BERICHT über die Umsetzung der makroregionalen Strategien der EU

1.12.2017 - (2017/2040(INI))

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Andrea Cozzolino

Verfahren : 2017/2040(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0389/2017
Eingereichte Texte :
A8-0389/2017
Angenommene Texte :

BEGRÜNDUNG – ZUSAMMENFASSUNG DER FAKTEN UND ERKENNTNISSE

Allgemeiner Kontext

Makroregionale Strategien haben in den letzten Jahren als Plattform für die transnationale Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, aber auch mit Drittländern an Bedeutung gewonnen. Sie bieten einen integrierten Rahmen, um gemeinsame Herausforderungen zu bewältigen und gemeinsames Potenzial auszuschöpfen. Im Programmplanungszeitraum 2014–2020 wurden makroregionale Strategien in die Programme der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) einbezogen.

Derzeit kommen 19 Mitgliedstaaten und acht Länder, die nicht der EU angehören, in vier bestehenden makroregionalen Strategien (Ostseeraum, Donauraum, Region Adria-Ionisches Meer und Alpenraum) zusammen. Einige Mitgliedstaaten nehmen an mehr als einer makroregionalen Strategie teil.

Für makroregionale Strategien gelten die Schranken des Grundsatzes des „dreifachen Nein“: keine neuen EU-Mittel, keine zusätzlichen förmlichen EU-Strukturen und keine neuen EU-Rechtsvorschriften.

Allerdings gibt es finanzielle Unterstützung in Form von transnationalen Kooperationsprogrammen im Bereich der Europäischen territorialen Zusammenarbeit, die durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden. Durch vier solcher Programme wird die Umsetzung makroregionaler Strategien unterstützt (Gesamtmittel für das operationelle Programm in Klammern):

-  Ostseeraum (333 414 456 EUR)

-  Donauraum (262 989 839 EUR)

-  Region Adria-Ionisches Meer (117 918 198 EUR)

-  Alpenraum (139 751 456 EUR)

Den Ländern wird außerdem empfohlen, verschiedene Finanzierungsquellen (ESI-Fonds und andere EU-Instrumente, IPA, ENI, nationale, regionale und lokale Ressourcen, private Quellen usw.) zu nutzen, um zu den in den makroregionalen Strategien festgelegten gemeinsamen Zielen beizutragen.

Wie die Kommission betont[1], sind makroregionale Strategien mehr als reine Finanzierung, denn sie bringen „Bürgerinnen und Bürger verschiedener Mitgliedstaaten zusammen und verbessern deren soziale und wirtschaftliche Lebensbedingungen durch länderübergreifende Zusammenarbeit“.

Makroregionale Strategien haben unterschiedliche Governance-Strukturen und stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Einige Probleme haben sie – in unterschiedlichem Maß – gemeinsam wie etwa die Sicherstellung eines angemessenen Grades an politischem Engagement und die Mobilisierung ausreichender Ressourcen.

Der Kommission kommt eine koordinierende Rolle bei der Umsetzung makroregionaler Strategien zu.

Im Jahr 2010 hat die Kommission auf Ersuchen des Rates eine Hochrangige Gruppe für makroregionale Strategien mit dem Auftrag eingesetzt, sie bei der Wahrnehmung ihrer Befugnisse und Zuständigkeiten bezüglich der Arbeitsweise makroregionaler Strategien zu unterstützen, und mit der besonderen Aufgabe, die Kommission bei der Koordinierung und Überwachung makroregionaler Strategien zu beraten[2]. Ihre Mitglieder sind Vertreter von Mitgliedstaaten und Ländern, die nicht der EU angehören, aber an makroregionalen Strategien teilnehmen. Auch die Vertreter des Ausschusses der Regionen und der Europäischen Investitionsbank sind eingeladen, als Beobachter an den Sitzungen teilzunehmen.

Künftiges Vorgehen

Schon wird über die Kohäsionspolitik nach 2020 diskutiert, und es ist höchste Zeit, über die Zukunft makroregionaler Strategien im Kontext dieser Politik zu sprechen.

Mehrere Fragen in Bezug auf die Zukunft makroregionaler Strategien sollten beantwortet werden:

-  Eigenverantwortung und politisches Engagement – Wie kann sichergestellt werden, dass die teilnehmenden Länder genügend Ressourcen in die makroregionalen Strategien investieren?

-  Ausrichtung auf Ergebnisse – Gibt es Möglichkeiten, die Ergebnisse makroregionaler Strategien leichter messbar zu machen?

-  Anwendungsbereich – Gibt es Gründe für eine Ausweitung des Konzepts makroregionaler Strategien?

Der Rat erkennt die Bedeutung makroregionaler Strategien an. Er bekräftigt zwar den Grundsatz des „dreifachen Nein“, ist aber „weiterhin bereit, jede ausgereifte Initiative, die von Mitgliedstaaten mit denselben Problemen in einem bestimmten geografischen Gebiet einvernehmlich beschlossen wird und die Einführung einer neuen makroregionalen Strategie zum Ziel hat, zu prüfen“[3].

Der REGI-Ausschuss wird in seiner Sitzung vom 12. und 13. Juli 2017 einen Workshop mit Experten zu makroregionalen Strategien durchführen, um die Arbeit an seinem Umsetzungsbericht zu unterstützen. Die Ergebnisse werden in die Änderungsanträge zum Berichtsentwurf einfließen.

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Umsetzung der makroregionalen Strategien der EU

(2017/2040(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Titel XVIII,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (im Folgenden „Dachverordnung“)[1],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)[2],

  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde[3],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. April 2017 zur Umsetzung der makroregionalen Strategien der EU,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 16. Dezember 2016 zur Durchführung makroregionaler Strategien der EU (COM(2016)0805) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2016)0443),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2009 zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum (COM(2009)0248),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Dezember 2010 mit dem Titel „Strategie der Europäischen Union für den Donauraum“ (COM(2010)0715),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Strategie der Europäischen Union für die Region Adria-Ionisches Meer (COM(2014)0357),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Juli 2015 zu einer Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum (COM(2015)0366),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 20. Mai 2014 zur Governance makroregionaler Strategien (COM(2014)0284),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Dezember 2015 mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ (COM(2015)0639),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2011 zur Umsetzung der EU-Strategie für den Donauraum[4],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2012 zum Thema „Entwicklung makroregionaler Strategien der EU: derzeitige Praxis und Zukunftsperspektiven, insbesondere im Mittelmeerraum“[5],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2012 zur Kohäsionsstrategie der EU für den Atlantikraum[6],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 2015 zur Strategie der Europäischen Union für die Region Adria-Ionisches Meer[7],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2016 zu einer EU-Strategie für den Alpenraum[8],

–  unter Hinweis auf die Studie vom Januar 2015 mit dem Titel „New Role of Macro-Regions in European Territorial Cooperation“ (Die neue Rolle der Makroregionen in der Europäischen territorialen Zusammenarbeit), die von seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche (Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik) veröffentlicht wurde,

–  unter Hinweis auf den Bericht von Interact vom Februar 2017 mit dem Titel „Added value of macro-regional strategies – programme and project perspective“ (Mehrwert makroregionaler Strategien – Vorausschau für das Programm und das Projekt),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 betreffend das Verfahren zur Genehmigung der Ausarbeitung von Initiativberichten,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0389/2017),

A.  in der Erwägung, dass eine Makroregion als ein geografisches Gebiet definiert werden kann, das Regionen mehrerer Länder umfasst, die durch ein oder mehrere gemeinsame Merkmale oder Herausforderungen miteinander verbunden sind[9]6;

B.  in der Erwägung, dass makroregionale Strategien in Gebieten zum Tragen kommen, die als die natürliche Weiterentwicklung der EU im Bereich der länderübergreifenden Zusammenarbeit zu betrachten sind; in der Erwägung, dass sie bedeutsam sind, da sie öffentliche und private Akteure, die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft dahingehend mobilisieren können, dass sie die gemeinsamen politischen Ziele der EU erreichen;

