EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Änderung der Entscheidung 2003/76/EG zur Festlegung der Bestimmungen für die Durchführung des Protokolls zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl

23.2.2018 - (14532/2017 – C8-0444/2017 – 2017/0213(APP)) - ***

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Jean Arthuis

Verfahren : 2017/0213(APP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0034/2018
Eingereichte Texte :
A8-0034/2018
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Änderung der Entscheidung 2003/76/EG zur Festlegung der Bestimmungen für die Durchführung des Protokolls zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl

(14532/2017 – C8-0444/2017 – 2017/0213(APP))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (14532/2017),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Protokolls Nr. 37 über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl, das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügt ist, unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8‑0444/2017),

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Haushaltsausschusses (A8‑0034/2018),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl wurde nach Ablauf des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) eingerichtet und dient der Finanzierung von Forschungstätigkeiten in diesen Bereichen, wobei die Mittel zwischen Stahl (72,8 %) und Kohle (27,2 %) aufgeteilt sind[1]. Diese Tätigkeiten werden durch risikoarme Finanzanlagen der Kommission finanziert. Aufgrund der Währungspolitik, die die Europäische Zentralbank eingeführt hat, sinken diese Finanzanlagen jedoch drastisch. So sollen sich die für 2018 erwarteten Mittel des Programms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl auf etwa 27 Mio. EUR belaufen, was Mittelkürzungen um 19 Mio. EUR im Vergleich zu 2017 entspricht. Den Vorhersagen der Kommission zufolge dürfte diese Zahl weiter sinken und sich 2019 auf 14–18 Mio. EUR belaufen.

Ziel des Vorschlags für einen Beschluss der Kommission[2] ist, dass die Verwendung aller im Rahmen des Programms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl seit 2003 aufgehobenen Mittelbindungen gebilligt wird. Die Kommission schätzt die möglichen Gewinne aus dieser Wiederverwendung auf 40,3 Mio. EUR. Bei Annahme des Vorschlags könnte die Kommission somit die Mittel des Forschungsfonds für Kohle und Stahl für 2018 auf 40 Mio. EUR erhöhen und die übrigen Mittel für die Mittelausstattung für 2019 verwenden.

Der Rat[3] folgte dem Vorschlag der Kommission; eine auffällige Ausnahme bildet das Datum für die Bereitstellung der aufgehobenen Mittelbindungen. Dabei handelt es sich um eine technische Anpassung, da der Rat der Auffassung war, dass die wiedereinzuziehenden Mittel ab dem Auslaufen des EGKS-Vertrags, d. h. dem 24. Juli 2002, eingezogen werden müssten, während die Kommission ihrerseits die Meinung vertrat, dass die Mittel am Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Bestimmungen, d. h. dem 6. Februar 2003, verfügbar gemacht wurden.

Auswirkungen auf den Haushalt

Es handelt sich hierbei um eine Übergangsmaßnahme. Der Vorschlag ist lediglich darauf ausgerichtet, die Einkommensverluste für die Jahre 2018–2020 auszugleichen und ausreichend Finanzmittel in diesen Bereichen sicherzustellen. Außerdem hat diese Maßnahme keinerlei Auswirkungen auf den Haushalt, da der Fonds nicht in den Haushaltsplan der Europäischen Union fällt und die ursprüngliche Mittelausstattung des Fonds unverändert bleibt.

Wenn allerdings die Finanzierung bis 2020 anscheinend gesichert ist, sollte die Kommission die erforderlichen Mittel aufbringen, um die für diese Bereiche verfügbaren Mittel nach diesem Datum zu verlängern, ohne jedoch die finanziellen Spielräume des derzeitigen und künftigen mehrjährigen Finanzrahmens zu beeinträchtigen.

Abstimmung mit der Haushaltsordnung

Seit 2003 gelten die Bestimmungen aus Artikel 4 Absatz 5 als lex specialis gegenüber der Haushaltsordnung und weichen folglich von ihr ab. Bislang fließen Beträge, deren Mittelbindung aufgehoben wurde, und Rückerstattungen von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden, wieder in die Aktiva der EGKS und werden weder zur Verfügung gestellt noch automatisch auf den allgemeinen Haushalt des Programms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl übertragen.

