BERICHT über das Thema „Eine Weltraumstrategie für Europa“

5.7.2017 - (2016/2325(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Constanze Krehl

Verfahren : 2016/2325(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0250/2017
Eingereichte Texte :
A8-0250/2017
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Eine Weltraumstrategie für Europa“

(2016/2325(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf Artikel 4 und Titel XIX Artikel 189 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Oktober 2016 mit dem Titel „Eine Weltraumstrategie für Europa“ (COM(2016)0705),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Februar 2013 mit dem Titel „Raumfahrtindustriepolitik der EU“ (COM(2013)0108),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. April 2011 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union im Dienst der Bürgerinnen und Bürger“ (COM(2011)0152),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. September 2016 mit dem Titel „Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt – Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft“ (COM(2016)0587) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2016)0300),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. September 2016 mit dem Titel „5G für Europa: ein Aktionsplan“ (COM(2016)0588) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2016)0306),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. September 2016 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (COM(2016)0590),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Juni 2010 mit dem Titel „Aktionsplan für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS)“ (COM(2010)0308),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris (Beschluss 1/CP.21) und auf die 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des UNFCCC sowie die 11. Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 11) vom 30. November bis 11. Dezember 2015 in Paris (Frankreich),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 377/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Programms Copernicus und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 911/2010[1],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 betreffend den Aufbau und den Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates[2],

  unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Schaffung eines Rahmens zur Unterstützung der Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum[3],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 512/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS[4],

–  unter Hinweis auf die einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und die ministerielle Erklärung von Amsterdam vom 14. April 2016 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des vernetzten und automatisierten Fahrens,

–  unter Hinweis auf die Haager Erklärung zur Weltraumstrategie vom Juni 2016,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation zu einer gemeinsamen Vision und gemeinsamen Zielen für die Zukunft Europas im Weltraum, die am 26. Oktober 2016 von der Kommission und der Europäischen Weltraumorganisation unterzeichnet wurde,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2016 zu Raumfahrtfähigkeiten für die europäische Sicherheit und Verteidigung[5],

  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2016 zum Aufschwung des Raumfahrtmarktes[6],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Dezember 2013 zur Raumfahrtindustriepolitik der EU – Entfaltung des Wachstumspotenzials im Raumfahrtsektor[7],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2012 zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union zum Nutzen der Bürger[8],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2011 zu dem Thema „Verkehrsbezogene Anwendungen der globalen Satellitennavigationssysteme – kurz- und mittelfristige Politik der EU“[9],

–  unter Hinweis auf die Studie vom Januar 2016 zum Aufschwung des Raumfahrtmarktes mit dem Titel „Space Market Uptake in Europe“[10],

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr und des Fischereiausschusses (A8‑0250/2017),

A.  in der Erwägung, dass der Weltraum für die Gesellschaft vielerlei Vorteile birgt, etwa derart, dass die Wirtschaft in Europa durch Anreize für die Entwicklung zahlreicher neuer Produkte und Dienstleistungen und die Förderung von Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Seeverkehr wettbewerbsfähiger werden kann; in der Erwägung, dass mithilfe der Satellitentechnik der Zugang zu Kommunikationstechnologien und hochauflösenden Erdbeobachtungssystemen verbessert werden kann, durch die der Informationsaustausch in Echtzeit, eine schnelle Reaktion auf Naturkatastrophen und effektivere Grenz- und Sicherheitskontrollen möglich werden;

B.  in der Erwägung, dass Weltraumtechnologien, -daten und -dienste zahlreiche EU-Maßnahmen und zentrale politische Prioritäten begünstigen können, etwa den Ausbau des digitalen Binnenmarktes, Anreize für die europäische Wirtschaft und den Klimaschutz;

C.  in der Erwägung, dass die Raumfahrtbranche für die europäischen Bürger kein Kostenfaktor, sondern eine Investition ist, und in der Erwägung, dass mit einer ambitionierten Weltraumstrategie die Unabhängigkeit und die Stellung der EU in dem strategisch wichtigen Bereich der Raumfahrt gesichert und zugleich das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Raumfahrtindustrie – in den Bereichen Herstellung, Raumfahrttätigkeiten und nachgelagerte Dienste – gefördert werden kann;

D.  in der Erwägung, dass aufgrund politischer Entscheidungen des Europäischen Parlaments und des Rates im Jahr 2007 Haushaltsmittel für die europäischen Satellitennavigationsprogramme EGNOS (Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems) und Galileo bereitgestellt wurden und die Leitungsstruktur der Programme vereinbart wurde;

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine Weltraumstrategie für Europa“ und unterstützt die Kommission in ihrem uneingeschränkten Engagement dafür, dass die Weltraumforschung möglichst großen Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft abwirft, Weltraumtechnik und -anwendungen verstärkt zur Unterstützung politischer Maßnahmen eingesetzt werden, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Raumfahrtindustrie auf dem Weltmarkt, die Unabhängigkeit Europas in der Raumfahrt, die Rolle Europas als globaler Akteur und die internationale Zusammenarbeit im Weltraum gestärkt werden;

2.  weist die Kommission erneut darauf hin, dass es insbesondere mit Blick auf die Schaffung eines investitionsfreundlichen und berechenbaren Klimas im nachgelagerten Wirtschaftszweig unerlässlich ist, die Kontinuität der EU-Raumfahrtprogramme sicherzustellen und über die künftige Entwicklung von Galileo und Copernicus nachzudenken; ist der Ansicht, dass dies nur gelingen kann, wenn die öffentliche Finanzierung der Raumfahrt-Leitprogramme und einer nachgelagerten Dateninfrastruktur langfristig sichergestellt ist und zugleich anerkannt wird, dass sich die Privatwirtschaft in erheblichem Maße einbringen muss;

3.  hebt die Erfolge hervor, die die Mitgliedstaaten, die Europäische Weltraumorganisation (ESA) und die Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) mit neuen Technologien, Erkundungsmissionen sowie Erdbeobachtungs- und Meteorologiekapazitäten erzielt haben;

4.  hält es für erforderlich, die Programme Galileo und Copernicus zu bewerten, bevor die Kommission ihre neuen Legislativvorschläge im Rahmen des nächsten MFR vorlegt; ist der Ansicht, dass bei dieser Bewertung unter anderem angesprochen werden sollte, welche Rolle die Agentur für das Europäische GNSS (GSA) künftig beim Programm Galileo spielt und beim Programm Copernicus spielen könnte, wie die Beziehungen der GSA zur ESA einfacher gestaltet werden können und wie die derzeitige Aufteilung zwischen den Kernaufgaben der Agentur und den ihr übertragenen Aufgaben zu beurteilen ist; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass die GSA in der Lage ist, neue Aufgaben zu übernehmen, bevor ihr diese tatsächlich übertragen werden;

5.  betont, dass den Ergebnissen dieser Bewertung auch bei künftigen Gesprächen über die Beziehungen zwischen der EU und der ESA Rechnung getragen werden sollte, und zwar unter Berücksichtigung der am 26. Oktober 2016 unterzeichneten gemeinsamen Erklärung der EU und der ESA; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit der ESA verschiedene Möglichkeiten zu prüfen, wie sich die komplizierte institutionelle Landschaft in der europäischen Weltraumpolitik vereinfachen ließe und so dafür gesorgt werden könnte, dass die Zuständigkeiten im Interesse von mehr Wirksamkeit und Kosteneffizienz besser verteilt werden;

6.  betont, dass die GSA eine angemessene Personalausstattung erhalten sollte, damit das reibungslose Funktionieren und der Betrieb der Programme des europäischen GNSS sichergestellt sind; fordert die Kommission auf, dass sie überprüft, ob die der GSA zugewiesenen Ressourcen angemessen sind, und dabei die gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben der Agentur berücksichtigt; ist der Ansicht, dass die Personalpolitik und das Besetzungsverfahren den neuen Aufgaben gerecht werden sollten, die der Agentur im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 übertragen wurden;

7.  betont, dass das Raumfahrtbudget im nächsten EU-Haushalt zur Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Herausforderungen aufgestockt werden sollte, um die gesamte Wertschöpfungskette (Weltraum- und Bodensegment, Erdbeobachtung, Navigation und Kommunikation) zu unterstützen, wofür im Rahmen der bevorstehenden Überprüfung des MFR zu sorgen ist; bekräftigt, dass die erfolgreiche Entwicklung der nachgelagerten Märkte vor allem davon abhängt, ob die Programme Galileo und Copernicus zügig durchgeführt und ständig weiterentwickelt werden, und dass die angemessene Finanzierung dieser Programme Vorrang haben sollte; betont, dass bei den Haushaltsentscheidungen im nächsten MFR unbedingt zu bedenken ist, dass der europäische Mehrwert und der einzigartige Beitrag der Elemente der EU-Raumfahrtprogramme bewahrt und ausgebaut werden müssen;

8.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, inwieweit zur Steigerung der Wirksamkeit und Kosteneffizienz Synergieeffekte zwischen den Raumfahrtprogrammen der EU genutzt werden können; ist ferner der Ansicht, dass der Informationsaustausch zwischen den an der EU-Weltraumpolitik beteiligten EU-Agenturen intensiviert werden sollte, um weitere Synergieeffekte zu erzielen; weist darauf hin, dass sich die verschiedenen Tätigkeitsbereiche immer weiter annähern; fordert die Kommission auf, einen jährlichen Bericht über die Art und das Ausmaß der Zusammenarbeit der EU-Agenturen zu veröffentlichen;

9.  betont, dass etwaige Hindernisse für das Funktionieren des Binnenmarktes im Bereich der weltraumgestützten Produkte und Dienstleistungen ermittelt und beseitigt werden müssen;

Möglichst großer Nutzen der Weltraumforschung für Gesellschaft und EU-Wirtschaft

10.  hebt hervor, dass Raumfahrtprogramme und die damit verbundenen Dienstleistungen entscheidende Vorteile in Politikbereichen und Wirtschaftszweigen wie Energie, Klimaschutz, Umwelt, Sicherheit und Verteidigung, Gesundheit, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Fremdenverkehr, digitaler Markt und Mobilfunk, Regionalpolitik und Flächennutzungsplanung bergen; ist der Auffassung, dass darin ein großes Potenzial für die Problemlösung in Bereichen wie Migration, Grenzmanagement und nachhaltige Entwicklung steckt; hebt die Bedeutung der europäischen Weltraumstrategie für eine umfassende EU-Meerespolitik hervor; weist zudem auf die erheblichen Vorteile hin, die die wirtschaftliche Nutzung von Fernerkundungssatelliten und ‑systemen der Gesellschaft bietet;

11.  fordert die Kommission auf, die uneingeschränkte wirtschaftliche Nutzung der Programme Galileo, EGNOS und Copernicus zu beschleunigen, indem sie angemessene Ziele für die Marktakzeptanz festlegt und den Zugang zu sowie die Verarbeitung von Daten aus dem Programm Copernicus erleichtert, damit Unternehmen und insbesondere KMU und Jungunternehmen Anwendungen auf der Grundlage von Weltraumdaten entwickeln können, und indem sie für eine bessere Integration mit weiteren digitalen Diensten wie intelligenten Verkehrssystemen, dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem, Binnenschifffahrtsinformationsdiensten, dem System der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs (SafeSeaNet) sowie konventionellen Navigationssystemen sorgt und das Potenzial weltraumgestützter Anwendungen steigert; betont, dass Satellitennavigations- und Erdbeobachtungssysteme Bürgern und Unternehmen zugutekommen;

12.  begrüßt, dass die Kommission Maßnahmen zur Bereitstellung von Cloud-Plattformen für Erdbeobachtungsdaten ergreift, damit die EU den wirtschaftlichen Nutzen ihrer Raumfahrt-Leitprogramme vollständig ausschöpfen, den Zugang der Nutzer dauerhaft sicherstellen und Kompetenzen aufbauen kann; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Arbeit in diesem Bereich zu beschleunigen, damit 2018 die ersten Datenplattformen einsatzbereit sind; ist der Ansicht, dass die Teilnahme an allen Ausschreibungen für diese Plattformen privaten Bewerbern offenstehen sollte;

13.  fordert die Kommission auf, dass sie die Arbeitsweise der betrauten Einrichtungen von Copernicus bewertet, damit insbesondere deren Ausschreibungsverfahren so vereinfacht und vereinheitlicht werden, dass KMU leichter daran teilnehmen können;

14.  betont, dass es einer „weltraumsicheren“ Gesetzgebung bedarf, und bekräftigt seine bereits in der genannten Entschließung zum Aufschwung des Raumfahrtmarktes vorgebrachte Forderung an die Kommission, vor der Vorlage von legislativen und nichtlegislativen Vorschlägen eine systematische „Weltraumprüfung“ durchzuführen; fordert die Kommission auf, Hindernisse für den Einsatz von Weltraumtechnik in der öffentlichen Verwaltung zu beseitigen, etwa bei der Überwachung der Einhaltung neuer und bestehender EU-Rechtsvorschriften; ist der Ansicht, dass der Einsatz von Weltraumtechnik der öffentlichen Ordnung beträchtlich zugutekommen könnte, wie die Beispiele des europaweiten bordeigenen Notrufsystems (eCall) und des digitalen Fahrtenschreibers belegen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für eine breitere Anwendung der Weltraumtechnik in unionsweiten, einzelstaatlichen, regionalen und kommunalen Stellen zu schaffen, indem sie z. B. europäische Erdbeobachtungsdaten oder -dienste erwirbt, um politische Ziele zu erreichen;

15.  weist auf das Pilotprojekt für weniger Müll im Weltraum durch Rückholung und innovative Materialien für Raumfahrtgeräte hin, in dessen Rahmen die Machbarkeit und Wirksamkeit einer künftigen gemeinsamen Technologieinitiative für die Raumfahrtindustrie geprüft werden soll; stellt fest, dass es unbedingt angemessener öffentlicher und privater Ressourcen bedarf, damit die europäische Raumfahrtindustrie nachhaltig und wettbewerbsfähig sein und die EU ihre Stellung als globaler Akteur in der Raumfahrt ausbauen kann;

16.  ist der Ansicht, dass mit dem Programm Copernicus noch stärker zum Klimaschutz beigetragen werden sollte; fordert die Kommission auf, so bald wie möglich die derzeit im Rahmen von Horizont 2020[11] entwickelten und auf dem Programm Copernicus aufbauenden Kapazitäten zur Überwachung von Treibhausgasmissionen, z. B. von CO2, festzulegen, damit die im Übereinkommen von Paris festgelegten Anforderungen erfüllt werden und die effiziente Umsetzung des Übereinkommens ermöglicht wird; unterstützt die Entwicklung künftiger Satelliten zur Überwachung der CO2- und Methan-Emissionen;

17.  begrüßt die Erklärung vom 15. Dezember 2016 über die Erstinbetriebnahme von Galileo; betont, dass die weit verbreitete Nutzung des Galileo-Signals eine Voraussetzung für die Entwicklung eines starken nachgelagerten Marktes für weltraumgestützte Anwendungen und Dienste ist und dass geeignete Maßnahmen – auch ordnungspolitischer Art – ergriffen werden sollten, damit die uneingeschränkte Kompatibilität mit Galileo und EGNOS bei in der EU verkauften Geräten zum Standard wird und Anreize für die Einführung von Geräten auf dem Weltmarkt gesetzt werden, die mit Galileo und EGNOS kompatibel sind; fordert zudem die Kommission auf, Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der dem GNSS nachgelagerten Industrie in der EU in Erwägung zu ziehen;

18.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass GNSS-gestützte Uhren in kritischen Infrastrukturen mit Galileo und EGNOS kompatibel sind, da dies unter Sicherheitsaspekten äußert wichtig ist;

19.  hebt hervor, dass Satelliten insbesondere in abgelegenen Gebieten und in Gebieten in äußerster Randlage ununterbrochene Höchstleistungsverbindungen bieten können, was unerlässlich ist, um die digitale Kluft zu schließen, Hochgeschwindigkeitsnetze weiterzuentwickeln und das Internet der Dinge auszubauen, wodurch Dienstleistungen wie autonomes Fahren, intelligentes Flotten- und Frachtmanagement sowie Anwendungen für elektronische Behörden-, Bildungs- und Gesundheitsdienste möglich werden; betont, dass sich terrestrische und weltraumgestützte Technologien bei der Bereitstellung von Höchstleistungsnetzen ergänzen; fordert die Kommission eindringlich auf, dies anzuerkennen und dem Beitrag von Satelliten in diesem Bereich angemessen Rechnung zu tragen; betont ferner, dass geeignete Frequenzbänder für den Betrieb derartiger Satellitendienste bereitgehalten werden müssen; fordert, dass dieser Aspekt bei der laufenden Rechtsetzungsarbeit zu Telekommunikationsnetzen berücksichtigt wird und dass angemessen in Forschung und Entwicklung investiert wird; ist überdies der Ansicht, dass die Weltraumstrategie für Europa mit der Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Industrie auf die sonstigen digitalen Strategien der Kommission abgestimmt werden sollte, um den wirksamen und nachfrageorientierten Einsatz der Satellitenkommunikation zu fördern und so auf die flächendeckende Vernetzung in der gesamten EU hinzuwirken;

20.  weist darauf hin, wie wichtig die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) – insbesondere durch die Vergabe öffentlicher Aufträge – für die Ankurbelung der nachgelagerten Raumfahrtmärkte sind, was gerade auch für Länder gilt, in denen noch keine große Raumfahrtindustrie vorhanden ist, und dass dies in den laufenden Gesprächen über die Zukunft der Kohäsionspolitik thematisiert werden sollte; unterstützt die Einführung von Maßnahmen für den zielgerichteten Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung von Mitgliedstaaten und Regionen mit im Entstehen begriffenen Raumfahrtfähigkeiten; betont, dass regionale Aspekte eine entscheidende Rolle dabei spielen, den Bürgern den Nutzen der Weltraumforschung zuteilwerden zu lassen, und dass durch die Einbeziehung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften Synergieeffekte mit Strategien für intelligente Spezialisierung und mit der EU-Städteagenda bewirkt werden können; spricht sich daher für mehr Teilhabe regionaler und lokaler Gebietskörperschaften an einer erfolgreichen Raumfahrtpolitik der EU aus, und zwar auch in den Regionen in äußerster Randlage und den überseeischen Ländern und Gebieten; betont, dass der Ausschuss der Regionen Mitglied des Copernicus-Nutzerforums werden sollte, damit die Bedeutung der regionalen und lokalen Akteure als Nutzer von Copernicus-Daten hervorgehoben wird;

21.  betont, dass Nutzer wie KMU und lokale und regionale Gebietskörperschaften noch immer nicht hinreichend über die – auch von der Europäischen Investitionsbank bereitgestellten – Möglichkeiten zur Finanzierung von Projekten mit Bezug zu Galileo oder Copernicus aufgeklärt sind und dass die gezielte Verbreitung von Informationen über diese Möglichkeiten unverzüglich verbessert werden sollte;

22.  würdigt die Rolle, die die Weltraumtechnik und die beiden Raumfahrt-Leitprogramme der EU dabei spielen, Land-, See‑, Luft- und Weltraumverkehr intelligenter, sicherer und nachhaltiger zu gestalten und für seine Integration in strategischen Zukunftsbereichen wie selbstfahrenden und vernetzten Fahrzeugen und unbemannten Luftfahrzeugen zu sorgen; ist der Ansicht, dass die Raumfahrtstrategie dazu beitragen kann, dass die neuen verkehrstechnischen Anforderungen der sicheren und nahtlosen Anbindung und der robusteren Positionierung, Intermodalität und Interoperabilität erfüllt werden; hält die Kommission dazu an, Interessenträger im Verkehrsgewerbe in den Dialog mit der Raumfahrtbranche einzubeziehen, damit für Transparenz gesorgt und die Verbreitung von europäischer Weltraumtechnik auf dem Verkehrsmarkt erleichtert wird, um so die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Verkehrsdienstleistungen auf den Märkten in Europa und der Welt zu stärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihr Augenmerk auf den Ausbau des Weltraumtourismus zu richten;

23.  fordert die Kommission auf, den Einsatz von EGNOS-gestützten Verfahren bei Landungen auf kleineren, aber auch auf größeren Flughäfen zu unterstützen; weist erneut darauf hin, dass sich mit EGNOS beim Einsatz sicherheitsrelevanter Anwendungen, zum Beispiel bei Flugzeuglandungen, finanzielle Vorteile sowie mehr Genauigkeit, Störungsresistenz und Sicherheit erzielen ließen, und bekräftigt, dass die EGNOS-Abdeckung auf Südost- und Osteuropa und weiter auf Afrika und den Nahen Osten ausgeweitet werden sollte; ist der Ansicht, dass Galileo beim Übergang von der radar- zur satellitengestützten Luftverkehrskontrolle von grundlegender Bedeutung sein könnte;

24.  hebt außerdem die große Bedeutung der weltraumgestützten automatischen bordabhängigen Flugüberwachung (ADS‑B) in Flugzeugen hervor und betont, dass den Betreibern vorgeschrieben werden muss, ihre Flugzeuge mit ADS‑B auszustatten, damit sie genau und zuverlässig in Echtzeit geortet und Kraftstoffeinsparungen erzielt werden können;

25.  hebt die Bedeutung der EU-Raumfahrtprogramme für marine und maritime Angelegenheiten, die Fischereitätigkeit und die Meeres- und Küstenwirtschaft insgesamt hervor, z. B. bei der Eindämmung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, der Überwachung und Bewertung des Zustands und Gesundheitszustands der Weltmeere und der Fischbestände, der Förderung der Produktivität von Fischzuchtbetrieben, der Ermöglichung von Meeresforschung sowie der Bereitstellung von Such- und Rettungsdienstleistungen und Satellitenverbindungen für medizinische Geräte auf Schiffen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weltraumgestützte Kapazitäten zur Überwachung der Weltmeere sowie eine gute Koordinierung zwischen den Diensten von Galileo, EGNOS und Copernicus erforderlich sind;

Förderung einer weltweit wettbewerbsfähigen und innovativen europäischen Raumfahrtindustrie

26.  betont, dass der Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit der Raumfahrtindustrie und die Entwicklung bahnbrechender Technologien in hohem Maße von Forschung und Innovation abhängen; fordert, dass die für die Raumfahrt veranschlagten Haushaltsmittel im Neunten Rahmenprogramm aufgestockt werden; betont, dass die umfassende Zusammenarbeit zwischen der EU, der ESA und den Mitgliedstaaten wichtig ist, um insbesondere in Bereichen, in denen mehrere Akteure Forschungsmittel bereitstellen, für Effizienz zu sorgen und Überschneidungen zu verhindern; ist der Ansicht, dass Forschung und Innovation so gefördert und finanziert werden sollten, dass dies zahlreichen Bereichen der Weltraumtechnik zugutekommt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dass sie im Rahmen von Horizont 2020 und von künftigen Rahmenprogrammen häufiger auf das KMU-Instrument zurückzugreift, um mehr Geschäftsmöglichkeiten im Zusammenhang mit weltraumgestützten Produkten und Dienstleistungen zu eröffnen;

27.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Unternehmen aus der EU bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten gerecht behandelt werden, indem insbesondere den Preisen, die Unternehmen anderen Kunden weltweit berechnen, Rechnung getragen wird, um sicherzustellen, dass die Vorschriften befolgt werden und die Marktteilnehmer fair vorgehen, damit tatsächlich lauterer Wettbewerb herrscht; weist darauf hin, dass sich die europäische Raumfahrtindustrie einer immer rücksichtsloseren internationalen Konkurrenz gegenübersieht, begrüßt den Vorschlag der Kommission, verstärkt Programme für die innovative Vergabe öffentlicher Aufträge einzusetzen;

28.  betont, dass die industrielle Basis Europas gestärkt und die strategische Unabhängigkeit der EU garantiert werden muss, indem die Versorgungsquellen diversifiziert und die verschiedenen Anbieter in der EU optimal genutzt werden; weist darauf hin, dass die Teilhabe der Industrie auf allen Ebenen ausgewogen gefördert werden muss, und fordert die Kommission auf, die gesamte Wertschöpfungskette der europäischen Raumfahrtindustrie zu unterstützen; vertritt die Auffassung, dass Raumfahrtcluster einer Strategie für die Raumfahrtindustrie förderlich sein können;

29.  fordert die Kommission auf, die europaweite Entwicklung von neuen Unternehmensmodellen in der Raumfahrtindustrie und von Technologien zu unterstützen, die die Branche grundlegend verändern und Kostensenkungen bewirken können (z. B. europäische Technologien wie wiederverwendbare Ballons oder Trägersysteme, mit deren Hilfe kleine Satelliten ins All befördert werden können);

30.  fordert die Kommission auf, bei der Festlegung der Laufzeit öffentlicher Aufträge in den Bereichen Raumfahrtinfrastruktur und -dienstleistungen der Lage und den Bedürfnissen von KMU Rechnung zu tragen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die in der Raumfahrt tätigen Unternehmen herzustellen;

31.  betont, dass entschiedener in die Aus- und Weiterbildung der Unionsbürger im Bereich der Raumfahrt investiert werden muss, damit die Chancen, die sich beim Übergang zu einer digitalen Gesellschaft in der Raumfahrt eröffnen, in vollem Umfang genutzt werden können; betont, dass Erfolge in der Raumfahrtpolitik bedeutsam sind, um künftige Generationen zu inspirieren und eine europäische Identität zu prägen; betont daher, dass abgestimmte europäische Bildungsmaßnahmen im Raumfahrtbereich, durch die junge Menschen für eine Laufbahn in Weltraumforschung und -technik gewonnen werden können, fortgeführt und ausgeweitet werden müssen;

32.  betont, dass eines der grundlegenden Instrumente für den Ausbau der Kapazitäten der europäischen Raumfahrtindustrie die Teilnahme an den optionalen Programmen der ESA ist, in deren Rahmen sich europäische Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungsinstitute an der Entwicklung von Spitzentechnologien für Weltraummissionen und entsprechende Systeme beteiligen können; betont, dass die Beteiligung an diesen Programmen den Weg für unternehmerisches Handeln in diesem Bereich ebnet und den Zugang zu hochtechnologischen und wissenschaftlich anspruchsvollen Vorhaben ermöglicht, was auch positive Auswirkungen im Verkehrsbereich haben kann;

Stärkung der Unabhängigkeit Europas beim Zugang zum Weltraum und seiner Nutzung in einem sicheren und geschützten Umfeld

33.  weist erneut darauf hin, dass die EU-Raumfahrtprogramme ziviler Natur sind, und bekräftigt sein Engagement dafür, den Weltraum nicht militärisch zu nutzen; räumt jedoch ein, dass die Raumfahrtindustrie für Europa strategische Bedeutung hat und dass – auch unter Berücksichtigung der geopolitischen Zusammenhänge und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – mehr Synergieeffekte zwischen zivilen und sicherheits- bzw. verteidigungspolitischen Aspekten erzielt sowie Raumfahrtkapazitäten für die Erfordernisse der Sicherheit und Gefahrenabwehr genutzt werden müssen; ist der Auffassung, dass die Kommission die Synergieeffekte zwischen den europäischen Raumfahrtprogrammen und dem im November 2016 vorgeschlagenen Europäischen Aktionsplan im Verteidigungsbereich untersuchen sollte, damit auf diesem strategischen Gebiet insgesamt für Kohärenz gesorgt wird;

34.  fordert die Kommission auf, die Nachfrage institutioneller Kunden aus der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten zu bündeln, um für unabhängigen, kostenwirksamen und zuverlässigen Zugang zum Weltraum zu sorgen, indem die europäischen Trägerraketen Ariane und Vega sowie deren künftige Weiterentwicklungen genutzt werden; betont, dass dies für Verfahren zur Notfall- und Krisenbewältigung und für eine krisenfeste europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik äußerst wichtig ist;

35.  unterstützt die Kommission bei ihrem Ziel, verschiedene Möglichkeiten der Förderung von europäischen Infrastruktureinrichtungen für Raumfahrzeugträger zu bewerten, soweit dies erforderlich ist, um den politischen Zielen und den Erfordernissen der EU im Hinblick auf Unabhängigkeit, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu entsprechen; betont vor diesem Hintergrund, dass der europäische Weltraumbahnhof in Kourou (Französisch-Guayana) von strategischer Bedeutung ist und dass den wirtschaftlichen und sozialen Vorteilen für das umliegende Gebiet besondere Beachtung geschenkt werden muss;

36.  weist erneut darauf hin, dass das Konzept des unabhängigen Zugangs zum Weltraum nicht losgelöst von der Fähigkeit Europas betrachtet werden kann, Raumfahrtsysteme unabhängig zu entwerfen, zu entwickeln, zu starten, zu bedienen und zu nutzen;

37.  stellt fest, dass die Fortsetzung des Raumfahrzeugträgerprogramms (Ariane 6 und Vega C) über die kommenden drei bis vier Jahre hinaus ebenso wenig geklärt ist wie die Finanzlage des Programms; ist besorgt darüber, dass es kein auf mittlere bis lange Sicht angelegtes Raumfahrzeugträgerprogramm gibt; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ein Arbeitsprogramm für Raumfahrzeugträger in Europa für die nächsten 20 Jahre vorzuschlagen;

38.  fordert die Kommission auf, darauf hinzuwirken, dass alternative Trägertechnologien entwickelt werden und die Grundsätze der umweltgerechten Gestaltung bei sämtlichen Trägersystemen und Weltraumressourcen zur Geltung kommen;

39.  ist der Ansicht, dass bei der nächsten Generation von Satellitensystemen die Sicherheit der Galileo-Infrastruktur und damit auch des Bodensegments sowie Galileo und Copernicus im Hinblick auf ihren potenziellen doppelten Verwendungszweck weiterentwickelt und zugleich Genauigkeit und Verschlüsselung verbessert werden sollten; weist darauf hin, dass der öffentliche regulierte Dienst im Rahmen von Galileo, der staatlich autorisierten Nutzern vorbehalten ist, in Zukunft bei der Reaktion auf neue Bedrohungen und insbesondere im Krisenfall bedeutsam sein könnte;

40.  weist darauf hin, dass die Weltrauminfrastruktur anfällig für Störungen und Angriffe vonseiten staatlicher und nichtstaatlicher Akteure ist und dass zahlreiche weitere Gefahren bestehen, z. B. Kollisionen mit Weltraummüll oder anderen Satelliten; bekräftigt, dass kritische Infrastrukturen und Kommunikationsmittel geschützt und störungsresistente Technologien entwickelt werden müssen; würdigt die immer größere Bedeutung des Weltraums und der weltraumgestützten Technik mit doppeltem Verwendungszweck, vor allem für die Bereiche Kommunikation, Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung sowie Katastrophenbewältigung und Rüstungskontrolle, und betont, dass Raumfahrtfähigkeiten bei der Terrorismusbekämpfung unverzichtbar sind; unterstützt ferner Investitionen, mit denen darauf abgezielt wird, die Entwicklung neuer Raumfahrtfähigkeiten und neuer Weltraumtechnik zu beschleunigen; ist der Ansicht, dass die Fähigkeiten zum Umgang mit neuen Bedrohungen im Weltraum verbessert werden müssen, wodurch die europäische Raumfahrtindustrie besser auf im Wandel befindliche Märkte, Akteure und Techniken reagieren könnte;

41.  fordert die Kommission auf, die von Weltraummüll ausgehenden Risiken zu mindern und dazu die bestehenden Dienste für die Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (SST) dahingehend weiterzuentwickeln, dass ein Programm für die Entwicklung eines unabhängigen Systems eingerichtet wird, mit dem von Weltraummüll ausgehende Gefahren für die europäische Weltrauminfrastruktur erkannt und Maßnahmen zur Kollisionsverhütung flankiert werden können und auf längere Sicht Weltraummüll konkret entfernt werden kann; unterstützt die Absicht, den Anwendungsbereich der SST der EU auszudehnen, damit weltraumgestützte Wettervorhersagen möglich werden, und schlägt vor, einen zusätzlichen Schwerpunkt auf erdnahe Objekte zu legen, um der Gefahr einer katastrophalen Kollision derartiger Objekte mit der Erde entgegenzuwirken; hebt hervor, dass Fähigkeiten und Sachkenntnisse in diesen Bereichen, über die z. B. die ESA bereits verfügt, als Grundlage dienen und erweitert werden sollten; bekräftigt, dass möglichst viele offene Daten zur Verfügung gestellt werden müssen, um Forschung und Innovationen zu fördern;

42.  weist erneut auf die zunehmende Bedeutung der Cybersicherheit für Raumfahrtprogramme hin und stellt fest, dass dieses Problem besonders besorgniserregend ist, da die Wirtschaft der EU zum großen Teil auf raumfahrtbezogenen Dienstleistungen beruht; fordert die Kommission auf, die Risiken für die Weltraumressourcen der EU zu mindern, indem sie geeignete Maßnahmen zum Schutz der raumfahrtbezogenen Infrastruktur vor Cyberbedrohungen ergreift, unter anderem – soweit erforderlich – mithilfe von Verschlüsselung; fordert die Kommission überdies auf, dafür zu sorgen, dass alle einschlägigen Agenturen über Notfallpläne für etwaige Cyberangriffe verfügen;

43.  erachtet die geplante Govsatcom-Initiative als vielversprechende Maßnahme, um institutionellen Akteuren in Europa sichere, wirksame und kosteneffiziente Dienste zugänglich zu machen, auf die Bedürfnisse der Nutzer in zahlreichen Bereichen einzugehen und zugleich im gesamten europäischen Satellitenkommunikationsbereich das Wachstum anzukurbeln, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Innovationen zu fördern; fordert von der Kommission für den Fall, dass die Folgenabschätzung hinreichend positiv ausfällt, dass sie die geplante Govsatcom-Initiative kostengünstig gestaltet, was auch die Bündelung und gemeinsame Nutzung von Fähigkeiten oder den Erwerb von Diensten kommerzieller Kommunikationssatelliten umfassen kann, und dass sie dafür sorgt, dass durch die Initiative erheblicher Mehrwert geschaffen wird und keine Überschneidungen mit bestehenden Strukturen bewirkt werden;

44.  hält eine umfassende europäische Raumfahrtpolitik für sehr wichtig, mit der wirksam zur Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beigetragen werden soll, indem den einschlägigen Einrichtungen unabhängige Informationen, etwa im Bereich der Lageerfassung in Echtzeit, zur Verfügung gestellt werden;

Stärkung der Bedeutung Europas als globaler Akteur und Förderung der internationalen Zusammenarbeit

45.  fordert die Kommission auf, die Raumfahrtressourcen der EU und die Kapazität der EU-Raumfahrtindustrie in allen relevanten Bereichen ihrer Außenbeziehungen zu fördern;

46.  ist der Ansicht, dass man sich gemeinsam mit internationalen Partnern für die Förderung von Normen für verantwortungsvolles Handeln und Nachhaltigkeit – zumal in Bezug auf die Erforschung des Weltraums – einsetzen muss, damit für Frieden und Sicherheit im Weltraum gesorgt ist, und fordert die Kommission auf, diesbezüglich eng mit dem EAD und den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten;

47.  weist darauf hin, dass die Regelung des Weltraumverkehrs und der Umgang mit Weltraummüll international abgestimmt werden müssen, da zu erwarten ist, dass aufgrund der geplanten Einrichtung sogenannter großer Konstellationen und der möglichen Überlastung erdnaher Umlaufbahnen infolge der stetig sinkenden Kosten für Satellitenstarts der Weltraumverkehr zunimmt und mehr Weltraummüll entsteht;

48.  fordert die Kommission auf, dass sie die gegenwärtigen Ziele der Privatwirtschaft in Bereichen wie der Rohstoffgewinnung im Weltraum überwacht und ihre möglichen Auswirkungen auf den geltenden Rechtsrahmen und insbesondere den Weltraumvertrag prüft; vertritt die Auffassung, dass die Grundprinzipien des Weltraumvertrags beibehalten werden sollten und dass ein Wettlauf um erschöpfliche Ressourcen im Weltraum unbedingt verhindert werden muss; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, auf ein koordiniertes europäisches Vorgehen hinzuwirken, und fordert die Kommission auf, bei der Aushandlung eines Konsenses die Federführung zu übernehmen; würdigt den Weltraum als gemeinsames Erbe der Menschheit;

49.  begrüßt ausdrücklich die Absicht der Kommission, mithilfe der Wirtschaftsdiplomatie neue Geschäftsmöglichkeiten für die europäische Raumfahrtindustrie zu eröffnen; betont, dass europäische Akteure auf Märkten von Drittstaaten von der Kommission und erforderlichenfalls von Stellen der Mitgliedstaaten – entweder unmittelbar oder über die ESA – sowie von Gremien wie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) unterstützt werden sollten; empfiehlt, dass im Vorfeld Pläne für eine derartige koordinierte Unterstützung ausgearbeitet werden;

Wirksame Umsetzung

50.  weist darauf hin, dass das Europäische Parlament an der Entwicklung der EU-Raumfahrtpolitik tatkräftig mitwirken und an allen Debatten von Kommission, Rat, EAD und ESA über Raumfahrtbelange beteiligt sein sollte;

51.  ist der Auffassung, dass für Investitionen in die Raumfahrt demokratische Unterstützung wichtig ist; fordert die Kommission auf, eine gut durchdachte und umfassende Kommunikationsstrategie vorzulegen, mit der über die Vorteile informiert wird, die die Weltraumtechnik für Bürger und Unternehmen hat; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Umsetzung dieser Strategie auf folgende drei Säulen zu gründen, die sich jeweils auf eine wichtige Zielgruppe beziehen, nämlich a) in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass in die Raumfahrt investiert werden muss, b) KMU und Unternehmer über die Chancen zu informieren, die die Raumfahrt-Leitprogramme bieten, c) das Thema Raumfahrt in die Lehrpläne aufzunehmen, um das bestehende Kompetenzdefizit zu bewältigen; fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament so bald wie möglich einen Fahrplan für die Ausarbeitung dieser Kommunikationsstrategie vorzulegen;

52.  fordert die Kommission auf, einen Zeitplan für die Umsetzung der in der Strategie vorgeschlagenen Maßnahmen zu erstellen, regelmäßig Bericht über die Umsetzung zu erstatten, soweit erforderlich Rechtsvorschriften vorzuschlagen und zusätzliche konkrete und greifbare Maßnahmen auszuarbeiten, die für die zügige Verwirklichung der Ziele der Strategie erforderlich sind;

53.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Weltraumorganisation zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (31.5.2017)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zum Thema „Eine Weltraumstrategie für Europa“
(2016/2325(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Geoffrey Van Orden

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass der Weltraum und die weltraumgestützte Technik bei Sicherheits- und Verteidigungsoperationen vor allem in den Bereichen Kommunikation, Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung – wozu auch die Überwachung der Grenzen und des Schiffsverkehrs sowie Interventionen im Katastrophenfall und Rüstungskontrolle zählen – sowie bei gewerblichen Tätigkeiten und im zivilen Bereich an Bedeutung gewinnen, und betont, dass Raumfahrtfähigkeiten bei der Bekämpfung des Terrorismus eine wesentliche Rolle spielen; unterstützt ferner Investitionen, mit denen die Entwicklung neuer Raumfahrtfähigkeiten und neuer Weltraumtechnik beschleunigt wird;

2.  weist darauf hin, dass die weltweite Sicherheit, Infrastruktureinrichtungen und die weltraumgestützte Kommunikationstechnik anfällig gegenüber Störungen und Angriffen vonseiten staatlicher und nichtstaatlicher Akteure, Cyberangriffen und Forschungstätigkeiten im Bereich weltraumgestützte Angriffswaffen sind und dass die Gefahr von Kollisionen mit Weltraummüll und Satelliten besteht; betont, dass es wichtig ist, entscheidende Infrastruktureinrichtungen und Kommunikationsflüsse zu sichern, widerstandsfähige Technologien zu entwickeln und den Weltraumvertrag von 1967 zu überarbeiten, um dem technischen Fortschritt seit den 1960er-Jahren Rechnung zu tragen;

3.  weist warnend auf die Forschungstätigkeiten von Ländern wie Russland, Nordkorea und Iran im Bereich weltraumgestützte Angriffswaffen sowie auf die Gefahren hin, die dadurch in Bezug auf unerlässliche Infrastruktureinrichtungen und Kommunikationsflüsse sowie in Bezug auf die bestehenden und geplanten weltraumgestützten Systeme entstehen könnten;

4.  weist nachdrücklich darauf hin, dass es zur Wahrung und Stärkung der Sicherheit, Verteidigung und Stabilität in Europa wichtig ist, die Ausfuhr sensibler Weltraumtechnik in Länder zu verhindern, die die regionale oder weltweite Sicherheit und Stabilität gefährden; unterstützt Investitionen in und die Entwicklung von Raumfahrtkapazitäten wie den Systemen Vega C und Ariane 6, damit die Länder Europas einen autonomen und verlässlichen Zugang zum Weltraum haben;

5.  fordert, dass die EU ihre Autonomie im Weltraumbereich stärkt; ist diesbezüglich der Ansicht, dass sich die Zusammenarbeit mit Russland – etwa im Zusammenhang mit dem Start der Satelliten für die Programme Galileo und Copernicus – negativ auf die Sicherheit weltraumgestützter Systeme von entscheidender Bedeutung auswirken könnte;

6.  spricht sich für Investitionen in Maßnahmen zum Schutz der Weltraumtechnik, der weltraumgestützten Mittel und der Raumfahrtfähigkeiten aus, und zwar sowohl im Rahmen von mit EU-Mitteln geförderten Programmen als auch im Rahmen der Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (SST);

7.  vertritt die Ansicht, dass bestehende bilaterale Beziehungen zwischen den Ländern Europas und den führenden befreundeten Mächten im Weltraum wie den Vereinigten Staaten, Indien und Japan gegebenenfalls genutzt werden sollten, um die gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungsinteressen zu stärken und die Fähigkeiten auszubauen, die unerlässlich sind, um neue Gefahren im Weltraum zu erkennen, abzuwenden und darauf zu reagieren, und um die dafür erforderlichen Mittel zu konsolidieren, damit die Weltraumpolitik verbessert wird, wodurch der europäische Raumfahrtsektor besser in der Lage wäre, auf im Wandel befindliche Märkte, Akteure und Techniken zu reagieren und die Einhaltung der Verträge und Übereinkommen in Bezug auf Weltraumtätigkeiten zu fördern;

8.  bestärkt die Mitgliedstaaten darin, ihre Bemühungen im Rahmen der Vereinten Nationen zu intensivieren, eine Einigung über den vorgeschlagenen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten zu erzielen, mit dem die internationalen Grundsätze für Vorgaben für verantwortungsvolles, transparentes und friedliches Verhalten gefördert werden sollen und schließlich für mehr Sicherheit und Nachhaltigkeit gesorgt und die Militarisierung des Weltraums verhindert werden soll; betont, dass dazu hervorgehoben werden sollte, dass Weltraumtätigkeiten ein hohes Maß an Achtsamkeit, Sorgfaltspflicht und angemessener Transparenz umfassen sollten, um Vertrauen unter den verschiedenen Akteuren aufzubauen, da es in den vergangenen Jahren zu einer raschen Zunahme der Weltraumtätigkeiten gekommen ist, wobei nun mehr als 70 Länder Satelliten besitzen und neun Länder über die Fähigkeit verfügen, Satelliten in die Umlaufbahn zu bringen;

9.  stellt fest, dass Investitionen in Forschung und Entwicklung im Bereich Raumfahrtfähigkeiten einen sehr hohen wirtschaftlichen Nutzen aufweisen und dass es aufgrund von Systemen mit doppeltem Verwendungszweck bei Weltraumprogrammen Synergieeffekte zwischen dem zivilen und dem verteidigungspolitischen Aspekt gibt; unterstützt, dass Systeme mit doppeltem Verwendungszweck im Einklang mit den Zielen der Mitgliedstaaten der EU für die Sicherheit im Weltraum entwickelt werden, und betont, dass friedliches Verhalten im Weltraum gefördert werden muss; weist außerdem darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten bereits Satellitensysteme mit doppeltem Verwendungszweck einsetzen, die sowohl für den zivilen Einsatz als auch für staatliche bzw. militärische Tätigkeiten geeignet sind, und weist darauf hin, dass Systeme mit doppeltem Verwendungszweck durch Hackerangriffe gefährdet sein können; fordert die Industrie und die Betreiber auf, sehr sichere Systeme bereitzustellen, bei denen eine eindeutige Trennung zwischen der staatlichen und der nichtstaatlichen Nutzung besteht;

10.  stellt fest, dass die Verantwortung für den Ausbau der zivilen und militärischen Raumfahrtfähigkeiten mit Ausnahme des öffentlich regulierten Dienstes (PRS) im Rahmen des Programms Galileo und mit Ausnahme des Programms Copernicus weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt; weist darauf hin, dass die Ziele der Europäischen Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung teilweise durch die Verwaltungsvereinbarung zwischen der zwischenstaatlichen Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Verteidigungsagentur verwirklicht werden.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.5.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

54

6

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Petras Auštrevičius, Mario Borghezio, Victor Boştinaru, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Arnaud Danjean, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Janusz Korwin-Mikke, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Ryszard Antoni Legutko, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu, David McAllister, Tamás Meszerics, Francisco José Millán Mon, Javier Nart, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Alojz Peterle, Tonino Picula, Kati Piri, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Jordi Solé, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, Charles Tannock, Miguel Urbán Crespo, Ivo Vajgl, Geoffrey Van Orden, Anders Primdahl Vistisen, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Laima Liucija Andrikienė, Angel Dzhambazki, Neena Gill, Ana Gomes, Marek Jurek, Antonio López-Istúriz White, David Martin, Norica Nicolai, Soraya Post, Marietje Schaake, Jean-Luc Schaffhauser, Igor Šoltes, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Vladimir Urutchev

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

54

+

ALDE

Petras Auštrevičius, Iveta Grigule, Ilhan Kyuchyuk, Javier Nart, Norica Nicolai, Jozo Radoš, Marietje Schaake, Ivo Vajgl

ECR

Angel Dzhambazki, Anna Elżbieta Fotyga, Marek Jurek, Ryszard Antoni Legutko, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden, Anders Primdahl Vistisen

EFDD

Fabio Massimo Castaldo

PPE

Michèle Alliot-Marie, Laima Liucija Andrikienė, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Eduard Kukan, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Ramona Nicole Mănescu, Alojz Peterle, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Vladimir Urutchev, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica

S&D

Nikos Androulakis, Victor Boştinaru, Andi Cristea, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Neena Gill, Ana Gomes, Andrejs Mamikins, David Martin, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Kati Piri, Soraya Post, Boris Zala

VERTS/ALE

Klaus Buchner, Ulrike Lunacek, Tamás Meszerics, Jordi Solé, Bodil Valero, Igor Šoltes

6

-

ENF

Jean-Luc Schaffhauser

GUE/NGL

Javier Couso Permuy, Sabine Lösing, Miguel Urbán Crespo, Marie-Christine Vergiat

NI

Georgios Epitideios

3

0

EFDD

James Carver

ENF

Mario Borghezio

NI

Janusz Korwin-Mikke

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (9.6.2017)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einer Weltraumstrategie für Europa
(2016/2325(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Evelyne Gebhardt

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Eine Weltraumstrategie für Europa“ darauf hinweist, dass die europäische Weltraumindustrie zunehmend Teil der globalen Wertschöpfungskette geworden ist und innovative Produkte und Dienste, insbesondere Produkte im Bereich des Internets der Dinge, entwickelt, die auch für Unternehmen außerhalb der Raumfahrtbranche von hoher Relevanz sind und für die Verbraucher nutzbar gemacht werden können;

B.  in der Erwägung, dass die Raumfahrtbranche für die europäischen Bürger kein Kostenfaktor, sondern eine Investition ist, und dass eine ambitionierte Weltraumstrategie die Unabhängigkeit und die Stellung Europas in dem strategisch wichtigen Bereich der Raumfahrt sicherstellen und zugleich das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Raumfahrtindustrie – in den Bereichen Herstellung, Raumfahrttätigkeiten und nachgelagerte Dienste – fördern kann;

1.  fordert die Kommission auf, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen in der Raumfahrt mit Modellen zu fördern, die nicht nur auf den Struktur- und Investitionsfonds, sondern auch auf der Privatwirtschaft – in den Bereichen, wo ihre Einbeziehung wichtig ist – beruhen; betont, dass anspruchsvolle Weltraumforschungstätigkeiten durch einen großzügigen und vorausschauenden Ansatz begünstigt werden sollten, der der Tatsache Rechnung trägt, dass es zur Schaffung eines investitionsfreundlichen Umfelds in den nachgelagerten Wirtschaftszweigen grundlegend ist, langfristig für Infrastrukturen und Dienste zu sorgen, und der Möglichkeiten – sowohl finanzieller als auch nicht finanzieller Art – zur Unterstützung von Forschungstätigkeiten in den industrienahen und angewandten Wissenschaften und in der weltraumbezogenen Grundlagenforschung aufzeigt, zumal diese in einem direkten Zusammenhang mit den verwendeten Technologien stehen und die Branche mit hochqualifizierten Arbeitskräften – dem wichtigsten Innovationsfaktor überhaupt – versorgen;

2.  fordert die Kommission auf, die Funktionsweise des Weltraummarktes sowohl im Bereich der Trägersysteme als auch im Bereich der Weltraumressourcen und der Dienste, die auf diese zurückgreifen, zu untersuchen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Rahmen dafür geeignet ist, einen wettbewerbsfähigen Ansatz zu verfolgen, mit dem europäische Anbieter darin bestärkt werden, Zugang zu anderen Märkten zu erlangen;

3.  hebt hervor, dass der Verwendung der Ergebnisse der öffentlichen Forschung im Bereich der Raumfahrttechnologien durch die breite Öffentlichkeit Möglichkeiten innewohnen, wenn es gilt, wettbewerbsfähige und bereichsübergreifende Lösungen für verschiedene der wichtigsten politischen Prioritäten der EU herbeizuführen und so vorgeschlagene politische Lösungen – insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel, die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen, die Migration, Grenzkontrollen, die Anbindung der Menschen in abgelegenen Regionen der Union und die notwendige Gewährleistung von ununterbrochener Konnektivität in den künftigen 5G-Netzen – besser miteinander zu verknüpfen und aufeinander abzustimmen;

4.  fordert die Kommission auf, für ausreichende Finanzierung zu sorgen und umsetzbare Maßnahmen und Ziele für die Vermarktung der Programme EGNOS, Galileo und Copernicus festzulegen und die Entwicklung von Anwendungen zu unterstützen, die das Potenzial der Weltraumdaten und der nachgelagerten Dienste ausschöpfen, damit die Schaffung eines integrierten und einheitlichen Binnenmarktes in diesem Bereich gefördert wird, insbesondere da die Möglichkeiten von raumfahrtbezogenen Lösungen noch nicht vollständig erschlossen worden sind und die Raumfahrtbranche besser mit anderen Maßnahmen und Wirtschaftsbereichen in der EU und in den Mitgliedstaaten verbunden werden muss; hebt vor diesem Hintergrund hervor, dass die Verwendung von Raumfahrttechnologien Möglichkeiten zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung birgt;

5.  fordert die Kommission auf, die Entwicklung alternativer Trägertechnologien und die Berücksichtigung von Grundsätzen der umweltgerechten Gestaltung bei sämtlichen Trägersystemen und Weltraumressourcen zu fördern;

6.  stellt fest, dass alle Weltraumsysteme auf Informationstechnologien beruhen, die zunehmend unberechtigten Software-Zugriffen ausgesetzt sind, was die Zuverlässigkeit von Daten, einschließlich Satellitenbildern, Geopositionierungsinformationen und Satellitenkommunikation, ernsthaft gefährden kann;

7.  fordert die Kommission daher auf, gemeinsam mit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Mitgliedstaaten, die auch Unterzeichnerstaaten des Weltraumübereinkommens von 1967 und des entsprechenden Haftungsübereinkommens sind, die internationalen Grundsätze des verantwortungsvollen Verhaltens im Weltraum zu fördern, die auf der Anerkennung des Grundsatzes beruhen, dass der Weltraum das gemeinsame Erbe der Menschheit ist, und sich im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer multilateraler Gremien dafür einzusetzen, dass das Weltraumübereinkommen und der Mondvertrag weltweit anerkannt werden;

8.  hebt hervor, dass die Regelungslücke in Artikel 2 des Haftungsübereinkommens dringend geschlossen werden und dafür gesorgt werden muss, dass Staaten, die Computerangriffe auf Weltraumsysteme dulden, finanzieren, fördern oder veranlassen, direkt verantwortlich gemacht werden können; betont, dass Staaten, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, als direkt haftbar im Sinne von Artikel VI des Weltraumübereinkommens eingestuft werden sollten;

9.  fordert alle Mitgliedstaaten auf, die umfassende Verwendung leistungsstarker Verschlüsselungsmechanismen für sämtliche Weltraumressourcen und Bodeneinrichtungen sicherzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, um für die Sicherheit der Kommunikation und die Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur zu sorgen;

10.  stellt fest, dass die wirtschaftliche Nutzung von Fernerkundungssatelliten oder Fernerkundungssystemen zur alltäglichen Realität geworden ist und der Gesellschaft erhebliche Vorteile bringt;

11.  betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Vermarktung von Fernerkundungssystemen Vorteile für Verbraucher und Unternehmen in der Europäischen Union, insbesondere für KMU, bringt; hebt ferner hervor, dass angesichts der Notwendigkeit, für einen gut funktionierenden Binnenmarkt zu sorgen und die Sicherheit und die wirtschaftliche Entwicklung der raumfahrtbezogenen Tätigkeiten zu fördern, einheitliche Vorschriften eingeführt werden müssen, damit verhindert wird, dass es zu abweichenden Bestimmungen kommt, die den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt verzerren und ungleiche Sicherheitsbedrohungen verursachen; fordert die Schaffung eines rechtlichen Rahmens mit einheitlichen Vorschriften, der es ermöglicht, dass die durch Fernerkundungssysteme gewonnenen Daten dem Binnenmarkt zur Weiterverwendung in Vorgängen, die einen Mehrwert schaffen und Daten vor unberechtigten Zugriffen schützen, zur Verfügung gestellt werden.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.6.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Dita Charanzová, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Daniel Dalton, Nicola Danti, Evelyne Gebhardt, Sergio Gutiérrez Prieto, Robert Jarosław Iwaszkiewicz, Liisa Jaakonsaari, Antonio López-Istúriz White, Morten Løkkegaard, Jiří Pospíšil, Virginie Rozière, Christel Schaldemose, Olga Sehnalová, Igor Šoltes, Ivan Štefanec, Catherine Stihler, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Mylène Troszczynski, Anneleen Van Bossuyt

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Lucy Anderson, Pascal Arimont, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Kaja Kallas, Julia Reda, Marc Tarabella, Lambert van Nistelrooij, Sabine Verheyen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Georges Bach, Peter Jahr, Markus Pieper

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

29

+

ALDE

ECR

ENF

PPE

 

S&D

 

VERTS/ALE

Dita Charanzová, Kaja Kallas, Morten Løkkegaard

Daniel Dalton, Anneleen Van Bossuyt

Mylène Troszczynski

Pascal Arimont, Georges Bach, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Peter Jahr, Antonio López-Istúriz White, Jiří Pospíšil, Ivan Štefanec, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Lambert van Nistelrooij

Lucy Anderson, Nicola Danti, Evelyne Gebhardt, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Sergio Gutiérrez Prieto, Liisa Jaakonsaari, Virginie Rozière, Christel Schaldemose, Olga Sehnalová, Catherine Stihler, Marc Tarabella

Julia Reda, Igor Šoltes

2

-

PPE

Markus Pieper, Sabine Verheyen

1

0

EFDD

Robert Jarosław Iwaszkiewicz

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (2.6.2017)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einer Weltraumstrategie für Europa
(2016/2325(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Gesine Meissner

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  nimmt die Rolle von Weltraumtechnologie zur Kenntnis, wenn es darum geht, Land-, See‑, Luft- und Raumverkehr intelligenter, sicherer, nachhaltiger und integrierter zu gestalten; begrüßt die Mitteilung der Kommission und ist der Ansicht, dass sie dazu beitragen kann, dass die neuen Anforderungen im Verkehrssektor mit Blick auf eine sichere und nahtlose Anbindung, eine robustere Positionierung, Intermodalität und Interoperabilität erfüllt werden;

2.  weist darauf hin, dass der Weltraum und der Zugang zu diesem in erster Linie von den Transportmitteln (Satelliten, Trägerraketen, Raketen) abhängen; stellt fest, dass hieraus folgt, dass Weltraumtechnologien und -dienste (Satellitendaten, Geolokalisierung) für zahlreiche Branchen wie Verkehr, Telekommunikation, Landwirtschaft und Verteidigung von strategischem Interesse sind;

3.  betont, dass der Verkehrssektor ein hohes Potenzial für aufstrebende, innovative Geschäftsmöglichkeiten im nachgelagerten Sektor unter anderem in Bezug auf Sicherheit, Umwelteffizienz, Datenstreaming, Navigation, Such- und Rettungsdienste sowie Verkehrsüberwachung und ‑management aufweist; unterstreicht, dass Unternehmen auf den Zugang zu Daten und die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Wissenschaftlern und dem öffentlichen und privaten Sektor angewiesen sind;

4.  weist darauf hin, dass der Ausbildung und der Heranbildung beruflicher Kompetenzen große Bedeutung zukommt, damit die Weltraumbranche in der EU wirklich unabhängig und autonom werden kann; fordert die Kommission auf, über Horizont 2020 und künftige Forschungs- und Entwicklungsprogramme dauerhaft Maßnahmen zu unterstützen, mit denen Bildung, Ausbildung und die Verbreitung der Erkenntnisse der Weltraumforschung gefördert werden;

5.  betont, dass das grundlegende und wichtigste Instrument für den Ausbau der Kapazitäten der europäischen Raumfahrtindustrie die Teilnahme an den optionalen Programmen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) ist, in deren Rahmen sich europäische Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungsinstitute an der Entwicklung von Spitzentechnologien für Weltraummissionen und entsprechende Systeme beteiligen können; unterstreicht, dass die Beteiligung an diesen Programmen den Weg für unternehmerisches Handeln in diesem Bereich ebnet und den Zugang zu hochtechnologischen und wissenschaftlich anspruchsvollen Vorhaben ermöglicht, was auch positive Auswirkungen im Verkehrssektor haben kann;

6.  weist auf das Potenzial des EU-Weltraumprogramms Galileo und der Europäischen Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS) sowie auf die Notwendigkeit hin, die Nutzung von Galileo-/EGNOS-Daten zu fördern und durch die Prüfung und gegebenenfalls Neufassung bestehender Rechtsvorschriften sowie eine systematische Prüfung der Kompatibilität mit Weltraumprogrammen Marktchancen zu schaffen;

7.  fordert die Kommission auf, die EU-weite Entwicklung von neuen Unternehmensmodellen in der Weltraumbranche und von Technologien, die einen Durchbruch in der Branche und eine Kostensenkung bewirken, zu unterstützen und ihr Augenmerk dabei unter anderem auf europäische Technologien zu richten, die es ermöglichen, kleine Satelliten beispielsweise mittels wiederverwendbarer Ballons oder Trägersysteme ins All zu befördern;

8.  stellt fest, dass der EU-Verkehrssektor insbesondere im Verkehrsmanagement, bei Peilsystemen und bei der satellitengestützten Beobachtung auf Weltraumtechnologie und ihre Fähigkeit, eine Position jederzeit präzise zu bestimmen, angewiesen ist; hebt die Vorteile einer genaueren und treffsichereren Satellitenverfolgung und ‑positionierung durch die Nutzung von Technologien wie zum Beispiel des Gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) in der Luftfahrt und des globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) in der Seefahrt hervor;

9.  betont die große Bedeutung der öffentlich regulierten Dienste (PRS) des Programms Galileo, um die Regierungsbehörden der Mitgliedstaaten insbesondere im Falle einer Krise mit Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit und Noteinsätze zu unterstützen;

10.  betont den Erfolg von Programmen wie eCall und des digitalen Fahrtenschreibers im Zusammenhang mit Vorschriften, die die Einführung von auf GNSS basierenden Positionsbestimmungsdiensten zwingend vorschreiben, und ist der Ansicht, dass die Weltraumstrategie die Straßenverkehrssicherheit verbessern wird; stellt fest, dass Satellitendaten potenziell große Bedeutung für das autonome Fahren zukommt;

11.  unterstützt die Initiative für staatliche Satellitenkommunikation (Govsatcom) der Kommission, damit verlässliche, sichere und kostengünstige Satellitenkommunikationsdienste für die Organe und Infrastruktureinrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten sichergestellt werden können; betont ihre große Bedeutung für den Verkehr und insbesondere den Seeverkehr in der Arktis, das Flugverkehrsmanagement und die Kontrolle und Steuerung unbemannter Fluggeräte;

12.  ist der Ansicht, dass die Strategie zu einem unabhängigen und sicheren Zugang zu Weltraumdiensten und ‑daten und zur technologischen Unabhängigkeit von Drittstaaten führen sollte; weist jedoch darauf hin, dass internationale Partnerschaften ein wichtiger Faktor für den Erfolg der europäischen Industrie sind und dass die Zusammenarbeit mit anderen globalen strategischen Partnern einen Beitrag dazu leisten kann, dass Doppelarbeit und/oder Überschneidungen in Forschung und Entwicklung verhindert und Investitionen effizienter gemacht werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, Programme der internationalen Zusammenarbeit auch mit anderen Stellen und Einrichtungen in Drittstaaten weiterzuführen, sodass die in Europa entwickelte Weltraumtechnologie und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt durch die Konzipierung und Umsetzung einer wahren wirtschaftsdiplomatischen Strategie für die Branche gefördert werden;

13.  fordert die Kommission auf, die Weltraumstrategie rasch umzusetzen, damit der Verkehrssektor sogleich Nutzen aus den Verbesserungen bei der Überwachung des Seeverkehrs, der Multimodalität, den Reisemodalitäten für die Passagiere, der Paketzustellung, der Navigation ziviler Drohnen und dem autonomen Fahren ziehen kann und damit die Sicherheit unter angemessener Berücksichtigung der Privatsphäre und des Datenschutzes verbessert wird; ist der Ansicht, dass Galileo und EGNOS wesentlich zur ordnungsgemäßen Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Verkehrssektor beitragen können; ist der Überzeugung, dass Satellitennavigationssysteme noch stärker in andere digitale Dienste wie zum Beispiel intelligente Verkehrssysteme (IVS), das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS), die Binnenschifffahrtsinformationsdienste, SafeSeaNet und konventionelle Navigationssysteme integriert werden sollten;

14.  fordert die Kommission auf, die Weltraumindustrie der EU bei der Vorbereitung auf die vollständige Umsetzung von Galileo zu unterstützen, und begrüßt die Absicht der Kommission, konkrete Maßnahmen – auch regulatorischer Art – zu ergreifen, damit Galileo vom Markt angenommen wird, indem sie Anreize für die Entwicklung uneingeschränkt kompatibler und interoperabler europäischer Vorrichtungen wie zum Beispiel von Chipsätzen und Empfängern setzt, und betont, dass diese Maßnahmen alle Verkehrsträger (Luft, Straße, Schiene, See- und Binnenschifffahrt) abdecken sollten;

15.  ist der Ansicht, dass es einer Reglementierung bedarf, damit für die Kompatibilität der Empfänger bestimmter Verkehrsinfrastrukturen mit Galileo gesorgt ist, was insbesondere in strategischen Zukunftsbereichen wie zum Beispiel bei autonomen und verbundenen Fahrzeugen und unbemannten Luftfahrzeugen erforderlich ist, um die Anwendung europäischer Weltraumlösungen im Verkehrssektor zu fördern;

16.  ist der Ansicht, dass die Sicherheit der Galileo-Infrastruktur für künftige Generationen von Satellitensystemen weiterentwickelt werden sollte;

17.  betont, dass die von EGNOS bereitgestellte Genauigkeit und Integrität für die Navigation in der Luft, auf See, auf der Schiene und auf der Straße entscheidend ist; bekräftigt, dass EGNOS vorrangig auf Südost- und Osteuropa ausgeweitet werden sollte, sodass die ganze EU abgedeckt ist, und dass das System anschließend auch auf Afrika und den Nahen Osten ausgedehnt werden sollte;

18.  weist erneut darauf hin, dass sich mit EGNOS beim Einsatz sicherheitsrelevanter Anwendungen wie zum Beispiel bei Flugzeuglandungen, bei der Verfolgung von Flugbewegungen und bei der Verringerung der Zahl der Flugausfälle und des Fluglärms finanzielle Vorteile sowie mehr Genauigkeit, Resilienz und Sicherheit erzielen ließen; fordert die Kommission deshalb auf, dafür zu sorgen, dass EGNOS an allen europäischen Flughäfen eingerichtet wird;

19.  betont die große Bedeutung des Copernicus-Programms für die Verkehrs- und Passagiersicherheit und insbesondere im Bereich der Schiffswegeführung, des Ausbaus städtischer Verkehrsnetze und der Überwachung der Luftverschmutzung; teilt die Ansicht der Kommission, dass die Nutzung von Copernicus-Daten weiter erleichtert und gefördert werden muss, und fordert die Kommission auf, ihre Infrastruktur weiter auszubauen;

20.  ist der Ansicht, dass die Möglichkeiten der doppelten Verwendung von Galileo und Copernicus und eine bessere Genauigkeit und Verschlüsselung weiterentwickelt werden sollten;

21.  weist erneut darauf hin, dass der Übergang der Luftverkehrskontrolle von der derzeitigen radargestützten zur satellitengestützten Überwachung unbedingt beschleunigt werden muss, da Echtzeit-Überwachung nur für 30 % unseres Planeten sichergestellt werden kann, und ist der Ansicht, dass die GNSS-Technologie bei diesem Übergang eine Schlüsselrolle spielen könnte;

22.  betont außerdem die große Bedeutung einer weltraumgestützten automatischen bordabhängigen Flugüberwachung (ADS-B) in Flugzeugen und unterstreicht, dass den Betreibern vorgeschrieben werden muss, ihre Flugzeuge mit ADS-B auszustatten, damit die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Echtzeit-Verfolgung von Flugzeugen sichergestellt und Kraftstoffeinsparungen erzielt werden können;

23.  hält es für geboten, die europäische Weltrauminfrastruktur zu schützen, und spricht sich deshalb dafür aus, dass uneingeschränkt einsatzfähige Systeme zur Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (SST) eingerichtet werden; betont, dass angemessene Untersuchungen durchgeführt und Vermeidungsstrategien ergriffen werden müssen, damit die Weltraumverschmutzung im Allgemeinen und insbesondere der Weltraummüll reduziert werden; betont in diesem Zusammenhang die große Bedeutung des Pilotprojekts für weniger Müll im Weltraum durch Rückholung und des Einsatzes innovativer Materialien für Raumfahrtgeräte, sodass der Zuwachs an Weltraummüll begrenzt wird und im Wege von Innovation nachhaltige langfristige Ersatzlösungen für Weltraumwerkstoffe ermittelt werden können; bekräftigt, dass dieses Pilotprojekt auf die Erprobung der Durchführbarkeit und der Wirksamkeit einer künftigen gemeinsamen Technologieinitiative (JTI) für den Weltraumsektor abzielt, mit der Investitionen mobilisiert werden sollen;

24.  stellt fest, dass über die nächsten drei bis vier Jahre hinaus keine Klarheit bezüglich der Fortsetzung des Raumfahrzeugträgerprogramms in Europa (Ariane 6 und Vega C) und bezüglich der finanziellen Lage dieses Programms besteht; ist besorgt darüber, dass es kein auf mittlere bis lange Sicht angelegtes Raumfahrzeugträgerprogramm gibt; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ein Arbeitsprogramm für Raumfahrzeugträger in Europa für die nächsten 20 Jahre vorzuschlagen;

25.  betont, dass die europäische Raumfahrtindustrie mit einem unlauteren und immer rücksichtsloseren internationalen Wettbewerb konfrontiert ist, bei dem die institutionellen Märkte von Drittländern den europäischen Akteuren verschlossen und diese somit benachteiligt sind;

26.  ist der Ansicht, dass die EU angesichts dieser erwiesenen Tatsache, dass die Öffnung der institutionellen Märkte im strategisch höchst wichtigen Sektor der Satellitenträger nicht auf Gegenseitigkeit beruht, ebenfalls – gemeinsam mit ihren Partnern – auf ihren institutionellen Märkten für Satellitenstarts bei europäischen Programmen europäische Raumfahrzeugträger bevorzugen muss;

27.  unterstützt den Vorschlag der Kommission, die Nachfrage europäischer institutioneller Kunden zu bündeln, um für einen unabhängigen, kostenwirksamen und zuverlässigen Zugang zum Weltraum zu sorgen; legt der Kommission dringend nahe, sich als vorrangiger institutioneller Kunde der europäischen Raumfahrzeugträgerindustrie zu etablieren und die Möglichkeiten zu prüfen, wie die europäische Raumfahrzeugträger-Infrastruktur unterstützt werden kann, sodass der EU-Weltraumsektor im Wettbewerb mit anderen globalen Akteuren mithalten kann;

28.  fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen Galileo und Copernicus und gegebenenfalls anderen Weltraumaktivitäten zu berücksichtigen, damit diese Programme kostenwirksam umgesetzt werden können, indem beispielsweise die derzeitigen Kapazitäten der Agentur für das Europäische GNSS (GSA) herangezogen werden, und damit der Nutzen für die europäische Wirtschaft auf ein Höchstmaß gesteigert werden kann; ersucht die Kommission, im Wege der intelligenten Finanzierung (beispielsweise unter Rückgriff auf den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, EFSI) Anreize für Investitionen in Weltraumaktivitäten im Verkehrssektor zu setzen und dafür Sorge zu tragen, dass diese im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) angemessen finanziell unterstützt werden; fordert die Kommission auf, die Finanzierung für den Ausbau der Infrastruktur von Galileo, EGNOS und Copernicus und für die Unterstützung der vor- und nachgelagerten GNSS-Anwendungen und Erdbeobachtungsaktivitäten innerhalb der Haushalte des neunten Forschungsprogramms (einschließlich der gemeinsamen Technologieinitiative Weltraum) und der Programme für das Europäische GNSS im nächsten MFR 2014–2020 zu sichern;

29.  fordert die Kommission auf, eine stärkere Beteiligung von KMU und Start-ups an Weltraumaktivitäten und weltraumbezogener Forschung anzuregen und zu unterstützen; hält die Kommission dazu an, Interessenträger im Verkehrssektor in den Dialog mit der Weltraumbranche einzubeziehen, um die Verbreitung von europäischer Weltraumtechnologie auf dem Verkehrsmarkt zu erleichtern und für Transparenz zu sorgen; fordert die Kommission auf, europäischen Interessenträgern im Bereich Verkehr die wissenschaftliche Weltraumforschung und verkehrsbezogene Daten zugänglich zu machen, um die umfassendere Nutzung neuer, innovativer Technologien zu fördern und so die Wettbewerbsfähigkeit von Verkehrsdienstleistungen auf dem europäischen und globalen Markt zu steigern;

30.  ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, ihr Augenmerk auf den zunehmenden Ausbau des Weltraumtourismus zu richten.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.5.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Inés Ayala Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune, Michael Cramer, Andor Deli, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Bruno Gollnisch, Tania González Peñas, Dieter-Lebrecht Koch, Merja Kyllönen, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Marian-Jean Marinescu, Georg Mayer, Gesine Meissner, Jens Nilsson, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, David-Maria Sassoli, Claudia Schmidt, Jill Seymour, Claudia Țapardel, Keith Taylor, Pavel Telička, Wim van de Camp, Janusz Zemke, Kosma Złotowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jakop Dalunde, Kateřina Konečná, Peter Kouroumbashev, Patricija Šulin, Evžen Tošenovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Barbara Kudrycka, Maria Noichl, Flavio Zanonato

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

40

+

ALDE

Izaskun Bilbao Barandica, Gesine Meissner, Dominique Riquet, Pavel Telička

ECR

Jacqueline Foster, Evžen Tošenovský, Kosma Złotowski

EFDD

Daniela Aiuto

ENF

Georg Mayer

GUE/NGL

Tania González Peñas, Kateřina Konečná, Merja Kyllönen

PPE

Georges Bach, Deirdre Clune, Andor Deli, Dieter-Lebrecht Koch, Barbara Kudrycka, Marian-Jean Marinescu, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Massimiliano Salini, Claudia Schmidt, Wim van de Camp, Patricija Šulin

S&D

Lucy Anderson, Inés Ayala Sender, Ismail Ertug, Peter Kouroumbashev, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Jens Nilsson, Maria Noichl, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, David-Maria Sassoli, Flavio Zanonato, Janusz Zemke, Claudia Țapardel

Verts/ALE

Michael Cramer, Jakop Dalunde, Keith Taylor

1

-

EFDD

Jill Seymour

1

0

NI

Bruno Gollnisch

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

1

STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses (27.4.2017)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zum Thema „Eine Weltraumstrategie für Europa“
(2016/2325(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Ricardo Serrão Santos

VORSCHLÄGE

Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass 1998 mit dem Baveno-Manifest die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung der Union geschaffen wurde, um festzulegen, welche Rolle Europa im Bereich der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung spielen soll; in der Erwägung, dass diese Initiative seit 2012 die Bezeichnung Copernicus trägt;

B.  in der Erwägung, dass aufgrund politischer Entscheidungen des Europäischen Parlaments und des Rates im Jahr 2007 Haushaltsmittel für die europäischen Satellitennavigationsprogramme EGNOS (Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems) und Galileo bereitgestellt wurden und die Leitungsstruktur der Programme vereinbart wurde;

C.  in der Erwägung, dass das Satellitennavigationssystem Galileo Teil des satellitengestützten Such- und Rettungssystems COSPAS-SARSAT (Weltraumsystem für die Suche nach havarierten Schiffen und Flugzeugen und Satellitenortungssystem für den Such- und Rettungsdienst) sein wird;

D.  in der Erwägung, dass die Fischerei eine mit hohen Risiken behaftete Tätigkeit ist, bei der es jederzeit zu Unfällen kommen kann, und dass die Fischer zumeist so rasch wie möglich medizinische Versorgung erhalten müssen, um zu überleben;

E.  in der Erwägung, dass für eine bessere Analyse der Fischbestände und der Meeresumwelt mehr Daten und eine raschere Datenübermittlung erforderlich sind;

1.  begrüßt die Weltraumstrategie für Europa, die von großer Bedeutung für marine und maritime Angelegenheiten und die Fischereitätigkeit ist und großes Potenzial für die Weiterentwicklung der Tätigkeiten des Menschen auf See und den Schutz der Meeresumwelt birgt;

2.  stellt fest, dass die Weltraumstrategie für Europa für koordinierte Maßnahmen der Verwaltungsgremien und weiterer Interessenträger wichtig ist;

3.  macht darauf aufmerksam, dass die Beziehung zwischen Luft und Meer keine Erwähnung findet, was durch das Fehlen der Begriffe „Weltmeer“ und „Meeres-“ deutlich wird;

4.  stellt fest, dass Weltraumtechnologien und -daten sowie weltraumgestützte Dienstleistungen „bereits einen Beitrag für zahlreiche öffentliche Maßnahmen und Wirtschaftssektoren“ leisten, zu denen die Überwachung der Fangtätigkeit, die Vorhersage und Verfolgung von Schifffahrtsrouten, die Erkennung und Beobachtung von Ölverschmutzungen und weiteren Verschmutzungen, Such- und Rettungseinsätze auf See und die Aufdeckung von illegaler Fischerei und Piraterie gehören;

5.  stellt fest, dass öffentliche Stellen – insbesondere bei der Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU-Fischerei) – rascher reagieren und durch zielgerichtetere Maßnahmen beträchtliche Einsparungen erzielen können, wenn sie dauerhaftere und reaktionsfähigere weltraumgestützte Kapazitäten zur Überwachung der Weltmeere nutzen können;

6.  betont, dass für die wirkungsvollere Überwachung und Bekämpfung der IUU-Fischerei die neuesten Technologien genutzt werden müssen und die Entwicklung neuer Systeme gefördert werden muss;

7.  betont, dass Galileo und EGNOS für die maritime Sicherheit und die Seeschifffahrt wichtig sind, da sie andere internationale Systeme stärken und verbessern und zur technologischen Unabhängigkeit Europas beitragen;

8.  weist die Kommission erneut darauf hin, dass die Abstimmung zwischen Galileo und EGNOS und den damit verbundenen Copernicus-Diensten – auch um eine höhere Sicherheit zu erreichen – verbessert werden muss;

9.  stellt fest, dass sichere Satellitenkommunikationssysteme entwickelt werden müssen, um bestehenden und künftigen Bedürfnissen der europäischen Seeschifffahrt Rechnung zu tragen, zu denen auch eine auf ferngesteuerte Luftfahrzeuge, die in starkem Maße von Satellitenkommunikation abhängen, gestützte Meeresüberwachung gehört;

10.  begrüßt die Initiative der Kommission für staatliche Satellitenkommunikation (GOVSATCOM);

11.  betont, dass Copernicus wichtig ist, um das Klima und die Meteorologie, natürliche biologische Prozesse in den Weltmeeren und aggressive Eingriffe des Menschen, die zentrale Themen für die Fischerei sind, voll und ganz zu verstehen;

12.  begrüßt die unlängst erfolgte Veröffentlichung des Berichts des Copernicus-Meeresdienstes über den Zustand der Weltmeere – ein gemeinsames Unterfangen von 80 europäischen wissenschaftlichen Sachverständigen von über 25 Einrichtungen – als einen Schritt hin zu einer jährlichen Berichterstattung über den Zustand und die Gesundheit der Weltmeere und europäischen Meere;

13.  betont, dass Bildmaterial, unter anderem Grafiken der Meeresoberflächentemperatur für die Fischerei und Daten über die Meeresumwelt, unterschiedlichen Branchen und staatlichen Stellen, internationalen Organisationen, örtlichen Planern und privaten Nutzern leicht zugänglich gemacht werden muss; betont, dass der von Mercator Océan bereitgestellte Copernicus-Dienst zur Überwachung der Meeresumwelt und die vom Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage bereitgestellten Copernicus-Dienste zur Überwachung der Atmosphäre und zur Überwachung des Klimawandels in den einschlägigen europäischen Sprachen verfügbar sein und spezifische Instrumente für europäische Fischer umfassen sollten;

14.  betont, dass Aus- und Weiterbildungsinstrumente, mit denen die Vorteile der weltraumgestützten Dienste voll ausgeschöpft werden können, erheblich ausgebaut werden müssen;

15.  ist der Ansicht, dass die Fischbestände dank der Entwicklung der Weltraumtechnologien zukünftig besser untersucht und bewertet werden können;

16.  ist der Ansicht, dass die Weltraumstrategie für Europa mit Blick auf den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresumwelt ambitionierter sein sollte;

17.  stellt fest, dass die Netze Copernicus Relays und Copernicus Academy wichtig sind, um die Einbeziehung der Interessenträger zu stärken, die Dimension der regionalen Nutzer einzubringen und den Wirkungsradius der Bemühungen um die Verbreitung des Einsatzes von Copernicus-Daten und -Diensten zu vergrößern;

18.  stellt fest, dass eine schnellere und exaktere Bereitstellung von Daten die Produktivität von Fischwirten dank der Überwachung schädlicher Algenblüten steigern wird;

19.  stellt fest, dass dafür gesorgt werden muss, dass bei künftigen wissenschaftlichen Tätigkeiten Fähigkeiten im Bereich der Weltraumtechnologie besser in andere Politikbereiche eingebunden werden, in deren Rahmen weltweite und gesellschaftliche Herausforderungen in Angriff genommen werden;

20.  stimmt zu, dass das Potenzial von Galileo, EGNOS und Copernicus noch nicht voll ausgeschöpft wurde, und stellt fest, dass eine Zusammenarbeit des öffentlichen und des privaten Sektors bei der Weltraumstrategie gewinnbringend wäre;

21.  betont, dass für die Weltraumtechnologie und ihre In-Situ-Komponenten beträchtliche Finanzmittel erforderlich sind und es von entscheidender Bedeutung ist, dass dieser Branche im Haushaltsplan der EU auch künftig die erforderlichen Mittel zugewiesen werden;

22.  betont, dass in der europäischen Weltraumindustrie mehr als 200 000 Fachkräfte beschäftigt sind und durch diese Branche eine Wertschöpfung von mindestens 46 Mrd. EUR ermöglicht und zu sozioökonomischer Innovation und Forschung in der Fischerei und der blauen Wirtschaft beigetragen wird;

23.  regt an, Satellitendaten zentral zu beschaffen und im Hinblick darauf einen Mechanismus einzurichten, der als Beschaffungszentrale dient, um den Austausch von Daten zu fördern und Skaleneffekte zu schaffen; erachtet die Datenbeschaffung durch die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zugunsten der unterschiedlichen Agenturen der Union, zu denen auch die Europäische Fischereiaufsichtsagentur gehört, als vorbildliche Praxis;

24.  nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, den Einsatz von Weltraumlösungen zu fördern, insbesondere durch technische Unterstützung bei der Nutzung von innovativer und grenzüberschreitender Beschaffung für Weltraumlösungen;

25.  betont, dass es wichtig ist, die Such- und Rettungskapazitäten konstant auszubauen, und regt daher die weitere Integration der Galileo-Satelliten in derartige Systeme an;

26.  ist der Ansicht, dass die Stärkung der bestehenden und künftigen Kapazitäten in einem echten europäischen weltraumgestützten Meeresüberwachungssystem – das zahlreichen institutionellen Nutzern zum Vorteil gereichen wird und dessen Dienste für den Export kommerziell verwertet werden könnten – ein Lehrbuchbeispiel für die innovativen Ambitionen der Kommission in der Weltraumbranche sein könnte;

27.  unterstützt die Entwicklung zuverlässiger Hochgeschwindigkeitsverbindungen über Satellit für medizinische Geräte auf Schiffen und von Such- und Rettungsmannschaften, die in der Lage sein sollten, mit Krankenhäusern zu kommunizieren und medizinische Daten an sie zu senden und von ihnen zu empfangen, um schnellstmöglich Entscheidungen über die beste Vorgehensweise zu treffen;

28.  weist darauf hin, dass die Gebiete in äußerster Randlage und die überseeischen Länder und Gebiete für Europa eine außerordentliche Dimension und geografische Möglichkeiten bieten, da sie es ermöglichen, auf der ganzen Welt Startplätze, Überwachungseinrichtungen und Systeme des „Ground Truthing“ (Erhebung von Daten im Gelände für den Abgleich von Fernerkundungsdaten mit Geländebefunden) aufzubauen; bedauert, dass die Gebiete in äußerster Randlage und die überseeischen Länder und Gebiete in der Strategie keine Erwähnung finden;

29.  betont, dass Prioritäten im Bereich der öffentlichen Nutzung des Weltraums, zu der auch die Beobachtung gehört, auf den Rechtsetzungsbedarf europäischer Initiativen wie der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie abgestimmt sein sollten;

30.  stellt fest, dass Weltrauminfrastrukturen und damit verbundene Dienste wirksam zu den Zielen der internationalen Meerespolitik beitragen können, beispielsweise zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris und zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Weltmeere, Küstengebiete und Ökosysteme, zur Bekämpfung der Vermüllung der Meere oder zur Förderung der maritimen Raumordnung auf globaler Ebene;

31.  weist darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass „die Bedürfnisse der verschiedenen EU-Agenturen“, zum Beispiel der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, erfüllt werden, und betont, dass diese Institutionen auch dazu beitragen werden, dass die Ziele der Weltraumstrategie für Europa verwirklicht werden; betont, dass die Agenturen der Union, insbesondere die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, die Europäische Fischereiaufsichtsagentur und die Europäische Grenz- und Küstenwache, zusammenarbeiten und Satelliteninformationen austauschen müssen;

32.  fordert die Europäische Fischereiaufsichtsagentur auf, ihre neuen erweiterten Befugnisse voll auszuschöpfen und Überwachungs- und Kommunikationsdienste anzubieten, die modernste Technologien, insbesondere weltraumgestützte Infrastrukturen, nutzen, um Schiffe mit Migranten aufzuspüren und Katastrophen auf See zu verhindern;

33.  betont, dass satellitengestützte Anwendungen die Fischereiüberwachung verbessern und den Schutz der Meeresumwelt unterstützen können;

34.  weist darauf hin, dass ein bedeutender Vorteil für die Privatwirtschaft bei der Weltraumerforschung in Patenten und eigentumsbezogenen Informationen besteht, was bei der Weiterentwicklung der Weltraumstrategie für Europa herausgestellt werden sollte;

35.  weist darauf hin, dass die technologische und industrielle Entwicklung wichtige Vorteile für die Weltraumstrategie für Europa sind, und vertritt die Auffassung, dass sie in der Strategie nicht ausreichend behandelt werden;

36.  betont, dass zu den Zielen des anstehenden neunten Rahmenprogramms (RP9) für den Zeitraum nach 2021 sowohl die Einbindung der EU-Weltraumstrategie, der Fischerei und des blauen Wachstums als auch die Einbeziehung spezialisierter wissenschaftlicher Einrichtungen in diesen Bereichen gehören müssen;

37.  macht darauf aufmerksam, dass sich die Entwicklung neuer Technologien, die sich auf erweiterte Intelligenz, Cognitive Computing und neuronale Systeme stützen, rasch vollzieht und dass sie in der Weltraumstrategie für Europa keine Erwähnung finden;

38.  ist der Ansicht, dass die Weltraumstrategie für Europa nur auf die nähere Zukunft ausgerichtet ist und es in ihr an Zielen fehlt, was mögliche neue, visionäre und aktivierende Vorhaben, auch zum Nutzen der intelligenten Steuerung der Fangtätigkeiten, betrifft;

39.  ist der Ansicht, dass Europa im Bereich der „blauen“ Weltraumtechnologie weltweit führend werden muss, indem Folgendes weiter ausgebaut, eingesetzt und verbessert wird:

–  das Programm Copernicus, das bei der Rettung von Menschenleben auf See und bei Überschwemmungen wichtig ist,

–  Galileo, das weltweite Satellitennavigationssystem Europas,

–  EGNOS, ein europäisches DGPS (Differential Global Positioning System), das Nutzern auf See bereits Navigationsdienste im Bereich der Sicherheit von Menschenleben anbietet,

–  mittels Satellitendaten gesteuerte „blaue“ Drohnen, die für Rettungen auf See, an der Küste und auf den Binnengewässern der Union eingesetzt werden können, wie vom Gewinner des Satnav-Preises 2015.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.4.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

1

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Alain Cadec, Richard Corbett, Linnéa Engström, Sylvie Goddyn, Carlos Iturgaiz, António Marinho e Pinto, Gabriel Mato, Norica Nicolai, Ulrike Rodust, Remo Sernagiotto, Ricardo Serrão Santos, Isabelle Thomas, Ruža Tomašić, Peter van Dalen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jens Gieseke, Verónica Lope Fontagné

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

John Stuart Agnew

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

16

+

ALDE

António Marinho e Pinto

ENF

Sylvie Goddyn

PPE

Alain Cadec, Jens Gieseke, Carlos Iturgaiz, Werner Kuhn, Verónica Lope Fontagné, Gabriel Mato, Jarosław Wałęsa

S&D

Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Richard Corbett, Ulrike Rodust, Ricardo Serrão Santos

VERTS/ALE

Marco Affronte, Linnéa Engström

1

-

EFDD

John Stuart Agnew

3

0

ECR

Remo Sernagiotto, Ruža Tomašić, Peter van Dalen

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.6.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

54

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pilar Ayuso, Bendt Bendtsen, Xabier Benito Ziluaga, José Blanco López, David Borrelli, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Angelo Ciocca, Edward Czesak, Jakop Dalunde, Christian Ehler, Fredrick Federley, Francesc Gambús, Adam Gierek, Theresa Griffin, Françoise Grossetête, András Gyürk, Rebecca Harms, Hans-Olaf Henkel, Eva Kaili, Kaja Kallas, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Jaromír Kohlíček, Peter Kouroumbashev, Zdzisław Krasnodębski, Constanze Krehl, Miapetra Kumpula-Natri, Werner Langen, Janusz Lewandowski, Paloma López Bermejo, Olle Ludvigsson, Florent Marcellesi, Edouard Martin, Angelika Mlinar, Csaba Molnár, Dan Nica, Angelika Niebler, Aldo Patriciello, Morten Helveg Petersen, Miroslav Poche, Michel Reimon, Herbert Reul, Paul Rübig, Anne Sander, Algirdas Saudargas, Davor Škrlec, Dario Tamburrano, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Henna Virkkunen, Lieve Wierinck, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

54

+

ALDE Group

Fredrick Federley, Kaja Kallas, Angelika Mlinar, Morten Helveg Petersen, Lieve Wierinck

ECR

Edward Czesak, Hans-Olaf Henkel, Zdzisław Krasnodębski, Evžen Tošenovský

EFDD Group

David Borrelli, Dario Tamburrano

ENF Group

Angelo Ciocca

GUE/NGL Group

Jaromír Kohlíček

PPE Group

Pilar Ayuso, Bendt Bendtsen, Jerzy Buzek, Cristian-Silviu Buşoi, Christian Ehler, Francesc Gambús, Françoise Grossetête, András Gyürk, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Werner Langen, Janusz Lewandowski, Angelika Niebler, Aldo Patriciello, Herbert Reul, Paul Rübig, Anne Sander, Algirdas Saudargas, Vladimir Urutchev, Henna Virkkunen

S&D Group

José Blanco López, Adam Gierek, Theresa Griffin, Eva Kaili, Peter Kouroumbashev, Constanze Krehl, Miapetra Kumpula-Natri, Olle Ludvigsson, Edouard Martin, Csaba Molnár, Dan Nica, Miroslav Poche, Patrizia Toia, Kathleen Van Brempt, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho

Verts/ALE Group

Jakop Dalunde, Rebecca Harms, Florent Marcellesi, Michel Reimon, Davor Škrlec

1

GUE/NGL Group

Paloma López Bermejo

1

0

GUE/NGL Group

Xabier Benito Ziluaga

Erläuterungen:

+  :  dafür

–  :  dagegen

0  :  Enthaltungen