C.  in der Erwägung, dass makroregionale Strategien eine Plattform für eine vertiefte und umfassendere Wechselwirkung auf sektorübergreifender, regionaler und länderübergreifender Ebene zwischen Mitgliedstaaten der EU und angrenzenden Ländern sind, mit deren Hilfe gemeinsame Herausforderungen bewältigt, eine gemeinsame Planung vorgenommen und die Zusammenarbeit verschiedener Partner und zwischen verschiedenen politischen Bereichen gefördert und ihre Integration verbessert werden sollen, darunter auch in den Bereichen Umweltschutz und Schutz der Artenvielfalt, Klimawandel und Anpassungsstrategien, Abfallverwertung und Wasserversorgung, maritime Raumplanung und Systeme für ein integriertes Küstenzonenmanagement; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen, die Zusammenarbeit zwischen den ESI-Fonds und dem IPA zu fördern;

D.  in der Erwägung, dass Makroregionen an der Umsetzung entsprechender langfristiger, verknüpfter und bereichsübergreifender politischer Tätigkeiten beteiligt sind, weil diese Makroregionen durch die Ziele der makroregionalen Strategien, die in ihren operationellen Programmen verankert sind, mit der Kohäsionspolitik verknüpft sind und Projekte durch intelligente Synergien einrichten; in der Erwägung, dass Makroregionen somit wirksamer dazu beitragen, dass die Ziele der makroregionalen Strategien erreicht werden, und gleichzeitig private Investitionen anziehen, von Vertrauen zeugen und Dialog, länderübergreifende Zusammenarbeit und Solidarität leben;

E.  in der Erwägung, dass sich makroregionale Strategien auf den Grundsatz des „dreifachen Nein“ (keine neuen Mittel, keine zusätzlichen Strukturen und keine neuen Rechtsvorschriften innerhalb des bestehenden politischen Rahmens der EU) gründen;

F.  in der Erwägung, dass Kooperationsmechanismen, die schon vorher auf der Ebene der EU und zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen bestanden, die Umsetzung der makroregionalen Strategien erleichtern, insbesondere in den frühen Phasen;

G.  in der Erwägung, dass die Kommission alle zwei Jahre einen einzigen Bericht über die Durchführung aller vier derzeit bestehenden makroregionalen Strategien der EU veröffentlicht, in dem die Erfolge dieser Strategien beschrieben werden, aber auch darauf hingewiesen wird, wo es weiterer Verbesserungen bedarf, und dass der nächste Bericht Ende 2018 veröffentlicht werden soll; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die mit der Umwelt – als einer der Säulen einer nachhaltigen Entwicklung – verbundenen Aspekte bewertet werden müssen;

Makroregionale Strategien als Plattformen für Kooperation und Koordination

1.  geht davon aus, dass die Bedeutung der makroregionalen Strategien im Globalisierungsprozess deutlich wurde, der dazu geführt hat, dass die einzelnen Länder voneinander abhängig wurden und Lösungen für die damit zusammenhängenden länderübergreifenden Probleme gefunden werden müssen;

2.  erkennt die Tatsache an, dass – in unterschiedlichem Maß – Themen, von denen die Qualität der Umsetzung abhängt, wie etwa Engagement, Eigenverantwortung, Ressourcen und Governance, beim Erreichen der vorher festgelegten Ziele immer noch Probleme bereiten;

3.  betont, dass makroregionale Strategien weiterhin einen unverzichtbaren innovativen Beitrag zur länderübergreifenden, sektorübergreifenden und auf vielen Ebenen stattfindenden Zusammenarbeit in Europa leisten, deren Möglichkeiten noch nicht ausreichend geprüft wurden, und darauf abzielen, die Vernetzung auszubauen und die Wirtschaftsbeziehungen und den Wissenstransfer zwischen den Regionen und Ländern zu konsolidieren; stellt indes fest, dass infolge des Prozesses, sich auf mehreren Ebenen und mit mehreren Ländern/Regionen auf ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen, der Zugang zu EU-Mitteln im Rahmen makroregionaler Strategien nach wie vor eine Herausforderung darstellt;

4.  hält die makroregionalen Strategien und die damit verbundenen Umweltprogramme für sinnvolle Instrumente, mit denen den Bürgern der Nutzen der europäischen Zusammenarbeit vor Augen geführt werden kann, und fordert deshalb alle Beteiligten nachdrücklich auf, sich uneingeschränkt zu den Strategien zu bekennen und ihren Beitrag zu deren Umsetzung zu leisten;

5.  ist der Auffassung, dass die Steuerung auf mehreren Ebenen – in deren Rahmen auch den Regionen eine angemessene Rolle zukommen sollte – schon bei ihrer Konzeption in alle makroregionalen Strategien eingebettet sein sollte und dass die regionalen sowie die Gemeinschaften vor Ort sowie öffentliche und private Akteure und Akteure aus dem dritten Sektor in den Prozess eingebunden werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten und die beteiligten Regionen daher auf, geeignete Steuerungsstrukturen und Arbeitsvereinbarungen zu erarbeiten, um die Zusammenarbeit zu fördern, was auch eine gemeinsame Planung, den Ausbau der Fördermöglichkeiten und ein an der Basis ansetzendes Konzept umfasst;

6.  tritt für eine verbesserte Koordination und bessere Partnerschaften, sowohl vertikal als auch horizontal, zwischen den verschiedenen öffentlichen und privaten Akteuren, der Wissenschaft und nichtstaatlichen Organisationen sowie auf diesem Gebiet tätigen internationalen Organisationen und den verschiedenen Politikbereichen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene ein, um die Umsetzung der makroregionalen Strategien und die länderübergreifende Zusammenarbeit zu erleichtern und zu verbessern; fordert die Kommission auf, die Mitwirkung dieser Akteure unter anderem in den Leitungsgremien der makroregionalen Strategien zu fördern und gleichzeitig die allgemeine Anwendung der Grundsätze der EU zu achten;

7.  betont, wie wichtig ausreichende Humanressourcen und eine ausreichende Verwaltungskapazität für die zuständigen nationalen und regionalen Behörden ist, um zu gewährleisten, dass es nicht beim politischen Engagement bleibt, sondern die Strategien tatsächlich umgesetzt werden; hebt in diesem Zusammenhang den Wert des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) hervor, das auf Ersuchen eines Mitgliedstaats beim Kapazitätsaufbau und bei der wirksamen Unterstützung der Ausarbeitung und Finanzierung von Vorhaben im Rahmen makroregionaler Strategien Hilfestellung bieten kann; fordert ferner die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verbreitung und Anwendung bewährter Verwaltungsverfahren sowie ihrer Erfahrungen mit der erfolgreichen Umsetzung von makroregionalen Strategien aktiv zu fördern;

8.  betont, dass makroregionale Strategien ausreichend flexibel sein müssen, damit sie angepasst werden können und in der Lage sind, wirksam auf unvorhergesehene Ereignisse und Erfordernisse zu reagieren, von denen die beteiligten Regionen, die Mitgliedstaaten und die EU allgemein betroffen sein können; vertritt die Auffassung, dass die Umsetzung makroregionaler Strategien besonderen regionalen und lokalen Gegebenheiten Rechnung tragen muss; betont, dass die Kommission diesbezüglich und auch im Hinblick auf eine Feinabstimmung der spezifischen Ziele der einzelnen Strategien eine koordinierende Rolle spielen muss;

Die EU-Strategie für den Ostseeraum (EUSBSR)

9.  begrüßt die Ergebnisse, die seit Einleitung der Strategie im Jahr 2009 erreicht wurden, insbesondere hinsichtlich der Kooperationsmechanismen nicht nur zwischen den beteiligten Regionen und Ländern (d. h. im Rat bei den jeweiligen Ministertreffen), sondern auch innerhalb dieser Länder und Regionen selbst, etwa innerhalb des Parlaments oder der Regierung; stellt fest, dass die EU-Strategie für den Ostseeraum (EUSBSR) ein robuster Rahmen für Zusammenarbeit ist, der mehr als 100 Leitinitiativen und neue Netzwerke umfasst;

10.  weist auf die verbleibenden Herausforderungen hin, insbesondere diejenigen in Bezug auf die Umwelt und die Vernetzung; fordert die teilnehmenden Länder nachdrücklich auf, verstärkt Anstrengungen zu unternehmen, um gegen die Verschmutzung der Ostsee (d. h. Wasser- und Luftqualität und Eutrophierung) vorzugehen, weil die Ostsee eines der weltweit am stärksten verschmutzten Meere ist; stellt fest, dass die Erzielung eines guten Umweltzustands spätestens 2020 hier zu den wichtigsten Zielen der politischen Maßnahmen gehört;

11.  weist nachdrücklich auf die Möglichkeit hin, die Ostseeregion an Energienetze anzuschließen, damit Energiearmut reduziert und beseitigt wird und die Energie- und die Versorgungssicherheit gesteigert werden;

Die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR)

12.  unterstreicht die positiven Auswirkungen, die die Strategie durch die Verbesserung der Mobilität und der Verknüpfung aller Verkehrsmittel, durch die Förderung von sauberer Energie, Kultur und Tourismus und insbesondere von direkten zwischenmenschlichen Kontakten sowie durch den stärkeren Zusammenhalt der an der Strategie teilnehmenden Regionen und Länder auf die Kooperation zwischen den teilnehmenden Ländern und Regionen hat;

13.  ist der Auffassung, dass das Projekt „Euro access“, die Initiative „Keep Danube clean“ und der Donaufinanzierungsdialog eindeutige positive Beispiele dafür sind, wie man Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Hindernisse überwinden kann, die bei Projekten von transnationaler und länderübergreifender Bedeutung oft auftreten; ist der Auffassung, dass die Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen im Donaubecken durch diesen Dialog weiter verringert werden könnten; ist darüber hinaus der Auffassung, dass die Wiedereröffnung eines Donau-Strategiepunkts zu einer reibungsloseren Umsetzung der Strategie beitragen könnte;

14.  betont, dass die Vorbeugung von Schäden durch schwere Überschwemmungen nach wie vor eine der größten umweltpolitischen Herausforderungen für die Länder der Makroregion Donau darstellt; unterstreicht, dass zusätzliche gemeinsame Maßnahmen zur Vorbeugung von länderübergreifender Verschmutzung in Erwägung gezogen werden sollten;

15.  weist darauf hin, dass es strategischer Projekte bedarf, und betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, ein hohes Maß an politischer Unterstützung aufrechtzuerhalten und die Ressourcen und Kapazitäten der zuständigen staatlichen Behörden aufzustocken, um die verbleibenden Herausforderungen zu meistern; hält es somit für geboten, die politische Dynamik der Europäischen Strategie für den Donauraum (EUSDR) aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass die Lenkungsgruppe der EU-Strategie für den Donauraum gute Arbeit leistet;

16.  fordert die teilnehmenden Länder angesichts der natürlichen Verbindung zwischen der Donau und dem Schwarzen Meer auf, die EUSDR und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für die Schwarzmeerregion besser aufeinander abzustimmen und eng miteinander zusammenzuarbeiten, um gemeinsame sozioökonomische, ökologische und verkehrspolitische Herausforderungen zu meistern;

17.  betont, dass ein besser integrierter Ansatz für Mobilität und Multimodalität im Donauraum auch der Umwelt zugutekommen würde;

Die EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer (EUSAIR)

18.  betont, dass sich die Europäische Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer (EUSAIR) aufgrund der Zahl der Länder, die potenziell teilnehmen können oder sich bereits um eine Teilnahme beworben haben, von anderen Strategien unterscheidet, und ist der Auffassung, dass diese Form der Zusammenarbeit eine große Chance für die gesamte Region sein kann; ist der Auffassung, dass EUSAIR dem Prozess der Erweiterung und Integration neue Impulse geben könnte;

19.  nimmt mit Sorge die anhaltenden Probleme, was die unzureichende Verknüpfung der verfügbaren Ressourcen, Governance und Eigenverantwortung angeht, zur Kenntnis, die verhindern, dass die Ziele von EUSAIR in vollem Umfang erreicht werden; fordert die beteiligten Länder auf, den zuständigen Behörden im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie unterstützend und mit maßgeschneiderten Maßnahmen zur Seite zu stehen;

20.  betont, dass die Region sehr stark von der Migrationskrise in den letzten Jahren betroffen war; ist der Auffassung, dass EUSAIR zur Bewältigung derartiger Herausforderungen beitragen könnte, wenn sie mit den notwendigen Instrumenten und Mitteln ausgestattet wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Kommission, Lösungen zu finden, um für migrationsbezogene Aktivitäten Finanzmittel zu mobilisieren, darunter eine Kooperation mit Drittstaaten;

21.  hält den Schwerpunkt „nachhaltiger Tourismus“ für die Region Adria-Ionisches Meer für ein sinnvolles Instrument zur Schaffung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum in der Region und zur Sensibilisierung für Umweltherausforderungen und für makroregionale Strategien;

22.  fordert die beteiligten Länder auf, das Augenmerk vorrangig auf den Kapazitätsaufbau bei den wichtigsten EUSAIR-Projektträgern und bei den für die operationellen Programme im Rahmen von EUSAIR zuständigen Programmplanungsbehörden zu richten;

Die EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP)

23.  hält die EU-Strategie für den Alpenraum für einen Beweis dafür, dass das makroregionale Konzept auch auf stärker entwickelte Regionen erfolgreich angewandt werden kann; fordert die einschlägigen Akteure auf, umweltbezogene Investitionen zu fördern, die sich mit den Folgen des Klimawandels befassen; weist außerdem darauf hin, dass der Alpenraum ein wichtiger regionaler Verkehrsknotenpunkt und gleichzeitig einer der größten, einzigartigen Natur- und Erholungsräume ist, der geschützt werden muss; hebt daher hervor, dass nach nachhaltigen und aufeinander abgestimmten Verkehrskonzepten gesucht werden muss;

24.  begrüßt die Governance-Struktur der Strategie, die derzeit gerade eingerichtet wird, da sich die Umsetzung der Strategie anfangs als schwierig erwies und unterschiedlichen Strukturen, Rahmen und Zeitplänen unterworfen war; fordert die teilnehmenden Länder daher auf, ihr Engagement fortzusetzen und die Vertreter in der Aktionsgruppe der EU-Strategie für den Alpenraum zu unterstützen;

25.  betont, dass die EU-Strategie für den Alpenraum ein gutes Beispiel für eine Musterstrategie für territorialen Zusammenhalt sein kann, denn sie umfasst gleichzeitig verschiedene spezifische Gebiete, produktive Gebiete, Bergregionen und ländliche Gebiete sowie einige der wichtigsten und am stärksten entwickelten Städte in der EU und bietet eine Plattform, um den Herausforderungen, denen sie gegenüberstehen (Klimawandel, Demografie, Artenvielfalt, Migration, Globalisierung, nachhaltiger Tourismus und nachhaltige Landwirtschaft, Energieversorgung, Verkehr und Mobilität, digitale Kluft), gemeinsam zu begegnen; fordert die teilnehmenden Länder und Regionen auf, die Inanspruchnahme des Interreg-Alpenraumprogramms und anderer entsprechender Mittel gebührende Aufmerksamkeit zu widmen, um gemeinsame Prioritäten anzugehen;

26.  betont, dass der Alpenraum von vielen Grenzen durchzogen ist und dass der Abbau dieser Hindernisse eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Zusammenarbeit darstellt, insbesondere für den Arbeitsmarkt und wirtschaftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit KMU; weist darauf hin, dass die EU-Strategie für den Alpenraum auch eine Gelegenheit bieten kann, die transnationale länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen benachbarten Regionen, Städten und lokalen Gemeinschaften zu stärken und Kontakte und Netze zwischen den Menschen zu knüpfen, auch im Hinblick auf Verbindungen im Verkehrsbereich und die digitale Abdeckung; weist darüber hinaus auf die ökologische Fragilität dieser Region hin;

Ein makroregionales Europa nach 2020?

27.  weist darauf hin, dass makroregionale Strategien zu Ergebnissen führen, wenn sie in einer langfristigen politischen Perspektive verankert und in einer Weise organisiert sind, dass alle öffentlichen Interessenträger, vor allem regionale und lokale Gebietskörperschaften, alle privaten Interessenträger und die Zivilgesellschaft effektiv von Beginn an vertreten sind, was den wirksamen Austausch von Informationen, bewährten Verfahren, Sachverstand und Erfahrung zwischen den Makroregionen und ihren regionalen Behörden und Kommunalbehörden voraussetzt; ist der Ansicht, dass die Governance auf mehreren Ebenen der makroregionalen Strategien gestärkt, transparent gestaltet und mit wirksameren Koordinierungs- und Kommunikationsmechanismen ausgestattet werden muss, damit makroregionale Strategien bekannt werden und im kommunalen und regionalen Kontext auf Akzeptanz stoßen;

28.  vertritt die Auffassung, dass die Umsetzung einer Strategie nur erfolgreich sein kann, wenn diese auf lange Sicht angelegt ist und auf wirksame Koordinierungs- und Kooperationsstrukturen mit der erforderlichen Verwaltungskapazität sowie auf ein langfristiges gemeinsames politisches Engagement der beteiligten institutionellen Ebenen gegründet und durch angemessene Finanzmittel untermauert wird; betont daher, dass der Wirkungsgrad der Investitionen erhöht werden muss, indem man sich um Ausrichtung, Synergien und Komplementarität der regionalen und nationalen Finanzierung mit Finanzierungsinstrumenten der EU bemüht, durch die nicht nur die Programme der Europäischen territorialen Zusammenarbeit vorangetrieben, sondern im Rahmen der ESI-Fonds und auch über direkte Fördermittel auch länderübergreifende Projekte gefördert werden;

29.  vertritt die Auffassung, dass eine Vereinfachung der Finanzmittel und der Verfahren, die im Rahmen der makroregionalen Strategien zur Anwendung kommen, ihre Wirksamkeit steigern würde;

30.  schlägt vor, dass die teilnehmenden Länder gleich zu Beginn eindeutige Zusagen im Hinblick auf Finanzierung und personelle Ressourcen für die Umsetzung der makroregionalen Strategien geben; ersucht um die Unterstützung durch die Kommission, um innerhalb der makroregionalen Strategien eine bessere Koordinierung zu erreichen, bewährte Verfahren zu fördern und Anreize zu entwickeln, um auf eine aktive Beteiligung aller Parteien und ihre Koordinierung untereinander hinzuwirken, auch im Hinblick darauf, die Verknüpfung zwischen den Politikbereichen der EU und der Umsetzung der makroregionalen Strategien zu stärken; regt darüber hinaus an, dass im Rahmen der makroregionalen Strategien öffentliche Aufträge umweltgerecht vergeben werden, um Öko-Innovationen, die Bioökonomie, die Entstehung neuer Geschäftsmodelle und die Verwendung von Sekundärrohstoffen nach dem Muster der Kreislaufwirtschaft zu fördern und somit ein höheres Maß an Umwelt- und Gesundheitsschutz zu erzielen und eine enge Beziehung zwischen Erzeugern und Verbrauchern zu bewirken;

31.  betont, dass eine stärkere Ausrichtung auf Ergebnisse erforderlich ist und konkrete Herausforderungen bewältigt werden müssen, u. a. im Bereich des Umweltschutzes, um Pläne mit vor Ort spürbarer Wirkung auszuarbeiten und die Investition von Ressourcen zu rechtfertigen, die ihrerseits den festgelegten Zielen entsprechen und sich an den tatsächlichen Erfordernissen der betreffenden Gebiete orientieren sollte;

32.  fordert, dass alle Fragen zu den makroregionalen Strategien, wie etwa zur Eigenverantwortung und zu den notwendigen politischen Anreizen, nach einer von allen beteiligten Regionen vorab vereinbarten Vorgehensweise behandelt werden;

33.  ist der Meinung, dass die Sichtbarkeit der Tätigkeiten der Makroregionen in den jeweiligen Regionen und das Bewusstsein der Bürger über diese Tätigkeiten sowie über die erzielten Ergebnisse durch Informationskampagnen und den Austausch bewährter Verfahren, auch über Onlineplattformen und soziale Netze, gestärkt werden müssen, damit sie für die Bürger leicht zugänglich sind;

34.  betont, dass die nächste Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) Gelegenheit zur zeitgleichen Überprüfung der Ziele der makroregionalen Strategien bietet, um deren Verbindung zu den Prioritäten der EU zu stärken und die entsprechenden finanziellen Zusagen zu bekräftigen;

35.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der nächsten Überprüfung der Vorgaben der Kohäsionspolitik Vorschläge vorzulegen, die zur besseren Umsetzung der makroregionalen Strategien beitragen;

36.  fordert die Kommission auf, als Teil des nächsten Berichts über die Umsetzung der makroregionalen Strategien, der 2018 veröffentlicht werden soll, eine tiefer greifende Analyse vorzunehmen, einschließlich insbesondere zu folgenden Themen:

a.  Wirksamkeit der transnationalen Programme im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit insofern, als sie den makroregionalen Strategien Finanzmittel und strategische Impulse liefern;

b.  Indikatoren, die in jede makroregionale Strategie integriert werden könnten, um eine bessere Ausrichtung auf Ergebnisse, Überwachung und Bewertung zu ermöglichen;

c.  Maßnahmen, um die Verknüpfung mit Prioritäten der EU zu stärken;

d.  Vereinfachung der Umsetzung und Integration von Finanzierungssystemen in alle relevanten Politikbereiche;

e.  Qualität der Beteiligung regionaler und lokaler Gebietskörperschaften an der Umsetzung der makroregionalen Strategien;

37.  unterstreicht, dass die Forderung, neue Strategien auszuarbeiten, etwa für die Karpaten, den Atlantikraum, den Mittelmeerraum oder den Iberischen Raum, nicht vom primären Ziel einer verbesserten, tiefer greifenden Umsetzung der bestehenden makroregionalen Strategien ablenken sollte;

38.  unterstützt den Grundsatz des „dreifachen Nein“ (keine neuen Rechtsvorschriften der EU, keine neuen Mittel der EU und keine neuen EU-Strukturen); schlägt jedoch vor, dass die Kommission in ihrem nächsten Bericht über die Umsetzung der makroregionalen Strategien die Auswirkungen dieses Neins auf Programme im Rahmen der ESI-Fonds bewertet;

39.  betont, dass in Bezug auf Kooperationstätigkeiten auf Einzelfallbasis ein territorialer Ansatz erforderlich ist, weil die makroregionalen Strategien darauf ausgerichtet sind, territoriale Herausforderungen anzugehen, die effizienter gemeinsam gelöst werden können; betont, dass es wichtig ist, Synergien und Konvergenz zwischen den einzelnen Aspekten der territorialen Zusammenarbeit in Programmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit und den Makroregionen zu erzielen, um die Wirkung transnationaler Programme zu stärken, Ressourcen zu bündeln, die Finanzierung der makroregionalen Strategien zu vereinfachen und das Ergebnis ihrer Umsetzung und den Wirkungsgrad der eingesetzten Ressourcen zu verbessern;

40.  bekräftigt die Verpflichtung der EU zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung; betont, dass die Ziele der makroregionalen Strategien an den Leitinitiativen der EU ausgerichtet werden müssen, wie der Energieunion, dem Pariser Klimaschutzübereinkommen und „Blauem Wachstum“ in maritimen Makroregionen; verweist auf das Umweltrisikomanagement, etwa in Bezug auf den Schutz der Natur, der Artenvielfalt und der Fischbestände und die Bekämpfung der Abfallbelastung der Meere, sowie auf die Entwicklung eines nachhaltigen und umweltfreundlichen Tourismus; spricht sich für die Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien aus; spricht sich in diesem Zusammenhang für Strategien für intelligente Spezialisierung (S3), für die Förderung von KMU und für die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen aus;

41.  betont, dass das Parlament die Makroregionen von Anfang an durch Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen unterstützt hat; weist außerdem auf die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Ostseeraum hin, die zeigen, dass langfristiges Denken weiterhin die Grundlage für die makroregionale Zusammenarbeit bleiben sollte;

42.  fordert die Kommission auf, das Parlament einzuladen, als Beobachter an der Arbeit der Hochrangigen Gruppe für makroregionale Strategien teilzunehmen;

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43.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Regierungen und den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Drittländer, die an makroregionalen Strategien teilnehmen, zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
  • [2]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259.
  • [3]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 303.
  • [4]  ABl. C 188 E vom 28.6.2012, S. 30.
  • [5]  ABl. C 349 E vom 29.11.2013, S. 1.
  • [6]  ABl. C 353 E vom 3.12.2013, S. 122.
  • [7]  ABl. C 355 vom 20.10.2017, S. 23.
  • [8]  Angenommene Texte, P8_TA(2016)0336.
  • [9] 6 Schmitt et al. (2009), „EU macro-regions and macro-regional strategies – A scoping study“, Nordregio electronic working paper 2009:4.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (28.9.2017)

für den Ausschuss für regionale Entwicklung

zur Durchführung makroregionaler Strategien der EU
(2017/2040(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Biljana Borzan

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist sich der Bedeutung der makroregionalen Strategien der Union bewusst, d. h. der EU-Strategie für den Ostseeraum von 2009, der EU-Strategie für den Donauraum von 2011, der EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer von 2014 und der EU-Strategie für den Alpenraum von 2015; stellt fest, dass die makroregionalen Strategien zwar durchgängig in die Politikgestaltung auf EU-Ebene integriert werden, dies aber auf einzelstaatlicher und regionaler Ebene eher sporadisch der Fall ist; begrüßt den Bericht der Kommission, ist jedoch der Ansicht, dass es mit Blick auf die Durchführung der bestehenden makroregionalen Strategien einer weiterführenden Bewertung bedurft hätte, was insbesondere für die mit der Umwelt – als einer der Säulen der nachhaltigen Entwicklung – verbundenen Aspekte gilt; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ihr Augenmerk in künftigen Berichten insbesondere auf die Ergebnisse von im Rahmen der makroregionalen Strategien durchgeführten Projekten zu richten;

2.  ist sich bewusst, wie wichtig die makroregionalen Strategien sind, da sie einen gemeinsamen integrierten Rahmen bieten und abgestimmte Maßnahmen fördern, mit denen gemeinsame Herausforderungen verschiedener Akteure in einem bestimmten geografischen Gebiet angegangen werden können, das Mitgliedstaaten und Drittstaaten umfasst, die so von einer verstärkten Zusammenarbeit profitieren, die zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beiträgt; fordert die Kommission, die teilnehmenden Länder und deren Regionen auf, Synergien herauszuarbeiten und die makroregionalen Strategien insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Schutz der biologischen Vielfalt, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen besser in die sektoralen Strategien der EU zu integrieren;

3.  unterstreicht den potenziellen Nutzen kollektiver Maßnahmen im Rahmen der makroregionalen Strategien für – nicht nur grenzübergreifende – Umweltbelange wie zum Beispiel die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen und Schadstoffen, für biologische Vielfalt und Umweltschutz und für ökosystembasierte Strategien zur Anpassung an den Klimawandel; ist der Ansicht, dass die Strategien in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Klimawandel, Energie aus erneuerbaren Quellen und blaue Wirtschaft noch wirksamer eingesetzt werden könnten; vertritt die Auffassung, dass die politische Abstimmung zwischen den Regionen eine wirksame Möglichkeit ist, dauerhafte Lösungen für ökologische Herausforderungen zu finden; fordert, dass das Konzept der Einbeziehung von Umweltbelangen in die Konzipierung und Umsetzung der verschiedenen bereichsübergreifenden Maßnahmen für die derzeitigen und für künftige Makroregionen einfließt;

4.  befürwortet eine Ausweitung der Schutzgebiete zum Schutz der Umwelt und zur Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt – insbesondere durch die Stärkung der Netzwerke Natura 2000 und Emerald und des LIFE-Programms;

5.  hält die makroregionalen Strategien und die damit verbundenen Umweltprogramme für sinnvolle Instrumente, mit denen den Bürgern der Nutzen der europäischen Zusammenarbeit vor Augen geführt werden kann, und fordert deshalb alle Beteiligten nachdrücklich auf, sich uneingeschränkt zu den Strategien zu bekennen und ihren Beitrag zu deren Umsetzung zu leisten;

6.  fordert die Mitgliedstaaten sowie an Küsten anliegende Bewerberländer und mögliche Bewerberländer auf, rasch Strategien für die maritime Raumplanung und das integrierte Küstenmanagement anzunehmen;

7.  stellt fest, dass im ländlichen Raum die Natur die wirtschaftliche Grundlage für zahlreiche Anwohner ist und dass Umweltprogramme nur dann erfolgreich sein können, wenn sie von den Anwohnern vor Ort unterstützt werden; betont deshalb, dass den langfristigen wirtschaftlichen Interessen der Anwohner bei solchen Projekten uneingeschränkt Rechnung getragen werden muss, damit die Ziele im Bereich des Umweltschutzes verwirklicht werden können;

8.  fordert alle Interessenträger eindringlich auf, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen, die mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft, dem Schutz von Umwelt und Gesundheit und kürzeren Lebensmittelversorgungsketten vereinbare Produktions- und Konsummodelle umfassen, und vorrangig lokal beschaffte Materialien und natürliche Ressourcen – darunter auch Abwasser und landwirtschaftliche Abfälle –, die schadstofffreie Materialkreisläufe sichern, rational einzusetzen und wiederzuverwenden und eine enge Beziehung zwischen den Erzeugern und den Verbrauchern vor Ort zu ermöglichen; fordert, dass sich das öffentliche Beschaffungswesen für sämtliche makroregionalen Strategien an Umweltbelangen orientiert, damit Ökoinnovation und der Aufbau neuer Geschäftsmodelle gefördert werden;

9.  fordert, dass ein maritimes Natura-2000-Netzwerk gestärkt und bis 2020 innerhalb der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ein kohärentes und repräsentatives Netz geschützter Meeresgebiete geschaffen wird;

10.  betont die große Bedeutung des Dialogs der Interessenträger und der öffentlichen Bekanntmachung der makroregionalen Strategien, damit sie in den Gemeinschaften vor Ort wahrgenommen werden und auf Akzeptanz stoßen; hält dies für einen wichtigen Faktor, damit die makroregionalen Strategien Erfolge hervorbringen können;

11.  fordert eine spezifische Synchronisation und einen besser koordinierten Einsatz bestehender Finanzierungsmittel auf allen Ebenen zur Verwirklichung der makroregionalen Ziele und ist der Ansicht, dass das Potenzial von makroregionalen Strategien bestmöglich ausgeschöpft werden muss; empfiehlt, die im Zusammenhang mit den makroregionalen Strategien gesammelten Erfahrungen für die Verbesserung der Wirksamkeit der einschlägigen Finanzierungsinstrumente der Union zu nutzen; stellt fest, dass die Finanzierungen der Union üblicherweise mit bestimmten Projekten verknüpft sind, Umweltherausforderungen aber eine langfristige Vorgehensweise erfordern; betont, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden bei der Finanzierung von Projekten und der Konzipierung zukünftiger Finanzierungsprogramme dieser langfristigen Perspektive Rechnung tragen müssen und die für die Finanzierung von besonderen Umweltzielen der Makroregionen vorgesehenen Mittel besser koordinieren und auf die politischen Prioritäten abstimmen müssen;

12.  betont, dass Überwachungs- und Bewertungsinstrumente für verschiedene Indikatoren ausgearbeitet werden müssen, damit besser ermittelt werden kann, ob die Umweltziele erreicht wurden, wobei jedoch kein unnötiger Verwaltungsaufwand für Projektpartner und Interessenträger geschaffen werden darf;

13.  fordert die einschlägigen Akteure der Makroregionen auf, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) und andere Fördermittel der EU in Anspruch zu nehmen, um umweltbezogene Investitionen, die unter anderem auf eine Eindämmung des Klimawandels abzielen, zu fördern;

14.  fordert die einschlägigen Akteure der Makroregionen auf, neben den für die makroregionalen Strategien relevanten Fonds und Instrumenten für die Finanzierung von besonderen Umweltzielen auch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) in Betracht zu ziehen;

15.  weist darauf hin, dass die Gewässer der Region Adria-Ionisches Meer in mehrerlei Weise von Verschmutzung bedroht sind, wobei es sich bei diesen Bedrohungen beispielsweise um unbehandelte Abfälle, Abfälle im Meer, unbehandeltes Abwasser und die von Ablaufwasser aus der Landwirtschaft und von Fischzuchtanlagen verursachte Eutrophierung handelt; fordert die teilnehmenden Länder deshalb auf, ihre Bemühungen um die Bewältigung dieser umweltpolitischen Herausforderungen zusätzlich zu verstärken; hält es in diesem Zusammenhang für geboten, dass ein geeignetes System zur Abfallbewirtschaftung, zur Aufbereitung unbehandelter Abwässer und zum Schutz der Wasserreserven eingeführt wird;

16.  stellt fest, dass die Adria als halb umschlossenes Meer besonders anfällig für Verschmutzung ist und ungewöhnliche hydrographische Eigenschaften aufweist, wozu beispielsweise gehört, dass sich ihre Tiefe und die Länge ihrer Küstenlinie zwischen dem Norden und dem Süden der Region stark unterscheiden; begrüßt, dass die vier Schwerpunkte für die Region Adria-Ionisches Meer so konzipiert sind, dass sie zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen;

17.  ist der Ansicht, dass die Vervollständigung der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur und Maßnahmen zur Ausschöpfung des enormen unerschlossenen Potenzials erneuerbarer Energieträger unabdingbare Voraussetzungen dafür sind, dass die Ziele der ökologisch nachhaltigen Entwicklung in der Makroregion verwirklicht werden können;

18.  weist darauf hin, dass es im Interesse der erforderlichen ökologischen Nachhaltigkeit der Makroregion Adria-Ionisches Meer konkreter Umweltschutzmaßnahmen bedarf und insbesondere Projekte umgesetzt werden müssen, mit denen Erhebungen eingeleitet werden und die Absenkung verhindert wird;

19.  erinnert an seinen vormaligen Standpunkt gemäß der Entschließung vom 3. Juli 2012 zur Entwicklung makroregionaler Strategien der EU: derzeitige Praxis und Zukunftsperspektiven mit Blick auf den Mittelmeerraum; stellt fest, dass der Mittelmeerraum ein kohärentes Ganzes ist, das eine kulturelle und ökologische Einheit bildet und aufgrund des „Mittelmeerklimas“ zahlreiche gemeinsame Eigenschaften und Prioritäten teilt: dieselbe landwirtschaftliche Produktion, ein großes Angebot an erneuerbaren Energiequellen – insbesondere Sonnenenergie –, die große Bedeutung des Tourismus, dieselben Gefahren im Hinblick auf Naturkatastrophen (Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Wasserknappheit) und dieselben Risiken mit Blick auf menschliches Verhalten und insbesondere Meeresverschmutzung; bekräftigt erneut sein Engagement für die Umsetzung einer makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum mit dem Ziel der Ausarbeitung eines Aktionsplans, mit dem die gemeinsamen Probleme und Herausforderungen, denen die Regionen und Länder des Mittelmeerraums gegenüberstehen, angegangen werden und dieses für die Entwicklung und Integration Europas wesentliche Gebiet strukturiert wird, und fordert den Rat und die Kommission auf, in dieser Angelegenheit rasch tätig zu werden;

20.  fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass Drittländer, die an Projekten in der Makroregion beteiligt sind, den einschlägigen Besitzstand der Union – insbesondere die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, die Wasserrahmenrichtlinie, die Richtlinien über die Aufbereitung von städtischem Abwasser und über Nitrate, die Abfallrahmenrichtlinie, die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie sowie die Strategie für grüne Infrastruktur – einhalten, damit eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen der Union sichergestellt werden kann; empfiehlt, dass Vereinbarungen und Abkommen dazu genutzt werden, Drittländer in Umweltprojekte der EU einzubinden;

21.  hält den Schwerpunkt „nachhaltiger Tourismus“ für die Region Adria-Ionisches Meer für ein sinnvolles Instrument zur Schaffung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum in der Region und zur Sensibilisierung für Umweltherausforderungen und für makroregionale Strategien;

22.  stellt fest, dass die reichhaltige biologische Vielfalt der marinen Küstengebiete der Region Adria-Ionisches Meer große Anziehungskraft für den Tourismus sowie für Freizeit- und Fischereiaktivitäten ausübt und zum kulturellen Erbe der Makroregion beiträgt; hält deshalb die Tatsache, dass es keine Habitat-Karten gibt, für ungünstig; fordert die teilnehmenden Länder auf, im Rahmen von EUSAIR die Erstellung solcher Karten in Angriff zu nehmen;

23.  unterstreicht, dass es im Rahmen des integrierten Küstenmanagements (IKZM) und der maritimen Raumplanung bei der Abstimmung der Aktivitäten einer ökosystembasierten Herangehensweise bedarf, damit dafür gesorgt ist, dass Ressourcen nachhaltig verwendet werden, da beide Rahmen bedeutende Anreize für die grenzübergreifende Zusammenarbeit und das Zusammenwirken von Akteuren über verschiedene Küsten- und Meeresaktivitäten hinweg setzen und über das Potenzial verfügen, Ökosystemdienstleistungen und mit dem blauen Wachstum verbundene Chancen nachhaltig zusammenzuführen;

24.  fordert die Errichtung eines koordinierten Überwachungssystems und einer Datenbank für Meeresabfälle und -verschmutzung einschließlich der Ermittlung der Quellen und der Art der Abfälle und der Verschmutzung sowie eine Datenbank im Rahmen des geografischen Informationssystems (GIS) mit Angaben zu geografischer Lage und Quellen von Meeresabfällen;

25.  fordert, dass ein gemeinsamer Krisenplan für Ölunfälle und andere große Verschmutzungsereignisse ausgearbeitet und umgesetzt wird, der an die Erstellung des subregionalen Krisenplans der Gemeinsamen Kommission zum Schutz der Adria und ihrer Küstengebiete und an die Protokolle des Übereinkommens von Barcelona anknüpft;

26.  fordert die beteiligten Länder auf, das Augenmerk vorrangig auf den Kapazitätsaufbau bei den wichtigsten EUSAIR-Projektträgern und bei den für die operationellen Programme im Rahmen von EUSAIR zuständigen Programmplanungsbehörden zu richten;

27.  betont, dass die Vorbeugung von Schäden durch schwere Überschwemmungen nach wie vor eine der größten umweltpolitischen Herausforderungen für die Länder der Makroregion Donau darstellt; unterstreicht, dass zusätzliche gemeinsame Maßnahmen zur Vorbeugung grenzübergreifender Verschmutzung in Erwägung gezogen werden sollten;

28.  nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass Projekte wie Danubeparks 2.0, Sturgeon 2020, Seerisk, CC-WARE und der Cluster Danube Air Nexus mit dem Ziel umgesetzt werden, die Umweltschutzziele der EU-Strategie für den Donauraum zu verwirklichen;

29.  begrüßt das Projekt „EuroAccess“ für die Donauregion, da mit diesem Instrument verfügbare Finanzmittel leichter zugänglich gemacht werden, und hält andere makroregionale Gebiete dazu an, dies als bewährtes Verfahren in Erwägung zu ziehen;

30.  fordert die Kommission auf, mit dem Aufbau einer Makroregion Iberische Halbinsel zu beginnen, mit der auf die Herausforderungen einer geordneten und geplanten Forstpolitik eingegangen wird, sodass den klimapolitischen Anforderungen Rechnung getragen wird und Landflucht, Wüstenbildung und Bodenverarmung bekämpft werden, indem Wälder in angemessener Weise ökologisch bewirtschaftet und diversifiziert werden und autochthone und bei Bränden widerstandsfähigere Laubbaumarten gepflanzt werden, wodurch ein Beitrag dazu geleistet wird, die massive Zerstörung von Wäldern durch die Brände, von denen Portugal und Spanien alljährlich betroffen sind, zu verhindern;

31.  begrüßt die Errichtung der transnationalen Interreg-Initiative für den Donauraum, da die Verwaltung des Donauraums mit diesem Instrument unterstützt werden kann, und betont dessen unmittelbaren Beitrag zur Umsetzung der Strategie, da es sich hier um eines der am besten wahrnehmbaren Ergebnisse der EU-Strategie für den Donauraum handelt;

32.  betont, dass ein besser integrierter Ansatz für Mobilität und Multimodalität im Donauraum auch der Umwelt zugutekommen würde;

33.  betont, dass die Kommission umgehend Studien zum Aufbau einer Makroregion Iberische Halbinsel aufnehmen sollte, damit die großen grenzübergreifenden Herausforderungen angegangen werden, die mit Klimawandel und Umweltschutz, Risikoprävention und Risikomanagement, effizienter Nutzung von Ressourcen, Naturschutz, Artenvielfalt, gemeinsamer Nutzung der Wasserreserven sowie Ausschöpfung des Potenzials der blauen Wirtschaft und der Energie aus erneuerbaren Quellen verbunden sind;

34.  begrüßt die Errichtung des Donau-Strategiepunkts als einer neuen Stelle für die Förderung der Umsetzung der EU-Strategie für den Donauraum und hält alle betroffenen Parteien und potenziell interessierten Akteure dazu an, sich daran zu beteiligen;

35.  stellt mit Besorgnis fest, dass der EU-Strategie für den Donauraum – gegenüber den ersten Jahren ihres Bestehens – nun offensichtlich geringere Priorität im politischen Geschehen auf nationaler Ebene in den beteiligten Ländern eingeräumt wird; hält es für geboten, die politische Dynamik aufrechtzuerhalten, da sich das Engagement der Staaten unmittelbar auf die Verfügbarkeit von Personal in der nationalen und regionalen Verwaltung auswirkt und da dies von allergrößter Bedeutung dafür ist, dass die Strategie reibungslos funktioniert und dass auf eine Konsolidierung der bislang erzielten Fortschritte und Ergebnisse hingearbeitet werden kann;

36.  fordert die teilnehmenden Länder auf, für eine angemessene Beteiligung nationaler Vertreter in den Sitzungen der Lenkungsgruppe der EU-Strategie für den Donauraum zu prioritären Fragen zu sorgen und eine Reduzierung der Zahl und des Umfangs der derzeitigen vorrangigen Bereiche in Erwägung zu ziehen, wenn nicht innerhalb eines mit Bedacht festgelegten Zeitraums ausreichende Ressourcen zugewiesen werden;

37.  macht mit Nachdruck auf das Problem aufmerksam, dass zahlreiche Schiffe in der Donau gesunken sind, was insbesondere bei niedrigem Wasserstand eine Gefahr für Schifffahrt und Umwelt bedeutet; weist darauf hin, dass die versunkenen Wracks beträchtliche Mengen an Treibstoff und anderen Substanzen, die das Wasser fortwährend verschmutzen, enthalten und dass auch das rostende Metall, aus dem die Schiffe bestehen, eine beständige Verschmutzung mit schwerwiegenden Auswirkungen verursacht; fordert, dass EU-Mittel für die Bekämpfung dieses Problems in Anspruch genommen werden und dass im Rahmen der EU-Strategie für den Donauraum vermehrt zusammengearbeitet wird;

38.  fordert die einschlägigen Akteure der Makroregion Alpen auf, die ESI-Fonds und andere Fördermittel der EU in Anspruch zu nehmen, um umweltbezogene Investitionen, die unter anderem auf eine Eindämmung des Klimawandels und auf die Anpassung an seine Folgen abzielen, zu fördern; begrüßt insbesondere die integrierte Vorgehensweise der Region, die darin besteht, die Bewahrung der Umwelt und der Ökosysteme mit dem Streben nach wirtschaftlichem und sozialem Wohlstand zu vereinbaren;

39.  unterstreicht, dass sich die Umweltpolitik auf viele Bereiche erstreckt und dass die gewählten Optionen auf den verschiedenen Feldern der Alpenstrategie die ökologische Nachhaltigkeit mit der wirtschaftlichen Entwicklung in Einklang bringen müssen; weist darauf hin, dass der Alpenraum ein wichtiger regionaler Verkehrsknotenpunkt und gleichzeitig einer der größten Natur- und Erholungsräume sowie eine der attraktivsten Tourismusregionen Europas ist; stellt jedoch fest, dass manche Gebiete der Region aufgrund ihrer besonderen geografischen und natürlichen Gegebenheiten nur schwer erreichbar sind; ist der Ansicht, dass der Alpenraum nur dann als einzigartiger Naturraum erhalten werden kann, wenn nachhaltige und aufeinander abgestimmte Verkehrskonzepte geschaffen werden und Strategien zur Eindämmung des Klimawandels und zum Erhalt der biologischen Vielfalt – wie zum Beispiel die Verknüpfung von Lebensräumen, damit Arten wandern können – einbezogen werden;

40.  bekundet seine Besorgnis darüber, dass der Klimawandel hydrogeologische Instabilität im Alpenraum auslösen und die biologische Vielfalt gefährden kann; betont, dass der Temperaturanstieg das Überleben von Populationen von Tierarten, die in großer Höhe leben, ernsthaft gefährdet und dass auch das Abschmelzen der Gletscher Grund zur Sorge gibt, da es sich erheblich auf die Grundwasservorkommen auswirkt;

41.  unterstreicht, dass Tourismus und Landwirtschaft im Alpenraum von größter Bedeutung für die regionale nachhaltige Entwicklung sind und deshalb in allen Phasen der Umsetzung von Umweltprojekten berücksichtigt werden sollten;

42.  stellt fest, dass bei den Anfängen der Umsetzung der EU-Strategie für den Alpenraum deutlich geworden ist, dass die Strategie nur schwerlich in die bestehenden Programme integriert werden kann, da diese Programme Strukturen, Rahmen und Zeitplänen unterworfen sind, die sich häufig nicht mit den Anforderungen einer makroregionalen Strategie in Einklang bringen lassen;

43.  fordert die teilnehmenden Länder auf, mit Blick auf ihre jeweiligen Vertreter in der Aktionsgruppe der EU-Strategie für den Alpenraum Engagement, Kontinuität, Stabilität, Befähigung und Unterstützung zu verstärken und dafür zu sorgen, dass alle Aktionsgruppen angemessen vertreten sind;

44.  begrüßt die Umsetzung von ökologisch sinnvollen Projekten im Ostseeraum wie beispielsweise des Blastic-Projekts zur Beseitigung von Abfällen im Meer, der Klimadialog-Plattform zur Stärkung einer integrierten Reaktion auf Klimaherausforderungen und des Presto-Projekts zur Verbesserung der Wasserqualität; ist jedoch der Ansicht, dass es zusätzlicher Bemühungen um die Bewältigung der umweltpolitischen Herausforderungen in der Makroregion Ostsee bedarf, wobei besonderes Augenmerk auf die Eutrophierung, einen besseren Schutz des Meeres an und für sich, die Luftqualität und die Verschmutzung gerichtet werden muss;

45.  stellt fest, dass der Umweltzustand der Ostsee seit der Einrichtung der EU-Strategie für den Ostseeraum im Jahr 2009 deren wichtigster Schwerpunkt ist;

46.  weist darauf hin, dass die Ostsee eines der am stärksten verschmutzten Meere der Welt ist; betont, dass die Zusammenarbeit für die Verbesserung des Zustands der Ostsee wichtig ist; fordert, dass die Nachbarschaftsprogramme im gesamten Einzugsgebiet der Ostsee fortgesetzt und Finanzierungsinstrumente in die Programme eingebunden werden, die dazu beitragen, dass der Umweltzustand des gesamten Einzugsgebiets verbessert wird;

47.  stellt fest, dass die Erzielung eines guten Umweltzustands bis 2020 zu den wichtigsten Zielen der politischen Maßnahmen im Ostseeraum gehört;

48.  bedauert in Bezug auf die maritimen Makroregionen, dass Schiffe unbehandelte Abwässer ins Meer leiten können, wenn sie mehr als 12 Seemeilen (etwa 22 km) von der Küste entfernt sind, und dass behandelte Abwässer bereits drei Seemeilen (etwa 5,5 km) vor der Küste ins Meer geleitet werden dürfen; fordert Finanzmittel, damit die Häfen ihre Aufnahmekapazitäten für Abwässer erweitern können, sodass alle Fahrgastschiffe ihre Abwässer gemäß der überarbeiteten Anlage IV des MARPOL-Übereinkommens aufbereiten können;

49.  fordert sämtliche Interessenträger auf, auf nationaler Ebene innerhalb des Parlaments oder der Regierung und auch im Rat bei den einschlägigen Ministertreffen häufiger und regelmäßiger politische Debatten über die EU-Strategie für den Ostseeraum zu führen;

50.  begrüßt in Bezug auf die Makroregion Ostsee die Schwefel-Richtlinie der EU und den Beschluss des Ausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für den Schutz der Meeresumwelt vom 27. Oktober 2016, die Ostsee und die Nordsee als Emissionsüberwachungsgebiete für NOx (NECA) auszuweisen; weist darauf hin, dass die unreinen Treibstoffe von Schiffen nach wie vor den Ausstoß großer Mengen an Stickstoff und Schwefel in die Luft verursachen, die dann ins Meer gelangen;

51.  stellt fest, dass die EU-Strategie für den Ostseeraum ein robuster Rahmen für Zusammenarbeit ist, der mehr als 100 Leitinitiativen und neue Netzwerke umfasst; fordert die Interessenträger jedoch nachdrücklich auf, die Dynamik aufrechtzuerhalten und die politische Abstimmung sowie die politischen Inhalte zu verbessern, indem sie an Projektergebnisse anknüpfen;

52.  betont, dass die Erlaubnis, die es den Nutzern von Gaswäschern mit offenem Kreislauf gestattet, Schwefelwasser zurück ins Meer zu leiten, überprüft werden muss; weist darauf hin, dass im Fall von Entschwefelungsanlagen mit geschlossenem Kreislauf die Reinigung der Abwässer vorgeschrieben ist, dass jedoch die Abwässer von Gaswäschern mit offenem Kreislauf direkt zurück ins Meer geleitet werden, wodurch letztlich Greenwashing („Grünfärberei“) betrieben wird, zumal die Abgabe von Schwefel in die Luft zwar reduziert wird, dieser jedoch im Meer landet;

53.  weist erneut darauf hin, dass die Sicherheit auf See insbesondere für die Ostsee wichtig ist; betont, dass die Zusammenarbeit der Ostsee-Anrainerstaaten wichtig ist, damit die Probleme, die im Zusammenhang mit dem zunehmenden Seeverkehr und insbesondere mit dem Transport von Erdöl und Gefahrgut auftreten, bewältigt werden können;

54.  erinnert daran, dass das blaue Wachstum der maritimen Makroregionen auf der nachhaltigen Nutzung des Potenzials des Meeres beruht, was bedeutet, dass ökologische Aspekte bei allen Aktivitäten berücksichtigt werden müssen; weist darauf hin, dass die blaue biobasierte Wirtschaft Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen und für den Ausbau und die Stärkung der diesbezüglichen Kompetenzen birgt, was sich positiv auf die Beschäftigung auswirkt; betont, dass durch die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und einen guten Zustand der Gewässer und der Meeresumwelt eine solide Grundlage für die blaue biobasierte Wirtschaft geschaffen wird;

55.  betont den bedeutenden Wandel hin zu biobasierter Wirtschaft und Kreislaufwirtschaft, der im wirtschaftlichen Denken, bei den Vorgehensweisen und den Methoden stattfindet und mit dem zur Bewältigung der ökologischen Herausforderungen in der Ostsee beigetragen werden kann; weist erneut auf die Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energieträger und zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Ostseeregion hin;

56.  weist nachdrücklich auf die Möglichkeit hin, die Ostseeregion an Energienetze anzuschließen, damit Energiearmut reduziert und beseitigt wird und die Energie- und die Versorgungssicherheit gesteigert werden.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.9.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

59

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Margrete Auken, Pilar Ayuso, Zoltán Balczó, Ivo Belet, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Birgit Collin-Langen, Mireille D’Ornano, Seb Dance, Angélique Delahaye, Bas Eickhout, Arne Gericke, Jens Gieseke, Julie Girling, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Jytte Guteland, Anneli Jäätteenmäki, Jean-François Jalkh, Benedek Jávor, Josu Juaristi Abaunz, Karin Kadenbach, Kateřina Konečná, Urszula Krupa, Jo Leinen, Peter Liese, Norbert Lins, Rupert Matthews, Valentinas Mazuronis, Gilles Pargneaux, Piernicola Pedicini, Bolesław G. Piecha, Pavel Poc, Frédérique Ries, Michèle Rivasi, Annie Schreijer-Pierik, Davor Škrlec, Renate Sommer, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Ivica Tolić, Nils Torvalds, Adina-Ioana Vălean, Jadwiga Wiśniewska, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Guillaume Balas, Jørn Dohrmann, Eleonora Evi, Christofer Fjellner, Elena Gentile, Anja Hazekamp, Merja Kyllönen, Ulrike Müller, Stanislav Polčák, Gabriele Preuß, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Matt Carthy, Olle Ludvigsson, Bernard Monot, Jens Nilsson, Marita Ulvskog

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

59

+

ALDE

Anneli Jäätteenmäki, Valentinas Mazuronis, Ulrike Müller, Frédérique Ries, Nils Torvalds

ECR

Jørn Dohrmann, Arne Gericke, Julie Girling, Urszula Krupa, Rupert Matthews, Bolesław G. Piecha, Jadwiga Wiśniewska

EFDD

Eleonora Evi, Piernicola Pedicini

GUE/NGL

Matt Carthy, Anja Hazekamp, Josu Juaristi Abaunz, Kateřina Konečná, Merja Kyllönen

NI

Zoltán Balczó

PPE

Pilar Ayuso, Ivo Belet, Birgit Collin-Langen, Angélique Delahaye, Christofer Fjellner, Jens Gieseke, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Peter Liese, Norbert Lins, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Stanislav Polčák, Annie Schreijer-Pierik, Renate Sommer, Ivica Tolić, Adina-Ioana Vălean

S&D

Guillaume Balas, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Seb Dance, Elena Gentile, Jytte Guteland, Karin Kadenbach, Jo Leinen, Olle Ludvigsson, Jens Nilsson, Gilles Pargneaux, Pavel Poc, Gabriele Preuß, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Marita Ulvskog, Damiano Zoffoli

VERTS/ALE

Marco Affronte, Margrete Auken, Bas Eickhout, Benedek Jávor, Michèle Rivasi, Davor Škrlec

1

-

ENF

Mireille D’Ornano

2

0

ENF

Jean-François Jalkh, Bernard Monot

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.11.2017

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pascal Arimont, Franc Bogovič, Mercedes Bresso, Rosa D’Amato, John Flack, Iratxe García Pérez, Michela Giuffrida, Krzysztof Hetman, Ivan Jakovčić, Marc Joulaud, Constanze Krehl, Sławomir Kłosowski, Martina Michels, Iskra Mihaylova, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Konstantinos Papadakis, Stanislav Polčák, Monika Smolková, Maria Spyraki, Ruža Tomašić, Monika Vana, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Daniel Buda, Viorica Dăncilă, Raffaele Fitto, Elena Gentile, John Howarth, Ivana Maletić, Demetris Papadakis, Dimitrios Papadimoulis, Bronis Ropė, Damiano Zoffoli, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Olle Ludvigsson

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

34

+

ALDE

Ivan Jakovčić, Iskra Mihaylova, Matthijs van Miltenburg

ECR

Raffaele Fitto, Sławomir Kłosowski, Ruža Tomašić

EFDD

Rosa D'Amato

GUE/NGL

Martina Michels, Younous Omarjee, Dimitrios Papadimoulis

PPE

Pascal Arimont, Franc Bogovič, Daniel Buda, Krzysztof Hetman, Marc Joulaud, Ivana Maletić, Andrey Novakov, Stanislav Polčák, Maria Spyraki, Milan Zver, Lambert van Nistelrooij

S&D

Mercedes Bresso, Viorica Dăncilă, Iratxe García Pérez, Elena Gentile, Michela Giuffrida, John Howarth, Constanze Krehl, Olle Ludvigsson, Demetris Papadakis, Monika Smolková, Damiano Zoffoli,

VERTS/ALE

Bronis Ropė, Monika Vana

1

-

NI

Konstantinos Papadakis

1

0

ECR

John Flack

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung