EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums

2.12.2016 - (08558/2016 – C8-0214/2016 – 2016/0120(NLE)) - ***

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Elmar Brok

Verfahren : 2016/0120(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0363/2016
Eingereichte Texte :
A8-0363/2016
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums

(08558/2016 – C8-0214/2016 – 2016/0120(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (08558/2016),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums (12681/2015),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 31 Absatz 1 und Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union unterbreitete und auf Artikel 180 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gestützte Ersuchen um Zustimmung (C8-0214/2016),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0363/2016),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Übereinkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Vertragsparteien des Übereinkommens zu übermitteln.

KURZE BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Es gibt zwei zwischenstaatliche Einrichtungen – das Internationale Wissenschafts- und Technologiezentrum (ISTC) in Astana, Kasachstan, und das Wissenschafts- und Technologiezentrum (STCU) in Kiew, Ukraine –, mit denen Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Wissenschaftlern und Ingenieuren gefördert werden, die Kenntnisse im Bereich der Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck besitzen und in der Vergangenheit vornehmlich in den Programmen für Massenvernichtungswaffen der früheren UdSSR tätig waren.

Ursprünglich wurde das ISTC 1994 in Moskau auf der Grundlage eines Übereinkommens aus dem Jahr 1992 als zwischenstaatliche Organisation von den Vereinigten Staaten, Japan, der Russischen Föderation und der als ein Vertragspartner auftretenden Europäischen Atomgemeinschaft und Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründet. In der damaligen Zeit ging es um eine engere internationale Zusammenarbeit zwischen ehemaligen Gegnern aus dem Kalten Krieg, womit die Gefahr verringert werden sollte, dass militärisches Wissen in die falschen Hände gelangt. Gesunkenes Vertrauen und unterschiedliche außenpolitische Zielstellungen der früheren Unterzeichner haben jedoch dazu geführt, dass die Russische Föderation 2010 die Aufkündigung ihrer Beteiligung bekannt gab, die dann im Juli 2015 in Kraft getreten ist.

Der aktuelle Entwurf eines Beschlusses des Rates zielt darauf ab, dass nach Ende der russischen Beteiligung das Übereinkommen zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums (ISTC) abgeschlossen wird, welches am 9. Dezember 2015 unterzeichnet wurde und für das die Zustimmung des Parlaments erforderlich ist, damit es ebenfalls für die Bestandteile in Kraft treten kann, die unter den Vertrag über die Europäische Union bzw. den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen. Die Bestandteile des Vertrags, die unter den EURATOM-Vertrag fallen, wurden bereits durch die EU angenommen, da sie keiner Zustimmung durch das Parlament bedürfen.

Mit dem Übereinkommen zur Weiterführung des ISTC wird dafür Sorge getragen, dass laufende und neue Projekte mit veränderter Mitgliedschaft, einer größeren geografischen Abdeckung – unter Umständen unter Einbeziehung des Nahen Ostens – und einer Reihe aktualisierter Ziele, die spezifischer auf Kenntnisse im Bereich der Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck ausgerichtet sind, durchgeführt werden.

Der Hauptzweck des Zentrums wird darin bestehen,

•  die Verbesserung der internationalen Mechanismen zur Verhütung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme zu fördern;

•  Wissenschaftlern und Ingenieuren mit entsprechenden Kenntnissen und Fertigkeiten Weiterbildungsmöglichkeiten und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für friedliche Zwecke zu bieten;

•  eine Sicherheitskultur zu fördern;

•  durch seine Tätigkeiten im weiteren Sinne zu Folgendem beizutragen:

a)  Aufbau internationaler Wissenschaftspartnerschaften, Verbesserung der globalen Sicherheit und Förderung des Wirtschaftswachstums durch Innovation;

b)  Grundlagenforschung und angewandte Forschung sowie Technologieentwicklung und -vermarktung, die auch für Europa von Vorteil wären;

c)  Förderung der weiteren Eingliederung der entsprechenden Wissenschaftler in die internationale Wissenschaftsgemeinschaft.

Das Zentrum wird Folgendes aufweisen:

•  einen Verwaltungsrat, in dem alle Vertragsparteien vertreten sind und in dem Entscheidungen über Strategien, Projekte und Vorschriften im Konsens getroffen werden, und

•  ein Sekretariat.

Die Vertragsparteien können einen Beratenden Wissenschaftsausschuss einsetzen, der wissenschaftliche Beratung bietet.

Das Übereinkommen sieht vor, dass für alle Tätigkeiten in den begünstigten Ländern eine Steuerbefreiung und sonstige Steuerprivilegien gelten, und es gesteht dem Personal Immunitäten und Vorrechte im Einklang mit dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen aus dem Jahr 1961 zu.

Im Übereinkommen ist ferner die Möglichkeit eines Beitritts weiterer Länder vorgesehen.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird das Übereinkommen einer Überprüfung unterzogen.

Standpunkt des Berichterstatters

Der Berichterstatter ist ebenfalls über die globale Sicherheit und die Sicherheitsprobleme besorgt, die sich aus der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, wie etwa nukleare, radiologische, chemische und biologische Waffen, ergeben, und unterstützt daher uneingeschränkt Maßnahmen, die darauf abzielen, die Verbreitung von entsprechendem Know-how, Technologie und Materialien sowie Trägersystemen im Sinne der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie gemäß den G8-Verpflichtungen zu unterbinden, die an Staaten und nichtstaatliche Akteure gerichtet sind, die versuchen, diese Waffen zu erwerben oder einzusetzen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Berichterstatter, dass dem Übereinkommen für eine Fortsetzung der Tätigkeiten des ISTC zugestimmt wird, das nach Astana in Kasachstan verlegt wurde, nachdem Russland 2010 seinen Rückzug im Juli 2015 angekündigt hatte.

Der Berichterstatter stellt fest, dass die Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation nunmehr eingestellt wurde, obwohl Russland am meisten von dem Programm profitiert hat. Dank der neuen Örtlichkeiten und Vorkehrungen, die freundlicherweise von der Regierung Kasachstans zur Verfügung gestellt bzw. getroffen wurden, wird die wichtige Arbeit fortgesetzt, die das vorherige Zentrum in den Jahren nach dem Zerfall der UdSSR begonnen hatte.

Der Berichterstatter dankt der Kommission und der Hohen Vertreterin / Vizepräsidentin dafür, dass sie das Zentrum ständig – darunter auch durch die kontinuierliche Bereitstellung von EU-Mitteln, wobei die EU im Vergleich zu den anderen Vertragsparteien den größten finanziellen Beitrag leistet (seit der Gründung brachte sie 28 % der Gesamtmittel auf, u. a. über das Stabilitäts- und Friedensinstrument) – sowie auch während der Verhandlungen über den Entwurf des Übereinkommens unterstützt haben.

Der Berichterstatter erinnert die Kommission, die Hohe Vertreterin / Vizepräsidentin und den Rat daran, dass sie verpflichtet sind, das Europäische Parlament zu Beginn der Verhandlungen automatisch zu informieren und die Vorschläge für Verhandlungsrichtlinien bzw. angenommene Verhandlungsrichtlinien gemäß Artikel 218 Absatz 10 AEUV und fernerhin gemäß der Rechtsprechung der Union zur Verfügung zu stellen.

Es sei auf die zahlreichen Vorteile dieses Kooperationsprojekts für die Vertragsländer hingewiesen, mit dem ein Beitrag zur Sicherheit weltweit und in Europa geleistet wird. Nicht nur die Vertragsparteien werden von den Projekten profitieren können, da eine Durchführung auch in Ländern möglich ist, die keine Vertragspartei sind.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird das Übereinkommen einer Überprüfung unterzogen. Sollte das Übereinkommen im Zuge dessen wesentlich geändert werden, sollte das Parlament in diesem Fall weiterhin berechtigt sein, während des Zustimmungsverfahrens beteiligt und entsprechend informiert zu werden.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Abschluss des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der Europäischen Union und Euratom, die als eine Vertragspartei auftreten, und Georgien, Japan, der Kirgisischen Republik, dem Königreich Norwegen, der Republik Armenien, der Republik Kasachstan, der Republik Korea, der Republik Tadschikistan und den Vereinigten Staaten von Amerika

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

08558/2016 – C8-0214/2016 – JOIN(2016)0019 – 2016/0120(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

9.6.2016

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

22.6.2016

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

22.6.2016

ITRE

22.6.2016

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

Datum des Beschlusses

INTA

23.5.2016

ITRE

4.7.2016

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Elmar Brok

12.7.2016

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

20.10.2016

 

 

 

Datum der Annahme

29.11.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

51

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Lars Adaktusson, Nikos Androulakis, Petras Auštrevičius, Amjad Bashir, Goffredo Maria Bettini, Elmar Brok, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Afzal Khan, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Ryszard Antoni Legutko, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu, Jean-Luc Mélenchon, Vincent Peillon, Alojz Peterle, Tonino Picula, Cristian Dan Preda, Sofia Sakorafa, Jacek Saryusz-Wolski, Alyn Smith, Jaromír Štětina, Charles Tannock, László Tőkés, Ivo Vajgl, Elena Valenciano

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Laima Liucija Andrikienė, Brando Benifei, Luis de Grandes Pascual, Mariya Gabriel, Ana Gomes, Takis Hadjigeorgiou, Marek Jurek, Antonio López-Istúriz White, Urmas Paet, Soraya Post, Igor Šoltes, Renate Sommer, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat, Janusz Zemke, Željana Zovko

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Michel Reimon, Hilde Vautmans

Datum der Einreichung

2.12.2016