, wodurch eine mutmaßliche Überlegenheit hervorgehoben wird, was beleidigend wirken könnte,

•  darin paradoxerweise die Unterstützung „unabhängiger Medien“ durch die EU zugesichert wird.

Wir fordern

–  dass Russland als das anerkannt wird, was es ist: ein sehr wichtiger Partner für die EU und einer der wichtigsten globalen Akteure sowohl im Hinblick auf die externe Sicherheit als auch hinsichtlich des Kampfes gegen den Da'esh,

–  die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland, durch die Bürger auf beiden Seiten geschädigt werden,

–  eine neue Vereinbarung über friedliche Zusammenarbeit mit Russland, um die Spannungen abzubauen,

–  eine strikte Trennung der EU von der NATO,

–  die Unterstützung internationaler Anstrengungen zur Vernichtung des Da‘esh, bei denen Russland im Rahmen der Vereinten Nationen eine zentrale Rolle zukommt,

–  dass darauf hingearbeitet wird, dem Da'esh den Zugang zu Finanzmitteln – unter anderem im Rahmen des Erdölhandels und des Waffenhandels – zu versperren, und dass die Mitgliedstaaten ihre Beziehungen zu einigen Drittstaaten, darunter die Türkei, Katar und Saudi-Arabien, aufgrund ihrer Toleranz gegenüber einigen extremistischen Organisationen entsprechend ändern,

–  dass terroristischer Propaganda und Radikalisierung durch Sozialinvestitionen und öffentliche Dienste entgegengewirkt und jegliche Diskriminierung in den Mitgliedstaaten verhindert wird.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (23.6.2016)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zu dem Thema „Strategische Mitteilung der EU, um von Dritten gegen sie gerichteter Propaganda entgegenzuwirken“
(2016/2030(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Bogdan Andrzej Zdrojewski

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass in der Union unter dem Begriff „Propaganda“ in der Regel verstanden wird, dass Ideen, Konzepte, Informationen und politische Doktrinen mit dem Ziel verbreitet werden, eine öffentliche Meinung zu schaffen oder zu ändern, und dass unter dem Begriff „Desinformation“ in der Regel verstanden wird, dass vorsätzlich verfälschte Informationen bewusst verbreitet werden;

B.  in der Erwägung, dass in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention die Freiheit der Meinungsäußerung verankert ist, aber auch festgelegt wird, dass diese Freiheit Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden kann, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind;

C.  in der Erwägung, dass Kriegspropaganda und jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, gemäß Artikel 20 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte durch Gesetz verboten werden muss;

D.  in der Erwägung, dass nach Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union jede Person das Recht auf freie Meinungsäußerung hat und dass dieses Recht die Meinungsfreiheit und die Freiheit einschließt, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben;

1.  stellt fest, dass Desinformation und Propaganda zur hybriden Kriegsführung gehören; hebt daher hervor, dass es notwendig ist, zu sensibilisieren und bestimmt aufzutreten, und zwar durch institutionelle bzw. politische Kommunikation, Denkfabriken bzw. wissenschaftliche Forschung, Kampagnen in den sozialen Medien, zivilgesellschaftliche Initiativen, Aufbau von Medienkompetenz und sonstige sinnvolle Maßnahmen;

2.  hebt hervor, dass Strategien zur Verbreitung von gegen die Europäische Union gerichteter Propaganda und Desinformation aus Drittländern unterschiedliche Formen annehmen können, an denen insbesondere traditionelle Medien, soziale Netzwerke, Schulen und politische Parteien sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union beteiligt sein können;

3.  fordert, zwischen Propaganda und Kritik zu unterscheiden;

4.  betont, dass es sich zwar nicht unbedingt bei jeder Kritik an der Europäischen Union oder ihrer Politik um Propaganda oder Desinformation handelt – insbesondere nicht im Rahmen politischer Äußerungen –, dass aber im Falle einer Manipulation oder Unterstützung aus Drittländern, mit der diese Kritik angefacht oder verschärft werden soll, an der Glaubwürdigkeit der jeweiligen Botschaften gezweifelt werden darf;

5.  hebt hervor, dass gegen die Europäische Union gerichtete Propaganda und Desinformation aus Drittländern zwar bekämpft werden muss, dass damit aber nicht in Zweifel gezogen werden darf, dass es wichtig ist, konstruktive Beziehungen zu Drittländern zu unterhalten und diese als strategische Partner in die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen einzubinden;

6.  begrüßt die Annahme des Aktionsplans über strategische Kommunikation und die Einsetzung des Teams für strategische Kommunikation Ost (East StratCom) beim Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), das die Politik der EU vermitteln und gegen die EU gerichteter Propaganda und Desinformation entgegenwirken soll; fordert, dass die strategische Kommunikation weiter verstärkt wird; ist der Ansicht, dass die Effizienz und Transparenz der Arbeit des Teams East StratCom weiter verbessert werden müssen; fordert den EAD auf, Kriterien auszuarbeiten, mit denen sich die Effizienz der Arbeit des Teams messen lässt; weist darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass dem Team ausreichend Mittel und Personal zur Verfügung stehen;

7.  weist darauf hin, dass der von der East StratCom Task Force veröffentlichte Desinformationsbericht (Disinformation Review) den Standards entsprechen muss, die im Ehrenkodex für Journalisten der Internationalen Journalisten-Föderation (IFJ) festgelegt werden; betont, dass dieser Bericht angemessen zu verfassen ist, d. h. ohne beleidigende Äußerungen oder Werturteile; fordert die East StratCom Task Force auf, die Kriterien, nach denen dieser Bericht erstellt wird, zu überdenken;

8.  ist der Ansicht, dass eine wirksame Strategie, mit der gegen die EU gerichteter Propaganda entgegenzuwirken ist, darin bestehen könnte, Maßnahmen zu ergreifen, um für eine Zielgruppe zielgruppengerechte und interessante Informationen über die Tätigkeit der EU, europäische Werte und andere Themen von allgemeinem Interesse bereitzustellen, und hebt hervor, dass moderne Technologien und soziale Netzwerke für diese Zwecke genutzt werden könnten;

9.  weist darauf hin, dass islamistische Terrororganisationen – insbesondere der IS und Al-Qaida – aktiv Desinformationskampagnen betreiben, mit denen die europäischen Werte und Interessen geschwächt werden sollen; betont unter diesem Aspekt die Bedeutung einer konkreten Strategie, mit der sich islamistischer und gegen die EU gerichteter Propaganda und Desinformation entgegenwirken lässt;

10.  betont, dass eine ausgewogene, zuverlässige und objektive Informationsvermittlung und ein ebensolcher Informationsfluss, die beide auf Tatsachen beruhen, die Entwicklungen in den Mitgliedstaaten betreffen, der Verbreitung von Propaganda durch Dritte entgegenwirken würden;

11.  betont, dass die Vielfalt, Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Medien in der EU und deren Nachbarschaft, auch bei nichtstaatlichen Akteuren, gestärkt werden müssen, unter anderem indem Journalisten unterstützt werden und Kapazitätsaufbau-Programme für Medienakteure erarbeitet werden, damit Partnerschaften und Netzwerke zum Informationsaustausch (z. B. gemeinsame Informationsplattformen), medienwissenschaftliche Forschung, Möglichkeiten im Bereich Mobilität und Schulungsangebote für Journalisten und Praktika bei Medien in der EU gefördert werden, sodass bewährte Verfahren ausgetauscht werden können;

12.  hebt die wichtige Rolle hervor, die die Aus- und Weiterbildung im Qualitätsjournalismus inner- und außerhalb der EU dabei spielt, journalistische Analysen von hoher Qualität zu erstellen und hochgesteckte Redaktionsnormen festzulegen; vertritt die Auffassung, dass zur Förderung der europäischen Werte der Presse- und Meinungsfreiheit und des Pluralismus in den Medien auch die Unterstützung für verfolgte und inhaftierte Journalisten und Menschenrechtsaktivisten in Drittländern gehört;

13.  spricht sich dafür aus, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen, dem Europäischen Fonds für Demokratie, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dem Europarat und den Mitgliedstaaten zu verstärken, damit Überschneidungen vermieden werden und zwischen ähnlichen Initiativen Synergien entstehen;

14.  ist bestürzt angesichts der gewichtigen Probleme, die die Unabhängigkeit und Freiheit der Medien in bestimmten EU-Mitgliedstaaten berühren und auf die internationale Organisationen wie Reporter ohne Grenzen hingewiesen haben; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, angemessene Schritte zu unternehmen, mit denen die gegenwärtige Lage im Medienbereich verbessert und dadurch erreicht wird, dass das auswärtige Handeln der EU zur Förderung der Freiheit, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Medien glaubwürdig ist;

15.  hebt hervor, dass für die Unterstützung der Medienfreiheit in den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) im Rahmen der EU-Demokratieinstrumente mehr Mittel bereitgestellt werden müssen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass die bestehenden Instrumente, wie das europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), die ENP, die Aufsicht für Medienfreiheit der Östlichen Partnerschaft (Eastern European Partnership Media Freedom Watch) und der europäische Fonds für Demokratie, mit Blick auf den Schutz der Medienfreiheit und des Pluralismus in den Medien voll ausgeschöpft werden;

16.  ist besorgt darüber, dass soziale Medien und Internetplattformen für strafwürdige Hassreden und dafür genutzt werden, zu Gewalt aufzustacheln, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsvorschriften anzupassen und zu aktualisieren, um gegen aktuelle Entwicklungen vorzugehen, oder die bestehenden Rechtsvorschriften über Hassreden – sowohl offline als auch online – vollständig durchzuführen und durchzusetzen; hält es für notwendig, in diesem Zusammenhang verstärkt mit Internetplattformen und führenden Internet- und Medienunternehmen zusammenzuarbeiten;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den erforderlichen Rahmen für Qualitätsjournalismus und Informationsvielfalt zu schaffen, damit gegen Medienkonzentrationen, die sich nachteilig auf den Pluralismus in den Medien auswirken, vorgegangen werden kann;

18.  stellt fest, dass durch Medienerziehung Wissen und Fähigkeiten vermittelt und die Bürger befähigt werden, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen, Medieninhalte kritisch zu analysieren und auf Desinformation zu reagieren; hebt daher hervor, dass für die Gefahren der Streuung falscher Informationen auf allen Ebenen im Rahmen medienpädagogischer Maßnahmen sensibilisiert werden muss, unter anderem durch eine europäische Informationskampagne rund um das Thema Medienethik, journalistische und redaktionelle Ethik sowie durch eine engere Zusammenarbeit mit sozialen Medien und die Förderung gemeinsamer Initiativen gegen Hassreden, Aufstachelung zu Gewalt und Diskriminierung im Internet;

19.  stellt fest, dass „Soft Power“-Strategien ohne Kulturdiplomatie und die Förderung des interkulturellen Dialogs zwischen und in den Ländern sowie innerhalb und außerhalb der EU keine Wirkung erzielen können; fordert daher langfristige öffentliche und kulturdiplomatische Maßnahmen und Initiativen, wie etwa Stipendien und Austauschprogramme für Studierende und Nachwuchskräfte, Initiativen, die den interkulturellen Dialog fördern, die kulturellen Beziehungen zur EU stärken und die gemeinsamen kulturellen Anknüpfungen und das gemeinsame kulturelle Erbe aufwerten, sowie ein geeignetes Fortbildungsangebot für Mitarbeiter der EU-Delegationen und des EAD zur Vermittlung der erforderlichen interkulturellen Kompetenzen;

20.  ist zutiefst davon überzeugt, dass in der Außenpolitik der Europäischen Union von jeder Form der Propaganda abgesehen werden sollte, um die in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union aufgeführten Grundsätze zur Geltung zu bringen;

21.  bekräftigt, dass es Voraussetzung für eine effiziente Kommunikationsstrategie ist, die örtlichen Gemeinwesen in Diskussionen über EU-Maßnahmen einzubinden, persönliche Kontakte zu fördern und kulturellen und sozialen Austausch als wichtige Grundlage für die Bekämpfung von Vorurteilen in der Bevölkerung vor Ort angemessen zu berücksichtigen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die EU-Delegationen den direkten Kontakt zu den vor Ort tätigen Akteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft aufrechterhalten müssen;

22.  betont, dass unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit nicht zu Hass, Gewalt oder Krieg aufgestachelt werden darf; befürwortet in diesem Zusammenhang rechtliche Schritte, um im Umgang mit Desinformation konsequenter aufzutreten;

23.  betont, dass es wichtig ist, EU-Strategien in kohärenter Weise und erfolgreich bekannt zu machen, sowohl intern als auch extern, und auf einzelne Regionen zugeschnittene Informationen bereitzustellen, unter anderem indem diese Informationen in der Landessprache zugänglich gemacht werden; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Website des Europäischen Auswärtigen Diensts nun auch in russischer Sprache verfügbar ist, als einen ersten Schritt in die richtige Richtung und fordert, dass die Website des EAD in weitere Sprachen wie Arabisch und Türkisch übersetzt wird;

24.  hebt hervor, dass im Zusammenhang mit der Verbreitung von Informationen und der Sensibilisierung bezüglich der in den Verträgen verankerten europäischen Werte neuen Technologien – wie etwa digitalen Sendeformaten, mobiler Kommunikation, Online-Medien und sozialen Netzwerken (einschließlich regional verbreiteter) – besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte; weist darauf hin, dass diese Informationen hohen Anforderungen genügen müssen und darin auf konkrete bewährte Verfahren eingegangen und der Einfluss der EU auf Drittländer hervorgehoben werden muss, einschließlich der humanitären Hilfe der EU sowie der Möglichkeiten und Vorteile, die Drittstaatsangehörigen und insbesondere jungen Menschen durch eine engere Assoziation und Zusammenarbeit mit der EU entstehen, z. B. visumfreies Reisen oder gegebenenfalls Kapazitätsaufbau-, Mobilitäts- und Austauschprogramme;

25.  ist besorgt darüber, dass Nachrichten mit Bezug zur EU häufig zu fachspezifisch sind, wodurch die Informationen unverständlich werden und das Publikum das Interesse daran verliert; betont, dass der Schwerpunkt bei Informationsmaterialien auf den Inhalt politischer Treffen, Initiativen und Projekte und deren anschließende Auswirkungen auf regionaler Ebene gelegt werden muss, und zwar mit den Methoden einer verständlichen, innovativen und kreativen Informationsvermittlung, und fordert, dass die einschlägigen Websites der EU entsprechend überarbeitet und aktualisiert werden;

26.  weist darauf hin, dass dafür gesorgt werden muss, dass auf dem neuen ENP-Portal, das derzeit im Rahmen des Programms „OPEN Neighbourhood“ aufgebaut wird, nicht nur Inhalte für Fachkreise bereitgestellt werden, sondern auch ein Abschnitt zu finden ist, der sich an ein breiteres Publikum richtet; ist der Ansicht, dass auf dem Portal ein Abschnitt über die Östliche Partnerschaft zu finden sein sollte, in dem Informationen über Initiativen, die derzeit auf zahlreiche Websites verteilt sind, gesammelt werden;

27.  weist auf das Potenzial der Populärkultur und des unterhaltsamen Lernens (Entertainment Education – EE) hin, gemeinsame menschliche Werte zur Sprache zu bringen und europäische Politik zu kommunizieren.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.6.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

3

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Nikolaos Chountis, Silvia Costa, Mircea Diaconu, Angel Dzhambazki, María Teresa Giménez Barbat, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Svetoslav Hristov Malinov, Curzio Maltese, Stefano Maullu, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Michaela Šojdrová, Yana Toom, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Bogdan Brunon Wenta, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Rosa D’Amato, Santiago Fisas Ayxelà, Eider Gardiazabal Rubial, Zdzisław Krasnodębski, Ernest Maragall, Emma McClarkin, Liliana Rodrigues

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.10.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

8

14

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Petras Auštrevičius, Mario Borghezio, Elmar Brok, Klaus Buchner, Lorenzo Cesa, Aymeric Chauprade, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Mark Demesmaeker, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule, Richard Howitt, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Afzal Khan, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Ryszard Antoni Legutko, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Ramona Nicole Mănescu, David McAllister, Tamás Meszerics, Francisco José Millán Mon, Alojz Peterle, Tonino Picula, Kati Piri, Jaromír Štětina, Charles Tannock, Ivo Vajgl, Johannes Cornelis van Baalen, Geoffrey Van Orden

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Neena Gill, María Teresa Giménez Barbat, Ana Gomes, Rebecca Harms, Marek Jurek, Othmar Karas, Javi López, Antonio López-Istúriz White, Urmas Paet, Eleni Theocharous, Traian Ungureanu, Paavo Väyrynen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Edward Czesak, Heidi Hautala, Emilian Pavel, Mylène Troszczynski, Michaela Šojdrová