Mit dem Vorschlag für die Änderung von Artikel 4 Absatz 4 gelten die Bestimmungen der Haushaltsordnung betreffend die Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden. Außerdem steht die Änderung von Artikel 4 Absatz 5 in Einklang mit der politischen Einigung, die kürzlich bezüglich der Überarbeitung der Haushaltsordnung erzielt wurde (Artikel 14 Absatz 4 der künftigen Haushaltsordnung), da die Beträge, deren Mittelbindung aufgehoben wurde, wieder für dieselben Programme zur Verfügung stehen werden. Somit entspricht die Entscheidung 2003/76/EG des Rates nach der Überarbeitung der Haushaltsordnung. Dies vereinfacht und verdeutlicht den Stellenwert des Forschungsfonds für Kohle und Stahl unter den verschiedenen Haushaltsmitteln.

Zielsetzungen betreffend die Senkung der Treibhausgasemissionen

Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl ist dafür vorgesehen, die Forschung in den Bereichen Kohle und Stahl zu fördern, um Raum für Innovationen zu geben und ihre Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen. Bei den Vorhaben geht es nicht nur um die Produktionsverfahren, die Verwendung und Umwandlung der Ressourcen und Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern auch um Umweltschutz und die Senkung der Kohlenstoffdioxidemissionen (CO2) aus der Nutzung von Kohle und der Stahlproduktion.

Was den letztgenannten Punkt betrifft, so hat sich die EU verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 % (gegenüber 1990) zu senken und das Übereinkommen von Paris einzuhalten, das bei der COP 21 angenommen wurde. Erst kürzlich haben anlässlich des One Planet Summit mehrere große Banken und Versicherungsunternehmen bekanntgegeben, dass sie sich dafür einsetzen werden, weniger oder letztendlich gar nicht mehr in fossile Energieträger – vor allem Kohle – zu investieren.

In diesem Zusammenhang sind einige Vorhaben zu nennen, die den positiven Beitrag der Kofinanzierungen aus dem Forschungsfonds für Kohle und Stahl zur Umwelt verdeutlichen:

  ULCOS (Stahl): Hierbei handelt es sich um das bislang größte Forschungsvorhaben der weltweiten Stahlindustrie. Es vereint ein Konsortium aus 48 Universitäten, Forschungsinstituten und Partnern aus der Industrie, das innovative Forschungstätigkeiten mit dem Ziel vornimmt, die Kohlenstoffemissionen aus der Stahlindustrie drastisch zu senken. Daraus sind bereits mehrere Konzepte hervorgegangen, beispielsweise die Wiederverwertung von Hochofengas. Bei dieser Technologie werden CO2‑Emissionen verhindert, und das Kohlenstoffmonoxid (CO) wird direkt im Hochofen wiederverwendet, wodurch die derzeitigen Emissionen aus Hochöfen um mehr als die Hälfte gesenkt werden können. Das bislang namhafteste Beispiel für das Programm ULCOS ist HIsarna.

  PROMS und EAF-PROMS (Stahl): Bei diesen beiden Projekten konnten die Forscher extrem widerstandsfähige Stahllegierungen entwickeln, die gleichzeitig äußerst verformbar sind. Diese Legierungen sind vor allem für Automobilhersteller interessant, da damit das Fahrzeuggewicht reduziert werden kann (dank dünnerer Bleche) und letztendlich der Kraftstoffverbrauch sowie die Kohlenstoffemissionen der Fahrzeuge gesenkt werden können, während sie gleichzeitig so widerstandsfähig bleiben, dass die Fahrgastsicherheit sichergestellt ist.

  COALBYPRO (Kohle): Die Asche von Kohle enthält Schadstoffe, die die Umwelt verschmutzen können, wenn sie nicht ordnungsgemäß behandelt werden. Ziel dieses Vorhabens ist es, die Asche durch mineralische Karbonisierung als Material für die Abscheidung und Lagerung von CO2 wiederzuverwenden. Außerdem wird die Möglichkeit der CO2‑Abscheidung in Zeolith geprüft. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Umweltauswirkungen von Kohlebergwerken nach ihrer Schließung zu kontrollieren.

  MERCURYCAP (Kohle): Im Rahmen dieses Vorhabens konnten zwei neue Möglichkeiten der Bindung der Quecksilberemissionen von Kohlekraftwerken entwickelt werden, nämlich vielversprechende Absorptionsmittel und Oxidationskatalysatormaterialien. Die Forschungsarbeiten führten zu wichtigen Erkenntnissen: Mehrere Absorptionsmittel und Stoffe wiesen eine gute Quecksilberbindungsfähigkeit auf.

Künftige Großprojekte für sauberen und wettbewerbsfähigen europäischen Stahl

Indem der Bericht Lamy (LAB – FAB – APP)[4] und der Vorschlag einer „Stahlmission“ berücksichtigt werden, verfolgt das Parlament uneingeschränkt das Ziel, sauberen und wettbewerbsfähigen europäischen Stahl zu fördern. Damit bis 2025 ein konkretes Projekt zur CO2‑emissionsfreien Stahlherstellung entwickelt werden kann, bedarf es einer deutlichen Qualitätssteigerung. In diesem Zusammenhang müssen alle Akteure der Branche mobilisiert werden, und das Parlament wird darauf achten, dass im Rahmen des neuen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation (FP9) ein erheblicher Betrag für diese Initiative vorgesehen wird. Zu diesem Zweck könnten mit einer groß angelegten gesamteuropäischen öffentlich‑privaten Partnerschaft Stahlerzeugungstechnologien entwickelt werden, um CO2‑Emissionen zu verhindern (vgl. Elektrizität und Wasserkraft) oder sie deutlich zu verringern (Integration von Prozessen, industrielle Biotechnologie, Recycling, CO2‑Abscheidung und ‑Lagerung).

Schlussfolgerung

Durch die Änderung der Entscheidung 2003/76/EG des Rates, die keine Auswirkungen auf den Haushalt hat, könnte nicht nur der Forschungsfonds für Kohle und Stahl in Einklang mit der Haushaltsordnung gebracht werden, sondern es könnten auch Mittel freigesetzt werden, die für die Finanzierung innovativer Vorhaben benötigt werden. Im Durchschnitt werden im Rahmen des Fonds 55 Mio. EUR jährlich für Forschungsvorhaben zugewiesen. Ohne diese Mittel würden möglicherweise nur halb so viele Vorhaben finanziert.

Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl hat viele Ziele, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen durch Innovation sichergestellt wird, Arbeitsplätze in Gebieten, die in vielen Fällen in Schwierigkeiten sind, erhalten werden und ein Beitrag zur Senkung der CO2‑Emissionen und anderer Schadstoffe aus diesen Branchen geleistet wird.

Angesichts der zufriedenstellenden Ergebnisse, die in diesem Bereich bereits mit den aus dem Forschungsfonds für Kohle und Stahl kofinanzierten Vorhaben erzielt wurden, ist die weitere Unterstützung dieses Fonds äußerst wünschenswert. Das Parlament ist bereit, sich an strategischen Überlegungen zu beteiligen, was die Art und Weise betrifft, wie diese Dauerhaftigkeit sichergestellt wird, und bei Bedarf die Verwaltung des EGKS-Fonds aktiver zu gestalten oder gar einen Teil der Mittel zu verwenden, um Großprojekte für sauberen und wettbewerbsfähigen europäischen Stahl in Angriff zu nehmen.

  • [1]  Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung des Rates vom 1. Februar 2003 zur Festlegung der Bestimmungen für die Durchführung des Protokolls zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl (2003/76/EG).
  • [2]  COM(2017)0452 vom 25. August 2017: Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2003/76/EG des Rates zur Festlegung der Bestimmungen für die Durchführung des Protokolls zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl.
  • [3] Ratsdokument 13451/17 vom 19. Oktober 2017: Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2003/76/EG des Rates zur Festlegung der Bestimmungen für die Durchführung des Protokolls zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl.
  • [4]  http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/other_reports_studies_and_documents/hlg_2017_report.pdf

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Festlegung der Bestimmungen für die Durchführung des Protokolls zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

14532/2017 – C8-0444/2017 – COM(2017)04522017/0213(APP)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

13.12.2017

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

14.12.2017

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE

14.12.2017

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

Datum des Beschlusses

ITRE

23.1.2018

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Jean Arthuis

14.9.2017

 

 

 

Datum der Annahme

22.2.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, André Elissen, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Esteban González Pons, John Howarth, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Urmas Paet, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Jordi Solé, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Daniele Viotti, Tiemo Wölken, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Xabier Benito Ziluaga, Jean-Paul Denanot, Ivana Maletić, Andrey Novakov, Pavel Poc, Tomáš Zdechovský

Datum der Einreichung

23.2.2018

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

28

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Gérard Deprez, Urmas Paet

ECR

Zbigniew Kuźmiuk

NI

Eleftherios Synadinos

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Esteban González Pons, Ivana Maletić, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Inese Vaidere, Tomáš Zdechovský, Patricija Šulin

S&D

Jean-Paul Denanot, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, John Howarth, Vladimír Maňka, Pavel Poc, Isabelle Thomas, Daniele Viotti, Tiemo Wölken, Manuel dos Santos

Verts/ALE

Indrek Tarand

2

-

ENF

André Elissen

Verts/ALE

Jordi Solé

2

0

ENF

Marco Zanni

GUE/NGL

Xabier Benito Ziluaga

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 6. März 2018
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen